Kennzeichnung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:32:04 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Kennzeichnung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Kosmetik: Inhaltsstoffe, Kennzeichnung und unerwünschte Wirkungen – Prüfen Sie genau https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kosmetik-inhaltsstoffe-kennzeichnung-und-unerwuenschte-wirkungen-pruefen-sie-genau/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kosmetik-inhaltsstoffe-kennzeichnung-und-unerwuenschte-wirkungen-pruefen-sie-genau/#respond Fri, 13 May 2022 08:32:04 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66985 Der Markt bietet ein großes Angebot an Kosmetikartikeln. Doch achten Sie auf die Inhaltsstoffe. Die Haut mag es sanft Die meisten Hautprobleme pflegen Sie sich selbst an. Produkte, die die Haut porentief reinigen sollen, entziehen

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Der Markt bietet ein großes Angebot an Kosmetikartikeln. Doch achten Sie auf die Inhaltsstoffe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können die Inhaltsstoffe der Kosmetik auf der Verpackung unter „Ingredients“ finden.
  • Manche Inhaltsstoffe können für Umwelt und Gesundheit bedenklich sein.
  • Meist macht die Werbung große Versprechen. Doch bedenken Sie das Falten nicht einfach mit einer Creme verschwinden.
  • Bemerken Sie Nebenwirkungen wie einen Ausschlag, so suchen Sie einen Arzt auf. Dieser kann feststellen, welche Inhaltsstoffe Sie nicht vertragen. Für die Zukunft gilt es dann, Produkte mit diesem Stoff zu meiden. Ferner haben Sie die Möglichkeit, diese Nebenwirkung dem Hersteller oder einer Behörde mitzuteilen.

Die Haut mag es sanft

Die meisten Hautprobleme pflegen Sie sich selbst an.

Produkte, die die Haut porentief reinigen sollen, entziehen der Haut Fett. Diese fühlt sich nach dem Waschen trocken an und spannt. Ergo wird sie mit einer Lotion oder Creme behandelt. Doch auch die Haare müssen beim Waschen viel aushalten und werden beansprucht wie Ihr Wollpullover beim Waschen.

Jedoch reichen meist schon warmes Wasser und ein rein pflanzliches Öl für die tägliche Körperpflege, dies gilt vor allem für Babys und Kleinkinder. Indes sind Ihre Lebensweise und die Ernährung entscheidend darüber, ob Ihre Haut und Haare gesund und schön sind. Sicherlich, die Werbung macht große Versprechen: Jedoch werden Sie kein Mittel finden, mit dem sie die Falten auch wirklich dauerhaft wegbekommen. Der Verbraucherschutz hat neun Anti-Falten-Cremes näher betrachtet: Keine war aber wirklich dazu in der Lage, die Falten und Fältchen sichtbar zu verringern.

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Bedenkliche Stoffe in Pflegeprodukten – das verarbeitet die Kosmetikindustrie!

Kosmetik ist ein riesiger Markt. Kein Wunder, jeder möchte hübsch aussehen und gut riechen. Alle Pflegeprodukte versprechen Schönheit, Nahrung für Haut und Haar und das gute Gefühl, sich selbst als attraktiv zu empfinden. Doch was

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Die Kennzeichnung

Möchten Sie sich über ein Produkt näher informieren, lesen Sie die Packungsinformationen.

