Garantie | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:05:26 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Garantie | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Checkliste „So reklamieren Sie richtig“ – Nutzen Sie die Schriftform und beschreiben Sie die Mängel bis ins kleinste Detail https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/checkliste-so-reklamieren-sie-richtig-nutzen-sie-die-schriftform-und-beschreiben-sie-die-maengel-bis-ins-kleinste-detail/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/checkliste-so-reklamieren-sie-richtig-nutzen-sie-die-schriftform-und-beschreiben-sie-die-maengel-bis-ins-kleinste-detail/#respond Fri, 13 May 2022 09:05:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61614 Der Fehler an einer Ware fällt erst nach dem Kauf auf und dann haben Sie die Möglichkeit zur Reklamation. Die Reklamation ist Ihr gutes Recht und das dürfen Sie auch durchsetzen. Wir geben Ihnen Informationen,

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Der Fehler an einer Ware fällt erst nach dem Kauf auf und dann haben Sie die Möglichkeit zur Reklamation. Die Reklamation ist Ihr gutes Recht und das dürfen Sie auch durchsetzen. Wir geben Ihnen Informationen, wie Sie ihr Recht bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Händler muss zwei Jahre dafür gerade stehen, dass er Ihnen mangelfreie Ware übergeben hat und die Frist beginnt mit dem Kauf.
  • Der Hersteller ist nicht für die Behebung von irgendwelchen Mängeln zuständig, sondern der Verkäufer ist dafür verantwortlich.
  • Der Händler schließt den Umtausch aus! Auch das ist kein Problem, denn auch dann ist eine Reklamation möglich.

Das Display bleibt schwarz, die Kaffee-Maschine streikt oder die Naht der neu gekauften Jacke geht auf – das müssen Sie nicht hinnehmen. Bei der Reklamation im Geschäft will der Verkäufer Sie ausbremsen und Ihnen die fehlerhafte Ware nicht umtauschen, dann machen Sie sich keine Sorgen, denn das Recht ist auf Ihrer Seite.

Es kommt immer wieder vor, dass ein Verkäufer die Pflicht von sich abwälzt und an den Hersteller verweist, wenn ein Produkt einen Fehler aufweist. Der Verkäufer sagt, dass Sie sich an den Hersteller direkt wenden müssen. Sie haben die nachfolgend beschriebenen Rechte.

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Die Gewährleistung

Der Händler beziehungsweise der Verkäufer ist verpflichtet Ihnen eine Frist von zwei Jahren einzuräumen und innerhalb dieser Zeit haben Sie ein Reklamationsrecht.

Die Frist beginnt ab dem Tag des Kaufes und der Händler übergibt in der Regel ein mangelfreies Produkt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Die Ware zeigt schon innerhalb der ersten 6 Monate an, dass ein Fehler vorhanden ist, dann geht man davon aus, dass der Fehler schon von Anfang an vorhanden war. Erst nach diesem Zeitpunkt müssen Sie nachweisen, dass die Sache schon beim Kauf einen defekt hatte oder der Fehler schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.

Die Garantie

Neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten einige Hersteller oder Händler ihren Kunden sogenannte Garantien an.

Eine Garantie hat keinen festen Umfang und der Hersteller beziehungsweise der Händler legt den Umfang der Leistung selber fest, denn es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Viele Schadensfälle werden in der Hersteller-Garantie ausgeschlossen, aber in anderen Fällen kann die Garantie eine gute Zusatzgewährleitung sein. Detaillierte Informationen rund um die Garantie finden Sie in den entsprechenden Bedingungen. Innerhalb der zweijährigen Gewährleitungszeit entscheiden Sie als Kunde selber, welche Art günstiger ist, entweder die Garantie oder die Gewährleistung.

Geben Sie sich nicht zu schnell mit dem Hinweis auf die Herstellergarantie ab!

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Die Reklamation

Reklamieren Sie defekte Ware im besten Fall immer schriftlich und beschreiben Sie die aufgetretenen Mängel so genau wie möglich.

Nutzen Sie dazu einen Brief oder senden Sie eine detaillierte E-Mail. Sie haben auch die Möglichkeit einer mündlichen Reklamation und dafür ist es sinnvoll, wenn Sie sich vor und während des Gesprächs Notizen machen.

