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Bildungsprämie: 500 Euro für Weiterbildungen in der Pflegezeit – Wissenswertes


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Möchten Sie nach der Pflegezeit wieder in den Beruf zurück? Die Bildungsprämie ermöglicht Ihnen noch bis 2021 eine berufsbezogene Weiterbildung vom Staat und sponsert dafür bis zu 500 Euro.

Das Wichtigste in Kürze

  • Möchten Sie in der Pflegezeit eine berufliche Weiterbildung machen, kann Ihnen der Staat finanziell unter die Arme greifen.
  • Haben Sie einen Gutschein zur Bildungsprämie bekommen Sie noch bis Ende 2021 vom Bund die Hälfte der Weiterbildungskosten bis 500 Euro bezahlt.
  • Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um das Geld für eine berufliche Weiterbildung zu erhalten.

Die Rückkehr in den Beruf

Der berufliche Wiedereinstieg nach der Pflegezeit kann schwer sein.

Haben Sie für die Pflege eines Angehörigen z.B. die Arbeitszeit heruntergefahren oder sind Sie gar ganz aus dem Beruf ausgestiegen? Dann sollten Sie Ihre Rückkehr gut planen: Hierfür können fachliche Weiterbildungen hilfreich sein. Sie bleiben mit der richtigen Weiterbildung auf dem neuesten Stand und können sich sogar noch weiterentwickeln. Dies ist daher für jede Altersgruppe gut.

Damit Sie jedoch nicht wegen der Kosten auf eine Weiterbildung verzichten müssen, bekommen Sie vom Staat Hilfe. Hierfür gibt inzwischen die „Bildungsprämie“.

Der Staat möchte auch finanzschwächeren Personen helfen, fachlich aktuell zu bleiben. Er fördert deshalb die berufsbezogene Weiterbildung. Das bedeutet, dass Sie z.B. Veranstaltungen besuchen können, die für ihren aktuellen Beruf oder eine geplante berufliche Veränderung wichtig sind. Sofern Sie sich selbst um eine Weiterbildung bemühen, können Sie einen Prämiengutschein für die Hälfte der Veranstaltungskosten in einer Höhe von maximal 500 Euro erhalten.

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Bildungsprämie bis nach der Pflegezeit

Sie können die Bildungsprämie von bis zu 500 Euro nicht nur während der Pflegezeit für die berufsbezogene Weiterbildung bekommen. Auch wenn Sie in Elternzeit oder Mutterschutz sind und nur ein geringes Einkommen erhalten, sind Sie förderberechtigt. Sie müssen jedoch einen gültigen Arbeitsvertrag von mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit vorweisen können.

So erhalten Sie das Geld

Damit Sie die Bildungsprämie bekommen, benötigen Sie einen Prämiengutschein.

Hierfür können Sie sich bei einer der etwa 500 Beratungsstellen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung melden. Zwar ist die Beratung verbindlich, jedoch kostet sie nichts. Sie brauchen nur einen gültigen Personalausweis, einen Nachweis zu Ihrer Beschäftigung wie Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnung und einen Einkommensteuerbescheid.

Sobald Sie das Beratungsgespräch gemacht und den Prämiengutschein erhalten haben, können Sie sich für die Weiterbildung anmelden. Sie bezahlen hierfür den Eigenanteil. Achtung: Die Weiterbildungsanbieter müssen den Prämiengutschein nicht annehmen. Fragen Sie deshalb vor der Anmeldung nach, ob der Bildungsgutschein vom Anbieter angenommen wird.

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Voraussetzung für den Prämiengutschein

Sie müssen ein paar Voraussetzungen erfüllen, um den Prämiengutschein zu erhalten.

