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Grundsteuer berechnen: So soll die Grundsteuer zukünftig berechnet werden


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Die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Grundsteuer-Reform ist auf den Weg gebracht. Demnach soll die Grundsteuer zukünftig anders und vor allem gerechter berechnet werden. Auswirkung hat diese Entscheidung nicht nur auf Immobilienbesitzer, sondern auch auf Mieter.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Haus- und Grundbesitzer müssen sie entrichten, und sie wird auf die Miete umgelegt. Der Bundesrat hat nun einer Reform zugestimmt, nachdem Bund und Länder lange verhandelt hatten. Aber noch ist nicht sicher, dass die Steuer ab 2025 in der jetzt geplanten Form tatsächlich erhoben wird.

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die bisherige Form der Berechnung verfassungswidrig sei. Und die Richter ordneten eine Neufassung bis zum Ende diesen Jahres an. Die Bundesländer konnten sich aber nicht zu einer Berechnungsmethode durchringen, die für alle akzeptabel ist. Deshalb enthält das Gesetz nun eine Öffnungsklausel. Jedes Land kann künftig selber entscheiden, ob es eine eigene Methode anwenden will oder die von Finanzminister Olaf Scholz.

Die Öffnungsklausel als Kompromiss

Besonders das Land Bayern hatte bis zuletzt an seinem Flächenmodell festgehalten. Die Bajuwaren wollen den Wert eines Hauses nur nach der Fläche berechnen. Alles andere ist den Südländern zu kompliziert, soll heißen „zu bürokratisch“. Das Scholz-Modell gilt aber unter seinen Befürwortern als gerecht, weil der Wert der Immobilie berechnet wird. So kann es nicht dazu kommen, dass eine Villa in gehobener Lage steuerlich günstiger wird im Vergleich zu einem einfachen Haus in Randlage.

Vorteile und Nachteile – auch Mieter sind betroffen

Der Verband der Grundeigentümer, Haus & Grund, hatte sich für die bayrische Lösung starkgemacht, ebenso Verbände der Immobilienwirtschaft. Steuerexperten waren meist anderer Auffassung. Denn die Flächenberechnung sei oft ungenau und kann nur schwer im Nachhinein kontrolliert werden. Vereinzelt wurde sogar die Vermutung geäußert, Eigentümer und Wohnungswirtschaft wollten verhindern, dass der tatsächliche Wert ihrer Immobilien bekannt wird.

Künftig sollen der Bodenwert, die Nettokaltmiete (statistisch ermittelt), die Fläche des Grundstücks, die Art der Immobilie und das Baualter Grundlage der Berechnung sein. Der so ermittelte Hauswert wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert. Aber auch am Modell des Finanzministers gibt es Kritik. Immobilien in besseren Lagen werden wohl künftig höher bewertet, andere niedriger.

Haben Sie das schon gesehen?

Das heißt aber auch, dass bereits hohe Mieten in zentralen Lagen weiter steigen werden. Diesen Effekt müssten die Gemeinden ausgleichen, indem sie den Hebesatz absenken. Die Finanzbehörden sollen nun die konkreten Werte feststellen. Erst dann weiß man genau, wie hoch die Steuer im Einzelfall aussehen wird. Der Weg zum Bundesverfassungsgericht ist für einige Kritiker bereits vorgezeichnet.

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