Postkarten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Tue, 03 Dec 2019 11:51:59 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Postkarten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Pakete und Briefe: so kommt Ihre Weihnachtspost pünktlich an https://www.verbraucherschutz.com/tipps/fristen-so-kommt-ihre-weihnachtspost-puenktlich-an/ https://www.verbraucherschutz.com/tipps/fristen-so-kommt-ihre-weihnachtspost-puenktlich-an/#respond Tue, 03 Dec 2019 11:51:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=40271 Jedes Jahr die gleiche Frage: Bis wann muss ich eigentlich die Weihnachtspakete und Weihnachtsgrüße per Post abgegeben, damit diese noch pünktlich zu Weihnachten beim Empfänger ankommen? Wir verraten Ihnen, welche Fristen es für Pakete und

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Jedes Jahr die gleiche Frage: Bis wann muss ich eigentlich die Weihnachtspakete und Weihnachtsgrüße per Post abgegeben, damit diese noch pünktlich zu Weihnachten beim Empfänger ankommen? Wir verraten Ihnen, welche Fristen es für Pakete und Briefe bei den verschiedenen Dienstleistern gibt.

An Weihnachten gibt es mehrere Fragen, die sich jeder immer wieder auf’s Neue stellt: Was schenke ich meinen Liebsten? Einen Gutschein oder doch was Originelleres? Kann ich meine Weihnachtsgeschenke umtauschen? Und was gibt es da zu beachten? Manch einer fragt sich sicher auch, wie er Weihnachtsgrüße kostenlos versenden kann.

Viel interessanter aber ist doch die Frage: Bis wann muss ich meine Weihnachtsgrüße und Weihnachtspakete versenden, damit diese pünktlich zum Fest beim Empfänger unter dem Tannenbaum liegen? Schließlich haben die Paketdienste alle Hände voll zu tun, die großen und kleinen Pakete bis 24. Dezember auszuliefern. Ohne Fristen ist das aber nicht möglich.

Wer spät dran ist, bei dem kann das nämlich ganz schön knapp werden. Denn gerade, wenn das Wochenende vor Heilig Abend ungünstig fällt, muss man die Päckchen und Pakete schon ein ganz paar Tage eher abgeben. Ansonsten gibt es die Bescherung erst nachträglich.

Fristen für die Weihnachtspost

Die nachfolgend genannten Firsten gelten für die Zustellung von Paketen und Briefen innerhalb Deutschlands. Wenn Sie ins Ausland versenden möchten oder die Post aus einem anderen Land nach Deutschland senden, verlängern sich die Fristen. Hier bitten wir Sie, beim jeweiligen Anbieter zu prüfen, bis wann Sie Ihre Pakete abgegeben müssen, wenn wir dies hier nicht genannt haben.

Hinweis: Die hier genannten Fristen stellen keine Garantie dar. Denn im Winter muss man mit Eis und Schneeglätte rechnen. Deshalb kann es immer zu Verzögerungen in der Zustellung kommen.

DHL – Fristen für das Weihnachtsfest

Wer seine Geschenke mit DHL und der Deutschen Post versenden möchte, sollte sich den 20.12. 2019 markieren. Die Pakete und Päckchen müssen bis 18 Uhr in einer Filiale oder einem DHL-Shop sein, damit diese pünktlich bis 24. Dezember geliefert werden.

Postkarten oder Briefe dagegen sollten dieses Jahr bis 21. Dezember 2019 in die Filiale gebracht werden. Wer einen Briefkasten benutzt, muss darauf achten, wann dieser geleert wird. Hier ist ratsam, die Brief und Postkarten bis 20.12.2019 einzuwerfen.

Internationale Paket-Post sollte bei DHL für europäische Ziele bis spätestens 10. Dezember abgegeben werden. Briefe innerhalb Europas müssen bis 16. Dezember abgegeben werden. Weltweite Briefpost dagegen schon bis 11. Dezember.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Hermes – Fristen für die Weihnachtspost

Hermes braucht manchmal zwar etwas länger für die Post. Aber zu Weihnachten gilt die gleiche Frist. Auch hier sollten Pakete und Päckchen bis 20. Dezember allerdings schon um 12 Uhr bei einem Paketshop abgegeben werden.

Hermes liefert ins Ausland pünktlich zum Weihnachtsfest, wenn Sie die Post bis 9. Dezember abgegeben.

