Laufzeit | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:38:51 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Laufzeit | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Das Telekommunikationsgesetz: Vorteile für die Telefonkunden vom Festnetz bis zum Mobilfunkvertrag https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/das-telekommunikationsgesetz-vorteile-fuer-die-telefonkunden-vom-festnetz-bis-zum-mobilfunkvertrag/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/das-telekommunikationsgesetz-vorteile-fuer-die-telefonkunden-vom-festnetz-bis-zum-mobilfunkvertrag/#respond Fri, 13 May 2022 07:38:51 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56628 Die Grundlage für das Telefonieren in ganz Deutschland bildet das Telekommunikationsgesetz, das auch mit dem Kürzel TKG gekennzeichnet wird. Gegenüber den Anbietern haben die Kunden nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Darunter fallen auch beispielsweise

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Die Grundlage für das Telefonieren in ganz Deutschland bildet das Telekommunikationsgesetz, das auch mit dem Kürzel TKG gekennzeichnet wird. Gegenüber den Anbietern haben die Kunden nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Darunter fallen auch beispielsweise ein Wechsel des Anbieters, Warteschleifen bei den Hotline, Call-by-Call-Telefonate und Mobilfunk.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Telekommunikationsgesetz enthält Rechte und Pflichten der Kunden gegenüber des Anbieters, aber gilt auch anders herum.
  • Das Gesetz bietet für alle Aktionen eine Grundlage und enthält wichtige Informationen, auf die Sie sich berufen können.

Der Umzug

Ein Umzug bedeutet immer eine Menge Arbeit und man nimmer die bestehenden Telekommunikationsverträge meist mit zum neuen Wohnort, egal ob Internet, Mobilfunk oder Festnetz.
Die Mitnahme der vorhandenen Verträge ist ohne eine vertragliche Änderung oder ohne Änderung der Laufzeit möglich. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Anbieter am neuen Wohnort die vereinbarten Leistungen überhaupt anbietet. Für den Arbeitsaufwand, den das Unternehmen hat, darf es ein sogenanntes Entgelt verlangen, aber die Höhe ist begrenzt und darf nicht mehr als die Schaltung eines Neuanschlusses kosten. Der Kunde hat das Recht den Vertrag zu kündigen, wenn der Anbieter am neuen Wohnort die Leistungen nicht anbietet. Dafür muss der Kunde eine Frist von drei Monaten einhalten und zum Monatsende kündigen. Das bedeutet, die bestehenden Grundgebühren müssen vom Kunden noch die kommenden drei Monate gezahlt werden. Anders sieht es aus, wenn vertraglich festgehalten wird, dass eine kürzere Kündigungsfrist besteht. Es gibt aber auch gerichtliche Entscheidungen, dass die 3-Monats-Frist erst ab dem Umzugstag gilt.

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Der Wechsel zwischen den Anbietern

In der Vergangenheit hat ein Wechsel der Anbieter meist zu großen Problemen geführt. Kunden besaßen lange keinen Internet- oder Telefonanschluss, weil der Anbieter die Leitung geschlossen hat und der neue Anbieter hat die Versorgung noch nicht übernommen.
Mittlerweile hat der Kunde das Recht, dass er höchstens einen Kalendertag ohne Internet- und Telefonanschluss sein darf. Der alte Anbieter unterbricht die Leitung also erst, wenn die neuen vertraglichen und technischen Voraussetzungen für den Wechsel des Anbieters vorliegen. Dazu gehört zum Beispiel die Bereitstellung des Teilnehmeranschlusses oder des DSL-Ports, aber auch die Portierung von Rufnummern.
Der alte Anbieter hat die Leitung schon abgeklemmt und innerhalb eines Tages kann der neue Anbieter die Übernahme nicht möglich machen, dann muss der alte Anbieter erneut für Internet und Telefon sorgen. Es gibt dazu nur eine Ausnahme und die liegt darin, dass der Kunde die vorzeitige Abschaltung selbst verlangt oder der neue Anbieter den Vertrag widerruft. Aber auch eine einvernehmliche Auflösung spielt dabei eine Rolle.

