Onlineshop | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 23 Feb 2022 10:10:34 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Onlineshop | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Apple Pay: Zahlen mit iOS auf iPhone und Co., das bargeldlose Zahlen auch ohne EC-Karte https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/apple-pay-zahlen-mit-ios-auf-iphone-und-co-das-bargeldlose-zahlen-auch-ohne-ec-karte/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/apple-pay-zahlen-mit-ios-auf-iphone-und-co-das-bargeldlose-zahlen-auch-ohne-ec-karte/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:10:34 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56553 Das Smartphone ist heute mehr als nur ein Gerät zum Telefonieren. Mit dem richtigen Betriebssystem kann das Smartphone zum Bezahlen genutzt werden. Bei dem iPhone zum Beispiel muss das Apple-Betriebssystem iOS und die Anwendung Apple

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Das Smartphone ist heute mehr als nur ein Gerät zum Telefonieren. Mit dem richtigen Betriebssystem kann das Smartphone zum Bezahlen genutzt werden. Bei dem iPhone zum Beispiel muss das Apple-Betriebssystem iOS und die Anwendung Apple Pay vorhanden sein. Der Bezahlservice lässt sich heute in Restaurants, in Geschäften und an Tankstellen verwenden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zurzeit funktioniert die Bezahlfunktion der Anwendung Apple Pay nur mit der Kreditkarte.
  • Nicht alle Banken unterstützen Apple mit ihren Karten, nur bestimmte Banken ermöglichen eine solche Nutzung.
  • Die Apple Pay Anwendung ist momentan die einzige App, mit der die Kunden von Apple vor Ort bezahlen können.

Die Funktion von Apple Pay

Bei Apple Pay handelt es sich um ein spezielles Zahlungssystem, welches dem Apple-Nutzer mit Hilfe der Anwendung ein Bezahlen im Einzelhandel sowie in Onlineshops oder Apps möglich macht.

Damit das System überhaupt funktioniert, muss der Händler bei dem Sie zahlen wollen, das Verfahren überhaupt unterstützen. Sie bezahlen nicht mit Bargeld oder mit der Karte, sondern einfach mit dem Smartphone. Auch mit dem Tablet oder der Smartwatch ist das Bezahlen möglich. Das Gerät wir einfach an das Lesegerät vor Ort, wie eine normale Zahlkarte.

Damit der Dienst überhaupt nutzbar ist, muss der Kunde eine Kreditkarte in der Apple Pay-App „Wallet“ hinterlegen. Wichtig dabei ist, dass der Kreditkartenanbieter das Apple Pay Verfahren unterstützt, damit die Funktion nutzbar ist, ansonsten ist eine Funktion nicht möglich.

Apple selbst gibt Informationen raus, welche Institute die richtigen Verträge mit dem Unternehmen abgeschlossen haben. Sie können aber auch einfach bei der eigenen Bank oder dem Kreditkartenanbieter nachfragen, ob Apple-Pay unterstützt wird.

Das Thema Datenschutz

In Bezug auf die Funkstrecke, die bei der Zahlung mit Apple Pay genutzt wird, ist die Zahlung deutlich sicherer als die reine Kreditkartenzahlung.

Dabei spielt es keine Rolle, ob direkt am Terminal gezahlt wird oder die Daten einfach manuell eingegeben werden. Grundsätzlich gilt die Sicherheit bei allen Zahlungen, die mit Hilfe eines mobilen Geräts über NFC gemacht werden. Zwischen dem Kassenterminal und dem mobilen Gerät sind die Daten besonders gesichert, auch wenn es sich um den Funkweg handelt.

Für den Verkäufer bleibt die Nummer der hinterlegten Kreditkarte unbekannt, das bedeutet, er kann die Person nicht identifizieren, die bezahlt. Diese Funktion ist gewollt und soll vor dem Datenmissbrauch von betrügerischen Verkäufern sichern.

Keine unverschlüsselten Daten der Kreditkarten werden aufbewahrt, so das Apple-Unternehmen. Zudem werden auch keine Bezahlvorgänge gespeichert, die einen Rückschluss zu einer Person zulassen.

iOS- Geräte sind in der Lage vor der Zahlungsabwicklung eine Freigabe zu verlangen, das ist entweder mit Gesichtserkennung, Fingerabdruck oder PIN möglich.

