Der Beitrag Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt – Kinder bis 18 Jahre gehören in die Familienversicherung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Ehepartner oder der Lebenspartner können in der gesetzlichen Krankenversicherung des Angehörigen mitversichert werden und zwar beitragsfrei.
Für Familien ist die gesetzliche Krankenversicherung sehr interessant, denn die Familienangehörigen werden unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert und dann spricht man von einer Familienversicherung.
Der Versicherte muss die Angehörigen dafür einfach nur bei seine Krankenkasse melden und dann bekommt jeder Angehörige eine eigene Krankenkassenkarte. Zudem kann er dann die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nutzen.
Die Familienversicherung gibt es nicht als private Krankenversicherung, denn hier müssen die Angehörigen sich selber versichern.
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Damit die gesetzliche Familienversicherung greift, sind spezielle Voraussetzungen notwendig.
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Sind die obigen Bedingungen erfüllt, dann kann der Ehepartner oder Lebenspartner in die gesetzliche Familienversicherung aufgenommen werden und zwar beitragsfrei.
Die Familienversicherung bleibt auch bestehen, wenn Sie z.B. ein getrennt lebender Ehepartner sind, aber die Scheidung noch nicht vollzogen ist. Erst wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, dann müssen Sie sich selber versichern.
In der Regel sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr bei einem Elternteil mitversichert. Das gilt auch für Stiefkinder und Enkel, aber nur, wenn sie überwiegend in der häuslichen Gemeinschaft der Familie leben. Das gleiche Prinzip gilt dann auch für eventuelle Pflegekinder. Die Zeit lässt sich verlängern, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Ist das Kind z.B. nicht erwerbstätig, dann kann es bis zum 23. Lebensjahr mitversichert werden. Aber auch bis zum 25. Lebensjahr ist dies möglich, z.B. wenn ein Studium oder ein Ausbildung gemacht wird.
Die Ausbildung wird z.B. durch den Wehrdienst, einen Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer unterbrochen. Dann verlängert sich die Familienversicherung um bis zu 12 Monate. Kinder mit einer Behinderung bleiben unbegrenzt in der Familienversicherung.
Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder
Es darf keine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bestehen, aber eine solche Versicherung lässt sich zugunsten der Familienversicherung kündigen.
Dafür müssen aber alle anderen Voraussetzungen stimmen. Die Krankenkasse regelt daher in der Satzung, wann dann die Familienversicherung beginnt. Sie bestimmt auch, ob eine Kündigung möglich ist und ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im besten Fall fragen Sie daher einfach bei der Krankenkasse nach. Aber die Satzung können Sie auch im Internet lesen.
Sie sind privat krankenversichert und erfüllen alle Voraussetzungen für die Familienversicherung, dann haben Sie die Möglichkeit zu wechseln.
Die private Krankenversicherung endet inzwischen nicht automatisch mit dem Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen stattdessen innerhalb von drei Monaten eine Kündigung schreiben, wenn Sie eine Familienversicherung nutzen. Sie haben daher die Möglichkeit der rückwirkenden Kündigung. Diese Frist ist nicht zu versäumen. Ansonsten zahlen Sie allerdings weiterhin die Beiträge und sind gleichzeitig bei zwei Versicherungen angemeldet. Der privaten Krankenversicherung müssen Sie daher innerhalb von zwei Monaten die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorlegen. In der Bescheinigung muss folglich ein Grund für die gesetzliche Versicherung zu finden sein.
Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die
Sie als Elternteil sind privat versichert und der andere Elternteil ist gesetzlich versichert, dann ist eine Familienversicherung unter den folgenden Umständen ausgeschlossen:
Kinder sind dann auf jeden Fall in der privaten Krankenversicherung aufzunehmen oder einfach als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche Krankenversicherung, damit das Kind versichert ist. In der gesetzlichen Krankenkasse sind die Kosten für eine freiwillige Mitgliedschaft für Kinder deutlich höher als bei einer privaten Krankenversicherung.
Es müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein, damit der Ausschluss von der Familienversicherung möglich ist. Der Vater ist z.B. privat versichert und die Mutter gesetzlich versichert. Aber wenn die Mutter mehr als der Ehemann verdient, dann sind die Kinder familienversichert.