  • Verwendungszweck wie auf Cremes oder Shampoos
  • Füllmenge wie zum Beispiel 20 ml oder 50 g
  • Lagerungshinweis wie zum Beispiel „Nach dem Öffnen kühl lagern“
  • Ingredients: Hier finden Sie die ganzen Inhaltsstoffe nach Gewicht in abnehmender Auflistung. Zu Beginn stehen die Hauptbestandteile und am Ende die Stoffe, die nur ganz gering enthalten sind. Ferner werden die Inhaltsstoffe nach internationaler Nomenklatur kosmetischer Inhaltsstoffe benannt. Kurz auch INCI genannt. Es gibt jedoch Hersteller, die zusätzlich die deutsche Übersetzung auf ein Etikett drucken. Achtung: Dieses Etikett muss aber im Gegensatz zur vorgeschriebenen Kennzeichnung nicht alle Inhaltsstoffe listen.
  • Vorsichtsmaßnahmen zum Beispiel „Nicht bei gereizter Haut verwenden“
  • Haltbarkeit: Sofern die Haltbarkeit keine 30 Monate beträgt, finden Sie ein Sanduhr-Symbol oder den Text „Mindestens haltbar bis“. Ebenso muss dann ein Haltbarkeitsdatum vermerkt sein. Beträgt die Haltbarkeit jedoch mehr als 30 Monate, so finden Sie das Symbol eines geöffneten Cremetopfes. Auf diesem finden Sie den Vermerk, wie lange das Produkt haltbar ist, also zum Beispiel 12 M für 12 Monate. Tipp: Notieren Sie sich, wann Sie das Produkt geöffnet haben, damit Sie eine bessere Übersicht über die Haltbarkeit haben.
  • Hersteller: Es können auch Abkürzungen sein, dennoch muss nachvollziehbar sein, wer der Hersteller ist und welche Anschrift er hat. Sofern das Produkt nicht in der EU produziert wurde, muss auch noch das Ursprungsland notiert sein.
  • Chargennummer: Sie dient der Identifikation und wird dann benötigt, wenn Sie das Produkt reklamieren oder eine Nebenwirkung melden möchten.

Achtung

Ferner darf die Kennzeichnung nicht verwischbar und muss leicht lesbar und deutlich sichtbar angebracht sein.

Sofern Sie ein kleines Produkt wie einen Lippenstift kaufen, gibt es meist kein Etikett mit Inhaltsstoffen. Jedoch muss am Regal im Geschäft ein Zettel mit diesen angebracht sein. Finden Sie diese Informationen nicht, fragen Sie im Geschäft nach. Wählen Sie beim Online-Kauf Produkte, bei denen Sie die vollständige Liste in der Artikelbeschreibung finden.

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Virenalarm: Kosmetikprodukte als Keimschleudern

Rötungen und Pickel im Gesicht können durch verunreinigte Kosmetikprodukte hervorgerufen werden. Diese sind in vielen Fällen nicht durch die Industrie verunreinigt. Vielmehr sollten Sie dafür sorgen, dass Schwämme und Pinsel regelmäßig gereinigt werden. Warum? Sie

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Unverträglichkeit – was tun?

Sollten Sie ein Produkt nicht vertragen und einen Ausschlag oder andere Symptome haben, so suchen Sie einen Arzt auf.

Er kann feststellen, welche Inhaltsstoffe für Ihre Symptome verantwortlich sind. Achtung: Heben Sie das Verdachtsprodukt auf. Nehmen Sie es im Idealfall gleich zum Arzt mit. Als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit, Nebenwirkungen formlos beim Hersteller oder Händler zu melden und dies auch der Lebensmittelüberwachung mitzuteilen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema unerwünschte Nebenwirkungen von Kosmetikprodukten melden.

Diese Informationen müssen Sie machen, wenn Sie ein Produkt mit unerwünschten Wirkungen melden möchten:

  • Ihren Namen sowie Ihre Anschrift oder Kontaktdaten
  • Nennen Sie die unerwünschten Wirkungen, auch wann sie aufgetreten sind
  • Name und wenn möglich Chargennummer des verdächtigen Produktes
Kosmetika, Kosmetikprodukte
Welchen Anforderungen müssen Kosmetikprodukte gerecht werden?

Bevor Sie Kosmetikprodukte kaufen können, werden diese strengen Kontrollen unterzogen. Schließlich sollen nur die besten Inhalte an Ihren Körper gelangen. Doch auch immer wieder hört man davon, dass in Produkten Grenzwerte überschritten werden. Wie kann

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Problematische Inhaltsstoffe

Ein Kosmetikprodukt kann mehr als 30.000 Substanzen enthalten.

Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen Inhaltsstoffe aus Kosmetikprodukten nach dem Gesundheits- und Umweltschutz kritisch sind.

