Fondsanteile | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 10:40:52 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Fondsanteile | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Offene Immobilienfonds: Fristen bei der Rückgabe der Fondsanteile beachten, so dass es nicht zu Schwierigkeiten kommt https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/offene-immobilienfonds-fristen-bei-der-rueckgabe-der-fondsanteile-beachten-so-dass-es-nicht-zu-schwierigkeiten-kommt/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/offene-immobilienfonds-fristen-bei-der-rueckgabe-der-fondsanteile-beachten-so-dass-es-nicht-zu-schwierigkeiten-kommt/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:40:52 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62054 Eine Möglichkeit für Anleger in Immobilien zu investieren sind die offenen Immobilienfonds. Allerdings sind bei der Rückgabe der Fondsanteile gewisse Fristen einzuhalten und demnach müssen sie gesondert berücksichtigt werden. Sie wollen keine eigene Wohnung oder

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Eine Möglichkeit für Anleger in Immobilien zu investieren sind die offenen Immobilienfonds. Allerdings sind bei der Rückgabe der Fondsanteile gewisse Fristen einzuhalten und demnach müssen sie gesondert berücksichtigt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Hilfe der offenen Immobilienfonds haben Sie die Möglichkeit in Immobilien zu investieren.
  • Es hängt von Ihren Anlagezielen ab, ob die offenen Immobilienfonds für Sie geeignet sind oder nicht. Es handelt sich bei den offenen Immobilienfonds um eine langfristige Anlageform. Standort und Qualität der Immobilie sind entscheidend.
  • Sie können sich auch von der Anlagen treffen, in dem Sie die Anteile an den Fonds zurückgeben und dann spricht man von der Rückgabe der Fondsanteile.
  • Beachten Sie, dass im Einzelfall unterschiedliche Fristen berücksichtigt werden müssen.

Sie wollen keine eigene Wohnung oder ein Haus erwerben, aber dennoch in Immobilien investieren, dann sind die offenen Immobilienfonds eine sehr gute Anlagemöglichkeit.

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Die offenen Immobilienfonds

Die offenen Immobilienfonds lassen sich sehr gut mit den Aktienfonds vergleichen, denn sie funktionieren genauso.

Viele Anleger legen ihr Geld in einen großen Topf und ein Fondsmanagement kauft für das Geld der Anleger verschiedene Immobilien. Dazu nutzt er die Möglichkeit nach verschiedenen Regionen zu schauen und einen Blick in andere Länder zu werfen. In der Regel handelt es sich bei den Immobilien um Gewerbeimmobilien, wie ein Bürogebäude oder ein Shoppingcenter. Die Erträge für die Anleger setzen sich aus zwei Punkten zusammen, den Mieteinnahmen und der Wertsteigerung.

Die grundlegendsten Informationen rund um die offenen Immobilienfonds liefern wir in diesem Artikel.

Achtung: Verwechslungsgefahr mit geschlossenen Fonds möglich!

Sie dürfen die offenen nicht mit den geschlossenen Immobilienfonds verwechseln, denn da gibt es große Unterschiede. Bei den geschlossenen Immobilienfonds handelt es sich um eine Investition, die sich auf ein einziges Projekt bezieht. Das bedeutet, Ihr Geld landet im Betrieb oder wird für den Erwerb einer einzelnen Immobilie verwendet. Sobald der Betrag erreicht ist, kommen keine weiteren Gelder hinzu und der Fonds gilt als geschlossen. Im schlimmsten Fall droht bei einer solchen Investition ein Totalverlust des Geldes, denn es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Zudem ist ein vorzeitiger Ausstieg aus einem solchen Projekt kaum möglich.

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Für wen eignen sich offene Immobilienfonds?

Jeder Anleger kann sein Geld nach seiner individuellen Situation anlegen und daher lässt sich die Frage nicht pauschalisieren.

Zuerst müssen Sie die eigenen Ziele klar definieren und die finanziellen Möglichkeiten abwägen, denn jeder Anleger hat eine eigene Situation und andere Ziele. Je nach Ziel und persönlichen Präferenzen können die offenen Immobilienfonds eine gute Grundlage für eine Geldanlage darstellen.

Im Grunde ermöglichen die offenen Immobilienfonds eine Gebäudeinvestition und dafür müssen Sie selber kein Eigentum kaufen. Allerdings gibt es bei dieser Anlageform keine Garantie für einen Gewinn, denn je nach Qualität und Standort der Immobilie, aber auch Vermietungsquoten sorgen für den Erfolg oder Misserfolg. Sie sollten nicht Ihr ganzes Vermögen in offene Immobilienfonds stecken, dass verbietet sich aus Gründen der Risikostreuung.

