Bestellung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 14:44:07 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Bestellung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wann kommt im Internet ein Vertrag zustande? – Anbieter muss spezielle Anforderungen erfüllen, damit der Vertrag rechtskräftig ist https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wann-kommt-im-internet-ein-vertrag-zustande-anbieter-muss-spezielle-anforderungen-erfuellen-damit-der-vertrag-rechtskraeftig-ist/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wann-kommt-im-internet-ein-vertrag-zustande-anbieter-muss-spezielle-anforderungen-erfuellen-damit-der-vertrag-rechtskraeftig-ist/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:44:07 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68928 In der heutigen Zeit werden viele Verträge einfach über das Internet abgeschlossen und dabei handelt es sich schon bei einer Bestellung um einen Vertrag. Bevor Sie eine kostenpflichtige Bestellung aufgeben können, muss der Anbieter klar

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In der heutigen Zeit werden viele Verträge einfach über das Internet abgeschlossen und dabei handelt es sich schon bei einer Bestellung um einen Vertrag. Bevor Sie eine kostenpflichtige Bestellung aufgeben können, muss der Anbieter klar und verständlich in hervorgehobener Weise auf die Vertragsbestandteile hindeuten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Anbieter ist verpflichtet, dass alle Bestandteile des Vertrags klar und deutlich zu erkennen sein müssen und erst dann können Sie eine kostenpflichtige Bestellung abschicken.
  • Im Internet wird mit den verschiedenen Buttons gearbeitet und zum Abschicken einer Bestellung muss eine eindeutige Formulierung zu erkennen sein. Das bedeutet, der Button muss mit dem Begriff „Kaufen“ beschriftet sein.
  • Des Weiteren muss der Unternehmen Ihnen sofort danach eine E-Mail schicken, so dass Sie eine Bestätigung erhalten, dass bei ihm die Bestellung eingegangen ist.

Die Bestellung im Internet

Heute werden zahlreiche Bestellungen über das Internet durchgeführt, so dass auch bei einem Kauf im Internet ein Vertrag zustande kommt.

Eine Bestellung im Internet läuft immer nach dem gleichen Muster ab. Sie als Kunde schauen sich im Internet um und entscheiden sich für ein Produkt. Das Produkt wird in den Warenkorb gelegt und erst mit einer Bestätigung von Ihnen bestellt. Dabei sind zahlreiche Informationen vorhanden, so dass Sie leicht den Überblick verlieren können. Damit das nicht passiert, muss der Anbieter vor dem eigentlichen Kauf noch einmal alle wichtigen Informationen auf einen Blick bereitstellen.

Die Bereitstellung erfolgt normalerweise im Warenkorb- oder Kassenbereich und dort können Sie alle Bestandteile des Vertrages noch einmal nachlesen. Die Informationen sind klar und verständlich in hervorgehobener Art und Weise zu lesen.

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Wichtig beim Bestellvorgang sind folgende Informationen

  • Die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder der Dienstleistungen.
  • Der Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen inklusive der Steuern und Abgaben soweit diese im Vorfeld berechnet werden können. Ansonsten muss die Art der Preisberechnung genau aufgelistet sein.
  • Die zusätzlichen Liefer-, Versand- oder Frachtkosten, wenn diese im Vorfeld berechnet werden können. Ansonsten eine Information über alle anfallenden Kosten in diesem Bereich.
  • Bei unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Verträgen muss gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags vorhanden sein. Zudem müssen alle Bedingungen zur Kündigung gut verständlich zu lesen sein.
  • Die Mindestvertragslaufzeit wenn notwendig.
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Liefereinschränkungen im Warenkorbbereich

Im Bereich des Warenkorb müssen zudem alle möglichen Liefereinschränkungen nachzulesen sein und alle zur Verfügung stehenden Sprachen.

Immer wieder kommt es vor, dass Lieferbeschränkungen für bestimmte Produkte vorhanden sein. Die Gründe können unterschiedlicher Natur sein, beispielsweise ein begrenzter Vorrat der Waren oder der Versand wird nur in bestimmte Regionen oder Länder angeboten.

Bestellung durch Button ausführen

Die Kostenpflichtigkeit der Angebote wird von einigen Anbietern im Internet gern verschleiert, aber das Gesetz hat dafür eine Lösung gefunden.

Die Bestellung wird erst abgeschickt, wenn Sie eine Schaltfläche anklicken. In der Regel handelt es sich um einen Button auf dem der Begriff „Kaufen“ zu finden ist. Aber es gibt auch noch andere Begriffe, die zum Einsatz kommen wie

  • zahlungspflichtig bestellen
  • ihre Bestellung.

Im Grunde muss einfach eine eindeutige Kaufformulierung vorhanden sein und erst dann ist die Bestellung nach dem Anklicken auch abgeschlossen.

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Bestellung fehlgeschlagen – warum?

