Dienstleister | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 10:05:52 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Dienstleister | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Haushaltsnahe Dienstleistungen – was tun bei Problemen? – Gespräch suchen, Lösungen finden und im schlimmsten Fall kündigen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltsnahe-dienstleistungen-was-tun-bei-problemen-gespraech-suchen-loesungen-finden-und-im-schlimmsten-fall-kuendigen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltsnahe-dienstleistungen-was-tun-bei-problemen-gespraech-suchen-loesungen-finden-und-im-schlimmsten-fall-kuendigen/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:05:52 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61121 Sie haben sich für haushaltsnahe Dienstleistungen entschieden und nach langer Suche endlich einen passenden Dienstleister gefunden. Der Vertrag ist unterschrieben und die ersten Aufgaben sind erledigt. Aber jetzt kommt es zu den ersten Konflikten. Bei

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Sie haben sich für haushaltsnahe Dienstleistungen entschieden und nach langer Suche endlich einen passenden Dienstleister gefunden. Der Vertrag ist unterschrieben und die ersten Aufgaben sind erledigt. Aber jetzt kommt es zu den ersten Konflikten. Bei Konflikten mit Reinigungshilfen, Gärtner und Co. müssen Sie sich richtig verhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie entscheiden, wie eine Dienstleistung ausgeführt wird, denn schließlich bezahlen Sie auch dafür.
  • Kontaktieren Sie immer den Ansprechpartner des Dienstleisters, wenn es zu größeren Problemen kommt.
  • Sie haben die Möglichkeit zur Kündigung, wenn die Leistung auch weiterhin nicht nach Ihren Wünschen erfüllt wird.

Ein reibungsloser Ablauf ist wünschenswert, wenn Sie sich für eine Unterstützung im Alltag entscheiden. In der Praxis funktioniert es aber leider nicht immer. Es kommt manchmal sogar zu kleineren Schwierigkeiten in der Kommunikation mit dem Dienstleister und manchmal liegt der Hund einfach viel tiefer begraben. Sie können die Schwierigkeiten aber aus dem Weg schaffen und was Sie tun können, erfahren Sie hier.

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Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Missverständnisse aus dem Weg räumen

Der Unmut über eine ausgeführte Leistung ist manchmal einfach groß, aber dabei gibt es für alles eine Lösung.

Besonders bei Missverständnissen oder einer ungenauen Abstimmung ist das der Fall. Manchmal haben Sie einfach andere Vorstellungen von der Ausführung der Leistung als der Dienstleister. Die Reinigungskraft soll die Fenster häufiger putzen oder die Wäsche soll auf eine bestimmte Art und Weise gefaltet werden.

In der Regel reicht ein Gespräch mit dem Mitarbeiter vollkommen aus, um die Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Sie als Arbeitgeber haben ein sogenanntes Weisungsrecht und das bedeutet, dass Sie die Anweisungen geben dürfen, denn Sie haben einen entsprechenden Vertrag. Geben Sie dem Mitarbeiter konkrete Anweisungen, wie Sie sich die Angelegenheit jetzt und für die Zukunft wünschen.

Kommt es trotzdem nicht zu einer Besserung, dann suchen Sie sich den Ansprechpartner des Dienstleisters raus und nehmen Sie Kontakt auf. Konkretisieren Sie die Wünsche in Bezug auf die Häufigkeit, die Qualität und die Anforderungen.

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Verstoß gegen Datenschutz: AOK muss 1,2 Millionen Euro Bußgeld bezahlen

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war kurz nach

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Anbieter bei wechselndem Personal kontaktieren

Sie bekommen endlich Unterstützung im Haushalt und das freut Sie, aber leider erhalten Sie beinah wöchentlich einen neuen Mitarbeiter zugewiesen.

Sie legen viel Wert auf ein Vertrauensverhältnis und das ist mit ständig wechselnden Personen einfach nicht möglich. So haben Sie sich das einfach nicht gedacht und dann sollten Sie dringend das Gespräch mit dem Dienstleister suchen. Verlangen Sie eine konstante Lösung, ansonsten kann es sinnvoll sein, dass Sie sich nach einem neuen Dienstleister umschauen.

Schriftlich handeln

Handeln Sie immer in schriftlicher Form, wenn die Leistung nicht ordnungsgemäß oder gar nicht durchgeführt wird.

