Drittanbietersperre | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 09 Sep 2020 15:07:32 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Drittanbietersperre | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Zed Germany GmbH: Plötzliche SMS und hohe Kosten – Marktwächter warnen https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/warnung-vor-drittanbieter-zed-durch-marktwaechter-de/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/warnung-vor-drittanbieter-zed-durch-marktwaechter-de/#respond Mon, 04 Feb 2019 19:10:01 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=30890 Immer noch sind unerwartete Kosten auf der Mobilfunkrechnung durch Drittanbieter ein großes Thema bei den Verbrauchern. Besonders viele Beschwerden gibt es aktuell über den Drittanbieter Zed Germany GmbH. Warum? Das erfahren Sie im Artikel. Plötzlich

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Immer noch sind unerwartete Kosten auf der Mobilfunkrechnung durch Drittanbieter ein großes Thema bei den Verbrauchern. Besonders viele Beschwerden gibt es aktuell über den Drittanbieter Zed Germany GmbH. Warum? Das erfahren Sie im Artikel.

Plötzlich erhalten Sie eine SMS aus heiterem Himmel, in der Sie über den Kauf von Unterhaltungsprodukten, Community Services für Mobiltelefone und das Internet beim Anbieter ZED informiert werden. Wie diese Leistung zustande gekommen ist, ist allerdings völlig unklar und geht auch aus der SMS nicht hervor. Ebensowenig wird deutlich, dass es sich bei ZED um einen Drittanbieter handelt, bei dem das ABO auf der Mobilfunkrechnung auftaucht.

Aktuell liegen laut marktwächter.de dem Marktwächter-Team aus der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zahlreiche Beschwerden zur Zed Germany GmbH aus ganz Deutschland vor. Dabei scheinen Kunden von Vodafone besonders stark betroffen zu sein.

Drittanbieter-Abofallen sind nach wie vor ein Thema

In den vergangenen Jahren gingen laut marktwächter.de zahlreiche Beschwerden zu Betrügereien durch Drittanbieter im Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentrale ein. Diese wurde ausgewertet und dabei strukturelle Schwächen am Telekommunikationsmarkt aufgedeckt. So äußert sich Tom Janneck, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wie folgt:

Drittanbieter-Abofallen sind nach wie vor ein Verbraucherproblem im Telekommunikationsmarkt. Allein über die Zed Germany GmbH beschweren sich seit Monaten fortlaufend Verbraucherinnen und Verbraucher aus allen Bundesländern.

Es gibt aber mittlerweile eine Regelung, wonach sich der Telefonanbieter bei Reklamationen zu Drittanbietern kümmern muss. Onlinewarnungen hat zu dem Gerichtsurteil berichtet. Auch die Recherchen des Marktwächter-Teams zeigen, dass es mittlerweile einige Telekommunikationsunternehmen gibt, die sich um die Beschwerden kümmern und das abgebuchte Geld an die Verbraucher zurückzahlen. Aber zuvor wird das Geld eben erst einmal abgebucht, oft ohne das Wissen der Verbraucher. Es gibt auch von Seiten der Netzbetreiber Maßnahmen, die den Verbraucher besser schützen sollen. Beispielsweise gibt es eine automatische Weiterleitung auf eine gekennzeichnete Bezahlseite. Janneck meint dazu:

Allerdings gibt es bisher keine verbindlichen Regeln, wann und wie diese technische Maßnahme eingesetzt wird – ein Basisschutz ist aktuell also noch immer nicht gegeben.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Besser wären voreingestellte Drittanbietersperren

Deswegen gibt es die Meinung, dass die Drittanbietersperre voreingestellt sein sollte. Und diese erst auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers pauschal oder selektiv aufgehoben wird. Verbraucher sollen demnach selber entscheiden, welche Dienste sie auf dem Handy nutzen und freischalten möchten. Aktuell wird die Drittanbietersperre meist erst aktiviert, wenn Sie bereits unberechtigte Rechnungen gemeldet haben.

