Zuschuss | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:11:14 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Zuschuss | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was kostet eine professionelle Zahnreinigung und was bezahlt die Krankenkasse? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-kostet-eine-professionelle-zahnreinigung-und-was-bezahlt-die-krankenkasse/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-kostet-eine-professionelle-zahnreinigung-und-was-bezahlt-die-krankenkasse/#respond Fri, 13 May 2022 09:11:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65875 Sicherlich ist Ihnen schon aufgefallen, dass die Kosten für die professionelle Zahnreinigung unterschiedlich sind. Hier erfahren Sie nun, welcher Kostenrahmen in den Augen der Berufsaufsicht für annehmbar gehalten wird. Die Kosten der PZR Da es

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Sicherlich ist Ihnen schon aufgefallen, dass die Kosten für die professionelle Zahnreinigung unterschiedlich sind. Hier erfahren Sie nun, welcher Kostenrahmen in den Augen der Berufsaufsicht für annehmbar gehalten wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für die PZR variieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sagt, dass diese in den Praxen zwischen 80 und 120 Euro liegen.
  • Seit 2012 gibt es in der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte eine Abrechnungsziffer für die Zahnreinigung. Diese rechtet der Zahnarzt ab.
  • Erhalten Sie Pauschalpreise oder gar Billigangebote, so sind diese nicht zulässig. Der Arzt orientiert sich beim Preis eher am Zeitaufwand und der Schwierigkeit.
  • Bitten Sie um einen Kostenvoranschlag, um die Preise vorab zu vergleichen.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie einen Zuschuss bezahlt.

Die Kosten der PZR

Da es sich bei der professionellen Zahnreinigung um keine Kassenleistung handelt, ist diese von Ihnen privat zu bezahlen.

Abhängig von Aufwand, Region und Praxis können die Kosten variieren. Jedoch sind manche Krankenkassen gewillt, einen Zuschuss zu zahlen oder die Leistung im Bonusprogramm abstempeln zu lassen. Sofern Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, fragen Sie, ob diese sich auch beteiligt. Manche tragen die Kosten sogar komplett. Die professionelle Zahnreinigung ist in der privaten Gebührenordnung der Zahnärzte gelistet. Somit muss Ihr Zahnarzt für die Behandlung die Ziffer 1040 abrechnen. Diese beläuft sich pro Zahn auf 1,57 Euro.

Sofern der 2,3fache Satz abgerechnet ist, was für eine durchschnittliche Behandlung steht, zahlen Sie für die PZR 3,62 Euro pro Zahn. Handelt es sich um den 3,5fachen Satz sind es 5,51 Euro.

Den erhöhten Aufwand muss der Zahnarzt begründen und es gibt hier viele Gründe. So zum Beispiel anatomische Besonderheiten, stark haftende Zahnbeläge, ein festsitzender Zahnersatz oder ein Würgereiz des Patienten. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist jedoch ein Preis zwischen 80 bis 120 Euro angemessen. Sogar der IGeL-Monitor setz hierfür etwa 120 Euro an. Es können durchaus aber auch Kosten von mehr als 150 Euro sein.

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Das ist verboten

Laut eines Urteils des Verfassungsgerichtes Münster sind Jahrespauschalen für ein ganzes Paket an professionellen Zahnreinigungen nicht erlaubt (Az. 19 K 1242/12.T, März 2016).

Ferner sind Rabatte sowie Schnäppchenangebote verboten und hiergegen geht die Zahnärztekammer auch vor.
In der GOZ-Nummer 1040 sind die Entfernung des Belags, die Zwischenraumreinigung, die Politur und die Fluoridbehandlung inbegriffen. Somit darf der Arzt diese Dinge nicht über gesonderte GOZ-Nummern abrechnen.

