Gültigkeit | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Tue, 30 Nov 2021 04:27:36 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Gültigkeit | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Alter Führerschein mindestens bis 2022 gültig – auch in allen EU-Staaten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/alter-fuehrerschein-mindestens-bis-2022-gueltig-auch-in-allen-eu-staaten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/alter-fuehrerschein-mindestens-bis-2022-gueltig-auch-in-allen-eu-staaten/#respond Mon, 22 Nov 2021 16:04:56 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67232 Die modernen Kartenführerscheine passen in jeden Geldbeutel, aber es gibt noch deutlich ältere Führerschein. Die alten Führerscheine sind grau oder rosafarben und sind auch weiterhin in ganze Europa gültig. Allerdings ist jetzt bekannt, dass einige

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Die modernen Kartenführerscheine passen in jeden Geldbeutel, aber es gibt noch deutlich ältere Führerschein. Die alten Führerscheine sind grau oder rosafarben und sind auch weiterhin in ganze Europa gültig. Allerdings ist jetzt bekannt, dass einige der alten Dokumente im Jahr 2022 ablaufen, so dass sich frühzeitig um Ersatz zu kümmern ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die alten Führerscheine kommen langsam ihrem Ende näher, denn schon im Januar 2022 laufen die ersten Dokumente dieser Art ab. Im Januar 2033 sollen die letzten alten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren. Informieren Sie sich zum Stichtag, wenn Sie noch im Besitz eines solchen Führerscheins sind. Sie müssen sich rechtzeitig um einen checkkartengroßen Führerschein aus Plastik kümmern.
  • Im EU-Ausland kommt es immer wieder zu Problemen, obwohl auch dort die Führerscheine bis zum Stichtag gültig sind. Offenbar verfügen nicht alle Polizisten über dieses Wissen.
  • Im Internet finden Sie eine Erklärung in verschiedenen Sprachen. Sie wird von der EU zur Verfügung gestellt, kann einfach ausgedruckt und mitgenommen werden, um Probleme bei einer Polizeikontrolle zu vermeiden.

Beanstandung bei alten Führerscheinen

Im Ausland kommt es zu regelmäßigen Fahrzeugkontrollen und immer wieder gibt es Probleme mit dem deutschen Führerschein.

Damit ist aber nicht der neue Führerschein im Kartenformat gemeint, sondern der alte graue oder rosafarbene Schein, der bis vor einigen Jahren als Standardführerschein ausgegeben wurde. Einige Verbraucher mussten sogar tief in die Tasche greifen und ein Bußgeld bezahlen. Die Europäische Kommission hat allerdings vereinbart, dass alle Führerscheine, die in einem EU-Land rechtskräftig und gültig erworben wurde, national gültig ist und anzuerkennen.

Damit es keine Probleme gibt, stellt die EU im Internet eine Erklärung zur Verfügung, die in der Sprache des jeweiligen Landes ist. Dieses Dokument können Sie ausdrucken und bei eine Polizeikontrolle vorlegen.

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EU-Entscheidung hilft bei der Polizeikontrolle

Die Empfehlung ist eindeutig, denn wenn Sie noch keinen checkkartengroßen Führerschein besitzen, dann sollten Sie sich die EU-Entscheidung mitnehmen.

Wichtig sind aber nur die Textauszüge 1 und 2, denn sie können Ihnen helfen, dass Sie im EU-Ausland keine Probleme mit dem alten Führerschein bekommen.

Allerdings bleibt die Polizei in vielen Fällen einfach stur und stellt Ihnen ein Bußgeld aus. Es kommt sogar dazu, dass Sie eine Kaution zahlen müssen. Sie sollten darauf achten, dass der ausgestellte Strafzettel auch mit dem richtigen Zahlungsgrund ausgestattet ist. Der Grund ist einfach, denn wenn Sie wieder zu Hause sind, dann sollten Sie einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Idealerweise können Sie den Bescheid anfechten und eventuell ihr bezahltes Geld zurückbekommen.

Bevor Sie diesen Weg gehen, ist es wichtig, dass Sie prüfen ob der ganze Aufwand sich für den Geldbetrag überhaupt lohnt.

Sie können den Ärger aber auch vermeiden, indem Sie vor dem nächsten Urlaub ins Ausland den alten Führerschein gegen den neuen Führerschein austauschen. Hierbei sollten Sie die Bearbeitungszeiten beachten und somit frühzeitig starten. Es ist bekannt, dass die Wartezeit in einigen Regionen bis zu mehreren Wochen dauern kann. Das sollten Sie bei Ihrer Planung unbedingt mitbedenken.

