Silvester | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 29 Dec 2021 05:59:31 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Silvester | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Silvester-Fondue sicher genießen – Das richtige Fleisch ist das A und O https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/silvester-fondue-sicher-geniessen-das-richtige-fleisch-ist-das-a-und-o/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/silvester-fondue-sicher-geniessen-das-richtige-fleisch-ist-das-a-und-o/#respond Wed, 29 Dec 2021 05:59:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65344 Fondue ist das beliebteste Essen zu Silvester, aber für einen sicheren Genuss müssen Sie ein paar wichtige Tipps beachten. Ein Tipp ist, dass Sie die rohen und gegarten Fleischstücke nicht auf einen Teller legen sollen

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Fondue ist das beliebteste Essen zu Silvester, aber für einen sicheren Genuss müssen Sie ein paar wichtige Tipps beachten. Ein Tipp ist, dass Sie die rohen und gegarten Fleischstücke nicht auf einen Teller legen sollen und wenn das Fett anfängt zu brennen, sollten Sie auf keinen Fall Wasser zum Löschen verwenden. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Verwenden Sie zwei verschiedene Teller für das rohe und das gegarte Fleisch, denn die Stücke sollten getrennt auf dem Tisch stehen.
  • Löschen Sie auf keinen Fall mit Wasser, wenn das Fett anfängt zu brennen.
  • Nachfolgenden finden Sie zahlreiche Tipps für einen sicheren Fondue-Abend.

Der Einkauf für das Fondue

Mit dem Einkauf starten Sie in Richtung Festessen zum Jahresende und gerade zu diesem Zeitpunkt soll es schon etwas ganz Besonderes sein.

Sie gönnen sich etwas Gutes, wenn Sie auf Fleisch aus tiergerechter Haltung achten und setzen gleichzeitig ein Schutz für Tiere. Im Handel finden Sie nicht nur Biofleisch, sondern auch Schweine- und Hühnerfleisch mit dem Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes. Bei den Händlern können Sie die Tierhaltungsform anhand einer Zahl auf der Verpackung erkennen, denn mittlerweile gibt es auch viele Hersteller, die Haltungsform 3 (Außenklima) und Haltungsform 4 (Premium) anbieten. Diese Tiere hatten deutlich bessere Lebensbedingungen.

Wichtig ist, dass Sie nach dem Kauf auf eine gute und durchgehende Kühlung achten.

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Die Lagerung der Fondue-Lebensmittel

Sie bewahren das verpackte Fleisch länger als einen Tag im Kühlschrank auf, dann muss die Kühltemperatur von 2 Grad unbedingt eingehalten werden.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum verliert seine Gültigkeit, wenn Sie nicht darauf achten. Haben Sie sich für den Kauf an der Frischetheke entschieden, dann darf das Fleisch nur einen Tag liegen und muss danach sofort zubereitet werden. Bei einer längeren Lagerung sollten Sie das Fleisch besser einfrieren. Verpackte Ware ist also aufgrund der längeren Haltbarkeit eindeutig zu empfehlen.

Achten Sie immer darauf, dass das rohe Fleisch nicht mit anderen Lebensmitteln in Kontakt kommt, gerade, wenn die Lebensmittel nicht mehr erhitzt werden. Bei rohem Geflügelfleisch sollten Sie vorsichtig sein, denn häufig ist es mit krankheitserregenden Bakterien versehen und leicht verderblich.

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Die Küchenvorbereitung für das Fondue

Kurz vor dem Brutzelspaß nehmen Sie das rohe Fleisch für das Fondue aus dem Kühlschrank, aber achten Sie darauf, dass das Fleisch nicht zu lange ungekühlt auf dem Tisch steht.

Aus dem Grund sollten Sie immer nur kleine Mengen auf den Tisch stellen und nach Bedarf lieber für Nachschub aus dem Kühlschrank sorgen. Wenn Ihre Hände mit dem rohen Fleisch in Kontakt gekommen sind, dann sollten Sie sich die Hände gründlich waschen und gut abtrocknen, bevor Sie andere Lebensmittel anfassen.

