Gesundheitsleistungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 13:21:19 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Gesundheitsleistungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wissenschaftliche Bewertung von Individuellen Gesundheitsleistungen – IGeL Monitor https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wissenschaftliche-bewertung-von-individuellen-gesundheitsleistungen-igel-monitor/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wissenschaftliche-bewertung-von-individuellen-gesundheitsleistungen-igel-monitor/#respond Sun, 24 Apr 2022 13:21:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65783 Im Internetportal www.igel-monitor.de werden seit 2012 Individuelle Gesundheitsleistungen von Ärzten unter die Lupe genommen. Für Bewertungen dienen wissenschaftliche Standards. Wer führt den IGeL-Monitor? Im IGeL-Monitor können Sie seit 2012 die Bewertungen der Krankenkassen zu den

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Im Internetportal www.igel-monitor.de werden seit 2012 Individuelle Gesundheitsleistungen von Ärzten unter die Lupe genommen. Für Bewertungen dienen wissenschaftliche Standards.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim IGeL-Monitor handelt es sich um ein reines Informationsportal. Dieses wird vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. geführt.
  • Sinn des IGeL-Monitors ist es, Versicherte aufzuklären, damit Sie z. B. beim Arzt eine gute Entscheidung treffen können.
  • Bei den Bewertungen werden Auswertungen der wissenschaftlichen Literatur genutzt und natürlich eine systematische Recherche.

Wer führt den IGeL-Monitor?

Im IGeL-Monitor können Sie seit 2012 die Bewertungen der Krankenkassen zu den Individuellen Gesundheitsleistungen nachlesen.

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkasse e.V. hat ihn ins Leben gerufen. Damit die Angaben auch korrekt sind, wurde ein interdisziplinäres Team zusammengestellt. Dieses besteht aus Ärzten und Mitarbeitern der Öffentlichkeit, welche die IGeL bewerteb. Zudem erhält das Team Unterstützung von externen Wissenschaftlern.

Ferner basiert der IGeL-Monitor auf den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin. Das bedeutet, dass hier nur das beste verfügbare Wissen aus der klinischen Forschung verwendet wird und natürlich auch die Erfahrungen der Ärzte.

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Woher kommen die Bewertungen?

Beim IGeL-Monitor werden alle Selbstzahlerleistungen aus Arztpraxen unter die Lupe genommen. Jedoch nur jene, die häufig gemacht werden und auch wirklich eine Relevanz darstellen.

Zudem geht das Team nach einem festen Prozess bei ihren Bewertungen vor. Das Team analysiert z. B. Studien der Wissenschaft genau und prüft diese auf Nutzen und Schaden. Ferner kann das Team nach dem Bewerten von Nutzen und Schaden eine Bewertung abgeben. Hierfür gibt es inzwischen fünf  Bewertungsaussagen: „positiv“, „tendenziell positiv“, „unklar“, „tendenziell negativ“, „negativ“. Wobei hier erwähnt werden muss, dass viele der Bewertungen als „unklar“ oder sogar „tendenziell negativ“ bewertet werden.

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Was findet der IGeL-Monitor schlecht?

Laut Umfrage des IGeL-Monitor, welche IGeL oft verkauft wurden, erstellte er eine Top 10 Liste.

Daraus ist zu ersehen, dass überwiegend Früherkennungsuntersuchungen im Angebot stehen. So zum Beispiel Ultraschall oder Augeninnendruckmessung. Wobei auch das Fazit zu schließen ist, dass diese häufigen Untersuchungen von den medizinischen Fachverbänden nicht unbedingt empfohlen sind. Ferner verursachen diese Untersuchungen meist mehr Schaden als Nutzen.

Zwar nehmen die Patienten die Untersuchungen gut an, doch gehören gerade diese zu den Top 10 der eher negativen Leistungen. Sowohl die Augeninnendruckmessung als auch der Eierstock-Ultraschall, der Bauchultraschall und der PSA-Test sind gut verkäuflich. Wobei der IGeL-Monitor gerade diese Leistungen als „negativ“ oder „tendenziell negativ“ einstuft. Ferner rät die Fachgesellschaft für Frauenärzte sogar vom Eierstockultraschall ab. In Studien wird hier kein Nutzen gefunden, respektive wird zu schnell eine Überdiagnose gestellt.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wissenschaftliche Bewertung von Individuellen Gesundheitsleistungen – Wussten Sie das?

