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Der Pflegevertrag: Leistungen, Kosten und alle wichtigen Informationen


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Pflegebedürftige und der entsprechende Dienstleister müssen einen Pflegevertrag abschließen, denn bei diesem Vertrag handelt es sich um ein Dokument, in dem nicht nur die Art, sondern auch der Umfang der Pflegeleistungen festgelegt ist. Wichtig ist, dass der Pflegevertrag immer in schriftlicher Form erfolgt und zudem sind noch andere Dinge entscheidend.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie einen Pflegedienst in Anspruch nehmen wollen, dann müssen Sie mit dem Anbieter einen sogenannten Pflegevertrag abschließen. Er muss in schriftlicher Form erfolgen, damit er als Beweis bei eventuellen Schwierigkeiten geltend ist.
  • Der Pflegevertrag wird in zwei Ausführungen erstellt, einmal für den Dienstleister und einmal für den Pflegebedürftigen.
  • Werfen Sie auch immer einen prüfenden Blick auf das Kleingedruckte, denn darin stehen alle wichtigen Einzelheiten.

Der Pflegevertrag enthält die Leistungen des Dienstleisters

Heutzutage gibt es zahlreiche Pflegedienste in jeder Stadt, so dass die Auswahl mitunter schwer fallen kann. Eine Entscheidungsmöglichkeit bietet der Pflegevertrag mit dem Kleingedruckten.

Der Pflegevertrag wird zwischen dem Pflegedienst, dem Pflegeheim, dem Pflegebedürftigen oder den Angehörigen geschlossen. In dem Vertrag sind alle Leistungen vermerkt, die der Pflegedienst oder das Pflegeheim leisten muss. Aber auch gleichzeitig der Preis der jeweiligen Leistung oder die Höhe der Gesamtkosten.

Zudem besitzt der Pflegevertrag auch gesetzlich festgelegte Inhalte, so dass es hier wenig bis keinen Spielraum gibt. Aber Sie brauchen sich keine Sorge machen, denn auch wenn Sie kein Jurist sind, können Sie den Vertrag lesen und verstehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann können Sie sich immer noch rechtlichen Beistand holen, aber beim ersten Durchlesen werden Sie feststellen, dass alle Dinge bis ins kleinste Detail verständlich geregelt sind.

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Die 7 Punkte des Pflegevertrages

Grundsätzlich enthält der Pflegevertrag alle wichtigen Informationen rund um die Leistungen des Dienstleisters. Insgesamt sollte der Vertrag sieben Punkte beinhalten.

  • Vertragspartner
  • Leistungen und Kosten
  • Kostenvoranschlag
  • Leistungsnachweise
  • Pflegedokumentation
  • Rechnung
  • Haftung
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Die Vertragspartner

Der Pflegevertrag wird zwischen einem Pflegeheim, einem Pflegedienst, dem Pflegebedürftigen oder den Angehörigen geschlossen.

Allerdings sollte nur der Pflegebedürftige im dem Pflegevertrag stehen und somit auch der alleinige Vertragspartner sein. Der Grund ist einfach, denn wenn die Angehörigen im Vertrag stehen, dann kann der Pflegedienst oder das Pflegeheim finanzielle Ansprüche gegenüber ihm geltend machen.

Im Grunde macht das aber nur Sinn, wenn der Angehörige für die finanzielle Verwaltung zuständig ist oder als offizieller Vormund des Pflegebedürftigen gilt. Allerdings muss das über ein Gericht gesetzlich abgesichert werden.

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Leistungen und Kosten

Der Pflegevertrag beinhaltet in erster Linie alle Leistungen und die dazugehörigen Kosten, so dass beide Vertragspartner auf der sicheren Seite sind.

Wichtig ist, dass wirklich alle Leistungen genau festgelegt sind, aber dazu kommen dann auch die entsprechenden Kosten. Auch die Kostenbeteiligung von Kranken- und Pflegekasse muss im Vertrag festgehalten werden. Sie können sich eine Beispielrechnung vom Pflegedienst oder Heim ausstellen lassen. Dann können Sie nicht nur sehen, wie hoch der Eigenanteil ist, sondern auch den Vertrag mit Angeboten von anderen Einrichtungen vergleichen.

Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag ist ein wichtiger Punkt in einem Pflegevertrag, denn er enthält alle Leistungen, welche der Pflegebedürftige bekommt und welche Kosten dafür entstehen. 

Die Auflistung ist detailliert und auch die Kosten lassen sich gut nachvollziehen. Wichtig ist, dass Sie sofort nachfragen, wenn es zu Unklarheiten kommt. Der Vertragspartner steht Ihnen für alle Fragen zu Seite, aber auch ein Rechtsbeistand kann sehr hilfreich sein.