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Apple Pay und die Vor- und Nachteile

Apple Pay und Google Pay scheinen sich sehr ähnlich zu sein und auf den ersten Blick sind diese Dienste der Lösung eines Problems nah.

Das Problem scheint auf dem deutschen Markt nicht direkt vorhanden zu sein, denn das kontaktlose Bezahlen ist in Deutschland auch ganz bequem mit der Karte möglich.

Zurzeit ist die Apple Pay App die einzige App, mit der ein Apple-Nutzer im Laden vor Ort seiner Zahltätigkeit nachkommen kann, dies ist ein Nachteil. Ausgenommen davon ist die PayPal App, die mit einem Barcode funktioniert. Ein weiterer Nachteil ist der Fremdzugriff. Mit dem Android-Betriebssystem besteht die Möglichkeit, dass Drittanbieter auf die NFC-Schnittstelle zugreifen können. Nicht bei den Apple-Geräten, somit lässt der Unternehmen keinerlei Wettbewerb zu.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Apple Pay

1. Kann ich an jedem Terminal mit Apple Pay bezahlen?

Der Terminal muss einige Voraussetzungen erfüllen, darunter dass die Bezahlung mit NFC möglich ist. Das WLAN-ähnliche Symbol gibt darüber Aufschluss. Bei einer reinen EC-Kartenzahlung wird Apple Pay vom Händler nicht unterstützt.

2. Welche Kreditkartenunternehmen arbeiten zurzeit mit Apple Pay zusammen?

In Deutschland gibt es zurzeit nur drei Kreditkartenanbieter, die das Apple Pay Verfahren unterstützen. Dabei handelt es sich um American Express, Visa und Mastercard.

3. Muss der Händler jede Kreditkarte akzeptieren?

Grundsätzlich muss jeder Händler, der die Zahlung mit Kreditkarte anbietet, auch alle Kreditkartenanbieter annehmen.

4. Wird mit einem PIN die Zahlung bestätigt?

Generell ist keine PIN-Eingabe notwendig, wenn Sie mit Apple Pay zahlen. Der Grund ist einfach, denn anders als bei einer Bank ist kein Limit vorhanden und es kommt ein anderes Verfahren zum Einsatz. Der Entsperrcode ist meist der Fingerabdruck, Gesichtsscan oder PIN, der aber schon im Smartphone eingegeben wird.

5. Ist ein iPhone Pflicht, um per Apple Watch zu bezahlen?

Der Besitz eines iPhone ist Pflicht, denn Apple Watch funktioniert nur mit Hilfe des Smartphones. Aber beim Bezahlen muss das Smartphone nicht dabei sein, denn auch die Apple Watch sendet die virtuelle Kreditkartennummer und somit ist eine Bezahlung möglich.

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Fazit

Apple Pay ist eine sinnvolle Anwendung, um ohne EC-Karte nur mit dem Smartphone schnell und unkompliziert zu bezahlen. Nicht alle Kreditkartenanbieter unterstützen die Apple Pay Anwendung, aber die drei bekanntesten Anbieter sind dabei. Die Bezahlung mit Apple Pay ist in der heutigen Zeit ein weiterer Schritt in Richtung bargeldlosem Bezahlen.

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Von AGB bis Zahlung: Welche Informationen muss mir ein Onlineshop geben? – Firmenname, Adresse, Zahlungsbedingungen und Lieferfristen sind Pflichtangaben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/von-agb-bis-zahlung-welche-informationen-muss-mir-ein-onlineshop-geben-firmenname-adresse-zahlungsbedingungen-und-lieferfristen-sind-pflichtangaben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/von-agb-bis-zahlung-welche-informationen-muss-mir-ein-onlineshop-geben-firmenname-adresse-zahlungsbedingungen-und-lieferfristen-sind-pflichtangaben/#respond Tue, 12 Jan 2021 10:21:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59795 Das Internet bietet die verschiedensten Möglichkeiten, auch in Bezug auf Kaufen und Verkaufen. Bei einem Rechtsgeschäft muss der Verbraucher jederzeit uneingeschränkten Zugriff auf die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Die Preise, die Kosten, die Fristen und

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Das Internet bietet die verschiedensten Möglichkeiten, auch in Bezug auf Kaufen und Verkaufen. Bei einem Rechtsgeschäft muss der Verbraucher jederzeit uneingeschränkten Zugriff auf die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind, dann müssen jederzeit einsehbar sein.
  • Angabe zu Preisen, alle anderen Kosten, Fristen und Zahlungsbedingungen sind inzwischen notwendig.
  • Auf der Internetseite des Online-Shops muss eine geographische Adresse und eine E-Mailadresse zu finden sein, aber auch der korrekte Firmenname.

