Zuzahlung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 08:52:14 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Zuzahlung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Häusliche Pflege und Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen – Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haeusliche-pflege-und-haushaltshilfe-von-der-krankenkasse-bezahlen-lassen-stellen-sie-einen-antrag-bei-ihrer-krankenkasse/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haeusliche-pflege-und-haushaltshilfe-von-der-krankenkasse-bezahlen-lassen-stellen-sie-einen-antrag-bei-ihrer-krankenkasse/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:52:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63293 Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, dass eine häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe ins Haus kommen kann. Die Krankenkasse ermöglicht Ihnen die Hilfe auf Rezept und zahlt die Kosten.   Sie sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung

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Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, dass eine häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe ins Haus kommen kann. Die Krankenkasse ermöglicht Ihnen die Hilfe auf Rezept und zahlt die Kosten.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben einen Anspruch auf eine häusliche Pflege oder eine Haushaltshilfe, wenn Sie eine schwere Krankheit haben oder nach der Behandlung im Krankenhaus.
  • Allerdings gibt es eine wichtige Voraussetzung, denn in Ihrem Haushalt darf keine Person leben, die Sie pflegen kann oder den Haushalt übernimmt.
  • In der Regel erhalten Sie in der Woche eine Hilfeleistung von vier Wochen für eine Krankheitsepisode und Sie müssen eine gesetzliche Zuzahlung leisten.

Sie sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung und können sich für eine kurze Zeit nicht selber versorgen, weil Sie eine OP hatten, eine Krankheit haben oder nach einer anderen Behandlung aus dem Krankenhaus kommen. Dann haben Sie das Recht, dass Sie Hilfe im Haushalt bekommen und zwar auf Rezept. Eine Voraussetzung gibt es hier allerdings, denn in Ihrem Haushalt darf keine Person leben, welche die Aufgaben vorübergehend übernehmen kann. Das bedeutet, Sie haben Zuhause niemanden, der Ihnen bei der Körperpflege hilft, beim Essen machen oder den Haushalt übernimmt. Auch die Versorgung der Kinder ist nicht möglich, dann können Sie Hilfe erhalten. Sie haben dann die Wahl sich für eine professionelle Kraft zu entscheiden oder sich von Freunden oder Verwandten helfen zu lassen.

Damit der Antrag bei der Krankenkasse ein Erfolg wird, sollten Sie sich an die folgenden Tipps halten.

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Die Aufgaben

Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe, aber in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt davon ab, was Sie noch machen können. 

Sie brauchen eine Unterstützung für den eigenen Haushalt und diese ist auch genehmigt, dann kümmert sie sich um die folgenden notwendigen Dinge:

  • Wäsche waschen
  • Wohnung putzen
  • Mahlzeiten zubereiten
  • Einkaufen
  • Botengänge
  • Kinderbetreuung
  • Kinderbeaufsichtigung

Der Antrag

Damit Sie Hilfe im Haushalt bekommen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Krankenkasse stellen. 

Neben dem Formular müssen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt haben und darin muss nicht nur die Diagnose stehen, sondern auch die daraus resultierenden Beeinträchtigungen. Außerdem muss der Arzt noch weitere Informationen angeben, darunter:

  • ab wann eine Hilfe notwendig ist
  • für wie lange die Hilfe gebraucht wird
  • in welchem Umfang die Hilfe zu gewähren ist

Bedenken Sie immer, dann die Bearbeitung des Antrags eine gewisse Weile in Anspruch nimmt und aus dem Grund sollten Sie schon während des Krankenhausaufenthalts den Antrag ausfüllen und bei der Krankenkasse einreichen, so dass es zu einer reibungslosen Versorgung kommt.

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Die Dauer

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren, wenn Sie sich im Krankenhaus oder in der Rehabilitation befinden.

Nachdem Sie in das eigene häusliche Umfeld zurückgekehrt sind, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für maximal vier Wochen in einer Krankheitsperiode. Die Hilfe lässt sich auf 26 Wochen erweitern, wenn Kinder zu versorgen sind und dann übernimmt die Krankenkasse auch weiterhin die Kosten. Sie sind Alleinerziehend oder Eltern ohne Familie, dann sollten Sie sich bei älteren Kindern erkundigen, ob die Krankenkasse auch hier Betreuungsleistungen im Notfall anbietet.

