Wohngebäudeversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 11:03:10 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Wohngebäudeversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wohngebäudeversicherung: Erhebliche Preiserhöhungen sorgen für Kündigungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohngebaeudeversicherung-erhebliche-preiserhoehungen-sorgen-fuer-kuendigungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohngebaeudeversicherung-erhebliche-preiserhoehungen-sorgen-fuer-kuendigungen/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:03:10 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64873 Viele Versicherungen schrecken Hausbesitzer mit Erhöhungen der Prämien, aber davon müssen Sie sich nicht beeindrucken lassen. Achten Sie aber immer darauf, dass Sie nicht von der Versicherung gekündigt werden, sondern kündigen Sie lieber selber.  Kündigung

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Viele Versicherungen schrecken Hausbesitzer mit Erhöhungen der Prämien, aber davon müssen Sie sich nicht beeindrucken lassen. Achten Sie aber immer darauf, dass Sie nicht von der Versicherung gekündigt werden, sondern kündigen Sie lieber selber. 

Das Wichtigste in Kürze

  • In den letzten Jahren sind die Prämien für Wohngebäudeversicherungen immer mehr gestiegen, sodass viele Eigentümer einen ordentlichen Schrecken bekommen haben.
  • Lassen Sie es nicht auf eine Kündigung durch den Versicherer ankommen, sondern kündigen Sie selber.
  • Lesen Sie sich die neuen Bedingungen gründlich durch und unterzeichnen Sie nichts, womit Sie nicht einverstanden sind.

Kündigung droht bei Unterschriftsvermeidung

Ihnen droht die Kündigung der Wohngebäudeversicherung, wenn Sie Ihrer Unterschrift nicht unter die Beitrags- oder Bedingungsanpassungen setzen.

Aber Sie sollten keine Kündigung seitens des Versicherers vermeiden, denn bei einem Neuvertrag müssen Sie angeben, dass es sich um eine Kündigung von Seiten des Versicherers handelt. Die neue Versicherung kann nicht nur die neue Versicherung ablehnen, sondern auch eine deutlich höhere Prämie verlangen oder Sie mit einem hohen Selbstbehalt versehen.

Sie schaffen es nicht mehr, sich ausreichend Angebote vor der Kündigung einzuholen, dann schließen Sie die erst beste Versicherung an. Danach haben Sie die Möglichkeit sich in aller Ruhe nach einer neuen Versicherung mit optimalen Konditionen für Sie umzuschauen.

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Ein Muss ist die Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer ein Muss, denn mit ihr ist der Hausbesitzer vor Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser geschützt.

Allerdings handelt es sich nicht um eine Versicherung für den Hausrat, sondern nur für das Gebäude selber. Die Versicherung übernimmt die Kosten für alle Schäden, die sich an der Immobilie befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie wieder in Stand gebracht wird oder neu aufgebaut.

Allein aus Sicherheitsgründen ist die Wohngebäudeversicherung ein Mus, denn in der Regel verlangen die Geldinstitute bei Vergabe eines Kredits eine solche Versicherung. Nur dann vergeben sie ein Darlehen zur Hausfinanzierung.

Sie müssen sich die Zustimmung der Sparkasse oder der Bank einholen, wenn Sie die Versicherung wechseln wollen. Das ist wichtig, wenn die Bank oder die Sparkasse im Grundbuch eingetragen ist.

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Die Ausstiegsklauseln

Der Vertrag der Wohngebäudeversicherung darf nicht nur vom Kunden, sondern auch vom Versicherer ordentlich gekündigt werden.

Wichtig ist, dass die Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres eingehalten wird. Eine außerordentliche Kündigung ist nach einem Schaden und innerhalb eines Monats möglich.

Kündigung nur mit neuem Vertrag

Die Wohngebäudeversicherung ist ein optimaler Schutz, um sich vor einem Totalverlust der eigenen vier Wände abzusichern.

Das finanzielle Risiko ist hoch und aus dem Grund sollten Sie die bestehende Versicherung nur kündigen, wenn Sie schon eine andere Option zur Verfügung haben. Das Geldinstitut muss zudem der Kündigung zustimmen, wenn es im Grundbuch steht. Das Geldinstitut wird der Kündigung nur zustimmen, wenn Sie einen anderen Versicherer an der Hand haben und dieser den Schutz übernimmt.

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Nachhaltige Folgen bei Kündigung durch die Versicherung

Wenn die Versicherung Ihre Wohngebäudeversicherung kündigt, dann kommt es zu weitreichenden Folgen. 

Es spielt keine Rolle, warum die Versicherung Sie gekündigt hat, aber mit einer Kündigung seitens der Versicherung haben Sie es schwer eine neue Versicherung zu finden. Gerade attraktive Konditionen fallen eher weg und Sie müssen das nächstmögliche Angebot annehmen. Das bedeutet aber auch, dass die Prämien sehr hoch sein können oder die Versicherung nur mit Hilfe einer Selbstbeteiligung abgeschlossen wird.

Aus dem Grund empfehlen wir, dass Sie selber kündigen, wenn Sie den Verdacht haben, dass die Versicherung Sie kündigen will. Schauen Sie sich rechtzeitig nach einer neuen Versicherung um und vergleichen Sie die Angebote.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wohngebäudeversicherung

1. Wann kann ich die Wohngebäudeversicherung kündigen?

Sie können die Wohngebäudeversicherung immer drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres ordentlich kündigen. Im Schadensfall können Sie auch außerordentlich innerhalb eines Monats kündigen.

2. Sparkasse verweigert die Kündigung der Wohngebäudeversicherung – darf sie das?

Wenn die Sparkasse im Grundbuch steht und das geldgebende Institut ist, dann hat die Sparkasse das Recht sich gegen die Kündigung auszusprechen.

3. Die Wohngebäudeversicherung will mich kündigen – was soll ich tun?

Schauen Sie sich sofort nach einer neuen Versicherung um und kündigen Sie auf jeden Fall zuerst, denn mit einer Kündigung seitens des Versicherers finden Sie kaum eine neue Versicherung.

4. Wann muss die Wohngebäudeprämie bezahlt werden?

In der Regel wird die Prämie für die Wohngebäudeversicherung einmal im Jahr abgebucht. Sie können aber auch alle drei Monate eine Rate zahlen. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung.