Benzophenone-3; 4-Methylbenzylidene Camphor; 3-Benzylidene Camphor; Ethylhexyl Methoxycinnamate

Funktion Mögliche Risiken
Lichtschutzfilter kann sich im Organismus anreichern aber auch in der Muttermilch und der Umwelt, ist zum Teil hormonell wirksam, kann photoallergische Reaktionen auslösen

p-Phenylenediamine; Toluene-2,5-diamine; Resorcinol

Funktion Mögliche Risiken
Haarfarben Kontakt-Allergene, stark sensibilisierend

Cera Microcristallina; Microcristallina Wax; Ceresin; Mineral Oil; Ozokerite; Paraffinum Liquidum; Petrolatum

Funktion Mögliche Risiken
Öl- oder Wachskomponente Mineralölsubstanzen können krebserregend sein, Stoffe können sich in Leber, Milz und Lymphknoten ablagern

Polyethylenglykole, erkennbar an den Namensbestandteilen PEG oder der Endung -eth</h3

Funktion Mögliche Risiken
Tenside, Emulgatoren kann die Hautbarriere schwächen

2-Bromo-2-nitropropane-1,3-diol; 5-Bromo-5-nitro-1,3-dioxane; Diazolidinyl Urea, Quaternium-15; DMDM-Hydantoin und Formaldeyhde

Funktion Mögliche Risiken
Konservierungsmittel hautreizend und allergieauslösend; Formaldehyd: krebserregend

Propylparaben; Butylparaben

Funktion Mögliche Risiken
Konservierungsmittel hormonell wirksam

Triclosan

Funktion Mögliche Risiken
Konservierungsmittel für die Umwelt giftig, kann resistente Bakterien bilden

BHT, BHA

Funktion Mögliche Risiken
Antioxidationsmittel BHA ist hormonell wirksam; krebsfördernd

Nanopartikel erkennbar am Namenszusatz „nano“

Funktion Mögliche Risiken
unterschiedlich Die Wirkung auf Umwelt und Gesundheit ist noch nicht ausreichend erforscht

Cyclomethicone; Cyclotetrasiloxane; Cyclopentasiloxane

Funktion Mögliche Risiken
glättend lagert sich in der Umwelt ab, hormonell wirksam

Aluminiumsalze wie Aluminium Chlorohydrate

Funktion Mögliche Risiken
schweißhemmend Aluminium kann vom Körper aufgenommen werden, Hinweis auf Zusammenhang mit Brustkrebs

Halogenorganische Verbindungen, oft erkennbar an den Nambensbestandteilen fluoro, chloro, bromo oder iodo

Funktion Mögliche Risiken
unterschiedlich teilweise für die Umwelt giftig, teilweise gesundheitsschädlich
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lookfantastic.de: Wie seriös ist der Onlineshop für Kosmetik? Ihre Erfahrungen

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kosmetik: Inhaltsstoffe, Kennzeichnung und unerwünschte Wirkungen – Prüfen Sie genau

1. Warum sind in den Produkten so viele Stoffe enthalten?

Diese dienen der Haltbarkeit, dem Geruch, der Konsistenz und sollen natürlich auch eine positive Wirkung auf die Schönheit haben. Jedoch könnte man auf einen Großteil der Stoffe auch verzichten.

2. Soll ich lieber Naturkosmetik verwenden?

Bedenken Sie, dass auch diese nicht immer ganz frei von diesen bedenklichen Stoffen ist. Lesen Sie deshalb immer die Inhaltsstoffangaben durch.

3. Warum soll ich ein Produkt nicht über das Verwendungsdatum hinaus benutzen?

Gerade bei Tiegeln besteht das Problem der Verunreinigung durch die Finger. Ferner kann sich die Konsistenz verändern, oder die Creme wird ranzig. Bei manchen Produkten lässt auch die Wirkung nach, wie bei Sonnencremes.

4. Sind Produkte für Babys besser?

Auch hier finden Sie eine ganze Menge Stoffe, die nicht enthalten sein sollten. Jedoch sind die Produkte nicht ganz so hautreizend und somit durchaus besser verträglich.

5. Woran erkenne ich, dass ein Produkt zu agressiv für meine Haut ist?

Wenn die Haut nach dem Verwenden juckt oder spannt, vielleicht sogar Rötungen zeigt, dann vertragen Sie das Produkt nicht. Waschen Sie es wenn möglich sofort mit Wasser ab.

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Fazit

In Kosmetikprodukten befinden sich zahlreiche Stoffe, die für den Körper nicht gut sind und auch noch der Umwelt schaden. Ferner verspricht die Werbung große Dinge, auch wenn die Produkte diese nicht einhalten können. Wählen Sie Ihre Kosmetikprodukte mit Bedacht aus und bedenken Sie, dass Sie für die Körperpflege nicht viele Dinge brauchen. Oftmals ist klares Wasser und ein pflanzliches Öl die beste Lösung und das werden Sie auch schon schnell an einer Verbesserung des Hautbildes merken.