DPD – Abgabefrist für Weihnachtsgeschenke

Sie versenden die Weihnachtspakete lieber mit DPD? Auch hier sollten Sie sich den 20. Dezember 2019 markieren. 12 Uhr ist auch bei DPD die Frist für die Abgabe in einem Shop.

Pakete in EU-Länder sollten Sie bis 18. Dezember 12 Uhr in den Paketshop bringen.

UPS – Ohne Stichtag für Weihnachtspost

UPS dagegen nennt keinen Stichtag für die Weihnachtspost. Generell sagt der Paketdienst aber, dass Sie ein bis zwei Werktage für den Versand einrechnen sollten.

GLS liefert auch zu Weihnachten

Natürlich ist auch GLS an den Tagen vor Heilig Abend unterwegs. Wenn Sie diesen Dienstleister nutzen, um die Weihnachtspost zu versenden, markieren Sie sich im Kalender den 20.12.2019 um 12 Uhr. Bis dahin müssen die Pakete im Shop abgegeben sein. Dann landen sie auch pünktlich unter dem Weihnachtsbaum.

In EU-Ländern können Sie Freunde und Familie beschenken, wenn das Paket pünktlich bis 18. Dezember bei GLS abgegeben wird.

Doch Spätentschlossene müssen nicht traurig sein. Einige Paketdienste (DHL, DPD, Hermes, UPS) bieten einen Express-Service an. Dieser ist dann zwar meist mit Mehrkosten verbunden. Sie können die Weihnachtspost so aber wirklich noch auf den letzten Drücker loswerden. Denn es reicht bei dem Express-Versand der 23. Dezember 2019 als Abgabetermin.

Was Sie beim Weihnachtsversand noch beachten sollten

Sicher sehen Weihnachtspakete mit Geschenkpapier und tollen Schleifen wunderschön aus. Sie haben aber ein großes Problem. Denn in den Sortieranlagen der großen Paketdienstleister können sich diese Pakete schnell verheddern. Dadurch kommt es unter Umständen nicht rechtzeitig an. Verzichten Sie lieber auf den Schnickschnack am Paket und senden es in einem normalen Karton.

Achten Sie auf die richtige Adresse. Dabei sollten Sie vor allem auf Spitznamen verzichten. Wird das Paket nämlich in einem Shop abgegeben und muss abgeholt werden, zählt nur, was im Ausweis-Dokument steht. Und meist enthält dieses keine Spitznamen. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass auf dem Paket keine zusätzlichen Barcodes abgebildet sind. Diese könnten die Sortieranlagen verwirren.

Haben Sie eigentlich schon mal drüber nachgedacht zu Spenden. Gerade in der Weihnachtszeit rufen viele Organisationen dazu auf. Erfahren Sie, wie Sie seriöse Spendenorganisationen erkennen. Auch Onlinewarnungen.de können Sie unterstützen, wenn Ihnen unsere Arbeit nützlich erscheint.

Haben Sie das schon gesehen?

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Vodafone Postkarte: Benachrichtigung ist plumpe Werbung https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vodafone-postkarte-benachrichtigung-ist-plumpe-werbung/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vodafone-postkarte-benachrichtigung-ist-plumpe-werbung/#comments Tue, 17 Jan 2017 13:00:42 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=6903 Per Dialogpost versendet Vodafone adressierte Postkarten an zahlreiche Haushalte. Beworben werden Telefon- und Internetprodukte des Telekommunikationsriesen. Allerdings führt die Karte bei einigen Verbrauchern zu Verwirrung. Die Postkarte erweckt den Eindruck, dass es sich um eine amtliche Benachrichtigung handelt,

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Per Dialogpost versendet Vodafone adressierte Postkarten an zahlreiche Haushalte. Beworben werden Telefon- und Internetprodukte des Telekommunikationsriesen. Allerdings führt die Karte bei einigen Verbrauchern zu Verwirrung. Die Postkarte erweckt den Eindruck, dass es sich um eine amtliche Benachrichtigung handelt, die von der Post das zweite Mal zugestellt wurde.

Kreativität in der Werbung ist grundsätzlich gut, wenn die Offerten dadurch nicht irreführend werden. Doch genau das kann bei der aktuellen Werbesendung passieren. Im Oktober 2016 haben wir schon über einem Werbebrief von Vodafone berichtet, der wie ein Einschreiben-Brief gestaltet war. Das führte dazu, dass Kunden zunächst nicht nur einen Schreck bekommen, sondern den Brief auch geöffnet und die Werbebotschaft wahrgenommen haben.