Die Preise, die Kosten, die Fristen und die Zahlungsbedingungen

Wichtig ist, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gut sichtbar, übersichtlich, ohne Probleme, speicherbar und einfach abzurufen sind.

Der Verbraucher muss die AGBs spätestens nach der Lieferung der Ware in schriftlicher Form übergeben werden. Das kann entweder per E-Mail oder auf dem Papier sein.

Der Anbieter muss zudem auf der Internetseite vor Abgabe der Bestellung die folgenden Informationen zur Verfügung stellen und zwar in klarer und verständlicher Weise:

  • z.B. Alle wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung oder der Ware.
  • Der gesamte Preis für die Waren oder die Dienstleistung. Dazu gehören inzwischen auch die Mehrwertsteuer sowie alle sonstigen Steuern und Abgaben. Allerdings nur, wenn Sie im Voraus zu berechnen sind.
  • Alle Kosten in Bezug auf Fracht, Lieferung oder Versand, wenn diese im Vorfeld berechnet werden können. Zudem eine Information über alle sonstigen Kosten, die eventuell anfallen können. Sind die Informationen nicht vorhanden, dann darf der Verkäufer die Kosten auch nicht berechnen.
  • Im Warenkorb müssen alle anfallenden Versandkosten und alle anderen Arten von Kosten deutlich sein, wenn die Bestellung abgeschlossen wird. Am Ende müssen die Gesamtkosten zu erkennen sein.

Auch wichtig:

  • Alle Bedingungen rund um die Zahlung, Lieferung und Leistung, sowie die Lieferfrist. Im Rahmen der Produktbeschreibung muss z.B. bei jeder Ware angegeben sein, innerhalb welcher Frist sie geliefert wird. Die Informationen dürfen nicht unverbindlich gemacht werden, wie „Ware bald lieferbar“ oder „Lieferung in der Regel innerhalb einer Woche“. Allerdings ist eine Angabe wie „Lieferzeit ca. 5-7 Tage“ zulässig, denn es ist eine Höchstfrist enthalten.
  • Es muss ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht angegeben sein, wenn vorhanden und eventuell sogar Angaben zum Beschwerdemanagement.
  • Informationen rund um die Bedingungen des Kundendienstes, der Kundendienstleistung und der Garantien.
  • Die Laufzeit der Verträge, Kündigungsbedingungen bei unbefristeten oder Verträge, die sich automatisch verlängern.
  • Die Mindestvertragslaufzeit, wenn vorhanden.
  • Eventuelle Stellung von Kautionen oder finanzielle Sicherheiten, die der Verkäufer verlangen kann oder wird.
  • Die Funktionsweise von digitalen Inhalten wie der Software oder eventuellen Downloads.
  • Informationen über Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität der digitalen Inhalte in Bezug auf Soft- und Hardware.

Diese Informationen gelten nicht nur zur Informationszwecken, sondern sind auch gleichzeitig Vertragsinhalt. Die einzige Ausnahme besteht darin, wen der Verkäufer eindeutig darauf hinweist, dass andere Vertragsinformationen gelten.

Über den Anbieter wichtige Informationen

Erkundigen Sie sich vor der Bestellung im Internet immer über die Identität des Geschäftspartners, also des Verkäufers.

Gerade im Internet kommt es häufiger zu Problemen. Sei es z.B., dass bei der Bestellung etwas schief läuft oder Sie mit dem Verkäufer in Kontakt treten müssen, dann sollten Sie entsprechende Informationen vorliegen haben. Eine Kontaktaufnahme ist aber nur möglich, wenn der Betreiber des Online-Shops eine Internetadresse, den Firmennamen, die Adresse und eine E-Mail hinterlässt. Im Idealfall gibt es noch eine Telefonnummer, unter der Sie einen Kundenservice erreichen können.

