Aktion | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 14:04:28 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Aktion | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 5 Tipps für die Schnäppchenjagd bei Rabatt-Aktionen im Online-Handel bedeuten mehr Sicherheit https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/5-tipps-fuer-die-schnaeppchenjagd-bei-rabatt-aktionen-im-online-handel-bedeuten-mehr-sicherheit/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/5-tipps-fuer-die-schnaeppchenjagd-bei-rabatt-aktionen-im-online-handel-bedeuten-mehr-sicherheit/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:04:28 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55143 Immer wieder werben Online-Shops mit scheinbar sehr attraktiven Rabatten. Einmal mehr gilt der Grundsatz, nicht ausschließlich auf den günstigsten Preis zu achten. Denn durchaus kann es passieren, auf ein unlauteres Angebot hereinzufallen. Glück im Unglück

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Immer wieder werben Online-Shops mit scheinbar sehr attraktiven Rabatten. Einmal mehr gilt der Grundsatz, nicht ausschließlich auf den günstigsten Preis zu achten. Denn durchaus kann es passieren, auf ein unlauteres Angebot hereinzufallen. Glück im Unglück hat dann derjenige, der sein Geld zurückerhält. Beherzigen Sie künftig die 5 Tipps, um sicher zu shoppen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lassen Sie sich keinesfalls unter Druck setzen, wenn es um den Kauf von Schnäppchen geht!
  • Ein Preisvergleich mithilfe einer Suchmaschine führt oftmals zu attraktiveren Angeboten als Rabattaktionen.
  • Entscheiden Sie sich grundsätzlich für eine sichere Bezahlmöglichkeit!

Bereits seit mehreren Jahren praktizieren deutsche Online-Shops, was ihnen US-amerikanische Händler vormachen: „Cyber Monday“, „Cyber Week“ und „Black Friday“ sind nur einige Beispiele für großartig angekündigte Preisrabatte. Amazon hat seinen Kunden als besonderes Highlight die „Amazon Prime Days“ zu bieten. Angebote dieser Art sollen potenzielle Käufer nicht nur mit vermeintlich attraktiven Preisen, sondern auch mit zeitlicher und teilweise mengenmäßiger Beschränkung locken.

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Ein Kommentar

5 wichtige Kauftipps

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Internet bietet, um wirklich vorteilhafte Preise zu finden. Achten Sie auf Sicherheit bei jedem Online-Kauf.

Amazon angegliedert ist Amazon Marketplace

Gerade über diese Plattform bieten viele Händler Produkte zu besonders niedrigen Preisen an. Leider fanden und finden sich immer wieder Fake-Angebote: Die Kunden sollen die bestellte Ware per Vorkasse zahlen, die sie dann aber gar nicht bekommen. Gerade wenn Sie auf Schnäppchenjagd sind, sollten Sie auf einen sicheren Einkauf achten, um auf keinen Fake-Shop hereinzufallen. Anstelle der Vorkasse ist die Zahlung per Lastschrift oder auf Rechnung vorzuziehen.

Geben Sie nicht so viel auf die angeblichen Rabatte!

Denn zumeist beziehen sich die Einsparungen auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des jeweiligen Herstellers. Allerdings verlangen die meisten Händler für die Produkte ohnehin weniger als den UVP. Nach mehreren Stichproben konnte eine der deutschen Verbraucherzentralen in Deutschland zum Beispiel belegen, dass die versprochenen Rabatte im Schnitt höchstens 20 Prozent anstatt der angegebenen 50 Prozent erreichten.

Preise vergleichen

Gewöhnen Sie sich an, Preise zu vergleichen und nicht direkt das verlockende Sonderangebot zu bestellen. Um einen günstigen Preis ausfindig zu machen, sollten Sie wenigstens zwei Preissuchmaschinen verwenden. Wenn Sie sich nun für das günstigste Angebot (inklusive Versandkosten) entscheiden, können Sie das Gewünschte tatsächlich vorteilhaft erwerben.

Nicht unter Druck setzen lassen

Mit Druck auf potenzielle Käufer arbeiten einige Händler gerne. Gerne nutzt das Marketing beispielsweise ablaufende Balken für den Lagerbestand oder eine ablaufende Uhr für die Dauer des Angebotes. Lassen Sie sich weder von einer dieser beiden Varianten noch von einer anderen unter Druck setzen! Sie sollten sich unbedingt die Zeit nehmen, Preis, Produkt und Bestellung eingehend zu überprüfen. Sinnvoll ist es zudem einen Anbieter auszuwählen, dessen Service eine kostenlose Stornierung zulässt. Denn vielleicht finden Sie nach der Bestellung doch noch ein günstigeres Angebot.

