Pflegevertrag | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 28 Apr 2022 19:10:04 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Pflegevertrag | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Kündigung durch den Pflegedienst: welche Regeln gibt es? Achten Sie auf den Vertrag https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kuendigung-durch-den-pflegedienst-welche-regeln-gibt-es-achten-sie-auf-den-vertrag/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kuendigung-durch-den-pflegedienst-welche-regeln-gibt-es-achten-sie-auf-den-vertrag/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:43:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69243 Kündigt der Pflegedienst unverhofft, so stehen Betroffene vor einem Problem. Von jetzt auf gleich haben sie keine Versorgung mehr und müssen Angehörige bitten. Hier erfahren Sie nun, warum und wann der Pflegedienst kündigen darf. Der

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Kündigt der Pflegedienst unverhofft, so stehen Betroffene vor einem Problem. Von jetzt auf gleich haben sie keine Versorgung mehr und müssen Angehörige bitten. Hier erfahren Sie nun, warum und wann der Pflegedienst kündigen darf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gesetz regelt klar, welche Kündigungsfristen für den Pflegedienst gelten.
  • Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass der Pflegedienst eine lange Frist im Vertrag vermerkt.
  • Sorgen Sie selbst dafür, dass im Vertrag mit dem Pflegedienst eine lange Kündigungsfrist vereinbart ist.
  • Sofern es diese Vereinbarung nicht gibt, hat der Pflegedienst das Recht, den Vertrag kurzfristig ohne Grund zu kündigen. Sie dagegen können dann nur einen Schadensersatz fordern.
  • Als Verbraucher dürfen Sie den Vertrag mit dem Pflegedienst ohne Fristeinhaltung oder einer Angabe von Gründen kündigen. Die Regelung innerhalb des Vertrags kommt hier nicht zur Geltung.

Der Vertragsabschluss

Grundsätzlich wird der Vertrag zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigen abgeschlossen. In ihm müssen alle Pflegeleistungen genannt werden, die erbracht werden.

Ein Pflegevertrag ist immer unbefristet und hat bis zur Kündigung Gültigkeit. Diese Kündigung kann der Pflegebedürftige oder der Pflegedienst aussprechen. Laut Gesetz darf der Pflegebedürftige immer kündigen. Es ist auch nicht erlaubt, dass diese im Vertrag anders geregelt ist.

Anders sieht es aus, wenn die Kündigung vom ambulanten Pflegedienst kommt. Es bedeutet für Pflegebedürftige ein großes Problem, wenn sie fristlos oder mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. So schnell ist meist kein neuer Pflegedienst zu finden und es muss ein langer Zeitraum ohne pflegerische Versorgung gestemmt werden.

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Das sollte auch in den Vertrag

Lesen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung aufmerksam und lassen Sie im Zweifel ein paar Dinge ergänzen.

Achten Sie darauf, dass im Pflegevertrag auch Sonderfälle festgehalten werden. So sollte genau geklärt sein, wie lange der Vertrag ruhen darf. Dies kann zum Beispiel eintreten, wenn ein Krankenhausaufenthalt ansteht oder der Pflegebedürftige in eine Kurzzeitpflege muss.

Ebenso sollte im Vertrag stehen, bis wann Sie den Pflegedienst spätestens absagen müssen, ohne dass Kosten entstehen. Dies kann zum Beispiel kurzfristig nötig sein, wenn der Pflegebedürftige in der Nacht ins Krankenhaus musste.

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Wann ist die Kündigung des Pflegedienstes rechtens?

Hier kommt es auf die Vereinbarungen im Pflegevertrag an. Meist beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage, sofern der Vertrag verbraucherfreundlich ist, auch wesentlich länger. Ferner muss sich der Pflegedienst an diese Fristen halten.