Wenn die Beschriftung des Bestellbuttons die Anforderungen nicht erfüllt, dann kommt auch kein Vertrag zustande und somit müssen Sie den Kaufpreis auch nicht bezahlen. Es gibt zahlreiche Beschriftungen, die als nicht zulässig gelten und dazu gehören:

  • Jetzt holen
  • Anmelden
  • Bestellen.

Sie müssen der Zahlungspflicht auch nicht nachkommen, wenn der Anbieter Ihnen zusätzlich eine Nebenleistung im Rahmen des Bestellvorgangs unterschiebt. Sie müssen ausdrückliche eine Vereinbarung haben, damit dies rechtskräftig ist. Ein Beispiel liefert ein Antivirus-Sicherheitspaket. Wenn Sie einen Vertrag über einen Internetzugang abschließen wollen und das Häkchen für das Sicherheitspaket schon im Vorfeld gesetzt war, dann handelt es sich um eine unwirksame Buchung und Sie müssen nicht bezahlen. Das gleiche Prinzip kommt bei einer Rücktrittsversicherung der Reisebuchung zum Tragen.

Wichtig ist, dass Sie sich über die Nebenleistungen im Klaren sind und diese auch bewusst ausgesucht haben, denn nur dann sind sie ein realer Bestandteil des Vertrages.

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Vertragsbestätigung via Mail

Der Unternehmer muss Ihnen kurz nach der Bestellung oder dem Kauf eine E-Mail schicken, in der er Ihnen den Eingang der Bestellung bestätigt.

Sie sollten aber wissen, dass die Eingangsbestätigung der Bestellung kein Vertragsabschluss ist. Somit hat der Unternehmer den Vertrag noch nicht angenommen, sondern erst, wenn der Versand der Ware erfolgt ist. Allerdings muss jeder Betreiber eines Online-Shops Sie im Vorfeld über die einzelnen Schritte bis zur Bestellung und zum Vertragsabschluss informieren. Ihnen muss immer die Möglichkeit bleiben, dass Sie mögliche Tipp- oder Eingabefehler erkennen können und im Notfall sofort reagieren.

Diese Informationen finden Sie in der Regel immer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Internetvertrag

1. Wann ist die Bestellung über das Internet abgeschlossen?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Bestellung über das Internet erst abgeschlossen ist, wenn Sie den Kaufbutton gedrückt haben. Dazu muss der Kaufbutton auch mit einem entsprechenden Begriff ausgestattet sein. Ein anderer Begriff wie Anmelden oder ähnliches gilt nicht als Kaufoption und ist somit nicht rechtswirksam.

2. Wie lange kann ich eine Internetbestellung stornieren?

Grundsätzlich können Sie eine Internetbestellung solange stornieren, wie die bestellte Ware noch nicht verschickt wurde. Ansonsten müssen Sie von der Rückgabe Gebrauch machen und die Waren annehmen, mit einem Rücksendeschein bestücken und an den Händler zurückschicken.

3. Wie rechtswirksam ist ein Internetvertrag?

Wenn Sie einen Vertrag im Internet abschließen, dann gilt er als 100% rechtswirksam, wenn alle wichtigen Forderungen eingehalten wurden. Das bedeutet, der Anbieter muss alle wichtigen Informationen offenlegen und sich an alle gesetzlichen Statuten halten. Nur dann ist der Internet-Vertrag rechtswirksam.

4. Wer kann einen Vertrag im Internet abschließen?

Im Internet kann jeder Verbraucher, der über 18 Jahre alt ist und als voll geschäftsfähig gilt, einen Vertrag abschließen. Dazu muss eine Verifizierung erfolgen. Aber ein paar Anbieter akzeptieren auch einen Internetvertrag mit 16-jährigen, aber nur unter, wenn ein Erziehungsberechtigter den Vertrag mit unterschreibt.

5. Wie kann man einen Vertrag aus dem Internet kündigen?

Genau wie jeden anderen Vertrag auch, lässt sich auch ein im Internet geschlossener Vertrag kündigen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Kündigung verfassen und an den Anbieter senden. Idealerweise per Einschreiben, aber heute ist auch eine schriftliche Kündigung über E-Mail möglich.

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Fazit

Heutzutage werden viele Verträge einfach über das Internet abgeschlossen, denn auch bei einer Bestellung handelt es sich um einen gültigen Vertrag. Aber er ist nur gültig, wenn der Anbieter einige Anforderungen erfüllt und alle Informationen klar und verständlich offenlegt. Dazu gehören die Ware, der Preis, Zusatzkosten und die Kündigungsmöglichkeiten. Am Ende dient eine eindeutig hervorgehobene Schaltfläche als Kaufbutton und somit gilt der Vertrag im Internet als abgeschlossen.

