Nährwertprofile | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 30 Mar 2022 21:24:14 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Nährwertprofile | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was sind Nährwertprofile? Der Nutri-Score sorgt für neuen Start https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-sind-naehrwertprofile-der-nutri-score-sorgt-fuer-neuen-start/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-sind-naehrwertprofile-der-nutri-score-sorgt-fuer-neuen-start/#respond Wed, 30 Mar 2022 21:24:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69012 In der heutigen Zeit sind gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf den Lebensmitteln ein Zeichen dafür, dass sie gesund und nahrhaft sind. Allerdings müssen bestimmte Nährwertprofile genutzt werden, damit die Werbeaussagen überhaupt zum Einsatz kommen dürfen, aber bis

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In der heutigen Zeit sind gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf den Lebensmitteln ein Zeichen dafür, dass sie gesund und nahrhaft sind. Allerdings müssen bestimmte Nährwertprofile genutzt werden, damit die Werbeaussagen überhaupt zum Einsatz kommen dürfen, aber bis heute gibt es das Einhalten bestimmter Nährwertprofile nicht und somit dürfen auch keine gesundheitsbezogenen Werbeaussagen verwendet werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Nährwertprofil handelt es sich um eine charakteristische Nährstoffzusammensetzung eines Lebensmittels und dazu zählen in erster Linie die Menge an Fett, Zucker und Calcium beispielsweise in einem Joghurt.
  • Seit 2009 soll das Einhalten bestimmter Nährwertprofile Grundvoraussetzung dafür sein, dass bestimmte gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf den Lebensmitteln angebracht werden dürfen. Die Verbraucher sollen nicht mehr in die Irre geführt werden, wenn sie positive Aussagen lesen.
  • Leider ist es bis heute so, dass die Nährwertprofile auf vielen Produkten fehlen und es kommt immer wieder zu Diskussionen, dass sie komplett aus dem Gesetz gestrichen werden sollen.
  • Der Nutri-Score ist ein neuer Beginn für die Diskussionen in Bezug auf die Nährstoffprofile, aber eine Pflicht gibt es bis heute nicht.

Die Definition des Bundesinstituts für Risikobewertung

Gesundheitsbezogene Werbung, die sogenannten Health Claims, sind bei den Herstellern sehr beliebt. Immer mehr Verbraucher achten auf ihre Gesundheit, so dass auch die Lebensmittel immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Allerdings dürfen die Hersteller die Health Claims nur einsetzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Bundesinstitut für Risikobewertung setzt dabei auf die Nährwertprofile. Die sollen seit einigen Jahren als Grundvoraussetzung für die gesundheitsbezogenen Werbeaussagen dienen. Dabei definiert das BfR die Nährwertprofile gemäß der Health Claim Verordnung so:

„Es handelt sich um Anforderungen an ein Lebensmittel. Nach dem Lebensmittel darf nur ein bestimmter Gehalt von verschiedenen Inhaltsstoffen, wie Zucker, Salz, gesättigte Fettsäuren und Alkohol enthalten sein. Man könnte auch sagen, dass der Gehalt nicht zu überschreiten ist. Das Nährwertprofil sorgt dafür, dass Sie als Verbraucher die Menge auch erkennen können.“

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Nährwertprofile sind wichtig

Grundsätzlich soll jedes Lebensmittel ein Nährwertprofil haben, so dass die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben nachzulesen sind. Der Grund für die Nährwertprofile ist einfach, denn damit soll der Hersteller nicht die Möglichkeit haben, ein als gesund deklariertes Produkt mit „ungesunden“ Nährstoffen in hohen Mengen zu bestücken.

Das bedeutet:

Das Nährwertprofil hilft dem Verbraucher dabei festzustellen, dass ein als gesund deklariertes Lebensmittel auch durch die Angaben im Nährwertprofil gesund bleibt und keine versteckten Inhaltstoffe enthalten sind. Wichtig ist, dass es keine versteckten Nährstoffe sind, die bei einem übermäßigen Verzehr zu chronischen Erkrankungen führen können oder nur mit diesen Erkrankungen in Verbindung geraten können. Im Grunde soll der Verbraucher vor Irreführung geschützt werden.

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Das wissenschaftliche Konzept des BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat in der Hinsicht ein wissenschaftliches Konzept zusammengestellt, so dass auch positive beziehungsweise qualifizierte Nährstoffe für die Nährwertprofile geeignet sind.

