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Hilfe für pflegende Angehörige – Die Pflegekassen unterstützen die Pflegenden in vielerlei Hinsicht


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Das Leben der Pflegenden ändert sich, wenn sie mit der Pflege eines hilfebedürftigen Angehörigen beginnen und das beginnt bei der Zeit und endet erst bei der Organisation. Verschiedene Hürden gilt es zu meistern, damit es nicht zur Überforderung kommt und die Fürsorge jederzeit garantiert ist. Hier geben wir sinnvolle Tipps.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hilfe gibt es bei den zahlreichen Beratungsstellen. Nachdem allerdings klar ist, dass Sie die Pflege übernehmen, wenden Sie sich einfach an eine solche Stelle. In vielen Städten befinden sich die Beratungsstellen bei den Krankenkassen.
  • Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen an und viele davon können Sie in Anspruch, wenn Sie mit der Pflege beginnen.
  • Sie müssen sich auf die neue Situation einstellen und dafür stellen viele Arbeitgeber spezielle Arbeitszeiten zur Verfügung. Diese sind vorzeitig zu beantragen und das immer in schriftlicher Form. Grundsätzlich sind die Arbeitgeber verpflichtet diese Zeiten zu ermöglichen.

Die Pflege eines Angehörigen bringt nicht nur eine hohe körperliche und emotionale Belastung mit sich, sondern auch hohe Kosten hoch und die Menge an Papieren ist kaum allein zu bewältigen. Dazu kommen die vielen Fragen, die sich mit dem Alltag ergeben und von einem Laien kaum beantwortet werden können. Ein Laie hat meist keinen Einblick und das muss er auch nicht, aber mit der Pflegeübernahme muss man sich damit auseinander setzen. Aber niemand muss sich allein durch die ganzen gesetzlichen Bestimmungen oder die Alltagstücken kämpfen, solange man weiß wo es Hilfe gibt.

Die Hürden zwischen Überforderung und Fürsorge lassen sich mit unseren Tipps sehr gut meistern.

Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Die Pflegeberatung

In vielen Bundesländern haben Pflegekassen und Kommunen mittlerweile Pflegestützpunkte eingerichtet, so dass Fragen jederzeit beantwortet werden können. Die bundesweite Datenbank liefert genaue Adressen zu den Pflegestützpunkten.

Hilfestellung und Beratung zu örtlichen Hilfeangeboten gibt es in den Senioren- und Pflegeberatungsstellen, solange die Kommunen eine Möglichkeit anbieten. Zudem gibt es den sogenannten Pflegewegweiser NRW. Der Pflegewegweiser enthält alle Angebote und die Ortsangaben rund um die Beratungs- und Hilfsangebote. Nachdem Sie im Internet die Telefonnummern gefunden haben können Sie eine Soforthilfe in Anspruch nehmen. Für die sofortige Hilfe gibt es die gebührenfreie Telefonnummer 0800-4040044, unter der Sie geschulte Mitarbeiter erreichen. Sie stehen Ihnen Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Seite und am Donnerstag sind sie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar.

Einen Expertenrat erhalten die pflegenden Angehörigen unter der Rufnummer 030-20179131. Das ist das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier erhalten Sie eine vertrauliche Beratung und auf Wunsch bleibt die Beratung sogar anonym.

Von Montag bis Donnerstag ist das Pflegetelefon zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr erreichbar. Sie können die Mitarbeiter auch per Mail [email protected] erreichen. Das Angebot wird durch umfangreiche Informationen ergänzt.

Zudem gibt es das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit. Unter der Telefonnummer 030-3406066-03 erreichen Sie von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr jemanden und am Freitag zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr.

Sie planen selber die Pflege zu übernehmen und sind sich aber unsicher, ob Sie den Anforderungen gerecht werden? Dann schauen Sie sich die Checkliste „Pflegefall – was tun?“ an. Nachdem beurteilen Sie erneut, ob Sie die Pflege stemmen können oder Hilfe brauchen.

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Die finanziellen Hilfen

Die Pflege von hilfebedürftigen Menschen kostet eine Menge Geld, aber diverse Leistungen sind bei der Pflegekasse zu beantragen. Auch die Krankenkassen sind in der Hinsicht eine gute Hilfe, denn sie übernehmen die Kosten der ärztlich verordneten Behandlungspflege.

Zur ärztlich verordneten Behandlungspflege zählen

  • das Stellen von Medikamenten
  • das Verabreichen von Medikamenten
  • das An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe

und viele andere Punkte mehr. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt auch das Sozialamt die Hilfe zur Pflege. Nachdem ein erster Kontakt steht, können Sie vor Ort nach möglichen Leistungen und entsprechender Unterstützung fragen.