Eine Gesamtbeurteilung der Eltern findet aber nur statt, wenn Sie verheiratet oder z.B. nach dem Lebenspartnergesetz verbunden sind. Sind die Eltern dagegen nicht so verbunden, dann kann das Kind eine der beiden Varianten haben.
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Die Familienversicherung endet und dann ist der Betroffene automatisch freiwillig gesetzlich krankenversichert, wenn keine andere Pflichtversicherung vorhanden ist.
Innerhalb von zwei Wochen muss der Versicherte inzwischen einen Hinweis zur Krankenkasse schicken und den Austritt erläutern. Das ist aber nur möglich, wenn Sie eine anderweitige Absicherung vorweisen können. Dies ist meist eine private Krankenversicherung.
Der gesetzliche Versicherte muss einen prozentualen Anteil von seinem Lohn an die Krankenkasse zahlen und dieser Anteil liegt bei 14,6%.
Die Hälfte übernimmt der Arbeitgeber und dazu kommen noch unterschiedliche Zusatzbeträge, die von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich sind. Auch die Zusatzbeiträge sind in Prozent angegeben. Eltern zahlen für die Pflegekasse 2,55 % und Kinderlose 2,8%. Auch hier übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten, aber für den Extraaufschlag für Kinderlose beteiligt er sich nicht.
Bei den freiwillig Versicherten wird nicht nur der Verdienst zur Berechnung des Beitrags herangezogen, sondern auch die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Renten, Versorgungsbezüge und alle weiteren Einnahmen, sowie Geldmittel aus Vermietung und Verpachtung und Kapitaleinkünfte gehören dazu.
Bei den Pflichtversicherten und den freiwillig Versicherten ist die Höchstgrenze des zu berücksichtigen Einkommens gleich und liegt bei 4.425 Euro im Monat.
Unterschiede gibt es aber beim Mindesteinkommen, denn die Pflichtversicherten zahlen den prozentualen Anteil immer, egal wie niedrig der Lohn ist. Anders sieht es bei den freiwillig Versicherten aus, denn hier ist ein Mindesteinkommen von 1.015 Euro im Monat notwendig.
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Die Beiträge für die gesetzliche Familienversicherung zahlen beide Elternteile aus den eigenen Einnahmen und dabei spielt es keine Rolle ob pflichtversichert oder freiwillig versichert.
Bei den freiwillig gesetzlich Versicherunten und einem Ehepartner, der privat versichert ist, wird das Einkommen des Partners zum eigenen Einkommen gerechnet und das ist dann die Grundlage für die Beitragsberechnung.
Zunächst werden die Einnahmen der freiwillig versicherten Person genommen und dazu kommt die Hälfte der Einnahmen des Partners, aber nur bis zur halben Bemessungsgrenze. Sie lag im Jahr 2018 bei 2.212,50 Euro.
Dieses Prinzip gilt aber nicht immer und die wichtigsten Gründe sind:
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Die Freibeträge für Kinder können von den Partnern geltend gemacht werden, wenn das Einkommen des privat Versicherten für die Berechnung des freiwilligen Versicherten an gerechnet wird.
Kinder, die nicht in der Familienversicherung sind, haben eine Bezugsgröße von 1.015 Euro im Monat. Bei den Kindern, die in der Familienversicherung sind, ist 1/5 der Beitragskosten absetzbar und das sind um die 609 Euro. Dieser Betrag wird von dem privat versicherten Elternteil abgezogen, anschließend halbiert und dann auf das Einkommen des anderen Elternteils angerechnet.
Gesetzlich Versicherte zahlen keine Beiträge für Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.
Sie hatten vor dem Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld nur Einnahmen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, dann sind Sie in dieser Zeit kostenlos krankenversichert.
Das gilt auch bei einer freiwilligen Mitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann sind die Lohnersatzleistungen frei von einem Beitrag. Aber das bedeutet nicht, dass die Krankenversicherung keine Kosten verursacht.
Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge auf alle Art von Einnehmen und auch Personen, die während des Mutterschutzes und der Elternzeit kein Einkommen haben, müssen Beiträge zahlen. Bei den freiwillig Versicherten setzt die Krankenkasse zugrunde, dass ein Mindesteinkommen von 1.015 Euro vorhanden ist und demnach sind Beiträge zu zahlen.