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Wenn die Bestellung nicht rechtzeitig geliefert wird – Fristen und Rechte https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wenn-die-bestellung-nicht-rechtzeitig-geliefert-wird-fristen-und-rechte/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wenn-die-bestellung-nicht-rechtzeitig-geliefert-wird-fristen-und-rechte/#respond Sat, 30 Jan 2021 09:39:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60205 Wurde im Online-Shop mit einer Lieferzeit von drei Tagen geworben und sind diese schon längst verstrichen? Sie haben die Möglichkeit, bei einer Lieferverzögerung eine geraume Frist einzuräumen, verstreicht diese, können Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten.

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Wurde im Online-Shop mit einer Lieferzeit von drei Tagen geworben und sind diese schon längst verstrichen? Sie haben die Möglichkeit, bei einer Lieferverzögerung eine geraume Frist einzuräumen, verstreicht diese, können Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Online-Händler muss eine Lieferzeit nennen und diese auch einhalten.
  • Falls Ihre Lieferung nicht zum genannten Termin kommt, können Sie dem Händler eine Frist einräumen. Wenn sich der Händler an diese Frist nicht hält, können Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten.
  • Ausnahme bilden Verträge für Smartphone mit einem Gerät. Hier gilt die Prüfung des Einzelfalls.

Liefertermine sind verpflichtend

Jeder Online-Shop der Ware anbietet, muss auch einen Liefertermin nennen.

Sofern der Händler im Internet damit wirbt, dass die Ware auch sofort lieferbar ist, so muss er die bestellte Ware auch gleich nach dem Kauf ausliefern. Für Sie jedoch umso ärgerlicher, wenn Sie dann dennoch viele Tage auf die Bestellung warten müssen.

Sie können dem Verkäufer aber eine Frist nennen, zu der Sie die Ware erhalten möchten. Natürlich muss es sich um eine realistische Zeitspanne handeln, wobei Sie sich hier an der eigentlichen Lieferfrist anlehnen können.

Nachdem diese Frist abgelaufen ist und Sie Ihre Ware immer noch nicht haben, können Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten. Diese Regel gilt auch dann, wenn der Paketdienst an der Verzögerung schuld ist und nicht der Händler selbst.

In der Regel erfahren Sie von Lieferschwierigkeiten im Geschäft sofort, wohingegen es im Online-Shop erst erwähnt wird, wenn Sie bereits bezahlt haben. Auch kommt es oft vor, dass die Lieferzeiten plötzlich verlängert werden und als drei Tagen plötzlich acht Tage werden. Dies erfahren Sie aber auch oft erst im Nachhinein.

Ersatzprodukte sind keine Option

Es gibt Händler, die bei Lieferschwierigkeiten einen adäquaten Ersatz anbieten.

Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, diesen Ersatz zu akzeptieren. Währenddessen dürfen Sie aber immer noch auf eine Lieferfrist für Ihre ursprüngliche Ware hinweisen.

Sollten Sie dennoch nur ein Ersatzprodukt erhalten, können Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten. Sie müssen die Rechnung dafür dann nicht begleichen und bereits bezahltes Geld muss Ihnen der Händler in voller Höhe erstatten.

Ferner sind Sie aber dazu verpflichtet, erhaltene Ware zurückzuschicken, auch wenn Sie von dem Vertrag zurückgetreten sind. Die Portokosten für die Rücksendung können Sie vom Händler verlangen.

Alternative Widerruf

Sie haben das Recht, jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, auch wenn Sie die Ware bereits erhalten haben.

Sofern Sie auf Ihre Ware länger warten müssen, als vom Händler versprochen, möchten Sie diesen natürlich schnell rückgängig machen. Ihr ist der Widerruf eine gute Möglichkeit. Achtung: Falls Ihre Ware doch noch bei Ihnen ankommt, so muss diese an den Händler zurückgeschickt werden. Die Kosten hierfür tragen Sie, insofern Sie vorher schon vom Händler darüber informiert wurden.

Wohingegen Sie eine Frist setzen sollten, wenn Sie Ihre bestellte Ware dennoch erhalten möchten. Im Zweifel könnten Sie dann immer noch später vom Vertrag zurücktreten.

Ausnahme Smartphoneverträge mit Gerät

Wie steht es aber mit einem neuen Smartphonevertrag mit neuem Gerät, das nicht pünktlich ankommt?

Hier hängt es vom Einzelfall ab und in erster Linie muss überprüft werden, ob Sie das Handy gekauft oder nur zu einer „Gebrauchsüberlassung“ bekommen haben. Lassen Sie sich hierzu beraten.

Sofern Sie einen Kaufvertrag für das Handy unterschrieben haben, können Sie natürlich nach Ablauf des Liefertermins von einem Rücktritt gebrauch machen. Jedoch müssen Sie dem Händler erst noch eine ausreichende Frist zur Lieferung geben.

Bedenken Sie unbedingt, dass es sich bei dem Kauf des Handys und dem Handyvertrag und zwei unterschiedliche Kaufverträge handelt. Somit hat der Rücktritt für den Handykaufvertrag keine Auswirkung auf Ihren Kaufvertrag für den Handytarif. Es kann aber passieren, dass beide Verträge miteinander gekoppelt sind und Sie dann von beiden Verträgen einen Rücktritt tätigen würden. Hier gilt es den Einzelfall zu überprüfen.

