Vorerkrankungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 14:44:29 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Vorerkrankungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Risikovoranfrage: So suchen Sie mit Vorerkrankungen eine Versicherung und schließen am Ende eine Versicherung nach den eigenen Wünschen ab https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/risikovoranfrage-so-suchen-sie-mit-vorerkrankungen-eine-versicherung-und-schliessen-am-ende-eine-versicherung-nach-den-eigenen-wuenschen-ab/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/risikovoranfrage-so-suchen-sie-mit-vorerkrankungen-eine-versicherung-und-schliessen-am-ende-eine-versicherung-nach-den-eigenen-wuenschen-ab/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:44:29 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68655 Die Unternehmen, die Berufsunfähigkeits- und private Krankenversicherungen anbieten, verlangen, dass potentielle Kunden ein paar Gesundheitsfragen beantworten. Wenn Sie eine Vorerkrankung haben, dann landen Sie im Anschluss auf einer sogenannten Risikoliste. Allerdings können Sie auch im

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Die Unternehmen, die Berufsunfähigkeits- und private Krankenversicherungen anbieten, verlangen, dass potentielle Kunden ein paar Gesundheitsfragen beantworten. Wenn Sie eine Vorerkrankung haben, dann landen Sie im Anschluss auf einer sogenannten Risikoliste. Allerdings können Sie auch im Vorfeld eine anonyme Risikoanfrage starten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherer stellen einige Gesundheitsfragen, bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Krankenversicherung abschließen können. Die Fragen sind nicht nur vollständig, sondern auch wahrheitsgemäß zu beantworten.
  • Viele Gesellschaften speichern die Antworten in einer gemeinsamen Datenbank ab, so dass es vorkommt, wenn ein Versicherer Sie aufgrund von Vorerkrankungen ablehnt, dass der nächste Versicherer Sie auch ohne entsprechende Prüfung ablehnt.
  • Es gibt eine Möglichkeit, um in keiner Datenbank zu landen und das ist eine anonymisierte Risikoanfrage. Mit ihr können Sie rausfinden, welche Anbieter Sie versichern würden, aber Sie landen in keiner Datenbank.

Die Gesundheitsfragen der Versicherer

Die Versicherungsgesellschaft stellen Ihnen eine Reihe an Gesundheitsfragen, wenn Sie auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder privaten Krankenversicherung sind.

Wichtig ist, dass die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sein, denn das ist sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie müssen aber auch vollständig beantwortet werden und wenn Sie das nicht ausführen, dann kann es sein, dass es zu einer Ablehnung kommt. Geregelt ist das im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und heißt „vorvertragliche Anzeigepflicht“.

Zahlreiche Versicherungsagenten versuchen Sie zu überreden, damit Sie einige Erkrankungen als Bagatelle abtun und nicht angeben. Darauf lassen Sie sich nicht ein. „Der Rücken ist eine Volkskrankheit und muss nicht angegeben werden!“ – das ist eine Aussage, die nicht zutrifft und nur von Vermittlern behauptet wird, die an ihre Provision denken. Der Versicherungsschutz für Sie ist ihm egal und im schlimmsten Fall ist der Schutz schon direkt zu Beginn unwirksam.

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Falsche Antworten führen zu Kündigung und mehr

Der Versicherer hat eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, wenn Sie die Gesundheitsfragen falsch beantworten und somit kann er sich vor den Leistungen drücken.

  • Vertragsrücktritt
  • Erhöhung des Beitrages
  • Ausschluss der Leistung in der Zukunft
  • Kündigung
  • Anfechtung wegen Versicherungsbetrug

Das Recht kann der Versicherer vom Einzelfall abhängig machen, aber pauschal hat er die Möglichkeit die Rechte innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss durchzusetzen.

Der Versicherer kann den Vertrag aber auch noch nach 10 Jahren aufgrund von arglistiger Täuschung anfechten, wenn Sie gezielt einige Dinge verschweigen oder einfach falsche Angaben gemacht haben. Sie müssen nicht nur auf alle Leistungen verzichten, sondern auch die Beiträge der letzten Jahre sind komplett weg. Im §19 VVG finden Sie den genauen, aber auch komplizierten Gesetzestext zum Thema.

