Zahnarzt | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 13:22:20 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Zahnarzt | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wie wird Karies beim Zahnarzt behandelt? Füllungen – Material und Techniken https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wie-wird-karies-beim-zahnarzt-behandelt-fuellungen-material-und-techniken/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wie-wird-karies-beim-zahnarzt-behandelt-fuellungen-material-und-techniken/#respond Sun, 24 Apr 2022 13:22:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65930 Sofern ein Zahn durch Karies beschädigt wurde, braucht es eine Füllung zum Reparieren und um den Zahn zu erhalten. Welche Versorgung notwendig ist, hängt der Tiefe des Loches ab und vom Zahn selbst. Als Patienten

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Sofern ein Zahn durch Karies beschädigt wurde, braucht es eine Füllung zum Reparieren und um den Zahn zu erhalten. Welche Versorgung notwendig ist, hängt der Tiefe des Loches ab und vom Zahn selbst. Als Patienten können Sie bei den Füllungen zwischen Kunststoff-Mischungen, Amalgam, aber auch Gold oder Keramik Inlays wählen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwar tritt Karies bei Kindern und Jugendlichen nicht mehr so vermehrt auf, aber immer noch viel.
  • Man unterscheidet zwischen beginnendem Karies und Tiefem.
  • Sogenannte Komposite, also Kunststoff-Füllungen, fallen optisch nicht auf, haben jedoch auch Nachteile.

Die Entstehung von Karies

Speisereste führen im Mundraum schnell zu Plaque, auch Zahnbelag oder Biofilm genannt.

Nicht entfernt verhärtet sich diese Masse und es kommt zu Zahnstein. Ferner bietet Zucker im Mund einen guten Nährboden für die Bakterien. Dieser wird von ihnen in Säure umgewandelt. Diese Säure jedoch schädigt den Zahnschmelz, weil er dadurch entkalkt wird. Sofern die Zahnschicht porös wird, können die Bakterien in den Zahn eindringen und diesen bis auf die Wurzel zerstören.

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Zwar kann der Speichel kleine Schäden beheben. Er sorgt dafür, dass wieder ein wenig Mineralstoffe in den Zähnen eingelagert wird. Konsumieren Sie jedoch sehr viel Zucker und halten Sie es mit der Zahnpflege nicht genau, so sind Ihre Zähne den Säuren zu lange ausgesetzt. Das Gleichgewicht von Entkalkung und Reparatur wird gestört. Achten Sie deshalb auf eine gesunde Ernährung, um Karies zu vermeiden.

Karies bei verschiedenen Altersgruppen

Geht man vom Durchschnitt aus, so ist bei jedem Zweiten von Zehn Zwölfjährigen mindestens ein Zahn von Karies befallen. In den 80er Jahren waren es in der gleichen Altersgruppe im Durchschnitt sieben Zähne. Betrachtet man die Zähne von Erwachsenen, so sind bei den 35- bis 44-jährigen etwa 11 Zähne mit Karies befallen, schon gefüllt oder überkront und natürlich fehlend. Alleine die Beseitigung von Karies ist einer der größten Kostenpunkte bei den Zahnärzten.

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Die Behandlung

Eine frühe Entdeckung bietet gute Chancen auf Zahnerhalt.

Sofern Karies im Frühstadium entdeckt wird und zwar an weißen oder braunen Flecken auf den Zähnen, reicht es oft schon, wenn der Zahnarzt den Zahn mit einem Fluorid-Lack oder -Gel behandelt. Dadurch lagen sich wieder Mineralstoffe im Zahn ein. Auch zu Hause empfiehlt es sich, die Zähne zweimal am Tag für zwei Minuten mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta zu reinigen.

Nach den modernen Behandlungsmethoden wird bei beginnender die Infiltration. Hierbei wird die poröse Stelle mit einem flüssigen Kunststoff ausgefüllt und gehärtet. Dadurch wird das Fortschreiten der Karies verhindert, weil dies wie eine Blockade wirkt. Sogar klinische Studien zeigen, dass diese eine gute Methode ist. Zudem fallen zwar Kosten an, die Sie selbst tragen müssen, jedoch wird Ihre Zahngesundheit erhalten.

Schreitet Karies weiter voran, dringt er in das Zahninnere ein. Spätestens dann haben Sie Löcher. Um den Zahn zu erhalten, müssen die Löcher ausgebohrt und mit einer Füllung versehen werden. Sofern der Zahn schon zu stark beschädigt ist, brauchen Sie sogar eine Krone oder Teilkrone. Sollte auch schon der Zahnnerv beschädigt sein, braucht es eine Wurzelkanalbehandlung.

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Die Füllungen

Sie haben die Wahl zwischen Kunststoff-Mischungen, Amalgam, Keramik oder Goldlegierungen.
Amalgam bietet Ihnen Vorteile. Es ist nicht nur kostengünstig, sondern auch gut zu verarbeiten und hält sehr lange. Gerade für große Löcher im Seitenzahnbereich ist es ideal. Mittlerweile ist die Mischung aus Kupfer, Zinn, Silber und Quecksilber auch gut erforscht. Die Wissenschaft konnte keine Beweise dafür finden, dass dadurch ein erhöhtes Krebsrisiko bestehen würde. Auch löst es scheinbar keine chronischen oder degenerativen Erkrankungen aus.

