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Wohnungsanpassung: Veränderungen für ein angenehmeres Leben – Zuschuss von der Pflegekasse oder Förderkredit durch die KfW-Bank


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Alten- und behindertengerecht sind die wenigsten Wohnungen ausgestattet. Allerdings genügen meist schon kleine Veränderungen, um eine effektiv bessere Nutzung möglich machen. Das Leben in den eigenen vier Wänden lässt sich auch schon mit wenigen Handgriffen erleichtern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegebedürftige erhalten für die Wohnungsanpassungen Leistungen von der Pflegeversicherung und beantragen einfach die entsprechenden Zuschüsse.
  • Möglichkeiten zur Wohnungsanpassung und zur Finanzierung bieten die Wohnungsberatungsstellen vor Ort.
  • Pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen beantragen unterschiedliche Baudarlehen, neben den normalen Zuschüssen durch die Pflegekasse.

Die Wohnung oder z.B. auch das Haus hat viele Tücken. Diese sind allerdings auf Anhieb oftmals nicht deutlich sichtbar. So könnte z.B. der Boden rutschig sein, der Duscheinstieg viel zu hoch oder vielleicht besitzen auch einige Treppen kein Geländer. Es handelt sich folglich zwar nur um kleine Mängel, aber die eigenen vier Wände werden durch sie zum Hindernisparcours. Angst und Unsicherheit sorgen dafür, dass sich viele Menschen mit den kleinen Stolperfallen abfinden. Insbesondere die hohen finanziellen Ausgaben schrecken oftmals ab. Einige Probleme sind allerdings mit sehr wenig Aufwand und geringen Kosten zu beseitigen.

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Zuschuss der Pflegeversicherung

Die Wohnungsberatungsstelle ist eine gute Anlaufstelle, um sich Informationen rund um den Umbau und deren Möglichkeiten zu bekommen.

Die Wohnberatung ist auch für Menschen mit Demenz geeignet, denn die Berater helfen dabei, die Wohnungen dieser Menschen sicherer zu machen und übersichtlich zu gestalten. Aber die Berater erarbeiten nicht nur konkrete Lösungen, sondern sie informieren auch über die Finanzierung und welche Zuschüsse möglich sind.

Sie als Pflegebedürftiger stellen einen Antraf auf Zuschuss für eine Verbesserung des Wohnumfeldes bei der Pflegekasse. Dies gilt für den Fall, wenn Sie schon Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen. Auch Pflegebedürftige, die nur einen Pflegegrad 1 haben, haben die Möglichkeit seit dem 1. Januar 2017 einen Antrag auf Wohnraumanpassung zu stellen. Diese Chance haben Sie auch, wenn Sie kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bekommen.

Das Vorhaben wird von der Pflegeversicherung inzwischen mit bis zu 4.000 Euro unterstützt. Bei einer Wohngemeinschaft, in der mehrere Pflegebedürftige zusammen leben, ist sogar ein Zuschuss von z.B. maximal 16.000 Euro drin. Neu errichtete ambulant betreute Wohngemeinschaften bekommen eine zusätzliche Förderung, um die Wohnungen umzubauen. Pro Person ist daher ein Zuschuss von 2.500 Euro möglich – für eine Wohngruppe sogar bis zu 10.000 Euro.

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Die verschiedenen Baudarlehen

Pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen haben die Möglichkeit ein Baudarlehen zu beantragen, zusätzlich zu den Zuschüssen der Pflegekasse.

Für Eigentümer und Mieter bietet sich eine Möglichkeit für den Umbau z.B. mit Hilfe eines Kredits an. Dazu bietet die KfW Förderbank etwa das Programm „Altersgerecht umbauen“ an. Dadurch wird die Modernisierung finanziert, damit die Wohnungen barrierefrei werden. Für eine Wohneinheit stehen inzwischen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung gibt es sogar für ein umgerüstetes Wohngebäude. Abgewickelt wird der Kredit über die Hausbank und Experten raten zu einer Kombination mit anderen KfW-Förderprogrammen. Entweder wird ein Investitionszuschuss oder ein Kredit  gewährt und wer ein Wohngebäude zur eigenen Nutzung kauft, der bekommt noch weitere Förderungen.

Für Menschen mit Behinderungen gibt es die „Eingliederungshilfe“, die zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung gedacht ist. Mit Hilfe der Eingliederungshilfe wird die Wohnung an die Bedürfnisse des Bewohners angepasst und diese Förderung ist einkommens- und vermögensabhängig. Auskunft über die Förderung liefert der örtliche Sozialhilfeträger.

Die Wohnungsberatungsstellen prüfen Kostenvoranschläge, begleiten die Vorhabensumsetzung und helfen Bei Problemen, die mit Kostenträgern oder Vermietern aufkommen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wohnungsanpassung

1. Was ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

Die Maßnahmen in der Wohnung bezeichnet man als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder auch als Wohnraumanpassung. Es gibt demzufolge mittlerweile Förderungen durch Banken oder Zuschüsse der Pflegekasse. Mit deren Hilfe verbleiben die Menschen in Ihrem gewohnten Umfeld und verbessern die Gegebenheiten.

2. Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse zahlt in erster Linie die Leistungen rund um die Pflege und Betreuung. Aber auch für den Umbau der Wohnung oder des Hauses ist die Pflegekasse teilweise zuständig. Mit speziellen Förderungen lässt sich die Wohnung mit kleinen finanziellen Mitteln schnell zu einem Umfeld umbauen, in der auch ein Pflegebedürftiger leben kann.

3. Was zahlt die Pflegekasse für den Umbau des Bads?

Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für den Umbau eines Badezimmers. Grundvoraussetzung ist eine anerkannte Pflegestufe. Wenn mehrere bezugsberichtige Personen in einem Haushalt leben, dann steht jeder Person ein Zuschuss in 4.000 Euro Höhe zu. Im Höchstfall kann ein Hausstand bis zu 16.000 Euro für den Badumbau bekommen.

4. Was kostet ein behindertengerechtes Bad?

Die Gesamtkosten für ein behindertengerechtes Badezimmer, das barrierefrei und ausreichend groß ist, kostet aus diesem Grund etwa um die 8.000 Euro.

5. Was kostet ein begehbare Dusche?

Der Einbau einer begehbaren Dusche ist nicht so teuer wie der Umbau des gesamtes Badezimmers, aber die Duschtasse wird eingepasst, die Fliesen neu verlegt und die Duschwand wird angepasst. Zusammen erreichen Sie nur für das Material bestimmt um die 2.000 Euro und dazu kommen noch die Arbeitsstunden der Handwerker.

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Fazit

Behinderte, pflegebedürftige und alte Menschen brauchen ein Zuhause, indem sie sich wohlfühlen und sich unbeschwert bewegen können. Leider sind die meisten Wohnungen und Häuser nicht auf die Bedürfnisse dieser Personengruppen abgestimmt, so dass mit der Zeit ein Umbau stattfinden muss. Personen, die mindestens den Pflegegrad 1 haben, haben die Möglichkeit einen Zuschuss bei der Pflegekasse zu bekommen. Dieser liegt inzwischen bei 4.000 Euro für eine Person. Es gibt aber auch Kredite, die z.B. für die Umbaumaßnahmen geeignet sind. Die KfW-Bank bietet Förderungen zum Wohnungsumbau an. Für einen Haushalt mit mehreren Personen steht jeder Person ein Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro zu, höchstens 16.000 Euro sind möglich. Wenden Sie sich an einen entsprechenden Berater und nutzen Sie Ihre Möglichkeiten.

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