Überschrittenes Vertragsende

Der Kunde muss aber die üblichen Verbindungsentgelte bezahlen, auch wenn das Vertragsende schon überschritten ist. Allerdings muss der Kunde nur 50% der Grundgebühren bezahlen. Aber nur, wenn der Anbieter nachweist, dass der Kunde nicht selber am Scheitern des Wechsels mit Schuld trägt. Ein Beispiel ist, wenn der Kunde dem Techniker den Wohnungszutritt verweigert.
Eine Ordnungswidrigkeit stellt sich dar, wenn die Leitung unterbrochen wird, obwohl es weder technische noch vertragliche Voraussetzungen dafür gibt. Die Ordnungswidrigkeit kann eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

Call-by-Call-Anbieter und deren Preisansagepflicht

Die Call-by-Call-Anbieter sind verpflichtet, dass die anfallenden Minutenpreise oder der Gesamtpreis vor Beginn des kostenpflichtigen Telefonats zu nennen.
Der Kunde zahlt nicht einen Cent für das Gespräch, wenn die Kostenansage nicht stattfindet. Die häufige Abzocke durch Tariferhöhungen der Call-by-Call-Telefonate, die meist versteckt sind, wird so besser verhindert. Verbraucher tappten in der Vergangenheit immer wieder in die Kostenfalle, durch die Billigvorwahlen. Die Verbraucher gehen von Preisen aus, die in Zeitungen standen, aber die Anbieter haben schon längst andere Preise gemacht.

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Das Thema Warteschleife

In der heutigen Zeit gehören Warteschleifen von Service-Hotlines beinah schon zur Tagesordnung. Früher waren die Warteschleifen teuer und meist nur unter 0900 / 0180 er Nummern zu erreichen. Diese Nummern gehören zu den Sonderrufnummern, die kostenintensiv sind.
Viele Hotlines sorgen dafür, dass der Verbraucher in eine Warteschleife gesteckt wird und diese dauert lange und durch diese lange Zeit entstehen hohe Kosten, obwohl keine Gegenleistung erbracht wird.
Die Entgelte für teure Sonderrufnummern muss der Verbraucher nur bezahlen, wenn sein Anliegen auch tatsächlich bearbeitet wird. Die Warteschleife beginnt mit dem Rufaufbau und endet erst, wenn der Verbraucher persönlich oder automatisiert beraten wird. Auch die Weiterleitung des Gesprächs fällt mit in die Warteschleifenzeit.

Wartezeiten bei Sonderrufnummern

Die Wartezeit bei den Sonderrufnummern muss seit dem 1. Juni 2013 komplett kostenfrei sein, wenn sie ansonsten pro Minute abgerechnet werden. Die Zeit zur Weiterleitung muss ebenfalls kostenfrei sein, dabei spielt es heute keine Rolle mehr, ob Sie von einem Festnetz oder dem Mobilfunknetz anrufen.
Es gibt aber Ausnahmen, so gilt diese Regelung nicht für die ortsgebundenen Nummern, Nummern, die den ortsgebundenen Nummern gleichgestellt sind (115 als Behördenauskunft), komplett entgeltfreie Nummern (0800), Nummern, für die ein festes Entgelt fällig ist oder Mobilfunknummern.
Es gibt Unternehmen, die einen telefonischen Service für die Kunden zu einem Festpreis anbieten. Zu Beginn muss über den Festpreis informiert werden und auch die Dauer der Warteschleife muss genannt sein.
Ein Verstoß gegen diese Regelungen zieht ein Bußgeld nach sich und der Verbraucher zahlt keinen Cent für das Gespräch.

Zahlungsverzug mit anschließender Sperre

Eine Sperrung, egal ob Festnetz oder Mobilfunk, darf nur stattfinden, wenn Sie mit der Verpflichtung zur Zahlung mit mindestens 75,00 Euro in Verzug sind.