Zu den gröberen Verstößen zählen häufige Terminabsagen, Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen oder auch der unsachgemäße Umgang mit Gegenständen.

Der Dienstleister ist immer schriftlich zu informieren und im Schriftstück müssen Sie das Vorgefallene genau schildern und den Fehler beanstanden. Sie haben die Möglichkeit zur Kündigung, wenn der Dienstleister kaum oder gar nicht reagiert.

Spam-Mails AOK Bundesverband_Logo
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fristlose Kündigung möglich

Bei wichtigen Gründen haben Sie das Recht eine fristlose Kündigung zu erwirken.

Das Vertrauensverhältnis ist nicht mehr vorhanden und Sie sind schon lange nicht mehr zufrieden, dann schauen Sie sich nach einem anderen Dienstleister um. Zunächst kündigen Sie den bestehenden Vertrag und dabei richten Sie sich nach der Kündigungsfrist. Sie steht im Vertrag.

Nur aus einem wichtigen Grund ist eine fristlose Kündigung möglich und dazu gehört beispielsweise der Diebstahl von persönlichen Dingen und falsche Angaben im Vertrag. Ein wichtiger Grund ist aber auch, wenn eine Abmahnung ausgesprochen wird und die Leistung weiterhin schlecht oder fahrlässig erbraucht wird.

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Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?

Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Probleme mit haushaltsnahen Dienstleistungen

1. Der Mitarbeiter des Dienstleisters ist durchgehend unfreundlich – Was kann ich tun?

Sprechen Sie zuerst persönlich mit dem Mitarbeiter und versuchen Sie eine Lösung zu finden. Kommt es zu keiner Besserung, dann wenden Sie sich an den Ansprechpartner des Dienstleisters und weisen ihn auf die Missstände hin. Im schlimmsten Fall müssen Sie sich einen neuen Dienstleister suchen.

2. Dreimal ist der Mitarbeiter des Dienstleisters nicht aufgetaucht – welche Möglichkeiten habe ich?

Zunächst setzen Sie sich mit dem Dienstleister in Verbindung und versuchen eine Klärung zu erreichen. Sollte nach dem Gespräch keine Besserung eintreten, dann kündigen Sie und suchen sich einen neuen Anbieter.

3. Wann darf ich den Dienstleister fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Ein Grund wäre ein Diebstahl oder Sie haben schon eine Abmahnung ausgesprochen und es kommt zu keiner Besserung.

4. Soll ich dem Mitarbeiter sagen, dass meine Wäsche nicht sauber ist?

Wenn der Mitarbeiter für das Waschen der Wäsche zuständig ist und die Wäsche nicht sauber ist, dann sprechen Sie ihn direkt darauf an. Sie haben die Weisungspflicht und haben das Recht darauf.

5. Der neue Dienstleister ist mir unsymphatisch – darf ich kündigen?

Sie haben natürlich das Recht eine Kündigung auszusprechen, aber die Kündigung erfolgt immer in schriftlicher Form und muss Fristgerecht gestellt werden.

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Fazit

Sie haben sich endlich zu haushaltsnahen Dienstleistungen entschieden, aber schon nach kurzer Zeit kommt es zu den ersten Problemen. Dabei haben Sie immer das Weisungsrecht und weisen den Mitarbeiter an. Sollte es zu Missverständnissen kommen ist ein Gespräch wichtig. Kommt es dann nicht zu einer Besserung ist der nächste Weg der Dienstleister und im schlimmsten Fall müssen Sie über eine Kündigung nachdenken.

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Die Rechnung bei haushaltsnahen Dienstleistungen – das sollten Sie wissen! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/die-rechnung-bei-haushaltsnahen-dienstleistungen-das-sollten-sie-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/die-rechnung-bei-haushaltsnahen-dienstleistungen-das-sollten-sie-wissen/#respond Thu, 27 Jan 2022 04:43:22 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68123 Gerade ältere oder kranke Menschen kommen allein im Haushalt nicht mehr zurecht und aus dem Grund nehmen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch. Dazu wenden Sie sich entweder an eine Privatperson oder an einen Pflegedienst, der

