Stromtarif | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 14:46:41 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Stromtarif | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Günstige Stromtarife für Ihre Wärmepumpenheizung finden – Kosten im Überblick https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/guenstige-stromtarife-fuer-ihre-waermepumpenheizung-finden-kosten-im-ueberblick/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/guenstige-stromtarife-fuer-ihre-waermepumpenheizung-finden-kosten-im-ueberblick/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:46:41 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57173 Bei Nutzung einer Wärmepumpenheizung bieten sich spezielle Stromtarife an, die deutlich niedrigere Kosten mitbringen als das beim herkömmlichen Haushaltsstrom der Fall ist. Mithilfe unserer Checkliste werden Sie bei Ihrer Online-Suche nach einem geeigneten Tarif fündig.

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Bei Nutzung einer Wärmepumpenheizung bieten sich spezielle Stromtarife an, die deutlich niedrigere Kosten mitbringen als das beim herkömmlichen Haushaltsstrom der Fall ist. Mithilfe unserer Checkliste werden Sie bei Ihrer Online-Suche nach einem geeigneten Tarif fündig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stromunternehmen bieten für Wärmepumpen spezielle Stromtarife an.
  • Im Gegensatz zur Tarifsuche für Haushaltsstrom existieren hier einige Besonderheiten.
  • Durch unsere Checkliste finden Sie sicherlich ein gutes, für Sie passendes Angebot.

Kommt es beim Heizen mit einer Wärmepumpe zu einer hohen Stromrechnung, dann können Sie beim Stromverbrauch ebenso sparen, wie beim Strompreis.

Günstigen Wärmepumpenstrom finden

Ausschlaggebend beim Wärmepumpenstrom ist neben dem Jahresverbrauch ebenfalls die Zählerart.

Beim Wechsel des Wärmepumpenstroms gehen Sie grundsätzlich wie beim Haushaltsstrom vor. Allerdings sind für die Wahl eines Tarifs einige weitere Informationen notwendig.

Art des Zählers: Der Strom, den Ihre Wärmepumpe verbraucht, wird separat vom Haushaltsstrom, mithilfe eines eigenen Zählers gemessen. Dementsprechend wird dies auch als „getrennte Messung“ bezeichnet. Beachten Sie hierbei bitte auch, dass Ein- sowie Zweizählertarife existieren. Bei einem Wechsel ist es somit unabdingbar, dass Sie die jeweils richtige Angabe übergeben. Sie sind bereits im Besitz einer Wärmepumpenstromrechnung? Dann können Sie diese Information ganz einfach dort nachlesen.

Verbrauch im Jahr: Ausschlaggebend ist hier immer der Stromverbrauch, den Sie das ganze Jahr über benötigen, denn je nachdem, welche Jahreszeit vorherrscht variiert der Verbrauch. Im Falle einer Zweitarifmessung ist es wichtig, dass Sie neben dem Hochtarif (HT) ebenfalls den Niedertarif (NT) angeben. Bei Wärmepumpen ist es nicht mithilfe einfacher Formeln möglich, eine Hochrechnung durchzuführen, die auf Teilabrechnungen gründet. Bei Gas- und Ölheizungen sowie bei Nachtspeicherheizungen verhält sich das beispielsweise anders.

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Tarifbedingungen – welche sind wichtig?

Bei der Tarifsuche für eine Wärmepumpen sind

Bei der Suche nach einem Wärmepumpenstromtarif sind die gleichen Tipps wichtig, die für den Haushaltsstrom gelten. Es müssen jedoch drei Besonderheiten beachtet werden:

  1. Laufzeiten: In Bezug auf ideale Kündigungsfristen sowie auf eine automatische, vertragliche Verlängerungen sind derzeit an vielen Orten die Auswahlmöglichkeiten deutlich eingeschränkt. Aufgrund dessen ist es nicht immer möglich, die besten Bedingungen zu erhalten. Dennoch empfiehlt es sich, hauptsächlich darauf zu achten, dass eine recht kurze Folgelaufzeit vereinbart wird.
  2. Im Rahmen der Suche nach einem geeigneten Tarif ist es nicht ratsam, lediglich nach Tarifen zu suchen, die eine Preisgarantie versprechen, da sonst Ihre Auswahl sehr stark dezimiert ist. Sind jedoch kostengünstige Tarife im Ranking vorhanden, die noch dazu eine Preisgarantie enthalten, dann ist es immer noch möglich, diese eingehender zu betrachten.
  3. Es ist generell eine gute Idee, dass Sie sich von den jeweils ausgewählten Anbietern persönliche Angebote erbitten. In der Regel ist es zwar so, dass viele Firmen im Internet ihre eigenen Tarifrechner besitzen und mithilfe Ihrer Postleitzahl ermitteln, ob Sie beliefert werden können. Allerdings ist beim Heizungsstrom nicht allein die Postleitzahl von hoher Wichtigkeit, sondern die genaue Adresse. Dementsprechend ist es durchaus möglich, dass die Auskünfte des Online-Rechners falsch liegen, sodass ein persönliches Angebot unerlässlich ist.

Bei der Suche nach einem geeigneten Tarif hilft Ihnen die Checkliste „In vier Schritten zum Wärmepumpentarif“ einfach und schnell weiter.

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Bedingungen für vergünstigten Heizstrom

Netzentgelte sowie Konzessionsabgaben sind bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen günstiger; allerdings muss der Netzbetreiber hierüber informiert sein.

Bei Wärmepumpen handelt es sich um sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“. Diese kann der Netzbetreiber zu definierten Zeiten abschalten, damit das Netz entlastet wird. Aufgrund dessen fallen die jeweiligen Konzessionsabgaben und Netzentgelte günstiger aus als das beim Haushaltsstrom der Fall ist. Allerdings bekommen Sie diesen preislichen Vorteil lediglich dann, wenn es dem Netzbetreiber bewusst ist, dass Zähler für Ihre eigene Wärmepumpe einer steuernbaren Verbrauchseinrichtung angehört. Wenn hier Unklarheiten bestehen, ist es somit unbedingt empfehlenswert, dass Sie den Netzbetreiber kontaktieren. In Ihrer Stromrechnung finden Sie den Namen des Unternehmens.