Bekommen Sie jedoch eine Behandlung, die mehr umfasst als nur die PZR, so darf er dies auch berechnen. Zum Beispiel eine Fissurenversiegelung, die Belagentfernung unterhalb des Zahnfleisches oder das Polieren von Füllungsrändern. Jedoch gab es für die Belagentfernung unterhalb des Zahnfleisches schon ein Gerichtsurteil. Hier ist die Lage schwierig, denn mal ist es zulässig und mal nicht. (OVG NRV, Az.: 1 A 477/13 und VG Stuttgart, Az.: 3 K 3921/12). Sofern die Beläge klinisch nicht zu sehen sind und so im Zahnfleisch liegen, dass Sie sie nicht erreichen, darf Sie auch nur der Zahnarzt entfernen.

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Darauf sollten Sie achten

Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass die PZR nicht immer ausrechend gründlich durchgeführt wird.

Im Schnitt dauert die Behandlung zwischen 45 bis 60 Minuten. Am Anfang stehen die Entfernung der Beläge und die Reinigung des Zahnfleischrandes. Die Instrumente und Produkte können hier variieren. Danach kommen die Zahnpolitur und am Ende eine Fluoridbehandlung. Auch ist eine Beratung zur Mundhygiene wichtig.

Deshalb: Erkundigen Sie sich, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und ob auch alle notwendigen Schritte durchgeführt werden.

Sofern Sie nicht sicher sind, ob die Kosten angemessen sind, machen Sie bei anderen Zahnärzten einen Preisvergleich. Auch die Zahnärztekammer kann Ihnen helfen. Auf jeden Fall muss der Arzt Sie noch vor der Behandlung über die Kosten informieren (§ 630c Abs.3 BGB).

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was kostet eine professionelle Zahnreinigung? – Damit müssen Sie rechnen

1. Muss mein Zahnarzt mit einen Kostenvoranschlag machen?

Er muss Sie über die Kosten auf jeden Fall informieren und hierfür dürfen Sie auf einen Kostenvoranschlag bestehen.

2. Habe ich Bedenkzeit, wenn ich den Kostenvoranschlag habe?

Natürlich dürfen Sie erst Preise vergleichen und überlegen. Da der Zahnarzt die Ziffern der GOZ abrechnet, wird sich am Kostenvoranschlag auch nicht ändern.

3. Ich habe sehr enge Zahnzwischenräume. Ist es rechtens, dass der Zahnarzt einen erhöhten Satz abrechnet?

Sofern er wegen der engen Zahnzwischenräume länger braucht und es die Arbeit erschwert, so darf er dies bei dem erhöhten Satz auch angeben.

4. Muss ich die PZR wirklich jährlich machen?

Sie entscheiden, wie oft Sie diese machen möchten. Jedoch ist es ratsam, diese jährlich zu machen. Je länger Sie warten, umso höher ist das Risiko, dass die nächste Behandlung mehr Zeit in Anspruch nimmt.

5. Mein Arzt macht immer Pauschalpreise. Ist das nicht erlaubt?

Erlaubt ist es nicht und Sie sollten hier auch aufpassen, ob Sie für die Behandlung dann nicht sogar zu viel bezahlen.

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Fazit

Auch wenn die Kosten für die PZR teuer erscheinen mögen, so sind sie durchaus angemessen. Fragen Sie doch bei Ihrer Krankenkasse, ob diese sich an den Kosten beteiligt. Sofern Sie eine private Zahnzusatzversicherung haben, lohnt es sich, auch dort zu fragen. Manche übernehmen die Kosten sogar ganz.

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BAföG – Staatliche Förderung für Studierende sorgt für finanzielle Sicherheit https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bafoeg-staatliche-foerderung-fuer-studierende-sorgt-fuer-finanzielle-sicherheit/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bafoeg-staatliche-foerderung-fuer-studierende-sorgt-fuer-finanzielle-sicherheit/#respond Mon, 21 Jun 2021 10:04:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63910 Studierende aus einkommensschwachen Familien haben die Möglichkeit eine Förderung vom Staat zu bekommen. Die Forderungshöhe hängt nicht nur von dem Einkommen der Eltern, sondern auch von dem eigenen Vermögen ab. Alles im Leben kostet Geld