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Gerade ältere oder kranke Menschen kommen allein im Haushalt nicht mehr zurecht und aus dem Grund nehmen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch. Dazu wenden Sie sich entweder an eine Privatperson oder an einen Pflegedienst, der solche Dienstleistungen anbietet. Mehrmals in der Woche kommt die Person vorbei und kümmert sich um alle angemachten haushaltsnahen Dienstleistungen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Für haushaltsnahe Dienstleistungen muss eine schriftliche Rechnung erstellt werden, denn nur dann handelt es sich um eine rechtlich korrekte Dienstleistung.
  • Der Inhalt der Rechnung für die haushaltsnahen Dienstleistungen muss nachvollziehbar sein und vor allen Dingen transparent.
  • Die Personalkosten müssen auf der Rechnung gesondert ausgelistet sein.
  • Für eine Steuerentlastung sind keine Barzahlungen vorgesehen und somit werden sie auch nicht anerkannt.

Geld sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen

Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und dabei müssen Sie nicht unbedingt alt oder krank sein.

Manchmal lässt es der eigene Terminkalender einfach nicht zu, dass der Haushalt läuft und dann können Sie sich einen Dienstleister ins Haus holen, der sich um Arbeiten im Haus, der Wohnung oder Garten kümmert. Allerdings sollten Sie die Rechnungen für diese Dienstleistungen immer aufbewahren, denn Sie können mit den haushaltsnahen Dienstleistungen sogar eine Menge Geld sparen. Die Möglichkeiten sind vielfältig, denn Sie können nicht nur einen Teil der Kosten bei der Steuern geltend machen, sondern vielleicht auch die Pflegekasse anschreiben und die Aufwendungen im Rahmen des Entlastungsbetrags erstattet bekommen.

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Pflegebedürftige und der entsprechende Dienstleister müssen einen Pflegevertrag abschließen, denn bei diesem Vertrag handelt es sich um ein Dokument, in dem nicht nur die Art, sondern auch der Umfang der Pflegeleistungen festgelegt ist. Wichtig ist,

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Detaillierte Rechnungen sind Pflicht

Natürlich gibt es einige Vorgaben zu erfüllen, damit Sie mit den haushaltsnahen Dienstleistungen auch wirklich Geld sparen können.

Die Grundvorgabe ist die Rechnung, denn diese muss detailliert sein. Selbst das Gesetz macht aber nur sehr wenig konkrete Angaben, wie eine korrekte Rechnung überhaupt aussehen soll. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass die Rechnung schon bei Vertragsabschluss sehr detailliert ist und dann spielt es auch keine Rolle, ob die Rechnung zur Pflegekasse geschickt wird oder für die Steuer zum Einsatz kommen soll. Wichtig ist, dass der Anbieter der haushaltsnahen Dienstleistungen verschiedene Punkte zusichert und Sie diese auch kontrollieren. Nur mit einer korrekt gestellten Rechnungen ist Geld sparen wirklich möglich.

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Demenz-/Alzheimer-Krankheit – Vergessen auf Raten

Die Gesellschaft wird immer älter und somit steigt auch die Zahl an altersabhängigen Erkrankungen, zu denen auch Demenz und Alzheimer gehören. Die Betroffenen verändern nicht nur ihre geistigen Fähigkeiten, sondern auch ihr Verhalten. Dabei sind

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Die Vorgaben für die Rechnung

Egal, ob Sie die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen wollen oder zum Finanzamt schicken, um eine steuerliche Entlastung zu erhalten, die folgenden Angaben müssen bestehen.

  • Die Rechnung muss immer in schriftlicher Form erfolgen.
  • Die Rechnungsstellung muss monatlich oder spätestens 14 Tage nach Monatsende erfolgen.
  • Zudem muss die Rechnung nicht nur übersichtlich, sondern auch für einen Laien nachvollziehbar sein.
  • Ausfallkosten und Zusatzkosten müssen klar zu erkennen sein und natürlich verständlich ausgewiesen.
  • Eventuelle Erhöhungen der Preise müssen immer in schriftlicher Form festgehalten werden, aber auch auf der Rechnung gut zu erkennen sein. Die Preiserhöhungen müssen mit einer vier wöchigen Frist angekündigt werden.
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In Deutschland gibt es aktuell zahlreiche Menschen die pflegebedürftig sind, aber die Versorgung ist mehr als schwierig. Die pflegebedürftigen Menschen wollen im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt werden, aber leider können die meisten

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Pflegebedürftige lassen sich die Dienstleistungen erstatten

Pflegebedürftige haben die Möglichkeit die Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen von der Pflegekasse erstatten zu lassen.