1. Sollte ich generell immer erst in den IGeL-Monitor schauen, bevor ich einer Untersuchung zusage?

Dies steht Ihnen natürlich frei. Obgleich es nicht schadet, denn meist sind es die unnützen Untersuchungen die die Ärzte bewerben.

2. Warum bieten die Ärzte unnütze Untersuchungen an?

In der Regel sind diese Untersuchungen ohne großen Aufwand zu machen. Auch sind sie gut mit anderen Untersuchungen zu verbinden. Zudem sollten Sie nicht vergessen, dass die Untersuchung in den Augen des Arztes sinnvoll ist.

3. Darf ich dem Arzt meine Bedenken äußern, wenn die Untersuchung als nicht nützlich gilt ?

Selbstverständlich. Sprechen Sie mit dem Arzt darüber, ferner kann auch er seine Meinung äußern. Am Ende obliegt es jedoch Ihrer Entscheidung.

4. Laut IGeL-Monitor scheint kaume eine Untersuchung Sinn zu machen. Warum?

Während ein Arzt von der Untersuchung überzeugt ist, richtet sich der IGeL-Monitor nach wissenschaftlichen Studien. Da die Studien an vielen Patienten durchgeführt werden, ist hier die Einschätzung einfach anders, als beim Arzt direkt.

5. Ich bin anderer Meinung als der IGeL-Monitor, liege ich da falsch?

Ihre Meinung ist entscheidend, wobei zwei Meinungen nie falsch sind. Ferner liegt es am Ende ganz bei Ihnen, welcher Meinung Sie nun mehr Glauben schenken, wobei Sie immer auf Ihr Bauchgefühl vertrauen sollten.

Angehörigenpflege
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Fazit

Verunsichern Sie die ganzen Angebote an individuellen Gesundheitsvorsorgen, informieren Sie sich im IGeL-Monitor über deren Sinn. Obgleich Sie am Ende jedoch selbst entscheiden, ob Sie die Untersuchung machen.

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Was kosten individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-kosten-individuelle-gesundheitsleistungen-igel/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-kosten-individuelle-gesundheitsleistungen-igel/#respond Tue, 01 Mar 2022 07:49:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65854 Erwarten Sie keine festen Preise. Die IGeL wird generell nach Aufwand berechnet. Somit lohnt sich auch ein Preisvergleich, wenn Sie keine hohen Rechnungen für Selbstzahlerleistungen bekommen möchten. Welche Kosten sind angemessen? Es gibt Selbstzahlerleistungen für

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Erwarten Sie keine festen Preise. Die IGeL wird generell nach Aufwand berechnet. Somit lohnt sich auch ein Preisvergleich, wenn Sie keine hohen Rechnungen für Selbstzahlerleistungen bekommen möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keine festen Preisen für individuelle Gesundheitsleistungen.
  • Die Leistungen werden nach Aufwand und der passenden Ziffer in der ärztlichen Gebührenordnung berechnet.
  • Auf den Kostenvoranschlag und die Rechnung können Sie bestehen.
  • Vergleichen Sie die Preise in mehreren Arztpraxen.

Welche Kosten sind angemessen?

Es gibt Selbstzahlerleistungen für 20, 30 oder auch 50 Euro, wenn es zum Beispiel um einen PSA-Test oder eine Hautkrebsfrüherkennung geht.

Jedoch können die IGeL-Angebote auch schnell in einen vier- oder gar fünfstelligen Bereich gehen. Zum Beispiel bei Schönheitsoperationen.

Leider gibt es keine allgemeingültige Preisliste. Generell richten sich die Kosten nach dem Aufwand für die Untersuchung und den abrechnungsfähigen Ziffern laut ärztlicher Gebührenordnung. Pauschalpreise sind hier nicht erlaubt. Manchmal hängen in Arztpraxen Listen mit Preisen aus, sehen Sie diese jedoch nur als Orientierung an.

Wichtig:

Der Arzt muss Ihnen einen Kostenvoranschlag und eine Rechnung ausstellen. Das heißt, Sie müssen vor der Untersuchung schriftlich über die Kosten aufgeklärt werden. Im Gegensatz zur Kassenleistung muss der Arzt Ihnen bei der IGeL auch eine schriftliche Behandlungsvereinbarung geben. Sofern sie Privatpatienten sind, verlangen Sie auch einen Kostenvoranschlag. So sind Sie informiert, welche Kosten auf Sie zukommen.