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Studierende aus einkommensschwachen Familien haben die Möglichkeit eine Förderung vom Staat zu bekommen. Die Forderungshöhe hängt nicht nur von dem Einkommen der Eltern, sondern auch von dem eigenen Vermögen ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie sollten zuerst prüfen, ob Sie eine staatliche Förderung bekommen, wenn Ihre Eltern Sie finanziell nicht unterstützen können.
  • Das Einkommen der Eltern und das eigene Vermögen ist für die Höhe und die Möglichkeit des BAföG verantwortlich.
  • 50% der BAföG-Summe wird als Zuschuss gewährt und die anderen 50% werden als zinsloses Darlehen gewährt, so dass es nach der Förderung zurückzuzahlen ist.
  • Damit Sie BAfÖG bekommen, müssen Sie nach dem 4.Semester einen Studienleistungsnachweis erbringen. Die Förderung des Staates fällt weg, wenn der Studierende nicht genügend Credit Points erreicht.

Alles im Leben kostet Geld und dazu gehören nicht nur Miete und Strom, sondern auch Kleidung, Bücher, Nahverkehr und Essen. Im Schnitt geben Studierende 819 Euro im Monat für den eigenen Lebensunterhalt aus. Dieses Ergebnis hat das Deutsche Studienwerk bei der jüngsten Sozialerhebung erhalten. Inzwischen haben sich die Ausgaben mit Sicherheit erhöht, denn gerade in den Großstädten steigen die Mieten immer weiter an.

Die Eltern können das Studium des Kindes nicht immer finanzieren und aus dem Grund müssen Sie eine andere Quelle für Geld finden. Der erste Weg bietet sich mit dem BAföG-Amt an.

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BAföG ist Unterstützung vom Staat

In der Regel können 8 von 10 Studierenden von den Eltern unterstützt werden und dieser finanzielle Zuschuss liegt im Schnitt bei 541 Euro im Monat. 

Diese Zahl zeigt, dass mit dem Elternunterhalt das Studium in der Regel nicht zu finanzieren ist. Aus dem Grund müssen Studierende schauen, dass Sie auch Geld aus anderen Mitteln bekommen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG ist dafür eine wichtige Säule.

Nach Auskunft des Studentenwerkes erhielten im Jahr 2016 18% der Studenten eine staatliche Förderung und das ist kein hoher Wert. Der Wert wird mit Sicherheit steigen, wenn die Voraussetzungen für die Förderung bekannt gemacht werden.

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Der Anspruch auf BAföG

Verschiedene Personenkreise haben Anspruch auf die staatliche Förderung und dazu gehören Studierende

  • mit einer deutschen Staatsbürgerschaft oder eine einer dauerhaften Bleibeperspektive
  • die mit Beginn des Studiums unter 30 Jahre als sind
  • ein förderfähiges Fach studieren.

Es können auch ältere Studenten gefördert werden, aber dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen.

Die sogenannte Prüfung im Vorabverfahren (§ 46 Abs. 5 BAföG) bietet die Möglichkeit herauszufinden, ob eine Förderung prinzipiell möglich ist. Die Voraussetzungen werden vom Amt für Ausbildungsförderung geprüft, aber ein positiver Bescheid sagt Ihnen noch nicht, wie hoch das BAföG am Ende ist. Das zuständige Studentenwerk wird Ihnen hier weiterhelfen, denn sie stellen auch fest, ob eine elternunabhängige Förderung möglich ist.

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So funktioniert BAföG

Einkommensgrenzen und Regelstudienzeit sind entscheidend für die staatliche Förderung, so dass nicht nur das Einkommen der Eltern, sondern auch das eigene Vermögen mit eingerechnet werden.

Ein Haushalt mit einem Durchschnittseinkommen konnten in der Vergangenheit keine staatliche Förderung bekommen, aber mit den neuen Reformen soll sich das ändern. Bis 2021 soll es zu einer schrittweisen Anhebung der Fördersumme kommen, aber auch die Einkommens- und Vermögensfreibeträge werden angepasst. Allerdings ist die Berechnung der Freibeträge kompliziert und die Familienkonstellation ist dafür mitverantwortlich.