Smartphone Apps
Abzocke per WAP-Billing verhindern: Drittanbietersperre einrichten

Entkommen Sie Abofallen durch die Einrichtung einer Drittanbietersperre für Ihren Mobilfunkanschluss.  Der Ärger ist groß, wenn dubiose Anbieter plötzlich 4,99 Euro pro Woche für ein Abo abbuchen, von dem Sie gar nichts wissen. In diesem

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Unberechtigte Forderungen sollten Sie melden. Marktwächter stellt dafür ein Formular zur Verfügung, in welchem Sie Ihre Beschwerde mitteilen können. Alternativ wenden Sie sich an die nächste Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.

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Entkommen Sie Abofallen durch die Einrichtung einer Drittanbietersperre für Ihren Mobilfunkanschluss.  Der Ärger ist groß, wenn dubiose Anbieter plötzlich 4,99 Euro pro Woche für ein Abo abbuchen, von dem Sie gar nichts wissen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie vorbeugend gegen das WAP-Billing tun können und wie Sie den Schaden begrenzen.

Mit scheinbar kostenlosen Angeboten werden Mobilfunknutzer auf spezielle Internetseiten geloggt. Kreative Anbieter versprechen Hausaufgabenhilfe, Klingeltöne, Spiele, Erotik-Flatrates oder die Ortung beliebiger Handys. Nutzt der Anbieter das sogenannte WAP-Billing, so genügt ein Klick auf einen Button für den Kauf des Abos. Bei unseriösen Angeboten wird oft der genaue Preis verschwiegen oder im Kleingedruckten versteckt. In besonders dreisten Fällen genügt das Anklicken eines Werbebanners. Vielfach gibt es keine oder eine verhältnismäßig wertlose Gegenleistung.

Die Überraschung kommt mit der Mobilfunkrechnung, wenn Sie diese aufmerksam lesen. Denn darüber werden diese Angebote direkt von Ihrem Mobilfunkanbieter in Rechnung gestellt und häufig gleich vom Konto abgebucht. Da Sie beim WAP-Billing nichts bestätigen müssen, können Sie immer erst im Nachhinein reagieren. Auf unserer Übersichtsseite erklären wir, wie das WAP-Billing funktioniert.

Große Gefahr: Prepaid-Karten

Prepaid-Kunden erwischt das WAP-Billing besonders schlimm Aufgrund der fehlenden Rechnungsstellung am Monatsende buchen die dubiosen Anbieter so lange ab, wie das Guthaben auf der Prepaid-Karte reicht. Da eine Rechnung für die Prepaid-Karte in der Regel manuell angefordert oder im Internet heruntergeladen werden muss, kann die Masche so über Jahre funktionieren. Der Nutzer bemerkt die zusätzliche Abbuchung vom Guthaben zunächst nicht.

Praxistipp:

Sehen Sie sich auch als Prepaid-Kunde die Aufstellung der Kosten regelmäßig an. Eine Rechnung können Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter anfordern oder im Internet selbst herunterladen. Vor allem wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Guthaben unnatürlich schnell verbraucht ist, sollten Sie die Prepaid-Rechnung prüfen.

Lösung: Drittanbietersperre einrichten lassen

Die wenigsten Verbraucher wissen, dass sie sich vor dem gefährlichen WAP-Billing schützen können. Um Verbraucher vor Abofallen zu schützen, hat der Gesetzgeber im Telekommunikationsgesetz die Sperre des WAP-Billings vorgesehen. Grundsätzlich ist das WAP-Billing für alle Mobilfunkkunden aktiviert. Sie können die Kostenfalle mit der sogenannten Drittanbietersperre blockieren.