Laut EU-Quecksilberverordnung ist es seit 1. Julie 2018 verboten, Amalgam bei der Behandlung von Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren oder schwangeren und stillenden Patienten anzuwenden.

Jedoch zahlen in diesen Fällen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Kunststofffüllung im Seitenzahnbereich. Früher war dies nur der Fall, wenn Patienten eine nachgewiesene Allergie auf Amalgam hatten oder unter einer Niereninsuffizienz litten. Jedoch sollte gut geprüft werden, ob eine Amalgamfüllung erneuert werden muss. Sofern dies der Fall ist, geht das zulasten gesunder Zahnsubstanz. Generell bezahlt die Krankenkasse den Austausch der Füllung nicht, sofern die Vorhandene noch intakt ist.

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Frontzähne und Inlays

Handelt es sich um eine Füllung im Frontzahnbereich, so übernimmt die Krankenkasse die Kosten für zahnfarbene Kunststofffüllungen. Dies gilt für die Einschicht- aber auch die Mehrschichttechnik. Sollte der Schaden groß sein, wird die Mehrschichttechnik empfohlen. Hier wird das Material schichtweise auf den Zahn gebracht und immer wieder ausgehärtet. Das Komposit enthält 20 Prozent Kunststoff und besteht sonst aus Keramik sowie Quarz.

Bei den Einlagefüllungen, die auch Inlays genannt werden, wird erst ein Abdruck vom Zahn gemacht. Dieser wird im Labor mittels Computertechnik passgenau angefertigt und dieses Stück in den Zahn gesetzt. Hier habe Sie die Wahl zwischen Goldlegierungen, Keramik oder Nicht-Edelmetall-Legierungen. Jedoch gilt dies auch als die teuerste Variante der Füllungen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wie wird Karies behandelt? – Zahnerhalt

1. Ich putze regelmäßig und dennoch habe ich Karies. Warum?

Es könnte dennoch an einer falschen Mundhygiene liegen oder aber daran, dass Sie zu viel zuckerhaltige Dinge am Tag essen und trinken. Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt.

2. Sind Amalgamfüllungen nicht schädlich?

Diese Füllungen sind mittlerweile sehr gut erforscht und die Wissenschaft konnte keine Nachteile feststellen.

3. Zahlt die Krankenkasse eine Krone?

Sprechen Sie mit der Krankenkasse, wenn Sie den Kostenvoranschlag erhalten haben. Zum Teil könnten die Kosten übernommen werden.

4. Mein Kind will keine Zähne putzen, was tun?

Hier ist es ratsam mit dem Zahnarzt zu sprechen. Er kann Sie beraten. Zudem ist es notwendig, mit dem Kind regelmäßig den Zahnarzt aufzusuchen, damit dieser die Zähne reinigt und Schäden frühzeitig erkennt.

5. Kann Karies auf Milchzähnen auch die noch nicht vorhandenen bleibenden Zähne schädigen?

Je tiefer die Bakterien in den Zahn eindringen umso höher das Risiko, dass auch die bleibenden Zähne Schaden nehmen. Lassen Sie sich vom Zahnarzt beraten.

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Fazit

Karies ist eine Erkrankung, die nicht nur an mangelnder Zahnhygiene liegt. Zuckerhaltige Getränke und süße Speisen werden einfach in zu hohen Mengen konsumiert und sorgen so dafür, dass die Zähne immer von Zucker umspült werden. Achten Sie deshalb auf eine gute Mundhygiene und reduzieren Sie Zucker.

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Zahnzusatzversicherung – für jeden zu empfehlen? Achten Sie auf die Leistungen und die Beitragshöhe https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zahnzusatzversicherung-fuer-jeden-zu-empfehlen-achten-sie-auf-die-leistungen-und-die-beitragshoehe/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zahnzusatzversicherung-fuer-jeden-zu-empfehlen-achten-sie-auf-die-leistungen-und-die-beitragshoehe/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:37:16 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63081 Sie müssen tief in die Tasche greifen, wenn Sie einen Zahnersatz benötigen. Zu Zahnersatz gehören Kronen, Brücken und Implantate und obwohl die Kosten sehr hoch sind, ist nicht für jeden Verbraucher eine Zahnzusatzversicherung notwendig, um

