Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Umtausch, Rückgabe und Reklamation: Diese Rechte haben Verbraucher


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Sie möchten ein gekauftes Produkt zurückgeben? Nicht selten kommt es vor, dass nach einem getätigten Kauf das Produkt Mängel aufweist oder sich als unliebsames Geschenk beziehungsweise Fehlkauf herausstellt. Welche Rechte haben Sie in einem solchen Fall? Ist das Geld umsonst ausgegeben? Wir erklären, was Sie im Onlinehandel und im Einzelhandel beachten müssen. Außerdem erfahren Sie, welche Formalitäten und Fristen es bei der Rückgabe zu beachten gibt.

Viele Verbraucher beschäftigt die Frage, ob sie online oder im Einzelhandel gekaufte Produkte einfach so zurückgeben können. Besonders interessant wird diese Frage, wenn an Feiertagen massenhaft Geschenke ausgetauscht werden. Nicht immer ist der Beschenkte mit der Auswahl zufrieden oder das Geschenk funktioniert nicht so, wie es soll. Dann denken viele Verbraucher schnell an die Rückgabe. Doch es gibt kein generelles Rückgaberecht, weshalb Sie sich schon beim Kauf Gedanken über einen möglichen Umtausch von Geschenken machen sollten.

Onlineshopping ist praktisch und offeriert eine große Auswahl. Doch der entscheidende Nachteil ist, dass Sie die Ware vorher nicht anschauen, ausprobieren und anprobieren können. Sie müssen sich auf die Fotos und Informationen der Shops verlassen. Das führt oft dazu, dass das bestellte Produkt am Ende doch nicht den Erwartungen entspricht. Doch das ist kein Problem, denn die meisten online gekauften Artikel können Sie problemlos zurückgeben. Dazu müssen Sie den Kauf einfach nur widerrufen und das gesetzliche Widerrufsrecht nutzen. In unserem ausführlichen Ratgeber zum Widerrufsrecht erfahren Sie, welche Einschränkungen es in Bezug auf das Widerrufsrecht gibt und was Sie sonst noch beachten sollten.

Widerrufsrecht im Laden (Einzelhandel)

Wenn es ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht für Onlineshops gibt, fragen Sie sich vielleicht, ob das auch für Ware gilt, die Sie in gewöhnlichen Geschäften kaufen. In diesem Fall gibt es keine gesetzlich festgelegte Rückgabefrist oder gar ein Rückgaberecht. Natürlich ist es üblich, dass Läden einem Umtausch problemlos zustimmen. Das basiert jedoch rein auf Kulanz und sie sind nicht dazu verpflichtet. Jedes Geschäft kann die Konditionen dafür selbst festlegen. Oftmals sind bestimmte Produkte vom Umtausch ausgeschlossen, wie zum Beispiel Unterwäsche oder Bikiniunterteile. Darüber hinaus bekommen Sie den Kaufbetrag nicht zwangsläufig in Form von Bargeld oder als Überweisung auf Ihr Konto. Einige Ladenketten ermöglichen einen Umtausch nur gegen einen Wertgutschein, den Sie dann für ein anderes Produkt verwenden können. Oder es wird nur originalverpackte Ware zurückgenommen. Diese Bestimmungen gelten aber lediglich für den Umtausch bei Nichtgefallen. Liegen Mängel vor, haben Sie andere Rechte.

Umtausch defekter Artikel (Reklamation)

