Flatrates | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:23:57 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Flatrates | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Sozialtarif der Telekom: Studenten, Arbeitslose und Behinderte können sparen, aber lohnt sich das wirklich? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sozialtarif-der-telekom-studenten-arbeitslose-und-behinderte-koennen-sparen-aber-lohnt-sich-das-wirklich/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sozialtarif-der-telekom-studenten-arbeitslose-und-behinderte-koennen-sparen-aber-lohnt-sich-das-wirklich/#respond Fri, 13 May 2022 09:23:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65088 Die Telekom Deutschland GmbH ist der bekannteste Anbieter für Telefonservice im Land, wobei auch bei diesem Anbieter das Telefonieren günstig sein kann. Allerdings kommt nicht jeder Verbraucher in den Genuss des besonderen Tarifs, denn es

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Die Telekom Deutschland GmbH ist der bekannteste Anbieter für Telefonservice im Land, wobei auch bei diesem Anbieter das Telefonieren günstig sein kann. Allerdings kommt nicht jeder Verbraucher in den Genuss des besonderen Tarifs, denn es handelt sich um den Sozialtarif und der ist nur für spezielle Fälle vorgesehen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die deutsche Telekom ist der bekannteste Telekommunikationsanbieter in Deutschland mit unzähligen Tarifen für jeden Bedarf.
  • Der Anbieter ist der einzige Dienstleister, der freiwilligen einen Sozialtarif anbietet.
  • Der Sozialtarif ist aber nicht für jeden Verbraucher geeignet und kostenfrei ist er auch nicht.

Das Unternehmen Deutsche Telekom GmbH ist ein Telekommunikationsunternehmen, der als einziger Dienstleister einen Sozialtarif anbietet. Die Grundgebühren müssen in voller Höhe bezahlt werden, aber für die geführten Telefonate erhalten Sie Vergünstigungen.

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Der Sozialtarif der Telekom

Grundvoraussetzung für den Sozialtarif ist ein Festnetzanschluss bei der Telekom Deutschland GmbH, aber Sie müssen nicht selber Kunde sein. Es reicht auch, wenn es einen in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen mit Festnetzanschluss gibt.

Dazu müssen Sie

  • von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sein (Arbeitslosengeld II-Empfänger)
  • eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) bekommen
  • blind, gehörlos oder sprachbehindert sein, aber mindestens einen Behinderungsgrad von 90% haben.
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Gesprächsguthaben im Sozialtarif

Die Telekom bietet in ihrem Sozialtarif ein Gesprächsguthaben von mindestens 6,94 Euro pro Monat an.

  • Sie beziehen z.B. BaföG oder sind von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit, dann erhalten Sie ein Gesprächsguthaben von 6,94 Euro im Monat.
  • Sie erhalten inzwischen eine Gutschrift von 8,72 Euro, wenn Sie zu dem Personenkreis mit den oben genannten Behinderungen gehören.

Diese Vergünstigungen sind immer für einen Abrechnungszeitraum gültig und können daher nicht in den nächsten Zeitraum mitgenommen werden. Also im Grunde verfallen die Vergünstigungen, wenn sie nicht genutzt werden.

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Kein Sozialtarif bei Call-by-Call oder Preselection

Die sozialen Vergünstigungen werden von der Telekom Deutschland GmbH nur für alle selbstgewählten Standardverbindungen im In- und Ausland gewährt, wenn es sich um das Netz der Telekom handelt.

Es spielt allerdings keine Rolle, ob es sich um einen analogen Anschluss oder einen ISDN-Anschluss handelt. Für alle Verbindungen zu anderen Anbietern gibt es keinen Rabatt. Auch bei voreingestellten Telefonanschlüssen auf einen alternativen Anbieter oder bei Call-by-Call gibt es keinen Rabatt.

Außerdem gelten die Vergünstigungen nicht für die Grundgebühr, Anrufe zu Sonderrufnummern oder Mobilfunknetze. Bei sogenannten Komplettpaketen mit Flatrate oder Pauschaltarifen können Sie auch nicht auf den Sozialtarif setzen.

Grundsätzlich wird der Sozialtarif nur für maximal drei Jahre gewährt, aber bei BaföG-Empfängern nur für ein Jahr.

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Antrag stellen

Um den Sozialtarif der Deutschen Telekom zu bekommen, müssen Sie nicht nur die Voraussetzungen erfüllen, sondern auch einen Antrag stellen.

Sie müssen den Antrag auf Gebührenermäßigung bei der Telekom Deutschland GmbH stellen und dazu entsprechende Nachweise einreichen. Zu den Nachweisen gehören:

  • BaföG-Bescheid
  • Bescheinigung der Rundfunkbeitragsbefreiung
  • Schwerbehindertennachweis

Der ARD, ZDF und Deutschlandradio-Beitragsservice ist für die Bescheinigung der Rundfunkbeitragspflicht zuständig. Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligungsfrist einen neuen Antrag beziehungsweise einen Verlängerungsantrag stellen.