Manchmal handelt es sich um eine juristische Person und das kommt meist bei einer GmbH vor, dann muss ein Vertretungsberechtigter angegeben sein. Außerdem stehen meist die Umsatzsteueridentifikationsnummer und die Handelsregisternummer zur Verfügung, sowie die genaue Registernummer.

Die genannten Angaben sind zur Identitätsbestimmung des Anbieters sehr wichtig. Daher stehen sie auf der Internetseite in der Regel gut lesbar. Zudem sollten die Informationen jederzeit gut zu erreichen sein. In den meisten Fällen lassen sich diese Informationen z.B. mit Hilfe von Links aufrufen, unter Impressum, Kontakt oder Über uns.

Verzichten Sie auf eine Bestellung und suchen Sie sich einen anderen Anbieter, wenn Sie auf der Homepage keine Adresse und nur eine Postfachadresse finden. In einem solchen Fall dürfen Sie misstrauisch sein.

Fakeshop
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema AGB und Zahlung

1. Im Shop findet sich keine Firmenadresse – was soll ich machen?

Grundsätzlich ist ein Unternehmen dazu verpflichtet eine Firmenadresse anzugeben, damit der Kunde eine reale Anschrift hat. Sollten Sie z.B. auf der Internetseite keine Adresse finden, dann raten wir Ihnen von einer Bestellung ab. Suchen Sie stattdessen nach einem anderen Anbieter.

2. Muss ein telefonischer Kundenservice vorhanden sein?

Nein, ein telefonischer Kundenservice ist nicht zwingend notwendig. Aber er erhöht natürlich die Kundenzufriedenheit und sorgt daher für eine gute Kundenbindung. Ist jedoch kein telefonischer Service vorhanden, muss es sich nicht um einen schlechten Anbieter handeln.

3. Muss die Lieferfrist mit auf der Internetseite stehen?

Die Lieferfrist ist eine Pflichtangabe, die ein Anbieter unbedingt auf der Internetseite hinterlassen muss. Ohne eine Lieferfrist kann der Kunde nicht nachhalten, wann seine bestellte Ware eintrifft und das ist nicht ratsam.

4. Ich habe keinen Zugriff auf die Firmenadresse – sollte ich trotzdem bestellen?

Wenn Sie keinen Zugriff auf die Firmenadresse eines Online-Anbieters haben, sollten Sie von einer Bestellung absehen.

5. Die Zahlungsbedingungen sind eingeschränkt und nun?

Jeder Anbieter hat das Recht die Zahlungsbedingungen festzulegen. Da kommt es bei einigen Kunden inzwischen vor, dass ihm nur eingeschränkte Zahlungsbedingungen zur Verfügung stehen. Nutzen Sie daher die vorhanden Bedingungen oder suchen Sie nach einem anderen Online-Anbieter.

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Fazit

In der heutigen Zeit werden die meisten Einkäufe im Internet über die unzähligen Onlineshops durchgeführt. Damit Sie nicht auf einen unseriösen Anbieter reinfallen, sollten Sie auf einige Dinge achten. Darunter auch, ob alle wichtigen Informationen zur Ware und zum Anbieter leicht und verständlich nachzulesen sind. Ist das nicht der Fall, sollten Sie daher von einem Kauf absehen.

Der Beitrag Von AGB bis Zahlung: Welche Informationen muss mir ein Onlineshop geben? – Firmenname, Adresse, Zahlungsbedingungen und Lieferfristen sind Pflichtangaben erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Verwendung von Kundendaten: Wie gut ist der Datenschutz im Onlineshop? – Werbung ist bis zum Widerruf erlaubt https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/verwendung-von-kundendaten-wie-gut-ist-der-datenschutz-im-onlineshop-werbung-ist-bis-zum-widerruf-erlaubt/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/verwendung-von-kundendaten-wie-gut-ist-der-datenschutz-im-onlineshop-werbung-ist-bis-zum-widerruf-erlaubt/#respond Wed, 06 Jan 2021 14:19:16 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59774 Die Verarbeitung und die Wiederverwendung von Daten wird durch die elektrische Erhebung beziehungsweise die Weiterleitung vereinfacht und das für den Anbieter. https – verschlüsselte Datenübertragung Eine verschlüsselte Datenübertragung ist in der heutigen Zeit ein Muss