Bei diesen Nährstoffen handelt es sich um Inhaltsstoffe dessen Zufuhr im Rahmen einer gesunden Ernährung wünschenswert sind. Allerdings ist die Aufnahme bei einem großen Teil der Bevölkerung eher gering und liegt unter den empfohlenen Zufuhrmengen. Einige der Nährstoffe können ungesättigte Fettsäuren und Ballaststoffe sein.

Die Nährwertprofile richten sich in erster Linie nach wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Ernährung. Die EU-Kommission legt sie auf Grundlage der Vorschläge der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde, kurz auch EFSA genannt, in Zusammenarbeit mit den mitwirkenden Mitgliedsstaaten fest.

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2009 gilt als Startschuss für die Nährwertprofile

Die Nährwertprofile sind seit 2009 eigentlich als Grundlage für die Health Claims vorgesehen, aber dadurch, dass die Lebensmittelindustrie einen großen Einfluss hat, ruht seit Jahren die Diskussion.

Im Oktober 2015 hat die EU-Kommission eine Mitteilung rausgegeben, dass die Nährwertprofile im Jahr 2016 sogar noch einmal erneut auf dem Prüfstand stehen. Ohne die Nährwertprofile haben die Hersteller der Lebensmittel die Möglichkeit „Fett- und Zuckerbomben“ auf den Markt zu bringen, diese mit Vitaminen zu versehen und sie dann mit einem Health Claim auf den Markt zu bringen. Dadurch bekommen sie einen gesunden Anstrich und das regt das Kaufverhalten der Verbraucher an.

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Der Nutri-Score ist der Neubeginn

Seit November 2020 gibt es den sogenannten Nutri-Score, wobei es sich um eine farbige, bewertende Nährwertkennzeichnung auf Lebensmitteln handelt.

Sie kommt nicht nur in Frankreich, Belgien und Deutschland vor, sondern auch in vielen anderen europäischen Staaten. Allerdings handelt es sich hierbei noch um eine freiwillige Kennzeichnung.
Im 2. Halbjahr 2020 ist, im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, endlich wieder Bewegung in die Diskussion der Nährwertprofile gekommen. Die EFSA hat Anfang 2021 die Europäische Kommission um eine wissenschaftliche Beratung rund um die Auswahl von Nährstoffen für die Erstellung der Nährwertprofile gebeten. Bekannt ist, dass die Kommission bis Ende 2022 neue Rechtsvorschriften in dieser Hinsicht vorschlagen möchte und somit muss die EFSA das wissenschaftliche Gutachten bis März 2022 vorlegen. Eine öffentliche Konsultation zum Entwurfe würde am 15. November 2021 gestattet und sie lief bis zum 9. Januar 2022.

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Auch die Verbraucherzentralen empfehlen Nährwertprofile

Grundsätzlich sind die Nährwertprofile durchaus möglich und das hat die WHO gezeigt. Es gibt sogar Kinder-Lebensmittel, die mit den Nährstoffprofilen der Weltgesundheitsorganisation ausgestattet sind. Die Nährwertprofile auf den Lebensmitteln soll gezielt auf die Kinder abgestimmt werden, so dass die ungesunden Lebensmittel seltener im Einkaufswagen landen.
Die Nähwertprofile sind das Herzstück der Health-Claim-Verordnung, zumindest ist das die Ansicht der Verbraucherzentralen. Mit den Profilen lässt sich gewährleisten, dass deutlich weniger ungesunde Lebensmittel mit gesundheitsbezogenen Werbeaussagen als gesund dargestellt werden.
Wichtig ist, wenn es zu keiner Einigung in Bezug auf die Nährwertstoffprofile auf den Lebensmitteln kommt, dann müssen die gesundheitsbezogenen Aussagen nach der Health Claim Verordnung, die bisher zugelassen sind, komplett zurückgezogen und im Anschluss verboten werden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Nährwertprofile

1. Wo befinden sich die Nährwertprofile?

Die Nährwertprofile sollen sich auf allen Lebensmitteln befinden, und zwar auf der Vorder- oder Rückseite. Wichtig ist, dass alle Nährstoffe mit Mengenangaben deutlich zu erkennen sind und der Verbraucher frei entscheiden kann, ob er sich für ein gesundes oder ungesundes Produkt entscheidet.