5. Die Prämien werden erhöht, kann ich einfach kündigen?

Sie haben die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen, wenn die Wohngebäudeversicherung die Prämie erhöht, aber das sollten Sie nur, wenn Sie schon eine andere Versicherung haben.

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Fazit

Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für Hausbesitzer, denn sie sichert vor vielen Schäden und am Ende vor einem finanziellen Ruin ab. Durch die Erhöhungen der Beiträge sind immer mehr Kunden auf der Suche nach einer Versicherung mit besseren Konditionen. Wichtig ist, dass Sie immer selber kündigen. Wenn die Versicherung Sie kündigt, dann finden Sie kaum eine gute Versicherung.

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Wohngebäudeversicherung – für Hausbesitzer ein absolutes Muss und die beste Absicherung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohngebaeudeversicherung-fuer-hausbesitzer-ein-absolutes-muss-und-die-beste-absicherung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohngebaeudeversicherung-fuer-hausbesitzer-ein-absolutes-muss-und-die-beste-absicherung/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:00:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64868 Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Hauseigentümer, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden am Gebäude. Direkt beim Eigentumskauf oder -bau sollten Sie sich für eine Wohngebäudeversicherung entscheiden.  Die abgesicherten Gefahren Die

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Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Hauseigentümer, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden am Gebäude. Direkt beim Eigentumskauf oder -bau sollten Sie sich für eine Wohngebäudeversicherung entscheiden. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohngebäudeversicherung kommt zum Einsatz, wenn es zu einem Schaden am Haus kommt oder es sogar komplett zerstört wird.
  • Sie bietet in der Grundabdeckung Schutz vor Gefahren wie Leitungswasser, Naturgewalten (Sturm und Hagel) und Feuer.
  • Es sind nicht alle zusätzlichen Versicherungseinschlüsse sinnvoll, so dass Sie auf einige auch verzichten können.
  • Die Unterschiede zwischen den Beiträgen und der Leistung sind extrem, so dass die einzelnen Anbieter verglichen werden müssen.

Die abgesicherten Gefahren

Die Wohngebäudeversicherung ist mit einer Grunddeckung bestückt und diese bietet Schutz vor Gefahren.

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Naturgefahren (Sturm, Hagel und andere Elementargefahren)

Feuer

Der Feuerversicherungsschutz ist wichtig, denn er erstreckt sich auf Schäden durch

  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Brand
  • Implosion,

aber auch für den Folgeschäden (Löschen, Ruß und Rauch).

Zudem besteht ein Versicherungsschutz für den Anprall und Absturz von Flugzeugen oder dessen Teile oder der Ladung. Es kommt auch zu Entschädigungen, wenn das Gebäude durch einen Anprall von Straßen- oder Schienenfahrzeugen beschädigt wurde.

Leitungswasser

Bei dem Thema Leitungswasserschäden ist es nicht so einfach, denn der Schaden muss durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sein. Das bedeutet, dass das Wasser aus Rohren, Schläuchen oder anderen angeschlossenen Systemen kommen muss. Beispiele dafür sind:

Auch Rohrbrüche durch Frost sind abgesichert und dabei spielt es keine Rolle, ob sie innerhalb oder außerhalb des Gebäudes zu finden sind. Dazu gehören:

  • Badeeinrichtungen
  • Spülklosetts
  • Armaturen
  • Heizkörper
  • Waschbecken

Sie haben auch die Möglichkeit Bruchschäden innerhalb des Gebäudes versichern zu lassen, wenn es um verlaufende Regenfallrohre oder Bruchschäden an den Zuleitungsrohren geht.

Naturgefahren

Zu den Naturgefahren gehört auch die versicherte Sturmgefahr, aber nur, wenn es sich mindestens um Windstärke 8 handelt. Handelt es sich aber um einen Hagelschaden, dann spielt die Windstärke keine Rolle mehr. Aber es gibt auch Sachen, die nicht versichert sind und das ist, wenn Sie bei Niederschlägen die Fenster und Türen offen lassen und der Regen eindringen kann. Zudem zahlen die meisten Gebäudeversicherungen auch nicht bei Schaden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser. Dafür müssen Sie eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abschließen.

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Die Elementarschadenversicherung

Dies ist eine Zusatzversicherung zur Gebäudeversicherung und sie versichert

  • Schäden durch Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Es gibt bestimmte Gebiete, in denen eine solche Versicherung sehr wichtig ist. In der Nähe von Flüssen ist ein solches Gebiet, denn hier handelt es sich um eine besonders bedrohte Region. Aber hier gibt es auch direkt ein Problem, denn in den bestimmten gebieten gilt eine nicht Versicherungsfähigkeit. Entweder bietet keine Versicherung hier einen Schutz an oder er wird extrem teuer.

Die Elementarschadenversicherung ist auch ein Baustein bei der Hausratversicherung.

Der Einzelfall entscheidet, ob eine Kombination aus Elementarschadenversicherung und Gebäudeversicherung überhaupt Sinn macht. Eine unabhängige Beratung kann Ihnen hier helfen.

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Wichtig

Nicht in allen Gebäudeversicherungen ist ein Schutz eingeschlossen, der sich auf Einbrüche oder Vandalismus bezieht. Allerdings können Sie hier auch mit Zusatzbausteinen arbeiten und einen entsprechenden Schutz aufbauen. Aber Sie sollten beachten, dass Einbrüche in der Regel über die Hausratversicherung versichert sind und nicht bei der Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung ist nur für die Schäden an den Außenteilen des Hauses zuständig (Haustür, Wände, Fenster).

Mit Hilfe einer Sondervereinbarung lassen sich auch die Kosten der Dekontamination von verseuchtem Erdreich versichern.

In einigen Versicherungen sind einige Einschlüsse nur als Zusatz möglich, wie das Glasrisiko. Allerdings handelt es sich hier um kein existenzbedrohendes Risiko, so dass Sie getrost drauf verzichten können.

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Diese Kosten sind versichert

Bei der Wohngebäudeversicherung sind die Folgen der oben genannten Ereignisse versichert, aber nur bis zu einem Höchstbetrag und wenn der Schaden größer ist, dann müssen Sie die restlichen Kosten selber tragen.