Ausnahme niedrigerer Stromverbrauch: ein eigener Wärmepumpenzähler ist hier nicht unbedingt lohnenswert

Bei einem niedrigen Stromverbrauch kann es unter Umständen die bessere Wahl sein, für den Wärmepumpenstrom denselben Zähler wie für den Haushaltsstrom zu verwenden.

Handelt es sich um eine effektiv arbeitende Wärmepumpe, die noch dazu mit einem geringen Stromverbrauch überzeugt, kann es aus wirtschaftlicher Sicht unter Umständen die bessere Wahl sein, den Wärmepumpenstrom doch zusammen mit Ihrem Haushaltsstrom über den herkömmlichen Zähler abzurechnen. Hier fällt zwar der Arbeitspreis für den Haushaltsstrom höher aus als beim Heizstrom, dafür müssen Sie jedoch keinen weiteren Grundpreis für einen zweiten Zähler begleichen.

Laut unseren Informationen ist es für die Netzbetreiber im Moment ohne Schwierigkeiten machbar, den Verbrauch von Wärmepumpen über den normalen Zähler des Haushaltstroms abzurechnen. Außerdem ist es nicht notwendig, Wärmepumpen beim Netzbetreiber zu melden und diese zu genehmigen. Bei einem Neubau empfiehlt es sich jedoch, darauf zu achten, dass eine nachträgliche Installation eines getrennten Zählers für Ihre Wärmepumpe möglich ist. Sollten sich die derzeitigen Bedingungen ändern, stellt dies somit kein Problem dar.

Welche vertraglichen Bedingungen Sie für einen kostengünstigen Heizstromtarif erhalten, ist abhängig von Ihrem jeweiligen Netzbetreiber sowie dem Wettbewerb der Energieunternehmen mit deren Tarifen. Aufgrund dessen ist es durchaus möglich, dass die Einsparmöglichkeiten je nach Netzgebiet unterschiedlich ausfallen, sodass eine individuelle Überprüfung auf jeden Fall erfolgen sollte.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema günstige Stromtarife für Wärmepumpenheizungen

1. Kann der Wärmepumpenstrom zusammen über den Zähler des Haushaltsstroms abgerechnet werden?

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ist das derzeit ohne Weiteres möglich. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass es diesbezüglich zu keinen Änderungen kommt.

2. Was muss bei der Tarifsuche für eine Wärmepumpe zusätzlich berücksichtigt werden?

Bei der Wärmepumpentarifsuche müssen dieselben Dinge wie bei der Tarifsuche für den Haushaltsstrom berücksichtigt werden. Zusätzlich ist hier jedoch der Stromverbrauch im Jahr sowie die Zählerart ausschlaggebend.

3. Sind die Netzentgelte für Wärmepumpen günstiger als beim Haushaltsstrom?

Netzentgelte, sowie ebenfalls die Konzessionsabgaben, sind beim Wärmepumpenstrom günstiger als beim Haushaltsstrom. Das kommt daher, da es sich hierbei um steuerbare Verbrauchereinrichtungen handelt, die der Netzbetreiber, bei einer Netzüberlastung, zu bestimmten Zeiten abschalten kann.

4. Muss der Netzbetreiber darüber informiert werden, dass eine Wärmepumpe im Betrieb ist?

Es ist unbedingt empfehlenswert, den Netzbetreiber über den Betrieb einer Wärmepumpe zu informieren. Denn wenn das Unternehmen hierüber keine Kenntnis hat, wird es üblicherweise nicht die günstigeren Konditionen berechnen. Aufgrund dessen ist es im Zweifelsfall besser, einmal bei dem Netzbetreiber nachzufragen.

5. Wann ist es besser, den Wärmepumpenstrom über den Zähler des Haushaltsstroms laufen zu lassen?

Wenn Sie eine effektive Wärmepumpe mit einem geringen Stromverbrauch besitzen, kann es die bessere Wahl sein, den Strom für die Wärmepumpe gemeinsam mit dem Haushaltsstrom abzurechnen. Hier fallen dann zwar ein höherer Arbeitspreis an aber dafür ist es nicht notwendig, einen weiteren Grundpreis für einen zweiten Zähler zu bezahlen.

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Fazit

Wärmepumpenstrom ist oftmals günstiger als Haushaltsstrom, sodass es sich oftmals lohnt, hierfür einen zweiten Zähler zu verwenden. Allerdings gibt es hier auch eine Ausnahme: Besitzen Sie eine effektive Wärmepumpe, die noch dazu stromsparend arbeitet, kann es eventuell die bessere Wahl sein, für den Wärmepumpenstrom den Zähler des Haushaltsstroms zu verwenden. Auf diese Weise muss zwar ein höherer Arbeitspreis beglichen werden aber dafür fallen keine Grundpreiskosten für einen zweiten Zähler an. Im Moment ist dies vonseiten der Netzbetreiber ohne weiteres möglich. Ob sich das in Zukunft ändert, ist derzeit jedoch nicht vorhersehbar.

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Stromheizung – das ist zu beachten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/stromheizung-das-ist-zu-beachten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/stromheizung-das-ist-zu-beachten/#respond Mon, 28 Feb 2022 09:16:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63535 Beim Thema „Elektroheizung“ geht es um verschiedene Arten von Heizmodellen. Die wohl älteste Form ist die elektrische Widerstandsheizung, die Nachtspeicherheizung als jedem bekanntem Modell. Nun wird der mehr und mehr auf Wärmepumpen gesetzt. Während sie

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Beim Thema „Elektroheizung“ geht es um verschiedene Arten von Heizmodellen. Die wohl älteste Form ist die elektrische Widerstandsheizung, die Nachtspeicherheizung als jedem bekanntem Modell. Nun wird der mehr und mehr auf Wärmepumpen gesetzt. Während sie bei Neubauten meist schon standardmäßig verbaut wird, ist die Nachrüstung im Bestand auch schon im Gange.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nachtspeicherheizung kann bei unzureichender Aufladung hohe Stromkosten verursachen.
  • Infrarot-Strahlheizungen können ein schönes und nützliches Dekoobjekt sein.
  • Infrarotheizungen sind ideal als Zusatzheizung.