Mit einem Schwerbehindertenausweis haben Sie deutlich mehr Rechte und diese sollten Sie auch nutzen. Zu den Rechten gehören bestimmte Vergünstigungen, die Ihnen zu stehen und den Alltag allein in finanzieller Hinsicht erleichtern.

Für Begleitpersonen ist die Fahrt in Bus und Bahn kostenfrei und auch das Taxi kann in Begleitung kostenlos sein. Das Versorgungsamt beantwortet alle Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung und gibt wichtige Informationen an die Hand.

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Die Selbsthilfegruppen

Mittlerweile gibt es zahlreiche Selbsthilfegruppen, die einen Ort für Erfahrungsaustausch und intensive Gespräche anbieten. Dazu gehören Behindertenorganisationen, aber auch Angehörigenkreise, deren Treffpunkte auf den Seiten www.nakos.de oder www.deutsche-alzheimer.de zu finden sind.

Pflegende Angehörige können sich in vielen Städten mit Gleichgesinnten austauschen, indem Sie sich an Beratungsstellen, Pflegedienste oder Wohlfahrtsverbände wenden. Diese Stellen bieten Gesprächskreise an und das zu verschiedenen Uhrzeiten. Die Uhrzeiten sind arbeitgeberfreundlich und liegen manchmal auch in den Abendstunden, so dass auch alle Angehörigen die Möglichkeit zur Teilnahme bekommen.

Weitere Informationen zur Pflegeselbsthilfe oder zu Ansprechpartnern bietet Nordrhein-Westfalen mit der Internetseite des Pflegewegweisers, so dass Sie sich selber informieren können.

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Der Entlastungsbetrag

Die Pflegekasse erstattet mit dem sogenannten Entlastungsbetrag, so dass Sie viele Unterstützungsangebote im Alltag nutzen können. Der Betrag liegt bei 204 Euro und muss beantragt werden. Nachdem wird der Betrag monatlich bezahlt und die finanzielle Absicherung ist garantiert.

Dieser Entlastungsbetrag wird vielfältig eingesetzt und da besteht die Möglichkeit bei

  • Betreuungsangeboten
  • Angebote zur Alltagsentlastung
  • Angebote zur Entlastung der Pflegenden.

Allerdings erstattet die Pflegekasse nur die tatsächlich angefallenen Kosten und somit sind die Rechnungen zu sammeln und bei der Pflegekasse einzureichen. Wird der Entlastungsbetrag für das Jahr nicht vollständig verbraucht, dann wird der Restbetrag bis zum 30.Juni des Folgejahres verbraucht.

Wichtig:

In den verschiedenen Bundesländern ist das Angebot unterschiedlich, so dass nie 100%ig sicher ist, welche Angebote bezahlt werden. Dabei finanziert die Pflegekasse nur gewisse Angebote und diese Informationen sind bei der Pflegekasse direkt oder den Pflegestützpunkten zu erfragen.

Mit Hilfe des Entlastungsbetrags lassen sich Tages- und Nachtpflege, aber auch die Kurzzeitpflege finanzieren. Zusätzlich nutzen Sie 40% des Pflegesachleistungsbetrags für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen, so dass auch andere Angebote bezahlbar sind. Die Angebotsmöglichkeiten sind vielseitig und werden von den Pflegepersonen individuell auf die Pflegeperson abgestimmt.

Die Kurzzeitpflege

Die Pflegekasse trägt die Kosten, wenn eine Pflege vorübergehend nicht in den eigenen vier Wänden möglich ist und der Pflegebedürftige anderweitig versorgt werden muss.

Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Fremdbetreuung, wenn Sie die Kosten von 1.612 Euro im Jahr nicht übersteigen. Sie eignen sich für einen kurzzeitigen Aufenthalt in einer der zahlreichen Pflegeeinrichtungen, wo die Pflege gesichert ist und eine ausreichende Betreuung stattfindet.

Die Verhinderungspflege

Pflegepersonen brauchen auch zwischendurch mal eine Pause und hier kommt die Verhinderungspflege zum Einsatz. Nachdem ein entsprechender Antrag gestellt ist, wird das Geld überwiesen.

Sie fallen meist nur für einen begrenzten Zeitpunkt aus, vielleicht wegen Krankheit oder für einen kleinen Urlaub, aber die Betreuung muss trotzdem gewährt sein. Die Pflegeversicherung finanziert dann eine Ersatzpflegekraft und die kümmert sich entweder im Haushalt oder in einer Pflegeeinrichtung um den Hilfebedürftigen.

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Die Pflegekurse

Die Pflegekasse bietet in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden und professionellen Pflegekräften Pflegeschulungen an, so dass Sie sich immer weiterbilden können.