  • Name des Gesprächspartners
  • Datum
  • Reklamationsgründe
  • Ergebnis des Gesprächs
  • gesetzte Fristen

sind während des Gesprächs aufzuschreiben.

Die Fristen

Sie vereinbaren mit dem Verkäufer immer zuerst eine Frist und innerhalb dieser Frist hat der Verkäufer das recht die mangelhafte Ware zu reparieren.

Dazu muss die Reklamation in der Gewährleistungsfrist liegen, aber es besteht auch die Möglichkeit eines einfachen Umtauschs. Das heißt, Sie erhalten einfach eine fehlerfreie neue Ware. Der Zeitraum für eine solche Frist liegt in der Regel bei ein bis zwei Wochen und diese Zeit ist auch angemessen.

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Die weiteren Rechte des Kunden

Sie haben das Recht weitere Rechte geltend zu machen, wenn innerhalb der festgelegten Frist der Reparaturversuch mehrfach scheitert.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten oder, dass der Kaufpreis reduziert wird. Sie pochen auf einen reduzierten Preis, wenn das Produkt erhebliche Mängel aufweist und Sie nicht von dem Kaufvertrag zurücktreten möchten.

Unterschiede zum Umtausch

Sie haben mit Sicherheit schon gelesen, dass einige Händler schreiben, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.

Aber kaputte Ware können Sie trotzdem reklamieren, denn der Umtausch ist eine freiwillige Leistung. In der Regel wird vom Umtausch Gebrauch gemacht, wenn Ihnen die Ware nach dem Kauf doch nicht mehr gefällt und das will der Verkäufer mit dem Umtauschausschluss ausschließen. Das Mangelrecht ist gesetzlich geregelt und gilt für alle Gegenstände, die Sie bei einem Händler kaufen können und dazu gehören auch die reduzierten Waren.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Reklamation

1. Was ist ein Grund für die Reklamation?

Die Grundvoraussetzung für eine Reklamation ist ein Sachmangel und der Sachmangel steht vor dem Gefahrenübergang. Der Zeitpunkt der Produktübergabe wird als Gefahrenübergang bezeichnet. Beispielsweise gibt der Hersteller die Ware an den Verkäufer und dieser die Ware an den Käufer. Der Zeitpunkt zwischen den einzelnen Posten ist der Gefahrenübergang, in dem ein Mangel auftreten kann. Der Mangel ist der Grund zur Reklamation.

2. Wie verfasst man eine Reklamation?

Die Reklamation sollte schriftlich verfasst werden und in ihr beginnen Sie mit der Betreffzeile, beschreiben die Mängel genau und setzen Forderungen. Zudem müssen Sie eine Frist festlegen und am Ende folgt die Unterschrift.

3. Wo liegt der Unterschied zwischen einem Umtausch oder einer Reklamation?

Bei einem Umtausch handelt es sich um die Rückgabe einer Ware aufgrund von Missfallen oder das Kleidungsstück passt einfach nicht. Die Ware ist heil und kann wieder verkauft werden. Bei einer Reklamation weist die Ware einen Mangel auf und kann nicht in den Neuverkauf gehen, sondern wird repariert oder durch ein neues Produkt getauscht.

4. Wie lange kann ich die Ware beim Händler reklamieren?

Es gibt eine gesetzlich festgelegte Frist, die bei zwei Jahren liegt. Innerhalb dieser Zeit können Sie die Ware problemlos reklamieren.

5. Der Fehler besteht schon nach vier Monaten – was mache ich jetzt?

Ihnen fehlt ein Mangel schon nach vier Monaten auf, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass es sich um einen Fehler ab Werk handelt und der Hersteller kümmert sich um die Reklamation.

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Fazit

Reklamationen sind immer ärgerlich, denn Sie haben sich für eine Ware entschieden und erwarten auch volle Funktionsfähigkeit. Immer wieder kommt es vor, dass nach kurzer Zeit die ersten Mängel auftreten. Der Sauger saugt nicht mehr richtig oder das Display vom Handy bleibt einfach schwarz. In einem solchen Fall müssen Sie eine Reklamation durchführen. Reklamieren Sie immer in schriftlicher Form und verwenden Sie ein Einschreiben oder eine E-Mail. Beschreiben Sie die Mängel sehr genau und setzen Sie eine Frist. Reklamationen sind Rechte des Käufers und Ihr Recht dürfen Sie durchsetzen!