Die Kunden der Telekom Deutschland GmbH müssen das Unternehmen sofort informieren, wenn die Voraussetzungen für den speziellen Sozialtarif wegfallen, denn dann fallen auch die Rabatte weg und Sie müssen ganz normal Telefonkosten bezahlen.

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Lohnt sich der Sozialtarif?

Der Sozialtarif ist nicht für jeden Verbraucher geeignet, denn viele Flatrate-Tarife sind teilweise günstiger als der spezielle Tarif der Deutschen Telekom GmbH.

Wenn Sie viel telefonieren, dann ist das besonders der Fall und somit empfehlen wir, dass Sie sich zuerst alle Möglichkeiten einholen und erst nach Prüfung der Optionen entscheiden. Vielleicht gibt es eine andere Lösung, so dass Sie günstiger telefonieren können.

Zur Berechnung ziehen Sie den Grundpreis der Telekom heran und rechnen davon die Rabatte ab, so dass Sie auf eine Summe kommen. Diese Summe vergleichen Sie mit Flatrates des gleichen Anbieters, aber holen sich auch Angebote von anderen Anbietern ein.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Sozialtarif der Telekom

1. Wie teuer ist der Sozialtarif der Telekom?

Der Sozialtarif der Telekom besteht aus den normalen Grundpreis und einem Rabatt von bis zu 8,72 Euro im Monat.

2. Gibt es andere Anbieter mit einem ähnlichen Tarif?

Zurzeit bietet nur die Deutsche Telekom GmbH einen solchen Tarif an.

3.Ist der Sozialtarif wirklich so günstig?

Sie sollten alle Angebote gut miteinander vergleichen, denn einige Anbieter bieten deutlich günstigere Tarife an, so dass Sie den Sozialtarif gar nicht benötigen.

4. Warum sind die Flatrates der Telekom teilweise preiswerter als der Sozialtarif?

Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, denn die Telekom versucht allen Verbrauchern einen guten Tarif anzubieten und da kommt es manchmal zu Unstimmigkeiten bei den Preisen.

5. Lohnt sich ein Festnetzanschluss heute überhaupt noch?

Viele Verbraucher besitzen keinen Festnetzanschluss mehr, denn mittlerweile gibt es zahlreiche Tarife, bei denen die Verbindung ins Deutsche Festnetz kostenfrei dazu gehört. Somit lohnt sich ein Festnetzanschluss für viele Verbraucher einfach nicht mehr, denn Sie machen alles über das Smartphone.

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Fazit

Die Deutsche Telekom GmbH ist der einzige Anbieter eines Sozialtarifs, aber bei genauer Betrachtung können Sie mit einer Flatrate oder einem anderen Anbieter deutlich günstiger telefonieren. Bevor Sie sich für den Sozialtarif entscheiden, sollten Sie sich alle Optionen anschauen und die Preise vergleichen.

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Das Handy ist unser ständiger Begleiter und so abwechslungsreich wie die Handytypen sind, sind auch die Bereiche Flatrates und Datenvolumen. Mittlerweile gibt es kurze Laufzeiten, wobei Sie bei einer Laufzeit von vier Wochen 13x im Jahr bezahlen müssen und bei einer Laufzeit von einem Monat nur 12x.

Das Wichtigste in Kürze

  • In den letzten Jahren sind Flatrates und Datenvolumen in Paketen bei fast allen Mobilfunkanbietern zu finden. Kurze Laufzeiten sind keine Seltenheit mehr.
  • Einige der Mobilfunkanbieter haben die Laufzeit von einem Monat auf vier Wochen gesetzt, so dass die Sie nicht mehr nur 12x im Jahr zahlen müssen, sondern 13x.
  • Die bestehenden Verträge lassen sich aber nur umstellen, wenn Sie als Kunde frühzeitig informiert werden.

Bei vielen Mobilfunkanbietern werden die Datenpakete und Flatrates als Pakt mit einer kurzen Laufzeit angeboten. Bei den sogenannten Prepaid-Angeboten ist dies der Fall, so dass Sie einen Festbetrag im Monat bezahlen und dafür erhalten Sie Datenvolumen, Freiminuten oder eine Flatrate. Grundsätzlich sind die kurzen Laufzeiten positiv zu bewerten, denn Sie sind flexibel und können schnell zu einem anderen Tarif oder auch zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn Sie das möchten.

