Arbeitslosengeld | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:54:18 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Arbeitslosengeld | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Krankengeld: Ab wann Sie es bekommen und wie Sie es beantragen – lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sorgen für regelmäßige Krankengeldzahlungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankengeld-ab-wann-sie-es-bekommen-und-wie-sie-es-beantragen-lueckenlose-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen-sorgen-fuer-regelmaessige-krankengeldzahlungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankengeld-ab-wann-sie-es-bekommen-und-wie-sie-es-beantragen-lueckenlose-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen-sorgen-fuer-regelmaessige-krankengeldzahlungen/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:54:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63343 Die gesetzliche Krankenkasse springt ein, wenn Sie aufgrund einer längeren Krankheitsphase nicht arbeiten können und der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlt. Allerdings sorgt die Zahlung von Krankengeld immer wieder für Ärger und aus dem Grund

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Die gesetzliche Krankenkasse springt ein, wenn Sie aufgrund einer längeren Krankheitsphase nicht arbeiten können und der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlt. Allerdings sorgt die Zahlung von Krankengeld immer wieder für Ärger und aus dem Grund haben wir alle wichtigen Informationen zusammengetragen, so dass Sie wissen, was passiert, wenn Sie mehrere Wochen krank sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und die Höhe richtet sich nach dem regelmäßigen Einkommen. In der Regel liegt das Krankengeld bei 70% des Bruttogehalts, aber es gibt weitere Einschränkungen.
  • In der Regel zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen den Lohn weiterhin und ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse, denn dann fällt der Arbeitgeber raus.
  • Nicht jeder Verbraucher hat Anspruch auf Krankengeld. Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I haben Anspruch, aber Selbstständige müssen sich eigenständig um eine entsprechende Absicherung kümmern.

Wer bekommt Krankengeld?

In Deutschland bekommt nicht jeder Verbraucher Krankengeld, wenn er mehr als sechs Wochen krank ist.

Das Krankengeld wird gezahlt für Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld 1. Sie können kein Krankengeld beantragen, wenn Sie Student sind. Selbst, wenn Sie versicherungsfrei einen Job ausüben, um sich das Studium zu finanzieren, haben Sie keinen Anspruch. Anders sieht es aus, wenn Sie mehr Zeit für die Arbeit aufbringen und weniger für das Studium. Das heißt, wenn Sie den Job als Hauptbeschäftigung ausführen und entsprechend versichert sind, dann haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Eine wichtige Frage dabei ist die Zeit, denn Sie müssen mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Sie erhalten kein Krankengeld, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder eine Berufskrankheit haben. In einem solchen Fall kommt die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft in Frage.

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Der Anspruch auf Krankengeld

Sie haben als Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, sobald der Arzt Ihnen eine Krankschreibung ausstellt.

Das gilt nicht nur bei einer Krankschreibung über den Arzt, sondern auch ab dem ersten Tag für einen stationären Krankenhausaufenthalt oder eine Vorsorge- oder Reha-Einrichtung. Sie können sogar Krankengeld bekommen, wenn Sie ein krankes Kind betreuen, aber das ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Während der ersten sechs Krankheitswochen haben die meisten Arbeitnehmer Anspruch aus Lohnfortzahlung und erst ab der siebten Woche springt die Krankenkasse ein und es kommt zur Zahlung von Krankengeld.

Voraussetzungen für das Krankengeld

Die Krankmeldung durch den behandelnden Arzt wird in der Regel „gelber Schein“ oder „Attest“ genannt, aber eigentlich handelt es sich um eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Sie sind verpflichtet

  • Ihrem Arbeitgeber umgehend mitzuteilen, dass Sie krankgeschrieben sind. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen, wenn Sie länger als drei Tage am Stück krank sind. Das Attest muss spätestens am vierten Tag der Krankheit eingereicht werden, aber manche Arbeitgeber verlangen eine frühere Einreichung.
  • innerhalb einer Woche die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse einzureichen, denn dafür sind Sie selber verantwortlich. Der Arbeitgeber übernimmt diese Aufgabe nicht.
  • auch bei einer Verlängerung den Arbeitgeber und die Krankenkasse zu informieren und Folge-Atteste umgehend vorzulegen.

Am dem Jahr 2021 wird schrittweise eine sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Versicherte eingeführt. Das Attest wird dann digital von dem Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Allerdings ist die elektronische Übermittlung erst ab dem 1. Oktober 2021 für den Arzt verpflichtend und solange gilt, dass Sie die Bescheinigung selbst einreichen müssen, wenn der Arzt dies noch nicht macht.

