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Die Pflege-Wohngemeinschaft: Eine Alternative zum Heim – Das Leben in einer Gemeinschaft bietet viele Vorteile


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Die meisten Menschen wollen ihren Lebensabend heute weder in den eigenen vier Wänden, noch in einem Heim verbringen. Die Pflege-Wohngemeinschaften sind immer mehr im Kommen und werden von vielen Menschen angenommen, die in ein gewisses Alter kommen oder pflegebedürftig sind. Sie bezeichnen sich als Wohn-Pflege-Gemeinschaften oder als ambulant betreute Wohngruppe. In den letzten Jahren haben sie sich zu einer ganz neuen Wohnform für ältere und pflegebedürftige Menschen entwickelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt zwei Arten von Wohngemeinschaften, die selbst-organisierten und anbieterorganisierten.
  • Die Vertragsgestaltung und die Organisationsform entscheiden über die Anwendung des Gesetzes.
  • Das Leben und Wohnen in den Pflegewohngemeinschaften wird durch Verträge gesichert.
  • Die Pflegekasse übernimmt monatlich eine Pauschale von 214 Euro pro Bewohner, aber dafür müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Pflegebedürftige können eine Pflege-Wohngemeinschaft gründen oder sich an einer beteiligen. In einem solchen Fall übernimmt die Pflegekasse 2.500 Euro pro Person, aber auch hier gilt es auf bestimmte Voraussetzungen zu achten.
  • Die Wohnung muss für alle Bewohner passen. Damit das der Fall ist, findet ein Umbau statt. Dieser wird mit einem Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 4.000 Euro unterstützt. Die Pflegekasse zahlt für jede Person, aber im Höchstfall zahlt sie für 4 Personen. Maximal erhält die Gemeinschaft also 16.000 Euro.

Die Pflege-Wohngemeinschaft

Die Pflege-Wohngemeinschaft ist eine besondere Unterkunft, die in der letzten Zeit immer mehr an Bedeutung gewinnt und in der mehrere Personen, die zum Teil pflegebedürftig sind, unter einem Dach leben.

Jeder Bewohner hat dabei sein eigenes Zimmer. Ob er das Zimmer nach seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen einrichten bleibt ihm selber überlassen. Hinzu kommen weitere gemeinschaftliche Räumlichkeiten, denn diese nutzen alle Bewohner gleichermaßen. Das sind die Küche und das Wohnzimmer, aber auch ein Wäscheraum, wenn vorhanden.

Die älteren Menschen und Pflegebedürftige leben nicht allein und können ihren Alltag deutlich besser bewältigen. Sie nutzen die zahlreichen Unterstützungs- und Betreuungsangebote gemeinsam und das macht mehr Spaß. Eine Präsenzkraft ist mit verschiedenen Aufgaben betreut, als da wären die Verwaltung, die Organisation und die Betreuung, aber auch die Unterstützung im Haushalt. Die Präsenzkraft wird von allen Bewohnern gemeinsam beauftragt und nur, wenn alle Bewohner mit der ausgesuchten Person einverstanden sind, gilt sie als angestellt. Alle Aufgaben werden im Arbeitsvertrag festgehalten und ist von beiden Seiten zu unterzeichnen. Für die Bewohner übernimmt eine Person als Auftraggeber, die Unterzeichnung. Er unterschreibt im Namen aller Bewohner und somit gilt der Vertrag als rechtsgültig als wenn alle ihn unterschrieben haben.

Die anbieterorganisierten Pflege-Wohngemeinschaften

In vielen Regionen gründen und leiten Bürgervereine, Einzelpersonen und Kommunen die Pflege-Wohngemeinschaften. Die gleichen Aufgaben übernehmen aber auch die Träger von Pflege- und Betreuungsdiensten.

In vielen Angelegenheiten treffen die Träger die Entscheidungen rund um die Pflege-Wohngemeinschaft eigenständig und genau diese Selbstständigkeit zeichnet die Art des Wohnens aus. Der Träger entscheidet über den Einzug der einzelnen Personen, aber auch über die Gestaltung der Gemeinschaftsräume. In der Regel wählt er warme Farben, um ein wohliges Ambiente zu schaffen. Solange die Bewohner sich wohlfühlen, sind alle Farben erlaubt.

Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes sind bei den anbieterorganisierten Wohngemeinschaften anzuwenden. Der Betreiber kümmern sich um die Personalauswahl und sind auch für die Wohnqualität verantwortlich. Das bedeutet, als Betreiber entscheiden sie über alle wichtigen Themen, aber die Bewohner haben ein sogenanntes Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht. Nachdem alle Bewohner mit den Änderungen einverstanden sind, können sie in die Wege geleitet werden. Die Oberaufsicht hat immer die Heimaufsicht und sie überwacht nicht nur alle Aktionen, sondern sorgt auch für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Die bundesgesetzlichen Vorschriften werden anhand des Wohn- und Betreuungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen angewendet. Die Gesetze lassen sich im Internet nachlesen und gelten als gültig, solange die Voraussetzungen passen.

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Die selbst-organisierten Pflege-Wohngemeinschaften

Man spricht von einer selbst-organisierten Pflege-Wohngemeinschaft, wenn ein Bewohner oder deren Angehörige eine Pflege-Wohngemeinschaft gründen und diese selber organisieren und verwalten.

Alle Fragen, welche die Wohngemeinschaft betreffen regeln die Bewohner oder die Angehörigen selber. Sie treffen Entscheidungen über die Alltagsgestaltung oder die Nutzung der einzelnen Räume. Auch der Einzug der einzelnen Personen wird über einen Mehrheitsentscheid entschieden. Solange die Mehrheit der Bewohner mit dem Einzug einer Person einverstanden ist, kann er einziehen.

Diese Wohnform eignet sich für viele Menschen, aber auch für Personen, die ihre eigenen Interessen heute und auch in Zukunft selber vertreten wollen. Die Wohnform eignet sich zudem für Menschen, bei denen die Angehörigen die Entscheidung treffen und die über die Interessen Bescheid wissen und ihnen mit der Wohngemeinschaft einen guten Dienst erweisen wollen. Bevor es zu einem Einzug kommt, sollten die Interessen im Vorfeld geklärt werden. Nachdem alle Fakten auf dem Tisch liegen, ist der Weg frei für eine solche Wohngemeinschaft. Aber auch die anderen Bewohner spielen beim Einzug eine Rolle, denn schließlich müssen sich alle Bewohner verstehen. Solange die Sympathie stimmt, steht dem Einzug nichts im Wege und das neue Leben kann beginnen.

In der selbst-organisierten Wohngemeinschaft kommt das Bürgerliche Gesetzbuch und deren Vorschriften zum Tragen, wenn es rechtliche Unklarheiten gibt. Andere Regelungen gelten nicht. Es gibt zwar eine Heimaufsicht, die alle Dinge überwacht, aber das letzte Sagen kommt immer vom Gesetz. Wenn es Unstimmigkeiten gibt, kann der Verbraucherschutz helfen.

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Die notwendigen Verträge

Eine solche Pflege-Wohngemeinschaft braucht Verträge, damit sie aktiv sein kann. Damit alle Abteilungen gut abgesichert sind, sind mehrere Verträge notwendig.

  • Mietvertrag

Der Mietvertrag ist der wichtigste Vertrag für eine Pflege-Wohngemeinschaft. Er wird über die Räumlichkeiten abgeschlossen. In der Regel schließt jeder Bewohner einen eigenen Mietvertrag ab. Der Mietvertrag bezieht sich auf das Zimmer, das der Bewohner bewohnen wird. Aber es besteht auch die Möglichkeit, dass die komplette Gemeinschaft einen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt. Das bedeutet, entweder schließt der Vermieter mit jedem einzelnen Bewohner einen eigenen Vertrag für alle Räumlichkeiten ab oder er nutzt einen Mietvertrag, den alle Bewohner unterschreiben. Die Entscheidung liegt meist allein beim Vermieter.