2. Welche Nährstoffe gehören in die Nährstoffprofile?

In den Nährstoffprofilen sollen eigentliche alle wichtigen Nährstoffe der Lebensmittel stehen und dazu gehören Zucker, Kohlenhydrate, Ballaststoffe, Salz und noch ein paar andere Nährstoffe. Sie sollen deutlich erkennbar in einer Tabelle mindestens auf der Rückseite des Lebensmittel angebracht sein.

3. Warum sind die Lebensmittelhersteller gegen die Nährwertprofile?

Viele gut schmeckenden Lebensmittel sind nicht besonders gesund. Somit beweisen die Nährwertprofile, dass diese Lebensmittel eher nicht in den Einkaufswagen gehören. In der Regel handelt es sich um Verkaufsschlager der Unternehmen und die sollen natürlich nicht in den Regalen liegen bleiben.

4. Wann sind die Nährwertstoffprofile auf Lebensmitteln Pflicht?

Dadurch, dass die Lebensmittelindustrie sich gegen die Nährwertstoffprofile so immens wehrt, kann man eine Pflicht noch nicht absehen. Eine Einigung ist nicht in Sicht. Daher ist der Nutri-Score  ein neuer Anhaltspunkt, so dass die Verbraucher eine kleine Hilfe beim Einkauf von gesunden Lebensmitteln haben.

5. Warum ist der Nutri-Score nicht auf allen Lebensmitteln?

Der Nutri-Score ist zwar ein neuer Anfang in Bezug auf die Kennzeichnung von Nährstoffen in den Lebensmitteln, aber aktuell handelt es sich noch um eine freiwillige Angabe. Es gibt aktuell noch keine gesetzliche Pflicht, so dass nicht auf allen Lebensmitteln der Nutri-Score abgebildet ist.

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Fazit

Der Kauf von Lebensmitteln wird immer mehr in Bezug auf die Gesundheit durchgeführt, so dass ein Blick auf die Nährstoffe sehr wichtig ist. Eigentlich soll auf den Lebensmitteln ein Nährstoffprofil vorhanden sein, aber dadurch, dass es keine gesetzliche Pflicht gibt, sind auf vielen Lebensmitteln keine Profile vorhanden. Mittlerweile gibt es den Nutri-Score und er soll wieder Bewegung in die Diskussion bringen. Die Nährstoffprofile sollen wieder ans Tageslicht kommen, so dass die Verbraucher danach einkaufen können. Mit Hilfe der Nährstoffprofile lassen sich die gesunden von den ungesunden Lebensmitteln unterscheiden, so dass Sie sich bewusst entscheiden können.

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Verbraucherzentralen fordern Regelungen für Pflanzenstoffe zum Schutz der Verbraucher https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/verbraucherzentralen-fordern-regelungen-fuer-pflanzenstoffe-zum-schutz-der-verbraucher/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/verbraucherzentralen-fordern-regelungen-fuer-pflanzenstoffe-zum-schutz-der-verbraucher/#respond Wed, 30 Mar 2022 20:58:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68893 Nahrungsergänzungsmittel gibt es auf dem Markt mittlerweile ohne Ende, aber seit einiger Zeit erleben die exotischen „gesundheitsfördernden“ Pflanzen in den Präparaten einen immensen Hype. Allerdings sind die Verbraucherzentralen der Ansicht, dass der Verbraucherschutz bei diesen

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Nahrungsergänzungsmittel gibt es auf dem Markt mittlerweile ohne Ende, aber seit einiger Zeit erleben die exotischen „gesundheitsfördernden“ Pflanzen in den Präparaten einen immensen Hype. Allerdings sind die Verbraucherzentralen der Ansicht, dass der Verbraucherschutz bei diesen Präparaten nicht gewährleistet ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflanzen und Pflanzenextrakte kommen eigentlich sehr natürlich daher, aber auch wenn sie so unscheinbar scheinen, sind in manchen Pflanzenextrakten gesundheitsschädliche Stoffe enthalten.
  • Durch die Verwendung von bekannten Arzneipflanzen wird bei den Verbrauchern eine Erwartung geweckt, die mit Hilfe der Präparate nicht zu erfüllen ist.
  • Die Verbraucherzentralen sind der Ansicht, dass eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen notwendig ist, um den Verbraucher zu schützen. Dabei geht es nicht nur um die Verwendung von Pflanzenstoffen, sondern auch um die Bewerbung der Nahrungsergänzungsmitteln mit Pflanzen und Pflanzenextrakten.