Außer Betracht bleiben dabei alle Forderungen, die aus der Gesamtrechnung stammen und bei denen der Kunde frist- und formgerecht eine Beanstandung gemacht hat. Die Frist hierfür liegt bei acht Wochen. In diesen Bereich fallen auch die Forderungen von dritten Anbieter, die auf der Monatsrechnung zu finden sind, aber durch Dritte von den Anbieter abgetreten worden und dort ein Zahlungsverzug stattfindet. Die einzige Ausnahme stellt sich dar, wenn die Forderungen schon tituliert sind.

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Der Bereich des Mobilfunks

Im Telekommunikationsgesetz sich auch die Rechte von Mobilfunkkunden verankert, darunter auch die Möglichkeiten, sich vor ungewollten Kosten zu schützen.

  • Teure Rufnummerngassen sperren

ist möglich, wenn der Kunde freiwillig für diese Nummern gesperrt werden möchte. Allerdings müssen die technischen Möglichkeiten vorhanden sein. Die Anbieter des Festnetzes sind schon länger dazu verpflichtet.

  • Abrechnnungssperre

Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten, wenn der eigentliche Anbieter Entgelte von dritten Parteien abrechnet. In der Regel handelt es sich um Gewinnspiele oder Abos für Klingeltöne, die tatsächlich genutzt wurden, aber der Verbraucher hat daran keine Erinnerung mehr. Sie halten die Forderungen für unberechtigt und das Ergebnis ist das Drohen der Sperrung durch den Anbieter. Gegen unberechtigte Forderungen können Sie sich mit dem Musterschreiben des Verbraucherschutzes wehren. Gleichzeitig steht Ihnen die Möglichkeit zu, dafür zu sorgen, dass der Mobilfunkanbieter kein Recht mehr hat, die Forderungen auf der Rechnung abzurechnen. Der Mobilfunkanschluss muss einfach nur für solche Forderungen gesperrt werden und das ist kostenfrei möglich. Das Risiko mit einer solchen Sperre entfällt, einfach durch einen Klick etwas zu bestellen. Ungewollte Abos gehören der Vergangenheit an, aber der Nachteil ist, dass für eine Bestellung alle persönlichen Daten per Hand eingegeben werden müssen. Der Anbieter stellt dann die Leistungen selbst in Rechnung.

  • Identitätsauskunft

Die Identität von Drittanbietern, die beispielsweise für Klingeltöne verantwortlich sind, herauszufinden, war bisher immer sehr schwierig. In der Telefonrechnung ist meist nur ein Netzdienstleister aufgelistet und dieser übernimmt nur die Abrechnung, aber ist nicht für die Leistung verantwortlich. Bei einer Beschwerde durch den Verbraucher ging ein Hin- und Herschicken los, von Rechnungssteller zum Netzdienstleister zum Drittanbieter. Mittlerweile können Sie vom Netzdienstbetreiber und vom Rechnungssteller den Namen und die Anschrift der Drittpartei nennen lassen. Der Anbieter muss den Sitz und die ladungsfähige Adresse des Drittanbieters haben und bei einem Sitz im Ausland gibt es einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland. In der Rechnung befindet sich zudem eine kostenfreie Kundendienstrufnummer, unter der alle Informationen zum Drittanbieter abgefragt werden können.

  • Rufnummerportierung

Jederzeit besteht für Sie die Möglichkeit, von Ihrem Anbieter zu verlangen, dass die zugeteilte Rufnummer auf einen anderen Anbieter übertragbar ist. Auch innerhalb der Vertragslaufzeit ist das möglich. Sie bleiben aber weiterhin an den vorhandenen Vertrag gebunden. Auf Verlangen muss der Anbieter Ihnen eine neue Rufnummer geben bis die Restlaufzeit beendet ist.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telekommunikationsgesetz

1. Wann ist das Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten?

In Kraft getreten in das Telekommunikationsgesetz im Jahr 1996 und es reguliert den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation.

2. Was ist das Ziel des Telekommunikationsgesetzes?

Das Hauptziel ist es, dass die Verbraucherinteressen im Bereich Telekommunikation eingehalten werden und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses. Dazu sind noch viele andere Datenschutzvorschriften enthalten.

