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Wer wird gefördert? Unmittelbare und mittelbare Personengruppen erhalten staatliche Förderungen


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Alle unbeschränkten Steuerpflichtigen erhalten die staatliche Förderung, wenn sie von der Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem vergleichbaren Versorgungssystem des Jahres 2004 betroffen sind. Der Gesetzgeber teilt die Steuerpflichtigen dabei in unmittelbare und mittelbare Förderberechtige. Zudem gibt es die Personengruppe der Nichtförderberechtigten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Staatliche Förderungen werden vom Gesetzgeber nicht für alle Personengruppen zugelassen und das ist auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem vergleichbaren Versorgungssystem der Fall.
  • Die staatlichen Förderungen lassen sich auf drei Gruppen einteilen, die mittelbaren, die unmittelbaren und die Nicht-Förderberechtigten.
  • Alle wichtigen Informationen finden Sie in dem nachfolgenden Text, so dass Sie sich ausführlich informieren können, ob Sie zu den förderberechtigten Personen zählen.

Die unmittelbaren Förderberechtigten

Die staatlichen Förderungen stehen in erster Linie für die unmittelbaren Förderberechtigten zur Verfügung. 

Zu diesen Personen zählen:

  • Amtsträger, Beamte, freiwillig Wehrdienstleistende, rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Richter, Soldaten, Personen im Bundesfreiwilligendienst
  • ALG-II-Empfänger, Bezieher von Arbeitslosengeld, Bezieher von Krankengeld, Bezieher von Vorruhestandsgeld (wenn sie vorher pflichtversichert waren), dienstunfähige Personen, vollständig erwerbsgeminderte Personen, über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler
  • Nichterwerbsmäßig tätige Personen in der Pflege (bei Pflege von Angehörigen)
  • Geringfügig Beschäftige, Minijobber (mit eigener Sozialversicherung)
  • Erziehende bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (für das gesamte Jahr gültig)

Besonderheiten für Beamte!

Sie müssen eine sogenannte Zulagenummer bei der Dienststelle beantragen, wenn Sie keine Sozialversicherung aus einem früheren Arbeitsverhältnis haben. Zudem müssen Sie die Versorgungsstelle ermächtigen, dass sie die Daten über die Dienstbezüge der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund mitteilen darf. Die Anbieter sind seit 2005 in der Pflicht, den Kunden über die Zustimmungspflicht zu informieren.

Die mittelbaren Förderberechtigten

Neben den unmittelbaren Förderberechtigten sieht der Gesetzgeber die staatlichen Förderungen auch für mittelbare Förderberechtige vor.

Dazu gehören:

  • Ehepartner aller unmittelbaren Förderberechtigten (aber nur, wenn diese nicht selber förderberechtigt sind) – mittlerweile zählen auch die eingetragenen Partnerschaften dazu, so dass auch der Partner aus einer solchen Beziehung zu dem Personenkreis zählt

Die mittelbaren Förderberechtigten erhalten Zulagen als Förderung, aber nur wenn sie einen eigenen Sparvertrag abschließen. Der unmittelbar förderberechtigte Partner muss allerdings zuerst einen Riestervertrag abschließen und für ihn eigene Mittel einsetzen, denn nur dann kann der Partner seinen Sparvertrag machen und im Förderungen bekommen.

Wichtig!

Die mittelbaren Förderberechtigten sind in der Pflicht, dass sie jedes Jahr mindestens einen Betrag von 60 Jahren sparen müssen. Das ist seit 2012 vom Gesetzgeber beschlossen worden und nur mit Hilfe des Eigenbetrag gibt es eine Förderung. Wird dieser Betrag nicht geleistet, dann gibt es auch keine staatliche Förderung.

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Die nicht-förderberechtigten Personen

Es gibt die unmittelbaren und die mittelbaren Förderberechtigten, aber es gibt auch die Personen, die nicht förderberechtigt sind.

Dazu gehören:

  • Selbstständige (ohne Rentenversicherungspflicht)
  • Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständigen Versorgung (Apotheker, Ärzte, Architekten, Tierärzte, Rechtsanwälte – sie zählen zu den verkammerten Berufen)
  • Bezieher von Renten aufgrund von teilweiser Erwerbsminderung ohne eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder anderer Tätigkeit
  • Geringfügige Beschäftige, Minijobber (die keine eigenen Beiträge zur Sozialversicherung leisten)
  • Studenten ohne eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung

Unter Umständen können diese Personengruppen einen eigenen Vertrag abschließen, aber das ist in der Regel nur über einen Umweg möglich. Dann können sie zu einem mittelbaren Förderberechtigten werden, aber das ist nicht 100% sicher, so dass dazu auch keine Informationen erfolgen.