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Im Moment gibt es ihn als graues oder rosa Papier oder als Plastikkarte. Die Rede ist vom Führerschein. Dieser soll in den nächsten Jahren europaweit einheitlich werden. Die ersten alten Führerscheine verlieren 2022 ihre Gültigkeit.

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Das Ende der alten Führerscheine

Es ist eindeutig, denn die Zeit der alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu. 

Mittlerweile hat der Gesetzgeber sogar einen Stufenplan auf den Weg gebracht. Mit ihm können Sie herausfinden, wann Ihr Führerschein seine Gültigkeit verliert. Es gelten unterschiedliche Stichtage und die unterscheiden sich nach Ihrem Alter und natürlich dem Ausstellungstag des Führerscheins. Schon im Januar 2022 laufen die ersten alten Führerscheine ab und die letzten Dokumente  verlieren dann im Januar 2033 ihre Gültigkeit.

Führerscheine, die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden:

  • vor 1953 bis 19.01.2033
  • 1953 – 1958 bis 19.01.2022
  • 1959 – 1964 bis 19.01.2023
  • 1965 – 1970 bis 19.01.2024
  • 1971 oder später bis 19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:

  • 1999 – 2001 bis 19.01.2026
  • 2002 – 2004 bis 19.01.2027
  • 2005 – 2007 bis 19.01.2028
  • 2008 bis 19.01.2029
  • 2009 bis 19.011.2030
  • 2010 bis 19.01.2031
  • 2011 bis 19.01.2032
  • 2012 – 18.01.2013 bis 19.01.2033

Wenn Sie vor dem Jahr 1953 geboren sind und über einen alten Führerschein verfügen, dann gilt für Sie der 19.01.2033 als Stichtag und da spielt es auch keine Rolle, wann der Führerschein im Endeffekt ausgestellt wurde.

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Der Umtausch in den neuen Kartenführerschein

Bevor der alte Führerschein seine Gültigkeit verliert, sollten Sie sich um einen Umtausch bei der örtlichen Führerscheinstelle bemühen.

Ein Termin kann mitunter mehrere Wochen dauern, so dass Sie sich wirklich frühzeitig kümmern müssen. Bei der örtlichen Führerscheinstelle müssen Sie den Antrag auf den neuen Führerschein stellen und dafür müssen Sie ein paar Dokumente vorlegen können.

  • biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass
  • alter Führerschein
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Führerschein-Sonderfälle

Wenn Ihr Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde oder von einer anderen Führerscheinstelle in Umlauf gebracht wurde, dann sollten Sie zudem einen Karteikartenabschnitt der Führerscheinstelle vorlegen können. Allerdings darf dieser Abschnitt nicht älter als sechs Wochen sein. Dazu wenden Sie sich einfach an die Führerscheinstelle, welche den Führerschein ausgestellt hat.

Des Weiteren müssen Sie mit einer Gebührenzahlung von rund 25 Euro rechnen. Sie brauchen keine erneute Prüfung ablegen oder eine Untersuchung über sich ergehen lassen. Zumindest nicht, wenn Sie den alten Autoführerschein gegen einen neuen Autoführerschein eintauschen. Das gleiche gilt auch bei dem Motorradführerschein.

Achten Sie darauf, dass andere Führerscheinklassen (C, D) nur für einen begrenzten Zeitraum gültig sind und dann muss vor der Verlängerung eine Gesundheitsprüfung erfolgen.

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Die Frist verpasst

Der Führerschein ist abgelaufen, denn die Frist haben Sie verpasst, aber bei einer Kontrolle riskieren Sie nicht immer sofort ein Bußgeld.

Es handelt sich nicht um eine Straftat, wenn Sie mit einem abgelaufenen Führerschein fahren. Grundsätzlich behält die Fahrererlaubnis auch nach der Frist seine Gültigkeit. Im Grunde läuft nur das Dokument ab und Sie müssen mit einem Ordnungsgeld in Höhe von um die 10 Euro rechnen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema alter Führerschein

1. Welche Führerscheine müssen ausgetauscht werden?

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden müssen bis 2033 ausgetauscht worden sein und dabei spielt es keine Rolle ob es sich um den grauen Lappen, die rote Pappe oder die weiße Plastikkarte handelt.