Allerdings müssen Sie dafür mindestens den Pflegegrad 1 nachgewiesen haben und dann können Sie die Rechnung für die haushaltsnahen Dienstleistungen bei der Pflegekasse einreichen. Zudem müssen Sie einen Antrag auf Erstattung stellen, denn es gibt einen sogenannten Entlastungsbetrag. Das bedeutet, dass Sie jeden Monat 125 Euro erhalten und diese dann auch für die haushaltsnahen Dienstleistungen verwenden können. Sie zahlen dann nur noch die Mehrkosten oder schauen, dass Sie im Monat nur 125 Euro für die haushaltsnahen Dienstleistungen ausgeben.

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Pflegeheimkosten bei Urlaub, Krankenhausaufenthalt und Reha – Kosten reduzieren sich um mindestens 25 %

Für eine längere Abwesenheit bekommen Sie Kosten zurück. Alles, was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel. Kostenersparnis ab dem vierten Tag In verschiedenen Situationen wohnen die pflegebedürftigen Menschen nicht mehr im Pflegeheim.

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Die Beantragung des Entlastungsbetrags

Damit die Pflegekasse Ihnen den Entlastungsbetrag zuspricht, müssen Sie bei der Pflegekassen einen Antrag auf Entlastungsbetrag stellen.

Sie brauchen auf jeden Fall eine schriftliche Rechnung des Anbieters, denn diese dient als Nachweis für die erbrachten Leistungen und muss bei der Pflegekasse eingereicht werden. Auf der Rechnung muss zu erkennen sein, in welchen Zeitraum die haushaltsnahen Dienstleistungen erbracht werden. Das spielt eine sehr große Rolle, denn dadurch lassen sich die Entlastungsbeiträge für die nächsten Monate besser berechnen und Sie haben einen schnelleren Zugriff auf das Geld.

Es besteht sogar die Möglichkeit, dass Guthaben des Entlastungsbetrags vom Vorjahr in das kommende Jahr mit zu nehmen. Das ist aber nur innerhalb der ersten Jahreshälfte des neuen Jahres möglich, denn ansonsten verfällt das Guthaben. Außerdem müssen alle Rechnungen bei der Pflegekasse vorliegen und es muss erkennbar und nachvollziehbar sein, welche Leistungen zu welchen Zeitraum erbracht werden.

Tipp!

Sie müssen den Antrag übrigens nicht im Vorfeld stellen, sondern Sie können ihn mit der ersten Rechnung einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie zuerst einige Rechnungen zusammen sammeln und dann einen Antrag mit den kompletten Rechnungen stellen.

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Hilfe für pflegende Angehörige – Die Pflegekassen unterstützen die Pflegenden in vielerlei Hinsicht

Das Leben der Pflegenden ändert sich, wenn sie mit der Pflege eines hilfebedürftigen Angehörigen beginnen und das beginnt bei der Zeit und endet erst bei der Organisation. Verschiedene Hürden gilt es zu meistern, damit es

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Steuern und haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Rechnung für die haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie beim Finanzamt einreichen, aber nur wenn Sie steuerpflichtig sind.

Dadurch lässt sich die Steuerschuld um einige Euros senken. Übrigens stammt die Bezeichnung „haushaltsnahe Dienstleistungen“ aus dem Einkommenssteuerrecht. Sie können sich bis zu 20% der Ausgaben für die haushaltsnahen Dienstleistungen von der Steuern zurück holen, wenn Sie eine dritte Partei für Aufgaben im Haushalt kostenpflichtig beauftragen. Allerdings gibt es eine jährliche Höchstgrenze, die aktuell bei 4.000 Euro liegt. Wenn Sie bei der Pflegekasse schon einen Entlastungsbetrag beantragt haben, dann können Sie nur die Kosten geltend machen, die darüber hinausgehen.

Das Finanzamt erkennt die Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen nur an, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen und die Personalkosten separat auf der Rechnung zu erkennen sind.

Wussten Sie, dass Barzahlungen für die Steuerentlastung nicht anerkannt werden. Die Rechnung müssen Sie immer überweisen und per Lastschrift bezahlen.