Bei den versicherten Folgen handelt es sich um:

  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Bewegungs-, Schutzkosten und Kosten zur Beseitigung von umgestürzten Bäumen
  • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schutzgittern, Rollläden und Schlössern, wenn es sich um einen Schaden handelt, der durch eine dritte Partei entstanden ist. Sollte es sich nur um einen Versuch handeln, dann ist diese Tat auch versichert. Bei einem Versuch handelt es sich, wenn kein Einbruch stattgefunden hat, aber ein Fenster oder die Tür beschädigt wurden.
  • Kosten für die Beseitigung von Graffitischäden

Sollten Sie nur einen Teil des Gebäudes versichert haben, dann kommt die Versicherung auch für diese Kosten auf, wenn es sich um einen Versicherungsfall handelt und die Teile nicht benutzbar sind. In der Regel zahlen die Mieter dann keine Miete und dann springt die Versicherung ein. Allerdings ist der Mietausfall zeitlich begrenzt und gilt in der Regel nur für 12 Monate.

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Das ist versichert

Im Versicherungsschein stehen die Bestandteile der Versicherung, so dass nicht nur die Gebäudeteile, sondern auch alle wichtigen Bestandteile nachzulesen sind.

Dabei stehen die einzelnen Gebäudeteile mit den anschließenden Terrassen und das Zubehör auch im Versicherungsschein. Allerdings muss das versicherte Gebäude vorrangig zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die Einbaumöbel zählen auch zum Gebäudebestandteil, denn sie sind individuell für das Gebäude geplant und gebaut worden.

Als Zubehör gelten

  • Brennstoffvorräte
  • Dachziegel
  • Ersatzfliesen
  • Fassadenfarbe
  • Müllboxen
  • Klingel- und Briefkastenanlagen
  • Markisen
  • Antennen

Weitere Bestandteile des Grundstücks können auf Wunsch mitversichert werden, aber dann erhöht sich auch der Beitrag. Dazu gehören

  • Carports
  • Gewächs- und Gartenhäuser
  • Zäune
  • Wege- und Gartenbeleuchtung
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Die Ermittlung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme muss immer ausreichend hoch sein, denn im Fall eines Totalverlustes muss mit Hilfe der Summe ein Gebäude der gleichen Größe und der Ausstattung wieder aufgebaut werden können.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten um die Versicherungssumme zu ermitteln, aber die einfachste und sicherste Methode ist die Berechnung der angegebenen Wohnfläche in Quadratmetern. Im Grunde gibt es keine Versicherungssumme im bekannten Sinn, denn entweder handelt es sich um eine unbegrenzte Deckung oder eine bemessene Höchstentschädigung.

Es gibt sogar noch Versicherungen, die eine Berechnung anhand der Berücksichtigung des Baupreisindexes anbieten. Das Verfahren stammt von 1914 und ist sehr kompliziert. Zudem ist es intransparent und sorgt für eine Unterversicherung, so dass von dem Verfahren abgeraten wird.

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Was ist eine Unterversicherung?

Man spricht von einer Unterversicherung, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Gebäudewert.

Entsteht in so einem Fall ein Schaden, dann ersetzt die Versicherung nur bis zur angesetzten Höhe und somit nur ein Teil.

Beispiel:

Eine Versicherungssumme von 500.000 Euro ist vereinbart worden und der tatsächliche Wert liegt allerdings bei 1.000.000 Euro, dann handelt es sich um eine Unterversicherung. Die Versicherung kommt bei einem Schaden nicht für die gesamten Kosten auf. Entsteht also bei einem Brand ein Schaden von 100.000 Euro, dann zahlt die Versicherung nur 50% also 50.000 Euro.

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Die Beitragsberechnung

Die Prämie richtet sich nach dem versicherten Risiko und hat eine sehr deutliche Auswirkung darauf, wie teuer die Versicherung wird.

Richten Sie sich nach:

  • den versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Naturgefahren)
  • die Bauart (Massiv, Holz, Fachwerk)
  • die Bedachung (Ziegel, Schiefer, Dachpappe, Reet)
  • die Wohnfläche beziehungsweise die Versicherungssumme
  • die Nutzungsart des Gebäudes (Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus)
  • der Standort
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Im Schadenfall zu beachten

Sie sind dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und ihn umgehend bei der Versicherung zu melden.

Daran müssen Sie sich halten, denn ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren.

  • Sie müssen bei Gefahr schnellstmöglich Hilfe holen, so dass bei einem Brand die Feuerwehr zu rufen ist.
  • Schließen Sie sofort alle Haupthähne, wenn es zu einem Leitungswasserschaden kommt.
  • Lassen Sie zugefrorene Rohre und Leitungen von einem Fachmann auftauen.

Im Schadensfall sollten Sie sich um Beweise kümmern und das machen Sie am besten, wenn Sie Fotos vom Schadensort und eine umfangreiche Schadensmeldung machen.

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Achten Sie beim Kauf und Verkauf von Wohneigentum drauf

Das Versicherungsverhältnis, mit allen Rechten und Pflichten, geht beim Verkauf auf den neuen Besitzer über. 

Der Verkäufer und der Käufer haften gleichermaßen für die Prämie in der Versicherungsperiode, in der der Verkauf von statten geht. Am besten einigen sich Käufer und Verkäufer schriftlich darüber, wer welchen Teil der Versicherungsprämie bezahlt.

Das Versicherungsverhältnis kann von dem Käufer gekündigt werden. Entweder handelt es sich um eine Kündigung mit sofortiger Wirkung oder um eine Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode. Das Recht auf Kündigung endet, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach Kauf genutzt wird.

Sie brauchen für eine Kündigung auch die Einverständniserklärung der Hypothekengläubiger. Holen Sie sich also die Einverständniserklärung rechtzeitig ein. Wenn Sie eine gleichwertige andere Versicherung nachweisen, dann kann Ihnen die Zustimmung in der Regel nicht verweigert werden.

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Die Beendigung des Vertrages

Handelt es sich um einen Versicherungsvertrag mit einer fest vereinbarten Laufzeit, dann können Sie ihn erst zum Ende der Laufzeit kündigen.

Die Vertragslaufzeit liegt bei drei Jahren, dann können Sie erst zum Ende des dritten Jahres kündigen. Außerdem muss die Kündigung drei Monate vor Ende der Laufzeit bei der Versicherung vorliegen, aber ein Kündigungsgrund ist nicht notwendig.

Kündigen Sie den Vertrag nicht rechtzeitig, dann verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr und dann können Sie erst wieder drei Monate vor Ablauf der Frist kündigen.