  • Betreuungs- und Unterstützungsleistungsvertrag

Dazu kommt der Vertrag über Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, der auch sehr wichtig ist und als zweitwichtigster Vertrag gilt. In erster Linie zeichnet sich eine Pflege-Wohngemeinschaft durch die Unterstützung im Alltag aus. Die Bewohner leben nicht allein und erhalten bei den täglichen Aufgaben ausreichend Unterstützung, um den Tag selber gestalten zu können. Dafür beauftragen die Bewohner eine Betreuungsperson, die sogenannte Präsenzkraft. Sie ist am Tag in der Wohngemeinschaft anzutreffen und kümmern sich um die gesamte Betreuung. Sie organisiert den Tag und verwaltet alle Aufgaben. Zudem kümmert sich die Betreuungsperson um weitere Betreuungsangebote und hilft beim Haushalt.

Nicht nur eine Einzelperson kommt für eine solche Aufgabe in Frage, auch mehrere Personen sind denkbar. Mit der Präsenzkraft wird ein Vertrag über die allgemeinen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen abgeschlossen. Die Kosten für diese Kraft werden unter Umständen von der Pflegekasse getragen. Es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass die Bewohner der Pflege-Gemeinschaft genauso umfassend versorgt werden wie im Pflegeheim. In der Pflege-Wohngemeinschaft muss die Möglichkeit bestehen, dass die Bewohner alltägliche Aufgaben alleine erledigen. Beide Dinge gehen aus dem Vertrag eindeutig hervor.

  • Pflegedienstvertrag

Der Pflegedienstvertrag spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, denn nur wenn er abgeschlossen wird, werden die pflegebedürftigen Bewohner ausreichend versorgt. Er deckt alle Leistungen ab, die den persönlichen Pflegebedarf der einzelnen Bewohner betreffen. Der Bewohner wählt den Pflegedienst immer selber. Bei Medikamentenstellung wird ein zusätzlicher Vertrag über die sogenannte Behandlungspflege abgeschlossen. Beide Verträge werden von Bewohner selber abgeschlossen, denn er entscheidet, welcher Pflegedienst für die Pflege verantwortlich sein soll.

  • Gemeinschaftsvereinbarung

Die Gemeinschaftsvereinbarung regelt alle Vereinbarungen, die ein ruhiges Miteinander ermöglichen. Der Inhalt des Vertrages hängt in erster Linie davon ab, ob es sich um eine selbst-organisierte oder trägerorgansierte Wohngemeinschaft handelt.

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Die Pflegeversicherung und deren Leistungen

Die Pflegebedürftigen, die in einer Pflege-Wohngemeinschaft leben und bestimmte Anforderungen erfüllen, haben das Recht auf einen monatlichen Zuschuss.

Bei dem Zuschuss handelt es sich um den Wohngruppenzuschlag. Er wird monatlich in Höhe von 214 ausgezahlt. Mit diesem Geld wird die Präsenzkraft bezahlt, die am Tag die Betreuungs- und Unterstützungsleistung übernimmt.

In vielen Bundesländern wird die Bezahlung für die Präsenzkraft als Einkommen angerechnet und kann unter bestimmten Umständen vom Sozialamt übernommen werden. Detaillierte Informationen zu diesem Thema liefert das Sozialamt.

Pflegebedürftige können sich an der Gründung einer Pflege- und Wohngemeinschaft beteiligen und dafür erhalten sie einen Einmalbetrag in Höhe von 2.500 Euro. Der Pflegebedürftige muss nicht einmal die Wohngemeinschaft gründen und führen, obwohl der Einmalbetrag ausgestellt wird. Es reicht vollkommen aus, wenn die Person einen kleinen Anteil zur Gründung beiträgt. Eine Pflege-Wohngemeinschaft hat die Möglichkeit bis zu 10.000 Euro als Förderung zu bekommen. Das bedeutet, vier Personen melden den Anspruch an und erhalten jeweils eine Förderung von 2.500 Euro.

In vielen Fällen lehnen die Pflegekassen die Zahlung von Leistungen für eine solche Wohnform ab. Der Grund ist einfach. Sie sind einfach der Meinung, dass eine vollstationäre Pflege nicht vorgesehen ist und dafür ein Pflegeheim wesentlich besser geeignet ist.

