Kunden | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:26:45 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Kunden | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Umbuchung von Reisen: nur mit OK des Veranstalters – Wissenswertes https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/umbuchung-von-reisen-nur-mit-ok-des-veranstalters-wissenswertes/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/umbuchung-von-reisen-nur-mit-ok-des-veranstalters-wissenswertes/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:26:45 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62174 Es gibt inzwischen viele Gründe, weshalb Sie Ihre Reise umbuchen möchten oder verschieben müssen. Dies können z.B. gesundheitliche oder berufliche Aspekte sein, aber auch die Gefahr von Terroranschlägen.  Zwischenfälle einplanen Es kann durchaus sein, dass

Der Beitrag Umbuchung von Reisen: nur mit OK des Veranstalters – Wissenswertes erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
Es gibt inzwischen viele Gründe, weshalb Sie Ihre Reise umbuchen möchten oder verschieben müssen. Dies können z.B. gesundheitliche oder berufliche Aspekte sein, aber auch die Gefahr von Terroranschlägen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Pauschalreisen müssen Sie auf die Kulanz des jeweiligen Reiseveranstalters hoffen, wenn Sie den Reisetermin verschieben oder die Reise umbuchen möchten.
  • Wer einen Flug umbuchen oder verschieben möchte, muss mit höheren Kosten rechnen.
  • Die Umbuchung der Unterkunft ist nicht so einfach. Hier muss der Hotelbetreiber oder Vermieter sein Einverständnis geben.

Zwischenfälle einplanen

Es kann durchaus sein, dass der Reiseveranstalter kurz vor dem Reiseantritt Kontakt aufnimmt.

Vielleicht ist das Hotel noch nicht bezugsfertig und Sie müssen stattdessen auf ein anders Hotel ausweichen. Gleich erfahren Sie, wann es Reisenden und Veranstaltern möglich ist umzuplanen.

Urlaub Geld Symbolbild
Flug oder Pauschalreise wegen Corona storniert – Das sind Ihre Rechte

Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten

0 Kommentare

Die Pauschalreise aus Sicht des Kunden

Möchten Sie die bereits gebuchte Reise aus rein persönlichen Gründen umbuchen oder ein anderes Reiseziel wählen, müssen Sie auf die Kulanz des Reiseveranstalters hoffen.

Sofern dieser damit einverstanden ist, kann es aber passieren, dass Sie dennoch Gebühren für die Umbuchung bezahlen müssen. Dies gilt aber nur, wenn das in der AGB festgelegt ist.

Der Betrag muss jedoch angemessen sein. Das bedeutet bis zu 30 Euro Pauschale je Reise sind durchaus angebracht, da die Umbuchung auch einen gewissen Verwaltungsaufwand fordert. Es gibt auch Reiseveranstalter, die in der Umbuchung einen Reiserücktritt sehen und somit für die Umbuchung zugleich eine Neuanmeldung ausfüllen. Sofern in der AGB von Stornogebühren die Rede ist, sind diese in dem Fall nicht wirksam. Falls jedoch für die Umbuchung eine zeitliche Frist gegeben wird, müssen Sie mit den Stornogebühren rechnen.

Nichtantritt der Reise

Sofern Sie die Pauschalreise nicht antreten können, ist es möglich, noch vor Reisebeginn eine Ersatzperson zu nennen. Sie müssen dafür keine Gründe angeben. Vom Reiseveranstalter dürfen hier nur Mehrkosten in Rechnung gestellt werden, wenn diese auch angefallen sind und der Betrag muss natürlich angemessen sein. Vom Bundesgerichtshof wurde am 1.7.2018 eine Entscheidung getroffen (Urteil vom 27.9.2016, AZ. X ZR 107/15 und X ZR 141/15) die sich aber auf die neuen Vorschriften nicht so leicht übertragen lassen.

