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Was muss ich beim Onlineshopping im Ausland beachten? Rechtliche Unterschiede sorgen für Missmut unter den Verbrauchern


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Der Online-Handel boomt schon seit Jahren und während der Corona-Pandemie hat er noch mehr an Fahrt zugenommen. Dabei wird nicht nur bei den deutschen Online-Händlern gekauft, sondern auch bei den Händlern im Ausland. Aber gerade bei Online-Händlern aus dem Ausland können die rechtlichen Rahmenbedingungen anders sein und zudem können hohe Zusatzkosten für Versand und Einfuhr auf Sie zukommen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie müssen mit zusätzliche Steuern, Zollgebühren und mitunter hohen Versandkosten rechnen, wenn Sie Waren über einen Online-Shop aus dem Ausland bestellen.
  • Kommt es zu Problemen mit dem Händler, dann kann es sein, dass ein anderes Recht als in Deutschland gilt und dann wird es kompliziert.
  • Wenn Sie einen Online-Shops aus der EU nutzen, dann gelten in der Regel nahezu die gleichen Rechte wie in Deutschland.
  • Sie sollten sich auf jeden Fall direkt bei dem Händler und beim Zoll informieren, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Gleiche Bedingungen in der EU

Heute ist das Bestellen im Internet an der Tagesordnung und da kommt es auch schon einmal vor, dass bei einem Online-Händler aus dem Ausland eine Bestellung ausgeführt wird. 

Wenn der Händler innerhalb der EU seinen Sitz hat, dann ist das gar kein Problem, denn aufgrund der Richtlinie über die Verbraucherrechte, gelten innerhalb der EU meist die gleichen rechtlichen Bedingungen. Beispielsweise müssen die Informationspflichten erfüllt sein und zudem muss der Verkäufer auf jeden Fall auf die anfallenden Zusatzkosten hinweisen. Außerdem besteht ein sogenanntes 14-tägiges Widerrufsrecht innerhalb der EU. Sie müssen zudem nicht mit Einfuhrzöllen rechnen. Verbrauchersteuern müssen Sie nur bei einzelnen Produkten bezahlen und dazu gehören Kaffee, Tabak und Alkohol.

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Das anzuwendende Recht

Aber es gibt auch zahlreiche Online-Händler, die nicht innerhalb der EU sitzen und bei denen die Verbraucher bestellen. Hier sieht die ganze Sachlage anders aus, denn die Frage nach dem anwendbaren Recht unterscheidet sich von Fall zu Fall.

Wenn Sie sich für den Einkauf außerhalb der EU entscheiden, dann ist das anwendbare Recht nicht immer eindeutig. Im Grunde kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Das Recht kann zunächst von einem bestimmten Staat gewählt werden, aber das zwingende Recht darf nicht nachteilig geändert werden. Das gilt in erster Linie für den Widerruf und die Gewährleistung.

Aber auch die Ausrichtung des Unternehmens ist entscheidend, denn es gibt Unternehmen, die für den internationalen Markt aktiv sind. Das erkennt man in erster Linie daran, dass die Werbung, die Internetseite und andere Hilfsmittel in mehreren Sprachen ausgearbeitet sind. Das bedeutet, wenn ein Unternehmen aus Singapur auch für den internationalen Markt aktiv ist, dann wird die Internetseite nicht nur in der Landessprache sein, sondern auch in Englisch, Deutsch und in anderen Sprachen. Es gibt aber auch Unternehmen, die nur auf das eigene Land ausgerichtet sind, dann ist die Internetseite beispielsweise nur in der Landessprache. Ist dies der Fall, dann kommt meist das geltende Recht des Landes zum Einsatz.

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Der Onlineshop ist meist entscheidend

Bei den Unternehmen kommt es sehr stark auf die Homepage also die Internetpräsenz an. Mittlerweile gibt es verschiedene Indizien, die auf die rechtlichen Regelungen hindeuten, aber allein nicht ausreichen.

Die folgenden Indizien können Hinweise sein:

  • Top-Level-Domain der Webseite
  • Anfahrt von Ihrem Staat bis hin zum Unternehmenssitz
  • Telefonnummer mit deutscher Vorwahl
  • Deutsche Sprache bei der Bestellung
  • Preise sind in Euro

Wenn Sie diese Indizien finden, dann kann es sein, dass das deutsche Recht nach einem Kauf angewendet werden kann. Allerdings kann eine Beurteilung mitunter sehr kompliziert sein und im Zweifelsfall sollten Sie von einer Bestellung absehen.