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Krankschreibung mit Hilfe eines Videos

Seit Oktober 2020 haben die Ärzte sogar die Möglichkeit einen Patienten mit Hilfe einer Videosprechstunde krank zu schreiben.

Vom Gemeinsamen Bundesausschuss ist eine entsprechende Richtlinie verfasst worden.

Es gibt allerdings ein paar Voraussetzungen, damit Sie eine AU-Bescheinigung per Video erhalten:

  • In der Praxis sind Sie schon bekannt und haben früher Behandlungen machen lassen. Zudem muss die Arbeitsunfähigkeit gut durch eine Videoübertragung beurteilt werden können.
  • Per Video kann eine Erstbescheinigung im Höchstfall für sieben Tage ausgestellt werden und im Anschluss müssen Sie die Praxis aufsuchen, so dass Sie sich weiterhin krankschreiben lassen können.
  • Eine Folgebescheinigung ist nur möglich, wenn Sie vorher einen Praxisbesuch durchgeführt haben. Bei dem Besuch muss der Arzt dieselbe Krankheit feststellen, dann darf er auch weiterhin per Video krankschreiben.
  • Sie müssen vor der Videosprechstunde über die eingeschränkten Möglichkeiten aufgeklärt werden, denn die Befunde sind manchmal nicht zu 100% korrekt.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Krankschreibung durch eine Videosprechstunde, denn nur der Arzt entscheidet darüber, ob Sie eine AU-Bescheinigung durch eine Online-Visite erhalten.

Wenn keine ausreichend sichere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit mit der Videosprechstunde möglich ist, dann müssen Sie sich in der Praxis vorstellen.

Zudem darf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht aufgrund eines Online-Fragebogens ausgestellt werden. Auch eine Chat-Befragung oder ein Telefonat sind nicht ausreichend.

Selbstständige und das Thema Krankengeld

Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld, aber es gibt drei Möglichkeiten, um sich im Krankheitsfall abzusichern.

    • Sie können bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Wahlerklärung abgeben und einen höheren Beitrag zahlen, so dass ein Anspruch auf Krankengeldzahlung besteht.
    • Bei der gesetzlichen Krankenversicherung schließen Sie den Wahltarif „Krankengeld“ ab.
    • Sie haben die Möglichkeit eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
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Die Höhe des Krankengeldes

Sie erhalten Krankengeld für jeden Kalendertag, an dem eine Krankschreibung besteht und die Höhe wird das regelmäßige Einkommen festgelegt.

  • Als Krankengeld erhalten Sie 70% des Bruttoeinkommens und im Höchstfall 90% von Nettolohn.
  • Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt.
  • Es gibt einen gesetzlichen Tageshöchstbetrag für Krankengeld und das liegt seit 2021 auf 112,88 Euro.

Sie zahlen vom Krankengeld auch weiterhin die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, sowie die Rentenversicherung. Sie zahlen allerdings keine Krankenversicherungsbeiträge, wenn Sie Krankengeld erhalten.

In der Regel erhalten Sie deutlich weniger Geld als Krankengeld als wenn Sie berufstätig sind.

Es kann finanziell also sehr eng werden, wenn Sie über mehrere Monate krank sind und Medikamente und Hilfsmittel brauchen. In der Regel zahlen Sie Eigenanteile und müssen vielleicht sogar die Wohnung umbauen. Einige Berufsunfähigkeitsversicherung bieten eine zusätzlichen Schutz für ein solches Risiko.

Achten Sie auf diese Klauseln, wenn Sie sich nach einer entsprechenden Versicherung umschauen. In der Regel springt eine solche Versicherung nach etwa sechs Monaten Krankheit ein und zahlt eine Art Rente für einen längeren Zeitraum.

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Die Dauer des Krankengeldes

Sie sind aufgrund derselben Krankheit krankgeschrieben und erhalten Krankengeld, dann können Sie die Zahlung höchstens 78 Woche innerhalb von drei Jahren nutzen.

Die Berechnung beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und auch die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird mitgerechnet.

Ihr Arzt muss Sie ohne Unterbrechung arbeitsunfähig schreiben, damit Sie durchgehend Krankengeld bekommen. Eine rückwirkende Krankschreibung ist in diesem Fall nicht möglich.

