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Energieausweis: die wichtigsten Infos für Eigentümer, Mieter und Käufer – Die Energieeffizienz eines Wohngebäudes lässt sich mit dem Energieausweis nachlesen


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Das Thema der Energieausweise ist inzwischen umfangreich, denn diese speziellen Ausweise sorgen für die Vergleichbarkeit von Immobilien. Nicht nur der Käufer erkennt z.B.  auf einen Blick, wie hoch der Verbrauch und demnach auch die Energiekosten sind. Auch der Mieter hat einen guten Einblick, aber leider ist das nicht immer leicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Energieausweis handelt es sich im Grunde um einen Steckbrief des Gebäudes, denn er zeigt die Energieeffizienz transparent an.
  • Jede Person, die mit Immobilien zu tun hat, kenn einen Energieausweis. Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet den Ausweis bei Neuvermietung oder Eigentümerwechsel zur Verfügung zu stellen. Dadurch können Mieter und Käufer die Nebenkosten besser einschätzen.
  • Sie erhalten Informationen über die Ausstellung des Energieausweises und geben Tipps, worauf Sie bei der Ausstellerauswahl achten müssen.

Was ist der Energieausweis?

Bei dem Energieausweis handelt es sich um einen wichtigen Steckbrief über das Wohngebäude. Er gibt nämlich die Energieeffizienz des Hauses an. 

Mit Hilfe von verschiedenen Kennziffern wird ein genaues Bild der Energieeffizienz vermittelt. In dem Dokument stehen aber auch Empfehlungen rund um eine kostengünstige Modernisierung. Lesen Sie daher alle Informationen rund um den Inhalt des Energieausweises in einem anderen Artikel.

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Wann benötigen Sie den Energieausweis?

Ein Hausbesitzer ist nicht automatisch verpflichtet einen Energieausweis auszustellen, Dies gilt selbst dann, wenn einige Anbieter anderer Ansicht sind.

Sie brauchen den Ausweis jedenfalls nicht, wenn Sie in einem eigenen, schon lange fertigen Haus wohnen.

Bauen Sie aber z.B. ein neues Haus, dann sieht die Sache anders aus. Sie müssen sich in diesem Fall einen Energieausweis ausstellen lassen. Oder Sie sind z.B. ein Eigentümer von Bestandsimmobilien, dann brauchen Sie das Dokument auch. Vor allen Dingen, wenn Sie die Wohnung oder das Haus vermieten oder verkaufen wollen. Käufer und Neu-Mieter haben jedenfalls ein Recht auf den Energieausweis. Anhand des Ausweises erhalten sie alle Informationen rund um die Energieeffizienz des Hauses.

Sie müssen zudem einen Energieausweis haben, wenn Sie das Gebäude gründlich sanieren wollen und dabei einer energetische Gesamtbilanzierung durchführen wollen. Die Gesamtbilanzierung wird daher nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz, kurz auch GEG, gemacht.

In einem zusätzlichen Artikel finden Sie alle Informationen rund um den Energieausweis. Dort steht z.B., wer ihn braucht und worauf Sie als Eigenheimbesitzer achten müssen.

Die Arten der Energieausweise

Grundsätzlich gibt es inzwischen Bedarfs- und Verbraucherausweise. Beide Arten jedoch führen meist zu unterschiedlichen Einschätzungen zum Thema Energiestandard.

Das liegt z.B. daran, dass die Daten auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden. Zudem findet meist eine andere Berechnung statt und das Ergebnis sind dann unterschiedliche Angaben. Die Bedarfsausweise sind in der Regel kostenintensiver als ein Verbrauchsausweis. Aber dafür haben sie auch eine höhere Aussagekraft. Alle Arten der Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig.

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Die Energiekennziffern

Die Energiekennziffern sorgen für einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit der Gebäude und zwar in ganz Deutschland.