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Händler gibt Informationen zum geltenden Recht

Im Grunde können Sie sich gerade bei einem Kauf über das Internet nicht zu 100% sicher sein, aber Sie können sich direkt beim Händler nach dem geltenden Recht erkundigen.

Zudem können Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen. Für die Einfuhr der Waren sollten Sie auf jeden Fall mögliche Mehrkosten mit einkalkulieren, aber wenn der Warenwert inklusive der Versandkosten unter 150 Euro liegt, dann fallen keine Zollgebühren an. Aber Sie müssen mit der Einfuhrumsatzsteuer rechnen. Sie kann entweder 7% oder 19% betragen.

Dazu kommen regelmäßig Zölle und Steuern, die anfallen und je nach Produktart unterschiedlich ausfallen können. Sie sollten sich auf jeden Fall vor der Bestellung ausführlich über mögliche Zollgebühren und Steuern informieren. Zudem sollten Sie auch wissen, ob es gewisse Formalitäten auszufüllen gibt oder nicht. Wichtig ist, dass Sie zudem beachten, dass für einige Waren Einfuhrverbote gelten und danach sollten Sie sich richten.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann sehen Sie von einer Bestellung ab oder suchen Sie sich einen Online-Shop innerhalb der EU.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ist für alle deutschen Verbraucher in grenzüberschreitenden Fragen ein direkter Ansprechpartner!

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Online-Shopping im Ausland

1. Welches Recht gilt beim Kauf im Ausland?

Grundsätzlich gilt immer das Recht des Landes, vor allen Dingen, wenn Sie auf den nicht-europäischen Ausland bestellen. Der Wohnsitz des Unternehmens ist der ausschlaggebende Punkt und für welche Verbrauchergruppe das Unternehmen ausgerichtet ist. Das deutsche Recht gilt nur teilweise, wenn die Internetseite auch in deutscher Sprache ausgearbeitet ist. Allerdings handelt es sich hier nur um ein Indiz.

2. Wie viel Mehrwertsteuer muss ich beim Kauf aus dem Ausland bezahlen?

In den meisten Fällen müssen Sie mit einer Mehrwertsteuer von 19% rechnen, wenn Sie aus dem Ausland bestellen. Es gibt aber auch einige Produkte, die nur mit 7% gekennzeichnet sind. Allerdings erkennen Sie das meist auch schon beim Kauf, denn der Händler muss das beim Kaufpreis mit angeben.

3. Wie viel darf ich im Ausland bestellen?

Wenn Sie sich unter einem Sachwert von 150 Euro inklusive Versand bewegen, dann müssen Sie mit einer Einfuhrumsatzsteuer von 19% oder 7% rechnen. Aber es fallen keine Zollgebühren an.

4. Wie viel darf ich zollfrei nach Deutschland einführen?

Hier kommt es darauf an, wie Sie nach Deutschland einreisen. Wenn Sie mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff kommen, dann haben Sie einen Freibetrag von bis zu 430 Euro und wenn Sie mit dem Auto oder der Bahn reisen, dann sollten Sie die Höchstgrenze von 300 Euro nicht überschreiten.

5. Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer aus China?

Heute wird viel aus China bestellt und da fällt die Frage an, wie hoch die Einfuhrumsatzsteuer ist. Grundsätzlich gilt für China die gleiche Einfuhrumsatzsteuer wie aus allen anderen nicht-EU-Ländern auch und das sind 19%.

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Fazit

Onlineshopping erfreut sich sehr großer Beliebtheit und in den letzten Jahren hat der Hype sich auch außerhalb der EU weiterentwickelt. Heute kann man nicht nur bei deutschen Händlern, sondern auch von Händler aus der ganzen Welt bestellen. Allerdings gibt es ein paar rechtliche Unterschiede. Sie müssen sich vor der Bestellung über die rechtlichen Grundlagen aus dem Ausland informieren, damit Sie nicht am Ende deutlich mehr zahlen müssen als wenn Sie in Deutschland bestellt hätten.

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