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Kundendienst: Worauf Verbraucher achten sollten – Gewährleistungsfrist sorgt für kostenfreien Kundendienst https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kundendienst-worauf-verbraucher-achten-sollten-gewaehrleistungsfrist-sorgt-fuer-kostenfreien-kundendienst/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kundendienst-worauf-verbraucher-achten-sollten-gewaehrleistungsfrist-sorgt-fuer-kostenfreien-kundendienst/#respond Thu, 27 Jan 2022 04:32:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68092 Viele Unternehmen und Hersteller werben mit einem guten Kundendienst, der nicht nur vor dem Kauf für die Verbraucher da ist, sondern auch nach dem Kauf eine gute Anlaufstelle ist. Der Kundendienst ist kein Muss, sondern

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Viele Unternehmen und Hersteller werben mit einem guten Kundendienst, der nicht nur vor dem Kauf für die Verbraucher da ist, sondern auch nach dem Kauf eine gute Anlaufstelle ist. Der Kundendienst ist kein Muss, sondern eine freiwillige Einstellung der Unternehmen, um den Verbrauchern ein gutes Gefühl zu geben. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Gerade große Unternehmen haben einen Kundendienst mit verschiedenen Bereichen, so dass der Kunde sich bei jedem Problem ernstgenommen fühlt und Hilfe finden kann.
  • In vielen Fällen ist der Kundendienst eine Servicehotline, an denen freundliche Mitarbeiter sitzen und bei Fragen und Problemen jederzeit weiterhelfen können.
  • Die Gewährleistungsfrist ist ein spezieller Kundendienst, die für zwei Jahre gewährt wird und heute zum guten Ton gehört.

Die Gewährleistungsfrist ein der Standard-Kundendienst

Viele Verbraucher kennen die gesetzliche Gewährleistungsfristen nicht, dabei sichern sie Ihnen einige Rechte beim Produktkauf zu.

Bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist handelt es sich um eine spezielle Frist. Der Verkäufer behauptet, dass die Ware zum Verkaufszeitpunkt frei von Mängeln ist und jeder Käufer verlässt sich natürlich auf diese Aussage. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass die Ware doch einen Mangel hat und dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch und hier sprechen die Fachleute von der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

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Musterbrief für die Geltendmachung der Gewährleistung (Mängelanzeige)

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Grundsätzliches zur Gewährleistungsfrist

  • Die gesetzliche Gewährleistungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist von der freiwilligen Garantie zu unterscheiden.
  • In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Produkte im Normalfall zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe des Produktes an den Kunden. Es gibt aber noch weitere Verjährungsansprüche, die im § 438 des Bundesgesetzbuches stehen.
  • Zusätzlich zur gesetzlich vorgesehen Gewährleistungsfrist dürfen Hersteller und Verkäufer auch noch freiwillige Garantien auf ihre Waren geben. Sie sind bindend, wenn Sie vertraglich beim Kauf zugesichert werden.
  • Während die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei zwei Jahren (24 Monaten) liegt, bestimmt der Hersteller oder der Verkäufer die freiwillige Garantie selber und kann zwischen 6 Monaten, 3 Jahren, 5 Jahren oder sogar 10 Jahren liegen.

Kommt es innerhalb von diesen zwei Jahren der Gewährleistungsfrist zu einem Schadensfall, dann kommen auf Sie keine übermäßigen Kosten zu. In der Regel übernimmt der Hersteller oder der Verkäufer die Kosten oder tauscht das Produkt gegen ein neues Produkt aus. Wenn es nach dieser Zeit zu einem Schadensfall kommt, dann kann auch schon ein kleiner Schadensfall zu hohen Reparaturkosten führen.

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Umtausch, Rückgabe und Reklamation: Diese Rechte haben Verbraucher

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Ein Kommentar

Interessant

Eine gute Idee wäre es, wenn Sie beim Gerätekauf direkt eine Preisliste mitbekommen würden. In der Liste stehen die häufigsten und wichtigsten Standardreparaturen für das Produkt. Dann können Sie sich frei entscheiden, ob Sie das Produkt trotzdem kaufen wollen oder lieber auf den Preis verzichten. Leider haben die meisten Kundendienste solche Listen nicht!