Widerrufsrecht nutzen

Machen Sie gegebenenfalls von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, wenn die kostenlose Stornierung nicht möglich sein sollte. Üblicherweise können Sie den getätigten Online-Einkauf binnen 14 Tagen nach Warenlieferung widerrufen – und zwar ohne hierfür Gründe angeben zu müssen. Abhängig von den Serviceleistungen des gewählten Händlers müssen Sie jedoch womöglich die Rücksendekosten tragen. Überprüfen Sie deshalb vor dem Kauf die geltende Widerrufsbelehrung.

Sicher online shoppen

Unabhängig davon, ob Sie ein Sonderangebot nutzen oder etwas zum regulären Preis kaufen möchten, gibt es einiges in puncto Sicherheit zu beachten. Die Tipps des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) lauten wie folgt:

  • Achten Sie auf die verschlüsselte Übertragung Ihrer Daten beim Online-Shopping. Dann ist das Abgreifen Ihrer Daten zumindest erheblich erschwert.
  • Sie können Ihre persönlichen Daten besser schützen, indem Sie Ihren Einkauf nicht in einem öffentlichen (unverschlüsseltem) WLAN-Netz tätigen.
  • Möchten Sie vermeiden, dass Online-Händler Profile erstellen, die ihr Kaufverhalten und Ihren Lebensstil betreffen, empfiehlt sich das regelmäßige Löschen der Browserverläufe und Cookies.
  • Wie steht es um die rechtlichen Aspekte? Sind die AGB des Online-Shops verständlich und schlüssig? Was sichert der Händler hinsichtlich Datenschutz sowie Rückgabe- und Widerrufsrecht zu? Sollte Ihnen auch nur ein Punkt merkwürdig vorkommen, könnte es sich um einen unseriösen Shop handeln. Dies gilt insbesondere dann, wenn Vorkasse und Direktüberweisung die einzig möglichen Zahlarten sind. In beiden Fällen ist es sehr schwierig, den gezahlten Betrag wieder zurückzuerhalten. Entscheiden Sie sich deshalb vorsichtshalber gegen den Kauf in einem solchen Online-Shop!
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Schnäppchenjagd im Online-Handel

1. Dürfen Händler für bestimmte Zahlarten eine Gebühr verlangen?

Nach wie vor kommt es vor, dass Verkäufer für die Bezahlung per PayPal eine geringe Gebühr erheben. Aber weder für PayPal noch für die Nutzung anderer Bezahldienste dürfen Extrakosten erhoben werden.

2. Ist die Nutzung einer Preissuchmaschine kostenlos?

Für denjenigen, der Produktpreise vergleichen möchte, ist die Verwendung der Preissuchmaschine gratis. Die Vergleichsportale finanzieren sich durch Provisionen, die sie von den Händlern nach erfolgtem Verkauf des gesuchten Produktes erhalten.

3. Warum nutzen Online-Shops nicht generell die SSL-Verschlüsselung?

Die Verwendung der SSL-Verschlüsselung ist mit der Nutzung eines Zertifikats verbunden, das für eine bestimmte Laufzeit Geld kostet. Diese zusätzlichen Kosten möchten sich einige Händler sparen.

4. Was ist das Irreführungsverbot?

Auch Online-Shops dürfen keine irreführende Werbung verwenden. In Zusammenhang mit Rabatten sind falsche Angaben zu den Bedingungen und Gründen gemeint. Ein Beispiel wären, angeblich gruppenbezogene Preisnachlässe, die jedoch für jeden Kunden gelten.

5. Kann ein Händler eine Rabattaktion vorzeitig beenden?

Rein rechtlich betrachtet, muss eine Rabattaktion so lange dauern, wie der betreffende Shop diese angekündigt hat. Jedoch kann die Information „Nur solange der Vorrat reicht“ eine vorzeitige Beendigung rechtfertigen.

