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Abzocke per WAP-Billing verhindern: Drittanbietersperre einrichten


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Entkommen Sie Abofallen durch die Einrichtung einer Drittanbietersperre für Ihren Mobilfunkanschluss.  Der Ärger ist groß, wenn dubiose Anbieter plötzlich 4,99 Euro pro Woche für ein Abo abbuchen, von dem Sie gar nichts wissen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie vorbeugend gegen das WAP-Billing tun können und wie Sie den Schaden begrenzen.

Mit scheinbar kostenlosen Angeboten werden Mobilfunknutzer auf spezielle Internetseiten geloggt. Kreative Anbieter versprechen Hausaufgabenhilfe, Klingeltöne, Spiele, Erotik-Flatrates oder die Ortung beliebiger Handys. Nutzt der Anbieter das sogenannte WAP-Billing, so genügt ein Klick auf einen Button für den Kauf des Abos. Bei unseriösen Angeboten wird oft der genaue Preis verschwiegen oder im Kleingedruckten versteckt. In besonders dreisten Fällen genügt das Anklicken eines Werbebanners. Vielfach gibt es keine oder eine verhältnismäßig wertlose Gegenleistung.

Die Überraschung kommt mit der Mobilfunkrechnung, wenn Sie diese aufmerksam lesen. Denn darüber werden diese Angebote direkt von Ihrem Mobilfunkanbieter in Rechnung gestellt und häufig gleich vom Konto abgebucht. Da Sie beim WAP-Billing nichts bestätigen müssen, können Sie immer erst im Nachhinein reagieren. Auf unserer Übersichtsseite erklären wir, wie das WAP-Billing funktioniert.

Große Gefahr: Prepaid-Karten

Prepaid-Kunden erwischt das WAP-Billing besonders schlimm Aufgrund der fehlenden Rechnungsstellung am Monatsende buchen die dubiosen Anbieter so lange ab, wie das Guthaben auf der Prepaid-Karte reicht. Da eine Rechnung für die Prepaid-Karte in der Regel manuell angefordert oder im Internet heruntergeladen werden muss, kann die Masche so über Jahre funktionieren. Der Nutzer bemerkt die zusätzliche Abbuchung vom Guthaben zunächst nicht.

Praxistipp:

Sehen Sie sich auch als Prepaid-Kunde die Aufstellung der Kosten regelmäßig an. Eine Rechnung können Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter anfordern oder im Internet selbst herunterladen. Vor allem wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Guthaben unnatürlich schnell verbraucht ist, sollten Sie die Prepaid-Rechnung prüfen.

Lösung: Drittanbietersperre einrichten lassen

Die wenigsten Verbraucher wissen, dass sie sich vor dem gefährlichen WAP-Billing schützen können. Um Verbraucher vor Abofallen zu schützen, hat der Gesetzgeber im Telekommunikationsgesetz die Sperre des WAP-Billings vorgesehen. Grundsätzlich ist das WAP-Billing für alle Mobilfunkkunden aktiviert. Sie können die Kostenfalle mit der sogenannten Drittanbietersperre blockieren.

Der Teilnehmer kann von dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.
Auszug aus dem Telekommunikationsgesetz § 45d (3)

Alle Mobilfunkanbieter in Deutschland müssen die Drittanbietersperre kostenlos einrichten. Dadurch wird die Abrechnung von Dienstleistungen durch Drittanbieter über die Handyrechnung unterbunden. Das Internet können Sie unverändert weiterhin nutzen und auch der Einkauf im Netz ist möglich. Sie müssen in Onlineshops anstelle der Handyrechnung einen alternativen Zahlweg wie Überweisung, PayPal oder Kreditkarte nutzen.

Praxistipp:

Die Drittanbietersperre schützt Sie nur vor dem WAP-Billing. Um sich noch besser vor Abofallen zu schützen, sollten Sie auch Premiumdienste wie 0900er-Rufnummern oder Premium-SMS sperren lassen.

Hat die Drittanbietersperre Nachteile?

Große Nachteile sind durch die Drittanbietersperre nicht zu befürchten. Oft wird propagiert, dass beispielsweise Parkscheine oder Tickets für Bus und Bahn dann nicht mehr per Handyrechnung bezahlt werden können. In der Praxis stellt das allerdings kein Problem dar. Seriöse Anbieter bieten immer mehr als einen Zahlungsweg an. Und Tickets in öffentlichen Verkehrsmitteln werden in den seltensten Fällen per Handyrechnung abgerechnet. Die Vorteile der Drittanbietersperre überwiegen also deutlich.

Zu beachten:

Haben Sie die vollständige Drittanbietersperre eingerichtet, dann wird auch das Bezahlen von Apps über die Handyrechnung blockiert. Sollten Sie Apps derzeit über Ihre Mobilfunkrechnung bezahlen, dann müssen Sie einen alternativen Zahlungsweg für den App-Einkauf auswählen.

So lassen Sie die Drittanbietersperre einrichten

Die Einrichtung der Drittanbietersperre veranlassen Sie grundsätzlich bei Ihrem Mobilfunkbetreiber. Je nach Anbieter geht das entweder über das Kundenportal im Internet oder über die Kundenhotline. Gelingt das nicht, sollten Sie die Drittanbietersperre via Brief beantragen.