Die Forderung der Verbraucherzentralen

Grundsätzlich geht es den Verbraucherzentralen um den Schutz und die Sicherheit der Verbraucher und somit fordern sie gerade in Bezug auf Nahrungsergänzungsmitteln mit Pflanzen oder Pflanzenstoffen als Inhalt eine genaue Bezeichnung.

Die Forderung geht aber noch weit über diese Sache hinaus.

  • Die Gesundheitswerbung mit den gesundheitsbezogenen Angaben für Pflanzenstoffe oder Botanicals soll genauso geregelt werden, wie bei allen anderen Stoffen und Zutaten in Lebensmitteln auch. Als Hilfestellung bietet sich die Verordnung /EG) 1924/2006 an, denn darin sind die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben geregelt. Es handelt sich um die sogenannte Health Claim Verordnung, in der deutlich gemacht wird, dass nur geprüfte und zugelassene Health Claims auf den Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt sind.
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Wichtig

Der Hersteller muss einen Wirkungsnachweis vorlegen, denn nur dann wird die Aussage geprüft und am Ende zugelassen. Aber auch wirklich nur für das eine Produkt.

  • Darüber hinaus soll eine weitere allgemeine Sicherheitsbewertung der Pflanzenstoffe erfolgen und es soll geprüft werden, ob diese Stoffe überhaupt für die Verwendung als Lebensmittel geeignet sind.
  • Arzneipflanzen finden keine Verwendung in den Nahrungsergänzungsmitteln. Zwar befinden sich in den meisten Nahrungsergänzungsmitteln keine pharmakologisch wirksamen Inhaltsstoffe, aber die Namensnennung allein sorgt dafür, dass die Verbraucher dementsprechend auch eine arzneiliche Wirkung erwarten. Das muss endlich aufhören, denn mit solchen Nennungen werden die Verbraucher aufs Glatteis geführt und kaufen das Produkt mit vollkommen falschen Erwartungen.
  • Im Oktober 2020 ist Stoffliste „Pflanzen und Pflanzenteile“ sowie „Pilze“ nicht nur neu veröffentlicht, sondern auch erweitert und überarbeitet worden. Dafür sind der Bund und die Länder verantwortlich. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen soll die Liste nicht nur eine einheitliche Einschätzung der Behörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz sein, sondern auch eine nationale Rechtsverbindlichkeit bekommen. Angestrebt wird eine europäische Verbindlichkeit im Rahmen des Anhangs III der Anreicherungs-Verordnung 1925/2006.
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Meldestelle ist einzurichten

Die Verbraucherzentralen sind der Ansicht, dass eine Meldestelle einzurichten ist und der Grund ist einfach – sie soll als vorbeugender Gesundheitsschutz dienen.

Bei unerwarteten Nebenwirkungen können sich die Verbraucher an die Meldestellen werden, aber die Meldestellen sind nicht nur für die Verbraucher da, sondern sind auch von den Apotheken zu erreichen. Ein gutes Vorbild ist hier die Meldestelle für Arzneimittelnebenwirkungen, bei der nicht nur die Ärzte und Apotheken sich melden können, sondern auch Meldungen von Patienten erwünscht sind.

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Datenbank für legal angebotene Nahrungsergänzungsmitteln

Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel boomt schon seit Jahren und das hat nicht nur die legalen Hersteller auf den Plan gerufen, sondern es gibt auch viele illegale Hersteller.

Dabei handelt es sich eigentlich nicht um illegale Hersteller, sondern eher um illegale Nahrungsergänzungsmittel, die Stoffe enthalten, welche in Deutschland nicht erlaubt sind. Mit Hilfe einer entsprechenden Datenbank können Verbraucher sich über die legal angebotenen Nahrungsergänzungsmittel informieren, aber dafür muss die Datenbank immer aktuell sein. Die Verbraucher bekommen dadurch eine gewisse Sicherheit. Die Nahrungsergänzungsmittel unterliegen einer gewissen Kontrolle und das muss in der heutigen Zeit auch so sein.

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Höchstmengen festlegen

Auch im Bereich der Höchstmengen gibt es Forderungen, denn im Rahmen der Anreicherungsverordnung sind endlich Grenzen zu setzen.