Sie haben aber die Möglichkeit eine vorzeitige Kündigung zu erwirken, wenn es zu einer Beitragserhöhung kommt und sich der Versicherungsschutz aber nicht verbessert. Des Weiteren können Sie auch nach der Regulierung eines Versicherungsfalls kündigen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wohngebäudeversicherung

1. Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung wird von allen Eigentümern eines Hauses oder einer Eigentumswohnung benötigt.

2. Wer bietet Wohngebäudeversicherungen an?

Alle Versicherungen im Bereich Immobilien bieten Wohngebäudeversicherungen an.

3. Ist ein Abschluss im Internet billiger als bei einem Versicherungsmakler?

Sie können bei einem Abschluss im Internet manchmal ein paar Euros für einen festen Zeitraum sparen. Die Versicherungsmakler können einen Preisnachlass selten gewähren.

4. Wer kann bei einer Beratung helfen?

Die Stiftung Warentest, der Bundesverband der unabhängigen Versicherungsberater oder die Verbraucherzentralen vor Ort können Sie fachkundig beraten.

5. Wie teuer ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung wird anhand des Gebäudewertes festgelegt und somit können Sie im Jahr zwischen 200 und 600 Euro an Prämie rechnen.

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Fazit

Sie sind Besitzer eine Wohnimmobilie, dann sollten Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme ausreichend hoch ist und es keine Unterversicherung gibt. Bevor Sie eine Versicherung unterzeichnen, sollten Sie sich mehrere Angebote einholen und nicht nur auf die Prämie, sondern auch die Risiken und Leistungen achten. Wenn Sie sich unsicher sind, dann wenden Sie sich an einen unabhängigen Berater!

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Ein Umzug innerhalb Deutschlands kann durchaus Auswirkungen auf die Versicherungen haben und das beginnt damit, dass Sie der Versicherung die neue Adresse mitteilen müssen. Der neue Wohnort wirkt sich in einigen Versicherungssparten auch auf die Versicherungsverträge aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geben Sie bei einem Umzug Ihrer Versicherung Bescheid und melden Sie die neue Adresse, denn in einigen Fällen ändert sich nur die Anschrift.
  • Die Tarifeigenschaften können sich am neuen Wohnort ändern und ein Beispiel bietet die Kfz-Versicherung. In größeren Städten kommt es häufig zu höheren Beiträgen. Auch bei den Hausratversicherung kommt es zu Änderungen, denn die Beitragshöhe richtet sich nach dem Wohnort, der Wohnungsgröße und der Einrichtungsart.
  • Sie haben eine Wohneigentumsversicherung, dann macht es einen Unterschied, ob Sie selber drin wohnen oder die Wohnung vermietet haben. Wenn Sie ein Vermieter sind, dann müssen Sie weitere Risiken versichern. Auf solche Versicherung wirkt es sich auch aus, wenn eine Person aus der Familie ein- oder auszieht.

Die Haftpflichtversicherung

Ein Umzug hat zur Folge, dass neue Haftungsrisiken entstehen oder die vorhandenen Risiken entfallen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich mit den Haftpflichtversicherungen im Falle eines Umzugs beschäftigen.

Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist die Privathaftpflichtversicherung und sie sichert das selbstgenutzte Wohneigentum ab. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn vor Ihrem Gebäude eine Person einer Verletzung unterliegt, weil Sie den Gehweg nicht vom Schnee befreit haben und vergessen haben zu streuen. Die Privathaftpflichtversicherung springt dann ein und übernimmt nicht nur die Zahlung von Schadenersatz, sondern auch den Rechtsstreit mit der geschädigten Person. Gerade Immobilienbesitzer sollten so eine Versicherung abschließen.

Bei der Privathaftpflichtversicherung ändert sich bei einem Umzug:

  • Die Privathaftpflichtversicherung greift nicht mehr, wenn Sie Wohneigentum nach dem Umzug nicht verkaufen, sondern an Dritte vermieten. In dem Fall brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
  • Prüfen Sie auf jeden Fall den Versicherungsbedarf, denn ein Umzug hat meist zur Folge, dass die neue Immobilie anders ausgestattet ist. Ein Beispiel liefert ein Öltank, denn Schäden im Grundwasser sind teuer und aus dem Grund ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung in so einem Fall sinnvoll.
  • Es müssen Anpassungen des Versicherungsschutzes gemacht werden, wenn es zu einem Ein- oder Auszug aus der Wohnung kommt. Sie sollten wissen, dass alleinstehende Elternteile nicht automatisch zu den mitversicherten Personen gehören, wenn Sie in den Haushalt des Versicherungsnehmers ziehen. Darum müssen Sie sich kümmern.
Beispielbild Wohnungssuche
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Die Kfz-Versicherung

Der Umzug bedeutet in erster Linie, dass auch das Kraftfahrzeug umgemeldet werden muss, so dass das Fahrzeug am Wohnsitz abgemeldet und am neuen Wohnort angemeldet werden muss.

Das bedeutet, dass Sie als Halter des Fahrzeugs mit der Anschrift gemeldet sein müssen. Zudem kommt es bei einer Ummeldung manchmal zu anderen Tarifmerkmalen, denn es gibt Regionen, in denen die Beiträge viel höher ausfallen. Aus dem Grund richtet sich die Beitragshöhe häufig nach dem Wohnort. Es kommt aber auch vor, dass noch weitere Merkmale eine Rolle spielen, denn manchmal kommt es nach einem Umzug zur gewerblichen Nutzung des Fahrzeugs oder die jährliche Fahrleistung verändert sich. Auch eine Garage spielt bei den Beiträgen eine wichtige Rolle.

Bei einer Ummeldung haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Sie das Fahrzeug am alten Wohnort abmelden und am neuen Wohnort anmelden.

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Alles rund um die Immobilie

Gerade für Immobilien gibt es zahlreiche Versicherungen von der Wohngebäudeversicherung über die Hausratversicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung, so dass auch hier bei den einzelnen Versicherungen ein Blick auf den Umzug gerichtet werden muss. Nachfolgend informieren wir über die wichtigsten Versicherungen rund um Haus und Wohnung.

Die Wohngebäudeversicherung

Sie brauchen eine Wohngebäudeversicherung, wenn Sie bis zum Umzug zur Miete gewohnt haben und nun in Eigentum einziehen. Sie sorgt dafür, dass Sachschäden an der Immobilie nicht zu teuer werden. Berücksichtigen Sie auch Gefahren durch Feuer, Naturgewalten und Leitungswasser.