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Sie müssen tief in die Tasche greifen, wenn Sie einen Zahnersatz benötigen. Zu Zahnersatz gehören Kronen, Brücken und Implantate und obwohl die Kosten sehr hoch sind, ist nicht für jeden Verbraucher eine Zahnzusatzversicherung notwendig, um die Kosten zu decken. Sie müssen nach dem eigenen Bedarf schauen und sich die Bedingungen detailliert anschauen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur einen geringen Teil der Kosten für einen Zahnersatz werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, so dass Sie noch Zuschüsse zahlen müssen.
  • Es gibt Zahnzusatzversicherung, so dass Sie sich vor den Zuschüssen schützen können, aber sie lohnen sich nicht für jeden Verbraucher.
  • Erst einige Jahre nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung erhalten Sie die volle Leistung, aber nur für Zähne mit denen Sie noch nicht in der Behandlung sind. Zähne, die schon in der Behandlung sind kosten zusätzlich.
  • Der Beitrag der Zahnzusatzversicherung bleibt nicht dauerhaft auf dem gleichen Niveau, denn wenn die Ausgaben der Versicherung steigen, dann wird auch der Beitrag erhöht. Zudem gibt es Tarife, bei denen der Beitrag mit dem Alter automatisch steigt.
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Zahnpolicen sind nicht für jeden Verbraucher geeignet

In der Regel beziehen sich die Zusatzversicherung auf hochwertigen Zahnersatz und dazu gehören Kronen, Brücken und Implantate.

Sie sollten eine Zahnzusatzversicherung nur in Erwägung ziehen, wenn Sie eine derartige Leistung wünschen. Der Preis für eine solche Versicherung lohnt sich nicht, wenn Ihnen eine normale Versorgung, also mit einer Metallkrone ohne Verblendung ausreicht.

Sie müssen vor dem Vertragsabschluss ein paar Fragen zum Thema Gesundheit beantworten und da kommt es schon zum ersten Knackpunkt, denn Sie erhalten die Versicherung nur, wenn der Zahnarzt kein Zahn als behandlungsbedürftig einstuft. Der Grund ist einfach, denn die Versicherung nimmt Abstand von Zähnen, die schon in der Behandlung sind und dann kommt es nicht zum Vertrag.

Sie riskieren den Versicherungsschutz, wenn Sie die Fragen nicht richtig beantworten und aus dem Grund müssen Sie alle Informationen preisgeben. Im schlimmsten Fall haben Sie die Beiträge an die Versicherung gezahlt und im Endeffekt kommt sie für die Behandlungskosten nicht auf.

Eine Zahnzusatzversicherung ist nicht für junge Menschen zu empfehlen, denn in der Regel brauchen erst Menschen zwischen Mitte 30 und Anfang 40 einen Zahnersatz. Auch Menschen in einem gehobenen Alter sollte genau abwägen, ob eine solche Versicherung mit den Leistungen ausreichend ist und ob es Sinn macht eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

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Ein guter Vertrag

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Angebotspalette an Zahnzusatzversicherungen sehr groß geworden ist und auch preislich gibt es ein paar große Unterschiede.

Vergleichen Sie immer die Preise und die Leistungen der einzelnen Anbieter, denn je hochwertiger ein Tarif ist desto höher ist meist auch der monatliche Beitrag. Die jeweiligen Versicherungs- und Tarifbedingungen sind entscheidend für den Leistungsumfang.

Eine individuelle Beratung zum Thema Zahnzusatztarife erhalten Sie bei einigen Verbraucherzentralen, denn dort steht eine Analysesoftware zur Verfügung. Zudem erhalten Sie eine Übersicht der Anbieter und Informationen zu den Leistungsmerkmalen.

Die Stiftung Warentest hat sich auch mit dem Thema Zahnzusatzversicherungen beschäftigt und bietet ein Tool an, das kostenpflichtig ist, aber alle Tarife miteinander vergleicht.

Unter anderem sind die folgenden Punkte wichtig:

  • Die Leistungen müssen sich auf den privaten Rechnungsbetrag beziehen und nicht auf den Teil, der von der Krankenkasse bezuschusst wird.
  • Sie sollten einen passenden Leistungsumfang wählen und im Moment liegen die besten Angebote bei einer Erstattung zwischen 80 und 95% des Rechnungsbetrages. Ein solcher Abschluss ist sinnvoll, wenn Sie sich einen teuren Zahnersatz wünschen, aber dann müssen Sie auch mit hohen monatlichen Beiträgen rechnen.

Die Leistungen der Krankenkasse werden bei der Berechnung mit eingebunden, dann zahlen Sie einen deutlich höheren Eigenanteil.

Beispiel:

Sie erhalten eine Erstattung von 80% von der Zahnzusatzversicherung und dabei ist der Kassenanteil einberechnet, dann haben Sie noch einen Eigenanteil von 20%. Ihr Eigenanteil ist geringer, wenn die Leistung tatsächlich 80% beträgt und der Kassenzuschuss dazu gerechnet wird.

Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass die Erstattung regelmäßig über den Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte hinausgeht und da handelt es sich um den 2,3-fachen Satz. Ausreichend ist eine Begrenzung mit dem Höchstsatz von 3,5-fach.

Bei der jährlichen Bestattung sollten die Verträge keine Begrenzung haben, denn wenn eine Erstattungsgrenze von 10.000 Euro angegeben ist und eine Behandlung von mehreren Zähnen notwendig ist, dann kann es vorkommen, dass der Kostenrahmen schnell überstiegen ist. In der Regel wird die Höchstgrenze einmalig festgelegt und auch in der Zukunft nicht angehoben. Auch nicht, wenn die Kosten für Zahnersatz steigen, dann zahlen Sie weiterhin den verbleibenden Anteil selber.