Falls keine Kündigungsfrist im Vertrag steht oder Sie keinen schriftlichen Vertrag haben, muss sich der Pflegedienst an die gesetzlichen Fristen halten. Das Gesetz gibt vor, dass der Pflegedienst durchaus innerhalb eines Tages kündigen darf. Jedoch basieren solche Pflegeverträge auch auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigen. Somit muss der Pflegedienst auch Rücksicht auf die zu pflegende Person nehmen. Aus diesem Grund hat der Pflegedienst ein eingeschränktes Kündigungsrecht. Er muss dem Pflegebedürftigen ausreichend Zeit geben, einen neuen Pflegedienst zu finden.

Die fristlose Kündigung ist nicht die Regel, kann aber passieren, wenn der Pflegebedürftige seine Rechnungen über lange Zeit nicht bezahlt und die Zahlungsaufforderungen ignoriert. In diesem Fall darf und kann der Pflegedienst ruhigen Gewissens eine Kündigung mit sofortiger Wirkung aussprechen.

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Was, wenn der Pflegedienst die Regel bricht?

Sollte der Pflegedienst diese Regelung missachten, so heißt das nicht, dass die Kündigung unwirksam ist.

Ferner wäre es möglich, dass der Pflegebedürftige Schadensersatzansprüche hat, obwohl er nun ohne Pflegedienst ist. So ein Schaden kann zum Beispiel sein, dass der Pflegebedürftige in ein Pflegeheim muss, bis er einen neuen Pflegedienst gefunden hat. Hierdurch würden ihm höhere Kosten verursacht.

Der Pflegedienst darf mit sofortiger Wirkung kündigen, auch wenn die weitere Pflege nicht sichergestellt ist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ferner kann der Verbraucher hier keinen Schadensersatz geltend machen.

Im Grunde kommt die Rechtslage bei Thema Kündigung durch den Pflegedienst nicht entgegen. Deshalb ist es wichtig, dass dies im Pflegevertrag geregelt ist und die Fristen schriftlich festgehalten werden.

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Was tun, bei einer Kündigung?

Sofern es sich um eine sofortige Kündigung handelt, nehmen Sie Kontakt mit der Pflegekasse auf.

Lassen Sie sich beraten, ob Ihr Bundesland Rahmenvertragsregelung hat, die den Pflegedienst zur weiteren Versorgung verpflichtet, bis Sie einen neuen Pflegedienst haben.

Manche Bundesländer haben zwischen Pflegediensten und Pflegekassen Verträge, die besagen, dass der Pflegedienst die Kündigung erst vollziehen darf, wenn die weitere Versorgung des Pflegebedürftigen sichergestellt ist. Wohnen Sie in einem dieser Bundesländer, hätten Sie ein Druckmittel für den Pflegedienst. Hier hat die Pflegekasse die Möglichkeit, auf den Pflegedienst Druck auszuüben, damit dieser den Pflegebedürftigen weiter versorgt.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kündigung durch den Pflegedienst: welche Regeln gibt es? – Achten Sie auf den Vertrag

1. Muss ein neuer Pflegedienst sofort zur Verfügung stehen?

Im Falle einer Kündigung wäre dies wünschenswert, ist leider aber nicht so. Ein Pflegedienst kann mit Ihnen erst einen Vertrag machen, wenn er auch die nötigen Kapazitäten frei hat. Somit gibt es keine Verpflichtung, mit Ihnen sofort einen Vertrag abzuschließen.

2. Kann mich der Pflegedienst zwingen eine Kündigungsfrist einzuhalten?

Das darf er nicht. Sie haben das Recht, jederzeit zu kündigen und das macht auch Sinn, denn es könnte sein, dass der Pflegebedürftige kurzfristig in eine stationäre Einrichtung geht und der ambulante Pflegedienst nicht mehr benötigt wird.

3. Aus welchen Gründen kann der Pflegedienst kündigen?

Diese können sehr vielseitig sein. Es kann sein, dass die Arbeit mit dem Pflegebedürftigen nicht möglich ist, weil er sich weigert mitzuwirken. Doch auch ein Personalmangel kann eine Kündigung von Verträgen notwendig machen. Hinzu kommen aber auch andere Gründe.