Die Wahlfreiheit

Sie können sich die passende Haushaltskraft bei dem Wohlfahrtsverband, einem Pflegedienst oder einem anderen örtlichen Dienstleister suchen. 

Die Krankenkassen können bei der Suche nach einer Haushaltshilfe aber auch beratend zur Seite stehen, denn dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Fragen Sie schon bei der Antragsstellung nach passenden Anbietern und deren Kontaktdaten, damit Sie sich in Ruhe entscheiden können, denn Sie haben die Wahlfreiheit. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Krankenkasse den ersten Kontakt herstellt und sich über mögliche freie Kapazitäten informiert.

Sie können sich aber auch für eine vertraute Person entscheiden und diese mit der Haushaltsführung beauftragen, wenn Sie das möchten.

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Die Kosten

Die Krankenkassen zahlen seit Januar 2021 für eine selbst organisierte Hilfskraft einen Stundenlohn von 10,25 Euro.

Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen alle Kosten der Haushaltshilfe, welche durch die Inanspruchnahme der Leistung entstehen. Allerdings ist die Erstattung auf eine bestimmte Höhe und eine Stundenanzahl begrenzt. Hierzu gibt es eine feste Reglung, so dass ein achtstündiger Einsatz am Tag möglich ist. Dann übernimmt die Krankenkasse also einen kompletten 8-Stunden-Tag mit 82,00 Euro.

Im Einzelfall entscheidet die Krankenkasse was eine angemessene Stundenzahl für die Haushaltshilfe ist, denn dabei kommen verschiedene Faktoren in die Berücksichtigung. Dazu gehören die Anzahl der Kinder und deren Alter, aber auch ob es noch andere Personen gibt, die sich kümmern können. Unter bestimmten Umständen ist es sogar notwendig, dass eine Betreuungszeit von acht Stunden nicht ausreicht, so dass die Krankenkasse mehr als acht Stunden genehmigt. Allerdings muss der Einzelfall mit der Krankenkasse besprochen werden.

Der Stundenlohn bedeutet gerade für Nachbarn und Freunde eine kleine Anerkennung für ihren Einsatz, aber nicht jede Person erhält eine finanzielle Anerkennung. Wenn der Ehepartner allerdings einen Verdienstausfall hat oder hohe Fahrtkosten, dann können Sie auch hier mit der Kostenübernahme rechnen.

Fragen Sie bei der Krankenkasse nach, denn unter bestimmten Bedingungen ist es durchaus möglich, dass die Krankenkasse im Rahmen der Satzungsleistungen auch weitere Kosten im Bereich der Haushaltshilfe übernimmt.

Wichtig:

Lassen Sie die Krankenkasse den Vertrag mit der Fachkraft abschließen, wenn Sie sich für eine professionelle Haushaltshilfe entscheiden. Die Krankenkasse rechnen dann die Kosten direkt mit der Fachkraft beziehungsweise mit dem Unternehmen ab, aber eine Zuzahlung müssen Sie trotzdem leisten. Rechnen Sie mit einer Zuzahlung zwischen fünf und 10 Euro.

Sie erhalten keine zusätzliche Haushaltshilfe, wenn die häusliche Versorgung schon für die Leistungen einer Pflegeversicherung sichergestellt ist.

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Hilfe bei Krankheit oder im Pflegefall

Haushaltshilfen sind eine gute Möglichkeit, um den Alltag bewältigt zu bekommen, obwohl Sie körperlich eingeschränkt sind.

Sie schaffen den Haushalt alleine nicht mehr und sind immer auf sich allein gestellt, dann kann eine haushaltsnahe Dienstleistung Ihnen den Alltag ein wenig erleichtern. In einigen Fällen übernimmt die Kranken- oder Pflegeversicherung die Kosten für die Haushaltshilfe.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Haushaltshilfe

1. Ich bin verheiratet, mein Mann ist auf Montage und ich muss für zwei Wochen ins Krankenhaus – wer übernimmt die Betreuung meiner Tochter?