Falls Sie nicht nur mit dem Liefertermin ein Problem haben, sondern auch noch mit der Zurückzahlung Ihres Geldes, so könnten Sie auf einen Fake Shop hereingefallen sein. Ein seriöser Online-Händler wird sich Ihres Problems annehmen und versuchen, eine Lösung zu finden. Respektive erhalten Sie auf Wunsch auch Ihr Geld zurück, wenn Sie von Ihrem Widerruf gebrauch machen oder vom Vertrag zurücktreten.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wenn die Bestellung nicht rechtzeitig geliefert wird – so gehen Sie vor

1. Frage Woher weiß ich, wann der Händler liefert?

Ein seriöser Online-Shop-Betreiber muss Ihnen nennen, bis wann er seine Ware an Sie ausliefert. Somit können Sie sich relativ gut am Datum orientieren.

2. Frage Was kann ich machen, wenn die Post mit der Lieferung zu lange braucht?

Es kann durchaus passieren, dass sich der Händler zwar an die Lieferfrist gehalten hat, die Post aber einfach zu langsam ist. Das mag zwar für den Händler ärgerlich sein, für Sie bedeutet es aber, dass Sie dennoch von Ihrem Vertrag zurücktreten können, wenn die Lieferung nicht pünktlich bei Ihnen ankommt.

3. Frage Kann ich von meinem Vertrag auch gleich zurücktreten?

Natürlich könnten Sie auch gleich zurücktreten, doch ist es ratsamer, dem Händler erst eine angemessene Frist einzuräumen. Sollte diese verstreichen und Sie Ihre Ware immer noch nicht erhalten haben, können Sie vom Vertrag ohne Probleme zurücktreten.

4. Frage Was passiert mit meinem bereits bezahltem Geld?

Haben Sie per Vorkasse gekauft, so muss Ihnen der Händler bei einem Rücktritt das Geld zurückerstatten. Sofern Sie die Ware noch erhalten haben, müssen Sie diese aber im Gegenzug auch zurückschicken.

5. Frage Wer kommt für das Porto auf?

Falls es der Händler in seiner AGB nicht anders angegeben hat, müssen Sie das Porto für die Rücksendung selbst tragen. Manche Händler erstatten die Kosten aber auch noch im Nachhinein, damit der Kunde nicht noch unzufriedener ist. Dies hängt aber vom jeweiligen Fall ab.

Fazit

Es ist ärgerlich, auf bestellte Ware warten zu müssen, zumal es sich vielleicht um ein Produkt handelt, dass Sie möglichst schnell benötigen. Sie sollten dem Händler unbedingt eine Frist einräumen, zu wann er liefern soll, wenn der erste Liefertermin bereits verstrichen ist. Sofern Sie dann immer noch keine Ware erhalten, können Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten. Ihr bereits bezahltes Geld bekommen Sie erstattet und eine eventuelle Rechnung ist dann hinfällig. Anders sieht es aber bei einem Handyvertrag mit Gerät aus. Hier sollten Sie sich vorab beraten lassen, bevor Sie Schritte in die Wege leiten.

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Wann Käuferschutz einspringt – und welche Rechte Sie ohnehin haben – Antrag stellen, Beweise einreichen und Geld zurück erhalten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wann-kaeuferschutz-einspringt-und-welche-rechte-sie-ohnehin-haben-antrag-stellen-beweise-einreichen-und-geld-zurueck-erhalten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wann-kaeuferschutz-einspringt-und-welche-rechte-sie-ohnehin-haben-antrag-stellen-beweise-einreichen-und-geld-zurueck-erhalten/#respond Tue, 12 Jan 2021 12:24:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59802 Das Thema Käuferschutz ist seit den Internetkäufen bekannt. Wenn Sie über PayPal, Klarna, Amazon Pay und Co. bezahlen, dann haben Sie gewisse Rechte. Sie können den Kauf nicht nur anhalten, sondern auch komplett rückgängig machen,

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Das Thema Käuferschutz ist seit den Internetkäufen bekannt. Wenn Sie über PayPal, Klarna, Amazon Pay und Co. bezahlen, dann haben Sie gewisse Rechte. Sie können den Kauf nicht nur anhalten, sondern auch komplett rückgängig machen, wenn die Ware nicht ankommt oder mit der Bestellung etwas nicht stimmt. Die gesetzlichen Rechte des Käufers reichen meist noch deutlich weiter als der Käuferschutz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die bestellte Ware kommt nicht an oder hat einen Fehler, dann bieten E-Payment-Anbieter wie Amazon Pay, Klarna oder PayPal einen Käuferschutz an. Er  wird manchmal auch als „A bis Z-Garantie“ bezeichnet.
  • Damit der Käuferschutz wirklich greift, sind bestimmte Bedingungen notwendig und manchmal hält der Käuferschutz nicht was der Name verspricht.
  • Der Käuferschutz lohnt sich meist bei kleineren Beträgen, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder den Händler nicht mehr erreichen.
  • Bei jedem Kauf haben Sie eine Menge Rechte und beim Kauf auf Rechnung sogar gegenüber dem Bezahldienst, denn der Käuferschutz ist nicht immer alles.