Der Teilnehmer kann von dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.
Auszug aus dem Telekommunikationsgesetz § 45d (3)

Alle Mobilfunkanbieter in Deutschland müssen die Drittanbietersperre kostenlos einrichten. Dadurch wird die Abrechnung von Dienstleistungen durch Drittanbieter über die Handyrechnung unterbunden. Das Internet können Sie unverändert weiterhin nutzen und auch der Einkauf im Netz ist möglich. Sie müssen in Onlineshops anstelle der Handyrechnung einen alternativen Zahlweg wie Überweisung, PayPal oder Kreditkarte nutzen.

Praxistipp:

Die Drittanbietersperre schützt Sie nur vor dem WAP-Billing. Um sich noch besser vor Abofallen zu schützen, sollten Sie auch Premiumdienste wie 0900er-Rufnummern oder Premium-SMS sperren lassen.

Hat die Drittanbietersperre Nachteile?

Große Nachteile sind durch die Drittanbietersperre nicht zu befürchten. Oft wird propagiert, dass beispielsweise Parkscheine oder Tickets für Bus und Bahn dann nicht mehr per Handyrechnung bezahlt werden können. In der Praxis stellt das allerdings kein Problem dar. Seriöse Anbieter bieten immer mehr als einen Zahlungsweg an. Und Tickets in öffentlichen Verkehrsmitteln werden in den seltensten Fällen per Handyrechnung abgerechnet. Die Vorteile der Drittanbietersperre überwiegen also deutlich.

Zu beachten:

Haben Sie die vollständige Drittanbietersperre eingerichtet, dann wird auch das Bezahlen von Apps über die Handyrechnung blockiert. Sollten Sie Apps derzeit über Ihre Mobilfunkrechnung bezahlen, dann müssen Sie einen alternativen Zahlungsweg für den App-Einkauf auswählen.

So lassen Sie die Drittanbietersperre einrichten

Die Einrichtung der Drittanbietersperre veranlassen Sie grundsätzlich bei Ihrem Mobilfunkbetreiber. Je nach Anbieter geht das entweder über das Kundenportal im Internet oder über die Kundenhotline. Gelingt das nicht, sollten Sie die Drittanbietersperre via Brief beantragen.

Je nach Anbieter ist es möglich, die Sperre auf einzelne Dienste zu beschränken oder vollständig einzurichten. Wir empfehlen die vollständige Drittanbietersperre, da es keine nennenswerten Nachteile gibt.

Drittanbietersperre bei der Deutschen Telekom AG einrichten

Bei der Deutschen Telekom können Sie folgende Dienste selektiv sperren:

  • Business-Dienste wie Börsenkurse oder Nachrichten
  • Consumer-Dienste wie Spiele oder Chats
  • Erotik-Dienste

Weitere Informationen und den Link zum Sperrportal finden Sie auf der Homepage der Deutschen Telekom.

Drittanbietersperre bei O2 einrichten

Gleich sechs verschiedene Sperrklassen können Sie bei O2 auswählen:

  • Abos
  • Information & Unterhaltung
  • Tickets & Eintrittskarten
  • Spenden
  • Erotik-Inhalte
  • App-Stores & Software

Sperren Sie die Kategorie App-Stores & Software nicht, dann können Sie trotz Drittanbietersperre weiterhin im Play Store oder im App Store einkaufen.

Einrichten können Sie die Drittanbietersperre über den Kundenservice.

Drittanbietersperre bei Vodafone einrichten
Drittanbietersperre bei sonstigen Providern einrichten

Finden Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter oder Provider im Internet keine Möglichkeit für die Einrichtung der Drittanbietersperre, dann empfehlen wir Ihnen den Schriftweg. Zur Beantragung können sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden.