Kosten für den Kundendienst

Nachdem die Gewährleistungsfrist verstrichen ist, kommt zwar auch weiterhin der Kundendienst für Reparaturen in Frage, aber die Kosten müssen Sie selber tragen.

Die Gesamthöhe der Kosten lässt sich nicht pauschalisieren, denn sie bestehen aus verschiedenen einzelnen Faktoren wie

  • Ersatzteile
  • Arbeitszeit
  • Anfahrt
  • Kfz-Kosten
  • sonstige Pauschalen.

Die genaue Zusammensetzung der Kosten wird von jeder beauftragten Firma unterschiedlich gemacht, so das die einzelnen Angaben sehr weit auseinander liegen.

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Gut zu wissen

Die Serviceleistungen werden noch viel unübersichtlicher, wenn selbstständige Vertragswerkstätten ins Spiel kommen. Sie führen die Reparaturen im Auftrag des Herstellers aus, aber auf die Preisgestaltung dieser Werkstätten hat der Hersteller meist überhaupt keinen Einfluss.

Besonders kritisch sollten Sie sein, wenn es sich um einen Spezialreparaturdienst aus einem Zeitungsinserat handelt. Das Angebot des Dienstes ist zwar meist sehr vielversprechend, aber nicht viel preiswerter. Der Grund ist einfach, denn auch sie müssen die Ersatzteile vom Hersteller beziehen und die Preise sind alle gleich.

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Der Anbieter kann sein eingestelltes Angebot nur noch in ganz speziellen Fällen zurückziehen, wenn der Käufer schon ein Gebot abgegeben hat. Beherzigen Sie ein paar Tipps, damit Sie bei Auktionen im Internet keinen teureren Reinfall

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Ihre Möglichkeiten im Schadensfall

Sie haben sich für den Kauf eines Produkts entschieden und schon nach einiger Zeit kommen die ersten Mängel ans Licht, dann haben Sie ein paar Möglichkeiten.

  • Nehmen Sie sich die Bedienungsanleitung zur Hand, denn in ihr finden Sie meist ein paar Hinweise zur Fehlerdiagnose.
  • Eine schnelle Lösung ist nicht in Sicht, dann klären Sie zuerst, ob Sie noch Ansprüche aus der Gewährleistung oder einer Garantie haben.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit verschiedene Kundendienste miteinander zu vergleichen, denn damit erhalten Sie einen guten Überblick über die Leistungen und die Preise.
  • Ein Kostenvoranschlag ist wichtig, aber achten Sie darauf, dass Sie ihn nicht bezahlen müssen. Zwar ist eine kostenpflichtiger Kostenvoranschlag nicht verboten, aber das muss im Vorfeld klar zu erkennen sein. Wichtig ist, dass ein Kostenvoranschlag nur eine Einschätzung der entstehenden Kosten beinhaltet und am Ende können die Reparaturkosten um ein Vielfaches höher sein.
  • In der Regel ist der Kundendienst nicht immer in der näheren Umgebung, so dass es sich lohnen kann, den ortsansässigen Handwerker zu fragen. Er kann bei kleineren Reparaturen meist ein wenig preiswerter sein.
  • Termin und Umfang der Leistungen sind so gut wie möglich festzulegen, denn damit können Sie sich vor Leistungen schützen, die Sie nicht bestellt haben.
  • Eine ausführliche Rechnung ist ein Muss, so dass Fahrtkosten, Arbeitszeit und verbrauchtes Material im Einzelnen zu erkennen sind.
  • Sie dürfen die Mängel reklamieren, wenn die Reparatur missglückt ist. Idealerweise kontrollieren Sie das Produkt in Anwesenheit des Kundendienstes, dann können Sie sofort eine Reklamation durchführen. Die Ansprüche sollten nicht verjährt sein.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kundendienst

1. Was macht eigentlich ein Kundendienst?

Der Kundendienst kümmert sich in erster Linie immer um die Wünsche des Kunden rund um den Kauf, Verkauf und Reparatur eines Produkts oder einer Dienstleistung. Im Grunde ist der Kundendienst der erste Ansprechpartner des Kunden.

2. Wie sieht ein guter Kundendienst aus?

Ein guter Kundendienst beginnt mit einer höflichen und freundlichen Behandlung des Kunden. Kunden werden nicht unterbrochen oder gehetzt, sondern ihnen wird zugehört und freundlich geholfen, wenn möglich.