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Die meisten Menschen wollen ihren Lebensabend heute weder in den eigenen vier Wänden, noch in einem Heim verbringen. Die Pflege-Wohngemeinschaften sind immer mehr im Kommen und werden von vielen Menschen angenommen, die in ein gewisses

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Rechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen

1. Welchen Höchstbetrag kann ich bei der Steuer für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen?

Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie einen Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr beim Finanzamt geltend machen, aber nur, wenn Sie noch keinen Erstattungsbetrag von der Pflegekasse erhalten.

2. Wie hoch ist der Erstattungsbetrag von der Pflegekasse?

Jeder Pflegebedürftige mit mindestens Pflegestufe 1 hat das Anrecht auf den Erstattungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen durch die Pflegekasse. Dazu stehen 125 Euro im Monat zur Verfügung.

3. Wer stellt den Antrag auf den Erstattungsbetrag?

Der Antrag für den Erstattungsbetrag wird durch den Pflegebedürftigen oder einen Angehörigen mit entsprechender Vollmacht gestellt.

4. Was muss ich für den Erstattungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen einreichen?

Sie müssen zuerst den Antrag auf Erstattungsbetrag einreichen und dazu einen Nachweis, dass Sie mindestens die Pflegestufe 1 haben. Zudem sollten Sie die Rechnungen der haushaltsnahen Dienstleistungen in schriftlicher Form dem Antrag beilegen.

5. Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Arbeiten, die im privaten Haushalt anfallen. Dazu gehören nicht nur Reinigungsarbeiten im Haushalt, sondern auch die Pflege des Gartens oder das Einkaufen.

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Fazit

Viele Menschen sind auf haushaltsnahe Dienstleistungen angewiesen, aber mit Hilfe der Pflegekasse und des Finanzamtes können Sie eine Menge Geld sparen. Reichen Sie die Rechnungen in schriftlicher Form beim Finanzamt ein und erhalten Sie eine Erstattung von bis zu 4.000 Euro. Mit Hilfe der Pflegekasse können Sie bis zu 125 Euro im Monat erhalten. Wichtig ist, dass die Rechnung immer schriftlich, vollständig und transparent ist.

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Der Pflegevertrag: Leistungen, Kosten und alle wichtigen Informationen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/der-pflegevertrag-leistungen-kosten-und-alle-wichtigen-informationen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/der-pflegevertrag-leistungen-kosten-und-alle-wichtigen-informationen/#respond Wed, 29 Dec 2021 05:26:37 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67465 Pflegebedürftige und der entsprechende Dienstleister müssen einen Pflegevertrag abschließen, denn bei diesem Vertrag handelt es sich um ein Dokument, in dem nicht nur die Art, sondern auch der Umfang der Pflegeleistungen festgelegt ist. Wichtig ist,

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Pflegebedürftige und der entsprechende Dienstleister müssen einen Pflegevertrag abschließen, denn bei diesem Vertrag handelt es sich um ein Dokument, in dem nicht nur die Art, sondern auch der Umfang der Pflegeleistungen festgelegt ist. Wichtig ist, dass der Pflegevertrag immer in schriftlicher Form erfolgt und zudem sind noch andere Dinge entscheidend.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie einen Pflegedienst in Anspruch nehmen wollen, dann müssen Sie mit dem Anbieter einen sogenannten Pflegevertrag abschließen. Er muss in schriftlicher Form erfolgen, damit er als Beweis bei eventuellen Schwierigkeiten geltend ist.
  • Der Pflegevertrag wird in zwei Ausführungen erstellt, einmal für den Dienstleister und einmal für den Pflegebedürftigen.
  • Werfen Sie auch immer einen prüfenden Blick auf das Kleingedruckte, denn darin stehen alle wichtigen Einzelheiten.

Der Pflegevertrag enthält die Leistungen des Dienstleisters

Heutzutage gibt es zahlreiche Pflegedienste in jeder Stadt, so dass die Auswahl mitunter schwer fallen kann. Eine Entscheidungsmöglichkeit bietet der Pflegevertrag mit dem Kleingedruckten.

Der Pflegevertrag wird zwischen dem Pflegedienst, dem Pflegeheim, dem Pflegebedürftigen oder den Angehörigen geschlossen. In dem Vertrag sind alle Leistungen vermerkt, die der Pflegedienst oder das Pflegeheim leisten muss. Aber auch gleichzeitig der Preis der jeweiligen Leistung oder die Höhe der Gesamtkosten.