Fazit

Keine Frage: Online zu shoppen ist praktisch und zeitsparend. Wenn Sie außerdem noch von attraktiven Preisnachlässen profitieren können, ist die moderne Art einzukaufen umso interessanter. Gerade bei stark beworbenen Sonderangeboten und Rabattaktionen sind aber Vorsicht geboten: Es gibt durchaus Online-Shops, die mehr versprechen, als sie halten möchten.

Die richtige Vorgehensweise, online günstig einzukaufen ist die, zunächst zwei oder drei Preissuchmaschinen zu nutzen. Die eigentliche Bestellung des Produktes beim günstigsten Anbieter sollte erst nach Kontrolle der Sicherheitsaspekte erfolgen.

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Hoffnung schenken: Aktion Laternen Fenster https://www.verbraucherschutz.com/news/hoffnung-schenken-aktion-laternen-fenster/ https://www.verbraucherschutz.com/news/hoffnung-schenken-aktion-laternen-fenster/#respond Thu, 22 Oct 2020 06:35:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55699 In der dunklen Zeit Hoffnung durch Licht schenken. Im Sinne von St. Martin hat die Lichtschneiderei Brenzinger die Aktion Laternen Fenster ins Leben gerufen. Was es damit auf sich hat und wie Sie eine Laterne

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In der dunklen Zeit Hoffnung durch Licht schenken. Im Sinne von St. Martin hat die Lichtschneiderei Brenzinger die Aktion Laternen Fenster ins Leben gerufen. Was es damit auf sich hat und wie Sie eine Laterne basteln können, verraten wir im Artikel.

Corona hat dieses Jahr für die Absage so manch einer Veranstaltung gesorgt. Auch die St. Martins-Umzüge sind vielerorts abgesagt wurden. Doch gerade diese sollen eigentlich mit ihrem Licht dafür sorgen, dass Hoffnung in die Welt getragen wird.

Die Lichtschneiderei Brenzinger wollte auf diese Symbolik nicht verzichten. Deswegen hat sie ganz nach dem Motto „Tragt in die Welt nun ein Licht“ die Aktion Laternen Fenster ins Leben gerufen und fordert alle auf, an dieser Aktion teilzunehmen. So sollen Laternen an die Fenster gehängt werden, welche in Richtung Straße zeigen. Werden diese nun mit Lichterketten oder Teelichtern beleuchtet, können sich die Spaziergänger daran erfreuen.

Aktion Laternen Fenster startet bald

Damit Sie auf die Aktion auch bestens vorbereitet sind, gibt es auf der Webseite der Lichtschneiderei Brenzinger eine Bastelanleitung für die Aktionslaterne. Auf der Facebookseite schreibt die Initiatorin folgendes:

Die Aktion selber startet am 01.11.2020 und endet an St. Martin (11.11.2020). Mitmachen kann jeder der Lust hat. Auch örtlich gibt es keine Begrenzungen.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

In unserer Verbraucherwelt finden Sie Tipps und News zu alltäglichen Fragestellungen. Außerdem finden Sie bei uns zahlreiche kostenlose Ratgeber. Mit unseren Gratis-Anleitungen schützen Sie Ihre Privatsphäre und sorgen für mehr Sicherheit im Internet.

Was halten Sie von der Laternen-Aktion?

Nutzen Sie die Kommentare unterhalb des Artikels, um mit unseren Lesern über das Thema zu diskutieren. Gerne können Sie uns über die Kommentare auch Ihre Fragen und Anregungen mitteilen.

Haben Sie das schon gesehen?

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Géramont: Echte Postkarten kostenlos versenden – Tipp https://www.verbraucherschutz.com/news/geramont-echte-postkarten-kostenlos-versenden-tipp/ https://www.verbraucherschutz.com/news/geramont-echte-postkarten-kostenlos-versenden-tipp/#respond Mon, 07 Nov 2016 20:21:35 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=4125 Sie möchten Grüße an Freunde oder Bekannte einmal nicht mit WhatsApp oder dem Facebook-Messenger versenden? Dann kommt diese Aktion von Géramont vielleicht genau richtig. Denn mit dem Anbieter von verschiedenen Käsesorten versenden Sie kostenlos echte Postkarten. Wir haben

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Sie möchten Grüße an Freunde oder Bekannte einmal nicht mit WhatsApp oder dem Facebook-Messenger versenden? Dann kommt diese Aktion von Géramont vielleicht genau richtig. Denn mit dem Anbieter von verschiedenen Käsesorten versenden Sie kostenlos echte Postkarten. Wir haben uns die Bedingungen der Aktion angesehen und verraten, ob die Aktion seriös ist und wie der Versand funktioniert.

check-sehr-gut
Wir haben die Aktion von Géramont am 07.11.2016 getestet und als vertrauenswürdig und sicher eingestuft.