Am Tisch folgt die Zubereitung

Für die rohen Fleischstücke verwenden Sie einen zusätzlichen Teller, denn das Fonduefleisch im Rohzustand sollte nicht mit gegartem Fleisch, Brot oder Salat in Kontakt kommen.

Auf dem Fleisch befinden sich Bakterien, die ohne eine weitere Erhitzung zu schweren Lebensmittelinfektionen führen könnten. Zudem sollten Sie immer darauf achten, dass Sie das Fonduefleisch gut durchgaren, so dass beim Anschneiden der Fleischsaft nicht mehr blutig ist. Es geht kein Infektionsrisiko von durchgegartem Fleisch aus.

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Die Verwertung der Reste

Garen Sie das Fleisch noch am selben Abend durch, wenn das rohe Fleisch ungekühlt auf dem Tisch gestanden hat.

Im gegarten Zustand können Sie die Fleischstücke zwei bis drei Tage im Kühlschrank aufbewahren und andere Gerichte daraus zaubern.

Es brennt am Fondue-Abend

Der Fonduetopf sollte nur bis zur Hälfte mit Fett oder Brühe befüllt werden, denn dadurch lassen sich heiße Spritzer vermeiden.

Arbeiten Sie mit heißem Fett, dann sollten Sie den Topf nicht aus den Augen lassen, denn überhitztes Fett kann sich schnell entzünden. Kommt es trotzdem dazu, dann müssen Sie richtig reagieren und das brennende Fett auf keinen Fall mit Wasser löschen. Ansonsten besteht die Gefahr einer sogenannten Fettexplosion. Deutlich besser ist es, wenn Sie die Flammen ersticken und dazu eignet sich entweder ein Topfdeckel oder das Backblech.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Fondue

1. Welches Fleisch eignet sich für das Fondue?

Sie können verschiedene Fleischsorten für das Fondue verwenden. Schweine-, Rind- und Hähnchenfleisch lassen sich am besten in kleine Stücke passend für die Fonduegabel schneiden. Achten Sie beim Kauf auf artgerechte Tierhaltung!

2. Wie lange kann ich das Fleisch für das Fondue im Vorfeld kaufen?

Wenn Sie frisches Fleisch verwenden wollen, dann sollten Sie am Morgen des Fondueabends das Fleisch besorgen. Ansonsten können Sie es auch im Angebot kaufen und für die Dauer einfrieren, wenn Sie es deutlich früher kaufen möchten.

3. Wie kann ich das Fonduefleisch schonend auftauen?

Nehmen Sie das Fonduefleisch aus der Verpackung und legen Sie es in ein großes Sieb. Das Sieb ermöglicht, dass das Fleisch nicht im eigenen Saft während des Auftauens liegt und somit lassen sich Bakterien sehr gut verhindern.

4. Wie viel Fonduefleisch brauche ich für sechs Personen?

Es gibt eine kleine Faustregel in Bezug auf die Fleischmenge für sechs Personen. Grundsätzlich wird gesagt, dass eine Person um die 150 Gramm Fleisch an einem Abend zu sich nehmen wird. Rechnen Sie die Menge einfach auf sechs Personen um und dann kaufen Sie 900 Gramm Fleisch.

5. Eignet sich mariniertes Fleisch fürs Fondue?

Nein, denn das Fleisch wird in heißes Fett gegart und die Marinade könnte ins Fett gelangen, so dass sie nicht mehr am Fleisch haftet. Würzen Sie das Fleisch lieber nach dem Garen!

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Ein Kommentar

Fazit

Das Fondue ist eine beliebte Art einen Abend mit Freunden oder der Familie zu verbringen. Wichtig ist der Einkauf des Fleisches. Das beste Fleisch stammt aus artgerechter Tierhaltung aus der Region. Im Handel finden Sie auf der Verpackung entsprechende Kennzeichnungen. Aber auch nach dem Einkauf sollten Sie auf das Fleisch gut achten, denn Bakterien bilden sich schnell und können für einen unschönen Ausgang des Fondueabends sorgen.

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Silvester: Unsere Tipps für schadenloses Böllern – so einfach ist es https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/silvester-unsere-tipps-fuer-schadenloses-boellern-so-einfach-ist-es/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/silvester-unsere-tipps-fuer-schadenloses-boellern-so-einfach-ist-es/#respond Wed, 29 Dec 2021 05:58:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66893 Wegen der Coronapandemie war es Privatpersonen 2020 verboten, Feuerwerke zu kaufen oder zu zünden. Wer sich daran nicht halten wollte, musste auch für entstandenen Schaden haften. Doch auch sonst gelten bestimmte Gesetze und Verordnungen. Kaufen

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Wegen der Coronapandemie war es Privatpersonen 2020 verboten, Feuerwerke zu kaufen oder zu zünden. Wer sich daran nicht halten wollte, musste auch für entstandenen Schaden haften. Doch auch sonst gelten bestimmte Gesetze und Verordnungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kaufen Sie nur Feuerwerkskörper, die zugelassen sind und halten Sie sich immer an die Bedienungsanleitung.
  • Ein Produkt, das keine Prüfnummer hat, ist meist von mangelnder Qualität.
  • Je nach Umstand muss geklärt werden, welche Versicherung im Schadenfall zahlt.

Kaufen Sie richtig ein

Unsachgemäß gehandhabt, können die explosiven Stoffe im Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen führen.

Aus diesem Grund sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer damit vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sind. Jedoch bedeutet die Zulassung nicht, dass es sich um einen ungefährlichen Feuerwerkskörper handelt. Ferner müssen Sie mit den Raketen und Krachern immer sachgerecht umgehen.

Sie erkennen, ob das Produkt geprüft ist, wenn es eine Registriernummer, ein CE-Zeichen und eine Kennnummer enthält. Bei der Registriernummer stehen die ersten vier Stellen für die Prüfstelle. So steht die 0589 für die BAM oder die 0163 für die spanische Prüfstelle LOM. Hat das Produkt die Nummer 0589 – F2 – 1234, so bedeutet das, dass es von der BAM geprüft wurde, für Personen ab 18 Jahren erlaubt ist (F2) und die weiterlaufende Nummer 1234 hat.

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Keine Prüfnummer – Finger weg!

Kaufen Sie ein Kleinstfeuerwerk der Klasse F1, so dürfen diese ganzjährig auch von Kindern ab 12 Jahren genutzt und gekauft werden.

Handelt es sich jedoch um die Klasse F2, so dürfen diese nur zu Silvester und nur an Volljährige verkauft, aber auch abgebrannt werden.

Sofern das Feuerwerk keine Prüfnummer trägt, kaufen Sie es nicht! In der Regel entsprechen sie nicht den Sicherheitsnormen. Meist gibt es hier auch keine Zulassungsnummer oder eine Anleitung in deutsch. Ebenso ist die Qualität meist minderwertig. Es kann zu Fehlzündungen, aber auch zu sehr heftigen Explosionen kommen.

Meist finden Sie diese Produkte auf Trödelmärkten, jedoch leider auch in manchen Geschäften. Allerdings sind nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes die Einfuhr und der Verkauf dieser Produkte verboten. Kaufen Sie diese dennoch, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und können für Schäden sogar haftbar gemacht werden.

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Erst lesen!

Sie können auch haftbar gemacht werden, wenn Sie erlaubte Raketen zünden.

Sicherheit geht vor, deshalb sollten Sie z.B. immer einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher zur Stelle haben. Lesen Sie auch die Gebrauchsanweisung vor dem Zünden immer durch. Verändern Sie den Feuerwerkskörper zudem vor dem Zünden nicht. Generell lassen Sie Blindgänger liegen, zünden diese nicht erneut. Übergießen Sie sie stattdessen mit Wasser. Danach gehören sie in die Restmülltonne. Ebenso dürfen Sie eine Rakete niemals beim Zünden in der Hand halten! Halten Sie Ihre Kinder immer in einem ausreichenden Abstand!

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Unfälle und Versicherung

Passieren kann natürlich immer etwas.

  • Haben Sie den Kracher oder die Rakete unsachgemäß genutzt und dadurch einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden, so zahlt die private Unfallversicherung.
  • Wurden andere Personen verletzt, zahlt die Privathaftpflichtversicherung.
  • Entsteht ein Hausbrand, so ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
  • Werden Autos beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters ein.
  • Entstehen Seng- und Schmorschäden durch glimmende Böller zahlt keine Versicherung.
  • Sofern ein Fahrzeug mutwillig beschädigt wird, also wenn der Böller auf dem Autodach gezündet wird, so braucht es die Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters.

Haftung bei Kindern

Ein Kind unter 7 Jahren kann für Schäden nicht haftbar gemacht werden.

Allerdings müssen Eltern wissen, dass die Familien-Haftpflichtversicherung nur dann bezahlt, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und dadurch anderen Personen ein Schaden entstanden ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Silvester: Unsere Tipps für schadenloses Böllern – so einfach ist es

1. Darf ich Raketen aus dem Ausland mitbringen?

Die sogenannten Polen-Böller oder auch Produkte aus der Tschechei oder woher auch immer, sind in Deutschland nicht erlaubt. Diese enthalten auch meist nicht die nötigen Registrier- und Prüfnummern. Werden Sie von der Polizei damit erwischt oder passiert etwas, haben Sie ein großes Problem.

2. Darf mein Kind eine Rakete zünden?

Sofern Sie dabei stehen und auch darauf achten, dass das Kind danach gleich den nötigen Abstand hält, spricht nichts dagegen. Lassen Sie Ihr Kind aber nicht unbeaufsichtigt.

3. Warum darf ich einen Blindgänger nicht erneut zünden?

So mancher Blindgänger ging schon plötzlich in der Hand los und hat schwere Verletzungen verursacht. Ferner ist die Zündschnur bereits abgebrannt, somit haben Sie beim Zünden nicht mehr ausreichend Zeit Abstand aufzubauen.

4. Wird das Feuerwerkt 2021 für Privatpersonen wieder erlaubt sein?

Dies ist noch nicht bekannt. Vermutlich wird hierzu aber in den nächsten Wochen eine Entscheidung fallen.

5. Darf ich das Feuerwerk auf dem Balkon zünden?

Gehen Sie immer nach draußen auf eine freie Fläche. Es kann immer passieren, dass die Flasche kippt und der Feuerwerkskörper durch ein Fenster in die Wohnung fliegt. Indes sollten Sie immer äußerste Vorsicht walten lassen.

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Fazit

Feuerwerkskörper sind für die meisten Menschen an Silvester unverzichtbar. Zu verlockend ist es, diese im Ausland zu kaufen, da sie dort auch meist günstiger sind. Machen Sie das aber nicht. Kaufen Sie nur qualitativ hochwertige Produkte und solche, die auch geprüft und zugelassen sind. Unabhängig vom Feuerwerk lassen Sie immer große Vorsicht walten, damit der Spaß nicht mit einem Drama endet.

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Gesundheitsgefahr: Feuerwerk von WECO wird zurückgerufen https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/verbrennungsgefahrhoersturz-hersteller-weco-ruft-drei-feuerwerkskoerper-zurueck/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/verbrennungsgefahrhoersturz-hersteller-weco-ruft-drei-feuerwerkskoerper-zurueck/#respond Fri, 06 Dec 2019 15:49:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=40421 Silvester naht und genau jetzt muss Hersteller WECO drei Feuerwerkskörper zurückrufen. Diese Produkte entsprechen nicht den Anforderungen der Pyrotechnik-Richtlinie und der europäischen Norm EN 15947. Wer die betroffenen Produkte dennoch verwendet, setzt sich und sein Umfeld

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Silvester naht und genau jetzt muss Hersteller WECO drei Feuerwerkskörper zurückrufen. Diese Produkte entsprechen nicht den Anforderungen der Pyrotechnik-Richtlinie und der europäischen Norm EN 15947. Wer die betroffenen Produkte dennoch verwendet, setzt sich und sein Umfeld einer großen Gefahr aus.

Die Europäische Kommission veröffentlicht wöchentlich eine Liste von gefährlichen Produkten. Diese enthält Artikel, die in mehreren europäischen Ländern verkauft werden. Oft ist in einem Land ein Problem aufgetreten oder die Artikel entsprechen nicht den europäischen Richtlinien. Damit alle Verbraucher transparent informiert werden und das Problem nicht nur in einem Land publiziert wird, wird über mögliche Risiken europaweit aufgeklärt.

Aktuell warnt die Europäische Kommission derzeit vor gleich drei Produkten des deutschen Feuerwerk-Herstellers Weco. Die betroffenen Produkte werden vom Verbraucher zurückgerufen. Wer die Feuerwerkskörper verwendet, kann sich und seine Umwelt verletzen. Bei Gebrauch können Verbrennungen, Verletzungen und ein Hörsturz nicht ausgeschlossen werden.

Anzunehmen ist, dass die Artikel bisher nur im Ausland verkauft wurden. Offenbar werden die Feuerwerkskörper derzeit in Belgien angeboten. Dort ist der Verkauf und auch das Abfeuern von Feuerwerk ganzjährig erlaubt.

Welche WECO Feuerwerkskörper werden zurückgerufen?

Gleich drei Feuerwerk-Produkte von WECO sind betroffen und sollten nicht mehr verwendet werden.

  1. Ghost Scream Rockets
    Chargennummer/Barcode: 4047291040076
    Typ/Modellnummer: 2916-1008-F2-69246131
    Art des Risikos: Die Zünddauer am Anfang ist zu lang. Außerdem kann es passieren, dass das Produkt nicht oder in einem zu flachen Winkel aufsteigt und damit in zu niedriger Höhe explodiert. Verzögert sich die Explosion können Verbraucher unter Umständen zu dem Produkt zurückkehren und durch die dann auftretende unerwartete Explosion verbrannt und verletzt werden.
    Zudem ist der Schalldruckpegel der Raketen zu hoch und kann damit das Gehör schädigen.

    Ghost Scream
    (Quelle: Produktbild/WECO)
  2. Night Hawk
    Chargennummer/Barcode: 4047291047389
    Typ/Modellnummer: 350015-48 1008-F2-69249100
    Art des Risikos: Der Schalldruckpegel des Feuerwerkkörpers ist zu hoch und kann das Gehör schädigen.

    Night Hawk
    (Quelle: Produktbild/WECO)
  3. Party-Fices Pyro-Concept
    Chargennummer/Barcode: 4047291062924
    Typ/Modellnummer: 201054-48 PF/CE 1395-F2-0316/2015
    Art des Risikos: Die Feuerwerkskörper funktionieren unter Umständen nicht korrekt, wenn sie entzündet werden. Dadurch könnte der Verbraucher zum Produkt zurückkehren und durch das plötzliche und unerwartete Eintreten der Funktion Verbrennungen und Verletzungen davon tragen. Die durch den Betrieb der Batterie verursachten Flammen löschen außerdem nicht.

    Party Fices
    (Quelle: Produktbild/WECO)

WECO selber hat auf seiner Webseite noch nichts zu dem Rückruf veröffentlicht.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Wer diese Produkte in Belgien gekauft hat, sollte diese auf keinen Fall nutzen. Haben Sie die Möglichkeit die Artikel in den Handel zurückzubringen, sollten Sie dies auch tun. Ob Sie in Belgien den Kaufpreis erstattet bekommen, können wir an dieser Stelle nicht sagen. Wichtig ist aber: Es sollte immer Safety first gelten. Verwenden Sie das betroffene Feuerwerk auf keinen Fall.