Beschäftigen Sie sich auf jeden Fall auch mit der Wohngebäudeversicherung, wenn Sie aus einer selbstgenutzten Immobilie ausziehen. Sie müssen der Versicherung auf jeden Fall eine Information zukommen lassen, wenn Sie die Immobilie vermieten. Auf jeden Fall sollten Sie sich Gedanken zu einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung machen.

Bei vermieteten Objekten sollten Sie unbedingt darauf achten, wie lange der Mietausfall nach einem versicherten Schaden ersetzt wird, denn ein Mindestzeitraum von 12 Monaten sorgt für mehr Sicherheit. Empfehlenswert ist es, wenn Sie zahlreiche Risiken mit Hilfe einer speziellen Deckungserweiterung absichern. Der Grund dafür ist einfach, denn in der Regel können Sie die Versicherungsprämie auf den Mieter umlegen, aber den versicherten Schaden nicht.

Der Versicherungsschutz geht in den Käufer über, wenn Sie das Einfamilienhaus verkaufen. Für die Prämie haften nicht nur Sie als Verkäufer, sondern auch der Käufer. Beide stehen als Gesamtschuldner dar und das gilt während der laufenden Versicherungsperiode. Sie bleiben zur Prämienzahlung verpflichtet, wenn der Käufer seinen Vertrag mit Ihnen kündigt, aber nur bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Wichtig

Teilen Sie der Versicherung den Verkauf der Immobilie umgehend mit und zwar am besten in schriftlicher Form. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, von einem Fax über eine E-Mail bis hin zum Brief. Wenn Sie Ihrer Pflicht nicht nachkommen und es kommt zu einem Schaden, dann kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass die Versicherung die Leistung verweigert.

Aus dem Grund müssen Sie immer klare, schriftliche Vereinbarungen mit dem Käufer treffen und festlegen, wann er die Prämie für die Versicherung übernimmt. Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen und informieren Sie die Versicherung lieber eigenständig.

KFZ-Versicherung wechseln
Kfz-Versicherung wechseln: Die Vorteile

Jeder, der hierzulande ein Kraftfahrzeug führen möchte, muss nicht nur einen Führerschein, sondern auch eine Kfz-Versicherung vorweisen können. Für eine Kfz-Versicherung gilt das, was für Versicherungen anderer Art gilt: Ein eingehender Preis-Leistungs-Vergleich lohnt sich auf

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Die Hausratversicherung

Besitzen Sie eine Hausratversicherung, dann gilt für den Umzug die folgende Information. Der Versicherungsschutz geht von der alten Wohnung auf die neue Wohnung über und während des Umzugs sind beide Wohnungen mit einem ausreichenden Versicherungsschutz ausgestattet. In der Regel erlischt der Versicherungsschutz für die alte Wohnung innerhalb von zwei Monaten. Ausschlaggebend ist der Umzugsbeginn. Anders sieht es aus, wenn Sie die alte Wohnung behalten, dann kommt es zu keinem Versicherungsschutzübergang. Es handelt sich um einen Doppelwohnsitz und dann müssen beide Wohnungen versichert werden.

Informieren Sie den Versicherer spätestens zum Umzugsbeginn über den Wohnungswechsel und teilen Sie die Wohnfläche in Quadratmetern mit. Der Grund ist einfach, denn eine größere Wohnfläche bedeutet in der Regel auch einen höheren Wert und das kann zu einer Unterversicherung führen. Die Versicherungssumme muss an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Vorhandene Sicherungen können dafür sorgen, dass auch bei der neuen Wohnung die gleichen Sicherungen angebracht sein müssen, wie ein Sicherheitsschloss oder ähnliches. Gefahrenerhöhende Umstände sind auch anzeigepflichtig, wenn es zum Beispiel in der Nachbarschaft eine Gastwirtschaft oder eine Diskothek gibt. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass in den Unterlagen keine längere Vertragslaufzeit zu finden ist, denn die Änderung muss im Rahmen des bestehenden Vertrages durchgeführt werden.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Was tun im Fall einer Trennung?

Sie sind Versicherungsnehmer und ziehen bei einer Trennung aus der gemeinsamen Wohnungen aus, aber der Partner bleibt in der Wohnung, dann gelten die neue Wohnung und die bisherige Wohnung als Versicherungsort. Das bleibt so lange bestehen, bis es zu einer Änderung kommt oder nach drei Monaten, denn auch bei einem Auszug müssen Sie die Beiträge zahlen. Im Anschluss ist der Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung vorhanden.
Die Tarifbestimmungen des Versicherung gelten mit dem Beginn des Umzugs und dann für den neuen Wohnort. Sie haben aber die Möglichkeit die Versicherung zu kündigen, wenn es aufgrund einer höheren Diebstahlgefahr zu einem höheren Prämiensatz kommt.

Die Rechtsschutzversicherung

In der Regel muss es zu einer Anpassung des Versicherungsschutzes kommen, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und ein Umzug stattfindet. Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz an eine Person gebunden, aber bezieht sich meist nur auf ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil. Der Versicherungsschutz geht auf das neue Objekt über, wenn Sie das selbstgenutzte Objekt wechseln.

Eine Anpassung des Fahrzeugrechtsschutzes ist notwendig, wenn Sie in einen neuen Kreis ziehen und es zu einer Änderung am Kennzeichen kommt. Sie müssen die Änderung sofort der Versicherung mitteilen, damit die Anpassung umgehend durchgeführt wird. Der Versicherungsschutz ist auf ein Objekt bezogen und somit nur für das eine Fahrzeug gültig. Im Versicherungsschein muss das amtliche Kennzeichen stehen.

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Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?

Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die

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Die Krankheitskostenversicherung

Nach einem Umzug müssen Sie die Änderungen der privaten Krankenversicherung mitteilen, denn als Beamter sind Sie beihilfeberechtigt.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil der Krankheitskosten zahlen muss, wenn es sich um einen öffentlichen Arbeitgeber handelt. Die restlichen Kosten werden durch eine private Versicherung und einem Restkostentarif abgesichert. Es kann mitunter eine Anpassung des Versicherungsschutzes notwendig sein, wenn Sie nach einem Umzug in ein anderes Bundesland auch einen anderen öffentlichen Arbeitgeber haben.