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Die staatlichen Zulagen

Vielen Verbrauchern ist das Riestern mittlerweile bekannt und das bedeutet, dass Sie nicht nur einen frei wählbaren Betrag sparen müssen, sondern auch staatliche Förderungen erhalten.

Im Grunde schließen Sie einen Sparvertrag für das Alter ab und zahlen jährlich einen selbst ausgesuchten Betrag ein. Das bedeutet, dass Sie jeden Monat in die staatlich geförderte Altersvorsorge einzahlen und das honoriert der Staat. Er fördert das eigene Engagement mit einer Riester-Förderung, die aus Zulagen und Steuervorteilen besteht. Außerdem gibt es einen einmaligen Berufseinsteigerbonus, wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bei den Riester-Zulagen wird zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage unterschieden.

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Besonderheiten der Grundzulage

Die Grundzulage bedeutet, dass Sie für jedes Beitragsjahr eine Zulage vom Staat erhalten, aber dafür müssen Sie einen bestimmten Betrag einzahlen. Hier wird vom Mindesteigenbetrag gesprochen, der auf Ihr Riester-Konto einzuzahlen ist. Die Grundzulage kommt dann als maximale Förderung oben drauf. Seit 2018 beträgt die Grundzulage für jede Person 175,00 Euro im Jahr.

Die Kinderzulage erhalten Sie nur, wenn mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt legt und Sie dafür Kindergeld beziehen. Dann erhalten Sie auch hierfür eine staatliche Förderung. Für jedes Kind, welches bis Ende 2007 geboren wurde, gibt es eine staatliche Förderung in Höhe von 185,00 Euro im Jahr. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, zahlt der Staat eine jährliche Förderung von 300,00 Euro. Die Kinderzulage wird automatisch der Mutter zugeordnet, wenn das Elternpaar getrennt lebt oder verheiratet ist. Die Mutter kann allerdings einen Antrag stellen, dann lässt sich die Kinderzulage auch auf den Vater übertragen. Handelt es sich um eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft, dann erhält der Partner die Zulage, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt.

Wichtig:

Neben den genannten staatlichen Förderungen gibt es zudem den Berufseinsteigerbonus. Er eignet sich für alle Berufseinsteiger, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Dann bekommen Sie einen einmaligen Bonus von 200,00 Euro auf das Konto. Im Grunde bedeutet es, dass Sie für das Alter nicht früh genug sparen können und dafür sogar noch belohnt werden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema staatliche Förderungen

1. Wie hoch ist der Mindesteigenbetrag, um staatliche Förderungen zu erhalten?

Damit Sie die volle Zulage erhalten, müssen Sie im Jahr einen Mindesteigenbetrag einzahlen. Aktuell handelt es sich um 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr. Die möglichen Zulagen werden von diesem Betrag abgezogen und der Höchstbetrag liegt bei 2.100,00 Euro.

2. Wie hoch ist der steuerliche Vorteil bei den staatlichen Förderungen?

Es gibt nicht nur die Zulagen als staatliche Förderung, sondern auch steuerliche Vergünstigungen. Die Vergünstigen lohnen sich für Mehrverdiener und kinderfreie Paare, aber die Höhe des Steuervorteils hängt von dem Einkommenssteuersatz ab. Im Steuerbescheid finden Sie die Steuervorteilshöhe.

3. Wie lange wird die staatliche Förderung gezahlt?

Sie erhalten die staatliche Förderung so lange, wie Sie die Pflichtbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder wenn Sie zu den bestimmten Personenkreisen zählen. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Sie für das Kind Kindergeld erhalten.

4. Wie kommt es zur Auszahung der staatlichen Förderung?

Die Zulagen müssen jedes Jahr für das vergangene Beitragsjahr beantragt werden und dafür müssen Sie selber den Zulagenantrag stellen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Sie eine Vollmacht ausstellen und jemanden beauftragen.

5. Lohnen sich die staatlichen Förderungen noch?

In den letzten Jahren ist das Riestern stark in Verruf geraten, aber für bestimmte Personenkreise lohnt sich das Riestern auch heute noch, denn die staatlichen Förderungen sind ansprechend und sorgen für einen guten Zusatz.

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Fazit

Die Altersvorsorge ist sehr wichtig, denn ansonsten ist die finanzielle Unabhängigkeit im Alter nicht garantiert. Bestimmte Personengruppen erhalten staatliche Förderungen, wenn sie sich für einen entsprechenden Vertrag entscheiden. Es gibt die Grundzulage und die Kinderzulage als staatliche Förderung. Dazu können Sie einen Berufseinsteigerbonus erhalten und jedes Jahr von steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn Sie den Mindestbetrag im Jahr in die Altersvorsorge investieren.

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