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Wichtig

In vielen Tarifen sind Leistungen enthalten, wie eine professionelle Zahnreinigung oder Kunststofffüllungen. Allerdings sind in der Regel Höchstsätze in der Versicherung enthalten und das bedeutet, dass für eine professionelle Zahnreinigung beispielsweise bis zu 100 Euro im Kalenderjahr übernommen werden. Hierbei handelt es sich meist um geringe Leistungen und bei der Tarifwahl sollten sie keine Argumente sein.

Bei einigen der Verträge müssen Sie mit Wartezeiten von bis zu acht Monaten rechnen und auch Zahnstaffeln sind in einigen Tarifen enthalten. Hierbei handelt es sich um Begrenzungen und sie sorgen dafür, dass in den ersten drei bis fünf Jahren Höchstbeträge von 500 Euro im ersten, 1.000 Euro im zweiten und 1.500 Euro dritten Jahr vorhanden sind. Die Staffelung geht immer so weiter.

Außerdem sollten die Versicherer auf ein ordentliches Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren verzichten.

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Unterschiede bei den Implantaten

Die Anzahl der Implantate ist bei einigen Verträgen auf eine Stückzahl begrenzt.

Keine Begrenzung gibt es bei den umfassendsten Tarifen und das macht einen deutlichen Unterschied bei den Beiträgen aus. Hier sollten Sie sich genau überlegen, wie viel Schutz Sie sich leisen wollen.

Für die Kosten von Implantaten sollten keine Summenobergrenzen in den Versicherungsunterlagen zu finden sein. Auch die Leistungen für den Knochenaufbau sollten bei Implantaten erstattet werden, denn dieser Prozess ist meist notwendig, bevor ein Implantat eingesetzt wird.

Einige Versicherer begrenzen die Leistungen bei den Material- und Laborkosten und das ist ein sehr wichtiger Punkt auf den Sie achten sollten. Es handelt sich um eine extreme Einschränkung, wenn der Tarif auf Preis- und Leistungsverzeichnis Bezug nimmt. Tariflich werden auch andere Einschränkungen vorgenommen und dazu gehören die Bezugnahme auf analoge Kostengrenzen zur Bundesbeihilfe oder der gesetzlichen Krankenkasse.

Lassen Sie sich immer die vollständigen Versicherungs- und Tarifbedingungen zusenden, so dass Sie den Leistungsumfang prüfen können. Dabei sollten Sie ein besonderes Augenmerk auf die Begrenzung von

  • Zahnersatz
  • implantologische Leistungen
  • Material- und Laborkosten

In den Bedingungen der Versicherungen steht immer, dass sie nur leisten, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt. Die Versicherer können in Frage stellen, ob es sich um eine solche Behandlung in Bezug auf die Implantate handelt oder es auch eine andere Versorgung gibt. Sie müssen sich die vertraglichen Rechte gegenüber dem Versicherer erst erstreiten, wenn es Ärger um die Zahnbehandlung gibt.

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In Zukunft sind Beitragssteigerungen möglich

In der Zahnzusatzversicherung bleiben die Beiträge nicht stabil, denn in den Verträgen steht, dass die Beiträge angehoben werden, wenn die Ausgaben steigen.

Zudem werden die Beiträge angepasst, wenn die Ausgaben den kalkulierten Umfang überschreiten und diese Wahrscheinlichkeit tritt mit Sicherheit ein. Allerdings lässt sich heute noch nicht sagen, in welche Höhe die Beiträge in Zukunft steigen.

Es gibt Tarife bei denen die Beiträge mit dem Alter ansteigen und bei diesen Verträgen hat die Versicherung die Möglichkeit auch schon heute eine Preisentwicklung zu nennen, also fragen Sie einfach nach.

Heute sind viele der leistungsstarken Tarife mit einer solchen automatischen Beitragssteigerung ausgestattet. Die Beiträge steigen also mit dem Alter automatisch an, aber das heißt nicht, dass diese Verträge schlechter sind als andere.

Sie haben die Möglichkeit den Tarif zu wechseln, wenn Sie schon einen Vertrag abgeschlossen haben. Die Wechselmöglichkeit ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn es sich nicht um einen Vertrag mit steigenden Beiträgen im Alter handelt. Manchmal besteht die Möglichkeit, dass die neuen Tarife deutlich preiswerter sind als die alten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Zahnzusatzversicherung

1. Wann ist das richtige Alter für eine Zahnzusatzversicherung?

Es gibt kein festgelegtes Alter um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, aber Zahnzusatz wird meist erst am Mitte 30 notwendig. Das sollten Sie bei Ihrer Planung bedenken und nicht schon mit 18 eine solche Versicherung abschließen.

2. Was kostet eine gute Zahnzusatzversicherung?

Eine gute Zahnzusatzversicherung erhalten Sie schon ab 8 Euro im Monat und dazu können Sie zusätzliche Leistungen buchen, die den Preis in die Höhe treiben.