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Defekte Haushaltsgeräte: Was ist bei einem Versicherungsfall zu beachten?

Wasserschaden, Kurzschluss, Kabelbrand – diese Szenarien können durch defekte Haushaltsgeräte ausgelöst werden. Doch wenn Sie richtig versichert sind, ist der Schaden am Ende vielleicht nur halb so groß. Doch um an das Geld zu kommen,

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Die Personenversicherung

Die Ausgaben für Personenversicherungen können sich je nach deutscher Region ändern, denn Dienstleistungen sind nicht überall mit der gleichen Summe zu bekommen.

Gerade, wenn Sie aufs Land ziehen, müssen Sie mit weiten Strecken rechnen und aus dem Grund kommt es meist zu höheren Ausgaben. Nach einem Umzug kommt es außerdem immer wieder vor, dass mehr Geld für den Lebensstil gebraucht wird und aus dem Grund sollten Sie die Versicherungen anpassen.

Zu den anpassenden Versicherungen gehören:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Risiko-Lebensversicherung
  • private Pflegeversicherung
  • private Altersvorsorge
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherungen und Umzug

1. Wann muss ich die Versicherungen über den Umzug informieren?

In der Regel sollten Sie alle Versicherungen direkt nach dem Umzug informieren, spätestens wenn Sie eine Ummeldung durchgeführt haben.

2. Warum muss ich die Versicherung bei einem Umzug informieren?

Die Versicherung muss die aktuelle Adresse haben, um Ihnen Schriftstücke zukommen zu lassen und außerdem kommt es vor, dass es nach einem Umzug zu anderen Gegebenheiten kommt. Die Versicherungen müssen entsprechend angepasst werden.

3. Was kostet eine Versicherungsummeldung?

Sie müssen mit keinen Kosten rechnen, wenn Sie nach einem Umzug die Versicherungen informieren.

4. Welche Versicherungen sollte ich nach einem Umzug zuerst informieren?

Zu den wichtigsten Versicherungen gehören die Kfz-Versicherung, die Hausratversicherung und die Haftpflichtversicherung.

5. Warum kann eine Kfz-Versicherung nach dem Umzug teurer werden?

Die Kfz-Versicherungsprämie richtet sich nicht nur nach dem Halter und dem Fahrzeug, sondern auch nach der Region. Die Versicherung auf dem Land ist meist preiswerter als in der Stadt, weil in der Stadt die Risiken deutlich höher sind.

Krankenversicherungspflicht
Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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Fazit

Versicherungen gehören zum alltäglichen Leben und jeder Mensch besitzt mindestens eine Versicherung. Bei einem Umzug müssen Sie die Versicherungen informieren und die neue Adresse mitteilen, denn es kann zu einer Änderung der Bedingungen kommen und das Ergebnis sind höhere oder niedrigere Beiträge. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem nicht vorhandenen Versicherungsschutz, wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen.

Der Beitrag Umzug in Deutschland – auf welche Versicherungen Sie achten sollten um ausreichend abgesichert zu sein erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Versicherungsschutz für Elementarschäden in Kombination mit Haus- und Wohngebäudeversicherung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungsschutz-fuer-elementarschaeden-in-kombination-mit-haus-und-wohngebaeudeversicherung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungsschutz-fuer-elementarschaeden-in-kombination-mit-haus-und-wohngebaeudeversicherung/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:19:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64636 Sie brauchen eine spezielle Police, um sich vor Schäden gegen Überschwemmung, Schneedruck oder Rückstau abzusichern. Bei dieser speziellen Police handelt es sich um eine Elementarschadenversicherung. In der Regel bieten zahlreichen Anbieter eine entsprechende Versicherung an,

Der Beitrag Versicherungsschutz für Elementarschäden in Kombination mit Haus- und Wohngebäudeversicherung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Sie brauchen eine spezielle Police, um sich vor Schäden gegen Überschwemmung, Schneedruck oder Rückstau abzusichern. Bei dieser speziellen Police handelt es sich um eine Elementarschadenversicherung. In der Regel bieten zahlreichen Anbieter eine entsprechende Versicherung an, so dass die Auswahl mitunter schwer wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elementarschäden sind Schäden, die durch das Einwirken der Natur entstehen und je nach Schadensart tritt entweder die Hausrat- oder die Elementarschadenversicherung ein.
  • Der Versicherer entscheidet die Annahme des Antrags anhand des Schadenverlaufs der letzten Jahre oder Jahrzehnte.
  • Die Versicherung zahlt im Schadenfall nur, wenn Sie bestimmte Pflichten im Vorfeld erfüllt haben.
  • Der Sinn einer solchen Versicherung wird durch den Einzelfall entschieden, denn eine pauschale Antwort, ob die Elementarschadenversicherung sinnvoll ist, gibt es nicht.

Die Wichtigkeit von Versicherungen

In Deutschland sind nur knapp 45% der privaten Häuser gegen Schäden durch Naturgewalten abgedeckt, zu denen Hochwasser und Überschwemmungen gehören.

Wenn Sie nach dem Grund fragen, dann kommen die unterschiedlichsten Reaktionen. Der nächste Fluss ist weit weg und dadurch wird schon nichts passieren, aber das ist nicht korrekt. Starkregen kommt in allen Regionen vor und kann mitunter starke Schäden verursachen, auch wenn Sie auf einem Berg wohnen und der nächste Fluss weit entfernt liegt.

Elementarschäden sind Schäden, die durch das Einwirken der Natur entstehen. Darunter fallen

  • Schäden durch Hagel
  • Sturm ab Windstärke 8
  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Schneedruck
  • Vulkanausbrüche
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Welche Versicherung greift wann?

Es gibt unzählige Versicherungen und je nach Schadensart greift die eine oder andere Versicherung. Die Gebäudeversicherung und die Haftpflichtversicherung kommen für Sturmschäden, Hagelschäden oder Schäden durch einen Blitzschlag auf. Die Elementarschadenversicherung kommt auf, wenn es sich um Überschwemmungen, Erdbeben, Rückstau oder Schneedruck handelt. Grundsätzlich wird die Elementarschadenversicherung in Kombination mit der Gebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen, aber auch eine Erweiterung der Verträge ist möglich. Allerdings können Einzelgefahren nicht ab- oder zugewählt werden.