In der Apotheke erhalten Sie nicht nur Arznei, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. Pflegeprodukte, Hygieneartikel oder rezeptfreie Medikamente finden Sie hier auch im Sortiment. Immer mehr Verbraucher vertrauen beim Einkauf dieser Produkte den Onlineapotheken.
Einer der Elternteile ist privat versichert und der andere freiwillig versichert, dann werden auch die Einkünfte des Ehepartners eingerechnet, zumindest zu 50%. Die Höchstgrenze liegt bei 2.212,50 Euro laut Tabelle 2018.
In der Regel zahlen privatversicherte Väter und Mütter auch weiterhin ihre Versicherungsprämien, wenn sie Elterngeld bekommen. Der Bezug von Elterngeld noch der Beginn der Elternzeit dient als Begründung keine Beiträge zu zahlen. Eine Familienversicherung ist ebenfalls ausgeschlossen, selbst wenn der eine oder andere gesetzlich versichert ist. Es gibt nur eine Ausnahme.
Die Weichen für die Krankenversicherung werden auch in Zeiten der Familiengründung gestellt.
Neben dem Bezug von Elterngeld haben Mütter und Väter die Möglichkeit 30 Stunden in der Woche zu arbeiten. In der Familienzeit besteht demnach die Möglichkeit einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachzugehen.
Sie waren vor der Elternzeit privat versichert und dann haben Sie die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, wenn Sie arbeiten gehen. Sie sind freiwillig versichert und müssen hohe Beiträge zahlen, dann können Sie mit dieser Option die kritische Grenze unterschreiten und zur Pflichtversicherung wechseln.
Eine hauptberufliche Tätigkeit müssen Sie allerdings auf Dauer aufgeben.
Unkündbare Nebenvereinbarungen beim Abschluss einer Lebensversicherung und unangemessen hohe Provisionen sind der Grund für die Warnung der Marktwächter. Im Visier der Verbraucherschützer ist nicht nur der Lebensversicherer Prisma Life, sondern auch die Vertriebsorganisation Afa AG. Der Lebensversicherer
FAQs zum Thema Familienversicherung
Grundsätzlich wird ein studierendes Kind mit in die Familienversicherung übernommen, wenn das Kind keinen festen Beruf hat und unter 435 Euro im Monat verdient. Das Einkommen ist höher, dann muss das Kind sich selber versichern.
Für die arbeitslose Tochter übernimmt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter die Zahlungen für die Krankenversicherung. Die Tochter ist dann gesetzlich krankenversichert.
In einem solchen Fall muss das Krankenhaustagegeld zuerst von dem Versicherten übernommen werden, aber ein Freistellungsantrag ist möglich. Mit Hilfe des Freistellungsantrags bekommen Sie im besten Fall das Geld zurück.
Der monatliche Beitrag wird anhand des Einkommens berechnet. Monatlich müssen Sie mit etwa 15% Abzug für die Krankenkasse rechnen, wobei 50% vom Arbeitgeber übernommen werden.
Die Geister scheiden sich bei dieser Frage, denn viele Verbraucher sind mit der gesetzlichen Krankenversicherung unzufrieden, denn sie zahlen hohe Eigenanteile. Andere sind von der privaten Versicherung überzeugt, weil sie der Meinung sind, dass sie einen höheren Stellenwert haben. Vergleichen Sie die beiden Versicherungen und entscheiden Sie nach Ihren Wünschen!
Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Muss, wenn Sie zum Arzt gehen. Aber Sie können sich auch privat versichern lassen und haben einige Vorteile. Kinder sind in den meisten Fällen über einen Elternteil mitversichert und können unbesorgt den Arzt aufsuchen. Die Beiträge sind selbstständig zu zahlen, während bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitgeber einen Teil bezahlt, müssen privat Versicherte den ganzen Beitrag allein tragen. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Art der Versicherung zu Ihnen passt und wägen Sie alle Vor- und Nachteile ab.