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Gentechnik: Was die Kennzeichnung verrät und was das „Ohne GenTechnik“ Siegel bedeutet https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gentechnik-was-die-kennzeichnung-verraet-und-was-das-ohne-gentechnik-siegel-bedeutet/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gentechnik-was-die-kennzeichnung-verraet-und-was-das-ohne-gentechnik-siegel-bedeutet/#respond Tue, 01 Mar 2022 08:08:41 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66022 Die Themen Gentechnik und Lebensmittel sind in den letzten Jahren immer wieder zusammen genannt worden. Somit hat sich auf EU-Ebene eine Lösung gefunden. Mittlerweile gibt es z.B. eine einheitliche Regelung in Bezug auf die Kennzeichnung

Der Beitrag Gentechnik: Was die Kennzeichnung verrät und was das „Ohne GenTechnik“ Siegel bedeutet erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Die Themen Gentechnik und Lebensmittel sind in den letzten Jahren immer wieder zusammen genannt worden. Somit hat sich auf EU-Ebene eine Lösung gefunden. Mittlerweile gibt es z.B. eine einheitliche Regelung in Bezug auf die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln. In der Kennzeichnungspflicht gibt es aber immer noch ein paar Lücken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es besteht eine Kennzeichnungspflicht, wenn die Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Rohstoffen produziert werden.
  • Die Erzeugnisse von Tiere, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden, müssen nicht gekennzeichnet werden. Das gilt bei Milch und Fleisch. Kommt es zu zufälligen und unbeabsichtigten Verunreinigungen, dann ist eine Deklaration von 0,9% je Zutat und Anteil nicht notwendig.
  • In Deutschland sind Lebensmittel auf dem Markt, die mit dem Logo „ohne Gentechnik“ ausgezeichnet sind.

Die gekennzeichneten Produkte

Es gibt einige Produkte, die unbedingt gekennzeichnet werden müssen, wenn es sich um gentechnische Veränderungen handelt.

Darunter fallen alle Lebensmittel, Zutaten, Zusatzstoffe und Vitamine, die in den Lebens- und Futtermitteln vorhanden sind und aus einem gentechnisch veränderten Organismus stammen. Aber auch, wenn es sich um gentechnisch veränderte Mikroorganismen handelt, muss dies gekennzeichnet werden.

Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine gentechnische Veränderung in Endprodukt handelt oder nicht.

Die nachfolgende Auflistung gibt einen kleinen Einblick in Produkte, die auf jeden Fall zu kennzeichnen sind:

  • Lebensmittel selbst ist GVO und dazu zählen Sojabohnen und Mais
  • Zutaten der Lebensmittel stammt aus GVO und dazu gehören Sojamehl, Sojaschrot, Sojaflocken, Sojaeiweiß, Sojasoße, Tofu, Sojamilch, Sojasprossen, Pflanzenöl etc. aus Gen-Soja
    Maismehl, Maisgrieß, Maiskeimöl, Maisstärke, Maltodextrin etc. aus Gen-Mais
    pflanzliches Öl / Pflanzenöl aus Rapsöl, pflanzliches Öl / Pflanzenöl aus Baumwollsaat
  • Zusatzstoff auf GVO und dazu zählen Emulgator Lecithin (E 322), Mono- und Diglyceride etc. aus Gen-Soja, Xanthan, Maltit, Sorbit aus Gen-Mais
  • Vitamin aus GVO und dazu gehören Vitamin E / Tocopherol aus Gen-Soja
  • Aroma aus GVO und dazu zählen Aromen aus Sojaeiweiß
  • Futtermittel oder Futtermittelzusätze aus GVO und dazu gehören Soja, Mais, Baumwolle und Raps
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Die ungekennzeichneten Produkte

Es gibt aber auch Produkte, die nicht gekennzeichnet werden müssen, so dass kein Hinweis auf Gentechnik zu erkennen ist.

Einige Tiere produzieren Erzeugnisse wie Milch und für diese Erzeugnisse ist keine Kennzeichnungspflicht vorhanden, wenn die Tiere mit einem gentechnisch veränderten Futtermittel gefüttert werden. Zudem sind auch die Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine nicht zu kennzeichnen, die zum Einsatz kommen.