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Leistungsnachweise

Sie erhalten die Leistungsnachweise als Kopie und das muss auch im Pflegevertrag stehen, denn diese Nachweise dienen als Grundlage zur Kassenabrechnung.

Die Leistungsnachweise werden bei der Krankenkasse oder der Pflegekasse eingereicht und dienen zur Abrechnung. Jeden Monat müssen die Pflegebedürftigen den Leistungsnachweis abzeichnen, denn dann darf der Pflegedienst oder das Heim die Leistungen bei der Kasse vorlegen. Die Kassen können dann die Abrechnung fertig machen.

Wichtig ist, dass Sie die Leistungsnachweise nicht einfach blind unterschreiben, sondern kontrollieren. Dazu dient die Pflegedokumentation. Die Angaben auf beiden Unterlagen sollten zu 100% übereinstimmen.

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Pflegedokumentation

Die Pflegedokumentation ist sehr wichtig und dient als Nachweis des Dienstleisters, dass er die Leistungen durchgeführt hat.

Im Pflegevertrag werden alle Leistungen festgehalten, so dass die Dokumentation zur Beweispflicht gilt. In der Pflegedokumentation stehen alle Aufgaben, die am Pflegebedürftigen erledigt worden sind. Die Dokumentation liegt meist beim Pflegebedürftigen und kann jederzeit eingesehen werden. Dadurch lässt sich nicht nur die aktuelle Pflegesituation, sondern auch die möglichen Veränderungen sind jederzeit nachvollziehbar.

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Rechnung

Voraus- und Abschlagsrechnungen sollten in keinem Pflegevertrag vereinbart werden, aber auch von einer Einzugsermächtigung wird abgeraten.

Überweisen Sie die Rechnung lieber selber, denn dann haben Sie einen besseren Überblick über das Konto und können eventuell die Rechnung auch kürzen, wenn Sie mit den Leistungen nicht zufrieden sind.

Der Pflegedienst oder das Heim sollten die Leistungen, die von den Kassen bezahlt werden, auch direkt mit den Kassen abrechnen. Eine solche Rechnung sollten Sie nicht erhalten.

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Haftung

Ein weiterer Punkt in dem Pflegevertrag ist die Haftung, denn der Pflegedienst ist verpflichtet für die Schäden durch einen Mitarbeiter aufzukommen.

Es kann immer mal passieren, dass ein Schlüssel verloren geht, Möbel zerkratzt werden oder es zu zerbrochenem Geschirr kommt, aber dann muss der Pflegedienst auch dafür haften. Die Haftung beschränkt sich nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Grund ist einfach, denn die Pflegebedürftigen würden bei einem leichten Schaden auf den Kosten sitzen bleiben und das soll nicht sein.

Die Kündigung des Pflegevertrags

Der Pflegevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, so dass auch eine Kündigung möglich ist.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann der Pflegevertrag durch den Pflegebedürftigen fristlos gekündigt werden. Der Pflegedienst hingegen sollte nur mit einer längeren Frist kündigen können. Dazu bieten sich sechs Wochen zum Quartalsende an. Der Pflegevertrag endet automatisch mit dem Tod des Pflegebedürftigen oder der Vertrag ruht bei einer Einrichtung.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pflegevertrag

1. Wie lange ist der Pflegevertrag gültig?

Der Pflegevertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so dass es keine Frist für die Gültigkeit gibt.

2. Müssen Gründe bei Kündigung des Pflegevertrags genannt werden?

Der Pflegebedürftige kann den Pflegevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, denn gesetzlich gesehen, müssen keine Gründe genannt werden.

3. Wann wird ein Pflegevertrag abgeschlossen?

Ein Pflegevertrag wird abgeschlossen, wenn eine Person einen Pflegedienst braucht oder in ein Pflegeheim umziehen muss.

4. Wer schließt den Pflegevertrag ab?

Der Pflegevertrag wird entweder direkt von dem Pflegebedürftigen abgeschlossen oder von einem Angehörigen.

5. Wo muss der Pflegevertrag aufbewahrt werden?

Dadurch, dass es sich bei einem Pflegevertrag um ein wichtiges Dokument handelt, sollte er auch bei den wichtigen Dokumenten aufbewahrt werden, so dass man einen direkten Zugriff darauf hat.

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Fazit

In der heutigen Zeit brauchen viele Menschen Hilfe des Pflegedienstes oder sie müssen ein Pflegeheim umziehen. Die Grundlage dafür ist der Pflegevertrag, denn nur mit diesem Vertrag können Sie die Leistungen der verschiedenen Anbieter vergleichen und erhalten einen genauen Einblick auf Leistungen und Kosten. Wichtig ist, dass immer der Pflegebedürftige den Pflegevertrag unterschreibt, damit die Angehörigen nicht in finanzielle Schwierigkeiten gelangen.

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