Zuerst kann der Mann schauen, ob er für Ihren Krankenhausaufenthalt frei bekommt oder Sie wenden sich an die Großeltern. Haben Sie keine Möglichkeit, dann wenden Sie sich in Ihre Krankenkasse, denn in einigen Fällen können Sie eine Betreuungshilfe beantragen. Die Kosten übernimmt dann die Krankenkasse.

2. Wie oft ist eine Zuzahlung erforderlich?

Grundsätzlich zahlen Sie für ein Rezept eine Zuzahlung, also einmal für ein Rezept.

3. Was macht die Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe übernimmt alle notwendigen Arbeiten rund um den Haushalt vom Wäsche waschen über das Fenster putzen bis hin zu Staub wischen. Aber auch Einkäufe oder Besorgungen werden von der Haushaltshilfe bei Bedarf erledigt.

4. Fährt die Haushaltshilfe auch mit mir zum Arzt?

Sie sind nicht in der Lage selbstständig zum Arzt zu fahren und der Arzt hat Ihnen das bescheinigt, dann kann die Haushaltshilfe auch mit Ihnen zum Arzt fahren.

5. Wie lange kann ich eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen?

Die Krankenkasse hat eine Regelung von vier Wochen in einem Quartal festgelegt, aber unter gewissen Umständen kann die Haushaltshilfe auch für einen längeren Zeitraum eine Hilfe sein.

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Fazit

Ein Aufenthalt im Krankenhaus, eine längere Krankheitsphase oder eine Aufenthalt in der Reha können durchaus ein Grund sein, dass Sie nicht mehr in der Lage sind alle Dinge im Haushalt eigenständig zu erledigen. Aber das ist nicht schlimm, denn die Krankenkasse hat die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu ermöglichen. Sie können bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen und die Kosten werden übernommen. Sie müssen allerdings mit einer Zuzahlung von 5 bis 10 Euro für ein Rezept rechnen.

Der Beitrag Häusliche Pflege und Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen – Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Zuzahlungen: Die Regeln für eine Befreiung bei der Krankenkasse – Bewahren Sie alle Rechnungen der Zuzahlungen gut auf https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse-bewahren-sie-alle-rechnungen-der-zuzahlungen-gut-auf/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse-bewahren-sie-alle-rechnungen-der-zuzahlungen-gut-auf/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:39:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63106 In Form von Zuzahlungen müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse sich an den Ausgaben für die Gesundheit beteiligen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von der Regelung ausgenommen, denn sie müssen keine Zuzahlung leisten. Sie

Der Beitrag Zuzahlungen: Die Regeln für eine Befreiung bei der Krankenkasse – Bewahren Sie alle Rechnungen der Zuzahlungen gut auf erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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In Form von Zuzahlungen müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse sich an den Ausgaben für die Gesundheit beteiligen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von der Regelung ausgenommen, denn sie müssen keine Zuzahlung leisten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie müssen Zuzahlungen z.B. leisten, um die eigene Gesundheit zu unterstützen, aber damit Sie finanziell nicht zu sehr belastet werden, gibt es Höchst- beziehungsweise Belastungsgrenzen.
  • Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der Bruttoeinkünfte von allen Personen, die im Haushalt leben. Die Grenze liegt bei chronisch Kranken bei 1% und es wird immer für ein Kalenderjahr gerechnet.
  • Als Grundlage für die Berechnung wird die Summe der gesetzlichen Zuzahlung für die Leistungen genommen.
  • Aus dem Grund sollten Sie und alle anderen Angehörigen aus dem Haushalt alle Belege an geleisteten Zuzahlungen sammeln oder gut aufbewahren.
  • Sie können Ihre persönliche Belastungsgrenze ganz einfach selber berechnen.
  • Durch Zuzahlungen haben Sie die persönliche Belastungsgrenze erreicht, dann können Sie bei der Krankenkasse einen Befreiungsantrag stellen. Dazu reichen Sie alle Belege der Zuzahlungen und die Einkommensnachweise ein. Nach der Prüfung stellt die Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung aus.