4. Kann ich den Pflegedienst bitten, die Versorgung noch zu übernehmen, bis ich einen Neuen gefunden habe?

Natürlich können Sie das versuchen. Da eine Vertrauensbasis besteht und der Pflegedienst sicherlich auch nichts Schlechtes will, wäre es durchaus möglich, dass er für diese Zeit die Betreuung noch übernimmt. Jedoch muss von Ihrer Seite auch das Bemühen kommen, einen neuen Pflegedienst zu finden.

5. Darf ich im Pflegevertrag meine Wünsche zur Kündigungsfrist äußern?

Natürlich dürfen Sie das gerne machen. Wenn möglich, wird Ihnen der Pflegedienst hier vermutlich auch entgegenkommen.

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Fazit

Sind Sie auf einen Pflegedienst angewiesen, so ist eine Kündigung vonseiten des Pflegedienstes ein großes Problem. Doch meist lässt sich mit dem Pflegedienst auch sprechen, damit die weitere Versorgung zumindest gewährt ist, bis Sie einen neuen Pflegedienst gefunden haben. Lesen Sie bezüglich der Kündigungsfristen immer den Vertrag vor Abschluss gut durch und verhandeln Sie im Zweifel eine längere Zeit aus.

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Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl – Hilfreiche Infos https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ambulanter-pflegedienst-checkliste-fuer-die-auswahl-hilfreiche-infos/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ambulanter-pflegedienst-checkliste-fuer-die-auswahl-hilfreiche-infos/#respond Sun, 24 Apr 2022 13:36:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66179 Beachten Sie: Überlegen Sie vorab, welche Hilfe wie Hauswirtschaft, Pflege oder Betreuung Sie brauchen, bevor Sie einen ambulanten Pflegedienst suchen. Die Checkliste Möchten Sie professionelle Hilfe, so sollten Sie in aller Ruhe die verschiedenen Anbieter

Der Beitrag Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl – Hilfreiche Infos erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Beachten Sie: Überlegen Sie vorab, welche Hilfe wie Hauswirtschaft, Pflege oder Betreuung Sie brauchen, bevor Sie einen ambulanten Pflegedienst suchen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stellen Sie sicher, für welche Bereiche Sie Hilfe brauchen. Ein Pflegestützpunkt kann Sie hierzu beraten.
  • Vergleichen Sie vor Vertragsabschluss die Anbieter untereinander.
  • Stellen Sie sicher, dass der Pflegedienst auch alle Hilfen bietet, die Sie brauchen.
  • Unsere Checkliste hilft Ihnen weiter.

Die Checkliste

Möchten Sie professionelle Hilfe, so sollten Sie in aller Ruhe die verschiedenen Anbieter vergleichen.

Es ist durchaus möglich, dass die Preise und Leistungen der Pflegedienste sehr unterschiedlich sind. In einem Pflegestützpunkt oder bei der Pflegekasse können Sie eine Preisvergleichsliste anfordern und sich die Adressen der Pflegedienst in Ihrer Nähe geben lassen.

Folgende Checkliste kann Ihnen bei der Auswahl helfen:

  • Klären Sie schon vorab, für welche Bereiche Hilfe notwendig ist und wo die Angehörigen helfen können.
  • Denken Sie darüber nach, ob Sie Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Körperpflege benötigen oder ob eine Betreuung wie Spazierengehen oder Vorlesen wichtig ist.
  • Fragen Sie bei der Pflegekasse, welche Leistungen Sie erhalten und welche Kosten übernommen werden.
  • Stellen Sie sicher, dass der Pflegedienst auch alle Leistungen anbietet oder vermitteln kann. Fragen Sie auch, ob er auf individuelle Bedürfnisse spezialisiert ist. Es gibt zum Beispiel auch Pflegedienste für die Kinderkrankenpflege oder für Menschen, die beatmet werden.
  • Sofern Sie eine engere Auswahl treffen, vergleichen Sie die Anbieter nochmals.
  • Jeder Pflegedienst, der für Sie in Betracht kommt, sollte Sie bei einem Hausbesuch nach Möglichkeit kostenlos über die Leistungen beraten.
  • Machen Sie sich Gedanken, was Sie von dem Pflegedienst auf jeden Fall erwarten. So zum Beispiel feste Uhrzeiten, kein Personalwechsel oder Nichtraucher. Fragen Sie direkt nach, ob diese Wünsche auch berücksichtigt werden.
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Gehen Sie ins Detail

  • Fragen Sie, welche Leistungen von Hilfskräften und welche von ausgebildeten Fachkräften erbracht werden.
  • Hat der Pflegedienst auch eine Kontaktperson für Wünsche oder Beschwerden?
  • Fragen Sie, wie die Abrechnung funktioniert und bitten Sie um einen Kostenvoranschlag für die gewünschten Leistungen. Anhand des Kostenvoranschlags können Sie schnell erfahren, ob die Pflegekasse auch genügend Leistungen bezahlt oder ob Sie selbst noch etwas zuzahlen müssen.
  • Ein Pflegevertrag muss immer in schriftlicher Form erfolgen und alle Leistungen und Kosten enthalten.
  • Als Pflegebedürftiger können Sie den Vertrag ohne Frist kündigen, sofern Sie dem Pflegedienst nicht vertrauen. Sollte jedoch der Pflegedienst kündigen, ist es wichtig, dass im Vertrag eine lange Kündigungsfrist geregelt ist. So haben Sie genug Zeit, um einen neuen Pflegedienst zu bestellen.
  • Erscheint Ihnen die Pflege nicht professionell genug oder gibt es andere Probleme, so sprechen Sie den Pflegedienst darauf an. Meist lässt sich dies mit einem ehrlichen Gespräch klären.
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Eine ausführliche Beratung zu ambulanten Pflegediensten bieten Ihnen Pflegestützpunkte oder auch manchmal die Beratungsstellen der Kommunen und der Verbraucherschutz.

Ist die Benotung der Pflegedienst hilfreich?

Es gibt ein unüberschaubares Angebot bei den Pflegediensten.

So finden Sie nicht nur private, sondern auch gemeinnützige Anbieter. Jedoch muss jeder ambulante Pflegedienst einmal jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung überprüft werden. Derzeit können Sie diese Prüfergebnisse im Internet auf den Seiten der Pflegekassen einsehen. Die Bewertung erfolgt nach Schulnoten.

Jedoch weiß man nun: Dieses Schulnotensystem, das vor ein paar Jahren eingeführt wurde, sagt nicht darüber aus, wie qualitativ die Einrichtung ist. Fakt ist: Noten im Bereich sehr gut und gut bei nicht so wichtigen Punkten können dagegen schlechte Noten bei wichtigen Punkten ausgleichen. Aus diesem Grund soll das System auch umgestellt werden und zwar mit wissenschaftlicher Hilfe.

Bei Pflegeheimen dagegen gibt es schon seit 2020 die Veröffentlichungen der Pflegequalität nach einem anderen Schema. Dieses wird für die Pflegedienste noch angepasst. Wissenschaftler überprüfen gerade, wie zuverlässig und praxistauglich dieses neue Verfahren ist. Bereits 2021 ist eine erste Veröffentlichungen nach dem neuen Schema zu erwarten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl – Hilfreiche Infos

1. Bietet nicht jeder Pflegedienst die gleichen Leistungen?

Dem ist nicht so. Das liegt daran, dass es auch speziell ausgebildetes Personal wie Intensivpfleger gibt. Doch nicht jeder Pflegedienst hat auch diese speziell ausgebildeten Angestellten.