Das bedeutet, Sie müssen Ihren Arzt spätestens am nächsten Werktag aufsuchen, wenn die Krankmeldung abläuft. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung endet an einem Freitag, dann müssen Sie sich direkt am Monat bei Ihrem Arzt vorstellen.

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Attest nicht rechtzeitig vorhanden – was dann?

Sie müssen sich regelmäßig neue Atteste besorgen, wenn Sie für eine längere Zeit krank sind und diese an den Arbeitgeber und die Krankenkasse schicken.

Es kommt zu Lücken beim Krankengeld, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld nicht mehr, wenn kein gültiges Attest vorhanden ist.

Sie verlieren den Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie das Folgeattest zu spät einreichen, dann fehlen Ihnen ein paar Tage. Es kommt zu einer Ruhephase und erst, wenn das Attest bei der Krankenkasse ankommt werden die Zahlungen fortgesetzt.

Deutlich schlimmer wird es, wenn eine Lücke von mehreren Wochen oder einem Monat entsteht. Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie sich Zeit lassen und ein neues Attest zu spät vorlegen.

Achten Sie also immer darauf, dass keine Lücken bei der Krankschreibung entstehen und dass die Folgebescheinigungen immer rechtzeitig bei der Krankenkasse vorliegen.

Krankengeld und Urlaub

Sie beziehen Krankengeld und wollen in den Urlaub fahren, dann brauchen Sie für eine Reise innerhalb Deutschland keine Krankenkassengenehmigung.

Sie sind auch nicht verpflichtet die Krankenkasse über diese Reise zu informieren, wenn Sie an allen Heilbehandlungen oder Untersuchungen teilnehmen. Eine Reise ist Inland ist also ohne Schwierigkeiten möglich, wenn keine Behandlungen in diesen Zeitraum fallen.

Bei Auslandsreisen sieht es anders aus, denn dann ruht der Anspruch auf Krankengeld. Die einzige Möglichkeit dieser Phase zu entgehen ist, wenn Sie sich im Vorfeld die Zustimmung der Krankenkasse einholen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Krankengeld

1. Wer zahlt Krankengeld?

Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bezahlt.

2. Ab wann kann ich Krankengeld bekommen?

In den ersten sechs Wochen der Krankheit zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlungen und ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.

3. Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld hat keine festgelegte Höhe, denn es hängt von dem Bruttoeinkommen ab. Sie erhalten 70% des letzten Bruttoeinkommens, aber nur höchstens 90% des Nettoeinkommens.

4. Erhalte ich das Krankengeld auch während der Reha?

Ja, Sie erhalten das Krankengeld auch während der Reha, wenn die Reha aufgrund der Krankheit durchgeführt wird.

5. Erhalte ich als Student mit Nebenjob auch Krankengeld?

Ein Student mit Nebenjob hat keinen Anspruch auf Krankengeld. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass Sie mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten und deutlich weniger Zeit für das Studium aufbringen.

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Fazit

In Deutschland haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen am Stück durch dieselbe Krankheit ausfallen und nicht in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen. Dann springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Das Krankengeld wird am der siebten Woche bezahlt und liegt zurzeit bei 70% des Bruttolohn, aber höchstens 90% des Nettolohns. Krankengeld können Sie bis zu 78 Wochen am Stück bekommen, wenn Sie lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen.

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Wer wird gefördert? Unmittelbare und mittelbare Personengruppen erhalten staatliche Förderungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wer-wird-gefoerdert-unmittelbare-und-mittelbare-personengruppen-erhalten-staatliche-foerderungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wer-wird-gefoerdert-unmittelbare-und-mittelbare-personengruppen-erhalten-staatliche-foerderungen/#respond Thu, 31 Mar 2022 19:38:15 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69061 Alle unbeschränkten Steuerpflichtigen erhalten die staatliche Förderung, wenn sie von der Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem vergleichbaren Versorgungssystem des Jahres 2004 betroffen sind. Der Gesetzgeber teilt die Steuerpflichtigen dabei in unmittelbare

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Alle unbeschränkten Steuerpflichtigen erhalten die staatliche Förderung, wenn sie von der Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem vergleichbaren Versorgungssystem des Jahres 2004 betroffen sind. Der Gesetzgeber teilt die Steuerpflichtigen dabei in unmittelbare und mittelbare Förderberechtige. Zudem gibt es die Personengruppe der Nichtförderberechtigten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Staatliche Förderungen werden vom Gesetzgeber nicht für alle Personengruppen zugelassen und das ist auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem vergleichbaren Versorgungssystem der Fall.
  • Die staatlichen Förderungen lassen sich auf drei Gruppen einteilen, die mittelbaren, die unmittelbaren und die Nicht-Förderberechtigten.
  • Alle wichtigen Informationen finden Sie in dem nachfolgenden Text, so dass Sie sich ausführlich informieren können, ob Sie zu den förderberechtigten Personen zählen.