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4 Wochen sind kein Monat

In diesen speziellen Paketen müssen Sie bisher einen Festbetrag im Monat bezahlen und der lag in etwa bei 8,99 Euro oder mehr, je nach Wunsch des Pakets.

Mittlerweile haben die Anbieter aber die Laufzeit von einem Monat auf vier Wochen verändert und das bedeutet für Sie als Kunde einen sehr großen Unterschied, denn Sie zahlen nicht mehr nur 12x, sondern 13x. Das Jahr hat nämlich 52 Wochen und demnach müssen Sie 13x den Paketpreis bezahlen. Ein Jahr hat aber nur 12 Monate, so dass Sie nur 12x zahlen müssen.

Häufiger Zahlen bedeutet öfter ein neuen Datenvolumen

Grundsätzlich haben die Mobilfunkanbieter das Recht die Konditionen ihres Angebotes frei zu bestimmen.

Sie sind auf der Suche nach einem neuen Handytarif, dann sollten Sie in der heutigen Zeit sehr genau hinschauen. Zahlen Sie den Paketpreis für einen Monat oder doch für vier Wochen, denn bei einer Laufzeit von vier Wochen müssen Sie 13x in die Tasche greifen. Aber Sie erhalten auch 13x im Jahr neues Datenvolumen für die mobile Telefonierfreiheit.

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Informationspflicht für Bestandskunden

Bei der monatlichen Abrechnung läuft das bereits gebuchte Paket wie gewohnt ab, aber in den AGBs der Mobilfunkanbieter steht, dass sie das Recht haben, Konditionen und Tarife nach eigenem Ermessen zu bestimmen.

Unter bestimmten Umständen können sie die Konditionen und Tarife wechseln, aber wenn der Anbieter einen bestehenden Vertrag in Bezug auf den Abrechnungszeitraum von einem Monat auf vier Wochen kürzen möchte, dann liegt eine Vertragsänderung vor. Bei einer beabsichtigen Vertragsänderung muss der Kunde darüber informiert werden und hat die Möglichkeit das Widerspruchs- oder Kündigungsrecht zu nutzen. Der Mobilfunkanbieter darf keine „heimliche“ Umstellung durchziehen.

In der Regel lassen sich die Pakete ohnehin jeden Monat kündigen, aber es es sich wirklich um eine sinnvolle Aktion handelt, entscheiden Sie selber. Die Verkürzung der Laufzeit ist meist mit einer Erhöhung in Bezug auf das Datenvolumen verbunden, so dass ein Vergleich auf jeden Fall lohnenswert ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Handytarife

1. Wie lange läuft ein Paket normalerweise?

Normalerweise läuft bei den meisten Mobilfunkanbietern ein Paket einen Monat, aber immer mehr Anbieter stellen nach und nach um, so dass die Laufzeit nur noch vier Wochen beträgt.

2. Warum stellen die Mobilfunkanbieter die Laufzeit um?

Es steht der Verdacht im Raum, dass die Mobilfunkanbieter mehr Kasse machen wollen, denn mit einer einmonatigen Laufzeit müssen Sie 12x im Jahr bezahlen und mit einer vierwöchigen Laufzeit 13x.

3.Muss ich der Änderung zustimmen?

Nein, wie bei allen anderen Vertragsänderungen haben Sie die Möglichkeit von Ihrem Widerrufs- oder Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Vorher sollten Sie die vorhandenen Angebote gut miteinander vergleichen.

4. Wie setze ich mein Widerrufsrecht um?

Sobald Sie die Vertragsänderung erhalten haben, setzen Sie ein Schriftstück mit dem Widerruf auf und schicken es per Einschreiben mit Rückschein an den Anbieter. Vorlagen dazu gibt es im Internet.

5. Wie lang ist mein Kündigungsrecht?

Sie haben in der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Vertragsänderung die Möglichkeit das Kündigungsrecht einzufordern.

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Fazit

Das mobile Leben funktioniert nur mit mobilen Geräten und den passenden Verträgen mit Datenvolumen oder / und Flatrates. Heutzutage gibt es viele Mobilfunkanbieter, die kurze Laufzeiten anbieten, darunter die Prepaid-Anbieter. Aber auch hier kommt es in letzter Zeit zu Veränderungen, denn die kurzen Laufzeiten von einem Monat werden auf vier Wochen Laufzeiten umgestellt, so dass Sie als Kunde im Jahr einmal mehr zur Kasse gebeten werden. Für Bestandskunden muss die Umstellung in schriftlicher Form angekündigt werden und dann haben Sie das Recht auf Widerruf oder Kündigung.

Der Beitrag Handytarife: Feiner Unterschied zwischen 4 Wochen und 1 Monat Laufzeit – Sie haben das Recht auf Widerruf oder Kündigung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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