Mit Hilfe des BAföG-Rechner des Studentenwerkes Göttingen können Sie eine erste Orientierung bekommen und wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Anspruch auf Förderung haben, dann stellen Sie einfach einen Antrag. Damit Sie einen ersten Eindruck bekommen, können Sie damit rechnen, dass Sie als Einzelkind verheirateter Eltern den Höchstsatz an Förderung erhalten, wenn ein Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr nicht überschritten wird. Eine staatliche Unterstützung ist eher unwahrscheinlich, wenn das Einkommen über 60.000 Euro liegt. Liegt das das gemeinschaftliche Bruttoeinkommen zwischen diesen Summen, dann müssen Sie mit Abzügen rechnen.

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Die BAföG-Höhe

Der BAföG-Höchstsatz für einen Studierenden mit eigenem Haushalt, inklusive 109 Euro Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung, liegt im Moment bei 855 Euro im Monat.

Lebt der Studierende aber immer noch im Haushalt der Eltern, dann wird der Satz auf 583 Euro im Monat gesenkt.

Der Höchstsatz soll bis August auf 861 Euro erhöht werden. Grundsätzlich wird die Förderung immer für ein Jahr gewährt und dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Förderung wird über die gesamte Regelstudienzeit gezahlt, aber nur 37% schließen ihr Studium auch innerhalb der Regelstudienzeit ab.

Das bedeutet, dass die Mehrheit der Studierenden am Ende ohne Förderung dasteht und meist die letzten Semester aus der eigenen Tasche finanzieren müssen. Aus dem Grund spielen Nebenjobs eine bedeutende Rolle.

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Kein BAföG ohne Studienleistung

Der Studierende muss die Ausbildung ordentlich durchziehen, um BAföG zu erhalten, denn das ist Voraussetzung für die Förderung.

Das BAföG-Amt verlangt meistens nach dem vierten Semester einen Nachweis über die Studienleistungen. In diesen Studienleistungen sind Credit Points oder ECTS-Punkte vorhanden. Anhand der Studienordnung wird deutlich, wie viele der Punkte zu erreichen sind.

Sie sollten sich die Anforderung vor Beginn des Studiums durchlesen, damit Sie am Ende keine bösen Überraschungen erleben. In der Regel sind zwischen 80 und 120 Punkte gefordert, so dass weniger Punkte zum Förderungsverlust führen. Die einzige Ausnahme sind spezielle Gründe, denn es gibt durchaus Gründe, die Verzögerungen oder schlechte Studienleistungen zur Folge haben.

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Der Aufschub des BAföG-Amtes

Es gibt Situationen, in denen der Studierende mehr Zeit für die Leistungsnachweise bekommt. Hier können Sie nachlesen, wann das BAföG-Amt ein Auge zudrückt.

  • Sie haben ein Modul oder eine Zwischenprüfung zum ersten Mal nicht bestanden (§48 Abs. 2 i. V. m. §15 Abs. 3 Nr. 1 bzw. 4 BAföG)
  • Es besteht eine Schwangerschaft oder es wird ein Kind unter 10 Jahren versorgt (§48 Abs. 2 i. V. m. §15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG)
  • Sie haben eine Krankheit (§48 Abs. 2 i. V. m. §15 Abs. 3 Nr.1 BAföG)
  • Es ist zu einem Verschulden der Hochschule gekommen (§48 Abs. 2 i. V. m. §15 Abs.3 Nr. 1 BAföG)

Kein Grund für eine Verlängerung ist:

  • die Teilnahme an einem Wettbewerb
  • eine außeruniversitäre Bildung
  • ein zeitraubender Nebenjob
  • die Pflege eines Angehörigen.