Stellen Sie Mängel an einem Produkt fest, das Sie gerade gekauft haben, können Sie dieses reklamieren. Wichtig ist, dass Sie die Ware zeitnah nach dem Kauf prüfen, da es sonst schwierig ist dem Geschäft gegenüber glaubhaft zu machen, dass der Mangel auf einen Produktionsfehler zurückzuführen ist und nicht auf Sie selbst. Es gibt eine gesetzlich festgelegte Gewährleistungsfrist von 24 Monaten (Sachmängelhaftung), die Ihnen garantiert, dass das gekaufte Produkt bei Auslieferung fehlerfrei ist. Diese Gewährleistungsfrist deckt alle Schäden ab, die bereits beim Kauf des Produktes bestehen oder zumindest teilweise bestehen. Jedoch können Sie nur in den ersten sechs Monaten Schäden unkompliziert anzeigen, denn in dieser Zeit muss der Händler nachweisen können, dass die Mängel nicht bereits beim Kauf existiert haben.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Doch zurückgeben können Sie das Produkt nicht sofort, wenn Sie nicht das Widerrufsrecht nutzen können. Im ersten Schritt haben Sie nur Anspruch auf eine Reparatur oder Nachlieferung. Der Verkäufer darf dann zwei Nachbesserungsversuche unternehmen. Ist das Produkt danach noch immer nicht in einem einwandfreien Zustand, dürfen Sie, von Ausnahmen abgesehen, vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Wenn Sie nach Ablauf der ersten sechs Monate einen Mangel melden, dann liegt die Beweislast, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestand, bei Ihnen. In diesem Falle ist es meist kompliziert, dem Händler glaubhaft zu machen, dass der Schaden auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bereits beim Kauf bestand.

Besonders bei Elektronikgeräten ist es üblich, dass Hersteller eine Garantie geben. In den meisten Fällen sind das ebenfalls 24 Monate und diese deckt alle Schäden ab, die in dieser Zeit am Gerät auftreten und nicht zu Lasten einer unsachgemäßen Nutzung, wie zum Beispiel Sturzschäden, gehen. Das Einräumen einer Garantie ist jedoch freiwillig und auch hier dürfen die Hersteller selbst festlegen, in welchen Situationen und wie lange sie diese geben.

Grundsätzlich empfehlen wir trotz gesetzlicher Widerrufsfristen und kulanten Ladengeschäften, genau zu überlegen, bevor Sie sich für den Kauf eines Artikels entscheiden. Besonders, wenn es um Geschenke geht, ist das Risiko gegeben, dass sich der Kauf als Fehlkauf herausstellt. Mit einem Geschenkgutschein können Sie das Problem einfach umgehen. Außerdem können online gekaufte Geschenke problemloser zurückgegeben werden, was ein klares Argument für das Onlineshopping von Geschenken ist. Große Onlinehändler bieten in Zusammenhang mit Feiertagen wie Ostern und Weihnachten oft sogar verlängerte Rückgabefristen an. Darüber hinaus ist es ratsam, sich immer umgehend an den Händler beziehungsweise Hersteller zu wenden, sobald Sie Mängel beobachten können. Damit ersparen Sie sich Diskussionen und können leichter von Ihren Rechten Gebrauch machen.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

Gerne können Sie uns Ihre Erfahrungen zum Thema Widerruf, Reklamation oder Umtausch bei Nichtgefallen mitteilen. Dazu können Sie zum Beispiel das Kontaktformular verwenden oder uns eine E-Mail an [email protected] schreiben. Über die Kommentare unterhalb des Artikels können Sie sich direkt mit anderen Lesern austauschen. Durch Ihre Rückmeldungen stellen wir fest, wo es gehäuft zu Problemen kommt.

War dieser Artikel für Sie nützlich?
Sende
Benutzer-Bewertung
0 (0 Stimmen)

1 Gedanke zu „Umtausch, Rückgabe und Reklamation: Diese Rechte haben Verbraucher“

  1. Ich habe einen Rasenroboter von Huskovana gekauft und möchte diesen wieder zurückgeben den Rasenroboter habe ich im November gekauft über Amazon aber die will diesen nicht mehr sie trohen mir mit einen Rechtsanwalt und mit Inkasso und den Betrag über
    Ca 2200 € Wieder zurück
    Ich habe aber Probleme mit den Nachbarn und Kinder weil ein Begrenzungkabel verlegen muss und die Nachbarn über die Nägel darüber stolpern
    Bitte rufen Sie mich an was ich dagegen tun kann
    Mein Adresse Maximilian Denz Bahnhofstr 12 Telefon 083359896406
    MfG Maximilian Denz
    Email [email protected]
    Mfg Max Denz

    Antworten

Schreibe einen Kommentar