3. Wo findet man Informationen zum Telekommunikationsgesetz?

Die einfachste Möglichkeit sich über das Telekommunikationsgesetz zu informieren bietet das Internet.

4. Darf ich laut Telekommunikationsgesetz meine alte Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen?

Ja, bei einem Anbieterwechsel haben Sie heutzutage das Recht ihre vorhandene Telefonnummer aus dem alten Mobilfunkvertrag zum neuen Anbieter mitzunehmen.

5. Sperrt jeder Anbieter die teuren 0900er Rufnummern?

Grundsätzlich haben Sie das Recht, dass der Mobilfunkanbieter die teuren 0900er Rufnummern sperrt, allerdings nur, wenn die technischen Voraussetzungen es erlauben.

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Musterbrief: Rückzahlung von zu Unrecht abgebuchten Beträgen auf Telefonrechnung

Sie haben eine Telefonrechnung bekommen, auf der ein Betrag für die Leistung eines Drittanbieters abgebucht wurde? Wenn der Drittanbieter nach Widerspruch und Aufforderung Ihnen das Geld nicht zurück zahlt, können Sie Ihre Ansprüche bei Ihrem

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Fazit

Die neuen Regelungen im Telekommunikationsgesetz sind für den Verbraucher eine deutliche Verbesserung und beziehen sich nicht nur auf den Festvertrag, sondern gelten auch für den Mobilfunkvertrag. Genaue Informationen zu den einzelnen Regelungen sind im Internet nachzulesen.

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Immobilienfinanzierung: So berechnen Sie, was Sie sich leisten können – Anleitung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/immobilienfinanzierung-so-berechnen-sie-was-sie-sich-leisten-koennen-anleitung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/immobilienfinanzierung-so-berechnen-sie-was-sie-sich-leisten-koennen-anleitung/#respond Mon, 28 Feb 2022 09:30:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63873 Der Schritt zu einer eigenen Immobilie ist ein Schritt mit großer finanzieller Tragweite und aus dem Grund sollten Sie sich vor der Entscheidung einige Gedanken machen. Rechnen Sie sich alles genau durch und erstellen Sie

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Der Schritt zu einer eigenen Immobilie ist ein Schritt mit großer finanzieller Tragweite und aus dem Grund sollten Sie sich vor der Entscheidung einige Gedanken machen. Rechnen Sie sich alles genau durch und erstellen Sie ein Finanzierungskonzept mit ausreichend Rücklagen, damit Sie am Ende keine finanziellen Schwierigkeiten bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die eigenen vier Wände sind ein Traum von vielen Menschen, aber Sie sollten sich zuerst im Klaren sein, ob Sie sich die Immobilie und die Kosten auch leisten können.
  • Sie können Ihre finanziellen Möglichkeiten ermitteln und dafür zeigen wir Ihnen die entsprechende Strukturierung.
  • Nutzen Sie die Checkliste zur Berechnung der potentiellen Rate und der möglichen Kreditsumme.

Sie wollen wissen, ob Sie sich einen Kredit leisten können und wie hoch der Kredit sein darf, dann müssen Sie die monatlichen Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen. Aber bevor Sie jetzt mit der großen Rechnerei starken, sollten Sie sich einen groben Überblick verschaffen. Dabei spielt Ihre finanzielle Situation und die Höhe des möglichen Kredits eine wichtige Rolle.

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Wie hoch darf die Kreditrate sein?

Sie können mit Hilfe einer Faustformel herausfinden, wie hoch der Kreditanteil vom Nettoeinkommen sein darf, wenn Sie eine Immobilie kaufen.

Die Banken sind der Ansicht, dass die Kreditrate nicht mehr als 40% des Nettoeinkommens betragen sollte, denn die restlichen 60% müssen für die Lebenshaltung, Reparaturen und Neuanschaffungen eingeplant werden.

