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Förderung fürs Eigenheim: energieeffizient, sicher, barrierefrei – Zuschüsse nutzen


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Bei der Sanierung des Hauses können diverse Zuschüsse, aber auch attraktive Kredite für Barrierefreiheit, Energiesparen sowie Einbruchschutz gewählt werden. Bevor Sie jedoch eine vorschnelle Entscheidung treffen, sollten Sie sich eingehend informieren. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderungen können Sie inzwischen für viele Modernisierungen an Ihrem Haus nutzen: Ob im Keller die neue Heizung, ein Hauseingang ohne Barrieren, erneuerbare Energie oder auch Fenster mit Einbruchschutz.
  • Damit Sie die Fördermittel voll ausschöpfen, stellen Sie richtigerweise verschiedene Programme zusammen.
  • Suchen Sie daher im Internet nach den staatlichen Förderprogrammen, die für Sie interessant sind.
  • Möchten Sie Ihre Steuerschuld verringern, so nutzen Sie energetische Sanierungen. Diese können Sie seit dem 1.1.2020 steuerlich geltend machen.

Welche Bereiche erhalten die Förderung?

Als privater Haus- oder Wohnungsbesitzer können Sie übrigens viele Förderprogramme nutzen. Diese werden inzwischen von Bund, Land sowie kommunalen Trägern unterstützt.
Folgende Bereiche könnten Sie daher interessieren:

  • Effizienzhäuser oder auch ein nachträglicher Wärmeschutz
  • Darüber hinaus ein Schutz vor Einbruch oder Barrierefreiheit
  • Dazu auch ein energiesparendes Lüftungs- und Heizungssystem
  • Weiterhin ein Heizen mit Holzpellets oder thermischen Solaranlagen
  • Geothermie und Wärmepumpen sind inzwischen ebenfalls föderungswürdig
  • Kraft-Wärme-Kopplung wird übrigens auch bezuschusst.
  • Unterstützt werden überdies Batteriespeicher, Photovoltaikanlagen sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Wahlweise können Sie übrigens unter bestimmten Bedingungen auch folgende Dinge steuerlich fördern lassen:

  • Erstens eine neue Heizungsanlage bei Verwendung erneuerbarer Energie
  • Zweitens die Optimierung von Heizungsanlagen, die mindestens zwei Jahre alt sind
  • Drittens neue Außentüren und Fenster
  • Viertens Wärmedämmungen in den Bereichen Dach, Wände, Keller- und Geschossdecken
  • Fünftens Erneuerung respektive Einbau einer Lüftungsanlage
  • Sechstens schließlich der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

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Zur steuerlichen Förderung informieren

Seit 2020 können Sie für energetische Modernisierungsmaßnahmen eine Steuerermäßigung  erhalten.

Sofern Ihr Gebäude über 10 Jahre alt ist und sie es darüber hinaus selbst bewohnen, besteht ein Förderungsanspruch.

Jedoch können nur Sanierungsmaßnahmen in der Steuer beachtet werden, die Sie einem Fachunternehmen in Auftrag geben. Wobei diese Maßnahmen auch noch bestimmten Anforderungen im Bereich Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung entsprechen müssen.

Wenn Sie dies alles einhalten, dann bietet sich die folgende Möglichkeit an: z.B. die steuerliche Anrechnung von 20 Prozent und maximal 40.000 Euro in den nächsten drei Jahren. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Ausgaben vorher nicht beim Finanzamt anmelden.

Die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hilft Ihnen inzwischen mit vielen Informationen zu dem Thema weiter.

Das passende Förderprogramm finden

Sehen Sie sich im Internet diverse Fördermitteldatenbanken an, um einen Überblick zu den verschiedenen Fördermitteln für Ihre Sanierung zu erhalten.

Für Nordrhein-Westfalen ist der Förder.Navi von der EnergieAgentur.NRW inzwischen eine tolle Anlaufstelle. Sie erhalten mit dem Tool die Möglichkeit, durch die Bereiche Förderthema, Förderart oder auch Fördergeber zu stöbern. Testen Sie es einfach und schauen Sie auf jeden Fall bis zur Detailansicht durch. Indes können Sie auch die Datenbanken des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nutzen oder aber die der Bauförderer.

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Der Weg zu Fördergeldern

Abhängig von der Art des Förderprogramms, müssen Sie unterschiedliche Anträge stellen.

Wobei Sie beachten sollten, die Anträge immer einzureichen ehe die Sanierung startet. Ferner können Sie sich an die KfW für bundesweite Fördermittel wenden sowie auch an die BAFA für Fördermittel im Bereich erneuerbare Energie.

  • Eine gute Beratung vor Planungsbeginn ist ratsam. Sie können zudem die Energieberatung der Verbraucherzentrale nutzen. Hier werden Sie auch zum Thema Immobilienfinanzierung beraten.
  • Vor Sanierungsbeginn sind die Anträge zu stellen.
  • Um sich abzusichern, verlangt die KfW-Bankengruppe meist auch die Meinung eines Energieeffizienz-Experten.
  • Die Förderung kann genehmigt werden, muss aber nicht. Sie haben somit keinen Anspruch darauf. Es wird vielmehr anhand der finanziellen Mittel des Programms entschieden. Ist daher kein Geld mehr vorhanden, kann auch nicht gefördert werden.

KfW-Bankengruppe

Von Krediten mit niedrigen Zinsen über Kredite mit Tilgungsnachlass bis hin zu Zuschussförderungen: die  KfW bietet inzwischen verschiedene Optionen der Förderung an.

BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle tritt mit einer Förderung dann in Aktion, sofern Sie erneuerbare Energie für die Heizung nutzen möchten. Hierfür wird vielleicht ein extra Kredit benötigt, welchen Sie zusätzlich bei der KfW als Ergänzungskredit beantragen können.

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Infoblätter zu Förderungen

Folgende Datenblätter zum Herunterladen bieten Ihnen wertvolle Informationen zu steuerlicher Förderung, aber auch Darlehen oder Zuschüssen.

Steuerliche Anrechnung

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

KfW-Bankengruppe

Bezüglich der KfW Maßnahmen zu energetischen Sanierungen, barrierefreiem Wohnen oder Einbruchschutz bietet die Bundesregierung Förderung an. Es werden unter anderem Brennstoffzellen, aber auch Photovoltaikanlagen bezuschusst oder mit günstigen Krediten unterstützt. Unter Anderem betrifft dies die Bereiche

  • KfW altersgerecht umbauen (z.B. Produkt-Nr. 159 Kredit / 455-B Zuschuss / 455-E Zuschuss)
  • KfW erneuerbare Energien Photovoltaikanlagen: (z.B. Produkt-Nr. 270 Kredit)
  • KfW Ladestationen für E-Autos: (z.B. Produkt-Nr. 440 Zuschuss)
  • KfW energieeffizient Bauen und Sanieren – Brennstoffzelle: (z.B. Produkt-Nr. 433 Zuschuss)

NRW-BANK und progress.nrw

Über die NRW.BANK unterstützt die Landesregierung NRW Sanierungsmaßnahmen im Bereich Energieeffizienz, Barrierefreiheit oder Einbruchschutz. Zudem können Sie über progres.nrw Zuschüsse bekommen, wenn Sie erneuerbare Energie nutzen möchten oder die Energieeffizienz verbessern wollen. Es stehen hierfür mehrere Fördertöpfe zur Verfügung:

NRW.Bank:

  • Modernisierungsrichtlinie: Kredit mit Tilgungszuschuss
  • Gebäudesanierung: Kredit
  • WEG-Kredit und WEG-Garantie

 progres.nrw:

  • Markteinführung: z.B. Solarthermie, Biomasse/Pelettheizungen, Geothermie, Lüftungsanlagen: Zuschuss
  • Batteriespeicher: z.B. Zuschuss
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge: z.B. als Zuschuss

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Beratung zum Thema Fördermittel

Es ist inzwischen praktisch unmöglich, bei der unüberschaubar großen Vielzahl an Fördermitteln durchzublicken. Nutzen Sie daher den Energielotsen, um sich im Urwald der Förderungen zurechtzufinden. In punkto Energieberatung hilft Ihnen aber auch gerne die Verbraucherzentrale NRW weiter:
Servicetelefon: 0211 – 33 996 556
energielotse@verbraucherzentrale

Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) geht vermutlich am 1. Januar 2021 an den Start

Abgesehen davon plant der Bund derzeit, die Energieeffizienzförderung neu zu regeln. Die Änderungen werden sodann das Programm der KfW, aber auch des BAFA betreffen. Dessen ungeachtet informieren wir Sie sofort, sobald die neuen Richtlinien offiziell werden. Bis dahin können Sie sich jedoch über aktuelle Informationen bei unseren Energieberatern und Energieberaterinnen informieren.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Förderungen fürs Eigenheim: energieeffizient, sicher, barrierefrei – Zuschüsse nutzen

1. Besteht eine Garantie auf Zuschüsse?

Leider haben Sie keine Garantie darauf. Es kommt vielmehr ganz darauf an, welchen Zuschuss Sie beantragen und ob dafür noch Geld vorhanden ist. Sollte die jeweilige Stelle allerdings keine Gelder mehr zur Verfügung haben, bekommen Sie auch keinen Zuschuss.

2. Wofür gibt es Zuschüsse?

Sie können jederzeit Zuschüsse für die Bereiche Barrierefreies Wohnen, Einbruchschutz oder erneuerbare Energie beantragen. Es lohnt sich daher, das Thema näher zu betrachten. Eventuell könnten Sie auch für andere Bereiche einen Zuschuss erhalten.

3. Kann ich auch einen Zuschuss für vermietete Objekte beantragen?

Sie können den Zuschuss allerdings nur beantragen, wenn Sie der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sind und auch selbst darin wohnen.

4. Lohnt sich der Zuschuss wirklich?

Dies hängt unter dem Strich von Ihrer finanziellen Situation ab. Immerhin können Sie aber innerhalb von 3 Jahren bis zu 40.000 Euro steuerlich geltend machen. Dies ist immerhin eine enorme Summe.

5. Wo kann ich mich zu Förderprogrammen informieren?

Sie können zum Beispiel den Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW nutzen. Doch auch das Internet bietet vielerlei Informationen.

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Fazit

Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung sanieren oder modernisieren, kann sich eine Förderung inzwischen finanziell lohnen. Gerade dann, wenn Sie an barrierefreies Wohnen, Einbruchschutz oder die Umstellung auf erneuerbare Energie denken. Da die Möglichkeiten aber sehr vielseitig sind, lassen Sie sich unbedingt vorher beraten. Denken Sie zudem daran, immer erst Ihre Anträge zu stellen, bevor es mit den Arbeiten losgeht.

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