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Häusliche Pflege und Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen – Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse


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Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, dass eine häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe ins Haus kommen kann. Die Krankenkasse ermöglicht Ihnen die Hilfe auf Rezept und zahlt die Kosten.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben einen Anspruch auf eine häusliche Pflege oder eine Haushaltshilfe, wenn Sie eine schwere Krankheit haben oder nach der Behandlung im Krankenhaus.
  • Allerdings gibt es eine wichtige Voraussetzung, denn in Ihrem Haushalt darf keine Person leben, die Sie pflegen kann oder den Haushalt übernimmt.
  • In der Regel erhalten Sie in der Woche eine Hilfeleistung von vier Wochen für eine Krankheitsepisode und Sie müssen eine gesetzliche Zuzahlung leisten.

Sie sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung und können sich für eine kurze Zeit nicht selber versorgen, weil Sie eine OP hatten, eine Krankheit haben oder nach einer anderen Behandlung aus dem Krankenhaus kommen. Dann haben Sie das Recht, dass Sie Hilfe im Haushalt bekommen und zwar auf Rezept. Eine Voraussetzung gibt es hier allerdings, denn in Ihrem Haushalt darf keine Person leben, welche die Aufgaben vorübergehend übernehmen kann. Das bedeutet, Sie haben Zuhause niemanden, der Ihnen bei der Körperpflege hilft, beim Essen machen oder den Haushalt übernimmt. Auch die Versorgung der Kinder ist nicht möglich, dann können Sie Hilfe erhalten. Sie haben dann die Wahl sich für eine professionelle Kraft zu entscheiden oder sich von Freunden oder Verwandten helfen zu lassen.

Damit der Antrag bei der Krankenkasse ein Erfolg wird, sollten Sie sich an die folgenden Tipps halten.

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Die Aufgaben

Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe, aber in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt davon ab, was Sie noch machen können. 

Sie brauchen eine Unterstützung für den eigenen Haushalt und diese ist auch genehmigt, dann kümmert sie sich um die folgenden notwendigen Dinge:

  • Wäsche waschen
  • Wohnung putzen
  • Mahlzeiten zubereiten
  • Einkaufen
  • Botengänge
  • Kinderbetreuung
  • Kinderbeaufsichtigung

Der Antrag

Damit Sie Hilfe im Haushalt bekommen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Krankenkasse stellen. 

Neben dem Formular müssen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt haben und darin muss nicht nur die Diagnose stehen, sondern auch die daraus resultierenden Beeinträchtigungen. Außerdem muss der Arzt noch weitere Informationen angeben, darunter:

  • ab wann eine Hilfe notwendig ist
  • für wie lange die Hilfe gebraucht wird
  • in welchem Umfang die Hilfe zu gewähren ist

Bedenken Sie immer, dann die Bearbeitung des Antrags eine gewisse Weile in Anspruch nimmt und aus dem Grund sollten Sie schon während des Krankenhausaufenthalts den Antrag ausfüllen und bei der Krankenkasse einreichen, so dass es zu einer reibungslosen Versorgung kommt.

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Die Dauer

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren, wenn Sie sich im Krankenhaus oder in der Rehabilitation befinden.

Nachdem Sie in das eigene häusliche Umfeld zurückgekehrt sind, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für maximal vier Wochen in einer Krankheitsperiode. Die Hilfe lässt sich auf 26 Wochen erweitern, wenn Kinder zu versorgen sind und dann übernimmt die Krankenkasse auch weiterhin die Kosten. Sie sind Alleinerziehend oder Eltern ohne Familie, dann sollten Sie sich bei älteren Kindern erkundigen, ob die Krankenkasse auch hier Betreuungsleistungen im Notfall anbietet.

Die Wahlfreiheit

Sie können sich die passende Haushaltskraft bei dem Wohlfahrtsverband, einem Pflegedienst oder einem anderen örtlichen Dienstleister suchen. 

Die Krankenkassen können bei der Suche nach einer Haushaltshilfe aber auch beratend zur Seite stehen, denn dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Fragen Sie schon bei der Antragsstellung nach passenden Anbietern und deren Kontaktdaten, damit Sie sich in Ruhe entscheiden können, denn Sie haben die Wahlfreiheit. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Krankenkasse den ersten Kontakt herstellt und sich über mögliche freie Kapazitäten informiert.

Sie können sich aber auch für eine vertraute Person entscheiden und diese mit der Haushaltsführung beauftragen, wenn Sie das möchten.