Die Pflegeschulungen sind kostenlos und ergänzen das Angebot an schriftlichen Informationen und praktischen Demo-Videos. Ehrenamtliche Pflegepersonen und Angehörige sind mit kostenfreien Pflegekursen zu unterstützen, so dass Sie die Pflege garantieren können und immer die aktuellsten Methoden kennen. Dazu sind die Pflegekassen verpflichtet und diese Verpflichtung nehmen sie sehr ernst. Die Kurse finden entweder mit anderen Pflegenden zusammen statt oder ganz bequem zu Hause, so dass Sie sich frei für die richtige Möglichkeit entscheiden können.

Die Urlaubsmöglichkeiten und Kuren

Die Pflege- und Krankenkassen ermöglichen sogar spezielle Kuraufenthalten und behinderte Kinder oder Pflegebedürftige dürfen sogar mitreisen. Die Angebote sind speziell auf die Bedürftigen zurechtgeschnitten, so dass sich alle Parteien im Urlaub erholen.

Bei der Bewilligung berücksichtigen die Krankenkassen die besonderen Belastungen, unter denen die pflegenden Angehörigen stehen. Mittlerweile gibt es in allen Städten Beratungsstellen, so dass sich die Angehörigen ausreichend informieren.

Wohlfahrtsverbände, Organisationen der Behindertenhilfe und spezielle Reiseanbieter bieten kostengünstige Urlaubsangebote an. Seitdem es die Angebote gibt, werden sie ausführlich genutzt.

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Die Pflegezeit für Beschäftigte

Ein Arbeitnehmer hat, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Anspruch auf sogenannte Pflegezeit. Sie ist auf eine Dauer von 6 Monaten beschränkt.

Dabei bezieht der Pflegende in dieser Zeit kein Gehalt, aber seit Anfang 2015 besteht die Möglichkeit einen Teil des Lohnverlustes auszugleichen. Dazu gibt es ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Die sogenannte Familienpflegezeit

Die Arbeitszeit kann auf bis zu 15 Stunden reduziert werden, wenn Sie einen Angehörigen pflegen. Allerdings ist die Reduzierung nur maximal 2 Jahre möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen habe Sie diesen Anspruch. Die Einzelheiten lesen Sie einfach unter Familienpflegezeit nach. Der Lohnverlust wird auch in diesem Fall mit einem zinslosen Darlehen ausgeglichen.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hilfe für pflegende Angehörige

1. Was ist die A-L-P-E-N-Methode?

Die A-L-P-E-N-Methode ist ein spezieller Plan, der für Pflegepersonen geeignet ist. Es geht um Aufgaben auflisten, Länge beziehungsweise Zeitbedarf einschätzen, Pufferzeiten einplanen, Entscheidung über Priorität treffen und die Nachkontrolle des Plans. So lässt sich Stress vermeiden und der Alltag deutlich besser organisieren.

2. Woran lässt sich übermäßiger Stress in der Pflege erkennen?

Stress zeigt sich individuell. Während einige Personen mit körperlichen Beschwerden wie Kopfschmerzen und Magenbeschwerden kämpfen, reagieren andere Personen mit Traurigkeit, Ärger und sozialem Rückzug. Wichtig ist, dass die Warnsignale frühzeitig erkannt werden und Sie sich Hilfe suchen.

3. Wie entlastet man pflegende Angehörige?

Die beste Entlastung für einen pflegenden Angehörigen ist eine Auszeit um Kraft zu tanken. Dafür finanziert die Pflegekasse Urlaub von bis zu 14 Wochen im Jahr. Der Urlaub teilt sich in 8 Wochen Kurzzeitpflege und 6 Wochen Ersatzpflege.

4. Wird Pflegeurlaub bezahlt?

Für einen Pflegeurlaub wird Pflegeunterstützungsgeld bezahlt. Das Geld zahlt entweder die Pflegekasse oder das Versicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen.

5. Wie oft lässt sich Pflegezeit in Anspruch nehmen?

Die Pflegezeit beläuft sich auf höchstens 6 Monate und wird nur zusammenhängend in Anspruch genommen. Eine Aufteilung ist nicht möglich.

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Fazit

Die Pflege eines Angehörigen ist anstrengend, nicht nur körperlich, sondern auch emotional und finanziell. Mittlerweile gibt es unzählige Entlastungsangebote. Krankenkassen und Pflegekassen bieten Pflegenden nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch viele andere Hilfsangebote. Gerade die Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige sind eine große Hilfe. Hier tauschen sich die Pflegenden mit Gleichgesinnten aus. Jede Stadt hat verschiedene Angebote, die bei den Pflege- und Krankenkassen zu erfragen sind.

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