Im IGeL-Monitor finden Sie bei den Bewertungen der Untersuchungen auch immer einen etwas Preis. Somit können Sie vorab die Kosten ein wenig einschätzen.

  • Erkundigen Sie sich vor der Untersuchung, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für die IGeL bezahlt.
  • Generell liegt der Satz bei 1,0- und 2,3-fach, laut Gebührensatz der GOÄ. Sofern der Arzt eine höhere Gebühr nimmt, muss er das auch begründen.
  • Passen Sie auf, bei abweichenden Honorarvereinbarungen. Hat der Arzt mehr als das 3,5-fache abgerechnet, wird die Rechnung teuer.

Warum sind die Preise so variabel

Für die Individuellen Gesundheitsleistungen gibt es nur beschränkte Preiskontrollen.

Die IGeL stellt einen privaten Behandlungsvertrag dar und die Ärzte rechnen sie somit auch nach der privaten Gebührenordnung ab. Sie können die Preise jedoch innerhalb des Gebührenrahmens selbst festlegen.

Als Standard gilt ein Gebührensatz zwischen 1,0- und 2,3-fachem Satz. In der Regel handelt es sich um den 2,3-fachen Satz. Also eine durchschnittlich aufwendige Behandlung. Sofern der Arzt diesen Satz überschreitet, muss er das auch auf der Rechnung begründen.

Ein Beispiel

Macht der Arzt eine Akupunktur gegen Schmerzen mit weniger als 20 Minuten Dauer, so rechnet er die Ziffer 269 ab. Diese hat einen einfachen Satz von 11,66 Euro. Würde er den 2,3-fachen Satz verwenden, so läge der Preis bei 26,82 Euro. Der PSA-Test kostet einem Mann nach Gebührenordnung mit der Ziffer 3908 17,49 Euro beim 1,0-fachen Satz. Oft setzen Ärzte eine glatte Summe an. Somit würden Sie für den PSA-Test den Betrag mit dem Faktor 1,144 multiplizieren und so rund 20 Euro veranschlagen. Beim Faktor 2,28795 wären es 40 Euro. Zudem können noch Gebühren für die Beratung oder die Blutabnahme kommen.

Somit ist es nicht verwunderlich, dass manche Ärzte verschiedene Preise für die gleiche Untersuchung veranschlagen. Im IGeL-Monitor finden Sie zu allen bewerteten Leistungen auch einen Kostenrahmen. Dieser dient Ihrer Information und Einschätzung über die entstehenden Kosten.

Bedenken Sie jedoch, dass die Gebührenordnung für Ärzte aus dem Jahr 1982 stammt und nur Teilbereiche seitdem geändert wurden. Die Neufassung ist bis heute noch nicht erstellt. Somit sind auch nicht alle neuen Untersuchungen abgedeckt. Insofern kann der Arzt den Preis für Untersuchungen, die noch nicht in der Gebührenordnung sind, eine vergleichbare Ziffer der GOÄ abrechnen.

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Wo liegt die Obergrenze?

Laut Gebührenordnung ist auch eine abweichende Berechnung mit dem Steigerungsfaktor 3,5 zulässig.

Jedoch braucht es dafür eine spezielle Verordnung. Das heißt, der Arzt muss Sie vorab ein Formular unterschreiben lassen. Auf diesem stehen die GOÄ-Ziffer, die Leistung und der erhöhte Steigerungssatz sowie der Betrag. Bitten Sie in diesem Fall um eine Bedenkzeit und vergleichen Sie erst die Preise für die Untersuchung in anderen Praxen. Sofern es sich um eine Akutbehandlung oder einen Notfall handelt, ist diese abweichende Honorarvereinbarung jedoch nichtig.

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Macht ein Preisvergleich Sinn?

In Anbetracht dessen, dass Ärzte bei den IGeL gerne unterschiedlich abrechnen, sollten Sie verschiedene Praxen vergleichen.

Machen Sie dies zeitig, können Sie sich viel Geld sparen. Es kann auch sein, dass Ihnen ein anderer Arzt sagt, dass diese Leistung nicht nötig ist. Sofern Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich von der Patientenberatungsstelle der zuständigen Landesärztekammer beraten. Hier sagt man Ihnen auch, ob die Kosten angemessen sind, auch prüfen diese gerne Ihre bereits erhaltene Rechnung.