Vor dem Antrag

Die Ausnahmen

Sie müssen in erster Linie darauf achten, ob der Käuferschutz überhaupt für die gewünschte Bestellung in Betracht kommt. Der Käuferschutz ist nämlich ausgeschlossen, wenn Sie mit einer Prepaidkarte oder einem Gutschein bezahlen.

Es gibt zudem bestimmte Warengruppen, die nicht erfasst sind. Dazu gehören in erster Linie digitale Güter wie Musikdownloads, E-Books oder Gutscheine. Sie können keinen Käuferschutz nutzen, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt, wie eine Partnervermittlung, Beratung oder Übersetzung. Ausgenommen ist ebenfalls der Kauf von Alkohol, Kraftfahrzeugen, Medikamenten und Tabak.

Halten Sie die Fristen ein

Sie müssen spezielle Fristen einhalten, damit Sie den Käuferschutz beantragen können. Der Antrag auf Käuferschutz muss nach einer gewissen Zeit nach der Kontobelastung gestellt werden, beziehungsweise nach der Bestellung.

Der Käuferschutzantrag scheitert, wenn Sie nicht innerhalb von wenigen Tagen auf die Rückfragen des Bezahldienstes antworten.

Reklamation bei Mängeln innerhalb von 2 Jahren

Unabhängig vom Käuferschutz haben Sie das Recht die erhaltene Ware zu reklamieren und das sogar bis zu zwei Jahre nach Lieferung. Das Gesetz ist eindeutig und wenn Sie die Ware überhaupt nicht erhalten, dann können Sie das noch bis zu drei Jahre geltend machen.

Wir haben alle Informationen zum Thema Rechte zu Lieferverzögerungen auf einen Blick zusammengestellt.

Ihre Ansprüche verjähren außerdem erst nach drei Jahren, wenn Sie schon vom Kauf zurückgetreten sind. Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn Sie Gebrauch einem Widerruf gemacht haben.

Beispiel:

Sie sind im Jahr 2018 vom Kauf zurückgetreten oder haben einen Widerruf geschrieben, dann haben Sie bis zum 31. Dezember 2021 Zeit rechtliche Schritte in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Ihr Geld nicht zurück bekommen haben.

Allerdings sollten Sie aus Beweisgründen schnellstmöglich auf Ihr Recht bestehen.

Kontaktieren Sie den Händler

Die meisten Anbieter verlangen, dass Sie vor dem Antrag auf Käuferschutz Kontakt mit dem Händler aufnehmen, um eine friedliche Klärung herbeizuführen. Grundsätzlich sollten Sie immer zuerst das Gespräch mit dem Händler suchen, bevor Sie ihre Ansprüche anderweitig geltend machen. Der Händler ist schließlich der Vertragspartner und ob Sie zahlen müssen oder nicht, hängt vom Kaufvertrag selber ab. Der Käuferschutzantrag ist sinnvoll, wenn Sie den Händler nicht erreichen.

Ware ist nicht angekommen

In den meisten Fällen wird der Käuferschutz angeboten, wenn Sie die Waren nicht erhalten.

Hier müssen Sie vorsichtig sein, denn meist reicht es aus, wenn der Händler einen Versandbeleg vorlegt und dann ist die Sache für den Käuferschutz erledigt. In der Regel wird nicht geprüft, ob die bestellte Ware wirklich bei Ihnen angekommen ist oder nicht. Der Käuferschutz bringt Ihnen also nichts, wenn die Ware auf dem Postweg verloren gegangen ist oder in dem Transportfahrzeug zerstört wurde.

Hier ist das Gesetz ein wenig anders, denn das Transport- und Verlustrisiko trägt bei der Ware immer der Unternehmen. Sie müssen vor Gericht aber beweisen können, dass Sie die Ware nicht erhalten haben.

Sie gehen aber kein zusätzliches Risiko ein, wenn Sie den Antrag auf Käuferschutz stellen. Der Käuferschutzantrag ist meist der einfachere Weg, wenn es sich um eine geringe Summe handelt und Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

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Fehlerhafte Ware

Bei den meisten Online-Bezahldiensten machen Sie den Käuferschutz geltend, wenn die Ware entweder mangelhaft ist oder eine komplett andere Ware geliefert wurde. 

Mittlerweile haben die einzelnen Anbieter spezielle Kategorien in der Hinsicht geschaffen und entscheiden immer für den Einzelfall. Eine defekte Ware lässt sich verschieden deklarieren von einem Defekt nach dem ersten Gebrauch bis hin zum Fehlen von Teilen.