2. Darf auch ein Pflegehelfer alle Leistungen erbringen?

Fragen Sie hierzu beim MDK oder in der Pflegekasse nach. Es gibt tatsächlich Leistungen die nur ein ausgebildeter Pflege machen darf.

3. Brauche ich einen Pflegegrad?

Sie können diesen bei Ihrer Krankenkasse beantragen und überprüfen lassen. Natürlich können Sie die hauswirtschaftliche Versorgung auch ohne Pflegegrad buchen, jedoch müssen Sie die Kosten dann selbst tragen.

4. Kann ich den Pflegedienst erst testen?

Der Pflegedienst nimmt seine Arbeit erst auf, wenn der Vertrag unterschrieben ist. Sollt es aber dringende Gründe geben, weshalb Sie mit dem Pflegedienst nicht zufrieden sind, dürfen Sie ohne Frist kündigen.

5. Muss sich der Pflegedienst an feste Zeiten halten?

Sofern dies für Sie wichtig ist, können Sie das dem Pflegedienst mitteilen. Es kann jedoch immer passieren, dass er einmal später kommt, weil er bei einem anderen Patienten länger gebraucht hat. Ein wenig flexibel müssen Sie sein.

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Fazit

Da die Auswahl so groß ist, stellt sich die Suche nach einem geeigneten Pflegedienst oftmals als schwierig heraus. Versuchen Sie deshalb so viel wie möglich über die engere Auswahl zu erfahren und lernen Sie den Pflegedienst auch persönlich kennen.

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Der Pflegevertrag: Leistungen, Kosten und alle wichtigen Informationen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/der-pflegevertrag-leistungen-kosten-und-alle-wichtigen-informationen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/der-pflegevertrag-leistungen-kosten-und-alle-wichtigen-informationen/#respond Wed, 29 Dec 2021 05:26:37 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67465 Pflegebedürftige und der entsprechende Dienstleister müssen einen Pflegevertrag abschließen, denn bei diesem Vertrag handelt es sich um ein Dokument, in dem nicht nur die Art, sondern auch der Umfang der Pflegeleistungen festgelegt ist. Wichtig ist,

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Pflegebedürftige und der entsprechende Dienstleister müssen einen Pflegevertrag abschließen, denn bei diesem Vertrag handelt es sich um ein Dokument, in dem nicht nur die Art, sondern auch der Umfang der Pflegeleistungen festgelegt ist. Wichtig ist, dass der Pflegevertrag immer in schriftlicher Form erfolgt und zudem sind noch andere Dinge entscheidend.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie einen Pflegedienst in Anspruch nehmen wollen, dann müssen Sie mit dem Anbieter einen sogenannten Pflegevertrag abschließen. Er muss in schriftlicher Form erfolgen, damit er als Beweis bei eventuellen Schwierigkeiten geltend ist.
  • Der Pflegevertrag wird in zwei Ausführungen erstellt, einmal für den Dienstleister und einmal für den Pflegebedürftigen.
  • Werfen Sie auch immer einen prüfenden Blick auf das Kleingedruckte, denn darin stehen alle wichtigen Einzelheiten.

Der Pflegevertrag enthält die Leistungen des Dienstleisters

Heutzutage gibt es zahlreiche Pflegedienste in jeder Stadt, so dass die Auswahl mitunter schwer fallen kann. Eine Entscheidungsmöglichkeit bietet der Pflegevertrag mit dem Kleingedruckten.

Der Pflegevertrag wird zwischen dem Pflegedienst, dem Pflegeheim, dem Pflegebedürftigen oder den Angehörigen geschlossen. In dem Vertrag sind alle Leistungen vermerkt, die der Pflegedienst oder das Pflegeheim leisten muss. Aber auch gleichzeitig der Preis der jeweiligen Leistung oder die Höhe der Gesamtkosten.