Die Höchstgrenzen sind wichtig, damit in Zukunft Überdosierungen zu vermeiden sind. Die Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung soll als wissenschaftliche Basis für den Bereich Vitamine und Mineralstoffe dienen. Dadurch erhält der Verbraucher weitere Sicherheit und kann sich auf die Angaben auf den Verpackung viel mehr verlassen. Ohne eine Überdosierung kommt es zudem auch viel seltener zu Nebenwirkungen, die mitunter sehr unangenehm sind.

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Nährwertprofile erarbeiten

Die Nährwertprofile sind gerade bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln sehr wichtig, aber seit Januar 2009 gibt es keine überarbeiten Profile mehr.

Die Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass auch hier endlich Tatenzwang notwendig ist und es zu einer überfälligen Überarbeitung der Nährwertprofile kommen muss. Es gibt zahlreiche, ernährungsphysiologisch ungünstige Lebensmittel, die mit Hilfe von Pflanzen oder Pflanzenstoffen ein gesundes Image bekommen. Richtig ist das natürlich nicht! Gerade die fett- und zuckerreichen Nahrungsergänzungsmittel sind für die Gesundheit nicht direkt besser, wenn Pflanzen oder Pflanzenstoffe zugeführt werden. Hier gibt es ganz dringenden Handlungsbedarf!

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pflanzenstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln

1. Wie gesund sind Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzenstoffe?

Grundsätzlich sind Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzenstoffen als gesund einzustufen, aber es gibt große Unterschiede. Viele Hersteller setzen auf den Zusatz von Pflanzenstoffen, um ein ansonsten eher ungesundes Präparat gesünder aussehen zu lassen.

2. Warum erleben die exotischen Pflanzen so einen Hype in Nahrungsergänzungsmitteln?

Viele exotische Pflanzen sind für ihre gesundheitsfördernde Wirkung bekannt. Die Menschen wollen gesünder leben, aber nicht viel dafür tun. Somit nehmen sie ein Präparat und beruhigen das eigene Gewissen, auch wenn es keinen wirklichen Nutzen hat.

3. Welchen Nebenwirkungen treten bei den Pflanzenstoffen in den Nahrungsergänzungsmittel auf?

Mittlerweile ist bekannt, dass die Pflanzenstoffe in den Nahrungsergänzungsmitteln für eine Vielzahl von Nebenwirkungen verantwortlich sind. Dazu gehören unter anderem Probleme mit der Haut, den Magen-Darm-Trakt und dem Herz-Kreislauf-System.

4. Wie lange darf man Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzen einnehmen?

Bei der Einnahmedauer gibt es große Unterschiede, denn während die Hersteller auf eine lange Einnahmedauer setzen, sind die Verbraucherzentralen vorsichtiger. Dadurch, dass der Hersteller allerdings die Inhaltsstoffe und deren Zusammensetzung kennt, sollten Sie sich in erster Linie daran halten.

5. Wo gibt es Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzeninhaltsstoffen zu kaufen?

Die größte Auswahl an Nahrungsergänzungsmitteln mit Pflanzeninhaltsstoffen finden Sie im Internet. Wichtig ist, dass Sie nur auf vertrauenswürdigen Seiten bestellen und sich die Gütesiegel und die Herstellungsländer anschauen. Einige Länder sind in Sachen Inhaltsstoffe nicht so genau wie Deutschland.

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MSM ist eher unter dem Begriff Methylsulfonylmethan bekannt und wird in der Regel als Hilfsmittel gegen schmerzhafte Gelenkerkrankungen angeboten. Angeblich soll es sich um eine sanfte Methode zu den ansonsten wirkenden Medikamenten handeln, aber stimmt

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Fazit

In der letzten Zeit sind Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsförderlichen Pflanzen voll im Trend und der Markt ist umfangreich. Allerdings sind die Verbraucherzentralen der Ansicht, dass in der Hinsicht endlich Anpassungen vorzunehmen sind. Es fehlt an gesetzlichen Regelungen, die in erster Linie zum Schutz der Verbraucher dienen. Die Forderungen der Verbraucherzentralen sind deutlich, aber Sie können sich auch schützen. Schauen Sie einfach auf die Inhaltsstoffe und kaufen Sie Nahrungsergänzungsmittel nur aus seriösen Quellen.

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