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Falsche Antworten sind zu vermeiden

Zahlreiche Möglichkeiten stehen zur Verfügung, um falsche Antworten bei den Gesundheitsfragen der Versicherer zu vermeiden.

  • Sie wählen nur einen Versicherer aus, der ausdrücklich nach behandelten Gesundheitsstörungen fragt.
  • Zudem suchen Sie nur einen Versicherer aus, der die Fragen rund um ambulante Behandlungen auf maximal fünf Jahre und bei stationären Behandlungen auf höchstens 10 Jahre eingrenzt.

Besonders vorsichtig müssen Sie sein, wenn es um sehr weitgreifend formulierte Fragen geht. Eine solche Frage ist „Leiden Sie aktuell oder litten Sie jemals unter Erkrankungen, Gesundheitsbeschwerden oder -störungen?“ und diese kann kein Mensch richtig beantworten. Der Grund ist einfach, denn Sie wissen doch nicht mehr, ob Sie im Babyalter die Babymilch nicht vertragen haben. Wenn es einen Versicherer mit solchen Fragen gibt, dann meiden Sie diese Gesellschaft.

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Tipps!

Sie können sich aber auch auf den Katalog an Fragen ein wenig einstellen.

  • Die Krankenversicherung kann Ihnen eine Aufstellung über die abgerechneten Behandlungen für den abgefragten Zeitraum fertigmachen.
  • Sie können sich auch einen Auszug aus der Patientenakte geben lassen, wenn Sie nur sehr wenig bei Ärzten waren.

Diese Ausdrucke können Sie einfach bei der Versicherung abgeben, aber dann müssen Sie im Antrag bei den Gesundheitsfragen angeben, dass Anhänge vorhanden sind. Mit den Ausdrucken kommt es eher selten zu Missverständnisse, denn damit sind alle Vorerkrankungen auf dem Tisch.

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Die Datenbank der Versicherer

In der Regel nutzen die Versicherer eine gemeinsame Datenbank und dort stehen alle Angaben rund um die Gesundheitsfragen und alle anderen Risikoangaben (Beruf, Arbeitsort, usw.).

Hierbei handelt es sich um das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer – HIS. Das System finden Sie im Internet und können die Informationen nachlesen. Sie können aber auch die Daten abfragen, welche die HIS über Sie gespeichert hat und das bedeutet, dass Sie eine Selbstauskunft einholen können.

Das System ist nicht nur zur effizienten Prüfung des Risikos entwickelt worden, sondern dient auch zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug. Aber eigentlich soll jeder Versicherer die eingereichten Anträge individuell prüfen. Allerdings ist im Laufe der Jahre deutlich geworden, dass die Versicherer sich an die gespeicherten Informationen in HIS halten. Das Motto „Einmal abgelehnt – immer abgelehnt!“ scheint für viele Versicherer Gang und Gebe zu sein.

Die Angaben zu Vorerkrankungen werden von den Versicherern nicht einheitlich geprüft, denn Tests haben deutlich gemacht, dass eine Versicherung den Antrag einer Person abgelehnt haben und mit Hilfe eines Risikozuschlags wurde die Person bei einer anderen Versicherung angenommen.

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Einträge in die HIS-Datenbank vermeiden

Einige Personen versuchen bei vielen Versicherern Anträge zur gleichen Zeit zu stellen, um sich am Ende das beste Angebot rauszusuchen. Aber das funktioniert leider nicht.

Die Versicherer sind in den letzten Jahren immer skeptischer geworden und fragen direkt, ob noch weitere Anträge gestellt worden sind. Außerdem sammeln die Versicherer Angaben in einer zentralen Wagnisdatei und somit können die gestellten Anträge also abgleichen und somit eine Versicherung ablehnen.

Sie haben aber die Möglichkeit eine anonyme Risikovoranfrage zu starten, wenn Sie Angst haben, dass Vorerkrankungen ein Problem werden können. Das funktioniert ganz einfach. Mit Hilfe eines Versicherungsmaklers oder eines behördlich zugelassenen Versicherungsberaters lassen Sie sich einen Preis-Leistungs-Vergleich erstellen. Dadurch können Sie die passende Gesellschaft finden.

