Energieberater | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:03:53 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Energieberater | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Fernwärme: So heizen Sie weder Kosten noch Klima ein – Klimafreundliches Heizen mit Fernwärme nur für ganze Siedlungen sinnvoll https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fernwaerme-so-heizen-sie-weder-kosten-noch-klima-ein-klimafreundliches-heizen-mit-fernwaerme-nur-fuer-ganze-siedlungen-sinnvoll/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fernwaerme-so-heizen-sie-weder-kosten-noch-klima-ein-klimafreundliches-heizen-mit-fernwaerme-nur-fuer-ganze-siedlungen-sinnvoll/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:03:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60884 Komfortabel und umweltschonend. Mit diesen Begriffen wird das Heizen mit Fernwärme inzwischen bezeichnet, aber das stimmt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Thema Heizen ist das ganze Jahr über in aller Munde. Daher haben wir uns

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Komfortabel und umweltschonend. Mit diesen Begriffen wird das Heizen mit Fernwärme inzwischen bezeichnet, aber das stimmt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Thema Heizen ist das ganze Jahr über in aller Munde. Daher haben wir uns mit den Vor- und Nachteilen der Fernwärme auseinander gesetzt. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie brauchen für Fernwärme keine eigene Heizanlage, denn sie gelangt über die Rohrleitungen von dem Kraftwerk in die Wohnungen.
  • Jedes Fernwärmenetz ist in der Region allein, somit fehlt der Wettbewerb und ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist unmöglich.
  • Sie binden sich also langfristig an den Anbieter, wenn Sie sich für die Fernwärme entscheiden. Aus dem Grund wägen Sie die Vor- und Nachteile von Fernwärme gründlich ab.
  • Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentralen helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob die Fernwärme oder eine andere Art des Heizens in Frage kommt.

Was ist eigentlich Fernwärme?

Die Belieferung von Gebäuden mit Wärme aus einem Kraft- oder Heizwerk bezeichnet man als Fernwärme. 

In den Kraft- oder Heizwerken wird Wärme erzeugt und diese gelangt mit Hilfe eines Rohrsystems zum Verbraucher. Aus dem Grund brauchen die Kunden von Fernwärme auch keine eigene Heizanlage.

Erdgas und Steinkohle kommen als Brennstoffe in erster Linie in Frage, aber auch bei der Müllverbrennung oder bei industriellen Prozessen entsteht Wärme und diese wird häufig als Fernwärme genutzt.

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Fernwärme und die Besonderheiten

Ein Wechsel des Wärmelieferanten ist bei der Fernwärme leider nicht möglich, denn meist besitzt nur ein Anbieter das Monopol für eine Region.

Die Planung, der Betrieb des Kraftwerks und auch die Netze sind in der Hand eines Unternehmens und der Aufbau einer zweiten Infrastruktur ist unwirtschaftlich für ein zweites Unternehmen und aus dem Grund gibt es regional meist auch nur einen Anbieter von Fernwärme.

Einige Kommunen sehen für manche Grundstücke einen Anschluss- und Benutzerzwang vor und das ist auch als Besonderheit zu nennen. Sie sind verpflichtet Ihr Haus mit der Fernwärme zu versorgen, aber Sie haben auch gleichzeitig die Möglichkeit andere erneuerbare Energie als Zusatz zu nutzen.

Im Bereich der Fernwärme gibt es zudem noch ein paar rechtliche Besonderheiten. Der Fernwärmevertrag wird in der Regel für zehn Jahre abgeschlossen. In der AVBFernwärmeV sind die rechtlichen Grundlagen für Kunden und Fernwärmelieferanten geregelt.

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Wann bietet sich Fernwärme an?

Fernwärme rechnet sich eigentlich nur, wenn sich viele Nutzer zusammentun und sich an das Fernwärmenetz anschließen.

Der Bau der Netze und der Erzeugungsanlagen ist eine sehr teure Angelegenheit und demnach lohnt sich die Fernwärme für einen Nutzer nicht. Für eine Wirtschaftlichkeit muss eine Mindestabnahmemenge für einen Meter des Netzes erforderlich sein. Das sind zwei Gründe, warum sich die Fernwärme in erster Linie in sehr dicht besiedelten Gebieten lohnt. Das Gebäude muss einen gewissen Energieverbrauch haben, damit sich die Fernwärme für Sie eignet, denn anteilig zahlen Sie das Kraftwerk und das Wärmenetz durch den Grundpreis mit.