2. Wo wird der alte Führerschein umgetauscht?

Wenden Sie sich für den Umtausch an die zuständige Führerscheinstelle und haben Sie den Personalausweis, ein neues Passbild und 25 Euro zur Hand.

3. Wie sieht der neue Führerschein aus?

Der neue Führerschein kommt im EU-Kartenformat und ha die Maße 86 x 54 mm. Die Farbe ist rosa / grün und ist im Format ID 1.

4. Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Der neue EU-Führerschein bleibt bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer gültig, so dass Sie auch problemlos innerhalb der EU umziehen können.

5. Was kostet es, wenn mein Führerschein abgelaufen ist?

Grundsätzlich handelt es sich nicht um eine Straftat, wenn Sie mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs sind. Allerdings müssen Sie mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen, also kümmern Sie sich frühzeitig um den Austausch.

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Fazit

Die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine haben schon beinah Seltenheitswert und sehen teilweise schon sehr mitgenommen aus. Aber damit ist bald Schluss, denn die EU hat beschlossen, dass die alten Führerscheine gegen neue Führerscheine im Kartenformat ausgetauscht werden müssen. Die Fristen sind bekannt, aber dadurch, dass wochenlange Wartezeiten zu erwarten sind, sollten Sie sich frühzeitig kümmern.

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Gutscheine als Geschenk: So lange sind sie gültig – Verjährungsfrist liegt bei 3 Jahren https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gutscheine-als-geschenk-so-lange-sind-sie-gueltig-verjaehrungsfrist-liegt-bei-3-jahren/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gutscheine-als-geschenk-so-lange-sind-sie-gueltig-verjaehrungsfrist-liegt-bei-3-jahren/#respond Fri, 29 Jan 2021 11:36:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60433 Gutscheine sind eine sehr beliebte Geschenkmethode und grundsätzlich ist die Einlösung befristet. Allerdings ist eine zu knapp gesetzte Frist nicht wirksam. Die Befristung Schauen Sie sich Ihren Gutschein ganz genau an, denn irgendwo finden Sie

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Gutscheine sind eine sehr beliebte Geschenkmethode und grundsätzlich ist die Einlösung befristet. Allerdings ist eine zu knapp gesetzte Frist nicht wirksam.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich ist die Einlösung eines Gutschein mit einer Frist versehen, aber eine zu kurze Frist ist nicht wirksam.
  • Der Gutschein kann nicht mehr eingelöst werden, wenn die Frist abgelaufen ist, aber Sie haben die Möglichkeit den Geldwert erstattet zu bekommen. Von dem Wert wird aber meist der entgangene Gewinn des Händlers abgezogen.
  • Für Gutscheine gilt eine allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren.
  • Die Gutscheineinlösung darf auch schrittweise erfolgen, wenn für den Händler kein Verlust entsteht und es zumutbar ist.

Die Befristung

Schauen Sie sich Ihren Gutschein ganz genau an, denn irgendwo finden Sie einen Aufdruck wie „einzulösen bis…“ oder „gültig zwei Jahre“.

Innerhalb dieser Zeitspanne ist der Gutschein einzulösen. In vielen Fällen befindet sich die Befristungsinformation im Kleingedruckten, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Rechtlich ist da nicht zu beanstanden, denn Sie müssen dem Händler eingestehen, dass er seinen Warenbestand über einen festen Zeitraum kalkuliert.

Die Frist muss aber immer angemessen sein, denn eine zu knappe Frist ist unwirksam und Sie verlangen einfach auch nach dem Fristablauf die Gutscheineinlösung. In zwei Urteilen hat das Oberlandesgericht München festgestellt, dass ein Geschenkgutschein von einem Internethändler nicht nur ein Jahr Gültigkeit hat. Das Urteil stammt vom 17. Januar 2008 (29 U 3193/07) und ein weiteres Urteil stammt vom 14 April 2011 (29 U 4761/10). Für den Verbraucher stellt die einjährige Gültigkeitsdauer eine unangemessene Benachteiligung dar und das bedeutet, auch wenn die Frist abgelaufen ist, dann hat er bis zur Verjährung immer noch Gültigkeit.

Auch in der momentanen Situation mit Corona haben die Gutscheine eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Ist die Gutscheinfrist mittlerweile zu Ende, dann haben Sie aufgrund von Corona die Möglichkeit eine Fristverlängerung für diesen Zeitraum zu nutzen. Für den Kauf von Gutscheinen besteht aber auch ein Risiko, denn wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, dann ist es fraglich, ob eine Einlösung überhaupt noch möglich ist.