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Die Elementarschadenversicherung deckt ab

Die Elementarschadenversicherung deckt einen großen Teil der Schäden durch Naturgewalten ab, aber es gibt auch Bereiche, die nicht abgedeckt sind.

  • Es handelt sich um eine Überschwemmung, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder wenn das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Dabei gelangt das Grundwasser meist an die Oberfläche und fließt ins Haus. Auch dann ist ein Versicherungsschutz vorhanden. Es handelt sich aber nicht um einen versicherten Schaden, wenn das Grundwasser unter das Mauerwerk in den Keller zieht. In der Regel kommt es zu Problemen mit der Beweisführung, denn es ist kaum zu unterscheiden, welcher Schaden vom Grundwasser entstanden ist und welcher nicht.
  • Bei einem Rückstau handelt es sich, wenn das Wasser aus den Ableitungsrohren durch Überschwemmung oder Regen ins Haus fließt. Es muss eine funktionstüchtige Rückstauversicherung vorhanden sein, denn ansonsten sind die Schäden nicht versichert.
  • Ein Versicherungsschutz für Erdsenkung, Erdrutsch oder Erdbeben besteht nur, wenn es sich um ein naturbedingtes Ereignis handelt. Handelt es sich um einen Schaden, der durch den menschlichen Einfluss entsteht, dann gibt es keinen Versicherungsschutz. Bautätigkeiten oder Steinkohleabbau sind zwei der möglichen, nicht versicherten Schäden.
  • Wenn das Dach aufgrund des Schneegewichts einstürzt, dann handelt es sich um einen Schaden durch Schneedruck. Kommt der Schnee von den Bergen, dann handelt es sich um eine Lawine. Wenn der Schnee von den Bäumen fällt, dann besteht kein Versicherungsschutz.
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5 Schritte zum Versicherungsschutz

Die nachfolgenden fünf Schritte können Ihnen helfen, sich gegen Risiken durch das Einwirken der Natur abzusichern

1.Schritt:

Viele Elementarschäden, wie Schaden durch Hochwasser oder Starkregen, lässt sich mit Hilfe der Hausratversicherung absichern. Allerdings gibt es keine All-inklusive-Versicherung. Zudem sollten Sie wissen, dass eine Elementarschadenversicherung nicht separat erhältlich ist, sondern nur als Zusatz zusammen mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

Schließen Sie auf jeden Fall eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz ab, denn damit versichern Sie auch die Anbauten und Nebengebäude.

Die Hausratversicherung eignet sich nur für den Schutz von beweglichem Hab und Gut, aber Sie haben auch die Möglichkeit die Einrichtung vor Elementarschäden zu schützen. Dann können Ihnen die nachfolgenden Fragen die Entscheidung erleichtern:

Kann Ihr Hausrat durch eine Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation im Erd- oder Unterschoss oder Hochwasser beschädigt oder vernichtet werden?

Sie haben die Möglichkeit alles neu anzuschaffen, ohne dass Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten?

Wenn Sie beide Fragen mit einem lauten „Nein“ beantworten, dann sollten Sie eine Elementarschadensklausel in die Hausratversicherung einbauen lassen.

2. Schritt:

Wichtig ist, dass Sie die Verträge prüfen lassen, denn Sie müssen wissen, welche Versicherungen Sie haben, bevor Sie eine neue abschließen. Sind im Versicherungsschein auch Elementarschäden als versichertes Risiko vorhanden?

Ja, Sie sind ausreichend versichert, dann gehen Sie weiter zu Schritt 3. Prüfen Sie, ob Ihnen der vorhandene Schutz ausreicht oder ob Sie eine zusätzliche Klausel brauchen.

Nein, Sie sind nicht ausreichend versichert, dann holen Sie sich von dem aktuellen Anbieter Angebote ein und dann sollten Sie mit Schritt 4 weitermachen.

3. Schritt:

Überprüfen Sie auf jeden Fall die Bedingungen der Versicherung und dabei berücksichtigen Sie die folgenden Punkte:

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Ja, es sind alle Klauseln enthalten, welche ich für richtig erachte, dann ist alles in bester Ordnung. Sie brauchen sich keine neuen Angebote einholen, aber es besteht vielleicht die Möglichkeit sich preiswerter zu versichern. Danach folgt Schritt 5.

Nein, es fehlen ein paar wichtige Klauseln, dann sollten Sie sich mit dem aktuellen Versicherer in Verbindung setzen und sich Angebote einholen. Sie sollten mit Schritt 4 weitermachen.

4. Schritt:

Sie holen sich ein Angebot vom Versicherer ein und dazu nutzen Sie ein Musterschreiben aus dem Internet. Danach wird Ihre Versicherung Ihnen ein Angebot machen, welches Sie annehmen können oder sich nach einem anderen Anbieter umschauen. Nehmen Sie an, dann sind Sie fertig.

Allerdings kann es auch sein, dass einige Klauseln fehlen und dann müssen Sie weitersuchen. Hier geht es dann mit Schritt 5 weiter.

5. Schritt:

Idealerweise holen Sie sich mehrere Angebote ein und vergleichen die einzelnen Anbieter. Das ist dann sinnvoll, wenn die aktuelle Versicherung kein gutes Angebot macht oder Sie einfach mehrere Versicherungen vergleichen wollen.

Krankenversicherungspflicht
Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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Die Versicherungen entscheiden über den Schutz 

Die Versicherung entscheidet am Ende immer, ob Sie den Antrag auf eine Elementarschadenversicherung annimmt oder nicht und dabei spielt der Schadensverlauf der letzten Jahre und Jahrzehnte eine wichtige Rolle.

Dabei richten sich die Versicherungen auch nach den Gefährdungsklassen der Region, die nach der statistischen Hochwasser-Häufigkeit gegliedert sind. Mit Hilfe eines Zonierungssystems für Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau wird in bestimmten Risikoregionen unterschieden. Die Risikozonen werden auch ZÜRS-Zonen genannt.

  • Klasse 4 ist die hohe Gefährdung und das bedeutet, dass statistisch gesehen alle 10 Jahre mindestens ein Hochwasser zustande kommt.
  • Klasse 3 ist die mittlere Gefährdung und das bedeutet, dass ein Hochwasser statistisch gesehen zwischen 10 und 100 Jahren vorkommt.
  • Eine geringe Gefährdung ist Klasse 2 und das bedeutet, dass ein Hochwasser zwischen 100 und 200 Jahren einmal vorkommt.
  • Eine geringe Gefährdung ist Klasse 1 und das bedeutet, dass statistisch gesehen ein Hochwasser seltener als alle 200 Jahre vorkommt.