Der Versicherungsmakler oder der behördlich zugelassene Versicherungsberater legt den Versicherungen dann eine Anfrage vor. In der Anfrage stehen alle Informationen über den gewünschten Versicherungsschutz und Angaben zur Vorerkrankungen, aber die Informationen sind anonymisiert. Dadurch lassen sich die Daten zwar speichern, aber nicht mit einer bestimmten Person in Verbindung bringen. Der Versicherer kann Ihnen dann ein verbindliches Angebot machen und Sie entscheiden, ob Sie den Vertrag abschließen möchten oder nicht. Erst bei Vertragsabschluss erhält die Versicherung alle persönlichen Daten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Risikovoranfrage 

1. Wer kümmert sich um die Risikovoranfrage bei der Versicherung?

Um die Risikovoranfrage kümmert sich entweder ein Versicherungsmakler oder ein behördlich zugelassener Berater. Diese finden Sie in jeder Stadt mit Hilfe des Internets.

2. Was kostet eine Risikovoranfrage?

Grundsätzlich müssen Sie für die Risikovoranfrage keine Gebühren oder ähnliches bezahlen, denn am Ende schließen Sie eine Versicherung ab und dafür bekommt der Makler oder der Berater eine Provision.

3. Wie viele Versicherungen werden bei einer Risikovoranfrage angefragt?

Das ist eine Entscheidung, welche Sie zusammen mit dem Makler treffen. Im Grunde können Sie alle Versicherungen mit einer Risikovoranfrage versehen und sich am Ende für das beste Angebot entscheiden.

4. Wie sicher sind Risikovoranfragen?

Bei einer Risikovoranfrage handelt es sich eigentlich nur um eine Anfrage, ob die Versicherung Sie versichern würde. Allerdings fehlen genaue Angaben zur eigenen Person. Also im Grunde ist die Risikovoranfrage sehr sicher.

5. Wie oft kann eine Risikovoranfrage gestellt werden?

Sie können die Risikovoranfrage immer wieder stellen, aber eigentlich stellen Sie sie nur einmal. Schließlich wollen Sie am Ende eine Versicherung abschließen.

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Fazit

Einige Versicherer von bestimmten Versicherungen stellen Gesundheitsfragen und entscheiden aufgrund der Antworten über einen Vertragsabschluss. Allerdings speichern die Versicherungen alle Informationen in einer speziellen Datenbank ab, so dass alle Versicherungen Zugriff darauf haben. Aber mit Hilfe einer Risikovoranfrage können Sie der speziellen Datenbank entkommen und sich am Ende in Ruhe für eine Versicherung entscheiden. Persönliche Daten gibt es erst, wenn es Angebote der Versicherungen gibt.

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Private Unfallversicherung – überflüssig oder sinnvoll? Guter Versicherungsschutz für bestimmte Personengruppen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-unfallversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-guter-versicherungsschutz-fuer-bestimmte-personengruppen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-unfallversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-guter-versicherungsschutz-fuer-bestimmte-personengruppen/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:54:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64524 In Deutschland passieren jedes Jahr um die neun Millionen Unfälle und aufgrund der Zahlen überlegen viele Verbraucher eine private Unfallversicherung abzuschließen, aber ist das wirklich notwendig. Eine private Unfallversicherung sind in erster Linie zusätzliche monatliche

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In Deutschland passieren jedes Jahr um die neun Millionen Unfälle und aufgrund der Zahlen überlegen viele Verbraucher eine private Unfallversicherung abzuschließen, aber ist das wirklich notwendig. Eine private Unfallversicherung sind in erster Linie zusätzliche monatliche Kosten, aber macht sie im Endeffekt auch Sinn?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unfallversicherung hilft nicht bei den Folgen einer Krankheit, denn in mehr als 90% aller Fälle werden Menschen nicht durch einen Unfall, sondern eher durch eine Krankheit berufsunfähig.
  • Zudem gibt es deutlich bessere Versicherungen wie die Unfallversicherung, denn sie schließen andere Risiken besser ab. Ein Beispiels stellt die Krankentagegeldversicherung dar.
  • Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Schutz für Personen, die einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt sind, aber gleichzeitig sind die Kosten auch sehr hoch.

Wie definieren Versicherungen einen Unfall?

„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ergebnis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

So definieren die Versicherungen einen Unfall.