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Die Verarbeitung und die Wiederverwendung von Daten wird durch die elektrische Erhebung beziehungsweise die Weiterleitung vereinfacht und das für den Anbieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine verschlüsselte Datenübertragung dient zum Schutz der Daten und sollte von jedem Anbieter angeboten werden.
  • Bei der Information über die Datenverarbeitung müssen die Unternehmen bestimmte Pflichten erfüllen.
  • Per Post ist die sogenannte Direktwerbung erlaubt bis die Kunden Widerspruch einlegen.
  • Aus unserer Sicht ist eine ausdrückliche Einwilligung im Vorfeld bei Werbung per Telefax, E-Mail oder Telefon unzulässig.

https – verschlüsselte Datenübertragung

Eine verschlüsselte Datenübertragung ist in der heutigen Zeit ein Muss und sollte von jedem Anbieter ermöglicht werden.

Durch eine verschlüsselte Übertragung ist es für Unbefugte nahezu unmöglich die übertragenen Daten über das Internet mitzulesen, aber leider macht das nicht jede Firma. In der Regel verwenden die meisten Firmen das SSL-Verschlüsselungsverfahren und das erkennen Sie an einer entsprechenden Meldung im Browser. Da steht zum Beispiel „Sie haben ein geschütztes Dokument angefordert…“ oder „Sie sind im Begriff, sich Seiten über eine sichere Verbindung anzeigen zu lassen…“.

Außerdem lässt sich eine verschlüsselte Datenverbindung ganz einfach durch das „s“ hinter dem „http“ feststellen und ein kleines Vorhängeschloss ist ebenfalls gut zu erkennen. Diese Hilfsmittel befinden sich entweder in der Adresszeile des Browsers oder in der unteren / oberen Symbolleiste. Sie können sich zusätzliche Informationen zur Sicherheit anzeigen lassen, wenn Sie das Schloss anklicken. Bei einer Bestellung sollten Sie also immer darauf achten, dass die Hilfsmittel vorhanden sind, denn dann sind die Daten auch verschlüsselt und vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt. Sind die Hilfsmittel nicht vorhanden, dann gehen Sie davon aus, dass es sich um eine unverschlüsselte Übertragung handelt. Versenden Sie in einem solchen Fall auf keinen Fall sensible Daten, wie Kreditkarten- oder Kontonummern.

Es gibt keine genaue Regelung, wer in solchen Fällen haftet, wenn Viren übertragen werden. Aber beim Versagen der Technik oder bei einem Zugriff von Unbefugten gibt es keine festen Regelungen. Häufig finden Sie Informationen zu diesen Punkten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Datenschutzerklärungen.

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Kundendaten und deren Verwendung

Für die Anbieter ist die Verarbeitung und Weiterleitung der elektronisch erhobenen Daten deutlich einfacher als auf altbekannten Wegen.

Im Vorfeld lassen sich einige Merkmale festlegen und diese sind automatisch möglich. Dadurch lassen sich die Daten deutlich besser speichern und sortieren, auch die Verwaltung und das gezielte Einsetzen von Werbung ist so besser möglich.

Beispiel:

Bei einer Bestellung geben Sie private Interessen in einem entsprechenden Feld an und aufgrund dieser Informationen erhalten Sie für eine entsprechende Zielgruppe passende Werbung. Das können spezielle Marken, aber auch Artikel sein.

Es gibt mittlerweile aber auch Anbieter, die dem Besucher Geld anbieten, wenn er persönliche Daten anbietet. Interessant sind meist

  • persönliche Daten
  • Interessen
  • Einkaufsverhalten
  • Einkommen
  • und andere Informationen

Allerdings muss Ihnen immer bewusst sein, Sie mit der Weitergabe der eigenen Daten die Werbung unterstützen und demnach erhalten Sie meist deutlich mehr Werbung als im Vorfeld.