Zudem besitzt der Pflegevertrag auch gesetzlich festgelegte Inhalte, so dass es hier wenig bis keinen Spielraum gibt. Aber Sie brauchen sich keine Sorge machen, denn auch wenn Sie kein Jurist sind, können Sie den Vertrag lesen und verstehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann können Sie sich immer noch rechtlichen Beistand holen, aber beim ersten Durchlesen werden Sie feststellen, dass alle Dinge bis ins kleinste Detail verständlich geregelt sind.

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Die 7 Punkte des Pflegevertrages

Grundsätzlich enthält der Pflegevertrag alle wichtigen Informationen rund um die Leistungen des Dienstleisters. Insgesamt sollte der Vertrag sieben Punkte beinhalten.

  • Vertragspartner
  • Leistungen und Kosten
  • Kostenvoranschlag
  • Leistungsnachweise
  • Pflegedokumentation
  • Rechnung
  • Haftung
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Die Vertragspartner

Der Pflegevertrag wird zwischen einem Pflegeheim, einem Pflegedienst, dem Pflegebedürftigen oder den Angehörigen geschlossen.

Allerdings sollte nur der Pflegebedürftige im dem Pflegevertrag stehen und somit auch der alleinige Vertragspartner sein. Der Grund ist einfach, denn wenn die Angehörigen im Vertrag stehen, dann kann der Pflegedienst oder das Pflegeheim finanzielle Ansprüche gegenüber ihm geltend machen.

Im Grunde macht das aber nur Sinn, wenn der Angehörige für die finanzielle Verwaltung zuständig ist oder als offizieller Vormund des Pflegebedürftigen gilt. Allerdings muss das über ein Gericht gesetzlich abgesichert werden.

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Leistungen und Kosten

Der Pflegevertrag beinhaltet in erster Linie alle Leistungen und die dazugehörigen Kosten, so dass beide Vertragspartner auf der sicheren Seite sind.

Wichtig ist, dass wirklich alle Leistungen genau festgelegt sind, aber dazu kommen dann auch die entsprechenden Kosten. Auch die Kostenbeteiligung von Kranken- und Pflegekasse muss im Vertrag festgehalten werden. Sie können sich eine Beispielrechnung vom Pflegedienst oder Heim ausstellen lassen. Dann können Sie nicht nur sehen, wie hoch der Eigenanteil ist, sondern auch den Vertrag mit Angeboten von anderen Einrichtungen vergleichen.

Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag ist ein wichtiger Punkt in einem Pflegevertrag, denn er enthält alle Leistungen, welche der Pflegebedürftige bekommt und welche Kosten dafür entstehen. 

Die Auflistung ist detailliert und auch die Kosten lassen sich gut nachvollziehen. Wichtig ist, dass Sie sofort nachfragen, wenn es zu Unklarheiten kommt. Der Vertragspartner steht Ihnen für alle Fragen zu Seite, aber auch ein Rechtsbeistand kann sehr hilfreich sein.

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Leistungsnachweise

Sie erhalten die Leistungsnachweise als Kopie und das muss auch im Pflegevertrag stehen, denn diese Nachweise dienen als Grundlage zur Kassenabrechnung.

Die Leistungsnachweise werden bei der Krankenkasse oder der Pflegekasse eingereicht und dienen zur Abrechnung. Jeden Monat müssen die Pflegebedürftigen den Leistungsnachweis abzeichnen, denn dann darf der Pflegedienst oder das Heim die Leistungen bei der Kasse vorlegen. Die Kassen können dann die Abrechnung fertig machen.

Wichtig ist, dass Sie die Leistungsnachweise nicht einfach blind unterschreiben, sondern kontrollieren. Dazu dient die Pflegedokumentation. Die Angaben auf beiden Unterlagen sollten zu 100% übereinstimmen.

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Pflegedokumentation

Die Pflegedokumentation ist sehr wichtig und dient als Nachweis des Dienstleisters, dass er die Leistungen durchgeführt hat.