Zudem besitzt der Pflegevertrag auch gesetzlich festgelegte Inhalte, so dass es hier wenig bis keinen Spielraum gibt. Aber Sie brauchen sich keine Sorge machen, denn auch wenn Sie kein Jurist sind, können Sie den Vertrag lesen und verstehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann können Sie sich immer noch rechtlichen Beistand holen, aber beim ersten Durchlesen werden Sie feststellen, dass alle Dinge bis ins kleinste Detail verständlich geregelt sind.

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In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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Die 7 Punkte des Pflegevertrages

Grundsätzlich enthält der Pflegevertrag alle wichtigen Informationen rund um die Leistungen des Dienstleisters. Insgesamt sollte der Vertrag sieben Punkte beinhalten.

  • Vertragspartner
  • Leistungen und Kosten
  • Kostenvoranschlag
  • Leistungsnachweise
  • Pflegedokumentation
  • Rechnung
  • Haftung
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Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal? Mindestlohn ist Pflicht

In Deutschland gibt es aktuell zahlreiche Menschen die pflegebedürftig sind, aber die Versorgung ist mehr als schwierig. Die pflegebedürftigen Menschen wollen im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt werden, aber leider können die meisten

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Die Vertragspartner

Der Pflegevertrag wird zwischen einem Pflegeheim, einem Pflegedienst, dem Pflegebedürftigen oder den Angehörigen geschlossen.

Allerdings sollte nur der Pflegebedürftige im dem Pflegevertrag stehen und somit auch der alleinige Vertragspartner sein. Der Grund ist einfach, denn wenn die Angehörigen im Vertrag stehen, dann kann der Pflegedienst oder das Pflegeheim finanzielle Ansprüche gegenüber ihm geltend machen.

Im Grunde macht das aber nur Sinn, wenn der Angehörige für die finanzielle Verwaltung zuständig ist oder als offizieller Vormund des Pflegebedürftigen gilt. Allerdings muss das über ein Gericht gesetzlich abgesichert werden.

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Pflegegrad erhöhen: Wenn sich der Pflegebedarf im Heim ändert – Vertrag wird an die neuen Anforderungen angepasst

Der Pflegebedarf kann sich immer wieder ändern und dann gibt es vertragliche Besonderheiten zu beachten. Hilfe im Alltag brauchen die Bewohner eines Pflegeheims, denn aus dem Grund leben sie dort. Sie brauchen vielleicht Hilfe bei

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Leistungen und Kosten

Der Pflegevertrag beinhaltet in erster Linie alle Leistungen und die dazugehörigen Kosten, so dass beide Vertragspartner auf der sicheren Seite sind.

Wichtig ist, dass wirklich alle Leistungen genau festgelegt sind, aber dazu kommen dann auch die entsprechenden Kosten. Auch die Kostenbeteiligung von Kranken- und Pflegekasse muss im Vertrag festgehalten werden. Sie können sich eine Beispielrechnung vom Pflegedienst oder Heim ausstellen lassen. Dann können Sie nicht nur sehen, wie hoch der Eigenanteil ist, sondern auch den Vertrag mit Angeboten von anderen Einrichtungen vergleichen.

Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag ist ein wichtiger Punkt in einem Pflegevertrag, denn er enthält alle Leistungen, welche der Pflegebedürftige bekommt und welche Kosten dafür entstehen. 

Die Auflistung ist detailliert und auch die Kosten lassen sich gut nachvollziehen. Wichtig ist, dass Sie sofort nachfragen, wenn es zu Unklarheiten kommt. Der Vertragspartner steht Ihnen für alle Fragen zu Seite, aber auch ein Rechtsbeistand kann sehr hilfreich sein.

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Leistungsnachweise

Sie erhalten die Leistungsnachweise als Kopie und das muss auch im Pflegevertrag stehen, denn diese Nachweise dienen als Grundlage zur Kassenabrechnung.

Die Leistungsnachweise werden bei der Krankenkasse oder der Pflegekasse eingereicht und dienen zur Abrechnung. Jeden Monat müssen die Pflegebedürftigen den Leistungsnachweis abzeichnen, denn dann darf der Pflegedienst oder das Heim die Leistungen bei der Kasse vorlegen. Die Kassen können dann die Abrechnung fertig machen.

Wichtig ist, dass Sie die Leistungsnachweise nicht einfach blind unterschreiben, sondern kontrollieren. Dazu dient die Pflegedokumentation. Die Angaben auf beiden Unterlagen sollten zu 100% übereinstimmen.