Einen Ausweg bietet der Studienkredit der KfW-Bank. Für viele Studierende wird es mächtig eng, wenn kein BAföG mehr fließt, aber eine Möglichkeit bietet der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

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Einen Kredit, auch ohne Schufa, bietet das belgische Unternehmen Victis Credit an. Auf der Suche nach einem Darlehen für ein neues Auto oder eine Umschuldung könnten Sie hier fündig werden. Doch wie seriös ist dieser Kreditgeber?

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BAföG nach dem Studium zurückzahlen

Beim BAföG handelt es sich um kein geschenktes Geld, denn 50% der Summe ist ein Zuschuss und die anderen 50% sind ein zinsloses Darlehen.

Das Darlehen müssen Sie zurückzahlen und die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende des BAföG-Bezugs. Das Datum des Examens spielt keine Rolle.

Die Standardrate für die Rückzahlung liegt seit April 2020 bei 130 Euro im Monat und nach 77 Monatsraten sind Sie dann schuldenfrei. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das Darlehen war. Im Grunde entspricht die Rückzahlung etwa einer Summe von 10.000 Euro und alles was über diese Summe geht wird Ihnen erlassen.

Wichtig:

In Zukunft haben Sie ein geringes Einkommen und können nur geringe Raten zahlen, dann ist das kein Problem. Nach 77 Monaten Zahlung ist Ihre Pflicht erfüllt, auch wenn Sie bis dahin keine 10.000 Euro zurückzahlen konnten. Sind Sie nicht in der Lage innerhalb von 20 Jahren die 77 Raten zu bezahlen, dann werden Ihnen die kompletten Restschulden erlassen.

Eine Verschiebung der Rückzahlung oder eine Verringerung der Raten ist nur auf Antrag möglich.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema BAföG

1. Wann ist man BAföG berechtigt?

Sie dürfen noch keinen Hochschulabschluss haben und wenn Sie einen Bachelor haben, dann können Sie die Förderung für für einen Master-Studiengang beantragen. Eine abgeschlossene Ausbildung ist kein Grund, dass Sie keine Förderung erhalten.

2. Wird mein Stiefvater mit in die Berechnungen einbezogen?

Die Mutter und der leibliche Vater müssen ihre Finanzen offenlegen, aber der Stiefvater nicht. Allerdings gilt das auch nur, wenn der Stiefvater das Kind nicht adoptiert hat. Nach einer Adoption muss auch er seine Finanzen offenlegen.

3. Wie hoch ist die Förderung im Monat?

Die Höhe der Förderung hängt von der finanziellen und persönlichen Situation ab. Im Moment liegt die Förderung im Monat zwischen 580 und 861 Euro.

4. Wo kann ich den BAföG-Antrag stellen?

Der BAföG-Antrag ist im Internet zu finden oder Sie wenden sich an die Hochschule.

5. Wie oft muss BAföG beantragt werden?

In der Regel muss die Förderung einmal im Jahr neu beantragt werden.

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Fazit

Das Studium ist das Ziel vieler junger Menschen, aber die finanzielle Belastung ist hoch. Meistens können die Eltern unterstützen, aber bei einkommensschwachen Familien ist das nicht möglich. BAföG ist eine staatliche Förderung für diese Familien. Durch einen Antrag und einer Prüfung des Einkommens können Studierende eine Art Zuschuss und ein zinsloses Darlehen erhalten. Nach Abschluss des Studiums muss 50% des Förderungsbetrags (10.000 Euro) zurückgezahlt werden.

Der Beitrag BAföG – Staatliche Förderung für Studierende sorgt für finanzielle Sicherheit erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Wohnungsanpassung: Veränderungen für ein angenehmeres Leben – Zuschuss von der Pflegekasse oder Förderkredit durch die KfW-Bank https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohnungsanpassung-veraenderungen-fuer-ein-angenehmeres-leben-zuschuss-von-der-pflegekasse-oder-foerderkredit-durch-die-kfw-bank/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohnungsanpassung-veraenderungen-fuer-ein-angenehmeres-leben-zuschuss-von-der-pflegekasse-oder-foerderkredit-durch-die-kfw-bank/#respond Wed, 20 Jan 2021 11:48:06 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60084 Alten- und behindertengerecht sind die wenigsten Wohnungen ausgestattet. Allerdings genügen meist schon kleine Veränderungen, um eine effektiv bessere Nutzung möglich machen. Das Leben in den eigenen vier Wänden lässt sich auch schon mit wenigen Handgriffen