Die elektrischen Widerstandsheizungen

Das Prinzip dieser Heizform ist ganz einfach, denn im Inneren der Heizung befindet sich ein Draht, in dem die elektrische Energie zu Wärme gewandelt wird.

Hierbei gibt es zwei verschiedene Arten – die Direkt- und Speicherheizungen.

Die Speicherheizung speichert, wie der Name schon sagt, die Wärme. Jedoch findet die Aufladung zu einer bestimmten Zeit und für einen gewissen Zeitraum statt. Danach kann sie die Wärme für mehrere Stunden an den Raum abgeben. Die Direktheizung dagegen gibt dann Wärme ab, sobald sich der Heizdraht mit elektrischer Energie geladen hat. Auch die Art, wie sie die Wärme abgeben, ist unterschiedlich. Sie geben die Wärme entweder durch Luftströmung als Konvektion ab oder aber durch Wärmestrahlung. Da diese Heizformen Mischsysteme bilden, kommt es auf das Modell an, um darüber zu werten, ob der Strahlungsanteil oder der Konvektionsanteil höher ist.

Sie müssen wissen, dass Sie niemals eine 100%ige Strahlungsheizung bekommen, ebenso wenig gibt es eine 100%ige Konvektionsheizung. Bekannt und weit verbreitet ist hier die Nachtspeicherheizung, aber auch die Infrarot-Strahlheizung.

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Die Nachtspeicherheizung

Jeder kennt sie und es gibt alleine in Deutschland etwa 430.000 Wohnhäuser sowie etwa 1 Millionen Wohnungen die immer noch mittels Nachtspeicher beheizt werden.

Der Speicherkern ist hier das Herz, denn darin befinden sich die elektronischen Heizwiderstände. Da der Kern gut gedämmt ist, wir die Wärmeabgabe sehr gut verhindert, weshalb die Heizung auch viele Stunden nach der eigentlichen Aufladung noch eine wohlige Wärme abgibt. Bei der Wärmeabgabe arbeitet die Heizung mittels Luftstrom. An einer Stelle ist ein Ventilator verbaut, der die Raumluft ansaugt, die Luft in den Speichersteinen erwärmt und dann wieder an den Raum abgibt. Obgleich Sie tagsüber heizen können, erfolgt die Aufladung der Heizung in der Nacht über Nachtstrom. Es ist geplant, dass die Speicherheizungen in Zukunft auch mit erneuerbarem Überschussstrom geladen werden können und nicht nur von der Witterung abhängig. Jedoch müssen dafür die Speicherladezeiten geändert werden, damit diese auch vom erneuerbaren Strom profitieren können. In der Regel heizt sich die Nachtspeicherheizung über Nacht auf und gibt diese am Tag ab. Sollte diese Wärme nicht ausreichen, müssen Sie nachheizen und dafür den teuren Tagstrom verbrauchen. Sofern Sie aber in der Nacht zu viel Wärme gespeichert haben und diese am Tag nicht brauchen, haben Sie unnötig hohe Stromkosten. Gerade bei Wechselwetter sind Nachtspeicherheizungen somit sehr unflexibel und schlecht steuerbar.

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Die Infrarot-Strahlungsheizung

Liegt die Wärmeabgabe durch reine Strahlung bei mehr als 50 Prozent, handelt es sich um eine Strahlungsheizung.

Bei dieser Form sind die Strahler hinter einer Fläche mit Schutzschicht angebracht, damit Sie sich bei Berührung der Fläche nicht verbrennen. Diese Flächenstrahler werden bis zu 100 Grad heiß und Infrarot-Heizstrahler sogar noch mehr.

Auch hier gibt es Unterschiede. So bietet der Markt Hellstrahler, die in einem hellen oder dunklen Rot glühen, sowie Dunkelstrahler, die kein Licht ausstrahlen. Die Infrarot-Flächenheizung ist zum Beispiel ein Dunkelstrahler. Es gibt sie in verschiedenen Varianten. So können Sie Modelle kaufen, die als Spiegel genutzt werden können, oder solche, die wie ein Bild aussehen. Sehr beliebt sind auch Modell im schlichten Marmordesign. Sie können die Infrarotheizung beliebig stellen oder fest an einer Wand montieren und brauchen lediglich eine Steckdose für den Betrieb. Beachten Sie aber die Vor- und Nachteile der Infrarotheizung, denn sie macht nur Sinn, wenn sie auch richtig genutzt wird. Indes sind auch die Strompreise im Auge zu behalten. Derzeit können Sie bei einer Kilowattstunde Strom von 4 bis 5x höheren Kosten als für Gas ausgehen. Somit sollte die Infrarotheizung nur als Zusatz- und nicht als Hauptheizung genutzt werden. Respektive kann sie auch zusammen mit einem anderen Heizsystem für angenehme Wärme sorgen.

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Die Infrarotheizung im Altbau oder Bestand

Sofern es sich um einen Altbau oder Bestand handelt, kann die Infrarotheizung als Zusatzheizung praktisch sein.

Gerne werden damit auch Räume ausgestattet, die nicht oft genutzt werden. Zudem kann die Infrarotheizung in bestimmten Bereichen wie im Bad oder in der Leseecke die Behaglichkeit steigern.