Außerdem sollten Sie beachten, dass es sich bei dieser Anlage um eine langfristige Investition handelt und Sie sich an Fristen halten müssen. Beim Kauf fallen zudem Ausgabeaufschläge an, aber die Anlagedauer ist entscheidet für diesen Kostenfaktor. Je länger die Anlage gehalten wird, desto geringer fallen die jährlichen Ausgabeaufschläge aus.

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Fondsanteile zurückgeben

Manchmal kommt es vor, dass ein Anleger aus den Immobilienfonds aussteigen möchte und dann muss er seine Anteile an die Fondsgesellschaft zurückgeben. Man spricht von der Rückgabe der Fondsanteile.

Bis vor einigen Jahren war es möglich, die Rückgabe kurzfristig zu erledigen, aber mittlerweile sind Fristen vorhanden und an diese müssen Sie sich halten.

Die Fristen sind sehr unterschiedlich und richten sich an der Dauer der Fondsanteile, aber auch der Wert wird eine entscheidende Rolle spielen.

Bei den Fristen wird zwischen drei Varianten unterschieden:

Mindesthaltefrist

Sie müssen die Fondsanteile für einen festgelegten Zeitraum besitzen und erst danach haben Sie die Möglichkeit den Fonds zurückzugeben.

Rückgabefrist

Sie müssen eine bestimmte Zeit vor der Rückgabe einen schriftlichen Widerruf verfassen und ankündigen, dass Sie die Anteile zurückgeben möchten. Dadurch kann die Fondsgesellschaft einen Plan erstellen und weiß frühzeitig, welche Anleger aussteigen wollen und können das Geld bereitstellen.

Rücknahmetermin

Die Gesellschaft kann für die Rücknahmen bestimmte Termine festlegen und diese verteilen sich meist im ganzen Jahr. Eine börsentägliche Rückgabe ist bei vielen Fonds durchaus möglich, aber vertraglich wird meist ein Termin zur Rückgabe festgelegt.

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Fondsanteile ab 22.07.2013 im Depot

Die nachfolgend dargestellten Fristen gelten für alle Fondsanteile, die schon seit dem 22.07.2013 im Depot liegen.

Die Fristen gelten natürlich auch für alle Anleger, die heute einen Fondsanteil erwerben. Die Anteile der offenen Immobilienfonds sind mindestens 24 Monate zu halten bevor Sie von der Rückgabe Gebrauch machen können.

Außerdem gilt eine einjährige Rückgabefrist und das bedeutet, dass Sie schon ein Jahr vor der geplanten Rückgabe einen schriftlichen Widerruf verfassen müssen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW kann dieser Widerspruch auch schon innerhalb der 24-monatigen Frist verfasst werden. Die meisten Fonds arbeiten auch nach diesem Prinzip, aber auch anderweitig sind Rückgabefristen einzuhalten. Die einjährige Kündigungsfrist gilt auch, wenn Sie die Fonds schon länger als 24 Monate halten. Auch die Menge der Fonds spielt bei den Fristen keine Rolle.

Die Fondsanteile können börsentäglich zurückgegeben werden, sofern die geschilderten gesetzlichen Fristen beachtet werden. Die Gesellschaften haben die Möglichkeit von diesen Bedingungen abzuweichen und andere Termine festzulegen. Sie haben sogar das Recht, dass sie die Anteile nur alle 12 Monate zurücknehmen.

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Fondsanteile ab 21.07.2013 im Depot

Eine größere Flexibilität genießen die Kleinanleger mit älteren Fondsanteilen, denn wenn die Anteile seit dem 21.07.2013 im Depot liegen gelten andere Regelungen.

Das Gesetz gibt zwar vor, dass auch bei diesen Fonds die Anteile 24 Monate zu halten sind und eine 12 Monate Frist zur Rückgabe eingehalten werden muss, aber die Fristen beziehen sich nur auf Anteile, die über 30.000 Euro im Jahr liegen. Die Kleinanleger sind von diesen Richtlinien nicht betroffen, denn sie legen diese Höhe meist nicht an.

Sie haben die Anteile erst nach dem 1. Januar 2013 gekauft, dann stehen Sie sogar noch deutlich besser dar, denn Sie brauchen die 24 Monate Frist nicht beachten. Allerdings gibt es dafür eine Voraussetzung und die besagt, dass die Vertragsbedingungen zum Kauf keine Mindesthaltefrist hatte. Die 12-monatliche Frist zur Rückgabe ist nur für Anteile zu beachten, die einen Mindestwert von 30.000 Euro pro Kalenderjahr haben.