Im Pflegevertrag werden alle Leistungen festgehalten, so dass die Dokumentation zur Beweispflicht gilt. In der Pflegedokumentation stehen alle Aufgaben, die am Pflegebedürftigen erledigt worden sind. Die Dokumentation liegt meist beim Pflegebedürftigen und kann jederzeit eingesehen werden. Dadurch lässt sich nicht nur die aktuelle Pflegesituation, sondern auch die möglichen Veränderungen sind jederzeit nachvollziehbar.

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Rechnung

Voraus- und Abschlagsrechnungen sollten in keinem Pflegevertrag vereinbart werden, aber auch von einer Einzugsermächtigung wird abgeraten.

Überweisen Sie die Rechnung lieber selber, denn dann haben Sie einen besseren Überblick über das Konto und können eventuell die Rechnung auch kürzen, wenn Sie mit den Leistungen nicht zufrieden sind.

Der Pflegedienst oder das Heim sollten die Leistungen, die von den Kassen bezahlt werden, auch direkt mit den Kassen abrechnen. Eine solche Rechnung sollten Sie nicht erhalten.

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Haftung

Ein weiterer Punkt in dem Pflegevertrag ist die Haftung, denn der Pflegedienst ist verpflichtet für die Schäden durch einen Mitarbeiter aufzukommen.

Es kann immer mal passieren, dass ein Schlüssel verloren geht, Möbel zerkratzt werden oder es zu zerbrochenem Geschirr kommt, aber dann muss der Pflegedienst auch dafür haften. Die Haftung beschränkt sich nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Grund ist einfach, denn die Pflegebedürftigen würden bei einem leichten Schaden auf den Kosten sitzen bleiben und das soll nicht sein.

Die Kündigung des Pflegevertrags

Der Pflegevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, so dass auch eine Kündigung möglich ist.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann der Pflegevertrag durch den Pflegebedürftigen fristlos gekündigt werden. Der Pflegedienst hingegen sollte nur mit einer längeren Frist kündigen können. Dazu bieten sich sechs Wochen zum Quartalsende an. Der Pflegevertrag endet automatisch mit dem Tod des Pflegebedürftigen oder der Vertrag ruht bei einer Einrichtung.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pflegevertrag

1. Wie lange ist der Pflegevertrag gültig?

Der Pflegevertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so dass es keine Frist für die Gültigkeit gibt.

2. Müssen Gründe bei Kündigung des Pflegevertrags genannt werden?

Der Pflegebedürftige kann den Pflegevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, denn gesetzlich gesehen, müssen keine Gründe genannt werden.

3. Wann wird ein Pflegevertrag abgeschlossen?

Ein Pflegevertrag wird abgeschlossen, wenn eine Person einen Pflegedienst braucht oder in ein Pflegeheim umziehen muss.

4. Wer schließt den Pflegevertrag ab?

Der Pflegevertrag wird entweder direkt von dem Pflegebedürftigen abgeschlossen oder von einem Angehörigen.

5. Wo muss der Pflegevertrag aufbewahrt werden?

Dadurch, dass es sich bei einem Pflegevertrag um ein wichtiges Dokument handelt, sollte er auch bei den wichtigen Dokumenten aufbewahrt werden, so dass man einen direkten Zugriff darauf hat.

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Fazit

In der heutigen Zeit brauchen viele Menschen Hilfe des Pflegedienstes oder sie müssen ein Pflegeheim umziehen. Die Grundlage dafür ist der Pflegevertrag, denn nur mit diesem Vertrag können Sie die Leistungen der verschiedenen Anbieter vergleichen und erhalten einen genauen Einblick auf Leistungen und Kosten. Wichtig ist, dass immer der Pflegebedürftige den Pflegevertrag unterschreibt, damit die Angehörigen nicht in finanzielle Schwierigkeiten gelangen.

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