  • Arbeitszeit: Sie müssen in Eltern- oder Pflegezeit sein oder mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten.
  • Wohnsitz / Ort der Arbeit: Ihr Wohn- und Arbeitsort muss Deutschland sein.
  • Einkommen: Sie haben ein zu versteuerndes Einkommen von unter 20.000 Euro im Jahr. Ferner übersteigt das Einkommen bei verheirateten Paaren nicht die Summe von 40.000 Euro im Jahr. Tipp: Ihr zu versteuerndes Einkommen steht auf dem Steuerbescheid.
  • Relevanz: Den Prämiengutschein gibt es nur für aktuell relevante Weiterbildungen oder für eine geplante neue Arbeit.
  • Zeitrahmen: Pro Kalenderjahr gibt es einen Prämiengutschein. Es ist für sechs Monate gültig und muss innerhalb dieses Zeitraums eingelöst werden.
  • Eigenanteil: Sie zahlen den Eigenanteil selbst oder eine andere private Person. Der Arbeitgeber darf ihn nicht bezahlen.
  • Rechnung: Diese läuft auf Ihren Namen und enthält Angaben zum Eigenteil und zur gesamten Veranstaltungsgebühr.
  • Unterschrift: Die Teilnahmebestätigung muss von Ihnen und vom Veranstalter unterschrieben sein, damit die Erstattung des Prämiengutscheins erfolgen kann.
Begutachtung durch den MDK: So können Sie sich vorbereiten – Tipps

Achten Sie bitte darauf, dass im Moment wegen der Corona-Pandemie zum Teil nur telefonische Begutachtungen erfolgen. Die Begutachtung beinhaltet diese sechs Lebensbereiche. Diese werden geprüft, damit der Pflegegrad ermittelt werden kann.

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Achtung!

In Sachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es Landesprogramme, die direkt an die Bildungsprämie anknüpfen. Diese können zum Teil auch teure Weiterbildungen fördern. Aus diesem Grund dürfen die Weiterbildungsgebühren hier nicht mehr als 1000 Euro inkl. MwSt. betragen, damit der Prämiengutschein einlösbar ist.

Pflege- und Familienpflegezeit

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um für die Angehörigenpflege eine Auszeit zu nehmen:

Sie können sich als Arbeitnehmer für die Pflegezeit für bis zu sechs Monate komplett oder zum Teil von der Arbeit freistellen lassen. Jedoch muss der Betrieb mindestens 15 Beschäftigte haben und Ihre Arbeitsreduzierung müssen Sie mindestens 10 Tage vor deren Beginn melden.

Die Familienpflegezeit dagegen können Sie nehmen, wenn der Betrieb über 25 Beschäftigte hat. Hier können Sie Ihre Arbeitszeit sogar für bis zu zwei Jahre auf eine Arbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich reduzieren. Doch auch hier müssen Sie dies spätestens acht Wochen vor Beginn der Reduzierung melden.

Die Familienpflegezeit mit einer 15-stündigen Arbeitszeit pro Woche erfüllt einen wesentlichen Teil für die Bildungsprämie.

Weitere Informationen zum Thema bekommen Sie auf www.bildungsprämie.info oder über die kostenfreie Hotline 0800 26 23 000 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bildungsprämie: 500 Euro für Weiterbildungen in der Pflegezeit – Wissenswertes

1. Kann ich jede beliebige Weiterbildung machen?

Sofern Sie eine Weiterbildung planen, muss diese für Ihren aktuellen Beruf sinnvoll sein oder aber für einen angestrebten Beruf.

2. Muss die Weiterbildung noch während der Pflegezeit beendet sein?
Sie müssen diese nach Ausstellung der Bildungsprämie beginnen, jedoch nicht auch gleich noch während der Pflegezeit damit fertig sein.
3. Muss mein Arbeitgeber mit eine Auszeit für die Pflege gewähren?

Dazu ist er nicht verpflichtet. Der Betrieb muss mindestens 15 Beschäftigte haben. Auch darf dem Arbeitgeber durch Ihr Fehlen kein Nachteil entstehen. Sprechen Sie deshalb mit ihm darüber.

4. Warum wird die Bildungsprämie bezahlt?

Um finanzschwachen Menschen einen neuen Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Sie haben sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen gekümmert und hierfür erhalten Sie vom Staat auch eine Hilfe, um später wieder arbeiten zu können.

5. Weshalb macht die Bildungsprämie währen der Familienzeit Sinn?

Weil Sie nur wenige Stunden pro Woche arbeiten und somit schneller den Anschluss bei Neuerungen verlieren. Zudem habe Sie meist nicht die Möglichkeit betriebsinterne Weiterbildungen zu besuchen.

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Fazit

Sofern Sie für die Pflege eines Angehörigen eine berufliche Auszeit nehmen oder sich mehr um die Familie kümmern möchten, hilft Ihnen der Staat später wieder den Anschluss im Beruf zu finden. Lassen Sie sich über die Bildungsprämie beraten und nutzen Sie dieses Angebot.

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