Um die Fehler zu beweisen müssen Nachweise erbracht werden und dazu gehören Fotos, aber auch andere Beweisstücke. Sie lassen dem Anbieter die entsprechenden Beweismittel zukommen, in dem Sie die Bilder hochladen.

Einige Anbieter verlangen zudem, dass die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt wird. Die Rücksendekosten werden von Payment-Anbieter nicht übernommen und sind vom Käufer zu bezahlen. Bei einem Rückversand ins Ausland kann das mitunter sehr teuer sein. Sie gehen dann auf jeden Fall in Vorleistung und wissen nicht, ob der Käuferschutzantrag überhaupt durchgeht.

Die gesetzlichen Rechte

Die Rücksendekosten verlangen Sie einfach vom Verkäufer zurück und bezeichnen sie als Nacherfüllungskosten. Sie dürfen sogar einen Vorschuss für die Transportkosten verlangen. Sie sollten auf den Einsatz des Käuferschutzes verzichten, wenn Sie auf den Rücksendekosten sitzen bleiben. Im schlimmsten Fall verlieren Sie durch die Rücksendung ein wichtiges Beweismittel, nämlich wie Ware selber.

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Der Vertrag ist widerrufen

Bei Widerruf gewähren nur sehr wenige Bezahldienste einen Käuferschutz.

Grundsätzlich muss der Widerruf natürlich wirksam sein und einige Dienste stellen sogar die Bedingung, dass der Händler über das Widerrufsrecht belehrt haben muss. Ist das nicht der Fall, dann entfällt meist der Käuferschutz, aber davon brauchen Sie sich nicht beirren lassen. Gegenüber dem Händler können Sie auch nach einem Jahr und 14 Tagen das Recht auf Widerruf durchsetzen. Der Käuferschutz spielt dabei keine Rolle.

Was tun bei abgelehntem Käuferschutz?

Sie haben gegenüber dem Verkäufer trotzdem alle rechtlichen Ansprüche.

Auch bei einer Ablehnung des Käuferschutzes haben Sie weiterhin alle gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer. Verlangen Sie alle Beweise vom E-Payment-Anbieter und dem Verkäufer zurück, wenn Sie schon mit der Beweispflicht begonnen haben.

Die Rechte gegenüber des E-Payment-Anbieters

Grundsätzlich ist immer der Online-Händler also der Verkäufer der erste Ansprechpartner bei Problemen.

Unabhängig vom Käuferschutz gibt es da aber eine sehr wichtige Ausnahme. Der Anspruch auf den Kaufpreis lässt sich vom Händler auf dem E-Payment Anbieter übertragen. Beim Kauf auf Rechnung findet diese Übertragung statt.

Der Online-Bezahldienst verlangt das Geld für die bestellte Ware von Ihnen ein und nicht der Händler selber. In einem solchen Fall haben Sie deutlich mehr Rechte gegenüber des E-Payment-Anbieters und können sich gegen die Forderung des Bezahldienstes wehren, indem Sie auf den Kaufvertrag hinweisen. Kommt die Ware beschädigt oder gar nicht an, dann können Sie eine Verweigerung bezahlen.

Information zur Abtretung

Wenn Sie die Rechnung als Zahlungsweise wählen, dann erfahren Sie von der Abtretung meist direkt. Von der Abtretung erfahren Sie spätestens, wenn nicht der Händler, sondern der Bezahldienst auf Sie zukommt und eine Zahlung verlangt. Auch auf der Rechnung finden Sie einen entsprechenden Hinweis. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie nachlesen, ob der Händler eine Abtretung anbietet oder nicht.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Käuferschutz

1. Was passiert beim Käuferschutz?

Bei Lieferung einer falschen oder defekten Ware können Sie den Käuferschutz beantragen und müssen mit Hilfe von Beweisen die Richtigkeit Ihrer Aussage bestätigen. Bei Annahme des Käuferschutzantrages erhalten Sie nach wenigen Tagen ihr Geld zurück.

2. Wann greift der Käuferschutz bei PayPal?

Der Käuferschutz von PayPal greift wie alle anderen Käuferschutze auch, wenn die Ware nicht oder defekt ankommt.

3. Wie nutzt man einen Käuferschutz?

Loggen Sie sich beim Anbieter ein und klicken Sie auf „Konflikt lösen“ und danach melden Sie das Problem. Am Ende füllen Sie den Antrag auf Käuferschutz aus und folgen weiterhin der Anleitung.

4. Hat eBay auch einen Käuferschutz?

Auch eBay hat einen Käuferschutz, der für alle Zahloptionen gilt, die der Verkäufer anbietet.

5. Muss ich für den Käuferschutz bezahlen?

Der Käuferschutz ist nicht kostenfrei und liegt bei PayPal bei 35 Cent plus 1,9%. Die Gebühren sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen.

