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Defekte Haushaltsgeräte: Was ist bei einem Versicherungsfall zu beachten?


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Wasserschaden, Kurzschluss, Kabelbrand – diese Szenarien können durch defekte Haushaltsgeräte ausgelöst werden. Doch wenn Sie richtig versichert sind, ist der Schaden am Ende vielleicht nur halb so groß. Doch um an das Geld zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Die alte Waschmaschine gibt Ihren Geist auf und das mitten im Waschgang. Dichtung kaputt oder Trommel gerissen – und das ganze Wasser läuft aus. Meistens passiert das genau dann, wenn Sie nicht zu Hause sind. Die Folge? Der ganze Waschraum steht unter Wasser und Wände sowie der Boden saugen sich voll – Wasserschaden!

Im schlimmsten Fall kommt es durch den Wasserschaden auch noch zu einem Kurzschluss der Mehrsteckleiste und diese fängt an zu brennen. Dies ist kein fantasievolles Worst-Case-Szenario, nein. Leider passiert genau dies in vielen Haushalten. Am wichtigsten ist natürlich, dass Sie selbst in solch einer Situation sicher sind und unversehrt bleiben. Doch gegebenenfalls lehnt die Versicherung hier ab. Denn Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit der Versicherungsfall eintritt.

Versicherungen helfen im Schadensfall

Ohne Zweifel sollten Sie immer passende Vorkehrungsmaßnahmen treffen. Das heißt beispielsweise, die Waschmaschine nach Ablauf der Garantie regelmäßig warten und nötige Ersatzteile ohne zu zögern einbauen lassen. Lieber mit passenden Ersatzteilen ein bisschen in die Instandhaltung investiert und so eine Katastrophe verhindert. Das Gleiche gilt für alte Mehrsteckerleisten oder Haushaltsgeräte wie die Mikrowelle, den Herd und auch den Fernseher.

Trotzdem kommt es regelmäßig und mithin ohne Ihr Verschulden zu Defekten, welche Ihnen kleine oder auch verheerende Schäden an Inventar und Gebäude verursachen. Wie der Schaden zustande gekommen ist, gilt es im Nachhinein zu klären. Das Wichtigste ist, den entstandenen Schaden zu beheben. Hierfür sollten Sie immer vorbereitet sein und die passende Versicherung abgeschlossen haben. Vor allem, wenn der Defekt eine Kettenreaktion auslöst und nicht nur Ihr Eigentum, sondern auch das Hab und Gut von Nachbarn beschädigt.

Leider sind Sie nicht alle Versicherungsexperten. Zudem sind Versicherungen im Allgemeinen ein komplexes Thema. Deshalb möchten wir Ihnen kurz die drei wichtigsten Versicherungen vorstellen, welche es in Verbindung zu Haus und Hof gibt. Nachfolgend erläutern wir Ihnen kurz und knapp, wie Sie in einem Versicherungsfall korrekt vorgehen sollten.

Welche Versicherung deckt was ab?

Nachfolgend bekommen Sie die drei wichtigsten Versicherungen kurz vorgestellt, wenn es um Wohnung oder Haus geht. Diese sind empfehlenswert, wenn Sie am Ende nicht auf den Kosten im Schadensfall sitzen bleiben wollen.

Hausratsversicherung

Eine Hausratversicherung versichert in der Regel Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und weiterem beweglichem Eigentum. Wenn Aufräumkosten, Lagerkosten oder Unterbringungskosten entstehen, so sind diese Kosten ebenfalls von der Hausratsversicherung abgedeckt.

Eine Hausratversicherung kommt bei Mietern in der Regel auch auf, wenn durch einen Rohrbruch im Haus ein Wasserschaden in der Wohnung entstanden ist. Einflüsse von Unwetter, die Schäden am Hausrat verursachen sind teilweise sehr unterschiedlich abgedeckt. Einige Versicherungen schließen solche Schäden konkret aus. Bei anderen sind Überspannungsschäden, Schäden durch Überschwemmungen und so weiter in der Versicherung inklusive.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflicht deckt in der Regel viele Schäden ab, die Sie anderen zufügen. Gemeint sind hier materielle Schäden, beispielsweise an Elektrogeräten, Möbeln, Gebäuden. Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflichtversicherunge eine freiwillige Versicherung.

Wohngebäudeversicherung

Es ist empfehlenswert, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, wenn Sie Immobilienbesitzer sind. So schützen Sie IhrEigentum beispielsweise bei Wasserschäden und Bränden. Viele Reparaturen und Instandsetzungskosten, die Ihnen bei einem Versicherungsfall entstehen, werden von ebendieser Versicherung beglichen. Anders als bei der Hausratsversicherung handelt es sich bei der Wohngebäudeversicherung nicht um Versicherung der Einrichtung, sondern um die Versicherung des Gebäudes an sich.

Was tun bei einem Waschmaschinenschaden?