Nicht vorgesehen ist zudem eine Kennzeichnung von gentechnisch hergestellten Enzymen, die als sogenannte Verarbeitungshilfsstoffe dienen. Der Enzymeinsatzbereich erstreckt sich auf das komplette Sortiment an Lebensmitteln. Die Enzyme kommen nicht nur bei der Herstellung von Brot- und Backwaren zum Einsatz, sondern auch in Bier, Obstsäften und Wein.

Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Produkte nicht kennzeichnungspflichtig sind, aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Erzeugnisse von Tieren, die mit Futtermittel oder Futtermittelzusätzen aus GVO gefüttert werden und dazu gehören Fleisch, Wurst, Fischerzeugnisse, Milch- und Milchprodukte, aber auch Eier.
  • Vitamine, Zusatzstoffe, Aromen (mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt) und das sind Ascorbinsäure, Vitamin B2 und B12
  • Enzyme, die mit Hilfe von gentechnischen Mikroogranismen hergestellt werden und dazu gehören auch Chymosin (Käse), Amylasen (Brot und Backwaren) und Pektinasen (Fruchtsäfte)
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Ohne Kennzeichnung bleiben unbeabsichtigte Verunreinigungen

Es kommt aber auch immer wieder zu unbeabsichtigten Verunreinigungen durch den Anbau, den Transport oder der Verarbeitung von gentechnisch veränderten Organismen, denn durch die Menge an Einsatz ist eine komplette Vermeidung fast ausgeschlossen. Allerdings sind diese Lebensmittel mit unbeabsichtigter Verunreinigung nicht zu kennzeichnen und zwar bis zu 0,9% pro Zutat.

Allerdings muss der Hersteller bei den zuständigen Behörden einen entsprechenden Nachweis erbringen, denn er muss nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und alle Möglichkeiten in die Wege geleitet hat, um Verunreinigungen zu vermeiden. Nur, wenn das Unternehmen keine Nachweise erbringt, dann muss das Unternehmen auch unter dem oben genannten Schwellenwert kennzeichnen.

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Die Kennzeichnungsart

Auch die Art der Kennzeichnung ist wichtig, denn es gibt spezielle Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel, die für den Verbraucher oder für Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen gültig sind.

Die Lebensmittel sind immer gut lesbar zu kennzeichnen und das sind Lebensmittel, die:

  • aus GVO bestehen (Gen-Sojabohne)
  • aus GVO hergestellt sind (Sojamehl oder Gen-Soja)
  • Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt sind (Schokolade mit Lecithin aus Gen-Soja)
  • gentechnisch veränderte Organismen enthalten (Hefe, Milchsäurebakterien)

Es gilt:

  • verpackte Lebensmittel mit Zutatenliste sind entweder hinter der entsprechenden Zutat oder als Fußnote zur Zutatenliste zu kennzeichnen, wobei der Wortlaut „genetisch verändert“, „aus genetisch veränderten … hergestellt“ oder “ … enthalt aus gentechnisch veränderten … hergestellt“ sein muss.
  • dass bei verpackten Lebensmitteln ohne Zutatenliste die Kennzeichnung auf dem Etikett vorhanden ist und  „genetisch verändert“ oder „aus genetisch veränderten … hergestellt“ lautet
  • dass unverpackten Lebensmitteln oder Lebensmittel in kleiner Verpackung am Lebensmittel mit einem Schild oder einem Aushang oder in dauerhaft lesbarer Form auf der Verpackung mit „genetisch verändert“ oder „aus genetisch veränderten … hergestellt“ gekennzeichnet sein sollte
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Ein Kommentar

„Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung

In Deutschland kommen jedes Jahr Millionen Tonnen an gentechnisch veränderte Sojabohnen zum Einsatz und das ist auf den Lebensmitteln nicht zu erkennen. 

Aus dem Grund hat Deutschland das einheitliche Siegel „Ohne GenTechnik“ eingeführt, so dass eine Kennzeichnung nicht mehr separat notwendig ist. Mit Hilfe des Siegels erkennen Verbraucher die Lebensmittel wie Eier, Milch und Fleisch sofort, wenn keine gentechnisch veränderten Futtermittel an die Tiere gereicht wurden.

Die Information hinter dem Etikett „Ohne GenTechnik“

Die folgenden gesetzlichen Regelungen sind einzuhalten, denn nur dann ist eine Kennzeichnung mit dem „Ohne GenTechnik“-Label möglich.