3. Worauf muss ich bei der Zahnzusatzversicherung achten?

Bei einer Zahnzusatzversicherung sollten Sie immer auf hohe Leistungen für Zahnersatz achten. Das bedeutet, dass die Prozentzahl zu den entstehen Gesamtkosten sehr hoch sein sollte. Ideal sind zwischen 80 und 95% der tatsächlichen Kosten.

4. Kann die Zahnzusatzversicherung gekündigt werden?

Sie haben die Möglichkeit der Kündigung, wenn Sie drei Monate vor Ende des Kalenderjahres eine schriftliche Kündigung zur Versicherung einreichen.

5. Wie lange muss die Zahnzusatzversicherung für den vollen Leistungsumfang bestehen?

Damit Sie den vollen Leistungsumfang erhalten muss die Versicherung in der Regel ein paar Jahre bestehen. Die Mindestlaufzeit von höchstens zwei Jahren darf dabei aber nicht überschritten werden.

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Fazit

Zahnzusatzversicherungen sind sehr beliebt, denn wenn Sie wert auf einen hochwertigen Zahnersatz legen, dann ist eine solche Versicherung gut. Sie übernimmt einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten für eine Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Zusatzleistungen wie professionelle Zahnreinigung müssen zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden. Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie sich die Vertragsbedingungen genau anschauen.

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Welche Zahnvorsorge zahlt die Krankenkasse? Schon Kleinkinder haben Anrecht auf Zahnvorsorge https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/welche-zahnvorsorge-zahlt-die-krankenkasse-schon-kleinkinder-haben-anrecht-auf-zahnvorsorge/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/welche-zahnvorsorge-zahlt-die-krankenkasse-schon-kleinkinder-haben-anrecht-auf-zahnvorsorge/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:30:36 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63059 Die professionelle Zahnreinigung ist inzwischen eine private Leistung. Aber die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Untersuchungen zur Vorsorge für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihr Zahnarzt kann Sie also nicht nur beraten, sondern Ihnen auch in Bezug

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Die professionelle Zahnreinigung ist inzwischen eine private Leistung. Aber die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Untersuchungen zur Vorsorge für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihr Zahnarzt kann Sie also nicht nur beraten, sondern Ihnen auch in Bezug auf die Kosten alle wichtigen Informationen mitteilen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Zahnvorsorgen beginnt bei Kindern seit dem 1. Juli 2019 schon am dem 6. Lebensmonat. Die Kinder haben bis zum 6. Lebensjahr einen Anspruch auf 6 Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt.
  • Der Kinderarzt dokumentiert seit Mai 2015 in einem gelben Kinderuntersuchungsheft die Zahnarztbesuche seit dem 6. Lebensmonat und zwar von U5 bis U9.
  • 2x im Jahr ist die Kontrolluntersuchung für Erwachsene beim Zahnarzt kostenfrei und dazu kommt 1x im Jahr eine kostenfreie Zahnsteinentfernung und alle 2 Jahre die Parodontitis-Früherkennung.
  • Viele Krankenkassen bieten Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung an und dabei handelt es sich meist um eine freiwillige Satzungsleistung.

Die professionelle Zahnreinigung ist eine Privatleistung und somit gehen viele Patienten davon aus, dass auch sonst keine Krankheitsvorbeugungen im Bereich der Zähne von der Krankenkasse übernommen werden. Aber das ist nicht richtig, denn schon für Kinder und Jugendliche gibt es zahlreiche Angebote und auch Erwachsene können kostenlose Vorsorgeuntersuchungen nutzen.

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Die Kassenleistung für Erwachsene

Sie sind gesetzlich krankenversichert, dann können Sie alle 6 Monate zur kostenlosen Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen.

Dazu können Sie z.B. einmal im Jahr eine Zahnsteinentfernung verlangen und alle zwei Jahre die Erstellung eines Parodontalen Screening-Indexes. Auf diese drei Untersuchungen haben die gesetzlich Versicherten inzwischen einen rechtlichen Anspruch. Somit ist diese Untersuchung auch kostenfrei.

Kontrolluntersuchung

Das Ziel der Kontrolluntersuchung ist es z.B., die Krankheiten am Zahn frühzeitig zu erkennen und weitere Behandlungen im Bedarfsfall einzuleiten. Dabei werden alle Zähne der Reihe nach durch den Zahnarzt untersucht und das Ergebnis wird in einem Zahnschema festgehalten. Dort steht auch, welche Zählen fehlen, welche Zähne gefüllt, überkront oder ersetzt sind. Der Zahnarzt achtet zudem noch auf die Mundschleimhaut, Verfärbungen, Zahnstein, Zahnfleischtaschen und auch auf Veränderungen der Zunge. Diese Untersuchungen gehören inzwischen zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen. Sie sollten also in das Bonusheft eingetragen werden. Am Ende können Sie dadurch einen höheren Festzuschuss von der Krankenkasse für Zahnersatz bekommen.

Entfernung von Zahnstein

Zahnsteinentfernung ist eine sinnvolle Sache, denn die Beläge führen nicht nur zu Reizungen des Zahnfleisches, sondern auch zu Entzündungen. Aus der Zahnfleischentzündung entsteht dann oft eine Parodontitis.