  • „Plötzlich“ bedeutet, dass ein Ereignis innerhalb einer relativ kurzen Zeit eintritt- Somit stellen Gesundheitsschädigungen durch eine Dauerbelastung beim Sport keinen Unfall dar. Auch krankhafte Störungen wie Ärger, Aufregung und Schock gehören nicht zu den versicherten Sachen.
  • „Von außen auf den Körper einwirkend“ bedeutet, dass Kräfte notwendig sind. Diese Kräfte müssen auf den Körper wirken. Das passiert zum Beispiel bei einem Zusammenstoß im Straßenverkehr oder wenn Verletzungen durch herunterfallende Gegenstände entstehen.
  • „Unfreiwillig“ bedeutet, dass Sie den Unfall nicht selber herbeigeführt haben. Selbstverstümmelung oder der Freitod sind nicht mit versichert, denn wer groß fahrlässig handelt, verwirkt den Versicherungsschutz.

Für die Versicherungen zählen auch Schäden an Gliedmaßen oder z.B. der Wirbelsäule nach einer hohen Kraftanstrengung zu den Unfällen. Allerdings gibt es die Voraussetzung, dass durch die Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskel, Bänder, Sehnen oder Kapseln gezerrt oder verrissen werden müssen. In der Regel reichen normale Bewegungen im Alltag dafür nicht aus.

Sie müssen daher der Versicherung selber nachweisen, dass Sie nach diesen Kriterien einen Unfall erlitten haben. Zudem umfasst die private Unfallversicherung alle Unfälle im täglichen Leben, so dass Sie nicht nur in der Freizeit, sondern auch auf der Arbeit ausreichend Schutz haben. Die private Unfallversicherung ist inzwischen weltweit gültig.

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Die Unfallversicherung brauchen…

Eine private Unfallversicherung ist besonders wichtig für Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Personen ohne Beruf, Erwerbstätige mit Vorerkrankungen und Personen mit hohem Unfallrisiko, die keine Versicherung in Bezug auf die Berufsunfähigkeit abschließen können.  

Es gibt aber auch Personengruppen, die keine private Unfallversicherung brauchen.

  • Arbeitnehmer, die schon für Arbeits- und Wegeunfalle und Berufskrankheiten abgesichert sind. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Der Arbeitgeber muss die Versicherung für Sie bei der Berufsgenossenschaft abschließen und die Beiträge leisten. Der Schutz wird durch eine private Unfallversicherung nicht verbessert.
  • Kinder und Jugendliche brauchen auch keine Unfallversicherung, denn sie sind im Kindergarten, der Schule und der Uni abgesichert. Auch der Hin- und Rückweg ist inbegriffen.

In der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub besteht allerdings kein Versicherungsschutz. Wenn Sie in diesen Bereichen auch abgesichert sein wollen, dann denken Sie über eine private Unfallversicherung nach.

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Andere günstigere Versicherungen

Die Unfallversicherung deckt viele Risiken ab, aber es gibt andere Versicherungen, die nicht nur umfassender sind, sondern z.B. auch deutlich kostengünstiger. 

Aus dem Grund sollten Sie sich nicht nur auf eine Unfallversicherung versteifen, sondern sich auch über andere Versicherungen informieren.

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist übrigens deutlich wichtiger als eine Unfallversicherung. Diese Versicherung kommt z.B.  auch zum Tagen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit berufsunfähig werden.
  • Die Krankentagegeldversicherung hilft bei Verdienstausfällen. Und das nicht nur bei einem Unfall, sondern auch bei Krankheit.
  • Sie können Ihren Tod auch durch eine Risikolebensversicherung abdecken und auf diese Weise für die Vorsorge Ihrer Nachkommen sorgen.

Die Gefahrengruppen der Unfallversicherung

In der privaten Unfallversicherung wird zwischen zwei Gefahrengruppen unterschieden.

  • Die Gefahrengruppe A umfasst alle Risiken mit einem geringen Unfallrisiko. Dabei handelt es sich z.B. um Personengruppen, die einer kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeit nachgehen. In der Regel werden Frauen immer in dieser Gefahrengruppe eingeordnet.
  • Die Gefahrengruppe B richtet sich an alle Personen, die eine handwerkliche oder körperliche Arbeit verrichten. Wenn Sie in dieser Gruppe landen, dann müssen Sie mit einem höheren Versicherungsbeitrag rechnen.
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Die Leistungen der privaten Unfallversicherung

In der Unfallversicherung gibt es eine sehr wichtige Leistung und das ist die Invaliditätsleistung. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung.