Sofern Sie Räume viel nutzen, brauchen Sie aber während der Heizperiode ein richtiges Heizsystem. Die Infrarotheizung kann hier lediglich als Zusatz Verwendung finden. Doch es gibt auch Ausnahme, wenn der Altbau gut gedämmt ist. In diesem Fall kann die Infrarotheizung als Hauptheizquelle verwendet werden.

Wohingegen in einem unsanierten Bestandsgebäude eine Infrarotheizung als einziges Heizmittel kaum Sinn macht und hohe Stromkosten verursacht.

Jedoch können Sie sie hier sehr gut als Zusatzheizung einsetzen, da sie sich schnell aufheizt.

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Die Infrarotheizung im Neubau

Handelt es sich um ein gut gedämmtes Haus oder ein Niedrigenergie- oder Passivhaus, so ist die Infrarotheizung perfekt geeignet.

Da der Energiebedarf bei diesen Häusern gering ist, lohnt es sich meist nicht, in eine teure Heizung zu investieren, zumal Sie dafür auch einen Heizraum benötigen. Haben Sie noch eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher, betreiben Sie die Infrarotheizung für wenig Geld. Selbst in den Wintermonaten, wenn die Photovoltaikanlage nicht so viel Energie abwirft, liegen Sie noch in einem günstigen Preissegment.

In der Regel wird bei einem Neubau die Infrarotheizung gleich fest im Raum angebracht. So kann sie als Fußboden-, Decken- oder Wandheizung befestigt sein.

Das Forschungsprojekt „IR-Bau“ beschäftigte sich genau mit diesem Thema und bestätigt in einer Studie die sich „Potenzial von Infrarot-Heizsystemen für hocheffiziente Wohngebäude“ nennt, dass die IR-Heizung hier vorteilhaft ist. Allerdings ist zu beachten, dass es immer auf die Situation ankommt. Ein kleines und sehr gut gedämmtes Haus hat natürlich mehr Nutzen von dem IR-Heizsystem als ein großes Haus.

Zwar wurde von einem Labor bestätigt, das die Lufttemperatur mit einer Infrarotheizung kälter ist als zum Beispiel mit einer Fußbodenheizung, doch es handelt sich hier um minimale Unterschiede.

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Die elektrisch betriebenen Wärmepumpen

Fast jeder Neubau wird heute mit elektrischen Wärmepumpen ausgestattet.

Diese Technik bringt nicht nur Vorteile mit sich, sondern ist auch schon erprobst.

Unabhängig ob Altbau oder Neubau, die Wärmepumpen sind sparsam und schaden dem Klima nicht. Sie stellen mit einem kWh Strom bis zu 4 kWh Wärme her. Allerdings müssen hier bei einer Umstellung gewisse Kriterien erfüllt werden, damit die Heizung kein Stromfresser wird und auch nicht dem Klima schadet.

Funktion und Aufbau einer Wärmepumpe

Die Funktionsweise dieser Heizungen ist anders als bei den elektrischen Widerstandsheizungen.

Sie haben das Prinzip eines Kühlschranks nur eben anders herum. Die Leitungen enthalten ein Kältemittel und die Hinterseite der Rohre gibt die Wärme an den Raum ab. Im Gegensatz zum Kühlschrank entnehmen sie dem Raum die Wärme und leiten diese nach innen.

Messungen und Tarife

Sofern es getrennte Zähler für den Haushaltsstrom und Heizstrom gibt, lässt sich auch günstig heizen.

Der Netzbetreiber am Ort kann auf diese Weise die günstigeren Netzentgelte, aber auch Konzessionsabgaben für Ihre Heizung berechnen.

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Strom für Heizung und Haushalt getrennt messen

Nicht nur die getrennte Messung ist sinnvoll, auch müssen Sie Ihre elektrische Heizung registrieren.

Ihr Netzbetreiber am Ort muss darüber informiert werden, dass es sich bei dem Anschluss um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung handelt und er muss diesen dafür freigeben. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber auch in der Lage ist, den Strombezug für geraume Zeit zu sperren. Hier kommt auch oft der Begriff Sperrzeiten vor.

Nutzen Sie Speicherheizungen oder Wärmepumpen mit einem Pufferspeicher, ist dies in der Regel unproblematisch. Diese stellen Ihnen die gespeicherte Wärme auch in den Sperrzeiten zur Verfügung. Hat Ihre Heizung aber keinen Speicher wie die Infrarotheizung, so ist das für Ihren Komfort ungünstig.

Achtung: Nicht jeder Netzbetreiber akzeptiert elektrische Direktheizungen in Form von steuerbarer Verbrauchseinrichtung. Informieren Sie sich deshalb vorab.

Nutzen Sie eine Infrarotheizung, so ist der Tarif für Nachtspeichersysteme ungünstig. Sie haben bei Nachtspeichersystemen verschiedene Verbrauchspreise. Diese werden auf der Rechnung in HT und NT angegeben, also Hochtarif-Zeiten und Niedertarif-Zeiten. Die Niedertarif-Zeiten sind wesentlich günstiger, jedoch ist dieser Strom auch nur in der Nacht verfügbar.

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Der Brennstoff Strom

Eine sauber betriebene Heizung wird mit Ökostromtarif beheizt.

Hier haben die Netzbetreiber ein ok-Power-Label oder ein Grüner-Strom-Label. Diese stehen für Ökostromanbieter, die sich weder an Atomkraftwerken noch an Steinkohlekraftwerken beteiligen. Zudem dürfen die Betreiber beim ok-Power-Label auch keine Beteiligung an Braunkohlekraftwerken haben. Schauen Sie auch nach den Eco-Top-Ten aufgelisteten Tarifen, die auch hohe Ansprüche erfüllen müssen. Gerne können Sie auch selbsterzeugten PV-Strom nutzen. Hierbei handelt es sich um eine CO2-arme und nachhaltige Variante, für Ihren Heizungsbetrieb.