Der Beitrag Wohnungsanpassung: Veränderungen für ein angenehmeres Leben – Zuschuss von der Pflegekasse oder Förderkredit durch die KfW-Bank erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Alten- und behindertengerecht sind die wenigsten Wohnungen ausgestattet. Allerdings genügen meist schon kleine Veränderungen, um eine effektiv bessere Nutzung möglich machen. Das Leben in den eigenen vier Wänden lässt sich auch schon mit wenigen Handgriffen erleichtern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegebedürftige erhalten für die Wohnungsanpassungen Leistungen von der Pflegeversicherung und beantragen einfach die entsprechenden Zuschüsse.
  • Möglichkeiten zur Wohnungsanpassung und zur Finanzierung bieten die Wohnungsberatungsstellen vor Ort.
  • Pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen beantragen unterschiedliche Baudarlehen, neben den normalen Zuschüssen durch die Pflegekasse.

Die Wohnung oder z.B. auch das Haus hat viele Tücken. Diese sind allerdings auf Anhieb oftmals nicht deutlich sichtbar. So könnte z.B. der Boden rutschig sein, der Duscheinstieg viel zu hoch oder vielleicht besitzen auch einige Treppen kein Geländer. Es handelt sich folglich zwar nur um kleine Mängel, aber die eigenen vier Wände werden durch sie zum Hindernisparcours. Angst und Unsicherheit sorgen dafür, dass sich viele Menschen mit den kleinen Stolperfallen abfinden. Insbesondere die hohen finanziellen Ausgaben schrecken oftmals ab. Einige Probleme sind allerdings mit sehr wenig Aufwand und geringen Kosten zu beseitigen.

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Zuschuss der Pflegeversicherung

Die Wohnungsberatungsstelle ist eine gute Anlaufstelle, um sich Informationen rund um den Umbau und deren Möglichkeiten zu bekommen.

Die Wohnberatung ist auch für Menschen mit Demenz geeignet, denn die Berater helfen dabei, die Wohnungen dieser Menschen sicherer zu machen und übersichtlich zu gestalten. Aber die Berater erarbeiten nicht nur konkrete Lösungen, sondern sie informieren auch über die Finanzierung und welche Zuschüsse möglich sind.

Sie als Pflegebedürftiger stellen einen Antraf auf Zuschuss für eine Verbesserung des Wohnumfeldes bei der Pflegekasse. Dies gilt für den Fall, wenn Sie schon Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen. Auch Pflegebedürftige, die nur einen Pflegegrad 1 haben, haben die Möglichkeit seit dem 1. Januar 2017 einen Antrag auf Wohnraumanpassung zu stellen. Diese Chance haben Sie auch, wenn Sie kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bekommen.

Das Vorhaben wird von der Pflegeversicherung inzwischen mit bis zu 4.000 Euro unterstützt. Bei einer Wohngemeinschaft, in der mehrere Pflegebedürftige zusammen leben, ist sogar ein Zuschuss von z.B. maximal 16.000 Euro drin. Neu errichtete ambulant betreute Wohngemeinschaften bekommen eine zusätzliche Förderung, um die Wohnungen umzubauen. Pro Person ist daher ein Zuschuss von 2.500 Euro möglich – für eine Wohngruppe sogar bis zu 10.000 Euro.

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Die verschiedenen Baudarlehen

Pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen haben die Möglichkeit ein Baudarlehen zu beantragen, zusätzlich zu den Zuschüssen der Pflegekasse.