Allerdings erlauben sie keinen unmittelbaren Rückschluss auf den Energieverbrauch oder die Energiekosten, die Sie zu erwarten haben. Der Energieverbrauch und die Energiekosten hängen jedenfalls von vielen verschiedenen Faktoren ab. Diese spielen allerdings für die Ausweiserstellung keine Rolle.

Der Zeitraum zwischen 2007 und Oktober 2020 stellt die Basis für die Energieausweise. Die gültige Version der Energiesparverordnung wird dafür herangezogen. Seit November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz, aber es gibt eine Ausnahme. Sie wollen z.B. eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten? Dann gilt bis Mai 2021 immer noch die Energiesparverordnung von 2014 für die Erstellung des Energieausweises.

Die Energieeinsparungsverordnung wurde inzwischen mehrfach überarbeitet. Daher ist es sehr schwer, die neuen Energieausweise mit den älteren Ausweisen zu vergleichen. Die Kennziffern werden anhand der geltenden EnEV anders bewertet und das zeigt sich an dem Farbband und der Einordnung des Hauses in die Energieeffizienzklassen (A+ bis H).

Viele Gebäude sind z.B. in den älteren Ausweisen deutlich besser bewertet worden als in den neuen Ausweisen. Aus dem Grund spielt bei einem Vergleich auch das Ausstellungsdatum des Ausweises eine wichtige Rolle. Der sogenannte Endenergiebedarf eines Gebäudes ist eine wichtige Kennziffer und wird nicht nur bei den neuen Ausweisen nach einer Methode berechnet, sondern auch bei den älteren. Auf Seite 2, unterhalb des Bandtachos ist der Zahlenwert in den Bedarfsausweisen zu finden.

Ausweisaussteller finden

Es gibt Unternehmen, die mit Hilfe eines Energieausweises eine schnelle Mark machen wollen. 

Achten Sie bei der Suche nach einem seriösen Anbieter immer darauf, dass die Person eine besondere Qualifikation hat. Nur dann darf sie z.B. einen Energieausweis ausstellen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Energieausweis

1. Welcher Energieausweis ist notwendig?

Jedes Gebäude, das nach 1965 und davor errichtet wurde, muss inzwischen einen Energieausweis haben. Seit dem 1. Oktober 2018 muss daher jedes Gebäude einen Bedarfsausweis haben und dieser ist Pflicht.

2. Wer stellt den Energieausweis aus?

Nach dem Gebäudeenergiegesetz dürfen nur Personen mit besonderen Aus- und Weiterbildungen einen Energieausweis ausstellen. Dazu gehören Ingenieure, Physiker, Architekten und Handwerker.

3. Hausverkauf – welchen Energieausweis brauche ich?

Die Entscheidung welche Art eines Energieausweises Sie vorlegen müssen, hängt von der Immobilie selber ab. Einen bedarfsorientierten Energieausweis brauchen Sie, wenn Sie ein energetisch unsaniertes Haus mit vier Wohneinheiten haben. Ansonsten reicht der Verbrauchsausweis vollkommen aus.

4. Kann der Schornsteinfeger einen Energieausweis ausstellen?

Der Schornsteinfeger hat die Qualifikation einen Energieausweis auszustellen und spart dem Hauseigentümer eine Menge Arbeit, denn er braucht niemanden suchen.

5. Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis belaufen sich zwischen 50 und 100 Euro für ein Einfamilienhaus, aber für ein Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten müssen Sie mit Kosten von bis zu 250 Euro rechnen.

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Fazit

Der Energieausweis ist ein Dokument, welches für die Energieeffizienz eines Hauses von großer Bedeutung ist. Die Ausstellung übernimmt eine qualifizierte Person wie ein Architekt oder sogar der Schornsteinfeger. Die Kosten liegen zwischen 50 Euro und 250 Euro und hängen von der Größe des Hauses ab. Heute ist ein Energieausweis für jedes Wohngebäude Pflicht und muss dem Mieter oder dem Käufer ausgehändigt werden.

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