Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Coronakrise: Absage von Veranstaltungen / Konzert storniert – Wann gibt es Geld zurück?


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Im Zuge der Coronakrise werden derzeit jede Menge Veranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen und andere Events zum Beispiel im Sportbereich abgesagt. Doch was machen Sie mit den bestellten und bereits bezahlten Eintrittskarten? Können Sie diese stornieren oder zurückgeben?

SARS-CoV-2 schränkt nicht nur das Leben der Menschen auf dem ganzen Globus ein. Die Coronakrise führt auch dazu, dass das kulturelle Leben lahm liegt. Konzerte, Theateraufführungen, Bälle, Sportveranstaltungen und andere Events werden abgesagt. Das ärgert nicht nur die Künstler und involvierten Personen. Vor allem ärgert das auch die Fans. Wobei diese meist sehr verständnisvoll reagieren.

Doch was sollen Sie nun mit den gekauften Tickets für die Veranstaltungen machen? Schließlich kosten die gerade bei Konzerten namenhafter Künstler ordentlich Geld. Können Sie die Karten stornieren oder zurückgeben? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, dass Sie das Geld für die ausgefallene Veranstaltung wiederbekommen?

Die Rechtsanwaltskanzlei LOSCHELDERLEISENBERG aus München hat jetzt Antworten auf die häufigsten Fragen gegeben.

Sonderregelung aufgrund der COVID-19-Pandemie

Update: 14.04.2020 Die Bundesregierung hat am 08.04.2020 eine abweichende Regelung für abgesagte Veranstaltungen aufgrund der COVID-19-Pandemie beschlossen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Gutscheinlösung. Können Kulturveranstaltungen aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden und müssen abgesagt werden, so muss der Kaupreis der Tickets vom Veranstalter zunächst nicht erstattet werden. Die Veranstalter können den Inhabern der Eintrittskarten einen Gutschein in Höhe des Eintrittspreises ausstellen. Dieser Wertgutschein kann entweder für die Nachholveranstaltung oder alternativ für ein anderes gleichwertiges Angebot des Veranstalters eingelöst werden. 

Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Sie sind als Gutscheininhaber jedoch nicht verpflichtet, den Gutschein einzulösen. Nicht eingelöste Gutscheine sollen vom Veranstalter spätestens Ende 2021 erstattet.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Sollte die Verwendung des Gutscheins für Sie aufgrund Ihrer persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar sein, können Sie von den Veranstaltern die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen. Wird eine Veranstaltung unabhängig von der COVID-19-Pandemie abgesagt, dann gelten die nachfolgenden Regelungen.

Bekommen Sie das Geld für Ihre Tickets zurück?

Diese Frage stellen sich viele Verbraucher. Doch hier muss man etwas differenzierter antworten.

  1. Ist das Event nicht abgesagt und findet planmäßig statt, Sie haben aber Angst sich anzustecken oder sind krank geworden: dann gibt es keinen gesetzlichen Rückerstattungsanspruch. In diesem Fall können Sie das persönliche Gespräch mit dem Veranstalter suchen und auf Kulanz hoffen. Eventuell bekommen Sie den Ticketpreis erstattet.
  2. Wird die Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung nicht durchgeführt oder der Veranstalter sagt das Event ab, dann können Sie den Ticketpreis zurückfordern. Gemäß § 346 Abs. 1 Alt. 2, 326 Abs. 5, 275 BGB haben Sie damit die Möglichkeit von Ihrem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Haben Sie das schon gesehen?

Was ist mit Tickets, welche über Vermittlungsunternehmen gekauft wurden?

Wird die Die Veranstaltung von dem jeweiligen Veranstalter abgesagt, haben Sie auch hier laut ll-ip.com das Recht auf Rückerstattung. Dabei spielt es keine Rolle, woe Sie die Karten erworben haben. Das Unternehmen (beispielsweise Eventim) tritt als Vermittler auf. Bei einer Veranstaltungsabsage bekommen Sie das Geld erstattet. Allerdings ist es bei einem Vermittler möglich, dass dieser einen geringen Teil Gebühren einbehält – die sogenannten Vermittlerkosten. Denn der Vermittlungsvertrag wurde am Ende ja erfüllt.

Veranstaltungs-Termin verschoben – und nun?