Aus dem Grund sollten Sie die Zahl als eine Art Durchschnittswert nehmen, denn es gibt auch Abweichungen nach oben oder nach unten. Die Situation ist entscheidend, denn eine Familie mit zwei Kindern und zwei Fahrzeugen brauchen mehr Lebensunterhalt wie ein Single mit Fahrrad.

Sie können aber auch eine pragmatische Lösung zur Berechnung wählen und einfach schauen, was am Ende des Jahres auf der Seite liegt. Hierbei handelt es sich um einen Betrag, welchen Sie das Jahr über nicht gebraucht haben und der damit zur Verfügung steht. Schauen Sie sich zudem Ihre Konten genau an, welche Einzahlungen sind gekommen und wie hoch ist das Gehalt. Erträge und Kursgewinne sollten nicht beachtet werden. Sobald Sie Eigentümer einer Immobilie sind fällt die Kaltmiete weg und diese Summe kann dann in die Darlehensrate eingerechnet werden.

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Achtung bei einmaligen Einnahmen und Ausgaben

Im Anschluss können Sie sich überlegen, welche Ein- und Auszahlungen einmalig sind und eigentlich nicht wirklich vorhanden. Dazu gehören eine Bonuszahlung auf das Gehalt oder eine teure Urlaubsreise. Sie wollen schließlich eine genaue Vorstellung von Ihren finanziellen Möglichkeiten bekommen, denn ein Kredit muss abbezahlt werden.

Am Ende kommt ein Betrag heraus und das könnte Ihre maximale Kreditrate zur Abzahlung sein, aber überlegen Sie sich genau, ob Sie sich festlegen wollen. Die Bank kann den Vertrag sofort kündigen, wenn Sie nicht in der Lage sind die Raten mehrfach zu zahlen. Aus dem Grund sollten Sie auch einen kleinen Puffer anlegen, damit unvorhergesehene Ausgaben Sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Halten Sie sich an den Grundsatz, dass Sie sich nicht mehr vornehmen sollten als Sie zahlen können.

Aus dem Grund sollten Sie sich nicht auf den ersten Blick auf die Zahlen verlassen und die Sparquote genau auf die Probe stellen. Dazu gehen Sie in den nachfolgend beschriebenen vier Schritten vor.

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Schritt 1: Aktuelle Einnahmen und Ausgaben zusammenstellen

Mit einer Liquiditäts-Checkliste können Sie die derzeitigen Einnahmen und Ausgaben auf einen Blick gegenüberstellen, so dass Sie Ihre maximale Liquidität berechnen können. Zuerst stellen Sie alle Einnahmen auf eine Seite und dazu kommen dann die gesamten Ausgaben. Denken Sie nicht nur an die regelmäßigen Ausgaben wie Mietkosten oder Kfz-Zahlungen, sondern achten Sie auf Rücklagen und beachten Sie auch unregelmäßige Ausgaben. Allerdings handelt es sich bei dieser Liste um eine aktuelle Momentaufnahme, aber für die Höhe der Kreditrate kommt dann noch die Zukunft hinzu.

Schritt 2: Künftige Einnahmen und Ausgaben einschätzen

Nachdem Sie die aktuellen Ein- und Ausnahmen gegenübergestellt haben, ist eine Summe rausgekommen, die eigentlich als Kreditrate zur Verfügung steht. Aber in Zukunft kommen weitere Kosten auf Sie zu und somit sollten Sie auch die künftigen Ein- und Ausgaben gegenüberstellen. Die Veränderungen an den aktuellen Ein- und Ausnahmen sind nämlich entscheidend, denn durch den Immobilienkauf kommen zusätzliche Ausgaben hin, aber einige Ausgaben fallen auch weg. Kostentreiber sind Versicherungen und Steuern, aber auch Reparaturen. Außerdem werden die Nebenkosten wie Strom und Heizung meist ein wenig teurer. Aber die Kaltmiete fällt weg, denn Sie ziehen schließlich bald in Ihr neues Haus. Die Nebenkosten können im eigenen Heim ein weniger höher sein als in der Mietwohnung. Auch die Fahrtkosten zur Arbeit rechnen Sie mit ein, wenn der Weg durch den Umzug weiter wird.