Jedoch besteht die Möglichkeit, dass auch bei den älteren Anteilen fixe Termine für eine Rückgabe feststehen. Mit den entsprechenden Vertragsbedingungen können die Fondsgesellschaften die Anteilsrückname auf nur einen Termin im Jahr festlegen.

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Der Grund für die Fristen

Die offenen Immobilienfonds bekommen ein sehr schwerwiegendes Problem, wenn Sie als Anleger innerhalb von kurzer Zeit das Geld zurück verlangen.

Meist ist das in einer Finanzkrise gewollt und dann stecken die Fonds in großen Schwierigkeiten. Sie wollen zwar die Rückgabewünsche erfüllen, aber dann müssen sie die Immobilien verkaufen. Allerdings lassen sich Immobilien nicht in kurzer Zeit verkaufen und schon gar nicht, wenn der eventuelle Käufer den Verdacht hat, dass der Verkauf unbedingt stattfinden muss. Ein guter Preis lässt sich so nicht mehr erzielen.

Damit es nicht so solchen Problemen kommt hat der Gesetzgeber die tägliche Rückgabe und die unflexible Veräußerung von Immobilien gelöst und in den Regelungen Hilfe gebracht. Im Jahr 2013 hat der Gesetzgeber die Regelungen in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) aufgenommen.

Im Detail steckt der Teufel

Die Fondsgesellschaft hat die Möglichkeit die Rücknahme von Anteilen unter bestimmten Voraussetzungen auszusetzen, wenn der offene Immobilienfonds nicht alle Wünsche zur Rückgabe der Anteile bedienen kann. Sie als Anleger haben nicht die Möglichkeit aus dem Fonds auszusteigen und dann spricht man von einer Fondschließung. Allerdings ist ein so geschlossener Fonds kein geschlossener Fonds, wie oben beschrieben.

Das Thema Wiederanlagevereinbarung

Es besteht die Möglichkeit, dass die Gewinne aus den Fonds nicht ausgezahlt, sondern in neue Fondsanteile investiert werden.

Die neuen Fristen gelten dann für die neu erworbenen Fondsanteile und aus dem Grund sollten Sie prüfen, ob die Fristen und Regelungen mit Ihren Zielen vereinbar sind und in Hinsicht auf die Vereinbarung zur Wiederanlage eine Änderung stattfindet.

Die Alternative zur Rückgabe

Der Verkauf der Fondsanteile an der Börse kann eine Alternative zur Rückgabe sein, wenn die Fondsgesellschaft einverstanden ist.

In diesem Fall gilt die 24-monatige Mindesthaltefrist und die Rückgabefrist nicht.

Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie für den Verkauf an der Börse einen Abschlag zahlen müssen und die Höhe wird von der Gesellschaft festgelegt. Im schlimmsten Fall finden Sie keinen Käufer für die Fondsanteile.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema offene Immobilienfonds

1. Sind offene Immobilienfonds sicher?

Die offenen Immobilienfonds gelten als eine risikoarme Anlageform, denn sie punkten durch die Stabilität von Sachwerten.

2. Kann ein offener Immobilienfonds zu einem geschlossenen Fonds werden?

Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein offener Immobilienfonds zeitweise zu einem geschlossenen Fonds wird.

3. Was spricht für offene Immobilienfonds?

Für die offenen Immobilienfonds spricht in erster Linie die Sicherheit, denn es handelt sich um einen vorhandenen Sachwert. Außerdem gibt es keine Investitionsbegrenzung.

4. Was sind die Nachteile der offenen Immobilienfonds?

Als Nachteile sind die Fristen zu nennen, denn in der Regel gibt es die 24-monatige Haltungsfrist und die Rückgabefrist. Außerdem handelt es sich um lange Investitionen.

5. Offene Immobilienfonds trotz Corona kaufen?

Gerade in der jetzigen Zeit ist die Investition in offene Immobilienfonds eine gute Idee, denn zurzeit werden sie zu einem günstigen Kurs angeboten.

