Streik | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:11:37 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Streik | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Bahnstreik: Diese Fahrgastrechte gelten, wenn die Züge stillstehen kümmert sich die Bahn um Alternativen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bahnstreik-diese-fahrgastrechte-gelten-wenn-die-zuege-stillstehen-kuemmert-sich-die-bahn-um-alternativen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bahnstreik-diese-fahrgastrechte-gelten-wenn-die-zuege-stillstehen-kuemmert-sich-die-bahn-um-alternativen/#respond Fri, 13 May 2022 08:11:37 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63727 Aufgrund von Personalstreiks stellt die Deutsche Bahn in der Regel Teile des Betriebes ein und dabei achten sie nicht auf den Nah- oder Fernverkehr. Auch bei einem Streik können Sie Entschädigungen fordern, wenn die Züge

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Aufgrund von Personalstreiks stellt die Deutsche Bahn in der Regel Teile des Betriebes ein und dabei achten sie nicht auf den Nah- oder Fernverkehr. Auch bei einem Streik können Sie Entschädigungen fordern, wenn die Züge sich sehr stark verspäten oder ausfallen und Sie dadurch einen Anschluss verpassen. Auch hier spielt es keine Rolle, ob es sich um den Nah- oder Fernverkehr handelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland sorgen die Streiks der Gewerkschaften regelmäßig dafür, dass Teile des Bahnverkehrs lahmgelegt werden.
  • Sie haben ein Anrecht auf Entschädigung, wenn Sie aufgrund des Streiks zu spät oder gar nicht an Ihr Ziel kommen. Für diese spezielle Situation haben die deutsche Bahn und die Eisenbahnunternehmen ein Formular, welches Sie auf der Internetseite der Unternehmen herunterladen können.
  • Lassen Sie sich die Verspätungen immer von einem Mitarbeiter der deutschen Bahn bestätigen.

Die Geduld der Kunden der Deutschen Bahn wird oft auf die Probe gestellt, denn immer wieder kommt es vor, dass es zu Streik kommt und dadurch die Züge mit starken Verspätungen unterwegs sind oder gar nicht fahren. Schnell kommt es zu Tausenden wartenden Passagieren an den Bahnhöfen. Aber wenn der Streik vorbei ist, dann müssen Sie auch noch mit Verspätungen rechnen. Es dauert eine ganze Weile bis der Bahnverkehr wieder zu 100% läuft.

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Streik-Tag – Ruhe bewahren

Sie haben gehört, dass es zu einem Streik kommen soll oder er findet gerade statt, dann erkundigen Sie sich am besten zuerst bei dem betroffenen Bahn-Unternehmen.

Die Unternehmen versuchen auf den Internetseiten die Verbindungen mit Verspätungen und Ausfällen darzustellen und Ihnen Alternativen anzubieten.

Sie kommen mit der gebuchten Verbindung nicht ans gewünschte Ziel, dann sammeln Sie unbedingt alle Belege und bevor Sie die Reise abbrechen, sollten Sie sich nach Alternativen umschauen.

  • Lassen Sie sich Verspätungen immer von einem Mitarbeiter des Unternehmens bestätigen. Die Unternehmen haben dafür Verspätungsbescheinigungen vorbereitet. Allerdings kann die Suche nach einem Mitarbeiter sehr mühselig werden, wenn am Bahnhof Tausende von Menschen stehen und warten.
  • Ansonsten sollten Sie Fotos von den Anzeigetafeln machen, denn dort stehen die Verspätungen und Ausfälle der Züge. Zudem bietet sich ein Screenshot der Internetseite oder der App als Beweismittel auch an.

Anschließend nutzen Sie das Fahrgastrechte-Formular und füllen es komplett aus. Zusammen mit den Beweisen können Sie die Reise anschließend reklamieren. Das Fahrgastrechte-Formular finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bahn.

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Das Ziel erreichen

In der Vergangenheit hat die Deutsche Bahn auch schon Taxifahrten für Ihre Kunden organisiert, wenn aufgrund eines Streiks der Nahverkehr ausgefallen ist.

In einem solchen Fall suchen die Mitarbeiter der Deutschen Bahn mehrere Personen, welche das gleiche Reiseziel haben und füllen mit ihnen ein Taxi. Sie können sich auch selber auf die Suche nach einem Taxi machen, aber bedenken Sie, dass es einige Einschränkungen gibt und nicht jede Taxirechnung wird von den Unternehmen übernommen.

Die Kunden dürfen manchmal sogar in Fernverkehrszüge einsteigen, wenn die Bahn dazu auffordert und dann sind IC und ICE eine gute Möglichkeit. Es gelten einige Einschränkungen, wenn die Bahn nicht für alle Passagiere eine Freistellung gibt.