Sie können sich allerdings auch von Zuzahlungen befreien lassen, aber dafür müssen Sie ein spezielles Vorgehen einhalten und im nachfolgenden Beitrag erklären wir Ihnen alle wichtigen Details.

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Voraussetzung für eine Befreiung

Damit Sie eine Befreiung erhalten können werden ausschließlich alle gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungen für verordnete Mittel und Behandlungen berücksichtigt.

Sie müssen eine sorgfältige Unterscheidung einhalten, denn wenn Sie eine bessere Versorgung als ein Kassenpatient wollen, dann handelt es sich um eine freiwillige Entscheidung. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, dass Sie sich von den Mehrkosten befreien lassen können. Hierbei handelt es sich um Zuzahlungen zum Zahnersatz und individuelle Gesundheitsleistungen, denn diese lassen sich als außergewöhnliche Leistungen von der Steuer absetzen.

Die Belastungsgrenze liegt im Kalenderjahr bei 2% der kompletten Bruttoeinnahmen von Ehepartnern und den gesamten Familienhaushalt. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Partner eine eigene Versicherung hat oder nicht. Auch die Einnahmen der familienversicherten Kinder zählt dazu und die Belastungsgrenze wird von Jahr zu Jahr neu berechnet. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungshöchstgrenze bei 1% der Bruttoeinnahmen.

Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt inzwischen bei 2% der Bruttoeinnahmen. Wenn Sie mehr Zuzahlungen im Jahr haben, dann können Sie sich für den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreien lassen. Die Belastungsgrenze für chronisch Kranke liegt nur bei 1% der Bruttoeinnahmen im Jahr. Für alle Personen gilt allerdings, dass die persönliche Belastungsgrenze von Jahr zu Jahr neu berechnet wird.

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Chronisch kranke Personen

Als chronisch krank gelten Personen, die mindestens ein Jahr und länger in Behandlung sind oder mindestens einmal im Quartal ärztlich versorgt werden müssen.

Ein gutes Beispiel liefert eine Diabetesbehandlung, denn hier findet einmal im Quartal eine Untersuchung des Blutzuckers statt. Sie müssen aber auch die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Es liegt eine Pflegebedürftigkeit vor und Sie haben mindestens Pflegegrad 3, 4 oder 5.
  • Sie haben eine Behinderung von mindestens 60% aufgrund einer Erkrankung oder es liegt eine Erwerbsminderung von mindestens 60% vor.
  • Es findet eine durchgehend medizinische Versorgung statt und ohne eine Behandlung wird sich der Gesundheitszustand verschlimmern.

Sie müssen bei der Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, damit Sie als chronisch krank eingestuft werden können. In dieser Bescheinigung muss der Arzt abgeben, dass der Patient ein therapiegerechtes Verhalten bekommen muss.

Wichtig:

Sie haben die Möglichkeit die Belastungsgrenze von 2% auf 1% heruntersetzen zu lassen, wenn es später zu einer chronischen Erkrankung kommt, aber dafür müssen Sie sich von Ihrem Arzt einmal über die Vor- und Nachteile der Früherkennungsuntersuchungen von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs aufklären lassen. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Regelung, die alle Frauen betrifft, die nach dem 1. April 1962 geboren sind und alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren sind. Männer und Frauen müssen sich innerhalb von zwei Jahren, nachdem Sie das Anspruchsalter erreicht haben, einer Beratung unterziehen. Bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs müssen Sie das Alter von 20 Jahren erreicht haben und bei der Untersuchung auf Darm- und Brustkrebs müssen Sie ein Alter von 50 Jahren haben.

Sie brauchen sich nicht beraten lassen, wenn Sie eine schwere psychische Erkrankung haben oder schwer geistig behindert sind. Zudem gilt das auch, wenn Sie schon eine der untersuchten Krankheiten aufweisen.

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Die persönliche Belastungsgrenze ermitteln

Die Belastungsgrenze richtet sich nach dem Familien-Bruttoeinkommen von allen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. 