Jetzt spart sich Vodafone den Briefumschlag und versendet seit längerer Zeit nur noch kleine Postkarten. Diese Benachrichtigungs-Postkarten hat jetzt die Verbraucherzentrale Sachsen thematisiert. Einige gestalterische Elemente geben Anlass zur Sorge, da sie nicht der Wahrheit entsprechen.

Was ist an der Vodafone-Postkarte zu kritisieren?

Auf der Vorderseite der Karte ist als Überschrift „Wichtige Information“ zu lesen. Danach sieht der Empfänger folgenden Text:

An Ihrer Adresse gibt es eine wichtige Neuerung der Telefon- und Internet-Technologie.

Dadurch kann sich Ihr Tarif in Preis und/oder Leistung verbessern.

Rufen Sie daher bitte bis spätestens [Datum] bei uns an.

Mehr Informationen finden Sie auf der Rückseite der karte.

Vielen Dank.

Die Aufmachung der Karte hat keinen werblichen Charakter und erinnert optisch eher an eine amtliche Benachrichtigung.

Genau genommen handelt es sich um ganz normale Werbung für Vodafone-Produkte, die früher mit farbigen Anschreiben und Prospekten im Briefumschlag ins Haus kam. Besonders dreist ist, dass der Empfänger der Werbung mit einer Terminsetzung unter Druck gesetzt wird. Er soll innerhalb einer bestimmten Frist anrufen, um sich ein Angebot einzuholen. Dazu sagt Frau Dr. Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen:

[…] aufgrund der gesamten Aufmachung der Karte werden die Angeschriebenen unter Druck gesetzt, unbedingt innerhalb der Frist beim Anbieter anzurufen, weil sie ansonsten etwas Wichtiges verpassen könnten.Dr. Katja Henschler, Verbraucherzentrale Sachsen

Die Verbraucherzentrale Sachsen ist der Auffassung, dass diese Werbepostkarte nach dem Wettbewerbsrecht unzulässig ist.

Unseriös ist nach unserer Auffassung auch der Stempel mit „Wiederholter Zustellversuch“ als Aufschrift, der auf der Karte gleich aufgedruckt wurde. Dieser erweckt den unzutreffenden Eindruck, dass der Postbote die Benachrichtigung schon einmal zustellen wollte.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Wie sollten Sie sich verhalten

Machen Sie mit dieser Postkarte dasselbe, was Sie auch mit einem Werbebrief oder einem bunten Prospekt von Vodafone tun würden, der in Ihrem Briefkasten landet. Falls Sie sich doch entscheiden anzurufen, sollten Sie am Telefon keine Zusagen machen und nichts bestellen. Sie haben alle Zeit der Welt zu entscheiden, ob Sie einen Vertrag abschließen oder Ihren Internettarif ändern möchten. Lassen Sie sich allenfalls ein Angebot zusenden und vergleichen Sie die Preise mit anderen Anbietern.

Zusammenfassung
  • Postkarte ist eine Werbesendung
  • Frist hat keinerlei Bedeutung
  • Sie müssen nicht reagieren und können Vodafone jederzeit anrufen, wenn Sie es möchten

(Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen)

Wie ist Ihre Meinung zur Vodafone-Postkarte?

Ist die Werbepostkarte bei Ihnen schon angekommen? Uns interessiert, was Sie als Verbraucher von dieser Art der Werbung halten? Teilen Sie Ihre Meinung mit anderen Lesern über die Kommentare unter diesem Artikel.

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Géramont: Echte Postkarten kostenlos versenden – Tipp https://www.verbraucherschutz.com/news/geramont-echte-postkarten-kostenlos-versenden-tipp/ https://www.verbraucherschutz.com/news/geramont-echte-postkarten-kostenlos-versenden-tipp/#respond Mon, 07 Nov 2016 20:21:35 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=4125 Sie möchten Grüße an Freunde oder Bekannte einmal nicht mit WhatsApp oder dem Facebook-Messenger versenden? Dann kommt diese Aktion von Géramont vielleicht genau richtig. Denn mit dem Anbieter von verschiedenen Käsesorten versenden Sie kostenlos echte Postkarten. Wir haben

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Sie möchten Grüße an Freunde oder Bekannte einmal nicht mit WhatsApp oder dem Facebook-Messenger versenden? Dann kommt diese Aktion von Géramont vielleicht genau richtig. Denn mit dem Anbieter von verschiedenen Käsesorten versenden Sie kostenlos echte Postkarten. Wir haben uns die Bedingungen der Aktion angesehen und verraten, ob die Aktion seriös ist und wie der Versand funktioniert.