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Sie brauchen schnell einen kleinen Geldbetrag, um eine Reparaturrechnung zu bezahlen? Dann könnte Ihnen ein Minikredit aus der Patsche helfen. Doch das kleine Darlehen hat nicht nur Vorteile. Vor dem fixen Vertragsabschluss sollten Sie sich

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Schritt 3: Private Pläne einplanen

Berücksichtigen Sie auf jeden Fall auch private Pläne, denn ein Kinderwunsch kann nicht nur finanziell starke Veränderungen bedeuten. Auch eventuelle Pflegefälle in der Familie können Sie finanziell zusätzlich belasten und muss eingeplant werden. Die Sicherheit des Arbeitsplatzes und das Einkommen ist entscheidend. Können Sie die Zahlungen leisten, auch wenn Sie in Teilzeit wechseln? Auch ein möglicher Umzug muss mit eingeplant werden, denn die Zukunft ist immer ungewiss.

Schritt 4: Künftigen Überschuss berechnen

Eigentlich haben Sie am Ende der Rechnung einen monatlichen Überschuss und dieser muss durch die künftigen Veränderungen angepasst werden. Dann erhalten Sie den voraussichtlich künftigen Überschuss, mit dem Sie rechnen können.

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Wie viele Schulden kann ich mir eigentlich wirklich leisten?

Die Antwort auf diese Frage ist entscheidend für die Finanzierung, denn die finanzielle Sicherheit steht immer an erster Stelle.

Die finanzielle Situation zeigt, ob die eigenen vier Wände vielleicht kleiner ausfallen als eigentlich gewünscht und dann müssen Sie umstrukturieren.

Sie können anhand der künftigen monatlichen Überschüsse die maximale Rate für den Monat bestimmen, mit der Sie in Zukunft das Darlehen bezahlen.

Auch wenn es sich um eine höchstmögliche Rate handelt, sollten Sie auch eine kleine Reserve mit einrechnen, denn es kommt immer vor, dass unvorhergesehene Ausgaben entstehen. Zudem können sich die Einnahmen und Ausgaben auch weiterhin entwickeln. Es gibt eine Faustformel, die besagt, dass Sie 10% Luft zwischen der Kreditrate und dem Überschuss einplanen sollten. Sie können natürlich auch ein wenig knapper kalkulieren, wenn Sie ein Polster auf dem Tagesgeldkonto haben.

Nachdem Sie diese Schritte gemacht haben, haben Sie alle wichtigen Informationen zusammen und Sie können mit Hilfe des Zinssatzes und der Anfangstilgung die mögliche Kreditsumme ausrechnen.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit an den einzelnen Stellschrauben zu drehen und dann kommen am Ende andere Werte heraus.

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Beispiel

Sie können sich eine Monatsrate von 1.000 Euro leisten und haben eine Annuität (Rückzahlung aus Zins und Tilgung) von 5%, dann können Sie sich ein Darlehen in Höhe von 240.000 Euro leisten. Dabei spielt es keine Rolle wie der Zins aufgeteilt ist.

Mit Hilfe des Online-Rechners aus dem Internet können Sie individuell ausrechnen, wie hoch Ihr Darlehen ausfallen kann.

Wie sieht es mit der Laufzeit für den Kredit aus?

Sie brauchen keine überlange Zinsbindung, wenn Sie schnell mit der Tilgung des Kredits beginnen.

Achten Sie darauf, denn wenn Sie eine Anfangstilgung von 1% haben, dann zahlen Sie bei einem Zinssatz von 1% ganze 69 Jahre. Wenn Sie allerdings mit 3% im Jahr tilgen, dann kommen Sie nur auf 28 Jahre. Sie können mit dem Online-Rechner verschiedene Szenarien durchrechnen, um die richtige Kalkulierung für Sie zu finden. Aber bedenken Sie, dass Sie auch eine regelmäßige Sondertilgung einplanen können.