Die unmittelbaren Förderberechtigten

Die staatlichen Förderungen stehen in erster Linie für die unmittelbaren Förderberechtigten zur Verfügung. 

Zu diesen Personen zählen:

  • Amtsträger, Beamte, freiwillig Wehrdienstleistende, rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Richter, Soldaten, Personen im Bundesfreiwilligendienst
  • ALG-II-Empfänger, Bezieher von Arbeitslosengeld, Bezieher von Krankengeld, Bezieher von Vorruhestandsgeld (wenn sie vorher pflichtversichert waren), dienstunfähige Personen, vollständig erwerbsgeminderte Personen, über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler
  • Nichterwerbsmäßig tätige Personen in der Pflege (bei Pflege von Angehörigen)
  • Geringfügig Beschäftige, Minijobber (mit eigener Sozialversicherung)
  • Erziehende bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (für das gesamte Jahr gültig)

Besonderheiten für Beamte!

Sie müssen eine sogenannte Zulagenummer bei der Dienststelle beantragen, wenn Sie keine Sozialversicherung aus einem früheren Arbeitsverhältnis haben. Zudem müssen Sie die Versorgungsstelle ermächtigen, dass sie die Daten über die Dienstbezüge der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund mitteilen darf. Die Anbieter sind seit 2005 in der Pflicht, den Kunden über die Zustimmungspflicht zu informieren.

Die mittelbaren Förderberechtigten

Neben den unmittelbaren Förderberechtigten sieht der Gesetzgeber die staatlichen Förderungen auch für mittelbare Förderberechtige vor.

Dazu gehören:

  • Ehepartner aller unmittelbaren Förderberechtigten (aber nur, wenn diese nicht selber förderberechtigt sind) – mittlerweile zählen auch die eingetragenen Partnerschaften dazu, so dass auch der Partner aus einer solchen Beziehung zu dem Personenkreis zählt

Die mittelbaren Förderberechtigten erhalten Zulagen als Förderung, aber nur wenn sie einen eigenen Sparvertrag abschließen. Der unmittelbar förderberechtigte Partner muss allerdings zuerst einen Riestervertrag abschließen und für ihn eigene Mittel einsetzen, denn nur dann kann der Partner seinen Sparvertrag machen und im Förderungen bekommen.

Wichtig!

Die mittelbaren Förderberechtigten sind in der Pflicht, dass sie jedes Jahr mindestens einen Betrag von 60 Jahren sparen müssen. Das ist seit 2012 vom Gesetzgeber beschlossen worden und nur mit Hilfe des Eigenbetrag gibt es eine Förderung. Wird dieser Betrag nicht geleistet, dann gibt es auch keine staatliche Förderung.

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Die nicht-förderberechtigten Personen

Es gibt die unmittelbaren und die mittelbaren Förderberechtigten, aber es gibt auch die Personen, die nicht förderberechtigt sind.

Dazu gehören:

  • Selbstständige (ohne Rentenversicherungspflicht)
  • Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständigen Versorgung (Apotheker, Ärzte, Architekten, Tierärzte, Rechtsanwälte – sie zählen zu den verkammerten Berufen)
  • Bezieher von Renten aufgrund von teilweiser Erwerbsminderung ohne eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder anderer Tätigkeit
  • Geringfügige Beschäftige, Minijobber (die keine eigenen Beiträge zur Sozialversicherung leisten)
  • Studenten ohne eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung

Unter Umständen können diese Personengruppen einen eigenen Vertrag abschließen, aber das ist in der Regel nur über einen Umweg möglich. Dann können sie zu einem mittelbaren Förderberechtigten werden, aber das ist nicht 100% sicher, so dass dazu auch keine Informationen erfolgen.

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Die staatlichen Zulagen

Vielen Verbrauchern ist das Riestern mittlerweile bekannt und das bedeutet, dass Sie nicht nur einen frei wählbaren Betrag sparen müssen, sondern auch staatliche Förderungen erhalten.