Bei der elektrischen Direktheizung ist diese selbstverständlich noch interessanter als bei der Variante Wärmepumpe. Schließlich wandelt die elektrische Direktheizung den Strom 1:1 in Wärme um und die Wärmepumpe nur 1:4.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Stromheizung – das ist zu beachten

1. Sind Nachtspeicheröfen sehr teuer?

Dies hängt von Ihrem Stromtarif ab. Wenn Sie Ihrem Netzbetreiber melden, dass Sie Nachtspeicheröfen nutzen, so kann er den Tarif in Tag- und Nachtstrom ändern. Sie bezahlen dann für das Aufheizen in der Nacht weniger Geld.

2. Lohnt sich die Anschaffung einer Infrarotheizung?

Das kommt darauf an, wie groß und gut gedämmt die Wohnräume sind. Diese Heizung benötigt zum Heizen Strom und rechnet sich somit nicht immer. Oftmals bezahlen Sie dann sogar drauf.

3. Wo machen Infrartoheizungen Sinn?

Sie können diese zum zusätzlichen Heizen verwenden, oder wenn Sie schnell etwas Wärme brauchen. Gerne werden sie im Bad angebracht oder auch in Räumen, die nur selten beheizt werden, wie das Gästezimmer, Hobbyräume oder die Küche.

4. Reicht die Wärme der Nachtspeicheröfen den ganzen Tag?

Das kommt ganz darauf an, auf welcher Heizstufe der Ofen in der Nacht lief. Sofern diese zu niedrig war, wird die Wärme nicht für einen ganzen Tag reichen. Es kann sein, dass Sie nachheizen müssen und das kostet beim teureren Tagstrom auch mehr Geld.

5. Warum sind Nachtspeicheröfen nicht mehr so beliebt?

Sie verbrauchen relativ viel Geld und gerade die alten Modelle sind unflexibel. Sie müssen sich nach dem Wetterbericht richten, denn haben Sie den Ofen aufgeheizt und am nächsten Tag wird es sehr warm, so haben Sie das Geld für das Aufwärmen unnötig ausgegeben.

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Fazit

In einer Mietwohnung haben Sie natürlich kein großes Mitspracherecht bei den Heizsystemen. Leben Sie aber im Eigenheim oder bauen Sie gerade, überlegen Sie genau, welches Modell für Sie sinnvoll ist und lassen Sie sich im Zweifel erst beraten.

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Tarife Vergleich: So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/tarife-vergleich-so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/tarife-vergleich-so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:56:56 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59027 Beim Abschluss eines neuen Strom- oder Gasvertrag sind neben den Kosten noch weitere Dinge ausschlaggebend. Daher erhalten Sie bei uns die hierfür notwendigen Informationen. Gezielte Nutzung von Tarifportalen Bei Nutzung eines Tarifportals ist es unbedingt

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Beim Abschluss eines neuen Strom- oder Gasvertrag sind neben den Kosten noch weitere Dinge ausschlaggebend. Daher erhalten Sie bei uns die hierfür notwendigen Informationen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zusätzlich zu den Preisen sollten bei Strom- sowie Gastarifen noch weitere Punkte, wie etwa Kündigungsfristen und Laufzeiten, beachtet werden.
  • Bei der Suche nach einem passenden Tarif nutzen Sie idealerweise Tarifvergleichsportale. Wichtig hierbei ist, dass Sie die jeweiligen Voreinstellungen abändern.
  • Bei Ökostrom, Bonus- und Online-Tarifen sowie bei Preisgarantieren informieren Sie sich am besten bereits im Vorfeld genauer.

Gezielte Nutzung von Tarifportalen

Bei Nutzung eines Tarifportals ist es unbedingt empfehlenswert, die jeweiligen Filter-Voreinstellung anzupassen.

Bei der Suche nach einem neuen Tarif ist ein Tarifportal im Internet eine sehr gute Hilfe. Dort können Sie eine Vielzahl an Angeboten direkt vergleichen und profitieren von einem sehr guten Überblick. Die meisten Portale verfügen jedoch über einige Voreinstellungen in Bezug auf die möglichen Filter, die dafür sorgen, dass die Auswahl unnötigerweise eingeschränkt ist und Ihnen den Vergleich erschwerten. Aufgrund dessen raten wir Ihnen dazu, neben den von Ihnen gewünschten Tarifmerkmalen folgende, weitere Filter einzusetzen:

  • Keinen Bonus einrechnen lassen: So können Sie die jährlichen Kosten besser abschätzen
  • Lassen Sie sich nicht nur Tarife anzeigen, die Sie direkt über das verwendete Portal erreichen; sonst schränken Sie Ihre Auswahl ein
  • Deaktivieren Sie die Einstellung „hohe Kundenempfehlungsquote“, denn gemeinhin ist es lediglich möglich, Kundenempfehlungen für Tarife auszusprechen, bei denen das Portal selbst Provisionen bekommt. Somit würden Sie hiermit Ihre Auswahl ebenfalls deutlich einschränken.
  • Lassen Sie pro Anbieter lediglich einen Tarif anzeigen.

Wie finanzieren sich Vergleichsportale?

Die Finanzierung der Vergleichsportale findet gemeinhin über die Provisionen der jeweiligen Anbieter, sowie ebenfalls über Werbung, statt. Somit sind die Portale Vermittler zwischen Ihnen als Verbraucher und den diversen Energieanbietern. Beachten Sie hierbei jedoch auch, dass die Portale keine Gewähr dahingehend geben, ob die angezeigten Daten richtig sind.

Dabei gilt generell, dass Ihr jeweiligen Vertragspartner in Bezug auf den Energieliefervertrag immer der betreffende Anbieter ist; und nicht etwa das Portal. Aufgrund dessen ist es unbedingt ratsam, dass Sie die Konditionen und Preise vor Vertragsabschluss mit den Anbieter-Angaben auf dessen Internetseite vergleichen. Sollten hier Abweichungen vorkommen, obwohl es sich nicht um ein Exklusiv-Angebot des jeweiligen Portals handelt, dann informieren Sie sich am besten zusätzlich direkt bei dem betreffenden Anbieter.