Darin wird geregelt, dass von erheblichen Mehrkosten nur dann die Rede ist, wenn eine Neubuchung der Flüge nötig war  oder wenn erneut eine Reisebestätigung ausgefüllt werden musste. Ebenso gilt dies, wenn eine Bearbeitungsgebühr mit einer Höhe von 30 Euro erhoben wurde. Am Ende muss der Europäische Gerichtshof entscheiden, welche Mehrkosten am Ende auch in die Rechnung fließen dürfen. Springt dagegen eine andere Person für den eigentlichen Reisenden ein, so werden auch alle Rechte und Pflichten auf diesen übertragen, aber nicht komplett. In diesem Fall haften der eigentliche Vertragspartner und der Ersatzreisende für den ganzen Preis der Reise.

Achtung!

Der Reiseveranstalter kann den Ersatzreisenden nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. So zum Beispiel, wenn dieser geforderte Reisevoraussetzungen nicht erfüllt oder gesetzlichen Vorschriften und Anordnungen von Behörden nicht nachkommt. Dies kann er Fall sein, wenn die Person nicht tropentauglich ist oder sich nicht impfen lassen möchte. Wenn der Reisende jetzt keine weitere Ersatzperson findet, so kann er nur noch von dem Vertrag zurücktreten.

Reisen Symbolbild
Insolvenzen der Reiseanbieter: So sind Verbraucher abgesichert

Die Corona-Pandemie hat die Tourismusbranche schwer getroffen. Reisen ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Viele bereits gebuchte Reisen mussten wieder abgesagt werden. Doch schaffen es die Tourismusunternehmen sich wieder aufzurappeln? Oder stehen sie vor der Pleite?

0 Kommentare

Die Pauschalreise aus Sicht des Veranstalters

Sogar Veranstalter haben das Recht, vorher vereinbarte Leistungen zu ändern, jedoch nur, wenn der Kunde dagegen keinen Einwand erhebt.

Gibt der Kunde kein Einverständnis zu einer Umbuchung, darf der Flug oder das Hotel nur umgebucht werden, wenn im Vertrag auch ein Änderungsvorbehalt nachgewiesen ist und die Änderung an der Reiseleistung nichts ändert.

Setzt der Veranstalter eine Klausel in den Vertrag, dass er die Flugzeiten erst dann festlegt, wenn die Reiseunterlagen ausgestellt werden und ändert damit die schon festgelegten Flugzeiten ohne Grund, so ist dies nicht rechtens. Urteil des BGH vom 10.12.2013, AZ. X ZR 24/13.

Sofern die Flugroute zum Schutz der Sicherheit geändert wurde und somit nur eine kleine Verspätung am Zielort die Folge ist, so ist das durchaus noch zu akzeptieren. Ferner ist es akzeptabel, wenn Sie in einem vergleichbaren Ersatzhotel im selben Ort einquartiert werden. Sie müssen es aber nicht akzeptieren, wenn Sie statt in dem gebuchten 5-Sterne-Hotel in einem Mittelklassehotel untergebracht werden.

Reisen Symbolbild
Insolvenzen der Reiseanbieter: So sind Verbraucher abgesichert

Die Corona-Pandemie hat die Tourismusbranche schwer getroffen. Reisen ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Viele bereits gebuchte Reisen mussten wieder abgesagt werden. Doch schaffen es die Tourismusunternehmen sich wieder aufzurappeln? Oder stehen sie vor der Pleite?

0 Kommentare

Änderungen sind möglich

Im Vertrag muss es die Möglichkeit geben, sonstige Vertragsbedingungen zu ändern. Jedoch muss diese Änderung schon vor Reiseantritt getätigt werden. Auch ist der Reiseveranstalter verpflichtet, sie als Kunden über die Änderung in verständlicher Weise zu unterrichten und diese Änderung auch auf einem Datenträger zu speichern. Sofern die Änderung respektive die Unterrichtung nicht so übermittelt wird, ist sie auch nicht wirksam.

Möchte der Reiseveranstalter sogar eine gravierende Änderung vornehmen. Wie zum Beispiel eine Umquartierung in einem Hotel in der Stadt anstatt in Strandnähe, so muss er Ihnen eine Frist setzen. Während dieser Frist können Sie sich entscheiden, ob Sie die Änderung annehmen oder den Reisevertrag kostenfrei auflösen möchten. Jedoch darf dies nur der Fall sein, wenn sich erst nach der Buchung Umstände ergeben haben, die diese Änderung nötig machen.