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Fazit

Egal, ob Kleinanleger oder Großanleger, die offenen Immobilienfonds sind eine gute Geldanlage, wenn Sie eine lange Zeit auf Ihr Vermögen verzichten können. Zudem handelt es sich um eine sichere Anlagemöglichkeit. Achten Sie aber unbedingt auf die 24-monatige Haltefrist und auf die Rückgabefristen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

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Offene Immobilienfonds: BGH bejaht Schadenersatzansprüche, aber achten Sie auf die Verjährung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/offene-immobilienfonds-bgh-bejaht-schadenersatzansprueche-aber-achten-sie-auf-die-verjaehrung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/offene-immobilienfonds-bgh-bejaht-schadenersatzansprueche-aber-achten-sie-auf-die-verjaehrung/#respond Sat, 26 Feb 2022 20:14:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68505 Die offenen Immobilienfonds sind für viele Anleger eine gute Möglichkeit eine Investition zu tätigen, aber bei der Abwicklung kommt es mitunter zu Problemen. Damit müssen sich die Anleger aber nicht abfinden, denn zwei Urteile von

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Die offenen Immobilienfonds sind für viele Anleger eine gute Möglichkeit eine Investition zu tätigen, aber bei der Abwicklung kommt es mitunter zu Problemen. Damit müssen sich die Anleger aber nicht abfinden, denn zwei Urteile von 29. April 2014 machen Hoffnung, dass es zu einem Schadensersatz kommen kann. 

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Vergangenheit war es ohne Schwierigkeiten möglich aus einem Immobilienfonds auszusteigen, wenn eine Anteilsrücknahme stattfand. Die Rücknahme wurde ausgesetzt, wenn zu viele Anleger zum gleichen Zeitpunkt aussteigen wollten.
  • Hierbei handelt es sich um ein Anlagenrisiko und der Bankberater muss seinen Kunden über das Risiko einer solchen Fondschließung ausführlich informieren.
  • Der Kunde also der Anleger kann Schadenersatz verlangen, wenn dieser Hinweis unterbleibt.
  • Ein Problem gibt es in dieser Hinsicht aber noch und das ist das Thema der Verjährung.

Der offene Immobilienfond

Bei einem offenen Immobilienfond haben die kleinen Anleger auch endlich einmal die Möglichkeit in eine Immobilie zu investieren. 

Das bedeutet, wenn Sie sich als Anleger im Bereich Immobilien versuchen wollen, aber sich keine komplette Immobilie leisten können, dann nutzen Sie einen offenen Immobilienfond. Dabei hat der offene Immobilienfond einen entscheidenden Vorteil, denn durch die Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft kann der Anleger über das Geld jederzeit verfügen. Im Grunde können Sie also direkt wieder aussteigen und Ihr Geld zurückbekommen.

In der Vergangenheit war es so, dass Anleger aus einem offenen Immobilienfond jederzeit und ohne Angabe von Gründen einfach aussteigen konnten. Sie brauchten einfach nur die vorhandenen Fondsanteile zurückgeben und erhielten das eingesetzte Geld zurück. Hierbei spricht man den dem jeweiligen gültigen Rücknahmekurs und den Anteil an der erworbenen Immobilie.

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Fondschließung sorgt für Probleme 

Während der Finanzkrise sorgte diese Rückgabemöglichkeit regelmäßig für immense Probleme, denn viele Anleger wollten ihre Anteile kurzfristig wieder zu Geld machen.

Das Geld der Anleger befand sich aber in den Immobilien, denn schließlich sollte es bestimmungsmäßig auch dort hin und dient als Investition. Somit reichten die Barmittel nach kurzer Zeit schon nicht mehr aus, um alle Anleger auszuzahlen. Die Fondsimmobilien lassen sich in kurzer Zeit auch nicht ausreichend schnell verkaufen und schon gar nicht zu adäquaten Preisen. So kam es dazu, dass die Reißleine gezogen wurde und die Rücknahme der Fondsanteile ausgesetzt wurde. Es gibt sogar einige Fonds, die im Anschluss rückabgewickelt wurden und dann spricht man von einer vorübergehenden oder dauerhaften Fondschließung.

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Information auf Fondschließungsmöglichkeit

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren (Az.: XI ZR 477/12 und Az.: XI ZR 130/13) entschieden, dass auf das Risiko einer Fondschließung hingewiesen werden muss.

Die Berater der offenen Immobilienfonds müssen den Anleger auf die Möglichkeit hinweisen, dass es zu einer Fondschließung kommen kann und zwar ohne, dass der Anleger fragt. Zudem müssen sie den Anleger informieren, dass die Anteilsrücknahme eventuell ausgesetzt wird. Die Aussetzung sorgt dafür, dass der Anleger nicht wieder liquide ist. Es ist aber ohne Bedeutung, ob die Aussetzung abzusehen sind oder nicht.

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Schadenersatzanspruch wegen falscher Beratung

Der Anleger hat unter Umständen Ansprüche auf Schadenersatz, wenn es keine Beratung in Bezug auf das Risiko gab.