Achtung

In einigen Fällen sind Umbaumaßnahmen notwendig, damit eine Pflege-Wohngemeinschaft entsteht. Die einzelnen Wohnbereiche müssen an die Bedürfnisse der einzelnen Bewohner angepasst werden. Darunter fällt der Einbau eines Treppenliftes, wenn es sich um ein Haus mit mehreren Stockwerken handelt. Gerade ältere Menschen haben große Schwierigkeiten mit Stufen und somit ist ein Treppenlift meist eine Grundvoraussetzung. Die Pflegekassen zahlen für den Umbau einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Person. Die Wohngemeinschaft bekommt einen Höchstbetrag von 16.000 Euro, wenn vier Personen im Haus wohnen. In einem solchen Fall prüft die Pflegekasse die Voraussetzungen von allen Bewohnern. Nur, wenn alle Bewohner die Voraussetzungen zu 100% erfüllen wird der Höchstbetrag von 16.000 Euro ausgezahlt.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pflege-Wohngemeinschaft

1. Warum ist eine persönliche Einrichtung in der Pflege-Wohngemeinschaft wichtig?

Die Einrichtung ist maßgeblich dafür verantwortlich, damit der Bewohner sich in der Pflege-Wohneinrichtung wohlfühlt und gern dort lebt. Die Gestaltung der Räume sorgt für einen guten Draht zueinander. Jedes Möbelstück und jedes Bild spielt eine Rolle und gerade Möbel aus der vorherigen Wohnung sorgen für ein Wohlfühlambiente. Das Zimmer wird nach den Wünschen des Bewohners eingerichtet.

2. Gibt es spezielle Einrichtungen für Demenzkranke?

Es gibt spezielle Einrichtungen für Demenzkranke. Der Unterschied liegt in der Einrichtung, aber auch beim Pflegepersonal. Das Pflegepersonal hat eine höhere Verantwortung und die Sicherheitsvorkehrungen sind deutlich höher als bei einer normalen Wohngemeinschaft. In einer normalen Wohngemeinschaft ist das Risiko einfach zu hoch.

3. Zählt ein Mehrgenerationen Haus auch zur Pflege-Wohngemeinschaft?

Das Mehrgenerationenhaus ist keine Pflege-Wohngemeinschaft, aber eine gute Alternative zum Alleinleben. In einem Gebäudekomplex leben mehrere Generationen zusammen und so entsteht eine Entlastung im Alltag. Zudem fühlen sich die älteren Menschen zugehörig und gebraucht. Heute gibt es schon einige Mehrgenerationenhäuser, die mit Erfolg geführt werden.

4. Ist das ambulant betreute Wohnen eine Alternative zum Seniorenheim?

Die alternativen Wohn- und Pflegeformen gewinnen in der Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Gerade die Wohngemeinschaften bewähren sich immer mehr. In einer solchen Gemeinschaft leben zwischen 2 und 12 Personen zusammen. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer und es gibt für alle Bewohner ein Wohn- und Esszimmer, und eine Küche. Alle Entscheidungen für das tägliche Leben treffen die Bewohner gemeinsam. Die Wohngemeinschaft ist somit eine gute Alternative zum Seniorenheim.

5. Wer kann eine Wohngemeinschaft gründen?

Im Grunde kann jeder eine Wohngemeinschaft gründen, der die Organisation, die Finanzierung und die Verwaltung sichert. In der Regel handelt es sich meist um gemeinnützige Initiativen, Dienstleistungsanbieter, Wohnungsbaugesellschaften oder private Hausbesitzer, aufgrund der notwendigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen.

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Fazit

Die Pflege-Wohngemeinschaften sind eine ausgezeichnete Alternative für alte und pflegebedürftige Menschen. Sie leben nicht allein, haben Gesellschaft und bestimmten ihren Alltag allein. Pflege-Wohngemeinschaften sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden und heute gibt es zahlreiche Modelle, die in Deutschland aktiv sind. Es gibt verschiedene Formen der Pflege-Wohngemeinschaften, die sich von der Führung unterscheiden. In allen Gemeinschaften besitzen die Bewohner ein eigenes Zimmer, das sie selber einrichten können. Küche und Wohnzimmer sind Gemeinschaftsräume, die von allen Bewohnern genutzt werden. Eine Präsenzkraft sorgt für die Organisation, kümmert sich um die Verwaltung und alle anderen Angelegenheiten rund um die Wohngemeinschaft.

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