Lassen Sie die Frist verstreichen, bedeutet das für den Reiseveranstalter, dass Sie das Angebot annehmen. Denken Sie deshalb unbedingt daran, die Reise noch innerhalb der Frist zu kündigen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.

Sind Sie mit der Umbuchung nicht zufrieden, so müssen Sie das dem Reiseveranstalter zeitig mitteilen und ihm eine Frist setzen, zu der er Ihnen ein alternatives Angebot machen kann.

Sofern die Änderungen oder auch Reisemängel erst ein paar Tage vor Reiseantritt übermittelt werden, setzen Sie ein Schriftstück auf, in dem Sie erklären, dass Sie unter Umständen von Gewährleistungsansprüchen Gebrauch machen werden.

Erlaubt sich der Reiseveranstalter, den Preis im Nachhinein zu erhöhen, so müssen Sie diesen Mehrpreis nur dann bezahlen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Google Maps
Google Maps Update: Kartendetails zu COVID-19-Fällen

Google Maps bekommt eine neue Karte. Diese soll Ihnen die aktuellen Fallzahlen zu Covid-19-Fällen in einem Gebiet anzeigen. Praktisch ist das neue Tool vor allem für Reisende. Diese können besser abwägen, ob sie in ein

0 Kommentare

Individualreise umbuchen

Für den Flug gilt: Möchten Sie die Zeit oder das Ziel umbuchen, so brauchen Sie die Zustimmung der Fluggesellschaft.

In der Regel können Sie nur dann Flüge kostenlos umbuchen, wenn diese auch zum regulären Preis gebucht wurden.

Handelt es sich um Billigflieger oder Sonderangebote, so kann die Umbuchung laut Vertrag ausgeschlossen sein oder erhebliche Mehrkosten bedeuten. Zudem können Sie das Flugticket meist auch auf keine andere Person übertragen. Diese Flugtickets sind sogar meist mit dem Vermerk „nicht übertragbar“ versehen.

Flugverschiebungen und -ausfälle

Die europäische Fluggastrechte-Verordnung besagt, dass Sie Flugausfälle sowie Flugverschiebungen nicht hinnehmen müssen.

Sie können eine Erstattung der Flugkosten, aber auch eine kostenlose Mahlzeit, notwendige Übernachtungen und Telefonate einfordern.

Sofern der Flug gestrichen wurde oder eine Verspätung hatte, muss die Fluggesellschaft Schadenersatz leisten. Sonderfall: Der Flug wurde wegen schlechten Wetters, Flugsicherheitsmängeln oder einem Streik der Fluglotsen geändert.

Umbuchung des Unterbringung

Sogar bei Ferienwohnungen oder Hotelzimmern müssen Sie auf das Einverständnis vom Vermieter oder Hotelbetreiber hoffen.

Sofern Sie die bereits gebuchte Unterkunft nicht beziehen können, bitten Sie den Gastwirt um kostenfreie Stornierung. Auch können Sie darum bitten, einen Ersatzgast schicken zu dürfen.

Urlaub Symbolbild
Reisezeit: Polizei gibt 15 Tipps für einen sicheren Urlaub

Urlaubszeit ist Reisezeit. Und damit lassen viele Deutsche auch Ihre Wohnung samt Hab und Gut alleine. Außerdem begeben Sie sich im Ausland in ungewohntes Terrain. Fallen lauern sowohl zuhause als auch unterwegs. Die Polizei und

0 Kommentare

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Umbuchung von Reisen: nur mit OK des Veranstalters – Wissenswertes

1. Ist es möglich einen Flug einfach so umzubuchen?

Dies ist abhängig von der Art des Fluges. Ihnen können unter Umständen hohe Kosten entstehen. Lediglich bei Flügen mit regulären Preisen ist das ohne Probleme möglich.