In die Berechnung fließen auch weitere Faktoren mit ein und dazu gehört beispielsweise, ob im Umkreis ein Bach liegt. Ein Gebäude nah einem Bach hat ein deutlich höheren Risiko und somit wird hier mit Gefährdungsklasse 4 gerechnet. Sie haben aber auch dann noch eine Chance auf den Elementarschutz, wenn Sie einen höheren Beitrag zahlen.

Die Versicherung hat die Möglichkeit den Versicherungsschutz zu verweigern, auch wenn das Haus nicht in einem Hochwassergebiet liegt, aber mehrmals starker Regen für vollgelaufene Keller verantwortlich war. Die Versicherung hat immer die letzte Entscheidung.

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Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer

Sie haben gewisse Pflichten zu erfüllen, wenn Sie eine Elementarschadenversicherung in Kombination mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abschließen.

Die Versicherung verlangt, dass Sie Rückschlagklappen in überflutungsgefährdeten Räumen anbringen müssen und natürlich müssen sie auch voll funktionsfähig sein. Wenn Sie sich für eine Kombination mit der Wohngebäudeversicherung entscheiden, dann müssen Sie die Abflussleitungen auf dem ganzen Grundstück freihalten.

Kombinieren Sie die Elementarschadenversicherung mit einer Hausratversicherung, dann müssen Sie im Kellerbereich alle Gegenstände 12 cm über dem Fußboden lagern. Wenn Sie die Pflichten verletzen, dann hat die Versicherung die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Die Versicherung kann den Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit, aber auch außerordentlich kündigen, wenn es beispielsweise zu einem Schaden kommt.

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Wichtig

Wenn es nur ins Gebäude regnet, dann zahlen weder die Haus- noch die Wohngebäudeversicherung den entstandenen Schaden und aus dem Grund müssen Türen und Fenster bei starken Unwettern unbedingt geschlossen sein. Sie müssen auch rund um Haus und Keller Vorsorgemaßnahmen treffen. Risse im Haus können schnell zu Wasserschäden führen und müssen umgehend behoben werden, denn ansonsten kommt es zu Problemen mit dem Versicherungsschutz. Nutzen Sie wasserdichte Versiegelungen, um Keller und Räume von den Wassermassen zu schützen.

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Ja oder nein zur Elementarschadenversicherung

Sie sollten auf eine Wohngebäudeversicherung nicht verzichten, aber in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine Elementarschadenversicherung auch sinnvoll sein kann. Schließen Sie eine Hausratversicherung ab, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, den gesamten Hausrat zu ersetzen, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Im Einzelfall ist es wichtig, dass Sie eine Kombination aus mehreren Versicherungen abschließen und dazu kann auch eine Elementarschadenversicherung gehören.
Eigentlich können viele Mieter und Hausbesitzer sich eine solche Zusatzversicherung sparen, denn die wertvollen Gegenstände befinden sich in der Regel nicht im Keller, sondern in den oberen Stockwerken. Im Bereich der Hausratsversicherungen gab es in der ehemaligen DDR die Haushaltsversicherung. Der Elementarschadenschutz war in diesen Versicherungen schon enthalten und bei der Wiedervereinigung übernahm die Allianz diese Verträge. Es gibt noch ein paar der alten Verträge und dann ist keine Elementarschadenversicherung notwendig.

Sie haben die Möglichkeit die Photovoltaikanlage mit Hilfe der Photovoltaikversicherung abzusichern und brauchen keine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Es handelt sich um eine Allgefahrenversicherung, so dass nur die ausdrücklich ausgeschlossenen Gefahren nicht versichert sind.

Eine Elementarschadenversicherung bietet keinen Schutz bei Gebäuden im Rohbau, denn während der Bauphase ist die Bauleistungsversicherung zuständig. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, denn der Schaden muss durch unvorhergesehene, ungewöhnliche Wetterverhältnisse entstanden sein. Beispielsweise zahlt sie auch Schaden bei Regenfällen, wenn es in den letzten 20 Jahren nicht passiert ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Elementarschadenversicherung

1. Wie wichtig ist eine Elementarschadenversicherung?

Im Einzelfall kann eine Elementarschadenversicherung wichtig sein, aber in der Regel handelt es sich nur um eine Zusatzversicherung, die selten zum Einsatz kommt und nur zusätzliche Kosten verursacht.

2. Ich ziehe in ein Überschwemmungsgebiet – soll ich eine Elementarschadenversicherung abschließen?

Wenn Sie in eine Region ziehen, die für Überschwemmungen bekannt ist, dann wird keine Versicherung Ihnen eine Elementarschadenversicherung anbieten.

3. Wer bietet eine Elementarschadenversicherung an?

Eine Elementarschadenversicherung wird von fast allen Versicherungen angeboten, die sich auf den Immobilienbereich spezialisiert haben.

4. Was kostet eine Elementarschadenversicherung?

Die Kosten für eine Elementarschadenversicherung sind abhängig von der Versicherung, der Lage der Immobilie, der Größe der Immobilie und von anderen Faktoren. Somit kann keine pauschale Antwort auf diese Frage gegeben werden.

5. Gibt es Elementarschadenversicherungen mit Selbstbeteiligung?

Selbstbeteiligungen sind bei vielen Versicherungsarten möglich und manchmal sogar notwendig. Die Prämien bleiben mit Hilfe der Selbstbeteiligung bezahlbar und das ist meist im Interesse der Kunden.

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Fazit

Das Thema Elementarschadenversicherung ist umstritten, denn während einige Immobilienbesitzer Wert auf eine solche Zusatzversicherung legen, sind andere der Meinung, dass es sich um eine unnötige Versicherung handelt. Im Grunde kommt es immer auf den Einzelfall an und eine pauschale Aussage, wie sinnvolle eine solche Versicherung ist, sollte man nicht treffen. Wichtig ist, dass Sie eine Elementarschadenversicherung nur in Kombination mit einer Haus- und Wohngebäudeversicherung abzuschließen ist. Achten Sie auf die Leistungen, damit Sie am Ende nicht ohne Versicherungsschutz dastehen.

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