Parodontale Screening-Index

Seit 2004 ist der Parodontale Screening Index eine Kassenleistung. Der Zahnarzt misst dabei mit einer kleinen speziellen Sonde die Zahnfleischtaschen im Ober- und Unterkiefer. Dadurch kann er eine grobe Abschätzung machen und dadurch feststellen, ob z.B. eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt.

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Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Zur Vermeidung von Karies bei Kleinkindern gibt es seit dem 1. Juli 2019 eine neue gesetzliche Regelung und diese besagt, dass Kinder zwischen dem 6. und dem 34. Lebensmonat drei Vorsorgeuntersuchungen nutzen können.

Zeitlich sind die Untersuchungen inzwischen mit den bekannten U-Untersuchungen abgestimmt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwischen dem 3. und 6 Lebensjahr drei Zahnarztuntersuchungen, wobei diese auch schon zu den Früherkennungsuntersuchungen gehören. Also insgesamt haben Kinder Anrecht auf sechs Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt bis zum 6. Lebensjahr. Diese Regelung gilt seit dem 1. Juni 2018, so dass eine frühzeitige Behandlung möglich ist.

Jedes halbe Jahr zahlt die Krankenkasse eine Kontrolluntersuchung, allerdings nur dann, wenn die Kinder zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr sind. Dazu kommen die Fissurenversiegelung der beiden Backenzähne, die sich vor den Weisheitszähnen befinden. Dazu kommt ein Anspruch auf Zahnschmelzhärtung mit Fluroidlack. Diese Leistung wird allerdings nur 2x im Jahr bezahlt, und auch nur bis zum vollendeten 33. Lebensmonat. Bis einschließlich 11 Jahre haben Kinder zudem Anspruch auf Gruppenprophylaxe. Die Kinder üben unter fachlicher Anleitung nicht nur das richtige Zähne putzen, sondern bekommen auch Informationen zur Ernährung und werden zur ordentlichen Mundhygiene Zuhause motiviert.

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Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Zusatzleistungen der Krankenkasse

Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung wird von einigen gesetzlichen Kranken mittlerweile zum Teil oder ganz übernommen.

Allerdings gibt es in der Hinsicht keine feste Regelung, denn die Höhe und auch die Bedingungen sind von Fall zu Fall individuell zu bewerten. Bei solchen Leistungen handelt es sich um sogenannte freiwillige Satzungsleistungen und die beschließen die Krankenkassen selbstständig.

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Fragen und Antworten

FAQs zum Thema Zahnvorsorge der Krankenkasse

1. Wird die professionelle Zahnreinigung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?

In der Regel wird die professionelle Zahnreinigung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, denn es handelt sich um eine Privatleistung. In den letzten Jahren haben sich die Krankenkasse unterschiedlich verhalten und einige Kassen zahlen heute einen Teil der Kosten.

2. Wie oft kann ich zum Zahnarzt gehen und die Krankenkasse zahlt?

Erwachsene können alle sechs Monate zur Kontrolle zum Zahnarzt gehen, denn diese Untersuchungen sind Leistungen der Krankenkasse und Sie müssen keine zusätzlichen Kosten tragen.

3. Ab wann können Kleinkinder zum Zahnarzt?

Mittlerweile sollten Kleinkinder ab einem Alter von 6 Monaten zum Zahnarzt gehen, denn es handelt sich um eine Vorsorgeuntersuchung.

4. Wie sinnvoll sind Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt?

Beim Zahnarzt zählen Vorsorgeuntersuchungen genauso wie alle anderen Vorsorgeuntersuchungen auch. Sie sind sehr wichtig, denn mit Hilfe des Bonusheftes können Sie im Alter einen hohen Zuschuss für Zahnersatz bekommen.

5. Was ist, wenn Vorsorgeuntersuchungen durch den Zahnarzt im Bonusheft fehlen?

Das Bonusheft hilft Ihnen einen Zuschuss zum Zahnersatz zu bekommen, aber wenn Untersuchungen fehlen, dann fällt der Zuschuss deutlich geringer aus. Es gibt dafür aber keine feste Regelung, so dass die Krankenkasse individuell entscheiden kann.

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Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fazit

Zahnarztvorsorgeuntersuchungen sind immens wichtig, denn nicht nur, dass sie dafür sorgen, dass Erkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden können, sondern mit ihnen sammeln Sie Pluspunkte für den Zahnersatz. Schon Kleinkinder haben Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt und schon am 6. Monaten sollte der Besuch zum Pflichtprogramm gehören. Zeitlich liegen die Zahnarztuntersuchungen mit den U-Untersuchungen gleich, so dass es Ihnen keine Umstände macht.