2. Muss ich es hinnehmen, wenn der Reiseveranstalter mich statt des gebuchten Hotels am Strand in der Stadt einquartiert?

Der Reiseveranstalter darf unter bestimmten Umständen durchaus umbuchen, jedoch muss er Ihnen ein gleichwertiges Angebot machen. Hat das Hotel eine andere Lage als gebucht, so können Sie Ansprüche geltend machen.

3. Was passiert wenn ich die Frist der Vertragsänderung von Seites des Reiseveranstalters verstreichen lasse?

Sofern Sie sich innerhalb der Frist nicht melden, bedeutet das vor den Reiseveranstalter, dass Sie mit der Änderung einverstanden sind und die Reise nach den geänderten Bedingungen antreten.

4. Kann ich meine Pauschalreise auf meine Freundin übertragen?

Sofern Sie Ihre Reise nicht antreten können, ist es möglich, diese auf eine andere Person zu übertragen. Jedoch geht dann auch diese Person alle Rechte und Pflichten ein.

5. Kann ich eine Pauschalreise umbuchen?

Generell sind Sie hier auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen. Es kann aber sein, dass Ihnen dann Gebühren entstehen.

TUI Flugzeug Himmel Urlaub
Reiseveranstalter TUI streicht Party-Reisen für 2020

Der Reiseveranstalter TUI hat alle Party-Reisen für 2020 mit sofortiger Wirkung gestrichen. Grund ist die Corona-Pandemie. Damit dürfte für einige der lang ersehnte Sommerurlaub ins Wasser fallen. Corona hat die Welt nach wie vor im

0 Kommentare

Fazit

Erkundigen Sie sich immer ganz genau nach Ihren Rechten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder verschieben wollen. In der Regel haben Sie aber viel Spielraum, sofern der Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft oder das Hotel kulant sind.

Der Beitrag Umbuchung von Reisen: nur mit OK des Veranstalters – Wissenswertes erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/umbuchung-von-reisen-nur-mit-ok-des-veranstalters-wissenswertes/feed/ 0
Von AGB bis Zahlung: Welche Informationen muss mir ein Onlineshop geben? – Firmenname, Adresse, Zahlungsbedingungen und Lieferfristen sind Pflichtangaben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/von-agb-bis-zahlung-welche-informationen-muss-mir-ein-onlineshop-geben-firmenname-adresse-zahlungsbedingungen-und-lieferfristen-sind-pflichtangaben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/von-agb-bis-zahlung-welche-informationen-muss-mir-ein-onlineshop-geben-firmenname-adresse-zahlungsbedingungen-und-lieferfristen-sind-pflichtangaben/#respond Tue, 12 Jan 2021 10:21:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59795 Das Internet bietet die verschiedensten Möglichkeiten, auch in Bezug auf Kaufen und Verkaufen. Bei einem Rechtsgeschäft muss der Verbraucher jederzeit uneingeschränkten Zugriff auf die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Die Preise, die Kosten, die Fristen und

Der Beitrag Von AGB bis Zahlung: Welche Informationen muss mir ein Onlineshop geben? – Firmenname, Adresse, Zahlungsbedingungen und Lieferfristen sind Pflichtangaben erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
Das Internet bietet die verschiedensten Möglichkeiten, auch in Bezug auf Kaufen und Verkaufen. Bei einem Rechtsgeschäft muss der Verbraucher jederzeit uneingeschränkten Zugriff auf die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind, dann müssen jederzeit einsehbar sein.
  • Angabe zu Preisen, alle anderen Kosten, Fristen und Zahlungsbedingungen sind inzwischen notwendig.
  • Auf der Internetseite des Online-Shops muss eine geographische Adresse und eine E-Mailadresse zu finden sein, aber auch der korrekte Firmenname.

Die Preise, die Kosten, die Fristen und die Zahlungsbedingungen

Wichtig ist, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gut sichtbar, übersichtlich, ohne Probleme, speicherbar und einfach abzurufen sind.