Geld sparen in der Vorweihnachtszeit? Wer will das nicht? Mit Géramont klappt das sogar. Denn der Käselieferant hält derzeit eine Aktion auf seiner Webseite bereit, bei der Sie kostenfreie Postkarten versenden können. Und eines können wir Ihnen nach unserer Prüfung der Web-App vornweg verraten: Die Aktion von Géramont ist sicher, Ihre Privatsphäre bleibt gewahrt und Sie müssen dafür nicht extra den Käse kaufen.

Was müssen Sie tun?

Um die kostenlosen Postkartengrüße zu versenden, gehen Sie einfach auf diese Webseite von Géramont. Anschließend wählen Sie eines der sechs Motive aus und klicken es an. Schreiben Sie nun Ihren Grußtext. Insgesamt 350 Zeichen stehen Ihnen dafür zur Verfügung.

Danach müssen Sie nur noch die Adresse des Empfängers eintragen. Nun nur noch schnell die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzerklärung akzeptieren. Setzen Sie dafür das entsprechende Häkchen.

Abschließend klicken Sie auf „Postkarte abschicken“ und ab geht die Post. Die Postkarte wird mit der echten Post versendet und landet im Briefkasten des Empfängers. Es handelt sich um keine Grüße per E-Mail.

Das Ausfüllen und Absenden lässt sich sowohl am PC als auch am Smartphone machen. Das hat uns sehr gut gefallen.

Hier geht es zu der Aktion von Géramont.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Wie lange dauert diese Aktion noch?

Noch bis zum 23. Dezember 2016 können Sie auf der Webseite von Géramont kostenlose Postkarten versenden. Der Versand erfolgt innerhalb von drei Tagen. Für Ihre Weihnachtsgrüße müssen Sie einkalkulieren, dass die Postkarten nicht am gleichen oder nächsten Tag ankommen.

Wie viele kostenlose Postkarten kann ich versenden?

Bis zu drei Postkarten pro Tag können Sie über die Géramont-Aktion versenden. Alle weiteren Bedingungen für das Gewinnspiel finden Sie in den Teilnahmebedingungen.

Welche Daten müssen Sie von sich preisgeben?

Das ist der Clou bei der ganzen Sache: Keine. Sie müssen sich für die Aktion nicht anmelden oder registrieren. Es wird weder Ihr Name noch eine Adresse oder E-Mail abgefragt. Sie geben lediglich die Empfängeradresse preis. Und diese wird laut den Teilnahmebedingungen nach Beendigung der Aktion wieder gelöscht.

Einen kleinen Haken gibt es

Einziger Haken an der Sache: Es handelt sich bei den sechs Kartenmotiven nicht direkt um Weihnachtsmotive, da die Aktion weit vor Weihnachten gestartet ist. Vielmehr steht die Zärtlichkeit im Vordergrund. Aber da Weihnachten eh die Zeit der Liebe ist, sollte auch die Zärtlichkeit nicht zu kurz kommen, findet die Redaktion von Onlinewarnungen.de. Auszuschließen ist zudem nicht, dass der Käsehersteller seine Nutzer im Dezember nicht doch noch mit weihnachtlichen Motiven überrascht.

Aber in Gegensatz zu manch anderen Gewinnspielen und Aktionen im Internet, läuft hier alles korrekt ab. Es werden  laut Webseite keine persönlichen Daten gesammelt und weitergegeben, die benötigen Daten werden wieder gelöscht, es gibt ein Impressum und Datenschutzhinweise. Und das Wichtigste: Ihre Grüße und die Empfängerdaten werden gesichert via HTTPS übermittelt.

In diesem Sinne: Eine frohe Schreibzeit wünscht die Redaktion von Onlinewarnungen.de.

Ihre Meinung ist gefragt

Was halten Sie von der Géramont-Aktion? Werden Sie diese nutzen? Haben Sie Erfahrungen mit ähnlichen Aktionen? Wir sind auf Ihre Meinungen gespannt. In den Kommentaren können Sie mit anderen Lesern diskutieren. Wir finden die Aktion Top.

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