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Parodontitis-Therapie: Was zahlt die Kasse? Stellen Sie vor der Behandlung einen Kostenübernahme-Antrag https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/parodontitis-therapie-was-zahlt-die-kasse-stellen-sie-vor-der-behandlung-einen-kostenuebernahme-antrag/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/parodontitis-therapie-was-zahlt-die-kasse-stellen-sie-vor-der-behandlung-einen-kostenuebernahme-antrag/#respond Mon, 26 Apr 2021 04:49:51 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62945 Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen

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Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen trotzdem großen Wert darauf. Bislang war es so, dass viele Vor- und Nachbehandlungen durch den Patienten bezahlt werden muss. Ab Mitte 2021 jedoch ändert sich einiges.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Parodontitis-Behandlung handelt es sich um eine aufwendige und langwierige Prozedur, aber dafür beugt sie Zahnverlust vor.
  • Nicht nur die akute Therapie ist ab Juli 2021 eine Kassenleistung für die gesetzlich Versicherten, sondern auch die daraus entstehende Vor- und Nachbehandlung.
  • Der Parodontale Screening Index ist eine spezielle Untersuchung zur Früherkennung von Parodontitis und alle zwei Jahre eine Kassenleistung.
  • Die Parodontitis-Therapie muss bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden.

Bakterien im Zahnbelag sind die Ursache für Parodontitis und damit beginnt eine Zahnfleischentzündung. Meist verursacht diese Art der Erkrankung keine Schmerzen, aber sie führt zu Zahnlockerungen und am Ende sogar zum Zahnverlust.

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Was ist Parodontitis überhaupt?

Parodontitis, früher auch unter dem Namen Parodontose bekannt, ist eine Entzündung des Zahnhalteapparates.

Der Zahnapparat ist die Struktur, in der der Zahn im Kieferknochen befestigt ist. Dazu gehören z.B. Zahnfleisch, Wurzelhaut, Zahnzement und Haltefasern im Zahnfach.

Verursacht wird Parodontitis im Allgemeinen durch Bakterien in den Zahnbelegen. Sie beginnt immer mit einer Zahnfleischentzündung. In der Regel verursacht die Erkrankung keine Schmerzen. Jedoch können Zahnfleischtaschen entstehen und diese sind mehrere Millimeter tief. Dadurch entstehen z.B. Lockerungen der Zähne und freiliegende Zahnhälse. Das Ergebnis ist ein Zahnverlust, wenn es zu keiner Behandlung kommt. Im Grunde ist es also deutlich besser, wenn diese Erkrankung frühzeitig erkannt wird, damit sie gut zu behandeln ist. Das Ziel ist es daher, dass der Knochenabbau am Zahnhalteapparat frühzeitig gestoppt wird.

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Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

Die allgemeine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt findet alle sechs Monate statt. Sie wird inzwischen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Auch einmal im Jahr eine Zahnsteinentfernung wird von der Krankenkasse bezahlt. Der Parodontale Screening Index alle zwei Jahre ist eine Untersuchung zur Früherkennung und ist daher alle zwei Jahre eine Kassenleistung. Bei dem Screening wird z.B. mit Hilfe einer Spezialsonde die Zahnfleischtaschentiefe gemessen.

Eine Zahnfleischtiefe von 3,5 mm und mehr gilt als behandlungsbedürftig, aber auch tiefere Taschen müssen behandelt werden. Die Kassen übernehmen die Kosten für eine solche Behandlung inzwischen nur, wenn Sie im Vorfeld einen Antrag stellen. Daher müssen Sie einen schriftlichen Antrag ausfüllen, wobei der Zahnarzt auch einen Heil- und Kostenplan erstellen muss. Er muss zusammen mit dem Antrag zur Prüfung eingereicht werden, damit es zu einer Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse kommt.

Wichtig:

Mittlerweile gibt es eine neue Richtlinie rund um die Parodontitisbehandlung. In ihr ist z.B. festgelegt, dass die Zahnärzte vor der Behandlung zuerst Stadium und Grad der Erkrankung festlegen müssen. Auch Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen müssen abgeklärt sein. Der nächste Schritt ist dann ein Aufklärungs- und Therapiegespräch, so dass der Patienten alle weiteren Schritte erhält. Der Zahnarzt weist den Patienten zudem darauf hin, dass die Therapie nur mit Mithilfe ein gutes Ergebnis bringt. Eine gute Mundhygiene ist daher unerlässlich.

Die Richtlinie sieht z.B. verschiedene Ansätze für eine Behandlung vor, wobei der Schweregrad der Erkrankung eine wichtige Rolle spielt. Es kommt entweder zu einer antiinfektiösen Therapie, einer Antibiotikatherapie oder einem chirurgischen Eingriff. Die Zahnärzte müssen die Fortschritte in der Therapie und die Mitarbeit des Patienten nachprüfen.

In regelmäßigen Abständen erfolgt eine langfristige Nachbehandlung und die ist auch unter dem Namen unterstützend Parodontitistherapie bekannt. Die bakteriellen Beläge werden dabei von den Zähnen entfernt. Die Zahnfleischtaschen werden z.B. gemessen und wenn notwendig gereinigt. Eine Anleitung für die Mundhygiene ist daher sehr wichtig. Nur, wenn Sie als Patient auch in den eigenen vier Wänden eine gute Mundhygiene durchführen, ist ein gutes Ergebnis zu erwarten. Die unterstützende Parodontitistherapie können von Patienten auch nach der aktiven Behandlungsphase in Anspruch genommen werden. Dies gilt inzwischen ganze zwei Jahre lang. Dadurch wird der Behandlungserfolg gesichert, allerdings ist der individuelle Bedarf entscheidend. In der Regel kann der Bedarf auch um weitere sechs Monate verlängert werden.