In der Regel sind davon nicht nur die Ehepartner betroffen, sondern auch die Kinder. Die Berücksichtigung der Kinder findet inzwischen bis zum Erreichen des 18. Lebensjahrs statt. Der Versicherungsstatus des Kindes spielt dabei keine Rolle. Das Kind muss ab dem darauffolgenden Jahr in der Familienversicherung sein.

Die Belastungsgrenze wird für alle Personen berechnet, die im Haushalt leben. Damit allerdings alle Freibeträge geltend gemacht werden können, müssen alle gesetzlichen Zuzahlungen berücksichtigt werden. Dabei kommt es nicht nur zu den eigenen Zuzahlungen, sondern es gelten auch die Zuzahlungen vom Partner. Die Partner zählen nicht zu den Angehörigen, wenn Sie sich in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft befinden.

Die folgenden Freibeträge gelten für 2021:

  • Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner – 5.922,00 Euro
  • Für jedes zu berücksichtigende Kind – 8.388,00 Euro

Stationäre Pflegeeinrichtung

Der Ehegatte oder der Lebenspartner sind dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht, dann gilt auch hier der gemeinsame Haushalt. Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn Sie sich in einer vollstationären Einrichtung befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich in der gleichen oder zwei getrennten Einrichtungen aufhalten.

In der Landwirtschaft gibt es eine Besonderheit, denn es gibt einen Freibetrag in Höhe von 3.948 Euro, wenn Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben und in der Landwirtschaft arbeiten.

Nicht gezählt werden:

  • Pflegegeld
  • Kindergeld
  • Elterngeld bis 300 Euro
  • ElterngeldPlus bis 150 Euro
  • Ausbildungsförderung (BAföG)

Beispielrechnung für 2021

20.000 Euro Jahresbruttoeinkommen Ehemann
15.000 Euro Jahresbruttoeinkommen Ehefrau
35.000 Euro Jahresbruttoeinkommen komplett

5.922 Euro Ehegatten Freibetrag
16.776 Euro 2 Kinder Freibetrag
22.689 Euro Freibetrag gesamt

Resultat:
35.000 Euro Jahresbruttoeinkommen minus 22.689 Euro Freibeträge = 12.302 Euro berücksichtigendes Familieneinkommen

Bei einer Belastungsgrenze von 2% müssen Sie mit einer Zuzahlung von 246,04 Euro im Jahr rechnen und bei einer Belastungsgrenze von 1% müssen Sie als chronischer Kranker mit einer Zuzahlung von 123,02 Euro rechnen.

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Belastungsgrenze für andere Personengruppen

Auch Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Grundsicherung haben eine Belastungsgrenze, aber bei diesen Personengruppen wird das Familienmitglied mit dem höchsten finanziellen Beitrag gerechnet.

Hierbei handelt es sich um den Haushaltsvorstand und er wird als Berechnungsgrundlage für die ganze Bedarfsgemeinschaft genommen. In diesem Zusammenhang können Sie die oben genannten Freibeträge nicht mehr verwenden.

Belastungsgrenzen-Berechnung von Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Grundsicherung

Haushaltsvorstand hat einen Regelsatz von 446 Euro im Monat und das sind 5.352 Euro im Jahr. Die Belastungsgrenze von 2% bedeutet, dass eine Zuzahlung von 107,04 Euro zu leiten ist und bei einer Belastungsgrenze von 1% muss eine Zuzahlung von53,52 Euro geleistet werden.

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Individueller Höchstbetrag – das Thema Vorauszahlung

Sie haben die Möglichkeit den individuellen Höchstbetrag an die Krankenkasse zu überweisen, wenn Sie schon im Vorfeld wissen, wie hoch dieser für das Kalenderjahr ausfällt.

Dadurch können Sie verhindern, dass Sie im Endeffekt zu viel bezahlen und sich für den Rest des Jahres freistellen lassen, so dass keine weiteren Zuzahlungen mehr zu leisten sind.

Hinweis:

Sie sollten sich die Vorauszahlung sehr gut überlegen, wenn eine Rückzahlung durch die Krankenkasse wird nicht passieren.