Die Voraussetzung für die Zahlung des einmaligen Geldbetrages ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit. Die Versicherung erkennt das an, wenn die Unfallfolgen länger als drei Jahre bestehen und innerhalb der Zeit keine Verbesserung zu erwarten ist.

Die Entschädigungshöhe wird anhand der Invalidität bestimmt, so dass die Unfallversicherung einen gewissen Prozentsatz von der vereinbarten Versicherungssumme auszahlt. Es kommt allerdings darauf an, wie der Verlust eines Körperteils im Vertrag berücksichtigt ist.

Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele der am weitesten verbreiteten Gliedertaxe:

  • 70% ein Arm im Schultergelenk
  • 60% ein Bein bis zur Mitte des Oberschenkels
  • 55% eine Hand im Handgelenk
  • 50% ein Auge
  • 30% das Gehör auf einem Ohr
  • 10% der Geruchssinn

Sie haben eine private Unfallversicherung mit einer Summe von 300.000 Euro abgeschlossen und bei einem Unfall haben Sie ein Auge verloren. Dann erhalten Sie eine Invaliditätszahlung in Höhe von 150.000 Euro. Die Werte werden gekürzt, wenn es sich nur um einen teilweisen Verlust oder eine teilweise Funktionsunfähigkeit handelt.

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Für bestimmte Berufsgruppen wie Chirurgen, Friseure und Musiker gibt es andere Tarife und eigene Gliedertaxen, wobei die einzelnen Körperteile deutlich besser versichert sind.

Zusatzleistungen der Unfallversicherung

Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollten Sie auf die zusätzlichen Leistungen achten.

Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze sollten in der privaten Unfallversicherung inbegriffen sein. Eintreten sollte die Versicherung auch, wenn es um eine unfallbedingte kosmetische Operation geht.

Überflüssige Leistungen der Unfallversicherung

Allerdings gibt es nicht nur sinnvolle Leistungen in der Unfallversicherung, denn in vielen Versicherungen finden sich auch überflüssige Leistungen.

Die Absicherung des Todesfallrisikos ist bei den meisten Versicherungen automatisch ausgeschlossen und das auch bei Unfalltod. Denken Sie also auf jeden Fall über eine Risikolebensversicherung nach, wenn Sie Ihre Angehörigen absichern wollen.

Zusätzlich können Sie weitere Leistungen in den Vertrag einfließen lassen und dazu gehören unter anderem:

  • Krankenhaustagegeld (mit und ohne Genesungsgeld oder Übergangsleistungen)
  • Krankentagegeld

Wobei dieser Zusatzschutz eher unnötig ist und in der Regel durch einen anderen Vertrag abgesichert ist. Einen Verdienstausfall können Sie deutlich besser durch eine private Krankentagegeldversicherung absichern. Sie erhalten dann nicht nur Leistungen nach einem Unfall, sondern auch bei Krankheit.

Zusammen mit der Unfallversicherung können Sie auch eine Unfall-Rente abschließen, aber hierbei handelt es sich um eine Versicherung, die nicht zu empfehlen ist. Die Rentenzahlung setzt in der Regel erst nach einem Invaliditätsgrad von 50% ein und ist zugleich noch sehr teuer. Das Krankentagegeld oder die Berufsunfähigkeitsversicherung sind zum Ausgleich eines unfallbedingten Einkommensausfalls deutlich besser geeignet. Sie erhalten in diesen beiden Fällen auch im Falle einer Krankheit Geld.

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Wichtig zu wissen

Sie brauchen keine Dynamik abschließen, denn die Versicherungssummen werden mit einem fest vereinbarten Prozentsatz abgeschlossen. Die Prämien erhöhen sich entsprechend, so dass es besser ist, wenn Sie gleich zu Vertragsbeginn eine hohe Versicherungssumme wählen. Die Versorgungslücken sind in jungen Jahren deutlich größer als im Alter, denn dann haben Sie höhere Renten- und Versorgungsansprüche und brauchen weniger Geld für die Unfallversicherung.

Bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sollten Sie vorsichtig sein, denn hier kommt es zu einer Kopplung von überteuerten Unfallversicherungen mit einem schlecht verzinsten Sparvorgang. Sie sollten eine Risikoversicherung und ein Sparvertrag immer getrennt voneinander abschließen.