Interessant

Ein Anschluss ist in erster Linie in Neubaugebieten sehr sinnvoll, aber nur wenn es sich um eine dichte Bebauung handelt oder wenn mit Hilfe der Fernwärme industrielle oder gewerbliche Nutzer versorgt werden. Außerdem muss eine hohe Anschlussdichte erreicht werden und das ist gerade in dicht besiedelten Neubaugebieten der Fall. Eine weitere Möglichkeit bietet sich, wenn das Neubaugebiet mit industrieller Prozesswärme oder mit Wärme aus der Müllverbrennung versorgt wird. Manchmal bleibt diese Wärme ungenutzt und ist deutlich preiswerter als andere Möglichkeiten. Ein Anschluss ist wirtschaftlich, wenn das Netz nur mit geringen Temperaturen betrieben wird.

Über einen Umstieg zur Fernwärme denken Sie nach, wenn Sie Eigentümer eines Altbaus sind und in naher Zukunft ein Kesselaustausch geplant ist. Die Energieberater der Verbraucherzentralen helfen Ihnen bei der Entscheidung gern weiter und Sie erhalten Informationen, ob sich der Umstieg auf eine neue Heizung überhaupt lohnt.

Auch wichtig

Stellen Sie unbedingt einen Vollkostenvergleich an und dann können Sie eine bessere Abschätzung abgeben, ob die Fernwärme sich lohnt oder nicht. In dem Vollkostenvergleich stehen alle anfallenden Kosten, von der Anschaffung der Heizung über die regelmäßige Wartung bis hin zu den notwendigen Schornsteinfegerkosten, für einen festen Nutzungszeitraum.

Sie erhalten bei der Fernwärme das fertige Endprodukt nämlich die Wärme. In dem Preis sind schon alle Umwandlungsverluste enthalten, die durch die Erzeugung der Wärme entstehen. Die Erzeugungsverluste bei der Gas- und Ölheizung entstehen erst vor Ort in dem Heizungskessel. Also benötigen Sie im Endeffekt mehr Gas und Öl, um die gleiche Wärmemenge zu erzeugen. Ein reiner Preisvergleich zwischen Fernwärme und Öl oder Erdgas ist also nicht möglich.

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Die Kosten von Fernwärme

Je nach Anbieter fallen die Preise für Fernwärme recht unterschiedlich aus und wenn ein Anbieter mehrere Fernwärmenetze betreibt, dann bekommt jedes Netzgebiet meist sogar einen anderen Preis.

Aus diesem Grund kommt es sogar soweit, dass in derselben Stadt verschiedene Preise für Fernwärme aufgerufen werden.

In der Regel setzt sich der Preis für Fernwärme aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Arbeitspreis in Cent für eine Kilowattstunde
  • Grundpreis für eine Kilowattstunde angeschlossener Leistung (wird auch als Anschlusswert oder Leistungspreis bezeichnet)

Der tatsächliche Wärmeverbrauch wird über den Arbeitspreis abgerechnet und der Grundpreis besteht aus den Fixkosten für ein Jahr. Darin enthalten sind auch die anteiligen Kosten für die Netze und das Kraftwerk. Der Grundpreis macht einen Anteil von 25% aus und der Arbeitspreis liegt bei 75%. Für eine Kilowattstunde liegt der durchschnittliche Preis für Fernwärme bei 9 Cent und dort ist auch der Grundpreis anteilig enthalten. Nach oben und nach unten gibt es deutliche Abweichungen bei diesem Durchschnittspreis.

Kleinere Gebäude

Bei kleineren Gebäuden fallen einmalige Umstellungskosten an, wenn Sie einen Wechsel zur Fernwärme in Betracht ziehen. Die Höhe liegt zwischen 8.000 und 15.000 Euro. In diesem Preis sind die Entsorgungskosten für die Altanlage enthalten, aber auch der Anschluss an das Fernwärmenetz und der Einbau einer Fernwärmeübergabestation. In Ihrem Gebäude muss die Verteilung der Wärme von Fachleuten entsprechend eingestellt werden.

Der Versorger darf während der Vertragslaufzeit die Preise für Fernwärme mit Hilfe der Preisanpassungsklausel erhöhen. In der Regel sind die Preise und die Änderungen im Vertrag für viele Kunden einfach nicht nachvollziehbar und meist sind die Möglichkeiten in Bezug auf die Preiserhöhung eingeschränkt.

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Die Klimafreundlichkeit von Fernwärme

Die Klimafreundlichkeit von Fernwärme wird durch den eingesetzten Energieträger, die Effizienz der Erzeugung im Kraftwerk und die Höhe der Leitungsverluste bestimmt.