3. Wie teuer ist ein Kundendienst?

Grundsätzlich ist der Kundendienst in den ersten zwei Jahren kostenfrei, denn das gehört zum Service des Herstellers oder des Verkäufers. Danach fallen Kosten an, die pauschal nicht genannt werden können.

4. Gehört auch Produktberatung zum Kundendienst?

Grundsätzlich gehört auch eine ausführliche Produktberatung zum Kundendienst, denn die meisten Kunden kaufen ein Produkt nur, wenn sie zu 100% überzeugt sind und das ist nur mit allen Informationen rund um das Produkt möglich.

5. Wer bietet einen Kundendienst an?

In der heutigen Zeit bieten fast alle Unternehmen einen speziellen Kundendienst an, wobei große Unternehmen einen deutlich umfangreichen Kundendienst anbieten als kleine Betriebe.

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Fazit

Der Kundendienst ist eine wichtige Institution für den Kunden, der von Herstellern und Verkäufern angeboten wird. In der Regel wird ein einwandfreies Produkt verkauft, aber auch Mängel sind möglich. Hier kommt der Kundendienst ins Spiel und kümmert sich um die Probleme und hilft bei der Reparatur. In den ersten zwei Jahren ist der Kundendienst dank der Gewährleistungsfrist kostenfrei und danach kommen Kosten auf Sie zu, die im Vorfeld nicht zu erkennen sind.

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Computerkauf: Streik von Soft- oder Hardware – Der Kauf eines Computers hängt von der Nutzung ab https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/computerkauf-streik-von-soft-oder-hardware-der-kauf-eines-computers-haengt-von-der-nutzung-ab/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/computerkauf-streik-von-soft-oder-hardware-der-kauf-eines-computers-haengt-von-der-nutzung-ab/#respond Fri, 11 Dec 2020 08:51:16 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57773 Der Kauf eines Computers muss gut überlegt sein, aber trotz ausführlicher Recherche kommt es vor, dass Sie ein Gerät kaufen, welches kaputt ist oder einfach nicht richtig funktioniert. Der EDV-Händler versucht sich rauszureden, aber so

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Der Kauf eines Computers muss gut überlegt sein, aber trotz ausführlicher Recherche kommt es vor, dass Sie ein Gerät kaufen, welches kaputt ist oder einfach nicht richtig funktioniert. Der EDV-Händler versucht sich rauszureden, aber so kommen Sie zu Ihrem Recht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Computer gehört schon nach einem Jahr zu einem veralteten Gerät, obwohl er beim Kauf einer der leistungsfähigsten war.
  • Das gleiche Prinzip gilt auch für die Software.
  • Auch die Auswahl macht es dem Verbraucher schwer, das richtige Modell zu finden.

Heutzutage ist Technik ein schnelllebiges Geschäft. Ein nagelneuer Computer, mit der neusten Technik, ist meist nach einem Jahr veraltet und erfüllt seinen Dienst nicht mehr ausreichend. Selbst nach dem Kauf kann es direkt zu Problemen kommen, wenn der Computer nicht richtig funktioniert. Die nachfolgenden Tipp helfen Ihnen bei einer Reklamation.

Verzögerte Lieferung

In der Regel kaufen Sie einen Computer im Fachmarkt vor Ort und können das ausgesuchte Modell sofort mit nach Hause nehmen. In einem solchen Fall gibt es keine Probleme bei der Lieferung.

Allerdings kommt es vor, dass der ausgesuchte Computer nicht vorrätig ist und erst bestellt werden muss. Schon hier kann es zu ersten Problemen kommen, nämlich, wenn der Händler den Liefertermin nicht halten kann. Die zumutbare Lieferzeit überschreitet er bei neuen Modellen auch schon einmal. In diesem Fall setzen Sie mündlich eine Nachfrist und verleihen Ihrer Forderung mit einem Schriftstück Nachdruck.

Sie nutzen dafür die zumutbare Nachfrist, die sich aus der Länge der vereinbarten Lieferfrist ergibt. Im Grunde hat der Händler seine vertraglichen Verpflichtungen nicht eingehalten und somit kann die Nachfrist recht kurz ausfallen. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Computer zur täglichen Nutzung brauchen. Beispielsweise haben Sie und der Händler sich auf eine Lieferfrist von einem Monat geeignet, dann ist eine Nachfrist von 14 Tagen vollkommen ausreichend.