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Sondertarife mit höheren Leistungen (bei schweren Unfällen)

Sie können die Versicherungssumme auf Wunsch anheben, wenn Sie sich besonders hoch versichern wollen. 

Allerdings gibt es auch viele Versicherungen, die Ihnen die Möglichkeit bieten, ein anderes Versicherungsmodell zu wählen und somit stärkere Beeinträchtigungen höher zu versichern. Allerdings hat das nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile.

  • In der Regel ist ein anderes Versicherungsmodell deutlich preiswerter als wenn Sie die Versicherungssumme in der Unfallversicherung anheben.
  • Allerdings erreichen Sie die notwendige Invalidität nicht, um die höheren Zahlungen zu bekommen.

Im Endeffekt zahlen Sie für die Versicherung einen deutlich höheren Beitrag, aber dafür springt sie leider nur in seltenen Fällen mit höheren Zahlungen ein.

In der Regel profitieren Sie nicht von den Sondertarifen, denn die meisten Unfälle sind nicht so schwer. Lassen Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld beraten, bevor Sie einen solchen Vertrag abschließen.

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Darauf ist zu achten

Bei dem Antrag auf Abschluss einer Unfallversicherung müssen Sie viele Fragen rund um den Gesundheitszustand beantworten und diese Fragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.

Die Tarifstufe und der Beitrag richten sich nach dem versicherten Risiko und aus dem Grund müssen Sie jede Änderung in beruflicher Hinsicht oder des Hobbies sofort bei der Versicherung melden.

Zudem müssen Sie auf die Fristen achten, wenn es zu einem Unfall kommt, denn ansonsten ist der Versicherungsschutz in Gefahr. Die Fristen variieren anhand der einzelnen Versicherungen, so dass Sie im eigenen Interesse in den Versicherungsbedingungen nachlesen sollten.

Die Höhe der Versicherungssumme ist auch immer ein wichtiger Punkt, wobei es in der Hinsicht eine bekannte Faustformel gibt. Mit ihr können Sie eine ausreichende Invaliditätsgrundsumme ausreichend, die sich nach Alter und Einkommen richtet:

  • 30 Jahre = sechsfaches Bruttojahreseinkommen
  • 40 Jahre = fünffaches Bruttojahreseinkommen
  • 50 Jahre = vierfaches Bruttojahreseinkommen
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Sie können sich aber Unterstützung bei der Suche nach einer Unfallversicherung mit passendem Tarif holen:

  • bei der Stiftung Warentest
  • bei einem unabhängigen Versicherungsberater
  • vor Ort bei der Verbraucherzentrale
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema private Unfallversicherung

1. Wie hoch ist der Beitrag für die private Unfallversicherung?

Der Beitrag der privaten Unfallversicherung wird durch unterschiedliche Faktoren bestimmt, denn das Alter, der Beruf und die Hobbies spielen eine wichtige Rolle. Je risikoreicher diese Faktoren desto höher fällt der Beitrag aus.

2. Ist eine private Unfallversicherung für einen Dachdecker sinnvoll?

In der Regel hat der Arbeitgeber eine entsprechende Risikoversicherung abgeschlossen, aber wenn Sie sich zusätzlich absichern wollen, dann ist eine private Unfallversicherung für einen Dachdecker eine gute Idee.

3. Private Unfallversicherung als Berufskraftfahrer?

Berufskraftfahrer zählen zu den Personengruppen, die eine private Unfallversicherung abschließen können, um sich und die Familie abzusichern.

4. Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung?

Idealerweise schließen Sie die private Unfallversicherung direkt zu Beginn der beruflichen Tätigkeit ab, damit Sie direkt von Anfang an richtig abgesichert sind.

5. Wie hoch sollte die Deckungssumme einer privaten Unfallversicherung sein?

Pauschalisierte Antworten lassen sich hier nicht geben, aber anhand der Faustformel erhalten Sie einen kleinen Einblick. Das Alter und das Einkommen sind entscheidend.

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Fazit

Die private Unfallversicherung ist für viele Menschen eine sinnvolle Absicherung. Allerdings sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie sich für diesen Schutz oder besser für eine andere Versicherungsform entscheiden. Lassen Sie sich am besten ausführlich beraten, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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