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Wie viel kosten Wahlleistungen? Zuzahlungen für Krankenhaus und Co.


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Für Wahlleistungen können unterschiedliche Kosten anfallen. Beachten Sie Folgendes, damit die Krankenhausrechnung Sie nicht zu sehr belastet: Holen Sie schon vorab Informationen ein, welche Kosten anfallen können und buchen Sie nur, was Sie auch wirklich möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuzahlungen zu Wahlleistungen können im Krankenhaus schnell teuer werden.
  • Was medizinisch notwendig ist, darf vom Krankenhaus nicht als Wahlleistung abgerechnet werden.
  • Überlegen Sie sich gut, welche Wahlleistungen Sie „brauchen“.

Wahlleistungen nicht Extras

Wünschen Sie ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, fragen Sie vorab, welche Kosten Ihnen hierfür entstehen.

Die Krankenhäuser können die Kosten hierfür in der Regel selbst bestimmen und diese werden als Tagessatz abgerechnet. Jedoch muss sich das Krankenhaus an das Krankenhausentgeltgesetz halten. Dieses bestimmt welchen Betrag die Kosten für die Wahlleistungen nicht überschreiten dürfen. Die Vereinigung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Verband der Privaten Krankenversicherung hat eine Vereinbarung erstellt, in der es eine Empfehlung für die Kosten zur Unterbringung im Krankenhaus gibt.

Ferner bestimmen Sie als Patient frei, welche Wahlleistungen Sie wünschen. Dies kann eine Einzelleistung sein, aber auch ein ganzes Paket. So zum Beispiel ein Ein-Bett-Zimmer oder aber das Ein-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung.

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Wichtig

Sofern Sie eine Wahlarztbehandlung durch zum Beispiel den Chefarzt wünschen, können Sie keine speziellen Ärzte bestimmen. Die Vereinbarung umfasst alle Ärzte, die an Ihrer Krankenhausbehandlung beteiligt sind, sowie die Leistungen, die von diesen Ärzten in Auftrag gegeben werden. Zum Beispiel Laboruntersuchungen außerhalb der Klinik.

Schnell kann das sehr teuer werden, denn beim Abschluss der Wahlleistungen ist für Sie nicht absehbar, welche Umstände auftreten. Auch wissen Sie nicht, wie viele Chefärzte Sie während des Krankenhausaufenthaltes behandeln.

Beispiel: Während eines operativen Eingriffs, den der gynäkologische Chefarzt durchführt, haben Sie Herz- und Kreislaufprobleme. Somit wir der kardiologische Chefarzt involviert und auch den müssen Sie dann bezahlen.

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Der Vertrag

Generell gilt es die Wahlleistungen vertraglich festzuhalten.

Dieser Vertrag wird mit Ihnen bei der Aufnahme ins Krankenhaus gemacht. Er endet mit dem Entlassungstag aus der Klinik oder wenn Sie ihn vorab widerrufen. Alle erhaltenen Leistungen werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.

Sofern Sie die Wahlleistung Unterkunft gewählt haben, erhalten Sie eventuelle mehrere Rechnungen. Grundsätzlich wird hier die Anzahl der Tage abgerechnet.

In der Regel wird der Entlassungstag nicht berechnet.

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Wahlleistung Chefarzt

Falls Sie sich für die Wahlleistung Chefarzt entschieden haben, schreibt Ihnen jeder Chefarzt, der Sie behandelt hat, eine eigene Rechnung. Ferner erfolgt die Berechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte auch GOÄ genannt. Pauschalhonorare dürfen nicht berechnet werden. Wobei die Rechnen für Wahlleistungen 25% ermäßigt sind. Sofern auch externe Wahlärzte involviert waren, sind diese 15% ermäßigt.

Die Abrechnung selbst dürfen Krankenhäuser und Chefärzte von einer externen Abrechnungsstelle erstellen lassen. Wobei hier jedoch auch personenbezogene Daten weitergegeben werden. Laut § 17 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz dürfen diese jedoch nur mit Einwilligung des Patienten weitergegeben werden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wie viel kosten Wahlleistungen? – Wissenswert

1. Sind die Kosten in allen Kliniken einheitlich?

Sofern Sie planen Wahlleistungen zu buchen, erkundigen Sie sich vorab über die Kosten, denn diese sind nicht in jeder Klinik gleich.

2. Kann ich Einzelleistungen wählen?

Sie können frei wählen, was Sie wünsche, sofern es das Krankenhaus als Wahlleistung anbietet. Jedoch können Sie die Wahlleistungen auch mit anderen kombinieren.

3. Warum ist die Wahlarztbehandlung Chefarzt kritisch?

Möchten Sie diese Wahlleistung, so können am Ende hohe Rechnungen auf Sie zukommen. Sollte es Komplikationen geben oder muss auch noch ein Arzt aus einer anderen Fachrichtung hinzugezogen werden, so erhalten Sie hier auch die Chefarztbehandlung. Das bedeutet, Sie erhalten unter Umständen von mehreren Chefärzten eine Rechnung.

4. Kann ich meine Wahlleistungen auch widerrufen?

Ihr Vertrag endet am Tag der Entlassung. Möchten Sie jedoch plötzlich doch auf manche Wahlleistungen verzichten, so können Sie den Vertrag jederzeit widerrufen. In diesem Fall erhalten Sie die Abrechnung bis zum Tag Ihres Widerrufs.

5. Wird über einen Pauschalbetrag abgerechnet?

Die Ärzte müssen sich bei der Abrechnung an die Gebührenordnung für Ärzte halten. Pauschalbeträge sind nicht zulässig.

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Fazit

Sofern Sie sich für Wahlleistungen entscheiden, holen Sie sich schon vorab alle Informationen ein. Überlegen Sie insofern auch, was Sie wirklich an Wahlleistungen benötigen. Ferner sollten Sie Ihr Budget im Auge behalten, denn Wahlleistungen können bei medizinischen Komplikationen schnell zu hohen Rechnungen führen.

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