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Stromanbieterwechsel fehlgeschlagen: Wie Sie Ihren Vertrag bekommen und Zusatzkosten vermeiden

Stromanbieterwechsel sind immer dann sinnvoll, wenn irgendein Anbieter den Strom günstiger offeriert als der aktuelle Stromlieferant. Doch manchmal ist ein Anbieterwechsel gar nicht so einfach. Ablehnung als Neukunde oder Zusatzkosten sind spannende Themen, die interessieren. 

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Kurze Fristen für eine hohe Flexibilität

Durch kurze Vertragslaufzeiten bleiben Sie flexibel.

Idealerweise vermeiden Sie eine unnötige lange Bindung an Ihren neuen Energieanbieter. Es ist besser flexibel zu bleiben, um so auf Wunsch schneller zu einem attraktiven Angebot wechseln zu können. Dementsprechend raten wir Ihnen zu folgenden Filtereinstellungen:

  1. Erstvertragslaufzeit: maximal zwölf Monate
  2. Verlängerung: maximal einen Monat
  3. Kündigungsfrist: maximal einen Monat

Verwenden Sie lediglich die Tarifportale, bei denen bei der Suche die genannten Einstellungen möglich sind.

Preisgarantie: Ein Garant zur Vermeidung von Preiserhöhungen?

Eine Preisgarantie ist kein Garant dafür, dass sich die Preise nicht erhöhen.

Eine pauschale Aussage dahingehend, ob eine Preisgarantie tatsächlich sinnvoll ist oder nicht, kann nicht abgegeben werden. Dies ist immer davon abhängig, wie hoch die aktuelle Preise derzeit sind und wie deren Entwicklung voranschreitet. Außerdem spielt hier ebenfalls eine Rolle, welche Preisbestandteile durch die jeweilige Preisgarantie abgedeckt werden.

Im Allgemeinen kann man jedoch sagen, dass bei einem günstigen Tarif mit Preisgarantie sowie einer Erstlaufzeit von höchstens einem Jahr die Garantie sicherlich nicht schadet. Allerdings bringt sie hier jedoch nicht zwangsläufig einen Vorteil. Denn hier sind nicht allein die Kosten und Laufzeit entscheidend, sondern ebenfalls der Umfang der Garantie. Denn tatsächlich ist eine Vielzahl an Garantien eingeschränkt. Das bedeutet, dass solche Dinge, wie etwa Netzentgelte, Abgaben, Steuern oder auch Umlagen, die gesetzlich reguliert sind, aus. Dementsprechend greift eine solche Garantie somit nicht vollständig, sodass es dem Unternehmen dennoch möglich ist, seine Preise zu erhöhen.

Dabei kann der jeweilige Anteil, den diese ausgeklammerten Bestandteile ausmachen, durchaus recht hoch ausfallen. So sind es beim Gas beispielsweise ungefähr 50 Prozent, beim Strom ist es dagegen sogar möglich, dass es über 80 Prozent sind. Während der letzten Jahre sind hauptsächlich beim Strom die Abgaben und Umlagen angestiegen. Die Folge: die vereinbarten, eingeschränkten Preisgarantien sind wertlos gewesen.

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Stromvertrag nur mit Lastschrift und Bankverbindung: Ist das zulässig?

Wenn Sie heute einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen möchten, verlangt dieser oft die Angabe der Bankverbindung. Zusätzlich wird meist die Bezahlung via Lastschriftverfahren vorgegeben. Dürfen die Energieversorger das oder müssen diese auch andere Zahlungswege

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Derzeitige Empfehlung in Bezug auf Preisgarantien

Bei Strom und Gas sind derzeit unterschiedliche Empfehlungen vorhanden.

2020 sind die Preise, die die jeweiligen Energieunternehmen selbst für die Strombeschaffung begleichen muss, spürbar niedriger als noch ein Jahr zuvor. Außerdem ist mittlerweile bekannt, dass aller Wahrscheinlichkeit nach die EEG-Umlage 2021 etwas sinken wird; und zwar von den bisherigen 6,7 Cent auf dann 6,5 Cent. Noch nicht bekannt ist dagegen, wie die Entwicklung der Netzentgelte im kommen Jahr voranschreitet. Je nach Region sind hier in der Vergangenheit bereits recht große Unterschiede aufgekommen. Allerdings sind die Netzentgelte innerhalb der letzten Jahre im Durchschnitt gestiegen.

Strom

Hier ist ein Tarif mit einer inkludierten Preisgarantie im Moment nicht zwingend notwendig. Denn bei einer preislichen Erhöhung ist es Ihnen möglich, zu kündigen und somit auf ein günstigeres Angebot zurückzugreifen. Wenn Sie aber dennoch eine Absicherung wünschen, dann achten Sie am besten darauf, dass die Preisgarantie ebenfalls die jeweiligen Netzentgelte mit abdeckt. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine sogenannten „eingeschränkte Preisgarantie“. Besser absehen sollten Sie dagegen von einem kostenintensiven Tarif mit Preisgarantie.

Gas

Hier sind die Kosten für die Beschaffung mittlerweile seit zwei Jahren spürbar niedriger ausgefallen. Nachteilig ist jedoch, dass die Verbraucher den Kostenvorteil noch nicht erhalten haben. Dementsprechend sind Preiserhöhungen hier kaum zu erwarten. Somit bietet eine Preisgarantie hier derzeit keinen Mehrwert. Ab dem Jahre 2021 kommt es jedoch zu einer Bepreisung von CO2, die auch dafür sorgt, dass Gas teurer wird. Allerdings schützen Preisgarantien ebenfalls nicht vor neuen Abgaben oder Steuern, sodass Sie auch hier nicht von einem Mehrwert profitieren. Jedoch sind Sie auch ohne eine vereinbarte Preisgarantie nicht etwaigen Preiserhöhungen ausgeliefert: Durch das Sonderkündigungsrecht steht es Ihnen bei einer Änderung der Preise zu, zu kündigen.
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Bonustarife: weitere Wechsel sind möglich

Bei einem Bonustarif ist in der Regel lediglich das erste Jahr günstig, sodass dann üblicherweise wieder ein Wechsel notwendig ist.