Die Hersteller nutzen die „Ohne GenTechnik“-Kennzeichnung freiwillig, aber nur, wenn eine Weitergabe von gentechnisch veränderten Futtermittel nicht möglich ist. Es gibt genaue Vorschriften für die Mindestdauer der Fütterung ohne Gen-Pflanzen und diese sind von Tierart zu Tierart unterschiedlich. Im Tierfutter dürfen aber Zusätze wie Aminosäuren, Vitamine und Enzyme enthalten sein, wobei die Herstellung mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen möglich ist. Die Produktion erfolgt in einem geschlossenen System, so dass in den Endprodukten keine gentechnischen Bestandteile enthalten sind.

Gentechnisch veränderte Pflanzen sind bei den verarbeiteten Lebensmitteln „ohne GenTechnik“ verboten und das gilt auch bei Produkten wie Glucosesirup aus Gen-Soja oder ähnliches. Eine Verunreinigung von Bestandteilen aus gentechnisch veränderten Organismen wird nur in kleinen Spuren oder überhaupt nicht toleriert.

Des Weiteren sind keine Stoffe erlaubt, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt werden. Dazu gehören in der Regel Vitamine und Enzyme. Es gibt zwar einige Ausnahmen, aber dann müssen die Stoffe nicht anders erhältlich sein oder nach der EG-Öko-Verordnung zugelassen sein.

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Die Produktion wird durch das Verbraucherverhalten beeinflusst

Sie als Verbraucher haben die Möglichkeit die Landwirte und Verarbeitungsbetriebe zu unterstützen, die ohne Gentechnik arbeiten und das ist mit einer hohen Nachfrage möglich.

Entscheiden Sie sich bewusst gegen den Einsatz von Gen-Pflanzen und fördern Sie den traditionellen Anbau und die Nutzung von gentechnikfreien Futterpflanzen. So kann wirklich jeder einzelne Verbraucher dazu beitragen, dann auch in Zukunft viele Lebensmittel ohne den Einsatz von Gentechnik zur Verfügung stehen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Gentechnik

1. Warum ist die Gentechnik wichtig?

Die Gentechnik ist mit den Jahren wichtig geworden, denn durch das Bevölkerungswachstum wird die Nahrung knapp. Um dagegen anzugehen hat die Industrie auf gentechnische Hilfe gesetzt, aber in den letzten Jahren sind immer mehr Verbraucher auf das traditionelle Verfahren umgestiegen.

2. Nachhaltigkeit auch in Sachen Gentechnik?

Das Thema Nachhaltigkeit ist seit Jahren Trend und das zeigt sich auch in der Gentechnik von Lebensmitteln. Immer mehr Verbraucher achten beim Kauf darauf, dass Siegel „Ohne GenTechnik“ auf den Lebensmittelverpackungen sind. Das ist auch in Punkt in Sachen Nachhaltigkeit.

3. Sind Lebensmittel ohne Gentechnik preiswerter?

In der Regel sind die Lebensmittel ohne Gentechnik deutlich preiswerter, denn die traditionellen Verfahren sind kostenintensiver und diese Kosten werden über den Kaufpreis wieder eingeholt.

4. Wo gibt es gentechnisch freie Lebensmittel?

In erster Linie finden Sie gentechnisch freie Lebensmittel im Reformhaus, aber auch immer mehr Supermärkte haben das Sortiment aufgefüllt und bieten eine ansprechende Auswahl.

5. Wie sicher sind gentechnische freie Lebensmittel aus dem Internet?

Auch im Internet finden Sie Lebensmittel, die ohne Gentechnik hergestellt werden. Wichtig ist, dass Sie auf das „Ohne GenTechnik“-Siegel achten, dann sind Sie auch im Internet auf der sicheren Seite.

Nachhaltigkeit
Ethisch-ökologische Aktienfonds: Verzichten Sie auf Waffenherstellung oder Ölproduktion

Im September 2014 haben sich die Verbraucherzentrale Bremen und die Stiftung Warentest mit dem Thema Aktienfonds und saubere Geldanlagen beschäftigt. In einem Test konnten sie feststellen, dass nur ein Aktienfonds wirklich alle Problembranchen vermeidet. Das

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Fazit

Zwar gibt es immer noch einige Lücken im Bereich der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel, aber mit dem Blick auf die Zutaten und das „Ohne GenTechnik“-Siegel können Sie sich bewusst für die traditionellen Verfahren entscheiden.

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