Geschäft weigert sich den Gutschein einzulösen

Nach der abgelaufenen Frist weigert sich das Geschäft den Gutschein einzulösen. Was gilt dann?

Die Einlösung des Gutscheins können Sie nicht mehr verlangen, aber nach unserer Auffassung haben Sie durchaus einen Anspruch auf Erstattung des Geldwertes, der auf dem Gutschein steht. Der Anbieter muss Ihnen den Geldwert erstatten, wenn Sie den Gutschein zurückgeben, denn der Schenker hat für den Gutschein schließlich Geld bezahlt. Juristen sind der Meinung, wenn der Händler das Geld behält, dann bereichert er sich ungerechtfertigt.

Der Händler hat aber das Recht den Gewinn zu behalten, denn schließlich hätte er durch das Einlösen des Gutscheins ein Umsatzgeschäft gemacht. Die Höhe des Gewinns ist unterschiedlich und kann nur im Einzelfall geklärt werden. Allerdings kann der Händler sich auch auf die Verjährungsfrist berufen, dann gibt es kein Geld zurück. Zu dieser Entscheidung kam das Oberlandesgericht Oldenburg am 20. August 2013 ( Az. 16 S 702/12) und das gilt auch bei einer zur kurzen Gutscheinfrist.

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Die Gültigkeit von Gutscheinen – Verjährung

Der Gutschein kann nicht unbegrenzt eingelöst werden, auch wenn keine Befristung auf ihm vermerkt ist.

Grundsätzlich gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren und danach zahlt der Händler entweder den vermerkten Geldwert aus oder löst den Gutschein doch noch ein. Allerdings darf er bei dem Geldwert den entgangenen Gewinn abziehen. Auch einen unbefristeten Gutschein lösen Sie unbedingt innerhalb von drei Jahren ein. Am Schluss des Jahres beginnt die Frist in der Regel.

Beispiel:

Zum Geschenk erhalten Sie einen Gutschein, der im Mai 2019 gekauft wurde und Sie müssen diesen Gutschein jetzt bis zum 31 Dezember 2022 einlösen.

Theatergutscheine mit besonderer Frist

Die Einlösefrist ergibt sich bei manchen Gutscheinen aufgrund der Leistung. Beispielsweise bekommen Sie einen Gutschein für eine besondere Theatervorstellung geschenkt. In diesem Fall versteht sich, dass der Gutschein nur für diese eine Vorstellung gültig ist und nur während der Spielzeit einzulösen ist.

Kunde verlangt Geldbetrag für Gutschein

Es gibt manche Kunden, die kein Interesse an dem Gutschein haben und lieber den Geldbetrag möchten.

Der Händler muss mit der Aktion einverstanden sein, ansonsten haben Sie schlechte Karten. Der Händler ist nämlich nicht verpflichtet den Geldbetrag auszuzahlen, denn der Gutschein ist nicht für die Einlösung gegen Geld, sondern für eine Ware gedacht. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen die Informationen, ob eine Barauszahlung möglich ist oder nicht.

Stück für Stück den Gutschein einlösen

Der Gutschein hat einen Wert von 50 Euro und Sie kaufen ein Buch für 12 Euro, einen Monat später eine CD für 15 Euro und wieder einen Monat später einen Pullover für 23 Euro.

Hierbei handelt es sich um sogenannte Teileinlösungen und diese sind gesetzlich geregelt. Sie haben aber als Beschenkter das Recht auf eine teilweise Einlösung und wenn die Teilleistungen für den Händler zumutbar sind und keinen Verlust bedeuten, dann sollte es kein Problem sein.

Stellen Sie sich also auf den Standpunkt fest, dass der Händler den Gutschein auch teilweise einlösen muss. Auf dem alten Gutschein wird dann der Restbetrag vermerkt und als neue Gutschrift ausgehändigt. Allerdings haben Sie keinen Anspruch darauf, die restliche Summe in Form von Geld ausgezahlt zu bekommen.

Übertragbare und nicht übertragbare Gutscheine

Im Normalfall ist ein Gutschein übertragbar, wenn kein Name vermerkt ist und dann kann er auch von einer anderen Person eingelöst werden.

Die Person, die den Gutschein einlöst, ist der Geschäftspartner. Gerade bei Geschenkgutscheinen ist klar, dass der Gutschein an eine andere Person gereicht wird und diese den Gutschein einlöst. Mit Hilfe des Namens wird der Gutschein ein eher persönliches Geschenk, aber das bedeutet nicht, dass nur der Beschenkte den Gutschein einlösen kann.

