Der Beitrag Stromsperre – was nun? Rückstand vermeiden und pünktlich bezahlen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Sie stehen morgens auf und der Strom ist einfach weg. Kein Licht, kein Kaffee, kein Radio und schon gar keine warme Dusche. Einer Mutter mit zwei Kindern ist genau das passiert, denn die Alleinstehende hat sich auf das Jobcenter verlassen. Das Jobcenter war für die monatlichen Abschläge der Stromzahlung zuständig, aber es hat keine Zahlung stattgefunden.
Das ist nur ein Beispiel, aber die Gründe für eine Sperrung des Stroms sind umfangreich und es kann fast jeden Verbraucher treffen. In erster Linie sind Menschen mit geringem Einkommen betroffen, wenn die steigenden Energiekosten die finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Die Marktwächter Energie im Verbraucherzentrale Verband sind in einer aktuellen Untersuchung zu diesem Ergebnis gekommen.
Über einen besonders dreisten Leistungsbetrug informiert das Hauptzollamt Karlsruhe. Bei Außenkontrollen der Süd West Messe in Villingen-Schwenningen entdeckten die Ermittler einen Mann, der neben seinem ordentlichen Verdienst als Selbständiger über Jahre weiterhin Arbeitslosengeld bezogen hatte. Das
Der Stromversorger hat das Recht den Strom abzustellen, wenn der Bezieher einen Rückstand von 100 Euro hat.
Allerdings darf er den Strom oder das Gas nicht einfach abstellen, denn er muss sich an gesetzliche Vorgaben halten. Eine Energiesperre darf er verhängen, wenn…
…die Sperre vier Wochen vorher angedroht wurde,
…der Vollzug der Stromsperre drei Tage vorher angekündigt ist,
…der Verbraucher mindestens einen Betrag von 100 Euro offen hat,
…die Sperre verhältnismäßig ist,
…der Verbraucher keine Anstalten macht die offenen Zahlungen zu begleichen.
Im Fall des oben genannten Beispiels kam der Brief zur Sperr-Androhung per Post an einem Freitagnachmittag. Sie hatte die Möglichkeit bis Montag morgen eine Summe von 1.000 Euro zu bezahlen, denn so hoch war die Summe mittlerweile. Über das Wochenende konnte Sie diese Summe nicht aufbringen und somit kam es zur Abschaltung.
Hätten Sie gern einen Nebenverdienst, den Sie bequem von zu Hause aus erledigen könnten, nicht viel machen müssten und dafür eine gute Bezahlung erhalten? Diese Voraussetzungen erfüllen einige Jobs, die im Internet angeboten werden. Doch
Bis zum 30. Juni gab es eine gesetzliche Ausnahmeregelung, die für finanziell angespannte Privathaushalte galt und während der Corona-Pandemie helfen sollte.
Mittlerweile können Sie sich nicht mehr auf das Leistungsverweigerungsrecht berufen, so dass die monatlichen Abschläge für Strom und Gas wieder regelmäßig zu zahlen sind. Das Gleiche gilt auch für Wasser, Internet und Telefon.
Außerdem müssen alle entstandenen Rückstände von April bis Juni bei dem Versorger ausgeglichen werden und das sogar in einer Summe. Nehmen Sie Kontakt mit den Verbraucherzentralen und dem Versorgungsunternehmen auf, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Die Chancen für eine gemeinsame Lösung sind besser, wenn Sie den Energieversorger frühzeitig über Ihre Zahlungsschwierigkeiten informieren und Sie zusammen nach einer Lösung suchen.
Ignorieren Sie auf keinen Fall Zahlungserinnerungen oder Mahnungen, denn dann kommt es zur Sperrung.
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) möchte bei Ihnen eine Zwangsvollstreckung durchführen oder Ihr Konto pfänden? Oft ist das kein Scherz, sondern bitterer Ernst des GEZ-Nachfolgers. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt einen Anstieg der Zwangsvollstreckungen fest. Wir
Damit es nicht zu einer Sperre kommt, können Sie dem Versorgungsunternehmen verschiedene Vorschläge unterbreiten.
Wichtig ist, dass Sie sich bei allen Schritten unbedingt Hilfe suchen. Dazu bieten sich die Verbraucherzentralen, Rechtsanwälte oder Schuldnerberatungen an.
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Abschläge sind immer regelmäßig und pünktlich zu bezahlen, denn wenn Zahlungsrückstände entstehen, dann hat der Energieversorger das Recht auf Energiesperrung.
Miete, Strom und Heizung sind vorrangige Zahlungen und somit sind diese Forderungen immer vor allen anderen Rechnungen zu bezahlen.
Sie brauchen schnell einen kleinen Geldbetrag, um eine Reparaturrechnung zu bezahlen? Dann könnte Ihnen ein Minikredit aus der Patsche helfen. Doch das kleine Darlehen hat nicht nur Vorteile. Vor dem fixen Vertragsabschluss sollten Sie sich
Damit Sie den Energieverbrauch unter Kontrolle halten können, sollten Sie einmal im Jahr den Zählerstand kontrollieren.
Dazu nutzen Sie eine Tabelle und schreiben sich den Zählerstand auf. Außerdem können Sie konsequent Energiesparmaßnahmen einführen, die auf Ihre individuellen Möglichkeiten abgestimmt sind.
Die Abschlagszahlungen sollten immer zu Ihrem Stromverbrauch passen, so dass diese nicht zu hoch, aber vor allen Dingen nicht zu niedrig angesetzt sind. Zu hohe Zahlungen führen dazu, dass Sie nach der Jahresabrechnung eine hohe Rückzahlung bekommen, aber das Geld fehlt Ihnen im Monat. Zu niedrige Zahlungen sorgen dafür, dass Sie nach der Jahresabrechnung mit einer hohen Nachzahlung rechnen müssen.
Immer wieder liest man vollmundige Werbeversprechen von sogenannten Kreditvermittlern. Angeblich bekommen Sie ein Darlehen auch ohne Schufa-Auskunft und bei schlechter Bonität. Doch dabei handelt es sich oft um eine Betrugsmasche, bei der nur der angebliche
Sie können sich bei den Verbraucherzentralen Hilfe holen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Stromsperre ohne Berechtigung ist.
Oder Sie wenden sich an eine gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle oder suchen einen Rechtsanwalt auf. Es handelt sich um eine unberechtigte Versorgungsunterbrechung, wenn es sich um eine geringe Forderung des Unternehmens handelt und die Sperre ist aber eine besondere Härte für einen Haushalt.
Im oben genannten Beispiel der jungen Mutter blieb der Strom nur 4 Tage weg, aber in der Zeit konnte sie kaum erreicht werden, konnte nicht waschen und kochen ging auch nicht. Allein wegen der Kinder handelt es sich um eine unmenschliche Situation, so dass sie sich einen Anwalt gesucht hat, denn beim Versorger und beim Jobcenter kam sie nicht. Erst mit juristischer Hilfe zahlte das Jobcenter die offenen Abschläge und der Strom wurde wieder freigeschaltet.
Sie können eine Strom- beziehungsweise Energiesperre einfacher verhindern als im Notfall den gesperrten Anschluss wieder freizubekommen. Bei einer Sperrung fallen zudem weitere Kosten an und die Zusatzkosten sorgen dafür, dass die Rechnung höher wird.
Handelt es sich um eine berechtigte Sperre, dann müssen Sie aktiv werden und sich rechtzeitig um Hilfe bemühen.
Viele E-Mail-Nutzer beschweren sich über diese E-Mail, die regelmäßig in zahlreichen Postfächern landet. Angeblich können Sie trotz einem negativen Schufa-Eintrag einen Kredit bis 100.000 Euro bekommen. Was hat es mit der Spam-Mail auf sich und
Eine Ratenzahlung der offenen Forderungen kann eine sinnvolle Möglichkeit darstellen, also versuchen Sie eine Ratenzahlung zu bekommen.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte der Energieversorger prüfen, ob es ein milderes Mittel zur Forderungsdurchsetzung gibt. Eine Ratenzahlung kann ein solches mildes Mittel sein, aber es gilt, dass die monatlichen Raten nur für die Forderungen der Jahresendabrechnung gelten und nicht für die laufenden Abschläge.
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Wenden Sie sich an das örtliche Jobcenter oder das Sozialamt, wenn keine Ratenzahlung möglich ist.
Sie können einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen und wenn es zu einer Bewilligung kommt, dann meist auf Darlehensbasis. Das bedeutet, dass das Darlehen im folgenden Monat zurückgezahlt werden muss und das mit Hilfe durch Aufrechnung der monatlichen Leistungen.
Bei grenzüberschreitenden Lastschriften kommt es laut der BaFin immer wieder zu Problemen mit einzelnen Anbietern. Diese bieten zwar das SEPA-Lastschriftverfahren an, lassen dafür jedoch nur inländische Konten zu. Wer ein Konto im Ausland unterhält, wird
Sie geraten in Verzug, wenn Sie Ihre Abschläge und Rechnungen nicht rechtzeitig an den Energieversorger überweisen.
Der Energieversorger hat die Möglichkeit Ihnen den entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen und Sie müssen dafür aufkommen. Es kommen nicht nur Sperrkosten und Kosten für die Entsperrung auf Sie zu, sondern der Energieversorger stellt weitere Kosten in Rechnung. Aber nicht alle, auf der Rechnung stehenden Kosten, sind zulässig.
Sie sind mit Ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug, dann müssen Sie die Mahnkosten bezahlen, aber die Höhe ist begrenzt.
Sie sind verpflichtet die Kosten für zwei bis drei Mahnschreiben zu zahlen, wenn der Energieversorger Sie mehrfach anmahnen muss. Der Bundesgerichthof hat sich mit dem Thema befasst aber keine einheitliche Rechtsprechung zur Mahnkostenpauschale (26. Juni 2019 VIII ZR 95/18) festgelegt. Einige Gerichte sind der Auffassung, dass eine Mahnkostenpauschale von 2,50 Euro für jeden Mahnbrief erlaubt sind.
Für die Berechnung der Mahnkostenpauschale dürfen, laut, Bundesgerichtshof,
einbezogen werden. Nicht berechnet werden dürfen Personal- und Verwaltungskosten. Im Grunde ist der genaue Betrag also von der Seitenanzahl des Schreibens und von den Portokosten abhängig.
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Die Inkassokosten müssen Sie im Normalfall nicht bezahlen, aber gibt eine Ausnahme, nämlich, wenn der Energieversorger für die Einholung des Zahlungsrückstandes ein externes Inkassobüro beauftragt hat.
Das gerichtliche Mahnverfahren mit anschließendem Vollstreckungsbescheid sorgt dafür, dass Sie die Inkassokosten in Höhe von 25 Euro zahlen müssen.
Außerdem müssen Sie die Inkassokosten bezahlen, wenn Sie die Mahnungen des Energieversorgers ignorieren.
Der Energieversorger hat zudem das Recht Ihnen die Kosten für eine rechtmäßige Sperre in Rechnung zu stellen, sogar die Kosten zum Sperren und Entsperren müssen Sie bezahlen.
Sollten Sie Kosten allerdings höher als 50 Euro für einen Prozess sein, dann müssen Sie sich die Berechnungsgrundlage zeigen lassen. Prüfen Sie, ob die Kosten zu hoch angesetzt sind.
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FAQs zum Thema Stromsperre
Viele Verbraucher sind der Meinung, dass der Stromanbieter drei Mahnungen zusenden muss, bevor es zu einer Stromsperre kommt. Das ist nicht richtig, denn schon beim Rückstand von 100 Euro ist eine Sperre möglich.
Die Höhe der Raten wird meist anhand der Forderung festgelegt, aber auch die finanziellen Möglichkeiten spielen eine Rolle. Die meisten Stromanbieter bieten drei, sechs oder neun Monate als Ratenzahlung an.
Nein. Eine Ratenvereinbarung ist eine freiwillige Sache und dieser muss nicht zugestimmt werden. Das kommt meist dann vor, wenn schon mehrfach Ratenzahlungen nicht eingehalten wurden.
Bei schwierigen Fällen bietet der Stromanbieter eine Guthabenkarte für Strom an. Dann müssen Sie die Kare mit Geld aufladen und können dann für das Geld Strom verbrauchen.
Die Stromsperre bleibt solange bestehen bis die offene Forderung beglichen ist oder eine Lösung in Form einer Ratenzahlung oder ähnliches gefunden wurde.
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Strom ist lebensnotwendig, denn ohne Strom kein Herd, kein warmes Wasser und kein Licht. Aus dem Grund sollten Sie immer darauf achten, dass Sie Ihre Stromrechnung rechtzeitig und in voller Höhe bezahlen. Kommt es zu finanziellen Schwierigkeiten, dann sollten Sie sich Hilfe suchen, denn ansonsten kommt es zu einer Sperrung. Eine Sperrung kann schon ab einem Rückstand von 100 Euro durchgesetzt werden. Aufgehoben wird die Stromsperre erst, wenn eine Lösung gefunden wurde oder die Forderungen beglichen sind.
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