Für Eigentümer und Mieter bietet sich eine Möglichkeit für den Umbau z.B. mit Hilfe eines Kredits an. Dazu bietet die KfW Förderbank etwa das Programm „Altersgerecht umbauen“ an. Dadurch wird die Modernisierung finanziert, damit die Wohnungen barrierefrei werden. Für eine Wohneinheit stehen inzwischen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung gibt es sogar für ein umgerüstetes Wohngebäude. Abgewickelt wird der Kredit über die Hausbank und Experten raten zu einer Kombination mit anderen KfW-Förderprogrammen. Entweder wird ein Investitionszuschuss oder ein Kredit  gewährt und wer ein Wohngebäude zur eigenen Nutzung kauft, der bekommt noch weitere Förderungen.

Für Menschen mit Behinderungen gibt es die „Eingliederungshilfe“, die zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung gedacht ist. Mit Hilfe der Eingliederungshilfe wird die Wohnung an die Bedürfnisse des Bewohners angepasst und diese Förderung ist einkommens- und vermögensabhängig. Auskunft über die Förderung liefert der örtliche Sozialhilfeträger.

Die Wohnungsberatungsstellen prüfen Kostenvoranschläge, begleiten die Vorhabensumsetzung und helfen Bei Problemen, die mit Kostenträgern oder Vermietern aufkommen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wohnungsanpassung

1. Was ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

Die Maßnahmen in der Wohnung bezeichnet man als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder auch als Wohnraumanpassung. Es gibt demzufolge mittlerweile Förderungen durch Banken oder Zuschüsse der Pflegekasse. Mit deren Hilfe verbleiben die Menschen in Ihrem gewohnten Umfeld und verbessern die Gegebenheiten.

2. Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse zahlt in erster Linie die Leistungen rund um die Pflege und Betreuung. Aber auch für den Umbau der Wohnung oder des Hauses ist die Pflegekasse teilweise zuständig. Mit speziellen Förderungen lässt sich die Wohnung mit kleinen finanziellen Mitteln schnell zu einem Umfeld umbauen, in der auch ein Pflegebedürftiger leben kann.

3. Was zahlt die Pflegekasse für den Umbau des Bads?

Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für den Umbau eines Badezimmers. Grundvoraussetzung ist eine anerkannte Pflegestufe. Wenn mehrere bezugsberichtige Personen in einem Haushalt leben, dann steht jeder Person ein Zuschuss in 4.000 Euro Höhe zu. Im Höchstfall kann ein Hausstand bis zu 16.000 Euro für den Badumbau bekommen.

4. Was kostet ein behindertengerechtes Bad?

Die Gesamtkosten für ein behindertengerechtes Badezimmer, das barrierefrei und ausreichend groß ist, kostet aus diesem Grund etwa um die 8.000 Euro.

5. Was kostet ein begehbare Dusche?

Der Einbau einer begehbaren Dusche ist nicht so teuer wie der Umbau des gesamtes Badezimmers, aber die Duschtasse wird eingepasst, die Fliesen neu verlegt und die Duschwand wird angepasst. Zusammen erreichen Sie nur für das Material bestimmt um die 2.000 Euro und dazu kommen noch die Arbeitsstunden der Handwerker.

Spam-Mails AOK Bundesverband_Logo
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fazit

Behinderte, pflegebedürftige und alte Menschen brauchen ein Zuhause, indem sie sich wohlfühlen und sich unbeschwert bewegen können. Leider sind die meisten Wohnungen und Häuser nicht auf die Bedürfnisse dieser Personengruppen abgestimmt, so dass mit der Zeit ein Umbau stattfinden muss. Personen, die mindestens den Pflegegrad 1 haben, haben die Möglichkeit einen Zuschuss bei der Pflegekasse zu bekommen. Dieser liegt inzwischen bei 4.000 Euro für eine Person. Es gibt aber auch Kredite, die z.B. für die Umbaumaßnahmen geeignet sind. Die KfW-Bank bietet Förderungen zum Wohnungsumbau an. Für einen Haushalt mit mehreren Personen steht jeder Person ein Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro zu, höchstens 16.000 Euro sind möglich. Wenden Sie sich an einen entsprechenden Berater und nutzen Sie Ihre Möglichkeiten.

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