Eine eingerichtete Drittanbietersperre können Sie jederzeit wieder aufheben lassen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Vorbeugender Schutz vor WAP-Billing

Wer die Gefahr des WAP-Billing kennt, kann sich selbst vor Abzocke schützen. Wir geben Ihnen nachfolgend vier Hinweise, wie Sie auch ohne Drittanbietersperre eine Kostenfalle vermeiden:

1. Aufmerksam surfen
Seien Sie beim Surfen im Internet wachsam. Vor allem unterwegs, wenn es schnell gehen soll, müssen Sie vorsichtig sein. Kommt Ihnen die Seite komisch vor oder wissen Sie nicht, warum Sie noch einmal etwas bestätigen sollen, dann brechen Sie den Vorgang ab. Sehen Sie sich das Angebot Zuhause in Ruhe an.

2. WLAN nutzen
Das WAP-Billing ist nur möglich, wenn Sie über die SIM-Karte und die mobile Internetverbindung im Netz surfen. Surfen Sie via WLAN, ist WAP-Billing nicht möglich.

3. Vorsicht bei Links
Klicken Sie auf dem Smartphone oder iPhone nur Links an, die Sie erwarten. Bekommen Sie per SMS, E-Mail, iMessage oder WhatsApp plötzlich einen Link, ohne diesen zuordnen zu können, dann öffnen Sie diesen nicht. Nehmen Sie lieber Rücksprache mit dem Absender.

4. SMS-Bestätigungen beachten
Achten Sie auf SMS, die Ihnen ein Abo bestätigen. Wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie kein Abo ausgelöst haben, sollten Sie dem nachgehen und die Abbuchung verhindern. Einmal abgebuchtes Geld bekommen Sie nur schwer zurück.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Reingefallen? Was ist zu tun?

Haben Sie auf Ihrer Mobilfunkrechnung ein Abo eines Drittanbieters entdeckt, welches Sie selbst gar nicht wissentlich ausgelöst haben, müssen Sie unbedingt reagieren. Grundsätzlich müssen Sie sich an den Drittanbieter wenden. Doch auch Ihr Mobilfunkanbieter kann und muss helfen. So sollten Sie vorgehen:

1. Information zum Drittanbieter prüfen
Sind auf der Rechnung die Kontaktdaten, Anschrift und eine Kündigungsmöglichkeit für das Abo eingetragen? Falls die Rechnung keine ausreichenden Informationen bereit hält, dann sollten Sie mit Ihrem Mobilfunkanbieter sprechen und die Kontaktdaten erfragen.

2. Rechnung monieren
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Mobilfunkanbieter auf. Erfragen Sie die Kontaktdaten des Drittanbieters, wenn Sie diese der Rechnung nicht entnehmen können. Informieren Sie den Mobilfunkanbieter darüber, dass Sie keine Bestellung ausgelöst haben und bitten Sie Ihn um Rückerstattung oder Gutschrift des strittigen Betrages. Ist die Angelegenheit telefonisch nicht zu klären, stornieren Sie bei Ihrer Bank die Lastschrift und überweisen Sie die Rechnung manuell ohne den beanstandeten Betrag. Nehmen Sie mit dem Mobilfunkanbieter gegebenenfalls schriftlich Kontakt auf. Sie können dafür den Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden.

3. Kündigen Sie das Abo
Um weitere Abbuchungen zu vermeiden, müssen Sie das Abo bei dem Drittanbieter sofort kündigen. Ist das via Smartphone oder Internet nicht möglich, wenden Sie sich schriftlich an den Drittanbieter. Kündigen Sie per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis haben.

Wir benötigen Ihre Hilfe

Sind Sie im Internet auf eine mysteriöse Webseite gestoßen, vermuten eine Abofalle oder haben unseriöse Nachrichten über WhatsApp bekommen? Wir interessieren uns dafür. Bitte senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail, damit wir den Vorgang prüfen und bei Bedarf andere Leser warnen können.

