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Konkurs des Reiseveranstalters – Sicherungsschein sorgt für Sicherheit


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Jedes Jahr reisen die Deutschen in aller Herren Länder, um sich die Sehenswürdigkeiten anzusehen und sich zu erholen. Sie buchen die Reise bei einem der unzähligen Reiseveranstalter und planen schon mindestens ein Jahr im Voraus. Aber in diesem Jahr kann viel passieren, so dass der Reiseveranstalter durchaus Pleite gehen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Konkurs des Reiseveranstalters sind viele Urlauber überfragt, denn sie haben sich lange auf den Urlaub gefreut und sehen ihre freien Tage dahinschwimmen.
  • Wichtig ist, dass Sie nur eine kleine Anzahlung bei Buchung der Reise machen und die Höhe liegt bei um die 20% des veranschlagten Reisepreises.
  • Sie müssen aber immer zuerst den Sicherungsschein in den Händen halten und erst dann sollten Sie eine Zahlung durchführen. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Dokument, welches der Reisebestätigung beiliegt.

Sicherungsschein und Reisebestätigung

Nach der Buchung Ihrer Reise erhalten Sie vom Veranstalter nicht nur eine Buchungsbestätigung mit allen Informationen, sondern auch einen Sicherungsschein.

Normalerweise befindet sich der Sicherungsschein auf der Rückseite der Reisebestätigung, aber auch eine Anheftung an der Rückseite ist durchaus möglich. Ohne diesen Sicherungsschein vom Veranstalter leisten Sie keine Anzahlung für die gebuchte Reise. Auf dem Sicherungsschein finden Sie einige wichtige Informationen, vor allen Dingen welche Bank für die Bürgschaft eintritt, aber auch welche Versicherung im Konkursfall die Zahlung übernimmt. Bei der Bank handelt es sich um einen sogenannten Kundengeldabsicherer. Sie finden vor allen Dingen die Adresse, denn an diese Adresse müssen Sie sich wenden, wenn der Veranstalter Konkurs anmeldet.

Der Veranstalter ist zur Aushändigung eines Sicherungsscheins gesetzlich verpflichtet und wenn Sie keinen Schein erhalten, dann besteht die Möglichkeit einer Versicherung. In einem solchen Fall hat der Veranstalter eventuell eine spezielle Versicherung zur Erstattung der Reisekosten abgeschlossen, wenn er Konkurs anmeldet. Dann können Sie sich an die entsprechende Versicherung wenden, wenn ausgefallene Reiseleistungen fällig werden oder wenn Sie die Kosten für die Rückreise geltend machen wollen.

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Die Erstattung bei Konkurs des Veranstalters

Wenn der Veranstalter Konkurs anmeldet, dann wird durch die Bank oder die Versicherung für die finanzielle Sicherheit gesorgt.

Der Reisepreis für die ausgefallene Leistung wird erstattet, aber auch alle notwendigen Aufwendungen. Das bedeutet, wenn das Hotel oder die Fluggesellschaft noch eine Zahlung für Unterkunft und Reise verlangen, dann springt der Bürge oder die Versicherung ein.

Der Reiseveranstalter muss nicht nur den Rücktransport, sondern auch eine bis dahin notwendige Unterkunft sicherstellen, wenn es im Pauschalreisevertrag steht. Dadurch, dass der Veranstalter aber Konkurs angemeldet hat, muss der Kundengeldabsicherer einspringen und die Organisation übernehmen. Wichtig ist, dass die Kosten niedrig gehalten werden, denn schließlich ist der Veranstalter schon pleite.

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Abbruch oder Weiterführung der Reise

Sie haben die Möglichkeit die Reise abzubrechen, wenn Sie von dem Konkurs des Veranstalters erfahren, Sie können auch vor Ort bleiben.

Allerdings müssen Sie wahrscheinlich für die Unterkunft und die Verpflegung erneut in die Tasche greifen müssen, weil die Zahlung mit Sicherheit nicht durch den Veranstalter stattfand. Zudem können Sie die daraus entstehenden Kosten nicht von dem Versicherer zurückfordern.

Der Kundengeldabsicherer kann Ihnen auch die Fortsetzung der Reise anbieten. In einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit entweder die Reise abzubrechen und den Reisepreis erstattet zu bekommen oder Sie nehmen das Angebot zur Fortsetzung der Reise an.