Sie haben zwei Möglichkeiten, wenn der Händler auch die Nachfrist nicht einhält.

  1. Sie klagen auf Vertragserfüllung und können gleichzeitig eventuell einen Verzugsschaden verlangen. Das ist möglich, wenn Sie ein Ersatzgerät mieten mussten.
  2. Sie können aus dem Vertrag zurücktreten, denn der Händler kann sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen halten. Im Notfall verlangen Sie Schadensersatz.
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sparmobile24.com: Fakeshop oder seriöser Onlineshop – Ihre Erfahrungen

Ein sehr kleines Angebot in einem Onlineshop ist in der Regel kein schlechtes Zeichen. Gibt es allerdings einen Anfangsverdacht, dass es sich um einen Fakeshop handeln könnte, ist dieser Umstand schon bedenklich. Wir haben sparmobile24.com

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Die Ansprüche auf Gewährleistung

Sie haben einen neuen Computer mit der dazugehörigen Software gekauft. Bei der Anwendung kommt es zu Schwierigkeiten, dann wenden Sie sich zuerst an den Verkäufer.

Sie haben Anspruch auf Gewährleistung, wenn die Hard- oder Software Mängel aufweist. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Ihnen im Rahmen der sogenannten Gewährleistung ein gewisses Wahlrecht.

Sie haben das Recht auf eine Nacherfüllung. Dabei können Sie wählen, ob der Mangel kostenfrei beseitigt wird oder ob die Lieferung einer mangelfreien Sache getätigt werden muss. Der Verkäufer muss sich auf den Wunsch nicht einlassen, wenn Ihm dadurch hohe Kosten entstehen und dann kann er eine vernünftige Alternative anbieten.

Sie können die Ware an den Händler zurückgeben, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt. In dem Fall geben Sie die Ware einfach an den Händler zurück und bekommen ihr Geld wieder. Als Alternative können Sie aber auch eine andere Ware im gleichen Wert verlangen oder der Kaufpreis wird herabgesetzt. Nach einem Rücktritt können Sie des Weiteren einen Schadensersatz verlangen, wenn der Verkäufer für den Mangel zuständig ist.

Als Fehlschlag gilt eine Nacherfüllung, wenn die Ersatzlieferung zum ersten Mal scheitert. In der Regel müssen Sie bei einer Nachbesserung zwei erfolglose Reparaturversuche hinnehmen.

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heimkino-koenig.com: Achtung Fakeshop! – Ihre Erfahrungen

Die Firma Königs Handel ist in unserer Redaktion bereits bekannt. Einen Onlineshop dieses Unternehmens haben wir schon als Fakeshop identifiziert. Wir haben nun auch den neuen Shop heimkino-koenig.com überprüft. Was wir herausgefunden haben, erfahren Sie

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Was gilt überhaupt als Mangel?

In vielen Fällen ist es sehr schwierig festzustellen, wann ein Mangel überhaupt vorliegt.

Der Käufer muss hinnehmen, wenn die einzelnen Teile des Computers älter sind, aber das gesamte Gerät einwandfrei funktioniert. Zudem muss er hinnehmen, wenn die Geräusche des Rechners sehr laut sind, aber sich noch in der Toleranzbreite des Herstellers liegen. Ein Mangel liegt aber vor, wenn es zu spontanen und unregelmäßigen Systemabstürzen kommt, die hardwarebedingt sind.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird häufig darauf hingewiesen, dass eine Software nie fehlerfrei sein kann und somit will der Verkäufer sich aus der Haftung rausziehen. Dieser Versuch ist unzulässig.

Computerprogramme nutzen

In der Regel versuchen die Hersteller von Standardsoftware dafür zu sorgen, dass die Kunden die Computerprogrammnutzung einschränken.

Die Nutzung wird meist auf einen Computer beschränkt und ein Weiterverkauf wird untersagt. Allerdings dürfen Sie die Software für private Zwecke ohne Einschränkung nutzen, das bedeutet, nicht für gewerbliche Zwecke.

