Sicherungsschein | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 27 Jan 2022 04:52:03 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Sicherungsschein | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Last-Minute-Reisen: Oft alles andere als ein Schnäppchen, wenn Sie keine Kompromisse eingehen wollen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/last-minute-reisen-oft-alles-andere-als-ein-schnaeppchen-wenn-sie-keine-kompromisse-eingehen-wollen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/last-minute-reisen-oft-alles-andere-als-ein-schnaeppchen-wenn-sie-keine-kompromisse-eingehen-wollen/#respond Thu, 27 Jan 2022 04:52:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68139 Kurzentschlossene haben die Möglichkeit mit einer Last-Minute-Reise ein Schnäppchen zu machen, wenn sie den Urlaub nicht weit im Voraus planen müssen. Je später Sie die Reise buchen desto preiswerter kann sie werden, aber Sie müssen

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Kurzentschlossene haben die Möglichkeit mit einer Last-Minute-Reise ein Schnäppchen zu machen, wenn sie den Urlaub nicht weit im Voraus planen müssen. Je später Sie die Reise buchen desto preiswerter kann sie werden, aber Sie müssen einige Abstiche machen. Nicht immer gibt es das Wunschhotel oder das Lieblingsreiseziel als Last-Minute-Reise.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich spricht man von einer Last-Minute-Reise, wenn Sie die Reise frühestens 14 Tage vor Antritt der Reise buchen.
  • Je später Sie die Reise buchen können, desto höher ist meist die Preisersparnis, denn kein Veranstalter möchte leere Hotelzimmer oder freie Flugplätze.
  • Wenn Sie ein richtig gutes Schnäppchen machen wollen, dann sind Sie nicht nur in der Reisezeit flexibel, sondern auch in Sachen Ziel und Unterkunft.

Die Definition von „Last-Minute-Reisen“

Es gibt bis heute keine genaue Definition zu „Last-Minute-Reisen“, aber der Reiseveranstalter darf sein Angebot mit der Bezeichnung beschriften, wenn die Reise frühestens 14 Tage vor Reiseantritt gebucht wird.

Zudem muss das Angebot deutlich besser sein als der normale Preis, denn alle anderen Aussagen und Versprechen sind laut der Rechtsprechung Schwindel. Ansonsten genießen die Last-Minute-Bucher die gleichen Rechte wie alle anderen Urlauber auch. Die Unterschiede liegen eigentlich nur in der Buchungszeit, denn während einige Urlauber ein Jahr im Vorfeld buchen und einen deutlich höheren Preis bezahlen, erhalten Kurzentschlossene ein besseres Angebot, können den Urlaub aber nur innerhalb von 14 Tagen planen. Unterschiede in Sachen Hotel und Leistungen gibt es ansonsten nicht.

Das bedeutet, wenn das Angebot nicht den Vereinbarungen entspricht, dann haben Sie als Last-Minute-Urlauber auch die Möglichkeit die Beanstandungen zu reklamieren. Sie haben sogar die Möglichkeit von dem Pauschalreisevertrag zurückzutreten, wenn es unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände gibt. Der Rücktritt ist in einem solchen Fall kostenfrei.

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Preisvergleich ist Pflicht

Auch bei einer Last-Minute-Reise ist ein Preisvergleich Pflicht, denn Sie sollten eine solche Reise nicht ohne vorherige Preis- und Konditionenvergleiche buchen.

Für den Vergleich haben Sie verschiedene Möglichkeiten, denn Sie können nicht nur an den verschiedenen Last-Minute-Schaltern die Preise vergleichen, sondern auch in den Reisebüros und im Internet. Heute buchen viele Urlauber die Reise über das Internet, denn es ist praktisch und schnell. Allerdings sollten Sie wissen, dass die Schalter am Flughafen und das Internet nicht immer gute Angebote vorweisen können.