Von einigen Bahnhöfen aus besteht auch die Möglichkeit eine Sammelbeförderung mit Fernbussen zu machen, aber darum kümmert sich auch die Bahn.

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Gut zu wissen

Aufgrund des Streiks planen Sie das eigene Fahrzeug zu nutzen, dann achten Sie auf die Staumeldungen und planen Sie mehr Zeit ein. Sie haben die Möglichkeit die zusätzlichen Kosten für die Fahrzeugnutzung der Bahn in Rechnung zu stellen.

Sie sind an einem Bahnhof gestrandet und kommen nicht auf einem anderen Weg ans Ziel, dann muss die Bahn Ihnen eine Unterkunft besorgen. Aber nicht nur das, denn die Bahn muss auch für die Wege planen. Wenn Sie sich selber um eine Unterkunft kümmern wollen, dann sollten Sie sich von der Bahn eine Bestätigung geben lassen, dass keine Züge an diesem Tag mehr fahren. Dann können Sie die Kosten für die Unterkunft der Bahn in Rechnung stellen. Also bewahren Sie dann auch die Hotel-Rechnung auf.

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Entschädigung bei Streik

Aufgrund des Bahnstreiks kommen Sie nicht pünktlich an das Ziel und dann haben Sie die Möglichkeit einen Teil oder sogar den ganzen Fahrpreis erstattet zu bekommen.

Die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007 regelt das. Die Höhe der Entschädigung hängt in erster Linie von der Verspätung ab, aber auch ob Sie die Fahrt abbrechen mussten.

Die Verspätung dauert länger als 60 Minuten, dann muss Ihnen die Bahngesellschaft Erfrischungen und Snacks anbieten. Die Leistung ist kostenfrei und muss im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen. Außerdem müssen die Snacks und Erfrischungen am Bahnhof oder in der Nähe vorhanden sein.

Sollte das Unternehmen nicht reagieren, dann können Sie sich selber was kaufen und die Kosten der Bahn in Rechnung stellen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bahnstreik

1. Kann ich ein Taxi nutzen, wenn der Zug nicht kommt?

Wenn der Zug nicht kommt, weil es einen Streik gibt und Sie im Nahverkehr unterwegs sind, dann können Sie auch ein Taxi nutzen, um pünktlich ans Ziel zu kommen.

2. Wer kommt für die Fernbuskosten auf, wenn die Bahn mal wieder streikt?

Die bahn streikt und Sie sind notgedrungen auf den Fernbus umgestiegen, dann können Sie die Kosten der Bahn in Rechnung stellen. Heben Sie dafür die Rechnung auf und lassen Sie sich den Streik bescheinigen.

3. Hochsommer und verspätete Züge – wer kümmert sich um Erfrischungen?

Kommt es im Hochsommer zu Verspätungen von mehr als 60 Minuten, dann muss die Bahn für Erfrischungen sorgen. Durch die hohen Temperaturen muss die Menge auch angepasst werden.

4. Feiertag und Streik – was kann ich machen?

An einem Feiertag haben sich die Bahnmitarbeiter für einen Streik entschieden, dann kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Ausweichmöglichkeit.

5. Wo gibt es Informationen zum Bahnstreik?

Auf der Internetseite der Deutschen Bahn finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Streik.

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Fazit

Immer wieder kommt es vor, dass die Bahngesellschaften streiken und das Nachsehen haben die Passagiere. Verspätete Züge oder komplette Ausfälle sind keine Seltenheit und das zum Ärger aller Pendler und Reisenden. Sie haben verschiedene Möglichkeiten zu reagieren, von der Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug über das Nutzen von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln bis hin zu Alternative, welche die Bahn bietet. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall die Ruhe bewahren und Beweise sammeln, damit Sie eventuelle Zusatzkosten von der Bahn erstattet bekommen.

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Streik bei der Airline: Was Sie jetzt tun können und welche Maßnahmen wichtig sind https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/streik-bei-der-airline-was-sie-jetzt-tun-koennen-und-welche-massnahmen-wichtig-sind/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/streik-bei-der-airline-was-sie-jetzt-tun-koennen-und-welche-massnahmen-wichtig-sind/#respond Mon, 28 Feb 2022 09:39:15 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64104 In einem Streikfall kommt es zu zahlreichen verspäteten oder sogar ganz ausgefallenen Flügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Piloten oder das Kabinenpersonal einer Airline streiken. Sie müssen sich entscheiden, wenn Sie von einem

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In einem Streikfall kommt es zu zahlreichen verspäteten oder sogar ganz ausgefallenen Flügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Piloten oder das Kabinenpersonal einer Airline streiken. Sie müssen sich entscheiden, wenn Sie von einem Streik betroffen sind und dabei stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung – einen späteren Flug nehmen oder das Geld zurückfordern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Streik durch das Personal einer Airline kommt es oft zu zahlreichen verspäteten oder komplett gestrichenen Flügen. Dabei kommt es vor, dass gleich mehrere Hundert Flüge nicht stattfinden, wie der Streik bei Ryanair in der Vergangenheit gezeigt hat.
  • Sie haben den Flug selber gebucht, dann müssen Sie mit Verspätungen rechnen oder vielleicht sogar mit komplett gestrichenen Flügen. Zudem müssen Sie meist die Zusatzkosten vorstrecken.
  • Der Flug wurde im Rahmen einer Pauschalreise gebucht, dann wenden Sie sich umgehend an den Reiseveranstalter.