Handelt es sich bei Ihnen um einen Tarif mit Bonus, dann bedenken Sie hierbei, dass wahrscheinlich bereits nächstes Jahr ein weiterer Wechsel ansteht. Denn in der Regel fällt bei Bonustarifen das zweite Vertragsjahr gemeinhin recht teuer aus. So geht die im ersten Jahr erhaltene Ersparnis gemeinhin lediglich auf den vorhandenen Bonus zurück.

Dementsprechend ist es unbedingt ratsam, beim Tarifvergleich nicht den Bonus mit einzurechnen. Des Weiteren ist es ebenfalls ratsam, auf die jeweiligen Bonus-Bedingungen zu achten.

Bewusste Auswahl bei Onlinetarifen

Wenn es sich um einen Onlinetarif handelt, wird dies von den Vergleichsportalen gemeinhin auch kenntlich gemacht.

Die als „Online-Tarife“ bezeichneten Varianten heute in den Vergleichsportalen den größten Anteil der günstigsten Tarife dar. Der Kontakt zu den jeweiligen Anbietern geschieht gemeinhin via E-Mail oder auch durch ein Kundenportal. Was hier dagegen nicht vorgesehen ist, sind persönliche Gespräche und zum Teil auch keine telefonische Betreuung. Zudem werden Sie bezüglich etwaiger Preiserhöhung bei diesen Tarifarten ebenfalls lediglich auf dem elektronischen Wege informiert.

Aufgrund dessen ist es unbedingt ratsam, dass Sie sich lediglich dann für einen solchen Onlinetarif entscheiden, wenn Sie keinen Wert auf einen persönlichen Service legen und noch dazu in regelmäßigen Abständen Ihre E-Mails lesen.

Die meisten Vergleichsportale verfügen im Moment jedoch über keinen speziellen Filter für Onlinetarife. Allerdings wird darauf hingewiesen, sofern es sich tatsächlich um einen Onlinetarif handelt.

Wenn Sie bei einem Vergleichsportal fündig werden und einen Onlinetarif entdecken, der gut zu Ihnen passt, Sie aber dennoch gerne einen persönlichen Service sowie postalische Rechnungen hätten, dann bietet es sich an, diesbezüglich einmal bei dem jeweiligen Anbieter direkt nachzufragen. Bei manchen Firmen ist dies dann tatsächlich möglich.

Nutzen für die Umwelt bei Ökogas und -strom nicht allzu hoch bewerten

Ökostromtarife bieten zumeist keinen großen Nutzen für die Energiewende.

Die Entscheidung für einen Tarif mit Ökostrom auszuwählen, ist für die Energiewende nicht von hohem Nutzen. Das kommt daher, dass innerhalb von Deutschland der Ausbau an erneuerbaren Energien hauptsächlich über die EEG-Umlage finanziert wird. So kommt es, dass eine Vielzahl an Ökostromtarifen darüber hinaus keinerlei weiteren Nutzen für das Klima bieten.

Wenn Sie sich für die Angebote, die für das Klima am sinnvollsten sind, entscheiden möchten, dann können Sie sich etwa an die Labels „ok-power“ sowie „Grüner Strom Label“ halten.

Selbst Klima- und Ökogas bieten lediglich bedingt Vorteile für die Umwelt; allerdings existieren hierfür keine vergleichbaren Labels.

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Bündelangebote und Prämien: lassen Sie sich nicht täuschen

Bündelangebote sind zumeist teurer als wenn Vertrag und Prämie separat erstanden werden.

In einigen Fällen beinhaltet ein Angebot, zusätzlich zu dem jeweiligen Gas- oder Stromtarif, ein anderes Produkt, dass manchmal mit der Bezeichnung „Prämie“ betitelt wird. Hierbei kann es sich zum Beispiel um ein Fahrrad, ein Smartphone oder auch um einen Grill beziehungsweise ein Abonnement für eine Zeitschrift handeln. Allerdings sind die Kosten für ein derartiges Bündelangebot oftmals deutlich höher als wenn Sie Tarif und Prämie einzeln erstehen.

Zudem ist es nicht auszuschließen, dass sich ein Abonnement unter Umständen auch als eine Kostenfalle entpuppen kann und eventuell sogar eine längere Laufzeit mit sich bringt als der eigentliche Energievertrag. Aufgrund dessen ist es unbedingt ratsam, dass Sie derartige Angebote vorab sehr gerne überprüfen.

Wichtig: die Abschlags-Anzahlen

Zwölf Abschläge sind gemeinhin die bessere Wahl als lediglich elf Abschläge im Jahr.

In den meisten Fällen verlangen die diversen Anbieter jeweils eine zwölfmonatige Zahlungsweise, die im Allgemeinen auch als „Abschläge“ bezeichnet werden. Bei anderen Unternehmen sind es dagegen elf Abschläge. Ist zuletzt genanntes bei Ihrem Anbieter der Fall, dann sind die elf Abschläge jeweils etwas höher als wenn es sich um zwölf Abschläge handelt.

Dies kann sich jedoch bei einer etwaigen Insolvenz Ihres Anbieters durchaus als nachteilige erweisen. Das kommt daher, dass es bei insgesamt elf Abschlägen zu einem unnötig hohen Guthaben bei Ihrem Energieversorger kommt. Bei einer Insolvenz werden Sie dieses jedoch eher nicht zurück erhalten. Des Weiteren bieten sich kleinere Abschläge vor allem für Haushalte an, deren monatliches Budget geringer ausfällt. Dementsprechend empfehlen sich zwölf Abschläge.