Da der Leistungsumfang der IGeL nicht verbindlich geregelt ist, lohnt sich ein Preisvergleich in jedem Fall.

Als Beispiel: Ein Arzt verlangt für die Glaukomuntersuchung 20 Euro. In diesem Betrag sind auch die Augeninnendruckmessung und eine Untersuchung mittels Spaltlampe enthalten. Der zweite Augenarzt veranschlag hier wiederum 60 Euro, verlangt für eine eventuelle Gesichtsfeldbestimmung Extrakosten.

Unser Tipp:

Fragen Sie noch vor der Inanspruchnahme und dem Zahlen der IGeL in Ihrer Krankenkasse nach, ob diese die Kosten übernimmt. Sofern die Rechnung von Ihnen erst bezahlt ist, erstattet die Krankenkasse auch keine Kosten zurück.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was kosten Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? – Gut zu wissen

1. Warum sind die Preise so unterschiedlich?

Weil der Arzt nach der GOÄ abrechnet und es in seinem Ermessen liegt, welche Ziffern er für die Untersuchungen abrechnet. So kann er nicht nur die Ziffer für die Untersuchung, sondern auch noch die Beratung und eine eventuelle Blutabnahme berechnen.

2. Kann ich in mehreren Praxen Kostenvoranschläge holen?

Das dürfen Sie natürlich. So können Sie die Preise gut vergleichen.

3. Soll ich den Kostenvoranschlag der Krankenkasse vorlegen?

Das können Sie durchaus machen. Vielleicht übernimmt diese die Kosten oder zumindest einen Teil davon.

4. Wie lange habe ich Bedenkzeit, bevor ich die Untersuchung mache?

Das hängt ganz von Ihnen ab. Da der Arzt nach der GOÄ abrechnet, ändert sich der Kostenvoranschlag auch nicht.

5. Mein Arzt rechnet oftmals einen hohen Satz ab, ist das nicht falsch?

Am Ende hängt es davon ab, wie aufwendig die Untersuchung war. Einen 2,3-fachen Satz darf er als Standard abrechnen. Wählt er einen höheren Satz, so muss er dies auch plausibel begründen können.

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Fazit

Eine IGeL kann richtig ins Geld gehen. Deshalb sollten Sie sich vorab immer erkundigen, welche Preise etwas entstehen könnten. Pauschalpreise würden die Sache zwar einfacher machen, doch diese gibt es hier leider nicht.

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IGeL: Ihre Rechte als Patient – der Arzt ist in Aufklärungspflicht https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/igel-ihre-rechte-als-patient-der-arzt-ist-in-aufklaerungspflicht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/igel-ihre-rechte-als-patient-der-arzt-ist-in-aufklaerungspflicht/#respond Thu, 30 Dec 2021 19:35:04 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67864 Wenn Sie beim Arzt sind, dann gibt es nicht nur die gesetzlichen Leistungen, sondern auch die sogenannten Zusatzleistungen. Der Unterschied ist, dass Zusatzleistungen nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Die meisten Patienten sind ratlos, wenn

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Wenn Sie beim Arzt sind, dann gibt es nicht nur die gesetzlichen Leistungen, sondern auch die sogenannten Zusatzleistungen. Der Unterschied ist, dass Zusatzleistungen nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Die meisten Patienten sind ratlos, wenn der Arzt ihnen mit Zusatzleistungen kommt und können sich meist nicht entscheiden. Dabei sollten Sie Ihre Rechte als Patient kennen, denn auch bei den IGel-Leistungen muss der Arzt sich an einige Pflichten halten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den Zusatzleistungen handelt es sich um individuelle Gesundheitsleistungen und diese sind in der Regel nicht dringend, so dass Sie sich weder zeitlich noch moralisch unter Druck setzen lassen sollten.
  • In Sachen Aufklärung ist immer nur der Arzt in der Pflicht und nicht das Praxispersonal.
  • Sie als Patient haben das Recht auf eine umfangreiche Aufklärung rund um den Nutzen, die Risiken und die Kosten, aber Sie haben auch das Recht auf eine angemessene Bedenkzeit.
  • Der Arzt darf die IGeL-Leistung nur erbringen, wenn es einen schriftlichen Behandlungsvertrag gibt, denn er ist Voraussetzung.