Einige der Angebote sind meist nur preiswerter, weil ein paar der Leistungen wegfallen. In erster Linie handelt es sich dann nicht mehr um Halbpension oder der Transfer zum Flughafen ist in der Reise nicht mehr inbegriffen. Aus dem Grund sollten Sie nicht nur einen Blick auf den Preis werfen, sondern auch den Leistungsumfang genau unter die Lupe nehmen. Buchen Sie nur die Last-Minute-Reise mit anderen Leistungen, wenn Sie bereit sind auf die Leistungen auch wirklich zu verzichten.

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Die einzelnen Leistungen

Wenn Sie sich für eine Last-Minute-Reise entscheiden, dann greifen Sie nicht direkt beim ersten Angebot zu, sondern achten Sie auf die einzelnen Leistungen.

Die Reiseveranstalter verzichten manchmal auf genaue Leistungsbeschreibungen und dann sollten Sie von einer Buchung Abstand nehmen. Suchen Sie sich Angebote raus, bei denen die einzelnen Reisekomponenten aufgelistet sind. Gerade bei Last-Minute-Reisen kommt es vor, dass nur ein paar Eckdaten zu finden sind. Dazu gehören dann

  • Zielort
  • Kategorie der Unterkunft
  • Art der Verpflegung.

Weitere Daten sind nicht vorhanden, aber Sie können einen Urlaubsort nur gut beurteilen, wenn mehr Einzelheiten rund um die versprochenen Leistungen bekannt sind.

Wichtig:

Nur weil in der Angebotsbeschreibung „Vier-Sterne-Hotel“ steht, bedeutet es nicht, dass Sie Informationen über die Größe und die Lage des Zimmers haben. Sie wissen auch nicht, ob es Sportmöglichkeiten gibt oder ein beheizter Swimmingpool vorhanden ist.

Wenn Sie individuelle Wünsche haben, dann sollten diese vor der Buchung mit dem Reiseveranstalter abgesprochen werden. Für Ihre Sicherheit stehen die ausgemachten Leistungen im Reisevertrag, damit Sie auf der sicheren Seite sind und den Urlaub mit allen gewünschten Leistungen auch erhalten.

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Der Reisevertrag

Auch bei einer Last-Minute-Reise ist ein Reisevertrag ein Muss und bei der Gestaltung des Vertrages sind die Buchungsinformationen des Kunden entscheidend.

Die Grundlage einer Last-Minute-Reise ist das Reisevertragsrecht und das ist auch bei einem normal gebuchten Urlaub der Fall. Das heißt, dass der Veranstalter alle zugesicherten Leistungen und Merkmale der Reise auf jedem Fall erfüllen muss, wenn sie im Reisevertrag stehen. Das bedeutet aber auch, dass Sie als Urlauber den Preis für die Reise so zahlen müssen, wie er auf dem Vertrag steht.

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Der Sicherungsschein

Bei der Buchung einer Reise suchen Sie sich das Ziel und die Leistungen aus, danach buchen Sie die Last-Minute-Reise und erhalten vom Veranstalter in der Regel eine Bestätigung.

Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Reisesicherungsschein. Der Reisesicherungsschein wird kurz auch einfach nur als Sicherungsschein bezeichnet und befindet sich bei der Buchungsbestätigung. Hierbei handelt es sich eigentlich um eine Versicherung gegen Veranstalterpleiten. Wichtig ist, dass Sie die Last-Minute-Reise erst bezahlen, wenn Sie den Sicherungsschein in den Händen halten. Manchmal wird er an die Bestätigung geheftet, aber er kann sich auch auf der Rückseite befinden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Last-Minute-Reise

1. Wer profitiert von einer Last-Minute-Reise?

Von Last-Minute-Reisen profitieren in erster Linie Urlauber, die kurzentschlossen in den Urlaub fahren können und weder auf Jahreszeiten noch auf Ferienzeiten achten müssen. In einem solchen Fall können Sie mit einer Last-Minute-Reise eine ganze Menge Geld sparen.