Sinnvoll ist der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung, denn dadurch entsteht eine hohe Energieausbeute und auch die Nutzung der Müllverbrennung ist immens sinnvoll.

Strom und Wärme werden in einem Prozess erzeugt und auch im Anschluss direkt genutzt, das wird als Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnet. Eine 80% Energieausbeute wird dadurch erreicht und das ist sehr hoch.

Die Energieausbeute bei Kraftwerken liegt gerade bei 50% und das liegt daran, dass die Wärme auch an die Umgebung abgegeben wird und somit weniger beim Verbraucher ankommt. Im Grunde lässt sich die Klimafreundlichkeit von Fernwärme nur herausfinden, wenn der Anbieter eine freiwillige Aufschlüsslung anbietet. In der Aufschlüsslung stehen Informationen wie die Wärme eingesetzt wird und welche CO2 Emissionen anfallen. In der Regel erhalten die Fernwärmekunden diese Informationen nicht.

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Argumente für oder gegen Fernwärme – die Checkliste

Was spricht eigentlich für die Fernwärme? Entsprechende Informationen finden Sie hier:

  • In Sachen Komfort punktet die Fernwärme auf jeden Fall, denn Sie brauchen keinen eigenen Heizkessel und keinen Raum für die Brennstofflagerung. Sie haben keine hohe Investition und müssen sich nicht um den Kauf von Brennstoffen kümmern, auch nicht um die Technikwartung oder den Schornsteinfeger.
  • Mit Hilfe der Fernwärme leisten Sie einen Beitrag zum klimafreundlichen Heizen. Mit Hilfe der Kraft-Wärme-Kopplung bietet sich die Möglichkeit, dass die Wärme auch von der Industrie oder den Gewerben genutzt wird. Achten Sie darauf, ob und welchen Mix Ihr Fernwärmeanbieter anbietet.
  • Die attraktiven Preise sind ebenfalls nicht zu verachten, denn einige Anbieter präsentieren die Fernwärme als günstigste Art zu Heizen.
  • Einzelne Kommunen und ein paar Stadtwerke fördern den Anschluss an das Fernwärmenetz mit speziellen Zuschüssen. Je nach Wärmebedarf und angeschlossenen Gebäuden sind zwischen 500 und 3.000 Euro möglich.
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Bei den Kommunen und den Stadtwerken können Sie sich nach den lokalen Förderprogrammen erkundigen. Auch einige Bundesländer und die KfW fördern im Bereich der Fernwärme. Die Energieberater der Verbraucherzentralen helfen Ihnen gern weiter.

Was spricht eigentlich gegen das Heizen mit Fernwärme? Hier entsprechende Informationen:

  • Der fehlende Wettbewerb ist eindeutig ein Nachteil für die Fernwärmekunden, denn jedes Fernwärmenetz ist ein lokales Monopol. Bei Gas und Strom haben Sie die Möglichkeit den Lieferanten zu wechseln und das ist bei der Fernwärme leider nicht möglich. Das ist besonders unangenehm, wenn der eigene Lieferant in Sachen Preise sehr teuer ist. Aus dem Grund fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband, dass es Reformen im Bereich der Fernwärme gibt.
  • Sie treffen die Entscheidung für einen Fernwärmeanschluss für viele Jahre und aus dem Grund ist eine gründliche Überlegung sinnvoll.
  • Eine Anpassung des Anschlusswertes ist nicht vorgesehen und einen Anspruch darauf haben Sie auch nicht. Berücksichtigen Sie diese Information, wenn Sie die Dämmung für das eigene Gebäude planen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Fernwärme

1. Wie funktioniert die Fernwärme?

Die Fernwärme wird in einem Kraftwerk erzeugt und über ein verlegtes Rohrleitungssystem zum Verbraucher transportiert. Das Rohleitungssystem ist an die Heizkörper oder Warmwasserquellen angeschlossen und die Fernwärme lässt sich vom Verbraucher nutzen.

2. Wann lohnt sich Fernwärme?

Aktuelle Untersuchungen haben gezeigt, dass Fernwärme sich nur lohnt, wenn ein ganzes Wohngebiet auf die Wärmeart umsteigt. Für viele Verbraucher ist die normale Heizform mit Öl und Gas günstiger.

3. Was bringt das Heizen mit Fernwärme?

Mit Hilfe der Fernwärme können Sie deutlich klimafreundlicher heizen, aber es lohnt sich nur, wenn das Gebäude einen gewissen Energieverbrauch hat.