Die Ansprüche für Schadenersatz hat der Anleger gegenüber dem beratenden Instituts oder dem Berater, aber nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um eine falsche Beratung handelt. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass der Berater den Anleger genau darauf hinweist, dass es zu einer Aussetzung der Anteilsrücknahme kommen kann. Wenn der Hinweis ausbleibt, dann hat der Anleger die Möglichkeit Schadenersatz zu fordern.

Um Schadenersatz zu verlangen, muss natürlich ein Schaden entstanden sein. Der Schaden kann darin bestehen, dass der Anleger die Fondsanteile am Zweitmarkt verkauft und somit einen hohen Verlust einfährt. Der Grund ist die Aussetzung der Anteilsrücknahme.

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Die Verjährung

Die Verjährung ist eine Hürde, um die Schadenersatzforderung geltend zu machen.

Wenn die Fondsanteile vor dem 5. August 2009 gekauft wurden, dann gilt die Vorschrift des § 37a Wertpapierhandelsgesetz alte Fassung. Nach dieser Fassung kann der Schadensersatz bis zu drei Jahre geltend gemacht werden und danach beginnt erst die Verjährung. Der Tag des Wertpapierkaufs gilt dabei als Start und dabei spielt es keine Rolle, ob der Anleger eine Fehlberatung bekam oder nicht.

Aber, die Vorschrift lässt sich nur anwenden, wenn es sich um eine fahrlässige Fehlberatung handelt. Die Vorschrift greift nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche Fehlberatung handelt. In so einem Fall kommt der §195, 199 BGB zum Tragen und dann beginnt die Regelverjährung erst, wenn Sie Kenntnis von der fehlerhaften Beratung erhalten. Bei der Abgrenzung zwischen der vorsätzlichen und fahrlässigen Fehlberatung kommt es in erster Linie auf die Beurteilung des jeweiligen Gerichts an.

Seit dem 5. August 2009 greift die dreijährige Regelverjährung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Bei dieser Regelung beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn der Anleger über die Falschberatung bescheid weiß. Bei der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 BGB gibt es eine zehnjährige Höchstfrist und das müssen Sie beachten. Auch bei der Frist wird taggenau geschaut und sie beginnt an dem Tag, an dem Sie die Fonds kaufen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema offene Immobilienfonds

1. Wie sicher sind offene Immobilienfonds?

Die offenen Immobilienfonds sind nicht 100%ig sicher, aber sie gelten als besonders risikoarm. Gerade in der heutigen Zeit sind Immobilien eine gute Geldanlage und im Gegensatz zu anderen Geldanlagen ist das Risiko von Verlusten sehr gering.

2. Wer sollte in offene Immobilienfonds investieren?

Die offenen Immobilienfonds eignen sich für Anleger, die eine breite Risikostreuung, ein geringes Risiko und ein kleines Budget zur Verfügung haben. Bei den offenen Immobilienfonds können Sie auch schon mit kleinen Summen einsteigen und sich als Anleger versuchen.

3. Welche Vorteile haben die offenen Immobilienfonds?

Ein entscheidender Vorteil der offenen Immobilienfonds ist, dass jeder Anleger Geld investieren kann. Es gibt keine vorgeschriebenen Summen und zudem ist das Risiko überschaubar. Zudem können Sie jederzeit auf Ihr Kapital zugreifen, wenn Sie die Anteile wieder verkaufen. Meist ist das innerhalb von wenigen Tagen möglich.

4. Welche Nachteile haben die offenen Immobilienfonds?

Die offenen Immobilienfonds haben auch einige Nachteile und ein entscheidender Nachteil ist, dass die Rendite sehr gering sind. Gerade bei Kleinanlegern ist die Rendite eher überschaubar.

5. Wie viel Geld muss ich in die offenen Immobilienfonds investieren?

Grundsätzlich sind Finanzexperten der Meinung, dass Sie mindestens 5.000 Euro in die offenen Immobilienfonds anlegen sollten. Damit steigert sich die Möglichkeit auf ansprechende Rendite.

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Fazit

In der heutigen Zeit sind Geldanlagen für viele Menschen eine wichtige Sache. Gerade im Bereich Immobilien steigt die Anfrage stetig und somit ist es kein Wunder, dass mittlerweile auch immer mehr Kleinanleger auf die offenen Immobilienfonds setzen. Die offenen Immobilienfonds bieten sich für Kleinanleger an, sind risikoarm und das Kapital steht schnell wieder zur Verfügung. Aber wichtig ist, dass eine ausführliche Beratung über die Risken erfolgt, sondern können Sie Schadenersatz einklagen.

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