2. Wie lange dauert eine Last-Minute-Reise?

Die Dauer der Last-Minute-Reise kann unterschiedlich sein und wird durch das Angebot des Veranstalters bestimmt. Eine Last-Minute-Reise kann ein Wochenendtrip für zwei Personen sein, aber auch eine dreiwöchige Kreuzfahrt mit einem Luxusdampfer. Auch ein 14tägiger Urlaub in Afrika mit Safari kann eine Last-Minute-Reise sein.

3. Kann ich bei einer Last-Minute-Reise mein Reiseland selber aussuchen?

Dadurch, dass bei einer Last-Minute-Reise eigentlich nur Restplätze vergeben werden, kann es sein, dass Sie in Sachen Wunschland einige Abstriche machen müssen. Allerdings können Sie auch Glück haben und es gibt eine Last-Minute-Reise in das gewünschte Land.

4. Eignet sich eine Last-Minute-Reise als Familienurlaub?

In der Regel eignet sich eine Last-Minute-Reise nicht als Familienurlaub, denn mit Kindern müssen Sie sich an die Ferienzeiten halten und gerade zu dieser Zeit sind die Reisen teuer weil alle zu dieser Zeit verreisen wollen. Wenn Sie sich für eine Last-Minute-Reise interessieren, dann sollten Sie weitgehend ungebunden sein, denn dann können Sie von guten Schnäppchen profitieren.

5. Was kostet ein Last-Minute-Urlaub?

Die Preise für einen Last-Minute-Urlaub sind unterschiedlich und werden von der Reisedauer, dem Angebot und der aktuellen Marktlage bestimmt. Sie können eine Last-Minute-Reise für unter 1.000 Euro erhalten, aber auch weit mehr als 4.000 Euro bezahlen.

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Fazit

In den letzten Jahren sind Last-Minute-Reisen immer beliebter geworden und der Trend endet nicht. Gerade Menschen, die ungebunden sind, setzen auf die Möglichkeit mit Hilfe einer Last-Minute-Reise viel Geld zu sparen. Aber um ein Schnäppchen zu bekommen, müssen Sie auf viele Faktoren achten. Sie müssen Abstriche in Sachen Land, Komfort und Leistungen machen, aber unterm Strich zahlen Sie dafür auch deutlich weniger als wenn Sie die Reise regulär buchen.

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Konkurs des Reiseveranstalters – Sicherungsschein sorgt für Sicherheit https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/konkurs-des-reiseveranstalters-sicherungsschein-sorgt-fuer-sicherheit/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/konkurs-des-reiseveranstalters-sicherungsschein-sorgt-fuer-sicherheit/#respond Sat, 22 Jan 2022 11:08:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68047 Jedes Jahr reisen die Deutschen in aller Herren Länder, um sich die Sehenswürdigkeiten anzusehen und sich zu erholen. Sie buchen die Reise bei einem der unzähligen Reiseveranstalter und planen schon mindestens ein Jahr im Voraus.

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Jedes Jahr reisen die Deutschen in aller Herren Länder, um sich die Sehenswürdigkeiten anzusehen und sich zu erholen. Sie buchen die Reise bei einem der unzähligen Reiseveranstalter und planen schon mindestens ein Jahr im Voraus. Aber in diesem Jahr kann viel passieren, so dass der Reiseveranstalter durchaus Pleite gehen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Konkurs des Reiseveranstalters sind viele Urlauber überfragt, denn sie haben sich lange auf den Urlaub gefreut und sehen ihre freien Tage dahinschwimmen.
  • Wichtig ist, dass Sie nur eine kleine Anzahlung bei Buchung der Reise machen und die Höhe liegt bei um die 20% des veranschlagten Reisepreises.
  • Sie müssen aber immer zuerst den Sicherungsschein in den Händen halten und erst dann sollten Sie eine Zahlung durchführen. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Dokument, welches der Reisebestätigung beiliegt.