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Was müssen Sie selber zahlen?

Die Privatkosten für die Anleitung zur richtigen Mundhygiene entfallen mit der neuen Richtlinie. In der Regel zahlen Sie 25 Euro für die Anleitung, aber das ist nicht mehr notwendig.

Eine professionelle Zahnreinigung kann eine sinnvolle Vorbehandlung darstellen. Dabei aber kommt es in erster Linie auf den Schweregrad der Erkrankung an. Zudem handelt es sich nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung, so dass sie nicht zwingend erforderlich ist. Die professionelle Zahnreinigung ist inzwischen keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Aber trotzdem übernehmen viele Kassen z.B. einen Teil der Kosten. Sie setzen dabei auf die Satzungsleistungen, so dass Sie nur einen Teil dazu zahlen müssen.

Bei Zähnen, die z.B. nach der bisherigen Richtlinie nicht erhaltungswürdig sind, handelt es sich um eine Privatleistung. Dies gilt aber nur dann, wenn Sie eine Parodontitis-Therapie machen. Das trifft z.B. zu, wenn der Knochenabbau schon mehr als 75% zeigt.

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Interessante Tipps für den Patienten

Nachfolgend finden Sie ein paar wichtige Tipps, damit Sie frühzeitig reagieren können und eine schwere Erkrankung nahezu ausgeschlossen ist.

  • Für eine Verhinderung und Früherkennung von Parodontitis ist eine gründliche Mundhygiene sehr wichtig. Aber auch regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt und die zweijährige Früherkennung PSI-Index sind ratsam.
  • Fragen Sie daher selber nach dem PSI-Index zur Früherkennung.
  • Lassen Sie sich daher die notwendigen Behandlungsschritte genau von Ihrem Zahnarzt erklären. Sprechen Sie zudem mit der Krankenkasse, wenn eine Parodontitis festgestellt wird.
  • Eine sinnvolle Vorbehandlung bietet z.B. eine professionelle Zahnreinigung, vor allen Dingen, wenn der Schweregrad schon ein wenig höher ist. Allerdings handelt es sich nicht um eine verpflichtende Behandlung. Fragen Sie daher bei der Krankenkasse nach, ob Sie die Kosten im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung übernimmt.
  • Werfen Sie einen Blick auf den Behandlungsplan Ihres Zahnarztes. In Deutschland gibt es allerdings nur rund 250 Fachzahnärzte für diese Art der Erkrankung. Zahnärzte mit der Bezeichnung „DGParo-Spezialist für Parodontologie“ sind auch sehr gut qualifiziert. Deutlich weniger aussagekräftig ist dagegen der Hinweis „Tätigkeitsschwerpunkt Parodontologie“. Auch die Begriffe „Parodontologe“ oder „Spezialist für Parodontologie“ sind kein eindeutiges Indiz.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Parodontitis-Therapie

1. Wie behandelt man Parodontitis?

Z.B. mit Hilfe eines geschlossenen oder offenen Vorgehens können die Beläge aus den Zahnfleischtaschen entfernt werden. Aber auch die Mitarbeit des Patienten spielt eine wichtige Rolle, denn ohne eine gute Mundhygiene kommt es nicht zum Erfolg.

2. Was kann ich selber machen?

Es gibt verschiedene vorbeugende Maßnahmen. Dazu gehören z.B. zweimal am Tag die Zähneputzen, Zahnseide verwenden, eine fluoridhaltige Zahnpasta verwenden und natürlich regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt. Auch eine Zahnreinigung und eine zahnfreundliche Ernährung sind von Vorteil, genau wie der Verzicht auf Rauchen.

3. Kann man Parodontose aufhalten?

Es gibt eine schlechte Nachricht, denn eine Parodontose ist nicht heilbar. Die Struktur ist verloren und regeneriert sich daher nicht einfach so.

4. Bilden sich Zahnfleischtaschen zurück?

Zahnfleischtaschen können sich auch zurückbilden. Aber dafür spielt die Ausprägung eine wichtige Rolle. Kleine Taschen bilden sich z.B. besser zurück als die Großen.

5. Welche Zahncreme bietet sich bei Parodontose an?

Verwenden Sie eine Zahncreme mit einem geringen bis mittleren Abrieb. Der RDA-Wert liegt idealerweise zwischen 30 und 60 und der Fluorid-Gehalt liegt zwischen 1.000 und 1.500 ppm.

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Fazit

Parodontose ist eine Erkrankung im Mundinnenraum, wobei sich Zahnfleischtaschen bilden und das Ergebnis lose und herausfallende Zähne sind. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen zweimal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt. Die Kassen übernehmen auch die Behandlungskosten bei Parodontose. Stellen Sie daher einen Kostenübernahmeantrag. Fügen Sie dort die Therapie- und Behandlungskosten des Zahnarztes bei. Beginnen Sie daher die Behandlung erst, wenn die Krankenkasse ihre Zustimmung gegeben hat.

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