Je nach Anbieter ist es möglich, die Sperre auf einzelne Dienste zu beschränken oder vollständig einzurichten. Wir empfehlen die vollständige Drittanbietersperre, da es keine nennenswerten Nachteile gibt.

Drittanbietersperre bei der Deutschen Telekom AG einrichten

Bei der Deutschen Telekom können Sie folgende Dienste selektiv sperren:

  • Business-Dienste wie Börsenkurse oder Nachrichten
  • Consumer-Dienste wie Spiele oder Chats
  • Erotik-Dienste

Weitere Informationen und den Link zum Sperrportal finden Sie auf der Homepage der Deutschen Telekom.

Drittanbietersperre bei O2 einrichten

Gleich sechs verschiedene Sperrklassen können Sie bei O2 auswählen:

  • Abos
  • Information & Unterhaltung
  • Tickets & Eintrittskarten
  • Spenden
  • Erotik-Inhalte
  • App-Stores & Software

Sperren Sie die Kategorie App-Stores & Software nicht, dann können Sie trotz Drittanbietersperre weiterhin im Play Store oder im App Store einkaufen.

Einrichten können Sie die Drittanbietersperre über den Kundenservice.

Drittanbietersperre bei Vodafone einrichten
Drittanbietersperre bei sonstigen Providern einrichten

Finden Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter oder Provider im Internet keine Möglichkeit für die Einrichtung der Drittanbietersperre, dann empfehlen wir Ihnen den Schriftweg. Zur Beantragung können sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden.

Eine eingerichtete Drittanbietersperre können Sie jederzeit wieder aufheben lassen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Vorbeugender Schutz vor WAP-Billing

Wer die Gefahr des WAP-Billing kennt, kann sich selbst vor Abzocke schützen. Wir geben Ihnen nachfolgend vier Hinweise, wie Sie auch ohne Drittanbietersperre eine Kostenfalle vermeiden:

1. Aufmerksam surfen
Seien Sie beim Surfen im Internet wachsam. Vor allem unterwegs, wenn es schnell gehen soll, müssen Sie vorsichtig sein. Kommt Ihnen die Seite komisch vor oder wissen Sie nicht, warum Sie noch einmal etwas bestätigen sollen, dann brechen Sie den Vorgang ab. Sehen Sie sich das Angebot Zuhause in Ruhe an.

2. WLAN nutzen
Das WAP-Billing ist nur möglich, wenn Sie über die SIM-Karte und die mobile Internetverbindung im Netz surfen. Surfen Sie via WLAN, ist WAP-Billing nicht möglich.

3. Vorsicht bei Links
Klicken Sie auf dem Smartphone oder iPhone nur Links an, die Sie erwarten. Bekommen Sie per SMS, E-Mail, iMessage oder WhatsApp plötzlich einen Link, ohne diesen zuordnen zu können, dann öffnen Sie diesen nicht. Nehmen Sie lieber Rücksprache mit dem Absender.

4. SMS-Bestätigungen beachten
Achten Sie auf SMS, die Ihnen ein Abo bestätigen. Wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie kein Abo ausgelöst haben, sollten Sie dem nachgehen und die Abbuchung verhindern. Einmal abgebuchtes Geld bekommen Sie nur schwer zurück.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Reingefallen? Was ist zu tun?

Haben Sie auf Ihrer Mobilfunkrechnung ein Abo eines Drittanbieters entdeckt, welches Sie selbst gar nicht wissentlich ausgelöst haben, müssen Sie unbedingt reagieren. Grundsätzlich müssen Sie sich an den Drittanbieter wenden. Doch auch Ihr Mobilfunkanbieter kann und muss helfen. So sollten Sie vorgehen:

1. Information zum Drittanbieter prüfen
Sind auf der Rechnung die Kontaktdaten, Anschrift und eine Kündigungsmöglichkeit für das Abo eingetragen? Falls die Rechnung keine ausreichenden Informationen bereit hält, dann sollten Sie mit Ihrem Mobilfunkanbieter sprechen und die Kontaktdaten erfragen.

2. Rechnung monieren
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Mobilfunkanbieter auf. Erfragen Sie die Kontaktdaten des Drittanbieters, wenn Sie diese der Rechnung nicht entnehmen können. Informieren Sie den Mobilfunkanbieter darüber, dass Sie keine Bestellung ausgelöst haben und bitten Sie Ihn um Rückerstattung oder Gutschrift des strittigen Betrages. Ist die Angelegenheit telefonisch nicht zu klären, stornieren Sie bei Ihrer Bank die Lastschrift und überweisen Sie die Rechnung manuell ohne den beanstandeten Betrag. Nehmen Sie mit dem Mobilfunkanbieter gegebenenfalls schriftlich Kontakt auf. Sie können dafür den Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden.

3. Kündigen Sie das Abo
Um weitere Abbuchungen zu vermeiden, müssen Sie das Abo bei dem Drittanbieter sofort kündigen. Ist das via Smartphone oder Internet nicht möglich, wenden Sie sich schriftlich an den Drittanbieter. Kündigen Sie per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis haben.

Wir benötigen Ihre Hilfe

Sind Sie im Internet auf eine mysteriöse Webseite gestoßen, vermuten eine Abofalle oder haben unseriöse Nachrichten über WhatsApp bekommen? Wir interessieren uns dafür. Bitte senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail, damit wir den Vorgang prüfen und bei Bedarf andere Leser warnen können.

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