Bevor Sie allerdings eine Entscheidung treffen sollten Sie sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und alle Optionen abwägen, so dass Sie dann eine gute Entscheidung treffen können.

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Betrug mit Sicherungsscheinen

In jeder Branche gibt es eine Menge schwarze Schafe und das ist auch bei den Reiseveranstaltern nicht anders.

Die schwarzen Schafe wollen sich durch die Kunden bereichern und somit sind in den letzten Jahren immer mehr Fälle bekannt geworden, wo Reiseveranstalter keine gültigen Sicherungsscheine ausgestellt haben. Anstatt der gültigen Exemplare haben sie dem Kunden Fälschungen untergejubelt.

Aus dem Grund empfehlen Experten, dass Sie erst eine Zahlung in die Wege leiten, wenn Sie im Besitz des Original Sicherungsscheins sind. Unsicherheit ist gut, aber Sie können selber ein bisschen Sicherheit erhalten. Informieren Sie sich doch einfach bei der zuständigen Bank oder bei der Versicherung. Die dort arbeitenden Mitarbeiter können Ihnen mitteilen, ob ein Versicherungsschutz oder eine Bankbürgschaft existiert.

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Wichtig

Achten Sie immer darauf, dass es sich bei dem Sicherungsschein um das Originaldokument handelt und nicht um ein Fax oder eine Kopie. Mit einem Fax oder einer Kopie können sich nichts anfangen, denn sie reichen für Ansprüche nicht aus. Außerdem kann ein Blick auf das Gültigkeitsdatum eine Menge Unsicherheit klären. Achten Sie darauf, dass der Zeitraum Ihrer gebuchten Reise vorhanden ist!

Der Gesetzgeber räumt bei der Versicherungspflicht von Pauschalreisen einige Ausnahmen ein, so dass ein Sicherungsschein für eine Tagesfahrt nicht notwendig ist. Auch bei einer Reise, die höchstens 75 Euro kostet ist ein Reisesicherungsschein nicht notwendig. Geht der Reiseanbieter in Konkurs, dann sind Sie nicht abgesichert und das Geld ist weg!

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Konkurs des Reiseveranstalters

1. Wann erhalte ich den Sicherungsschein?

Sie erhalten den Sicherungsschein für Pauschalreisen, wenn die Reise über 75,00 Euro kostet, innerhalb von 24 Stunden zusammen mit der Buchungsbestätigung. Wichtig ist, dass Sie erst nach Erhalt des Originalscheins eine Anzahlung leisten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

2. Wer leistet Rückerstattung, wenn der Reiseveranstalter pleite ist?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um eine Rückerstattung zu erhalten. Grundvoraussetzung ist entweder ein Sicherungsschein oder eine Versicherung. Wenn der Reiseveranstalter dann pleite geht, dann springt die entsprechende Partei ein und leistet Rückerstattung.

3. Was deckt ein Sicherungsschein ab?

Der Sicherungsschein, auch Reisesicherungsschein genannt, deckt den Preis für die Pauschalreise ab. Wenn Sie eine Anzahlung leisten und der Veranstalter Konkurs anmeldet, dann erhalten Sie Ihre Anzahlung zurück.

4. Wer stellt einen Sicherungsschein aus?

Einen Sicherungsschein erhalten Sie von der Bank, die dadurch versichert, dass der Veranstalter durch sie finanziell abgesichert ist.

5. Woran lässt sich eine Fälschung erkennen?

Eine Fälschung des Sicherungsscheins erkennen Sie nur, wenn Sie bei der Bank oder der Versicherung anrufen. Die entsprechende Partei kann Ihnen bestätigen oder nicht bestätigen, ob der Veranstalter ein Vertragspartner ist.

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Fazit

In der Reisebranche gibt es einige Reiseveranstalter, die es nur auf das Geld abgesehen haben. Aus dem Grund müssen Sie immer auf einen Reisesicherungsschein bestehen, wenn Sie eine Pauschalreise buchen. Wenn Sie keinen Sicherungsschein erhalten, dann fragen Sie nach einer Versicherung. Sind beide Komponenten nicht vorhanden, dann treten Sie von der Reise sofort zurück. Leisten Sie ohne den Originalsicherungsschein keine Zahlung an den Reiseveranstalter!

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