Sicherungsschein und Reisebestätigung

Nach der Buchung Ihrer Reise erhalten Sie vom Veranstalter nicht nur eine Buchungsbestätigung mit allen Informationen, sondern auch einen Sicherungsschein.

Normalerweise befindet sich der Sicherungsschein auf der Rückseite der Reisebestätigung, aber auch eine Anheftung an der Rückseite ist durchaus möglich. Ohne diesen Sicherungsschein vom Veranstalter leisten Sie keine Anzahlung für die gebuchte Reise. Auf dem Sicherungsschein finden Sie einige wichtige Informationen, vor allen Dingen welche Bank für die Bürgschaft eintritt, aber auch welche Versicherung im Konkursfall die Zahlung übernimmt. Bei der Bank handelt es sich um einen sogenannten Kundengeldabsicherer. Sie finden vor allen Dingen die Adresse, denn an diese Adresse müssen Sie sich wenden, wenn der Veranstalter Konkurs anmeldet.

Der Veranstalter ist zur Aushändigung eines Sicherungsscheins gesetzlich verpflichtet und wenn Sie keinen Schein erhalten, dann besteht die Möglichkeit einer Versicherung. In einem solchen Fall hat der Veranstalter eventuell eine spezielle Versicherung zur Erstattung der Reisekosten abgeschlossen, wenn er Konkurs anmeldet. Dann können Sie sich an die entsprechende Versicherung wenden, wenn ausgefallene Reiseleistungen fällig werden oder wenn Sie die Kosten für die Rückreise geltend machen wollen.

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Die Erstattung bei Konkurs des Veranstalters

Wenn der Veranstalter Konkurs anmeldet, dann wird durch die Bank oder die Versicherung für die finanzielle Sicherheit gesorgt.

Der Reisepreis für die ausgefallene Leistung wird erstattet, aber auch alle notwendigen Aufwendungen. Das bedeutet, wenn das Hotel oder die Fluggesellschaft noch eine Zahlung für Unterkunft und Reise verlangen, dann springt der Bürge oder die Versicherung ein.

Der Reiseveranstalter muss nicht nur den Rücktransport, sondern auch eine bis dahin notwendige Unterkunft sicherstellen, wenn es im Pauschalreisevertrag steht. Dadurch, dass der Veranstalter aber Konkurs angemeldet hat, muss der Kundengeldabsicherer einspringen und die Organisation übernehmen. Wichtig ist, dass die Kosten niedrig gehalten werden, denn schließlich ist der Veranstalter schon pleite.

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Abbruch oder Weiterführung der Reise

Sie haben die Möglichkeit die Reise abzubrechen, wenn Sie von dem Konkurs des Veranstalters erfahren, Sie können auch vor Ort bleiben.

Allerdings müssen Sie wahrscheinlich für die Unterkunft und die Verpflegung erneut in die Tasche greifen müssen, weil die Zahlung mit Sicherheit nicht durch den Veranstalter stattfand. Zudem können Sie die daraus entstehenden Kosten nicht von dem Versicherer zurückfordern.

Der Kundengeldabsicherer kann Ihnen auch die Fortsetzung der Reise anbieten. In einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit entweder die Reise abzubrechen und den Reisepreis erstattet zu bekommen oder Sie nehmen das Angebot zur Fortsetzung der Reise an.

Bevor Sie allerdings eine Entscheidung treffen sollten Sie sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und alle Optionen abwägen, so dass Sie dann eine gute Entscheidung treffen können.

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Betrug mit Sicherungsscheinen

In jeder Branche gibt es eine Menge schwarze Schafe und das ist auch bei den Reiseveranstaltern nicht anders.

Die schwarzen Schafe wollen sich durch die Kunden bereichern und somit sind in den letzten Jahren immer mehr Fälle bekannt geworden, wo Reiseveranstalter keine gültigen Sicherungsscheine ausgestellt haben. Anstatt der gültigen Exemplare haben sie dem Kunden Fälschungen untergejubelt.