Der Verbraucher muss die AGBs spätestens nach der Lieferung der Ware in schriftlicher Form übergeben werden. Das kann entweder per E-Mail oder auf dem Papier sein.

Der Anbieter muss zudem auf der Internetseite vor Abgabe der Bestellung die folgenden Informationen zur Verfügung stellen und zwar in klarer und verständlicher Weise:

  • z.B. Alle wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung oder der Ware.
  • Der gesamte Preis für die Waren oder die Dienstleistung. Dazu gehören inzwischen auch die Mehrwertsteuer sowie alle sonstigen Steuern und Abgaben. Allerdings nur, wenn Sie im Voraus zu berechnen sind.
  • Alle Kosten in Bezug auf Fracht, Lieferung oder Versand, wenn diese im Vorfeld berechnet werden können. Zudem eine Information über alle sonstigen Kosten, die eventuell anfallen können. Sind die Informationen nicht vorhanden, dann darf der Verkäufer die Kosten auch nicht berechnen.
  • Im Warenkorb müssen alle anfallenden Versandkosten und alle anderen Arten von Kosten deutlich sein, wenn die Bestellung abgeschlossen wird. Am Ende müssen die Gesamtkosten zu erkennen sein.

Auch wichtig:

  • Alle Bedingungen rund um die Zahlung, Lieferung und Leistung, sowie die Lieferfrist. Im Rahmen der Produktbeschreibung muss z.B. bei jeder Ware angegeben sein, innerhalb welcher Frist sie geliefert wird. Die Informationen dürfen nicht unverbindlich gemacht werden, wie „Ware bald lieferbar“ oder „Lieferung in der Regel innerhalb einer Woche“. Allerdings ist eine Angabe wie „Lieferzeit ca. 5-7 Tage“ zulässig, denn es ist eine Höchstfrist enthalten.
  • Es muss ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht angegeben sein, wenn vorhanden und eventuell sogar Angaben zum Beschwerdemanagement.
  • Informationen rund um die Bedingungen des Kundendienstes, der Kundendienstleistung und der Garantien.
  • Die Laufzeit der Verträge, Kündigungsbedingungen bei unbefristeten oder Verträge, die sich automatisch verlängern.
  • Die Mindestvertragslaufzeit, wenn vorhanden.
  • Eventuelle Stellung von Kautionen oder finanzielle Sicherheiten, die der Verkäufer verlangen kann oder wird.
  • Die Funktionsweise von digitalen Inhalten wie der Software oder eventuellen Downloads.
  • Informationen über Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität der digitalen Inhalte in Bezug auf Soft- und Hardware.

Diese Informationen gelten nicht nur zur Informationszwecken, sondern sind auch gleichzeitig Vertragsinhalt. Die einzige Ausnahme besteht darin, wen der Verkäufer eindeutig darauf hinweist, dass andere Vertragsinformationen gelten.

Über den Anbieter wichtige Informationen

Erkundigen Sie sich vor der Bestellung im Internet immer über die Identität des Geschäftspartners, also des Verkäufers.

Gerade im Internet kommt es häufiger zu Problemen. Sei es z.B., dass bei der Bestellung etwas schief läuft oder Sie mit dem Verkäufer in Kontakt treten müssen, dann sollten Sie entsprechende Informationen vorliegen haben. Eine Kontaktaufnahme ist aber nur möglich, wenn der Betreiber des Online-Shops eine Internetadresse, den Firmennamen, die Adresse und eine E-Mail hinterlässt. Im Idealfall gibt es noch eine Telefonnummer, unter der Sie einen Kundenservice erreichen können.

Manchmal handelt es sich um eine juristische Person und das kommt meist bei einer GmbH vor, dann muss ein Vertretungsberechtigter angegeben sein. Außerdem stehen meist die Umsatzsteueridentifikationsnummer und die Handelsregisternummer zur Verfügung, sowie die genaue Registernummer.

Die genannten Angaben sind zur Identitätsbestimmung des Anbieters sehr wichtig. Daher stehen sie auf der Internetseite in der Regel gut lesbar. Zudem sollten die Informationen jederzeit gut zu erreichen sein. In den meisten Fällen lassen sich diese Informationen z.B. mit Hilfe von Links aufrufen, unter Impressum, Kontakt oder Über uns.