Bei einer Airline findet ein Streik statt, dann sollten Sie sich rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten informieren. Zuerst können Sie die Webseite der Airline besuchen und nach Informationen suchen, aber Sie können sich auch an die Hotline oder den Kundenschalter am Flughafen wenden. Die Airline muss Sie über mögliche Alternativen informieren und Ihnen mitteilen, ob Ihr Flug stattfindet oder nicht.

Dabei macht es einen großen Unterschied, ob Sie das Flugticket direkt bei der Airline gekauft haben oder mit Hilfe einer Pauschalreise. Bei einer Pauschalreise handelt es sich, wenn Sie den Flug, die Unterkunft, den Mietwagen und andere Bestandteile von einem Reiseveranstalter als Paket gebucht haben.

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Der gebuchte Flug von der Airline

Sie haben den Flug bei der Airline gebucht, dann haben Sie im Falle eines Streiks verschiedene Möglichkeiten.

Sie bestehen auf einem Ersatzflug

Bei der Airline drängen Sie unbedingt auf eine anderweitige Beförderung also in der Regel auf eine Ersatzflug. Nach Artikel 8 der Fluggastrechteverordnung steht Ihnen ein Ersatzflug zu, wenn die Airline Ihnen einen solchen Flug im Rahmen der Möglichkeiten anbieten kann. Allerdings kann es auch heißen, dass Sie erst einige Tage später fliegen können oder ein paar Tage früher als geplant. Im Grunde bekommen Sie einen Platz in einer Maschine, die noch freie Plätze hat.

Meistens müssen Sie nicht nur das Hotel, sondern auch den Mietwagen und andere gebuchte Dinge bezahlen, wenn Sie in den Urlaub fliegen. Dabei spielt es für die Anbieter keine Rolle, ob Sie schon vor Ort sind oder nicht. Manchmal kommt es vor, dass Sie ein paar Tage länger am Urlaubsort bleiben müssen und dann kommt die Airline für die Kosten auf.

Falls Sie beispielsweise am Urlaubsort festsitzen und keinen Flug nach Hause bekommen, dann muss die Airline Ihnen Betreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören:

  • Verpflegung
  • Hotel
  • Taxi zur Unterkunft

Darauf müssen Sie bestehen, denn das ist Ihr gutes Recht. Sollte sich die Airline weigern, dann kümmern Sie sich selber um Unterkunft und eine angemessene Versorgung, aber dann stellen Sie die Kosten der Airline in Rechnung. Heben Sie Rechnungen und Quittungen gut aus, damit Sie das Geld von der Airline im Nachhinein zurückfordern können.

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Ausgleichszahlungen

Die Rechtlage bei dem Thema Ausgleichszahlungen ist noch nicht eindeutig, denn der Bundesgerichtshof hat für den Bereich Streiks eine Ausnahme gemacht, so dass die Airline nicht zahlen muss (21. August 2012, Az. X ZR 146711). Allerdings besteht die Möglichkeit die Entscheidung zu kippen, wenn es um reguläre Streiks geht. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Airline zahlen muss, wenn das Personal in einen wilden Streik geht und das bedeutet, dass sich viele Angestellte einfach krank melden (14.April 2018 Az. C-195/17). Auch bei den regulären Streiks könnte der Bundesgerichtshof der Meinung sein, aber für endgültige Klarheit kann nur ein Urteil des Bundesgerichtshof sorgen. Kommt es zu einer Änderung in der Rechtsprechung, dann bedeutet es, dass auch eine Ersatzbeförderung, Betreuungsleistungen und Transfer und eine Ausgleichszahlung verlangt werden kann. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (4. September 2018 X ZR 11/17) klar gemacht, dass bei manchen Streiks die Airline durchaus zur Verantwortung gezogen werden kann.

Kümmern Sie sich zuerst um einen Flug nach Hause und danach um die Ausgleichszahlung, denn die Forderungen können Sie nach der Heimkehr bei der Airline stellen. Die Höhe richtet sich entweder nach der Fluglänge oder nach der Verspätung am Endziel. Wenn der Bundesgerichtshof zu einem anderen Urteil kommt, dann haben Sie gute Karten Geld zu erhalten. Aber beachten Sie, dass eine Forderung nur drei Jahre nach Ankunft am Heimatflughafen gültig ist.