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Die Kosten

Die Krankenkassen zahlen seit Januar 2021 für eine selbst organisierte Hilfskraft einen Stundenlohn von 10,25 Euro.

Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen alle Kosten der Haushaltshilfe, welche durch die Inanspruchnahme der Leistung entstehen. Allerdings ist die Erstattung auf eine bestimmte Höhe und eine Stundenanzahl begrenzt. Hierzu gibt es eine feste Reglung, so dass ein achtstündiger Einsatz am Tag möglich ist. Dann übernimmt die Krankenkasse also einen kompletten 8-Stunden-Tag mit 82,00 Euro.

Im Einzelfall entscheidet die Krankenkasse was eine angemessene Stundenzahl für die Haushaltshilfe ist, denn dabei kommen verschiedene Faktoren in die Berücksichtigung. Dazu gehören die Anzahl der Kinder und deren Alter, aber auch ob es noch andere Personen gibt, die sich kümmern können. Unter bestimmten Umständen ist es sogar notwendig, dass eine Betreuungszeit von acht Stunden nicht ausreicht, so dass die Krankenkasse mehr als acht Stunden genehmigt. Allerdings muss der Einzelfall mit der Krankenkasse besprochen werden.

Der Stundenlohn bedeutet gerade für Nachbarn und Freunde eine kleine Anerkennung für ihren Einsatz, aber nicht jede Person erhält eine finanzielle Anerkennung. Wenn der Ehepartner allerdings einen Verdienstausfall hat oder hohe Fahrtkosten, dann können Sie auch hier mit der Kostenübernahme rechnen.

Fragen Sie bei der Krankenkasse nach, denn unter bestimmten Bedingungen ist es durchaus möglich, dass die Krankenkasse im Rahmen der Satzungsleistungen auch weitere Kosten im Bereich der Haushaltshilfe übernimmt.

Wichtig:

Lassen Sie die Krankenkasse den Vertrag mit der Fachkraft abschließen, wenn Sie sich für eine professionelle Haushaltshilfe entscheiden. Die Krankenkasse rechnen dann die Kosten direkt mit der Fachkraft beziehungsweise mit dem Unternehmen ab, aber eine Zuzahlung müssen Sie trotzdem leisten. Rechnen Sie mit einer Zuzahlung zwischen fünf und 10 Euro.

Sie erhalten keine zusätzliche Haushaltshilfe, wenn die häusliche Versorgung schon für die Leistungen einer Pflegeversicherung sichergestellt ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Haushaltshilfe

1. Ich bin verheiratet, mein Mann ist auf Montage und ich muss für zwei Wochen ins Krankenhaus – wer übernimmt die Betreuung meiner Tochter?

Zuerst kann der Mann schauen, ob er für Ihren Krankenhausaufenthalt frei bekommt oder Sie wenden sich an die Großeltern. Haben Sie keine Möglichkeit, dann wenden Sie sich in Ihre Krankenkasse, denn in einigen Fällen können Sie eine Betreuungshilfe beantragen. Die Kosten übernimmt dann die Krankenkasse.

2. Wie oft ist eine Zuzahlung erforderlich?

Grundsätzlich zahlen Sie für ein Rezept eine Zuzahlung, also einmal für ein Rezept.

3. Was macht die Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe übernimmt alle notwendigen Arbeiten rund um den Haushalt vom Wäsche waschen über das Fenster putzen bis hin zu Staub wischen. Aber auch Einkäufe oder Besorgungen werden von der Haushaltshilfe bei Bedarf erledigt.

4. Fährt die Haushaltshilfe auch mit mir zum Arzt?

Sie sind nicht in der Lage selbstständig zum Arzt zu fahren und der Arzt hat Ihnen das bescheinigt, dann kann die Haushaltshilfe auch mit Ihnen zum Arzt fahren.

5. Wie lange kann ich eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen?

Die Krankenkasse hat eine Regelung von vier Wochen in einem Quartal festgelegt, aber unter gewissen Umständen kann die Haushaltshilfe auch für einen längeren Zeitraum eine Hilfe sein.

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Fazit

Ein Aufenthalt im Krankenhaus, eine längere Krankheitsphase oder eine Aufenthalt in der Reha können durchaus ein Grund sein, dass Sie nicht mehr in der Lage sind alle Dinge im Haushalt eigenständig zu erledigen. Aber das ist nicht schlimm, denn die Krankenkasse hat die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu ermöglichen. Sie können bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen und die Kosten werden übernommen. Sie müssen allerdings mit einer Zuzahlung von 5 bis 10 Euro für ein Rezept rechnen.

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