Verzichten Sie auf eine Bestellung und suchen Sie sich einen anderen Anbieter, wenn Sie auf der Homepage keine Adresse und nur eine Postfachadresse finden. In einem solchen Fall dürfen Sie misstrauisch sein.

Fakeshop
Warnung vor Onlineshops: Hier dürfen Sie nicht einkaufen (Fakeshop Liste)

Achtung: Neue Fakeshops entdeckt! Das Geld ist weg und die Ware kommt nicht oder es kommt nur minderwertige Ware. Diese Erfahrung machen einige Verbraucher in Deutschland beim Onlineshopping. Betrüger eröffnen Onlineshops, die es nur virtuell

1.224 comments

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema AGB und Zahlung

1. Im Shop findet sich keine Firmenadresse – was soll ich machen?

Grundsätzlich ist ein Unternehmen dazu verpflichtet eine Firmenadresse anzugeben, damit der Kunde eine reale Anschrift hat. Sollten Sie z.B. auf der Internetseite keine Adresse finden, dann raten wir Ihnen von einer Bestellung ab. Suchen Sie stattdessen nach einem anderen Anbieter.

2. Muss ein telefonischer Kundenservice vorhanden sein?

Nein, ein telefonischer Kundenservice ist nicht zwingend notwendig. Aber er erhöht natürlich die Kundenzufriedenheit und sorgt daher für eine gute Kundenbindung. Ist jedoch kein telefonischer Service vorhanden, muss es sich nicht um einen schlechten Anbieter handeln.

3. Muss die Lieferfrist mit auf der Internetseite stehen?

Die Lieferfrist ist eine Pflichtangabe, die ein Anbieter unbedingt auf der Internetseite hinterlassen muss. Ohne eine Lieferfrist kann der Kunde nicht nachhalten, wann seine bestellte Ware eintrifft und das ist nicht ratsam.

4. Ich habe keinen Zugriff auf die Firmenadresse – sollte ich trotzdem bestellen?

Wenn Sie keinen Zugriff auf die Firmenadresse eines Online-Anbieters haben, sollten Sie von einer Bestellung absehen.

5. Die Zahlungsbedingungen sind eingeschränkt und nun?

Jeder Anbieter hat das Recht die Zahlungsbedingungen festzulegen. Da kommt es bei einigen Kunden inzwischen vor, dass ihm nur eingeschränkte Zahlungsbedingungen zur Verfügung stehen. Nutzen Sie daher die vorhanden Bedingungen oder suchen Sie nach einem anderen Online-Anbieter.

Erfahrungen Symbolbild
shopperific.shop: Wie seriös ist der Onlineshop für Mode? Ihre Erfahrungen

Aktuell wird der Onlineshop mit der Domain de.shopperific.shop im Internet massiv beworben. Hier finden Sie preisreduzierte Mode für Damen und Herren. Unsere Leser sind unsicher, ob der Einkauf in dem Webshop sicher ist. Einkaufen und ein

63 comments

Fazit

In der heutigen Zeit werden die meisten Einkäufe im Internet über die unzähligen Onlineshops durchgeführt. Damit Sie nicht auf einen unseriösen Anbieter reinfallen, sollten Sie auf einige Dinge achten. Darunter auch, ob alle wichtigen Informationen zur Ware und zum Anbieter leicht und verständlich nachzulesen sind. Ist das nicht der Fall, sollten Sie daher von einem Kauf absehen.

Der Beitrag Von AGB bis Zahlung: Welche Informationen muss mir ein Onlineshop geben? – Firmenname, Adresse, Zahlungsbedingungen und Lieferfristen sind Pflichtangaben erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/von-agb-bis-zahlung-welche-informationen-muss-mir-ein-onlineshop-geben-firmenname-adresse-zahlungsbedingungen-und-lieferfristen-sind-pflichtangaben/feed/ 0