Der Hersteller kann Ihnen nicht untersagen, dass Programm in den Arbeitsspeicher zu laden oder sogar eine Sicherheitskopie zu machen. Das Computerprogramm darf aber nicht weiterverkauft werden. Zudem ist es verboten, das Programm ohne Erlaubnis an Dritte weiterzugeben. Dafür muss eine schriftliche Einverständniserklärung des Herstellers vorliegen. Zum Schluss dürfen Sie keine Programmsperren entfernen, die vom Hersteller eingebaut sind.

Symbolbild
konsolen-meister.de: Achtung Fakeshop! – Ihre Erfahrungen

Die Nintendo Switch, die SONY Playstation 4 Pro oder die SONY Playstation VR bietet die Konsolen Meister Deutschland GmbH in ihrem Onlineshop konsolen-meister.de an. Wir wurden gefragt, ob der Shop seriös ist. Nun, dann schauen

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Die Bedienungsanleitung

Der Händler ist verpflichtet eine Bedienungsanleitung mitzuliefern, die für einen Laien verständlich ist, auch wenn dafür kein separater Vertrag besteht.

Falls der Händler keine Bedienungsanleitung oder ein Handbuch nachliefert, wenn beim Kauf des Computers keines vorhanden war, dann haben Sie das Recht den Kaufpreis nicht zu bezahlen oder den Vertrag sogar ganz zu lösen. Allerdings muss die Bedienungsanleitung vollständig und verständlich geschrieben sein.

Meistens sind Programme heute mit einer Benutzereinführung ausgestattet und trotzdem ist der Hersteller verpflichtet einen schriftlichen Programmsystemeinblick zu gewährleisten. Dabei gilt immer ein Grundsatz, je geringer der Bedienkomfort und die eigene Benutzerführung des Programms, desto umfassender muss die Bedienungsanleitung sein. Eine Anleitung muss sofort nachgefordert werden, wenn sie nicht vorhanden ist.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Computerkauf

1. Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Computerkauf?

Der richtige Zeitpunkt für den Kauf eines Computern hängt von der individuellen Nutzung ab. Grundsätzlich raten Experten dazu, dass alle drei Jahre ein neuer Computer zu kaufen ist, da sich die Computertechnik immer weiter entwickelt.

2. Wie viel Arbeitsspeicher brauche ich beim Computer?

Die Größe des Arbeitsspeichers hängt von der Nutzung des Computers ab. Zum Surfen oder für Office-Arbeiten sollte der Computer mindestens eine Kapazität von 4 Gigabyte Ram haben. Zum Spielen von neuen Spielen sollten es mindestens 8 Gigabyte sein.

3. Wie groß sollte der Bildschirm sein?

Bei der Bildschirmgröße kommt es ebenfalls auf die Nutzung an. Zum Arbeiten und Spielen sollte der Bildschirm eine Mindestgröße von 15 Zoll haben. Beim Laptop sieht die Sache anders aus, denn wenn er den Computer ersetzen soll, dann sind 17 Zoll ratsam.

4. Wie groß muss die Festplatte des Computers sein?

Die Festplattengröße hängt von der Verwendung ab. Bei einer großen Musik- und Filmsammlung sind mindestens 500 Gigabyte Datenspeicher notwendig.

5. Wie lang ist die Gewährleistungspflicht des Händlers?

Die Gewährleistungspflicht liegt aktuell bei zwei Jahren. Nach den ersten sechs Monaten müssen Sie aber beweisen können, dass der Mangel auch schon seit dem Kauf besteht.

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Smartphone-Kauf: Darauf sollten Sie unbedingt achten

Sie möchten sich ein neues Smartphone kaufen? Wissen Sie denn auch, worauf Sie beim Kauf achten sollten? Mittlerweile sind Smartphones wahre High-Tech-Geräte und können viel mehr als nur telefonieren. Doch auf welche technischen Details sollten

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Fazit

Der Computerkauf ist heute eine notwendige Aktion, um den aktuellen Herausforderungen des Alltags gerecht zu werden. Grundsätzlich raten Experten, dass ein neuer Computer immer nach drei Jahren zu kaufen ist, da die Technik sich immer weiter ausbaut. Die einzelnen Anforderungen an den Computer werden aufgrund der Nutzung bestimmt. Wichtig ist, dass die Händler eine ausreichende Garantie geben und alle wichtigen Programme vorhanden sind. Zudem sollte eine ausführliche Bedienanleitung enthalten sein, die für Laien verständlich ist.

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