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Problematisch: Schufa und Auskunfteien wollen Daten von Wechselkunden speichern


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Wechseln Sie regelmäßig den Lieferanten für Strom oder Gas? Das könnte zukünftig problematisch sein. Denn wer jährlich wechselt, ist für die Energieversorger oft nicht so lukrativ. Zukünftig könnte es Datenbanken geben, die Vielwechsler speichern und identifizieren.

Bei Abschluss eines neuen Strom- oder Gastarifes erhalten Sie häufig einen einmaligen Bonus. In vielen Fällen wird dieser in Raten oder am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt. Für viele Kunden lohnt sich der Wechsel lediglich aufgrund dieser Bonuszahlung, die Energieversorger als Prämie für einen neuen Kunden bezahlen. Im Gegensatz zu den Kunden haben die Unternehmen kein Interesse daran, dass die Kunden jährlich den Anbieter wechseln und so nicht nur günstige Konditionen, sondern auch den Wechselbonus mitnehmen.

Nach Medienberichten planen die Schufa und Wirtschaftsauskunfteien möglicherweise für die Zukunft eine Datenbank mit Wechselkunden. Diese könnte darüber Auskunft geben, welcher Kunde wie oft seinen Energieversorger wechselt. Vor jedem Vertragsabschluss könnten sich die Energieversorger in der Datenbank informieren und bei nicht lukrativen Kunden möglicherweise den Vertragsabschluss ablehnen oder andere Konditionen anbieten. Auf diese Weise könnte dann der Wechselbonus für viele Kunden wegfallen.

Ablehnung von Kunden ist keine Seltenheit

Bereits heute ist die Ablehnung von Kunden bei Energieversorgern ein Thema. Es gibt immer wieder Beschwerden darüber, dass der Vertragsabschluss vom Energieversorger abgelehnt wird. Mögliche Ursachen für die Ablehnung des Vertragsabschlusses haben wir in unserem Ratgeber „Stromanbieterwechsel fehlgeschlagen“ erwähnt. Für Sie als Kunden ist eine solche Ablehnung nicht nur unschön, sondern oft auch mit Zusatzkosten verbunden. Im schlimmsten Fall müssen Sie Strom oder Gas übergangsweise zum Grundtarif beziehen, was Mehrkosten bedeutet.

In der Vergangenheit wurde von Energieversorgern gefordert, dass die Kunden ihre Stromrechnung per Bankeinzug begleichen. Doch diese Vorgehensweise war nicht zulässig. Energieversorger müssen verschiedene Zahlungswege anbieten.

Laut einem NDR-Bericht dürfen die Energieversorger nach bisheriger Rechtslage nur Kundendaten austauschen, wenn die Kunden ihre Rechnung nicht bezahlen oder betrügen. Allerdings ist zu vermuten, dass es doch mehr Informationen zu Kunden gibt. Ein offizieller Datenpool zu Wechslern würde allerdings die freie Wahl eines Anbieters zukünftig deutlich erschweren.

Schufa und Wirtschaftsauskunftei könnten an einem Datenpool arbeiten

Bei Abschluss eines neuen Liefervertrages müssen Sie häufig auch Ihr Einverständnis zur Abfrage Ihrer Kreditwürdigkeit bei der Schufa erteilen. Das gefällt vielen Kunden schon nicht. Nach den Recherchen des NDR und der Süddeutschen Zeitung soll die Schufa an einer neuen Datenbank mit dem Namen „Schufa-E-Pool“ arbeiten. Ähnliche Pläne hat nach diesen Recherchen auch die Wirtschaftsauskunftei CRIF Bürgel. Beide Unternehmen wollten sich gegenüber den Journalisten zu den Plänen und neuen Produkten nicht im Detail äußern.

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Ein Kommentar

Datenbank dürfte gegen den Datenschutz verstoßen

Auch wenn die Unternehmen betonen, dass die Datenbanken keinen Wechsel des Anbieters verhindern, sondern lediglich Auskunft über die aktuelle Vertragslage geben sollen, bleibt ein bitterer Beigeschmack. Fraglich ist, ob personenbezogene Daten in diesem Ausmaß überhaupt ohne das Einverständnis des Kunden gespeichert werden dürfen. Und auch die Erzwingung des Einverständnisses im Rahmen eines Vertragsabschlusses ist aus unserer Sicht nicht zulässig. Insofern bleibt es spannend, wie derartige Datensammlungen mit geltendem Recht vereinbar sein sollen.

Ganz eindeutig ist das jedoch nicht. Die Datenschutzbehörden der Bundesländer wollen im November darüber diskutieren, ob derartige Datenbanken für Energieversorger künftig zulässig sind. Der Hessische Landesbeauftragte für Datenschutz soll derartigen Datenbanken gegenüber nicht abgeneigt sein. Seiner Meinung nach könnte es vertretbar sein, dass diese Informationen unter den Anbietern bundesweit geteilt werden.

Verbraucherzentrale sieht derartige Vorhaben kritisch

Die Verbraucherzentrale sieht die Vertragsfreiheit gefährdet und vermutet, dass mit den gesammelten Daten Kunden diskriminiert werden könnten. Schließlich könne man anhand der Laufzeit relativ schnell herausfinden, ob jemand nach kurzer Zeit schon wieder wechseln möchte.

Haben Sie das schon gesehen?

Quelle: Umstrittene Pläne: Mit Datenbanken gegen Wechselkunden? auf ndr.de

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