Es gibt aber auch Ausnahmen, nämlich wenn der Gutschein auf eine bestimmte Person abgestimmt ist. Auch bestimmte Voraussetzungen für eine Leistung müssen erfüllt sein. Dazu gehören zum Beispiel gesundheitliche Anforderungen, wenn es um eine Ballonfahrt geht.

Zuzahlung bei teurer Leistung

Hierbei kommt es darauf an, wofür ein Gutschein ausgestellt wird.

Handelt es sich bei dem Gutschein um einen bestimmten Geldbetrag, wie 50 Euro, dann muss der Einlöser eventuell für eine bestimmte Leistung einen Zusatzbetrag zahlen. Unter Umständen kann das recht teuer sein.

Nach unserer Ansicht sind Leistungsgutscheine davon nicht betroffen, denn eine Fußmassage bleibt eine Fußmassage, egal wie teuer sie in der Zwischenzeit geworden ist.

Insolvenz des Anbieters

Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden.

Mit so einem Gutschein haben Sie aber eine Forderung an den insolventen Anbieter und Sie haben die Möglichkeit diese Forderung bei der Insolvenztabelle anzumelden. Alle Forderungen kommen in einem Topf, dann wird das Vermögen des Unternehmens verwertet und wenn das Verfahren abgeschlossen ist, bekommen alle einen Teil Ihrer Forderungen. Meist liegt der Anteil deutlich unter 5% der Forderung, aber immerhin.

Hat der Anbieter sein Geschäft aufgegeben oder nur geschlossen und ist nicht insolvent, dann haben die Gutscheine auch weiterhin ihren Wert. Aufgrund der Geschäftsaufgabe ist eine Einlösung des Gutscheins nicht mehr möglich, dann muss der Anbieter den Geldwert erstatten.

Die Empfehlung

Ein Gutschein kann mitunter eine Menge Probleme machen.

Beim Erwerb eines Gutscheins achten Sie immer auf die mögliche Einlösefrist und erkundigen Sie sich auch, ob ein Gutschein in Teilbeträgen einzulösen ist. Gutscheine ohne Befristung sind innerhalb von drei Jahren einzulösen. Die Probleme lassen sich nur umgehen, wenn Sie einen selbst gemachten Gutschein verschenken.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Gutscheine

1. Verfallen Geschenkgutscheine?

Geschenkgutscheine können wirklich verfallen, denn in der Regel haben Sie drei Jahre Zeit den Gutschein einzulösen und danach ist er ungültig.

2. Lassen Sie Online-Gutscheine auch in der Filiale einlösen?

Online-Gutscheine können in der Regel im Online-Shop, aber auch in der Filiale eingelöst werden. Aber es gibt durchaus Ausnahmen. Informieren Sie sich im Vorfeld.

3. Was sind Wunschgutscheine?

Wunschgutscheine sind spezielle Gutscheine, die bei mehreren Partnern eingelöst werden können. An diesen speziellen Gutscheinen nehmen verschiedene Händler teil und bei allen lässt sich der Gutschein problemlos einlösen.

4. Was passiert bei einem abgelaufenen Gutschein?

Ist der Gutschein abgelaufen, dann können Sie die Ware nicht mehr bekommen, aber haben das Recht auf Gelderstattung allerdings nach Gewinnabzug des Händlers.

5. Wie wird ein Warengutschein eingelöst?

Kaufen Sie in dem ausgesuchten Geschäft ganz normal ein und an der Kasse legen Sie den Warengutschein vor. Der Warengutscheinwert wird von dem Einkaufswert abgezogen und Sie zahlen entweder nichts oder nur den Restwert der gekauften Ware.

Fazit

Gutscheine sind seit Jahren beliebte Geschenke, wenn man kein anderes Geschenk weiß. Gutscheine gibt es nicht nur für Waren, sondern auch für Attraktionen oder Aktivitäten. Eines haben alle Gutscheine gemeinsam, sie haben eine Ablauffrist von drei Jahren, wenn nicht anders vermerkt. Ist die Frist abgelaufen, haben Sie das Recht auf Gelderstattung abzüglich des Gewinns.

Der Beitrag Gutscheine als Geschenk: So lange sind sie gültig – Verjährungsfrist liegt bei 3 Jahren erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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