Sind Sie verpflichtet den verschobenen Termin wahrzunehmen? Nein. Sie müssen sich auf den Ersatztermin nicht einlassen. Laut ll-ip.com gibt es einen Fixschuldencharakter für die von Ihnen gebuchte Veranstaltung. Sie können das Alternativ-Angebot annehmen oder ablehnen. Sollten Sie zu dem Ersatztermin nicht können, lehnen Sie also einfach ab. Sie haben dann das Recht, sich die Kosten erstatten zu lassen.

Kann der Veranstalter eine Rückerstattung in den AGB ausschließen?

Einige Veranstalter regeln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass eine Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen ist. In einigen Verträgen ist auch eine Einschränkung des Rückerstattungsanspruches vorgesehen. Dann wird beispielsweise nur bei einer Absage des Events der Kaufpreis erstattet, jedoch nicht wenn der Termin verschoben wird. Laut Rechtsanwalt Daniel Loschelder sind solche Klauseln in AGB in den meisten Fällen unwirksam.

Mussten Sie schon auf Events verzichten?

Gehören Sie zu den Verbrauchern, die in den sauren Apfel beißen mussten? Ist Ihre Veranstaltung ausgefallen? Haben Sie Ihr Geld wieder bekommen? Berichten Sie uns in den Kommentaren unter dem Beitrag von Ihren Erfahrungen und helfen Sie damit auch anderen Lesern.

4 Gedanken zu „Coronakrise: Absage von Veranstaltungen / Konzert storniert – Wann gibt es Geld zurück?“

  1. Guten Tag.
    Über Eventim 4 Tickets für Sven Bensmann in Osnabrück für den 23.04.2021 geordert.
    Ticketpreis jeweils 20€, Verwaltungsgebühren usw. 8,90€. Also habe ich 88,90€ bezahlt.
    Jetzt wurde der Lockdown verlängert und die Veranstaltung abgesagt. Eventim fordert die Rückgabe der ungültigen Tickets. Somit entstehen mir wieder einmal Unkosten für Porto und Umschlag. Jetzt will Eventim mir 73,20€ erstatten. Die unnötigen Verwaltungsgebühren sollen wiederum mir zur Last gelegt werden.

    Ist das rechtens? Es gibt kein Nachholtermin und somit sind die Tickets absolut wertlos.

    Mir unverständlich, warum ich jetzt nicht mein Ticketpreis von 80€ erstattet bekomme. Die anfänglichen 8,90€ kann ich noch nachvollziehen.

    Antworten
  2. Karten für „Alle Farben“ auf Sylt als Uralubsabschiedsevent geplant. Absage und verschoben auf 2021, wegen Corna. 2021 fahren wir aber nicht nach Sylt. Inselt Ticket fühlt sich nicht zuständig, ihr Partner PK Event lehnt Auszahlung ab. Jetzt bleiben wir 2 Jahre lang (laut Gesetz – ja, ist es schon ein Gesetz?) auf den Kosten sitzen ohne Gegenleistung. Sehr verbraucherfreundlich!

    Antworten
  3. Direkt mit der Absage des KalteSterneFestivals in Rüsselsheim am Osterwochenende wurde mitgeteilt, dass die Rückzahlung umgehend auf dem für die Zahlung gewählten Wege erstattet wird, sollte man den Ticketpreis nicht spenden wollen oder können. Das wurde 1a eingehalten!
    Extraspende/Unterstützung geht zu gegebener Zeit (wenn die locals unterstützt wurden) raus…

    Antworten
  4. Das für den 16.04.2020 vorgesehene Konzert der Gruppe „Santiano“ in der Mercedes Benz Arena in Berlin wurde aus zwei Gründen von Eventim abgesagt. Zuerst am 14.03.2020 wegen Corona und zwei Tage später wegen Erkrankung eines Bandmitgliedes. Die Karten sollen ihre Gültigkeit behalten, die Veranstaltung wurde auf den 07.10.2020 verschoben. Den neuen Termin würden wir gerne wahrnehmen, haben allerdings genau zu diesem Termin bereits eine Reise nach Kuba gebucht. Das haben wir Eventim zweimal mitgeteilt und um eine andere Lösung gebeten. Eventim antwortet einfach nicht.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar