Spurenelemente | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 29 Nov 2021 05:18:16 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Spurenelemente | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente – welche Kosten übernimmt die Kasse? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vitamine-mineralstoffe-spurenelemente-welche-kosten-uebernimmt-die-kasse/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vitamine-mineralstoffe-spurenelemente-welche-kosten-uebernimmt-die-kasse/#respond Mon, 22 Nov 2021 15:13:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67226 Wurde bei Ihnen ein Vitaminmangel diagnostiziert und sieht die Behandlungsleitlinie die Einnahme von Nahrungsergänzungsmittel vor? Haben Sie vielleicht sogar nach einer OP einen erhöhten Bedarf? Doch was alles bezahlt die Krankenkasse? Das sagt der Gesetzgeber

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Wurde bei Ihnen ein Vitaminmangel diagnostiziert und sieht die Behandlungsleitlinie die Einnahme von Nahrungsergänzungsmittel vor? Haben Sie vielleicht sogar nach einer OP einen erhöhten Bedarf? Doch was alles bezahlt die Krankenkasse?

Das Wichtigste in Kürze

  • Nahrungsergänzungsmittel zählen zu den Lebensmitteln. Somit beinhaltet der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen diese auch nicht, weshalb es keine Erstattung gibt.
  • Fast alle Arzneimittel mit Spurenelementen, Vitaminen oder Mineralstoffen als Wirkstoff sind nicht verschreibungspflichtig.
  • Meist übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel auch nicht. Jedoch können Ausnahmen bei Mangelerkrankungen gemacht werden oder wenn Sie bestimmte Medikamente nehmen.
  • Handelt es sich um hochdosierte Vitamin D-Präparate oder verschreibungspflichtige Arzneimittel, so werden diese erstattet.

Das sagt der Gesetzgeber

Nahrungsergänzungsmittel gehören zu den Lebensmitteln und sind somit ohne Ausnahme von einer Erstattung ausgeschlossen, weil die Krankenkasse nach dem Sozialgesetzbuch V eine Erstattung von Lebensmitteln nicht vorsieht.

Hierzu gehören auch bilanzierte Diäten oder Diät-Lebensmittel, somit werden auch diese Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

Ebendies gilt für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nach § 34 Abs. 1 SBG V seit dem Jahr 2004 nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Allerdings legt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Arzneimittelrichtlinien fest, für welche nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel eine Ausnahme gemacht wird, sofern diese für die Behandlung von schwerwiegenden Erkrankungen notwendig sind. Sie können diese Zusammenstellung in der Anlage I der Arzneimittelrichtlinien nachlesen. Dort finden sie auch Vitamine und Mineralstoffe aufgelistet.

Wann gibt es eine Kostenübernahme

Sofern die Einnahme von Mineralstoffen, Spurenelementen oder Vitaminen notwendig ist, kann eine Erstattung erfolgen. Folgende Grundvoraussetzungen sind notwendig:

  • Das Produkt ist ein zugelassenes Arzneimittel
  • Ein Arzt verordnet Ihnen das Arzneimittel. Meist erhalten Sie dann ein Kassenrezept (rosa).
  • Es gibt einen Beleg für die Notwendigkeit der Einnahme (z. B. Laborwerte)

In diesem Fall ist es möglich, dass die gesetzliche Krankenkasse die freiverkäuflichen Arzneimittel mit Mineralstoffen und Vitaminen bezahlt. Jedoch muss eine bestimmte Erkrankung vorliegen und der Arzt die Einnahme als Begleittherapie verordnen.

Allerdings übernimmt die GKV die Kosten nur, wenn das Präparat zugelassen und apothekenpflichtig ist.

Informieren Sie sich gerne darüber, wo der Unterschied zwischen Arzneimittel und Lebensmittel liegt.

Die privaten Krankenversicherungen dagegen brauchen nicht nur die medizinische Notwendigkeit, sondern oftmals auch eine genaue Einzelfallprüfung, bevor Sie eine Erstattung bekommen. In der Regel ist hierfür ein ärztlicher Befundbericht sowie Behandlungsbericht notwendig. Ferner hängt es vom tariflichen Rahmen ab, ob und in welcher Höhe freiverkäufliche Arzneimittel erstattet werden. Fragen Sie doch bei Ihrer Versicherung nach.

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Was fällt in die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit?

Laut Anlage I der AMR können folgende Mineralstoffe, Vitamine und Spurenelemente von der GKV erstattet werden, sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Achtung: Die Stoffverbindung kann bei diesen Präparaten anders sein als für Lebensmittel / Nahrungsergänzungsmittel.

    • Calciumverbindungen als Einzelpräparat: nur bei Bisphosphonat-Behandlung oder Pseudohypo- und Hypoparathyreodismus, nach den Angaben der zugehörigen Fachinformation und bei zwingender Notwendigkeit.
  • Eisen-(II)-Verbindungen, wenn eine gesicherte Eisenmangelanämie vorliegt.
  • Iodid (Jod), wenn Schilddrüsenerkrankungen bestehen.
  • Kalium-Verbindungen als Einzelpräparat, wenn eine Hypokaliaemie vorliegt.
  • Magnesium-Verbindungen als orale Einnahme, sofern eine Magnesiumverlust-Erkrankung angeboren ist.
  • Phosphatverbindungen bei einer Hypophophataemie.
  • Vitamin K als Einzelpräparat, wenn ein schwerer Vitaminmangel vorliegt, der durch passende Ernährung nicht auszugleichen ist.
  • Vitamine, die wasserlöslich sind, auch in Verbindung mit einer Dialyse.
  • Vitamine, die wasserlöslich sind, Benfotiamin (Viamin B1) sowie Folsäure (5 mg/Dosiseinheit) als Einzelpräparat. Jedoch nur dann, wenn ein schwerer Vitaminmangel nachgewiesen ist, der sich nur passende Ernährung nicht beheben lässt.
  • Vitamin B6 als Einzelpräparat bei angeborenen pyridoxinaghängigen Störungen mit einem schweren Verlauf. Sobald der Therapieversuch Erfolg zeigt, kann das Präparat auch langfristig verordnet werden.
  • Folinate und Folsäure, sofern ein Folsäureantagonist eingenommen wird und bei der Behandlung eines kolorektalen Karzinoms.
  • Zink-Verbindungen als Einzelpräparat, wenn eine Behandlung der enteropathischen Akrodermatitis erfolgt. Ebenso bei Haemodialysebehandlung mit nachgewiesenem Zinkmangel und zur Hemmung einer Kupferaufnahme bei der Erkrankung Morbus Wilson.
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Gut zu wissen!

  • Mono- oder Einzelpräparate: Arzneimittel mit nur einem Wirkstoff
  • Kombinationspräparate: Arzneimittel mit mehreren Wirkstoffen

Verordnungsfähig sind nur Mono- oder Einzelpräparate. Lediglich wasserlösliche Vitamine für Dialysepatienten sind als Kombinationspräparat verordnungsfähig. Jedoch können mehrere Monopräparate verordnet werden, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden.[/ideabox] Sofern ein Mangel von Phosphat, Vitamin K, Vitamin B1 oder Folsäure vorliegt, so muss der Arzt vor einer Verordnung sicherstellen, ob sich dieser Mangel nicht durch eine entsprechende Ernährung ausgleichen lässt.

Ferner gibt es Folsäurepräparate mit einer niedrigen Dosierung (0,4-0,8 mg), welche einen Neuralrohrdefekt vor und in der Schwangerschaft vorbeugen sollen. Zwar sind diese medizinisch sinnvoll, jedoch nicht im Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Allerdings erstatten manche Krankenkassen diese Präparate dennoch in Form des Schwangerschaftsprogramms oder als besondere Satzungsleitungen.

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Weitere verordnungsfähige Mittel

Nicht nur Mineralstoffe und Vitamine auch folgende andere Stoffe, die sich ebenfalls in Nahrungsergänzungsmittel befinden können, sind unter genannten Voraussetzungen verordnungsfähig:

  • Citrate: für die Behandlung von Harnkonkrementen
  • Levocarnitin: bei einem endogenem Carnitin-Mangel
  • Bakterien: E. coli Stamm Nissle 1917: für die Colitis ulcerosa Behandlung in der Remissionsphase, wenn Mesalazin unverträglich ist.
  • Flohsamen und Flohsamenschalen: als Quellmittelbehandlung bei einem Morbus Crohn aber auch bei einem Kurzdarmsyndrom oder bei HIV-assoziierter Diarrhoe.
  • Ginkgo biloba-Blätter-Extrakt: Demenzbehandlung
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Das sollten Sie noch wissen

Sofern ein Präparat aus Anlage 1 AMR verordnet wird, muss es auf einem Kassenrezept (rosa) aufgeschrieben sein.

Anschließend hat die Apotheke die Möglichkeit, die Kosten abzüglich Ihrer Zuzahlung gleich mit der Krankenkasse abzurechnen.

Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach, ob sie die Kosten auch wirklich übernimmt. Sofern Sie nur ein grünes Privatrezept erhalten, ist eine spätere Kostenerstattung meist nicht möglich.

Manche Krankenkasse erstatten Präparate mit den Wirkstoffen Eisen, Folsäure, Magnesium und Jod auf einem grünen Kassenrezept, sofern das Präparat eine Zusatzversorgung für Schwangere ist. Fragen Sie hier bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Leistungen sie für Schwangere bietet.

Wurden bariatrische Operationen bei stark übergewichtigen Patienten durchgeführt (Magenverkleinerung oder Magenband), so nimmt der Patient auch nur noch eingeschränkt Nährstoffe auf. Somit ist es notwendig, manche Nährstoffe ein Leben lang anderweitig einzunehmen. Allerdings ist die Krankenkasse in diesem Fall nicht zu einer Leistung verpflichtet. Manche private Krankenkasse übernehmen jedoch freiwillig einen Teil der Kosten, wie zum Beispiel für die Vitamin-B12-Substitution. Diese erfolgt nach einem bariatrischen Eingriff in der Regel als regelmäßige Injektion.

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Verschreibungspflichtige Arzneimittel mit Vitaminen

Zu dieser Gruppe gehören hochdosierte Arzneimittel, die Vitamin A oder D enthalten.

In diesem Fall können sie zulasten der Krankenkasse verordnet werden, wenn die für die Behandlung notwendig sind.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente – wann zahlt die Krankenkasse? – Informatives

1. Meine private Krankenkasse möchte erst einen ausführlichen Arztbericht, muss ich diesen bezahlen?

Sofern Ihre Krankenkasse den Bericht benötigt, um über die Erstattungsfähigkeit eines Produktes zu entscheiden, gibt es zwei Optionen. Manche Krankenkasse erstatten die Kosten, die der Arzt für die Erstellung in Rechnung stellt. Manchmal müssen Sie die Kosten, aber auch selbst tragen.

2. Kann ich mir vom Arzt privat verordnete Produkte auch in der Drogerie holen und das Rezept in der Krankenkasse einreichen?

Das geht nicht. Sie müssen das Rezept in einer Apotheke einlösen, dort wird es auch abgestempelt und Sie erhalten einen Kassenbeleg. Nun können Sie das Rezept auch bei der Krankenkasse einreichen. Achten Sie darauf, dass es sich um ein blaues Privatrezept handelt.

3. Darf mein Arzt mit ein Rezept verweigern?

Wenn er keine Notwendigkeit für die Einnahme von Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen sieht, so darf der das Rezept auch verweigern.

4. Trägt die Krankenkasse die Kosten für eine Blutuntersuchung auf Vitamin- oder Mineralstoffmangel?

Liegen dem Arzt keine Anhaltspunkte oder bestimmte Symptome vor, so können Sie zwar eine Blutuntersuchung machen lassen, jedoch ist dies dann eine Privatleistung. Sprechen Sie deshalb erst mit Ihrem Arzt, ob diese notwendig ist.

5. Warum bezahlen die privaten Versicherungen mehr Präparate?

Als Privatpatient bezahlen Sie hohe Beträge in die Versicherung ein. Zudem haben diese einen anderen Leistungs- und Abrechnungskatalog.

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Fazit

Die Krankenkassen sind durchaus gewillt, manche Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente zu bezahlen. Jedoch muss es für die Einnahme auch eine medizinische Begründung und Notwendigkeit geben. Manchmal müssen Sie auch in Vorkasse treten, erhalten das Geld dann aber von der Krankenkasse zurückerstattet, wenn Sie das Rezept und den Kassenbeleg der Apotheke einreichen.

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Nahrungsergänzungsmittel richtig verwenden und damit den Körper mit den richtigen Nährstoffen unterstützen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nahrungsergaenzungsmittel-richtig-verwenden-und-damit-den-koerper-mit-den-richtigen-naehrstoffen-unterstuetzen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nahrungsergaenzungsmittel-richtig-verwenden-und-damit-den-koerper-mit-den-richtigen-naehrstoffen-unterstuetzen/#respond Fri, 12 Nov 2021 04:55:30 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66749 Nahrungsergänzungsmittel gibt es mit allen Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen auf dem Markt. Mittlerweile sind die speziellen Präparate nicht nur im Internet erhältlich, sondern Drogerien weisen ganze Abteilungen mit Produkten auf. Wenn die Nahrungsergänzungsmittel richtig verwendet

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Nahrungsergänzungsmittel gibt es mit allen Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen auf dem Markt. Mittlerweile sind die speziellen Präparate nicht nur im Internet erhältlich, sondern Drogerien weisen ganze Abteilungen mit Produkten auf. Wenn die Nahrungsergänzungsmittel richtig verwendet werden, dann können sie durchaus nützlich sein, aber nicht für jeden und auch nicht alle Produkte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln müssen Sie nicht nur auf den richtigen Nährstoff achten, sondern auch auf die richtige Dosierung. Ernährungsberater, Fachapotheker mit Ernährungsberatung als Zusatzbezeichnung und der Hausarzt können Ihnen bei der Suche helfen und das richtige Präparat finden.
  • Bei der Suche nach einem passenden Nahrungsergänzungsmittel müssen Sie auf die Quelle aufpassen, denn bei Bestellungen aus dem Internet und Produkten aus dem Ausland ist Vorsicht geboten.
  • Die Dosierung ist auf der Packung angegeben und an diese Angaben müssen Sie sich halten. Nehmen Sie auf keinen Fall mehr ein als der Hersteller angibt. Wenn Sie weniger einnehmen, dann ist das nicht schlimm, aber mehr hilft nicht mehr.
  • Nahrungsergänzungsmittel eignen sich nicht als Therapie für eine ernsthafte Krankheit und dürfen auch nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt als Zusatzprodukt eingenommen werden, so dass die Rücksprache mit dem Arzt zwingend erforderlich ist.

Das richtige Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel können durchaus nützlich sein, aber nur wenn der richtige Mensch die passenden Nährstoffe zur entsprechenden Zeit und in ausreichender Menge zu sich nimmt.

Raucher sollten bei der Einnahme von Beta-Carotin sehr vorsichtig sein und auch die Einnahme der fettlöslichen Vitamine A, D, E und K, Selen und Eisen ist immer mit Vorsicht zu genießen, denn es können Nebenwirkungen entstehen. Das Prinzip der Gießkanne funktioniert hier nicht, denn die passende Dosierung ist sehr wichtig, so dass Sie sich an die Anweisung des Herstellers halten sollten. Viel hilft nämlich nicht viel und daher sollten Sie sich über die folgenden Dinge bewusst sein:

  • Bei Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich um Lebensmittel und das füllt lediglich die Lücken. Lücken entstehen, wenn Sie beispielsweise auf Milchprodukte verzichten, dann können die richtigen Präparate helfen, das Loch zu füllen. Wichtig ist, dass Nahrungsergänzungsmittel immer nur wenige Bausteine aus den normalen Lebensmitteln abdecken und auf keinen Fall einen Ersatz für die gesunde Ernährung darstellen. Auf der Packung finden Sie immer einen entsprechenden Hinweis, so dass Sie richtig reagieren können!
  • Sie brauchen ein Arzneimittel vom Arzt, wenn Sie einen tatsächlichen Nährstoffmangel haben. In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten, aber sprechen Sie einfach mal mit Ihrer Krankenkasse.
  • Wenn Sie einen besonderen Nährstoffbedarf wegen einer Erkrankung haben, dann gibt es spezielle diätische Lebensmittel. Sie können einen besonders niedrigen oder besonders hohen Nährstoffbedarf haben, so dass die diätischen Lebensmittel dem Diätmanagement dienen.

In erster Linie eignen sich die Nahrungsergänzungsmittel für gesunde Menschen und sollen weder eine Krankheit verhindern, noch lindern, heilen oder verhüten. Diese Information finden Sie im europaweit geltendem Gesetz Art. 7 Abs. 3 Lebensmittelinformationsverordnung.

Hilfe bei der Entscheidung

Sie sind der Meinung, dass Sie Nahrungsergänzungsmittel brauchen, dann sollten Sie einen Spezialisten zu Rate ziehen.

Wenden Sie sich an einen Ernährungsberater, einen Arzt oder dem Fachapotheker mit Zusatzbezeichnung Ernährungsberatung, denn nur die Experten können Ihnen hilfreiche Tipps in Bezug auf einen besseren Kostplan geben und Ihnen auch bei der Auswahl von einem oder mehreren Nährstoffen helfen. Auch bei der richtigen Dosierung sind sie die entsprechenden Ansprechpartner und gleichzeitig geben sie eine Empfehlung in Sachen Darreichungsform, denn es gibt Nahrungsergänzungsmittel als

  • Tabletten
  • Kapseln
  • Pulver
  • Trinkampullen
  • Saft

Aber wichtig ist, dass das Produkt immer gut dosierbar ist. Verzichten Sie auf einen unqualifizierten Berater, denn diese wollen Ihnen in erster Linie eines oder mehrere Produkte verkaufen.

Schwangere, ältere Menschen und Veganer gehören zu einem bestimmten Personenkreis und bei ihnen weiß der Experte genau, worauf zu achten ist. Auch für Sportler, stillende Frauen und Eltern können Sie sich passende Informationen einholen, so dass negative Folgen nicht entstehen.

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Ein Kommentar

Die Kaufoptionen

Nahrungsergänzungsmittel gibt es im Internet, Drogerien, Supermärkten und Apotheken zu kaufen, aber ratsam ist der Kauf außerhalb des Internets.

Sie können im Internet bestellen, wenn es sich um den Onlineshop eines ansässigen Geschäfts handelt, aber wenn Sie einfach über einen fremden Onlineshop bestellen, ist die Gefahr groß. Achten Sie immer auf das Gütesiegel des Shops oder entscheiden Sie sich für eine zugelassene Versandapotheke.

Verzichten Sie auf Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Urlaub, denn gerade Produkte aus Asien, USA oder Großbritannien können am Ende für gesundheitliche Probleme sorgen. Es kommt sogar vor, dass je nach Inhaltsstoff und Dosierung der Zoll die Nahrungsergänzungsmittel beschlagnahmt.

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Die richtige Dosierung

Nahrungsergänzungsmittel sind als Ergänzung anzusehen, denn sie sollen die normale Ernährung nicht ersetzen, so dass keine großen Mengen oder hoch dosierten Produkte notwendig sind.

Auf den einzelnen Produkten sind Prozente der Referenzmenge angegeben, denn sie besagt, mit welcher Menge des Produkt die empfohlene Tagesdosis abgedeckt ist. Normalerweise sind mehr als 100% nicht notwendig und es darf mit Sicherheit auch etwas weniger sein, denn schließlich nehmen Sie ja auch noch normale Lebensmittel zu sich.

Es gibt Nahrungsergänzungsmittel, die 200% und mehr als Referenzmenge angeben, aber Sie sollten sich immer an die Höchstmengenempfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung richten. Wenn die Produkte die Empfehlungen einhalten und anhand der Herstelleranweisungen eingenommen werden, dann sind sie für alle Personen ab 15 Jahren sicher.

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Achtung bei Nahrungsergänzungsmitteln

Sie haben sich entschieden Nahrungsergänzungsmittel zu kaufen und zu sich zu nehmen, dann sollten Sie auf ein paar Sachen achten.

  • Die Packungsaufschrift müssen Sie immer genau durchlesen, denn dort stehen möglicherweise Warnhinweise oder Alters- oder Personenbeschränkungen.
  • Auf der Verpackungen steht eine Dosierung und an diese sollten Sie sich unbedingt halten. Es ist kein Drama, wenn Sie zu wenig einnehmen oder die Einnahme mal einen Tag vergessen.
  • Wenn Sie mehrere Produkte zu sich nehmen wollen oder mit Vitaminen oder Mineralstoff angereicherte Lebensmittel, dann achten Sie darauf, dass Sie nicht dieselben Nährstoffe enthalten. Es kann ansonsten zu viel zu hohen Aufnahmemengen kommen.
  • Sprechen Sie vor der Einnahme mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie Medikamente einnehmen. Nur so können Sie eventuelle Wechselwirkungen vermeiden.
  • Die Werbeversprechen sind verlockend, aber Sie sollten sich auf keinen Fall dazu verleiten lassen, ärztlich verordnete Therapien abzubrechen. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Arzt!
  • Es gibt eine Kennzeichnungsvorschrift für Nahrungsergänzungsmittel und darüber sollten Sie sich ausführlich informieren.
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Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln

Nahrungsergänzungsmittel gelten als Lebensmittel, so dass sie einfach während einer normalen Mahlzeit einzunehmen sind.

Es gibt ein paar Nährstoffe wie Magnesium, die über den ganzen Tag verteilt einzunehmen sind, dann ist es ratsam die Tagesdosis auf mehrere Mahlzeiten zu verteilen. Dadurch erreichen Sie eine bessere Verträglichkeit. Tabletten und Kapseln müssen immer mit ausreichend Flüssigkeit eingenommen werden. Werfen Sie einen Blick auf die Packungshinweise und halten Sie sich genau daran!

Achtung:

Sie sollten Nahrungsergänzungsmittel nicht zusammen mit Medikamenten einnehmen. Bevor Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt oder Apotheker, so dass er die Erlaubnis aussprechen kann.

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Die Lagerung von Nahrungsergänzungsmitteln

Die beste Lagerung für Nahrungsergänzungsmittel ist immer in der Originalverpackung, so dass Sie immer wissen, um welches Produkt es sich handelt.

Bei normaler Zimmertemperatur können die Präparate gut gelagert werden, so dass ein dunkler, trockener Küchenschrank ausreichend ist. Wichtig ist, dass er sich nicht direkt über dem Herd befindet, neben dem Backofen, der Spülmaschine oder der Spüle, denn ansonsten gelangen Dämpfe in den Schrank. Einige Produkte müssen im Kühlschrank gelagert werden, so dass ein kleiner Platz in der Tür notwendig ist. Beim Einkauf sollten Sie direkt einen Blick auf die Verpackung werfen, um festzustellen, wo das Produkt zu lagern ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Mindesthaltbarkeitsdatum und dieses sollte nicht überschritten sein.

Wichtig ist, dass der Aufbewahrungsort der Nahrungsergänzungsmittel außerhalb der Reichweite von Kindern liegt. Die enthaltenen Mikronährstoffe sind für Erwachsene unproblematisch, aber für kleine Kinder sind sie sehr gefährlich. Gerade die Produkte in kindgerechter Form wie Autos und Bärchen verlocken zum Naschen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Nahrungsergänzungsmittel

1. Wie wichtig sind Nahrungsergänzungsmittel für den Menschen?

Ein gesunder Mensch kann auf die Einnahme von Nahrungsergänzungsmittel gänzlich verzichten, denn durch eine ausgewogene Ernährung nimmt man ausreichend Vitamine, Nährstoffe und Spurenelemente zu sich.

2. Wo dürfen Nahrungsergänzungsmittel gekauft werden?

Experten sind der Meinung, dass Sie Nahrungsergänzungsmittel nur in Drogerien, Apotheken und Onlineshops eines ansässigen Geschäfts kaufen sollen. Aus unbekannten Quellen steigt die Gesundheitsgefahr, denn viele ausländische Produkte sind ohne Inhaltsstoffnachweis und mit Schadstoffen belastet.

3. Welche Nahrungsergänzungsmittel sind sinnvoll?

Wenn Sie Nahrungsergänzungsmittel einnehmen wollen, dann setzen Sie auf Vitamin A, C, D und B, Kalzium, Jod und Eisen, aber von anderen Präparaten raten Experten ab.

4. Sind Nahrungergänzungsmittel gefährlich?

Grundsätzlich sind Nahrungsergänzungsmittel nicht gefährlich, aber es kommt drauf an, aus welchen Quellen die Präparate stammen.

5. Was sind eigentlich Nahrungsergänzungsmittel?

Bei Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich um Konzentrate mit einer hohen Dosierung. Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Ballaststoffe und andere Substanzen können enthalten sein. Sie gehören zu den Lebensmitteln, aber sind keine alleinige Nahrungsquelle, so dass sie nur als Ergänzung zur normalen Ernährung geeignet sind.

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Fazit

Nahrungsergänzungsmitteln enthalten Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Ballaststoffe und andere Substanzen in hoch dosierter Form und gehören zu den Lebensmitteln. Käuflich zu erwerben sollten Sie Nahrungsergänzungsmittel nur in Apotheken, Drogerien und Onlineshops von bekannten Geschäften. Sie dienen rein der Ergänzung und sind kein Ersatz für eine normale Ernährung. Ein gesunder Mensch braucht keine Nahrungsergänzungsmittel einzunehmen, denn alle wichtigen Nährstoffe nehmen Sie über eine gesunde, ausgewogene Ernährung zu sich. Kaufen Sie keine Nahrungsergänzungsmittel aus unbekannten Quellen, denn sie könnten gesundheitliche Probleme mit sich bringen. Zudem dürfen die Präparate nicht im Zusammenhang mit Medikamenten ohne Zustimmung eines Arztes eingenommen werden.

Der Beitrag Nahrungsergänzungsmittel richtig verwenden und damit den Körper mit den richtigen Nährstoffen unterstützen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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