Im Grunde schließen Sie einen Sparvertrag für das Alter ab und zahlen jährlich einen selbst ausgesuchten Betrag ein. Das bedeutet, dass Sie jeden Monat in die staatlich geförderte Altersvorsorge einzahlen und das honoriert der Staat. Er fördert das eigene Engagement mit einer Riester-Förderung, die aus Zulagen und Steuervorteilen besteht. Außerdem gibt es einen einmaligen Berufseinsteigerbonus, wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bei den Riester-Zulagen wird zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage unterschieden.

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Besonderheiten der Grundzulage

Die Grundzulage bedeutet, dass Sie für jedes Beitragsjahr eine Zulage vom Staat erhalten, aber dafür müssen Sie einen bestimmten Betrag einzahlen. Hier wird vom Mindesteigenbetrag gesprochen, der auf Ihr Riester-Konto einzuzahlen ist. Die Grundzulage kommt dann als maximale Förderung oben drauf. Seit 2018 beträgt die Grundzulage für jede Person 175,00 Euro im Jahr.

Die Kinderzulage erhalten Sie nur, wenn mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt legt und Sie dafür Kindergeld beziehen. Dann erhalten Sie auch hierfür eine staatliche Förderung. Für jedes Kind, welches bis Ende 2007 geboren wurde, gibt es eine staatliche Förderung in Höhe von 185,00 Euro im Jahr. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, zahlt der Staat eine jährliche Förderung von 300,00 Euro. Die Kinderzulage wird automatisch der Mutter zugeordnet, wenn das Elternpaar getrennt lebt oder verheiratet ist. Die Mutter kann allerdings einen Antrag stellen, dann lässt sich die Kinderzulage auch auf den Vater übertragen. Handelt es sich um eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft, dann erhält der Partner die Zulage, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt.

Wichtig:

Neben den genannten staatlichen Förderungen gibt es zudem den Berufseinsteigerbonus. Er eignet sich für alle Berufseinsteiger, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Dann bekommen Sie einen einmaligen Bonus von 200,00 Euro auf das Konto. Im Grunde bedeutet es, dass Sie für das Alter nicht früh genug sparen können und dafür sogar noch belohnt werden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema staatliche Förderungen

1. Wie hoch ist der Mindesteigenbetrag, um staatliche Förderungen zu erhalten?

Damit Sie die volle Zulage erhalten, müssen Sie im Jahr einen Mindesteigenbetrag einzahlen. Aktuell handelt es sich um 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr. Die möglichen Zulagen werden von diesem Betrag abgezogen und der Höchstbetrag liegt bei 2.100,00 Euro.

2. Wie hoch ist der steuerliche Vorteil bei den staatlichen Förderungen?

Es gibt nicht nur die Zulagen als staatliche Förderung, sondern auch steuerliche Vergünstigungen. Die Vergünstigen lohnen sich für Mehrverdiener und kinderfreie Paare, aber die Höhe des Steuervorteils hängt von dem Einkommenssteuersatz ab. Im Steuerbescheid finden Sie die Steuervorteilshöhe.

3. Wie lange wird die staatliche Förderung gezahlt?

Sie erhalten die staatliche Förderung so lange, wie Sie die Pflichtbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder wenn Sie zu den bestimmten Personenkreisen zählen. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Sie für das Kind Kindergeld erhalten.

4. Wie kommt es zur Auszahung der staatlichen Förderung?

Die Zulagen müssen jedes Jahr für das vergangene Beitragsjahr beantragt werden und dafür müssen Sie selber den Zulagenantrag stellen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Sie eine Vollmacht ausstellen und jemanden beauftragen.

5. Lohnen sich die staatlichen Förderungen noch?

In den letzten Jahren ist das Riestern stark in Verruf geraten, aber für bestimmte Personenkreise lohnt sich das Riestern auch heute noch, denn die staatlichen Förderungen sind ansprechend und sorgen für einen guten Zusatz.

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Fazit

Die Altersvorsorge ist sehr wichtig, denn ansonsten ist die finanzielle Unabhängigkeit im Alter nicht garantiert. Bestimmte Personengruppen erhalten staatliche Förderungen, wenn sie sich für einen entsprechenden Vertrag entscheiden. Es gibt die Grundzulage und die Kinderzulage als staatliche Förderung. Dazu können Sie einen Berufseinsteigerbonus erhalten und jedes Jahr von steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn Sie den Mindestbetrag im Jahr in die Altersvorsorge investieren.

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