Aus dem Grund empfehlen Experten, dass Sie erst eine Zahlung in die Wege leiten, wenn Sie im Besitz des Original Sicherungsscheins sind. Unsicherheit ist gut, aber Sie können selber ein bisschen Sicherheit erhalten. Informieren Sie sich doch einfach bei der zuständigen Bank oder bei der Versicherung. Die dort arbeitenden Mitarbeiter können Ihnen mitteilen, ob ein Versicherungsschutz oder eine Bankbürgschaft existiert.

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Wichtig

Achten Sie immer darauf, dass es sich bei dem Sicherungsschein um das Originaldokument handelt und nicht um ein Fax oder eine Kopie. Mit einem Fax oder einer Kopie können sich nichts anfangen, denn sie reichen für Ansprüche nicht aus. Außerdem kann ein Blick auf das Gültigkeitsdatum eine Menge Unsicherheit klären. Achten Sie darauf, dass der Zeitraum Ihrer gebuchten Reise vorhanden ist!

Der Gesetzgeber räumt bei der Versicherungspflicht von Pauschalreisen einige Ausnahmen ein, so dass ein Sicherungsschein für eine Tagesfahrt nicht notwendig ist. Auch bei einer Reise, die höchstens 75 Euro kostet ist ein Reisesicherungsschein nicht notwendig. Geht der Reiseanbieter in Konkurs, dann sind Sie nicht abgesichert und das Geld ist weg!

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Konkurs des Reiseveranstalters

1. Wann erhalte ich den Sicherungsschein?

Sie erhalten den Sicherungsschein für Pauschalreisen, wenn die Reise über 75,00 Euro kostet, innerhalb von 24 Stunden zusammen mit der Buchungsbestätigung. Wichtig ist, dass Sie erst nach Erhalt des Originalscheins eine Anzahlung leisten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

2. Wer leistet Rückerstattung, wenn der Reiseveranstalter pleite ist?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um eine Rückerstattung zu erhalten. Grundvoraussetzung ist entweder ein Sicherungsschein oder eine Versicherung. Wenn der Reiseveranstalter dann pleite geht, dann springt die entsprechende Partei ein und leistet Rückerstattung.

3. Was deckt ein Sicherungsschein ab?

Der Sicherungsschein, auch Reisesicherungsschein genannt, deckt den Preis für die Pauschalreise ab. Wenn Sie eine Anzahlung leisten und der Veranstalter Konkurs anmeldet, dann erhalten Sie Ihre Anzahlung zurück.

4. Wer stellt einen Sicherungsschein aus?

Einen Sicherungsschein erhalten Sie von der Bank, die dadurch versichert, dass der Veranstalter durch sie finanziell abgesichert ist.

5. Woran lässt sich eine Fälschung erkennen?

Eine Fälschung des Sicherungsscheins erkennen Sie nur, wenn Sie bei der Bank oder der Versicherung anrufen. Die entsprechende Partei kann Ihnen bestätigen oder nicht bestätigen, ob der Veranstalter ein Vertragspartner ist.

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Endlich Urlaub. Ferienbeginn ist regelmäßig auch Reisezeit. Und bereits im Zusammenhang mit der Buchung einer Urlaubsreise stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf Versicherungen. Diese werden oft bei Abschluss angeboten oder später offeriert. Doch welche

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Fazit

In der Reisebranche gibt es einige Reiseveranstalter, die es nur auf das Geld abgesehen haben. Aus dem Grund müssen Sie immer auf einen Reisesicherungsschein bestehen, wenn Sie eine Pauschalreise buchen. Wenn Sie keinen Sicherungsschein erhalten, dann fragen Sie nach einer Versicherung. Sind beide Komponenten nicht vorhanden, dann treten Sie von der Reise sofort zurück. Leisten Sie ohne den Originalsicherungsschein keine Zahlung an den Reiseveranstalter!

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