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Abofalle: Telefonanbieter muss sich um Reklamation bei Drittanbieter kümmern https://www.verbraucherschutz.com/news/abofalle-telefonanbieter-muss-reklamation-drittanbieter-kuemmern/ https://www.verbraucherschutz.com/news/abofalle-telefonanbieter-muss-reklamation-drittanbieter-kuemmern/#comments Fri, 10 Feb 2017 22:49:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=8252 Häufig werden über die Rechnung des Mobilfunkanbieters Leistungen von Drittanbietern berechnet. Per Gerichtsurteil wurden die Rechte der Kunden in diesem Zusammenhang gestärkt. Was sich geändert hat, lesen Sie in unserem Artikel. Nehmen Sie mit Ihrem

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Häufig werden über die Rechnung des Mobilfunkanbieters Leistungen von Drittanbietern berechnet. Per Gerichtsurteil wurden die Rechte der Kunden in diesem Zusammenhang gestärkt. Was sich geändert hat, lesen Sie in unserem Artikel.

Nehmen Sie mit Ihrem Smartphone Leistungen in Anspruch, die nicht durch Ihren Mobilfunkanbieter zu Verfügung gestellt werden? Diese tauchen in der Rechnung dann unter der Rubrik Leistungen von Drittanbietern auf. Sind diese Abrechnungen berechtigt, ist alles gut.

Sie benutzen Ihr Smartphone wie gewohnt. Plötzlich tippen Sie in einer App versehentlich auf einen Button oder die Werbung. Schon schlägt die Abo-Falle zu oder ein nicht gewollter Kauf wird abgewickelt. Oft fällt Ihnen erst bei der nächsten Rechnung auf, dass Zusatzkosten angefallen sind. Ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht, der Betrag wird mit Ihrer Rechnung eingezogen.

Wer ist bei Reklamationen von Drittanbieterleistungen zuständig?

Nach dem nun rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Potsdam (Az.: 2 O 340/14 ), werden die Rechte der Verbraucher gestärkt. Bereits im Jahr 2006 hatte der BGH in einem ähnlichen Fall (Az.: III ZR 58/06) entschieden.

In der Vergangenheit wurden die Kunden mit dem Hinweis, sich selbst mit dem Drittanbieter zu einigen, im Stich gelassen. Oft waren die Drittanbieter wenig hilfsbereit oder einfach nicht erreichbar. Sind die Leistungen von Drittanbietern unberechtigt, müssen Sie sich zukünftig nicht mehr selbst um die Einigung mit dem Drittanbieter kümmern. Nach neuester Rechtsprechung wird Ihr Provider in die Pflicht genommen.

Schwere Zeiten für Abzocker und Abofallen

Langfristig wird das Urteil wohl auch dazu führen, dass Telefonanbieter sich sehr genau überlegen, ob sie Abzocker als Drittanbieter unter Vertrag nehmen. Im Gegensatz zur Vergangenheit, wo die Mobilfunkanbieter die Schuld von sich wiesen und den Kunden an den Drittanbieter verwiesen haben, müssen die Rechnungssteller nun selbst tätig werden. Das bedeutet gerade bei unseriösen Anbietern einen hohen Mehraufwand.

Wer in eine Abofalle geraten ist, muss sich zukünftig nicht mit dubiosen und unbekannten Unternehmen auseinandersetzen, sondern reklamiert die Rechnung einfach bei seinem Telefonanbieter.

Drittanbietersperre bietet immer noch besten Schutz

Damit Sie sich gar nicht erst mit unberechtigten Forderungen von Drittanbietern auseinandersetzen müssen, hilft eine Drittanbietersperre. Ist diese eingerichtet, können Unternehmen keine zusätzlichen Kosten über die Telefonrechnung abbuchen. Wir erklären in unserem Ratgeber, wie Sie eine Drittanbietersperre einrichten.

Haben Sie Erfahrungen mit Drittanbietern?

Mussten Sie sich in der Vergangenheit mit Drittanbietern wegen unklarer oder unberechtigter Forderungen streiten? Was halten Sie von dem aktuellen Urteil? In den Kommentaren zu diesem Artikel können Sie sich mit anderen Lesern austauschen.

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