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Fazit

Das Thema Käuferschutz ist bei Online-Bestellungen sehr wichtig geworden. Mittlerweile gibt es viele Bezahl-Dienste, die einen Käuferschutz anbieten. Er greift immer, wenn die bestellte Ware gar nicht oder defekt bei Ihnen ankommt. Sie stellen einfach einen Antrag auf Käuferschutz, legen ausreichend Beweismittel vor und erhalten bei Bestätigung Ihr Geld zurück.

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Verwendung von Kundendaten: Wie gut ist der Datenschutz im Onlineshop? – Werbung ist bis zum Widerruf erlaubt https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/verwendung-von-kundendaten-wie-gut-ist-der-datenschutz-im-onlineshop-werbung-ist-bis-zum-widerruf-erlaubt/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/verwendung-von-kundendaten-wie-gut-ist-der-datenschutz-im-onlineshop-werbung-ist-bis-zum-widerruf-erlaubt/#respond Wed, 06 Jan 2021 14:19:16 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59774 Die Verarbeitung und die Wiederverwendung von Daten wird durch die elektrische Erhebung beziehungsweise die Weiterleitung vereinfacht und das für den Anbieter. https – verschlüsselte Datenübertragung Eine verschlüsselte Datenübertragung ist in der heutigen Zeit ein Muss

Der Beitrag Verwendung von Kundendaten: Wie gut ist der Datenschutz im Onlineshop? – Werbung ist bis zum Widerruf erlaubt erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Die Verarbeitung und die Wiederverwendung von Daten wird durch die elektrische Erhebung beziehungsweise die Weiterleitung vereinfacht und das für den Anbieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine verschlüsselte Datenübertragung dient zum Schutz der Daten und sollte von jedem Anbieter angeboten werden.
  • Bei der Information über die Datenverarbeitung müssen die Unternehmen bestimmte Pflichten erfüllen.
  • Per Post ist die sogenannte Direktwerbung erlaubt bis die Kunden Widerspruch einlegen.
  • Aus unserer Sicht ist eine ausdrückliche Einwilligung im Vorfeld bei Werbung per Telefax, E-Mail oder Telefon unzulässig.

https – verschlüsselte Datenübertragung

Eine verschlüsselte Datenübertragung ist in der heutigen Zeit ein Muss und sollte von jedem Anbieter ermöglicht werden.

Durch eine verschlüsselte Übertragung ist es für Unbefugte nahezu unmöglich die übertragenen Daten über das Internet mitzulesen, aber leider macht das nicht jede Firma. In der Regel verwenden die meisten Firmen das SSL-Verschlüsselungsverfahren und das erkennen Sie an einer entsprechenden Meldung im Browser. Da steht zum Beispiel „Sie haben ein geschütztes Dokument angefordert…“ oder „Sie sind im Begriff, sich Seiten über eine sichere Verbindung anzeigen zu lassen…“.

Außerdem lässt sich eine verschlüsselte Datenverbindung ganz einfach durch das „s“ hinter dem „http“ feststellen und ein kleines Vorhängeschloss ist ebenfalls gut zu erkennen. Diese Hilfsmittel befinden sich entweder in der Adresszeile des Browsers oder in der unteren / oberen Symbolleiste. Sie können sich zusätzliche Informationen zur Sicherheit anzeigen lassen, wenn Sie das Schloss anklicken. Bei einer Bestellung sollten Sie also immer darauf achten, dass die Hilfsmittel vorhanden sind, denn dann sind die Daten auch verschlüsselt und vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt. Sind die Hilfsmittel nicht vorhanden, dann gehen Sie davon aus, dass es sich um eine unverschlüsselte Übertragung handelt. Versenden Sie in einem solchen Fall auf keinen Fall sensible Daten, wie Kreditkarten- oder Kontonummern.

Es gibt keine genaue Regelung, wer in solchen Fällen haftet, wenn Viren übertragen werden. Aber beim Versagen der Technik oder bei einem Zugriff von Unbefugten gibt es keine festen Regelungen. Häufig finden Sie Informationen zu diesen Punkten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Datenschutzerklärungen.

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Kundendaten und deren Verwendung

Für die Anbieter ist die Verarbeitung und Weiterleitung der elektronisch erhobenen Daten deutlich einfacher als auf altbekannten Wegen.

Im Vorfeld lassen sich einige Merkmale festlegen und diese sind automatisch möglich. Dadurch lassen sich die Daten deutlich besser speichern und sortieren, auch die Verwaltung und das gezielte Einsetzen von Werbung ist so besser möglich.

Beispiel:

Bei einer Bestellung geben Sie private Interessen in einem entsprechenden Feld an und aufgrund dieser Informationen erhalten Sie für eine entsprechende Zielgruppe passende Werbung. Das können spezielle Marken, aber auch Artikel sein.