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Pflegedokumentation

Die Pflegedokumentation ist sehr wichtig und dient als Nachweis des Dienstleisters, dass er die Leistungen durchgeführt hat.

Im Pflegevertrag werden alle Leistungen festgehalten, so dass die Dokumentation zur Beweispflicht gilt. In der Pflegedokumentation stehen alle Aufgaben, die am Pflegebedürftigen erledigt worden sind. Die Dokumentation liegt meist beim Pflegebedürftigen und kann jederzeit eingesehen werden. Dadurch lässt sich nicht nur die aktuelle Pflegesituation, sondern auch die möglichen Veränderungen sind jederzeit nachvollziehbar.

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Rechnung

Voraus- und Abschlagsrechnungen sollten in keinem Pflegevertrag vereinbart werden, aber auch von einer Einzugsermächtigung wird abgeraten.

Überweisen Sie die Rechnung lieber selber, denn dann haben Sie einen besseren Überblick über das Konto und können eventuell die Rechnung auch kürzen, wenn Sie mit den Leistungen nicht zufrieden sind.

Der Pflegedienst oder das Heim sollten die Leistungen, die von den Kassen bezahlt werden, auch direkt mit den Kassen abrechnen. Eine solche Rechnung sollten Sie nicht erhalten.

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Haftung

Ein weiterer Punkt in dem Pflegevertrag ist die Haftung, denn der Pflegedienst ist verpflichtet für die Schäden durch einen Mitarbeiter aufzukommen.

Es kann immer mal passieren, dass ein Schlüssel verloren geht, Möbel zerkratzt werden oder es zu zerbrochenem Geschirr kommt, aber dann muss der Pflegedienst auch dafür haften. Die Haftung beschränkt sich nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Grund ist einfach, denn die Pflegebedürftigen würden bei einem leichten Schaden auf den Kosten sitzen bleiben und das soll nicht sein.

Die Kündigung des Pflegevertrags

Der Pflegevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, so dass auch eine Kündigung möglich ist.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann der Pflegevertrag durch den Pflegebedürftigen fristlos gekündigt werden. Der Pflegedienst hingegen sollte nur mit einer längeren Frist kündigen können. Dazu bieten sich sechs Wochen zum Quartalsende an. Der Pflegevertrag endet automatisch mit dem Tod des Pflegebedürftigen oder der Vertrag ruht bei einer Einrichtung.

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Achten Sie bitte darauf, dass im Moment wegen der Corona-Pandemie zum Teil nur telefonische Begutachtungen erfolgen. Die Begutachtung beinhaltet diese sechs Lebensbereiche. Diese werden geprüft, damit der Pflegegrad ermittelt werden kann. Die Terminankündigung Nachdem Sie

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pflegevertrag

1. Wie lange ist der Pflegevertrag gültig?

Der Pflegevertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so dass es keine Frist für die Gültigkeit gibt.

2. Müssen Gründe bei Kündigung des Pflegevertrags genannt werden?

Der Pflegebedürftige kann den Pflegevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, denn gesetzlich gesehen, müssen keine Gründe genannt werden.

3. Wann wird ein Pflegevertrag abgeschlossen?

Ein Pflegevertrag wird abgeschlossen, wenn eine Person einen Pflegedienst braucht oder in ein Pflegeheim umziehen muss.

4. Wer schließt den Pflegevertrag ab?

Der Pflegevertrag wird entweder direkt von dem Pflegebedürftigen abgeschlossen oder von einem Angehörigen.

5. Wo muss der Pflegevertrag aufbewahrt werden?

Dadurch, dass es sich bei einem Pflegevertrag um ein wichtiges Dokument handelt, sollte er auch bei den wichtigen Dokumenten aufbewahrt werden, so dass man einen direkten Zugriff darauf hat.

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Fazit

In der heutigen Zeit brauchen viele Menschen Hilfe des Pflegedienstes oder sie müssen ein Pflegeheim umziehen. Die Grundlage dafür ist der Pflegevertrag, denn nur mit diesem Vertrag können Sie die Leistungen der verschiedenen Anbieter vergleichen und erhalten einen genauen Einblick auf Leistungen und Kosten. Wichtig ist, dass immer der Pflegebedürftige den Pflegevertrag unterschreibt, damit die Angehörigen nicht in finanzielle Schwierigkeiten gelangen.

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