Wenn Sie sich bei den Portalen Check24 sowie Verivox umsehen, dann entdecken Sie die jeweiligen Informationen über die Menge an Abschlägen unter der Kategorie „Preis“ oder „Preisdetails“.

Informationen einholen

Die Erfahrungen anderer Kunden bieten sich sehr gut dazu an, um sich ein Bild über den betreffenden Anbieter zu machen.

Damit Sie zu einem Anbieter gelangen, der so kundenfreundlich wie möglich ist, bietet es sich an, dass Sie die Erfahrungen, die andere Kunden bereits vor Ihnen gemacht haben, nutzen. Allerdings sollte hierbei nicht in Vergessenheit geraten, dass ein Anbieter Energie durchaus unter verschiedenen Vertriebsarten veräußern kann. So können Sie sich ebenfalls an den Erfahrungen mit den anderen Marken desselben Anbieters orientieren. Welches Unternehmen sich hinter einem Tarif verbirgt, können Sie gemeinhin bei den Vergleichsportalen herausfinden und zwar unter der Kategorie „Anbieter“.

Die diversen Bewertungen von Kunden innerhalb der Vergleichsportale sind jedoch lediglich bedingt für Nachforschungen geeignet. Denn diese werden in den meisten Fällen recht kurzfristig nach einem Wechsel abgegeben. Dementsprechend können etwaige, wichtige Schwierigkeiten, wie etwa deutliche Preiserhöhungen, falsche Rechnungen oder auch fehlende Bonuszahlungen, erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten.

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Beschwerden und Recherchequellen

Um herauszufinden, wie die Kundenerfahrungen mit den diversen Unternehmen ausfallen, bieten sich verschiedene Recherchequellen an.

Allerdings gibt es auch hiervon auch Ausnahmen. So können Kunden zum Teil, bei denen ein Wechsel über das Portal erfolgte, den jeweiligen Anbieter erst nach Ablauf eines Vertragsjahres bewerten. Derartige Bewertungen sind dann in der Regel besonders ausgewiesen. Zu einem Anbieter, der in den diversen Bewertungen schlecht abgeschnitten hat, sollten Sie besser nicht wechseln.

Idealerweise erfahren Sie aus anderen Quellen, ob es über ein Unternehmen vermehrt Beschwerden gab. Zu den charakteristischen Problemen in Bezug auf einen Anbieter gehören beispielsweise:

  • deutliche Erhöhung der Preise
  • Schluss- oder Jahresabrechnungen werden nicht erstellt
  • Verträge, die unbemerkt untergeschoben wurden
  • Nichtauszahlung von Guthaben und/oder Boni

Sehr gute Recherchequellen sind zum Beispiel:

  • Die Internetseiten der betreffenden Unternehmen. Entsteht hier ein schlechter Eindruck, da zum Beispiel Hinweise zur Firma, Produktbeschreibungen oder auch Kontaktmöglichkeiten fehlen beziehungsweise nicht deutlich erläutert sind, dann ist es besser, hier keinen Vertrag abzuschließen.
  • Diverse Veröffentlichen von Urteilen beziehungsweise Abmahnungen der jeweiligen Verbraucherzentralen,
  • Die Seite www.energieanbieterinformation.de: Auf dem Portal veröffentlicht der Bund der Energieverbraucher die verschiedensten Hintergrundinformationen bezüglich der jeweils einzelnen Unternehmen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Tarifvergleich bei Strom- und Gastarifen

1. Lohnt es sich, Tarife zu vergleichen?

Da der Energiemarkt hart umkämpft ist, bieten die diversen Anbieter die verschiedensten Tarife an. Dementsprechend bestehen hier durchaus deutliche Unterschied, sodass ein Vergleich auf jeden Fall empfehlenswert ist.

2.Sind elf Abschläge nicht die bessere Wahl?

Im Allgemeinen sind zwölf Abschläge besser als elf. Denn bei zuletzt genannten sammelt sich ein bei dem betreffenden Unternehmen ein dementsprechendes Guthaben an, was im Falle einer etwaigen Insolvenz jedoch in der Regel jedoch kaum wieder erhalten wird. Zudem fallen bei zwölf Abschlägen die jeweils einzelnen Zahlungen niedriger aus als bei nur elf Abschlägen.

3. Ist die Nutzung eines Bündelangebots eine gute Idee?

Bei Bündelangeboten ist es in der Regel besser, vorsichtig zu sein: Oftmals ist es günstiger, den Tarif und die jeweilige Prämie einzeln abzuschließen beziehungsweise zu kaufen. Dementsprechend sollte hier, vor einem etwaigen Abschluss, gut nachgerechnet werden.

4. Bieten Ökostromtarife einen hohen Umweltnutzen?

Da der Ausbau der erneuerbaren Energien über die EEG-Umlage finanziert wird, bieten Ökostromtarife gemeinhin kaum beziehungsweise keinen weiteren Nutzen für die Umwelt.

5. Kommt es bei Preisgarantien zu keinen Kostenerhöhungen?

Auch bei einer vorhandenen Preisgarantie können sich die Kosten durchaus erhöhen. Das kommt daher, dass sich die Preisgarantien nicht auf die diversen gesetzlichen Regulatorien, wie etwa Netzentgelte und Abgaben, auswirken. Somit kann es also dennoch zu höheren Kosten kommen.

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Fazit

Bei der Auswahl eines neuen Strom- oder Gastarifs sollten nicht nur die Preise, sondern ebenfalls weitere Dinge, wie etwa Vertragslaufzeiten, abgeklärt werden. Um einen geeigneten Tarif zu finden, bieten sich vor allem Tarifvergleichsportale an, da dort eine Vielzahl an Angebote vorhanden sind. Allerdings ist es ratsam, die jeweils vorhandenen Voreinstellungen individuell anzupassen. Des Weiteren informieren Sie sich in Bezug auf Preisgarantien, Onlinetarife und Ökostrom am besten im Vorfeld genauer.

Der Beitrag Tarife Vergleich: So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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