Es gibt mittlerweile aber auch Anbieter, die dem Besucher Geld anbieten, wenn er persönliche Daten anbietet. Interessant sind meist

  • persönliche Daten
  • Interessen
  • Einkaufsverhalten
  • Einkommen
  • und andere Informationen

Allerdings muss Ihnen immer bewusst sein, Sie mit der Weitergabe der eigenen Daten die Werbung unterstützen und demnach erhalten Sie meist deutlich mehr Werbung als im Vorfeld.

Das Unternehmen darf personenbezogene Daten auch ohne eine ausdrückliche Einwilligung erhaben und sie für die Durchführung des Vertrags nutzen. Das kommt immer dann zum Einsatz, wenn Sie eine Bestellung tätigen oder sich etwas liefern lassen wollen. Zu diesen Daten gehören:

  • Name
  • Anschrift
  • Lieferadresse
  • Zahlungsart
  • Kontonummer

Aber auch in einem solchen Fall muss das Unternehmen Sie darüber aufklären, wofür die Daten genutzt werden. Auch über die Rechtsgrundlage muss das Unternehmen genau informieren.

Datennutzung für Direktwerbung

Die Nutzung von Vertragsdaten für Werbezwecke stellt für viele Unternehmen ein ganz besonderes Kapital dar.

Sie als Kunde tätigen eine Bestellung über das Internet und im Nachhinein erhalten Sie von dem Unternehmen später Werbung mit der Post. Im Grunde ist dieser Vorgang zulässig, denn Sie haben bei Vertragsabschluss der Werbungssendung zugestimmt. Bei dieser Aktion handelt es sich um die sogenannte Direktsendung und das Unternehmen darf Direktwerbung machen, solange der Kunde keinen Widerspruch einlegt.

Ein wenig anders sieht es aus, wenn Sie nach der Bestellung die Werbung per Telefon, E-Mail oder Telefax bekommen. Nach unserer Auffassung ist eine Werbung in diesem Maß ohne eine ausdrückliche Einwilligung nicht zulässig. Im Grunde handelt es sich um einen strengen Grundsatz, der aber beim Kauf im Internet ein wenig locker gesehen wird.

Ausnahmsweise sind Werbemails zulässig, wenn der Online-Händler die Werbung im Zusammenhang mit der Kundenbestellung steht oder in der Werbung mit ähnlichen Produkten geworben wird. Der Kunde hat aber die Möglichkeit der Verwendung für solche Werbezwecke zu widersprechen und dann ist die E-Mail-Werbung unzulässig. Schon bei der Bekanntgabe der E-Mail-Adresse müssen Sie als Kunde auf einen Widerspruch deutlich hingewiesen werden.

E-Scooter Symbolbild
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Verwendung von Kundendaten

1. Was passiert mit den Kundendaten?

Kundendaten werden zu verschiedenen Zwecken verwendet, von der Optimierung der Lieferketten bis hin zur personalisierten Werbung. Mittlerweile gibt es komplette Unternehmen, die nur zur Gewinnung von Kundendaten aktiv sind.

2. Was sind eigentlich Kundendaten?

Unter den Begriff Kundendaten fallen alle Daten rund um die Person, aber auch andere Daten wie Ansprechpartner. Zu den wichtigsten Kundendaten gehören Namen, Adressen, Telefonnummern, Kontodaten, Kreditkartendaten und E-Mailadressen.

3. Was sind schutzbedürftige Daten?

Zu den schutzbedürftigen Daten gehören alle Daten, die nach § 46 Absatz 14 BDSG und § 48 Absatz 1 BDSG zu den personenbezogenen Daten gehören.

4. Zählen Passwörter auch zu den personenbezogenen Daten?

Darüber gibt es keine festen Regelungen, denn bei einem Anmeldevorgang müssen Passwort und Benutzername eingegeben werden und das Passwort wird in der Regel nicht gespeichert.

5. Dürfen personenbezogene Daten für Werbezwecke verwendet werden?

Grundsätzlich sind personenbezogene Daten für Werbezwecke perfekt, aber nur solange der Kunde keinen Widerspruch erhebt. In der Regel müssen Sie zustimmen, damit Sie Werbung bekommen.

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Fazit

In der heutigen Zeit sind Daten ein gutes Kapitel für viele Unternehmen. Sie nutzen die persönlichen Daten für die Erstellung von Werbung, die auf einen bestimmten Personenkreis zugeschnitten sind. Aber als Kunde haben Sie das Recht einen Widerruf zu verfassen und dann dürfen Unternehmen Ihnen keine Werbung mehr zusenden. De Richtlinien in der Hinsicht sind eindeutig, zumindest auf den Bezug von Direktwerbung per Post. Werbung per Mail, Fax oder Telefon ist Lockerungen unterlegen, aber auch hier ist ein Widerspruch möglich.

Der Beitrag Verwendung von Kundendaten: Wie gut ist der Datenschutz im Onlineshop? – Werbung ist bis zum Widerruf erlaubt erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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