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Sie stornieren den Flug und fordern Ihr Geld zurück

Andernfalls haben Sie die Möglichkeit den Flug zu stornieren und das gezahlte Geld innerhalb von sieben Tagen von der Airline zurückzufordern. Im gleichen Atemzug können Sie sich um einen anderen Flug oder eine alternative Beförderung nach Hause oder in den Urlaub kümmern. Bei einem großflächigen Streik kommt es vor, dass sich viele Reisende um eine solche Möglichkeit bemühen. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob es noch freie Flüge von der Airline gibt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, bevor Sie Ihren Flug stornieren.

Schlichtungsstelle hilft bei Ärger!

Wenden Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle, wenn Sie sich mit der Airline in Bezug auf Verspätungen und Ausfälle nicht einig werden. Auch bei Streiks kann die Schlichtungsstelle helfen!

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Veranstalter steht bei Pauschalreisen gerade

Für anfallende Kosten oder Ersatz, wenn es zu einem Streik kommt, sieht es besser aus, wenn Ihr Flug Teil einer Pauschalreise ist.

Das bedeutet, Sie haben den Flug zusammen mit anderen Dingen wie der Unterkunft, dem Mietwagen oder anderen Bestandteilen als Paket bei einem Anbieter gebucht. Kommt es zum Streik und zu Verspätungen oder Annullierungen des Fluges, dann wenden Sie sich an den Reiseveranstalter. Drängen Sie auf eine Lösung, wenn notwendig auch mit einer anderen Airline oder einer anderen Beförderungsmöglichkeit.

Pauschalreiseveranstalter sind auch bei einem Streik für die Kosten verantwortlich, wenn es zu Verspätungen oder Annullierungen kommt. Zu den Kosten können Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten oder Telefonate gehören. Sie können nicht am selben Tag einen Flug bekommen, dann bleiben Sie mit Ihrem Veranstalter in Kontakt und drängen Sie auf eine Übernachtungsmöglichkeit.

Bei längeren Verspätungen können Sie zudem auf eine Preisminderung setzen, aber dafür gibt es feste Rechentabellen. Beispielsweise können Sie für fünf Stunden Verspätung für jede Stunde 5% des Tagesreisepreises einfordern.

Bei Kurzreisen kommt es vor, dass sich die Reise bei einer sehr langen Verspätung überhaupt nicht mehr lohnt, dann können Sie den kompletten Urlaub stornieren und der Veranstalter muss Ihnen den Reisepreis erstatten.

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Ausgleichszahlungen bei Pauschalreisen

Sollte der Europäische Gerichtshof Ausgleichszahlungen für Streiks ermöglichen, dann können Sie das auch bei einer Pauschalreise anwenden. Es gilt das gleiche Prinzip, wie im oberen Bereich beschrieben. Sie können sich zu Hause in aller Ruhe um die Ausgleichszahlungen kümmern, wenn Sie einen Ersatzflug bekommen haben. Ihre Forderungen stellen Sie direkt an die Airline und die Höhe hängt von der Fluglänge und der Verspätung am Ziel ab.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Streik bei der Airline

1. Wer kümmert sich um einen Ersatzflug, wenn die Piloten streiken?

Grundsätzlich ist die Airline der streikenden Piloten dazu verpflichtet, sich um einen angemessenen Ersatzflug zu kümmern. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, dann ist der Reiseveranstalter verantwortlich.

2. Lohnt sich ein Wochenendtrip, wenn der Flug 24 Stunden Verspätung hat?

Wenn Sie einen Wochenendetrip gebucht haben, dann lohnt sich die Reise nicht mehr, wenn der Flug 24 Stunden Verspätung hat. In dem Fall stornieren Sie einfach die komplette Reise.

3. Wann muss die Airline nach einer Stornierung die Reisekosten erstatten?

In der Regel erstattet die Airline die Reisekosten sehr schnell, aber setzen Sie eine Frist von 7 Tagen.

4. Wer kommt bei einem Streik für die Betreuungsleistungen auf?

Die Betreuungsleistungen sind Aufgabe der Airline, denn für das streikende Personal können Sie nichts.

5. Muss mir die Airline Ausgleichszahlungen zahlen, wenn deren Personal streikt?

Der Bundesgerichtshof ist in der Hinsicht noch nicht zu einem eindeutigen Urteil gekommen.

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Fazit

In den letzten Jahren kam es am Flughafen immer wieder zu unvorhersehbaren Streiks durch das Airline-Personal. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern sorgt auch für Stress. Verspätungen der Flüge oder komplett annullierte Flüge sind keine Seltenheit bei einem Streik. Aber keine Angst, denn Sie sind auf der sicheren Seite und können entweder einen Ersatzflug nehmen oder den Flug stornieren.

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