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]]>Der Beitrag Ehegattenbürgschaft: Bürge darf nicht immer zur Kasse gebeten werden – es gibt Ausnahmen! erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>In vielen Fällen vergeben Banken und Sparkassen nur Kredite, wenn der Ehegatte oder ein anderer Angehöriger des Kreditnehmers den Vertrag mit unterschreibt oder sogar einer Bürgschaft zustimmt
Allerdings verfügen die Bürgen in vielen Fällen über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen, so dass sie sich für das ganze Leben verschulden, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlt. Bürgen müssen aber nicht immer zahlen, so dass Sie der Bürgschaftsfalle entkommen können.
Wenn Sie für die Darlehensschuld eines Angehörigen bürgen, dann sind die verpflichtet für die Rückzahlung des Kredits aufzukommen, wenn der Kreditnehmer selber nicht mehr in der Lage ist zu bezahlen. Dadurch, dass es sich bei dieser Verpflichtung um ein hohes Risiko handelt, müssen alle Details in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden. Das Schreiben einer Mail reicht nicht aus.
Wichtig ist, dass die Bank sich zuerst an den Kreditnehmer wenden muss, auch wenn der Super-Gau eintritt und die ersten Ratenzahlungen nicht mehr kommen. Das Gesetz ist eindeutig, denn zuerst ist immer der Kreditnehmer verantwortlich, aber dadurch, dass es sich um eine langwierige und schwere Prozedur handelt, sichern die Banken sich mit der Bürgschaft ab.
Sie setzen auf eine selbstschuldnerisch Bürgschaft und das heißt, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, seine Raten zu bezahlen, dann muss der Bürge die Zahlung übernehmen. Die Bank muss sich dann nicht mehr an den Kreditnehmer wenden, sondern richtet ihre Forderungen direkt an den Bürgen. Der Bürge muss sich das Geld dann im Endeffekt vom eigentlichen Kreditnehmer zurückholen.
Das Pfändungsschutz beziehungsweise P-Konto ist vielen Verbrauchern ein Begriff, denn es handelt sich um ein spezielles Konto als Schutz vor einer Kontopfändung. Jeder Verbraucher kann ein P-Konto eröffnen, so dass das Guthaben bis zu 1.178,59
In vielen Bürgschaftsformularen steht eine interessante Klausel und diese besagt, dass der Bürge nicht nur für die aktuellen, sondern auch für die künftigen Ansprüche der Bank aufkommen muss.
Eine solche Klausel ist nach aktueller Rechtsprechung nicht wirksam, denn in erster Linie ist der Kreditnehmer haftbar zu machen und dann der Bürge. Aber der Bürge nur für das unterschriebene Darlehen und nicht für künftige Ansprüche aus irgendwelchen Geschäftsbeziehungen des eigentlichen Kreditnehmers mit der Bank. Die Haftung beschränkt sich also immer auf auf das Darlehen oder die vereinbarte Höchstsumme.
Sie wollen eine größer Investition machen? Und jetzt fragen Sie sich, ob ein Ratenkauf oder ein Kredit besser ist? Was sind Vorteile? Was sind die Nachteile der jeweiligen Variante? Wir haben uns beide genau angesehen
Der Bürge muss mit der Unterschrift auch für die Folgen einstehen, denn durch seine Unterschrift hat er deutlich gemacht, dass er die Zahlungen für das Darlehen übernimmt, wenn der Kreditnehmer nicht zahlen kann.
Aber es gibt Ausnahmen und eine Ausnahme ist, wenn der Bürge sich durch die Bürgschaftsverpflichtung „krass überfordert“. Auch, wenn er dem Kreditnehmer emotional sehr nah steht kann das als eine Ausnahmesituation gewertet werden. Allerdings können Sie das nicht einfach so behaupten, denn Sie müssen nachweisen, dass zwischen dem Bürgen und dem Kreditnehmer ein so enges Verhältnis besteht, dass die Bürgschaft aus rein emotionalen Gründen eingegangen wurde. Das kann unterschiedliche Gründe haben, von einem Eheverhältnis über eine eheähnliche Partnerschaft bis hin zu einer sehr freundschaftlichen Beziehung. In einem solchen Fall nutzt die Bank die Beziehung zwischen Bürgen und Kreditnehmer auf sittlich anstößige Weise aus. Hierzu gibt es schon Urteile:
Die Bürgschaft ist unwirksam, wenn schon bei Vertragsabschluss deutlich wird, dass der Bürge nicht in der Lage ist die anfallenden Zinsen für die Kreditschuld zu bezahlen. Selbst, wenn das Einkommen und das Vermögen mit Hilfe einer Pfändung versehen wird und es nicht zu einer Zahlung kommen kann, ist der Vertrag nichtig. Die Bank hat keine Möglichkeit den Bürgen zur Zahlung zu veranlassen.