Grundsätzliches

  • Der Arzt darf eine Selbstzahlerleistung nur abrechnen, wenn Sie als Patient der Leistung auch wirklich zugestimmt haben.
  • Zu den Vorschriften gehören nicht nur ein schriftlicher Vertrag zur Behandlung, sondern auch eine ordentlich ausgefüllte Rechnung.
  • Der Arzt muss Sie als Patient aber auch auf eine Behandlungsalternative hinweise, wenn es eine Behandlung gibt, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird.
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Informationen auf jeden Fall, aber keine Werbung

Die individuellen Gesundheitsleistungen gehen über das normale Maß einer medizinischen Versorgung, die notwendig ist hinaus und müssen demnach auch privat bezahlt werden.

Allerdings gibt es in Bezug auf die IGel-Leistungen noch einige Unklarheiten, denn es sind viele Sachen bis heute nicht ausreichend geregelt. Ein Beispiel ist die fehlende Instanz, welche für die Kontrolle in Bezug auf die Qualität und die Angemessenheit der Leistungen zuständig ist. Die IGel können einfach ohne eine Kontrolle angeboten und sogar durchgeführt werden.

Anders sieht es mit dem Umgang rund um die IGel aus, denn wenn es um den Umgang geht gibt es zwischen Arzt und Patient festgelegte Strukturen. In der Musterberufsordnung können Sie die Grundlagen dazu finden, aber auch in der ärztlichen Gebührenordnung und in den Gesetzparagraphen zur ärztlichen Aufklärung.

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Bundesärztekammer: Verbindliche Regeln für den Arzt

  • Der Arzt muss Sie als Patient sachlich über die IGel-Leistungen aufklären. Anpreisende und marktschreierische Werbung ist nicht erlaubt.
  • Bei der IGel-Leistung darf es sich auf keinen Fall um eine sogenannte gewerbliche Dienstleistung handelt und das bedeutet, es darf kein rein kosmetisches Angebot sein und es muss allen Patienten der Praxis auch gleichermaßen zur Verfügung stehen.
  • Der Arzt darf Sie nicht zu einer IGel-Leistung drängen und das heißt, dass Sie nicht nur seriös zu beraten sind, sondern auch nicht verunsichert oder verängstigt werden dürfen. Sie dürfen nicht zu einer Inanspruchnahme gedrängt werden, aber es dürfen auch keine falschen Erwartungshaltungen in den Raum geworfen werden.
  • Wichtig ist, wenn es eine Behandlungsalternative gibt, dass der Arzt Sie darauf hinweist. Vor allen Dingen, wenn diese Alternative von den gesetzlichen Krankenkassen kostentechnisch übernommen wird.
  • Die Kassenleistungen dürfen auf keinen Fall schlecht geredet werden.

Wichtig ist, dass das Praxispersonal Sie zwar über die IGel-Leistungen informieren darf, aber die Aufklärung darf nur von dem Arzt alleine erfolgen.

  • Der Arzt muss Ihnen eine angemessene Bedenkzeit lassen, denn dazu haben Sie das Recht und außerdem dürfen Sie auch eine zweite ärztliche Meinung einholen. Sie können sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und erfragen, ob die Leistung vielleicht doch von ihr bezahlt wird.
  • Die Zustimmung zu einer IGel darf keine Voraussetzung für eine notwendige Behandlung sein, denn die medizinische Behandlung muss trotzdem erfolgen.
  • Die Ärzte dürfen Unwissenheit, Hilflosigkeit und Leichtgläubigkeit der Patienten zu keiner Zeit ausnutzen.
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Gesundheits-Apps: medizinische Anwendungen auf Rezept – Sie sorgen für eine verbesserte Behandlung und unterstützen Arzt und Patient

Mittlerweile gibt es nicht nur zahlreiche Ernährungs- und Fitness-Apps, sondern auch medizinische Apps. Die medizinischen Apps sind Programme, die einen medizinischen Zweck erfüllen und bei Krankheiten wie Diabetes zum Einsatz kommen. Seit Anfang Oktober 2020

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Nicht anerkannte Heilmethoden unterliegen Regeln

Die Ärzte müssen Sie darauf hinweisen, wenn es keinen wissenschaftlichen Nutzen für eine Leistung gibt.