Die Versicherung unterscheidet hier, ob es zu einem Defekt durch Verschleiß oder Schmutz, durch falsche Bedienung oder durch Materialversagen der Waschmaschine gekommen ist. Hierfür zieht die Versicherung im Verlauf der Bearbeitung des Falles ein Sachverständiger zurate. Für Sie gilt jedoch immer, die Waschmaschine wie vom Hersteller vorgesehen zu bedienen:

  • nie zu viel Wäsche einfüllen,
  • keine gefährlichen Stoffe (flüssig oder fest) in die Waschmaschine füllen
  • vor dem Waschen alle Fremdkörper aus der Wäsche entfernen. Auch kleine Münzen oder Kugelschreiber können großen Schaden anrichten.
  • Es ist ratsam, die Waschmaschine entweder nur solange zu benutzen, wie der Hersteller eine Garantie auf den einwandfreien Betrieb gibt oder nach dem Garantieablauf eine regelmäßige Wartung durchführen zu lassen.
  • Achten Sie bei dem Auswechseln von Ersatzteilen darauf, dass diese Ersatzteile für den Einsatz Ihres Modells vorgesehen sind.

Im Zweifelsfall müssen Sie dem Versicherer die korrekte Bedienung nachweisen.

Geht die Waschmaschine lediglich kaputt, so haben Sie Glück gehabt. Geht sie jedoch zu Bruch und verursacht einen Wasserschaden oder einen Brand, so liegt definitiv ein Versicherungsfall vor. Sie sollten umgehend Ihre Hausratsversicherung kontaktieren und den Fall schildern.

Was tun bei einem Wasserschaden?

Zuallererst sollten Sie direkt die Wasserzufuhr abschalten, um weitere Überschwemmung zu vermeiden und so die Ausbreitung des Schadens zu minimieren. Versuchen Sie die Schadensausbreitung so gering wie möglich zu halten.

Bevor Sie irgendwas in der nassen Umgebung anfassen, schalten Sie die Stromzufuhr aller der sich in der Umgebung befindenden Gerätschaften ab. Damit verhindern Sie einen Kurzschluss oder gar einen Brand. Außerdem schützen Sie sich so vor einem Stromschlag. Unmittelbar danach gilt es, das ausgelaufene Wasser aufzuwischen, abzuschöpfen oder abzusaugen.

Leben Sie in einem Mietshaus, sollten Sie Ihrem Vermieter und den Nachbarn Bescheid geben. So können alle Betroffenen Kontakt zur jeweiligen Versicherung aufnehmen. Schäden an Ihrem beweglichen Eigentum melden Sie bei Ihrer Hausratsversicherung. Beschädigungen am Eigentum von Dritten haben Sie bei der Privathaftpflichtversicherung zu melden. Dies muss alles in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Vorfall geschehen.

Was tun bei einem Kabelbrand?

Ein Brand im Haushalt ist keine Seltenheit. Auch ein Kabelbrand kann vorkommen. Besonders gefährdet sind alte Gerätschaften und Haushaltsgeräte, welche nicht vorschriftsgemäß angeschlossen wurden. Brennen das Kabel oder vielleicht sogar große Teile des Raumes, bringen Sie sich zunächst selbst in Sicherheit und rufen direkt die Feuerwehr. Verlassen Sie das Gebäude und informieren Sie umgehend Nachbarn und Anlieger. Sobald Sie sich in Sicherheit gebracht haben, kontaktieren Sie Ihre Versicherungen, Vermieter und weitere involvierte Parteien.

Empfehlenswert ist, bestimmte Geräte durch Spezialisten anschließen zu lassen. Den Herd sollte beispielsweise immer ein geprüfter Elektriker anschließen. Da ein Herd Starkstrom benötigt, ist das Verkabeln nicht ganz ungefährlich. Kommt es zu einem Defekt und folglich zu einem Brand sowie Versicherungsfall, ist es wichtig, der Versicherung belegen zu können, dass das verursachende Gerät des Brandes fachgerecht installiert und betrieben wurde. Wenn Sie dies nicht nachweisen können, kann die Versicherung Ihren Fall ablehnen und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.

Korrekte und vorschriftsmäßige Anbringung sowie Betrieb sind empfehlenswert, um keinen weiteren Ärger zu bekommen. Zusätzlich unterliegen Sie noch der sogenannten Obhutspflicht. Das bedeutet, dass Sie bei dem Betrieb von Haushaltsgeräten immer in direkter Nähe der Gerätschaft sein müssen. Nur so können Sie im Notfall direkt eingreifen. Hierauf verweisen die Versicherer stets und sind im Recht, wenn Sie dies nicht erfüllt haben.

Fazit

Verlassen Sie nie während eines Waschganges das Haus / die Wohnung. Bleiben Sie beim Kochen und Backen daheim. Wenn etwas passiert, dann können Sie eingreifen und müssen den gesamten erstandenen Schaden gegebenenfalls nicht selbst bezahlen.

Übrigens empfiehlt es sich, das Wasser abzudrehen, wenn Sie in den Urlaub fahren. Welche Versicherungen Sie Urlaubsvorbereitung abschließen sollten, verraten wir in einem gesonderten Artikel.

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