Das Unternehmen darf personenbezogene Daten auch ohne eine ausdrückliche Einwilligung erhaben und sie für die Durchführung des Vertrags nutzen. Das kommt immer dann zum Einsatz, wenn Sie eine Bestellung tätigen oder sich etwas liefern lassen wollen. Zu diesen Daten gehören:

  • Name
  • Anschrift
  • Lieferadresse
  • Zahlungsart
  • Kontonummer

Aber auch in einem solchen Fall muss das Unternehmen Sie darüber aufklären, wofür die Daten genutzt werden. Auch über die Rechtsgrundlage muss das Unternehmen genau informieren.

Datennutzung für Direktwerbung

Die Nutzung von Vertragsdaten für Werbezwecke stellt für viele Unternehmen ein ganz besonderes Kapital dar.

Sie als Kunde tätigen eine Bestellung über das Internet und im Nachhinein erhalten Sie von dem Unternehmen später Werbung mit der Post. Im Grunde ist dieser Vorgang zulässig, denn Sie haben bei Vertragsabschluss der Werbungssendung zugestimmt. Bei dieser Aktion handelt es sich um die sogenannte Direktsendung und das Unternehmen darf Direktwerbung machen, solange der Kunde keinen Widerspruch einlegt.

Ein wenig anders sieht es aus, wenn Sie nach der Bestellung die Werbung per Telefon, E-Mail oder Telefax bekommen. Nach unserer Auffassung ist eine Werbung in diesem Maß ohne eine ausdrückliche Einwilligung nicht zulässig. Im Grunde handelt es sich um einen strengen Grundsatz, der aber beim Kauf im Internet ein wenig locker gesehen wird.

Ausnahmsweise sind Werbemails zulässig, wenn der Online-Händler die Werbung im Zusammenhang mit der Kundenbestellung steht oder in der Werbung mit ähnlichen Produkten geworben wird. Der Kunde hat aber die Möglichkeit der Verwendung für solche Werbezwecke zu widersprechen und dann ist die E-Mail-Werbung unzulässig. Schon bei der Bekanntgabe der E-Mail-Adresse müssen Sie als Kunde auf einen Widerspruch deutlich hingewiesen werden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Verwendung von Kundendaten

1. Was passiert mit den Kundendaten?

Kundendaten werden zu verschiedenen Zwecken verwendet, von der Optimierung der Lieferketten bis hin zur personalisierten Werbung. Mittlerweile gibt es komplette Unternehmen, die nur zur Gewinnung von Kundendaten aktiv sind.

2. Was sind eigentlich Kundendaten?

Unter den Begriff Kundendaten fallen alle Daten rund um die Person, aber auch andere Daten wie Ansprechpartner. Zu den wichtigsten Kundendaten gehören Namen, Adressen, Telefonnummern, Kontodaten, Kreditkartendaten und E-Mailadressen.

3. Was sind schutzbedürftige Daten?

Zu den schutzbedürftigen Daten gehören alle Daten, die nach § 46 Absatz 14 BDSG und § 48 Absatz 1 BDSG zu den personenbezogenen Daten gehören.

4. Zählen Passwörter auch zu den personenbezogenen Daten?

Darüber gibt es keine festen Regelungen, denn bei einem Anmeldevorgang müssen Passwort und Benutzername eingegeben werden und das Passwort wird in der Regel nicht gespeichert.

5. Dürfen personenbezogene Daten für Werbezwecke verwendet werden?

Grundsätzlich sind personenbezogene Daten für Werbezwecke perfekt, aber nur solange der Kunde keinen Widerspruch erhebt. In der Regel müssen Sie zustimmen, damit Sie Werbung bekommen.

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Fazit

In der heutigen Zeit sind Daten ein gutes Kapitel für viele Unternehmen. Sie nutzen die persönlichen Daten für die Erstellung von Werbung, die auf einen bestimmten Personenkreis zugeschnitten sind. Aber als Kunde haben Sie das Recht einen Widerruf zu verfassen und dann dürfen Unternehmen Ihnen keine Werbung mehr zusenden. De Richtlinien in der Hinsicht sind eindeutig, zumindest auf den Bezug von Direktwerbung per Post. Werbung per Mail, Fax oder Telefon ist Lockerungen unterlegen, aber auch hier ist ein Widerspruch möglich.

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