Gerade, wenn es um eine nicht anerkannte Heilmethode geht muss der Arzt begründen, welche Gründe es für den Einsatz dieser Methode gibt. Gleichzeitig muss er auch andere Alternativen zur Behandlung aufzeigen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium des deutschen Gesundheitswesens und er ist für das diagnostische und therapeutische Verfahren zuständig, die es rund um neue Methoden gibt. Nach einer wissenschaftlichen Untersuchung kann der B-BA das Verfahren in Auftrag geben und anschließend entscheiden, ob die Methode zu einer Kassenleistung wird oder nicht. Es gibt auch einige Leistungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen sind, aber dann muss der Arzt Sie speziell darauf hinweisen.

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Wofür Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen können – 125 Euro für die Entlastung im Alltag

Alle Pflegebedürftigen haben seit Januar 2017 Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn Sie in der ambulanten Pflege betreut werden. Grundvoraussetzung ist ein Pflegegrad und die Betreuung in den eigenen vier Wänden. Der Entlastungsbetrag gibt es in Höhe

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Aufklärung in finanzieller Hinsicht

Grundsätzlich ist jeder Arzt in der Pflicht seinen Patienten darüber aufzuklären, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden und welche nicht.

In der Regel wird dazu ein schriftlicher Kostenvoranschlag angefertigt und darin sollten alle zu erwartenden Kosten enthalten sein. Damit die Behandlung beginnen kann, müssen Sie als Patient schriftlich für die eigene Rechnung zustimmen. Zudem ist ein Behandlungsvertrag sehr wichtig, denn in ihm stehen nicht nur die Leistungen, sondern auch der Steigerungssatz. Nicht erlaubt ist eine pauschale Abrechnung. Sie als Patient haben das Recht, dass Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung der privaten Leistungen ausgestellt bekommen.

Bevor Sie eine IGel-Leistung in Anspruch nehmen, sollten Sie Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen. Dadurch lässt sich prüfen, ob die gesetzliche Krankenkasse vielleicht doch die Kosten für die Behandlung übernimmt.

Denken Sie daran, wenn Sie die Rechnung bezahlt haben, dann wird Ihnen die Krankenkasse die Kosten nicht mehr erstatten.

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In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema IGel-Leistungen

1. Was kosten IGel-Leistungen?

Die IGel-Leistungen müssen anhand de Gebührenverordnung der Ärzte abgerechnet werden, so dass festgelegt ist, dass die Kosten zwischen dem 2,3-fachem und dem 3,5-fachem Höchstsatz liegen können.

2. Wie sinnvoll sind die IGel-Leistungen?

Es gibt unzählige IGel-Leistungen und gerade in Bezug auf ungeborene Kinder sind einige Leistungen durchaus sinnvoll. Aber auch um Gewissheit über Krankheiten zu haben, kann eine Privatleistung einen Sinn haben. Die Entscheidung liegt aber in erster Linie bei Ihnen.

3. Wann muss die IGel-Leistung bezahlt werden?

Grundsätzlich erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, indem alle notwendigen Kosten enthalten sind. Die Rechnung erfolgt meist nach der Behandlung und danach müssen Sie auch die Rechnung ausgleichen.

4. Kann ich die Rechnung für IGel-Leistungen auch bei der Krankenkasse einreichen?

Sie können die Rechnung für eine IGel-Leistung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und vielleicht übernimmt sie die Kosten, aber die Chancen sind nicht sehr hoch.

5. Muss ich die IGel-Leistung nutzen?

Sie sind nicht verpflichtet die angebotene IGel-Leistung in Anspruch zu nehmen, denn Sie haben die Möglichkeit eine weitere Meinung einzuholen oder die Behandlung zu nutzen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird.

Pflegekraft
Pflegegrad erhöhen: Wenn sich der Pflegebedarf im Heim ändert – Vertrag wird an die neuen Anforderungen angepasst

Der Pflegebedarf kann sich immer wieder ändern und dann gibt es vertragliche Besonderheiten zu beachten. Hilfe im Alltag brauchen die Bewohner eines Pflegeheims, denn aus dem Grund leben sie dort. Sie brauchen vielleicht Hilfe bei

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Fazit

Immer mehr Ärzte bieten heute die sogenannten IGel-Leistungen an. Es handelt sich um Selbstzahlerleistungen und für dies kommt die gesetzliche Krankenkasse nicht auf. Die IGel-Leistungen sind Zusatzangebote, die Sie als Patient entweder annehmen können oder nicht. Es handelt sich um keine verpflichtenden Maßnahmen. Wichtig ist, dass der Arzt Sie vollständig aufklärt und Ihnen einen Kostenvoranschlag und eine Rechnung über die Privatleistungen zukommen lässt.

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