Viele E-Mail-Nutzer beschweren sich über diese E-Mail, die regelmäßig in zahlreichen Postfächern landet. Angeblich können Sie trotz einem negativen Schufa-Eintrag einen Kredit bis 100.000 Euro bekommen. Was hat es mit der Spam-Mail auf sich und
Anders sieht es aus, wenn der Bürge durch die Aufnahme des Kredits wirtschaftliche Vorteile genießt.
Wenn der Bürge, zusammen mit dem Kreditnehmer, Entscheidungen über de Verwendung und die Auszahlung des Kredits trifft, dann kann er sich aus der Bürgschaft nicht befreien. Der Bürge kommt nur aus der Nummer raus, wenn er nachweisen kann, dass es sich um indirekte Vorteile handelt.
Ein Beispiel liefert eine Immobilie, denn wenn der Bürge im Haus des Kreditnehmers wohnt und durch den Kredit die Einrichtung finanziert wurde, dann muss er für die Schuld des Kreditnehmers nicht gerade stehen.
Wieder anders sieht es bei einem Geschäftskredit aus, denn wenn Sie als Ehepartner Bürge für den Geschäftskredit sind, dann kann die Bank nicht auf Sie zukommen. Das ist auch nicht möglich, wenn die Bank nachweisen kann, dass mit Hilfe des Geschäfts der komplette Familienunterhalt finanziert wird. Sie als Bürge müssen nicht für die Forderungen aufkommen.
Egal für welches Darlehen Sie sich entscheiden, es kostet und hat natürlich auch immer ein gewisses Risiko aus wirtschaftlicher Sicht. Informieren Sie sich aber vorab, so können Sie so manches Problem umgehen. Prüfen Sie Ihre
FAQs zum Thema Ehegattenbürgschaft
Der Ehegatte darf grundsätzlich als Bürge fungieren, wenn er in der Lage ist, die Forderungen zu übernehmen, wenn der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist.
Normalerweise muss ein Bürge immer für die Kreditschuld des Kreditnehmers aufkommen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Es gibt ein paar Ausnahmen, aber die müssen nachgewiesen werden.
Sie sind bei der Bank als Bürge eingetragen und Ihr Ehegatte hat einen Kredit aufgenommen. Kann Ihr Gatte nicht mehr zahlen, dann wendet sich die Bank an sie. Sie müssen dann die offenen Forderungen ausgleichen.
Nein, denn ein Bürge muss ausreichend finanzielle Mittel haben, um die finanzielle Belastung des Kredits im Notfall übernehmen zu können.
Sie können sich zuerst mit der Bank des Kreditnehmers auseinander setzen, aber dazu sollten Sie sich rechtlichen Beistand holen. Schalten Sie einen Anwalt ein, der sich mit den Statuten auskennt und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen hilft.
Sie sind in Geldnot und suchen einen Kredit? Im Internet gibt es zahlreiche Angebote. Fiese Betrüger nutzen die Notsituation und gaukeln die Vergabe eines Kredites vor. In Wirklichkeit eröffnen sie ein Konto, welches für Straftaten
In der heutigen Zeit vergeben die Banken und Sparkassen Kredite nur noch mit viel Sicherheit. Aus dem Grund setzen viele Banken zwar in erster Linie auf die Kreditwürdigkeit, aber verlangen auch einen Bürgen. Der Ehegattenbürge ist meist der erste Weg für den Kreditnehmer und die Banken sind damit einverstanden. Der Bürge wird zur Zahlung verpflichtet, wenn der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist die Zahlungen ordnungsgemäß zu leisten. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die allerdings zu beweisen sind.
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