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Zuzahlungsbefreiung auf Antrag

Sie können bei der Krankenkasse einen Befreiungsantrag stellen, wenn Sie mit den Zuzahlung die Belastungsgrenze für das Kalenderjahr erreicht haben.

Die Krankenkasse wird Sie nicht automatisch über das Erreichen der Belastungsgrenze informieren, so dass Sie die Zuzahlungen und Quittungen immer genau im Blick haben sollten. Zudem sollten Sie bedenken, dass die Zuzahlungsbefreiung nur für das aktuelle Kalenderjahr gilt und für jedes Jahr neu beantragt werden muss.

Sie müssen nicht nur den ausgefüllten Antrag einreichen, sondern auch alle vorhandenen Originalquittungen über die Zahlungen und auch eine Kopie der Einkommensnachweise. Alle Unterlagen sind bei Ihrer Krankenkasse einzureichen und diese prüft die Unterlagen. Alle gesetzlichen Zuzahlungen werden geltend gemacht, so dass auch die Angehörigen ihre Zuzahlungsquittungen einreichen können. Sie erhalten einen Befreiungsbescheid von der Krankenkasse und einen Befreiungsausweis, wenn der Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bewilligt wird. Für den Rest des Jahres brauchen Sie dann keine Zuzahlungen mehr zu leisten und zu viel gezahlte Leistungen bekommen Sie zurückgezahlt, so dass es keine Missverständnisse gibt.

Die gesetzlichen Krankenkassen verzichten in der Regel auf einen jährlichen Nachweis, wenn ein Arzt die chronische Erkrankung bescheinigt und auch in der nächsten Zeit keine Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist. Die Bescheinigung für die Dauerbehandlung reicht der chronische Kranke bei der Krankenkasse ein.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Zuzahlungen

1. Was muss ich für ein Rezept zuzahlen?

Für ein Rezept müssen Sie in der Regel 5 Euro Zuzahlung leisten.

2. Was für eine Zuzahlung muss ich bei einer Verordnung leisten?

Bei einer Verordnung können schon mal 10 Euro und mehr als Eigenleistung anfallen. Hier kommt es auf die Verordnung des Arztes an.

3. Wie oft kann ich eine Befreiung beantragen?

Eine Befreiung zur Zuzahlung können Sie einmal im Jahr beantragen, wenn Sie die Belastungshöchstgrenze überschritten haben. Sie gilt dann für das restliche Kalenderjahr und muss im nachfolgenden Jahr erneut beantragt werden.

4. Informiert mich die Krankenkasse beim Erreichen der Belastungsgrenze?

Nein, die gesetzliche Krankenkasse informiert Sie nicht automatisch, so dass Sie die Zuzahlungen immer selbstständig im Blick haben sollten.

5. Kann ich die FFP2 Masken auch als Zuzahlung rechnen?

Die FFP2 Masken sind nur als Zuzahlung vorgesehen, wenn Sie ein Rezept oder eine Verordnung vom Arzt vorweisen können.

2018-11-01 Onlineapotheke
Seriöse Versandapotheken erkennen – so geht`s

In der Apotheke erhalten Sie nicht nur Arznei, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. Pflegeprodukte, Hygieneartikel oder rezeptfreie Medikamente finden Sie hier auch im Sortiment. Immer mehr Verbraucher vertrauen beim Einkauf dieser Produkte den Onlineapotheken.

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Fazit

Die gesetzlichen Krankenkassen können Ihnen eine Befreiung der Zuzahlung ausstellen, wenn Sie die Belastungshöchstgrenze für das laufende Kalenderjahr erreicht haben. Aber die Krankenkassen informieren Sie nicht automatisch, so dass Sie die Zuzahlungen im Auge behalten sollten. Reichen Sie den Antrag auf Befreiung zusammen mit den Einkommensnachweisen und den Zuzahlungen bei der Krankenkasse ein, so dass eine Prüfung stattfinden kann. Danach erhalten Sie entweder eine Bewilligung mit einem Befreiungsausweis oder eine schriftliche Ablehnung.

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