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Wir haben die Aktion von Géramont am 07.11.2016 getestet und als vertrauenswürdig und sicher eingestuft.

Geld sparen in der Vorweihnachtszeit? Wer will das nicht? Mit Géramont klappt das sogar. Denn der Käselieferant hält derzeit eine Aktion auf seiner Webseite bereit, bei der Sie kostenfreie Postkarten versenden können. Und eines können wir Ihnen nach unserer Prüfung der Web-App vornweg verraten: Die Aktion von Géramont ist sicher, Ihre Privatsphäre bleibt gewahrt und Sie müssen dafür nicht extra den Käse kaufen.

Was müssen Sie tun?

Um die kostenlosen Postkartengrüße zu versenden, gehen Sie einfach auf diese Webseite von Géramont. Anschließend wählen Sie eines der sechs Motive aus und klicken es an. Schreiben Sie nun Ihren Grußtext. Insgesamt 350 Zeichen stehen Ihnen dafür zur Verfügung.

Danach müssen Sie nur noch die Adresse des Empfängers eintragen. Nun nur noch schnell die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzerklärung akzeptieren. Setzen Sie dafür das entsprechende Häkchen.

Abschließend klicken Sie auf „Postkarte abschicken“ und ab geht die Post. Die Postkarte wird mit der echten Post versendet und landet im Briefkasten des Empfängers. Es handelt sich um keine Grüße per E-Mail.

Das Ausfüllen und Absenden lässt sich sowohl am PC als auch am Smartphone machen. Das hat uns sehr gut gefallen.

Hier geht es zu der Aktion von Géramont.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Wie lange dauert diese Aktion noch?

Noch bis zum 23. Dezember 2016 können Sie auf der Webseite von Géramont kostenlose Postkarten versenden. Der Versand erfolgt innerhalb von drei Tagen. Für Ihre Weihnachtsgrüße müssen Sie einkalkulieren, dass die Postkarten nicht am gleichen oder nächsten Tag ankommen.

Wie viele kostenlose Postkarten kann ich versenden?

Bis zu drei Postkarten pro Tag können Sie über die Géramont-Aktion versenden. Alle weiteren Bedingungen für das Gewinnspiel finden Sie in den Teilnahmebedingungen.

Welche Daten müssen Sie von sich preisgeben?

Das ist der Clou bei der ganzen Sache: Keine. Sie müssen sich für die Aktion nicht anmelden oder registrieren. Es wird weder Ihr Name noch eine Adresse oder E-Mail abgefragt. Sie geben lediglich die Empfängeradresse preis. Und diese wird laut den Teilnahmebedingungen nach Beendigung der Aktion wieder gelöscht.

Einen kleinen Haken gibt es

Einziger Haken an der Sache: Es handelt sich bei den sechs Kartenmotiven nicht direkt um Weihnachtsmotive, da die Aktion weit vor Weihnachten gestartet ist. Vielmehr steht die Zärtlichkeit im Vordergrund. Aber da Weihnachten eh die Zeit der Liebe ist, sollte auch die Zärtlichkeit nicht zu kurz kommen, findet die Redaktion von Onlinewarnungen.de. Auszuschließen ist zudem nicht, dass der Käsehersteller seine Nutzer im Dezember nicht doch noch mit weihnachtlichen Motiven überrascht.

Aber in Gegensatz zu manch anderen Gewinnspielen und Aktionen im Internet, läuft hier alles korrekt ab. Es werden  laut Webseite keine persönlichen Daten gesammelt und weitergegeben, die benötigen Daten werden wieder gelöscht, es gibt ein Impressum und Datenschutzhinweise. Und das Wichtigste: Ihre Grüße und die Empfängerdaten werden gesichert via HTTPS übermittelt.

In diesem Sinne: Eine frohe Schreibzeit wünscht die Redaktion von Onlinewarnungen.de.

Ihre Meinung ist gefragt

Was halten Sie von der Géramont-Aktion? Werden Sie diese nutzen? Haben Sie Erfahrungen mit ähnlichen Aktionen? Wir sind auf Ihre Meinungen gespannt. In den Kommentaren können Sie mit anderen Lesern diskutieren. Wir finden die Aktion Top.

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