Berücksichtigen Sie sich nicht nur die aktuellen Marktzinsen, sondern auch Ihr Alter, denn wenn Sie ein höheres Alter haben, dann ist die Rente nicht mehr so weit entfernt. In der Regel soll der Kredit bis zum Rentenalter abgezahlt sein.
Meistens werden zwischen 80 und 90% des Kaufpreises als Kredit für die Immobilie aufgenommen, aber mit einem hohen Eigenkapital sieht die Sache ganz anders aus. Sie können dann einen viel niedrigeren Kredit aufnehmen und somit günstigere Zinsen einplanen. Der Grund ist, dass ein niedrigere Finanzierung deutlich besser abgesichert ist und dann kommen Ihnen die Banken entgegen.

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Immobilienfinanzierung

Sie wollen in ein eigenes Haus ziehen oder sich eine Wohnung kaufen, dann müssen Sie sich viele Fragen stellen. Allein die Finanzierung und die Höhe des Kredits spielen eine wichtige Rolle. Zudem sollten Sie immer auf die Gesamtkosten achten und sich über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten informieren. Der Staat bietet einige Förderungen, aber vielleicht soll die Immobilie auch eine Altersvorsorge sein, somit sollten Sie sich genau informieren.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Immobilienfinanzierung

1. Wie wichtig ist Eigenkapital für eine Immobilienfinanzierung?

Ein hohes Eigenkapital ist ein guter Faktor für einen günstigen Kredit, denn die Bank kommt Ihnen in den Konditionen entgegen, wenn Sie viel Eigenkapital mitbringen.

2. Wie wichtig ist ein sicherer Arbeitsplatz?

Ein sicherer Arbeitsplatz ist das A und O für eine Immobilienfinanzierung. Bei einer hohen Kreditsumme sind Sie über einige Jahrzehnte in den Miesen und nur mit einem festen Einkommen können Sie den Kredit zurückzahlen.

3. Wie hoch sind die Ausgaben für einen Kredit?

Ein Kredit bringt hohe Kosten mit, denn nicht nur die Darlehenssumme selber ist abzutragen, sondern es entstehen auch Zinsen. Am Ende sind die Ausgaben deutlich höher als die eigentlich gebrauchte Kreditsumme.

4. Wie hoch ist eine Immobilienfinanzierung in der Regel?

Die meisten Verbraucher finanzieren sich zwischen 80 und 90% des Kaufpreises und liefern den Rest mit Hilfe von Eigenkapital. Allerdings gibt es auch Ausnahmefälle und dann kommt es zu einer Vollfinanzierung.

5. Wie sinnvoll ist eine Vollfinanzierung der Immobilie?

Bei einer Vollfinanzierung ist das Risiko sehr hoch, dass die Immobilie mit Nichtzahlung der Bank in die Hände fällt. Eine Vollfinanzierung ist auch deutlich teurer als eine Teilfinanzierung, denn die Bank verlangt deutlich höhere Zinsen als Sicherheit.

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Bevor Sie sich auf den Handel mit Bitcoin oder eine Geldanlage einlassen, sollten Sie den jeweiligen Finanzidienstleister überprüfen. Hat dieser überhaupt eine Zulassung? Wo finden Sie diese? Damit Sie nicht auf Betrüger hereinfallen, verraten wir

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Fazit

Der Traum vom eigenen Haus wird von vielen Menschen geträumt, aber ein Blick auf die Finanzen lässt den Traum schnell platzen. Eine Immobilienfinanzierung ist meist die einzige Möglichkeit ein eigenes Haus zu besitzen, aber Sie sollten alle Gegebenheiten berücksichtigen, damit der Traum nicht zum finanziellen Alptraum wird. Stellen Sie alle aktuellen Einnahmen und Ausgaben gegenüber und auch die künftigen Einnahmen und Ausgaben. Dazu kommt die Planung für das Leben und am Ende erhalten Sie eine mögliche Abtragungsrate für den Immobilienkredit. Achten Sie gleichzeitig auf einen kleinen Puffer, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

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