In unserer Übersicht finden Sie weitere aktuelle Rückrufwarnungen, die Sie als Verbraucher unbedingt verfolgen sollten. Folgen Sie uns auch auf Twitter und Facebook, damit Sie keinen Rückruf verpassen.

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Einen guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2017 https://www.verbraucherschutz.com/news/einen-guten-rutsch-und-ein-gesundes-und-erfolgreiches-neues-jahr-2017/ https://www.verbraucherschutz.com/news/einen-guten-rutsch-und-ein-gesundes-und-erfolgreiches-neues-jahr-2017/#respond Fri, 30 Dec 2016 09:24:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=6169 Das alte Jahr ist vorüber und der Jahreswechsel steht vor der Tür. Da ist es für uns an der Zeit, einen kleinen Rückblick und einen Ausblick auf das neue Jahr 2017 zu wagen. Was ist

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Das alte Jahr ist vorüber und der Jahreswechsel steht vor der Tür. Da ist es für uns an der Zeit, einen kleinen Rückblick und einen Ausblick auf das neue Jahr 2017 zu wagen. Was ist hängen geblieben und was wünschen wir uns für 2017 – hier kommen unsere Silvestergrüße.

Bevor wir den Rückblick und den Ausblick auf das neue Jahr wagen, möchte sich die Redaktion von Onlinearnungen.de bei allen treuen Lesern bedanken. Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Onlinewarnungen.de zu lesen, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken und uns somit weiter anspornen.

Wir wünschen allen unseren Lesern einen guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr 2017.

Mögen sich Ihre persönlichen und beruflichen Wünsche erfüllen. Genießen Sie das neue Jahr in vollen Zügen. Bleiben Sie dennoch achtsam, damit Sie nicht in Fallen tappen oder anderweitig hereingelegt werden. Und vor allem: Bleiben Sie gesund.

Rückblick 2016

Obwohl wir erst im letzten Drittel des Jahres mit unserer Webseite online gegangen sind, können wir uns einer stetig wachsenden Leserschaft erfreuen. Auch Ihrer Mitarbeit ist es zu verdanken, dass Onlinewarnungen.de bereits so erfolgreich geworden ist. Denn Sie sind es, die uns neue Themenvorschläge bringen, zu Aktualisierungen der Artikel beitragen und uns auf neue Gefahren hinweisen. Dafür sagen wir Ihnen: DANKE.

Wir möchten Sie an dieser Stelle nicht mir irgendwelchen Zahlen nerven. Deswegen sei nur kurz erwähnt, dass wir uns darüber freuen, dass Sie so großes Interesse an unserer Webseite und der Idee dahinter zeigen.

Ausblick auf 2017 – Das wünschen wir uns

Wenn unser Chefredakteur fragt, was wir uns für 2017 für Onlinewarnungen.de wünschen, kommt von den meisten Mitarbeitern die Antwort: „Noch mehr Leser.“. Tatsächlich würde es uns freuen, wenn das Portal weiterhin bei Ihnen auf Interesse stößt und sich noch weiter verbreitet. Denn schließlich möchten wir so viele Verbraucher wie möglich mit unseren Warnungen erreichen.

Und da kommt auch schon der zweite Wunsch ins Spiel. Wir sind natürlich weiterhin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Melden Sie uns neue Gefahren wie Viren, Trojaner, Onlinebetrug, Fakeshops und andere Maschen von Kriminellen, damit wir unsere Leser warnen können.

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In diesem Sinne hoffen wir auf eine tolle Zusammenarbeit mit Ihnen auch im neuen Jahr 2017.

Haben Sie Anregungen, Wünsche oder Fragen? Dann immer her damit. Schließlich ist das Portal auf Sie ausgerichtet und soll auch die Inhalte bringen, die Sie sich wünschen. Nutzen Sie für Ihre Vorschläge die Kommentare unter diesem Beitrag.

Prosit Neujahr

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