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Ungeziefer: Selbst Kakerlaken müssen mitunter geduldet werden, wenn die Region für die Insekten bekannt ist


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Es gibt verschiedene Gründe, um einen Teil des Reisepreises vom Veranstalter zurückzuverlangen, aber eine Ameisenstraße unter dem Bett oder Kakerlaken im Badezimmer sind nicht immer ein Grund. Die Unterschiede variieren zwischen den Unterkünften, den Ländern und den Regionen, denn es gibt durchaus Regionen, in denen Sie mit Ameisen leben müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mangel am Reiseort sorgt dafür, dass Sie eigentlich eine Reisepreisminderung vom Veranstalter verlangen können.
  • Es gibt aber auch durchaus hinnehmbare Mängel, wie Kakerlaken auf Gran Canaria oder Stechfliegen in der Dominikanischen Republik.
  • Für einen solchen „Reisemangel“ können Sie auch im Nachhinein keine Preisminderung durchsetzen, denn die Regionen sind für solche Tiere bekannt.

Sie müssen in verschiedenen Ländern und Unterkünften auch mit Ungeziefer rechnen, wenn aufgrund von klimatischen und landschaftlichen Besonderheiten eine Insektenbelästigung normal ist. Also ist klar, dass Sie in ländlichen Unterkünften, besonders in den südlichen Regionen verschiedener Länder mit Insekten und Ameisen leben müssen.

In einem Zimmer auf Gran Canaria ist es durchaus hinnehmbar, wenn sich zehn Kakerlaken im Zimmer befinden, denn das hat ein Urteil des Amtsgerichts Bonn gezeigt (4C 470/95). Am Hotelstrand in der Dominikanischen Republik ist es durchaus normal, dass es eine Vielzahl von Steckfliegen gibt.

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Zeigen Sie den Mangel an

Allerdings kommt es auch vor, dass ein unzumutbarer Befall durch Ungeziefer vorhanden ist und dann müssen Sie den Mangel für den Veranstalter festhalten.

Hierfür nutzen Sie Zeugen oder Fotos, um den Mangel festzuhalten und am Ende beweisen zu können. Dann sollten Sie umgehend eine Anzeige gegenüber dem Reiseleiter machen und auch dabei sollten Sie einen Zeugen haben. Im Idealfall lassen Sie sich die Mängelanzeige durch den Reiseleiter schriftlich unterschreiben. Dazu reicht es vollkommen aus, wenn der Leiter „zur Kenntnis genommen“ auf die Mängelliste schreibt.

Der Reiseveranstalter in Deutschland kommt immer dann ins Spiel, wenn vor Ort kein Reiseleiter vorhanden ist oder nicht erreichbar. Nutzen Sie die Möglichkeit eines Telefonanrufs, aber setzen Sie auch hier auf die Anwesenheit von Zeugen, dann können Sie den Veranstalter in Deutschland informieren.

Die Leistungsträger vor Ort sind nicht zuständig für die Mängelanzeigen, also hilft eine Anzeige bei dem Hotelier nicht weiter. Aber eine Ausnahme gibt es, nämlich, wenn es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist.

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Nutzen Sie das Ersatzangebot

Nachdem Sie den Reiseveranstalter informiert haben, muss dieser den Mangel beseitigen oder Ihnen eine Ersatzangebot machen.

Sie müssen das Angebot nicht annehmen, aber Sie können,. wenn es der von Ihnen gebuchten Unterkunft entspricht oder vielleicht sogar deutlich besser ist. Die Ersatzunterkunft befinden sich in einem anderen Ort, dann ist das nicht der Fall und es handelt sich eher um eine Verschlechterung. Die Ungeziefer werden umgehend beseitigt oder Sie nehmen das Ersatzangebot an, denn können Sie keine Reisepreisminderung mehr durchführen.

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Minderung des Reisepreises

Trotz Mangelanzeige wird der Mangel nicht beseitigt und dann haben Sie das Recht einen Teil des gezahlten Reisepreises vom Reiseveranstalter zurückzuverlangen.

Eine weitere Möglichkeit steht Ihnen noch zur Verfügung. Sie können den Mangel selber beseitigen, aber erst nachdem Sie den Veranstalter über die Mängel informiert haben und die Frist ohne ein Zutun verstrichen ist. Allerdings müssen Sie alles beweisen und dazu dienen Fotos am besten. Das bedeutet, wenn der Veranstalter die gesetzte Frist einfach verstreichen lässt, dann können Sie auf eigene Regie eine Ersatzunterkunft suchen. Die Kosten für die Unterkunft stellen Sie dann einfach dem Reiseveranstalter in Rechnung.

Ihnen steht eine Reisepreisermäßigung zu und die folgenden Reisemängeltabellen können Ihnen entsprechende Anhaltspunkte über die Höhe liefern:

  • die Frankfurter Tabelle
  • die Kemptner Tabelle
  • ADAC-Tabelle
  • für Kreuzfahrten die Würzburger Tabelle
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Ungeziefer im Urlaub

1. Muss ich Kakerlaken im Hotelzimmer akzeptieren?

Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, denn es gibt durchaus Länder, Regionen und Orte an denen Kakerlaken Zuhause sind. Somit müssen Sie mit den kleinen unschönen Bewohnern leben, so lange es nicht überhandnimmt. In einem Luxushotel hingegen sollten keine Kakerlaken vorhanden sein.

2. Sind Silberfische im Bad normal?

Gerade in Regionen, die in der Nähe von Wasser liegen und in denen es sehr warm ist, kommt es vor, dass Silberfische im Bad vorhanden sind. Sagen Sie einfach der Putzfrau Bescheid und dann sollte das Problem schnell behoben sein.

3. Wie hoch kann die Reisepreisminderung sein?

Auch hier gibt es keine pauschalisierten Antworten, denn es kommt immer auf die Situation und die Möglichkeiten an. Sie können im besten Fall bis zu 50% des bezahlten Preisepreises zurückverlangen, aber das ist eher sehr selten.

4. Kann ich für das Hotelzimmer Fliegennetze verlangen?

In der heutigen Zeit sind viele Hotelzimmer, in Regionen mit vielen Mücken und Fliegen, im Standard mit Fliegennetzen oder ähnlichen Hilfsmitteln ausgestattet. Aber wenn nicht, dann fragen Sie einfach beim Hotelpersonal nach.

5. Wie lassen sich Mängel am besten beweisen?

Machen Sie am besten zahlreiche Fotos in verschiedenen Größen, so dass der Mangel auf jeden Fall gut zu erkennen ist. Fotos mit Datum und Zeitangabe sind die besten Beweismittel.

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Fazit

Insekten und Ungeziefer sind für viele Menschen ein Graus und auch im Urlaub kommt es aus diesem Grund immer wieder zu Schwierigkeiten. Es gibt Länder und Regionen, in denen verschiedene Insekten zur Bevölkerung gehören und wenn Sie in einem solchen Land Urlaub machen, dann müssen Sie damit Leben. Allerdings sollte es keine Überhand nehmen, denn in einem Luxushotel sollten keine Kakerlaken vorhanden sein. Anders sieht es in einem Ferienhaus auf dem Land aus. Achten Sie bei der Reservierung auch auf die Art der Unterkunft.

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