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Handytarife: Feiner Unterschied zwischen 4 Wochen und 1 Monat Laufzeit – Sie haben das Recht auf Widerruf oder Kündigung


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Das Handy ist unser ständiger Begleiter und so abwechslungsreich wie die Handytypen sind, sind auch die Bereiche Flatrates und Datenvolumen. Mittlerweile gibt es kurze Laufzeiten, wobei Sie bei einer Laufzeit von vier Wochen 13x im Jahr bezahlen müssen und bei einer Laufzeit von einem Monat nur 12x.

Das Wichtigste in Kürze

  • In den letzten Jahren sind Flatrates und Datenvolumen in Paketen bei fast allen Mobilfunkanbietern zu finden. Kurze Laufzeiten sind keine Seltenheit mehr.
  • Einige der Mobilfunkanbieter haben die Laufzeit von einem Monat auf vier Wochen gesetzt, so dass die Sie nicht mehr nur 12x im Jahr zahlen müssen, sondern 13x.
  • Die bestehenden Verträge lassen sich aber nur umstellen, wenn Sie als Kunde frühzeitig informiert werden.

Bei vielen Mobilfunkanbietern werden die Datenpakete und Flatrates als Pakt mit einer kurzen Laufzeit angeboten. Bei den sogenannten Prepaid-Angeboten ist dies der Fall, so dass Sie einen Festbetrag im Monat bezahlen und dafür erhalten Sie Datenvolumen, Freiminuten oder eine Flatrate. Grundsätzlich sind die kurzen Laufzeiten positiv zu bewerten, denn Sie sind flexibel und können schnell zu einem anderen Tarif oder auch zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn Sie das möchten.

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4 Wochen sind kein Monat

In diesen speziellen Paketen müssen Sie bisher einen Festbetrag im Monat bezahlen und der lag in etwa bei 8,99 Euro oder mehr, je nach Wunsch des Pakets.

Mittlerweile haben die Anbieter aber die Laufzeit von einem Monat auf vier Wochen verändert und das bedeutet für Sie als Kunde einen sehr großen Unterschied, denn Sie zahlen nicht mehr nur 12x, sondern 13x. Das Jahr hat nämlich 52 Wochen und demnach müssen Sie 13x den Paketpreis bezahlen. Ein Jahr hat aber nur 12 Monate, so dass Sie nur 12x zahlen müssen.

Häufiger Zahlen bedeutet öfter ein neuen Datenvolumen

Grundsätzlich haben die Mobilfunkanbieter das Recht die Konditionen ihres Angebotes frei zu bestimmen.

Sie sind auf der Suche nach einem neuen Handytarif, dann sollten Sie in der heutigen Zeit sehr genau hinschauen. Zahlen Sie den Paketpreis für einen Monat oder doch für vier Wochen, denn bei einer Laufzeit von vier Wochen müssen Sie 13x in die Tasche greifen. Aber Sie erhalten auch 13x im Jahr neues Datenvolumen für die mobile Telefonierfreiheit.

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Informationspflicht für Bestandskunden

Bei der monatlichen Abrechnung läuft das bereits gebuchte Paket wie gewohnt ab, aber in den AGBs der Mobilfunkanbieter steht, dass sie das Recht haben, Konditionen und Tarife nach eigenem Ermessen zu bestimmen.

Unter bestimmten Umständen können sie die Konditionen und Tarife wechseln, aber wenn der Anbieter einen bestehenden Vertrag in Bezug auf den Abrechnungszeitraum von einem Monat auf vier Wochen kürzen möchte, dann liegt eine Vertragsänderung vor. Bei einer beabsichtigen Vertragsänderung muss der Kunde darüber informiert werden und hat die Möglichkeit das Widerspruchs- oder Kündigungsrecht zu nutzen. Der Mobilfunkanbieter darf keine „heimliche“ Umstellung durchziehen.

In der Regel lassen sich die Pakete ohnehin jeden Monat kündigen, aber es es sich wirklich um eine sinnvolle Aktion handelt, entscheiden Sie selber. Die Verkürzung der Laufzeit ist meist mit einer Erhöhung in Bezug auf das Datenvolumen verbunden, so dass ein Vergleich auf jeden Fall lohnenswert ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Handytarife

1. Wie lange läuft ein Paket normalerweise?

Normalerweise läuft bei den meisten Mobilfunkanbietern ein Paket einen Monat, aber immer mehr Anbieter stellen nach und nach um, so dass die Laufzeit nur noch vier Wochen beträgt.

2. Warum stellen die Mobilfunkanbieter die Laufzeit um?

Es steht der Verdacht im Raum, dass die Mobilfunkanbieter mehr Kasse machen wollen, denn mit einer einmonatigen Laufzeit müssen Sie 12x im Jahr bezahlen und mit einer vierwöchigen Laufzeit 13x.

3.Muss ich der Änderung zustimmen?

Nein, wie bei allen anderen Vertragsänderungen haben Sie die Möglichkeit von Ihrem Widerrufs- oder Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Vorher sollten Sie die vorhandenen Angebote gut miteinander vergleichen.

4. Wie setze ich mein Widerrufsrecht um?

Sobald Sie die Vertragsänderung erhalten haben, setzen Sie ein Schriftstück mit dem Widerruf auf und schicken es per Einschreiben mit Rückschein an den Anbieter. Vorlagen dazu gibt es im Internet.

5. Wie lang ist mein Kündigungsrecht?

Sie haben in der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Vertragsänderung die Möglichkeit das Kündigungsrecht einzufordern.

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Fazit

Das mobile Leben funktioniert nur mit mobilen Geräten und den passenden Verträgen mit Datenvolumen oder / und Flatrates. Heutzutage gibt es viele Mobilfunkanbieter, die kurze Laufzeiten anbieten, darunter die Prepaid-Anbieter. Aber auch hier kommt es in letzter Zeit zu Veränderungen, denn die kurzen Laufzeiten von einem Monat werden auf vier Wochen Laufzeiten umgestellt, so dass Sie als Kunde im Jahr einmal mehr zur Kasse gebeten werden. Für Bestandskunden muss die Umstellung in schriftlicher Form angekündigt werden und dann haben Sie das Recht auf Widerruf oder Kündigung.

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