4. Wird der Umbau auf Fernwärme gefördert?

Einige Kommunen, die Bundesländer und ein paar Stadtwerke fördern den Umbau auf Fernwärme. Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die Möglichkeiten.

5. Bietet sich Fernwärme für einen Verbraucher an?

Für einen einzelnen Verbraucher ist der Einsatz von Fernwärme keine gute Idee, denn die Kosten sind viel zu hoch. Nur, wenn ein ganzes Gebiet sich entscheidet, dann macht Fernwärme auch einen Sinn.

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Fazit

In den letzten Jahren ist das Thema klimafreundliches Heizen immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Dabei kommt immer wieder die Fernwärme ins Gespräch, aber leider ist diese Art des Heizens für den einzelnen Verbraucher viel zu teuer. Sie lohnt sich nur, wenn wirklich eine ganze Siedlung auf Fernwärme umsteigt. Erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten und entscheiden sich anhand der Vor- und Nachteile.

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So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie – Achten Sie auf die Qualifikation des Ausstellers https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-kommen-sie-an-einen-energieausweis-fuer-ihre-immobilie-achten-sie-auf-die-qualifikation-des-ausstellers/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-kommen-sie-an-einen-energieausweis-fuer-ihre-immobilie-achten-sie-auf-die-qualifikation-des-ausstellers/#respond Sun, 27 Feb 2022 11:49:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61787 Ein Energieausweis ist für einen Haus- beziehungsweise Wohnungseigentümer sehr wichtig. Heutzutage ist es inzwischen Pflicht einen solchen Ausweis zu besitzen. Für die Ausstellung sind auch nur wenige Aussteller zuständig, aber heute gibt es verschiedene Möglichkeiten

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Ein Energieausweis ist für einen Haus- beziehungsweise Wohnungseigentümer sehr wichtig. Heutzutage ist es inzwischen Pflicht einen solchen Ausweis zu besitzen. Für die Ausstellung sind auch nur wenige Aussteller zuständig, aber heute gibt es verschiedene Möglichkeiten den passenden Aussteller zu finden. Auch in Sachen Kosten gibt es mitunter große Unterschiede, so dass genaue Recherchen notwendig sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur Personen mit einer besonderen Qualifizierungen haben das Recht einen Energieausweis auszustellen, so dass es mittlerweile viele Betrüger gibt.
  • Der Bedarfsausweis ist kostenintensiver als der Verbrauchsausweis, aber enthält auch die aussagekräftigsten Informationen, so dass er empfehlenswerter ist.
  • In den neuen Dokumenten befinden sich Registriernummer und sie dienen der behördlichen Kontrolle, so dass die Behörden einen leichteren Zugriff haben und vor Missbrauch schützen können.

Ausstellung und Kosten eines Energieausweises

Nur bestimmte Personen sind berechtigt einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis auszustellen, denn dafür muss eine Qualifikation vorhanden sein, so dass sich nicht jede Person als Aussteller bezeichnen darf.

Dafür sind besondere Aus- oder Weiterbildungen notwendig. Aber auch Berufspraxis ist entscheidend, denn laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen nur solche Personen den Energieausweis ausstellen. Dazu gehören z.B.:

  • Ingenieure
  • Architekten
  • Physiker
  • Handwerker

Damit es keine Missverständnisse gibt und alle eine einheitliche Richtlinie haben, zählt das GEG alle Voraussetzungen auf, aber ein amtliches Zertifikat zur Zulassung fehlt bis heute, so dass es sich also nur um Richtlinien handelt. Im Grunde müssen Sie sich also auf die Informationen des Ausstellers verlassen, dass er berechtigt ist den Energieausweis auszustellen und alle Anforderungen erfüllt sind.

Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig einen Energieausweis ausstellen oder eine Modernisierungsempfehlung aussprechen begehen eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungswidrigkeit wird geahndet, so dass auch ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro möglich sind.

Lassen Sie sich immer eine schriftliche Bestätigung des Ausstellers geben, dass der Energieausweis persönlich ausgestellt werden darf. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Allerdings sagt die formale Zulassung z.B. nichts über die Qualifikation des Ausstellers aus. Daher sollten Sie verschiedene Angebote vergleichen und sich über die Fachkenntnis informieren. Der Aussteller sollte eine Berufshaftpflichtversicherung haben, so dass Sie am Ende eventuelle Ansprüche geltend gemacht werden können. Lassen Sie sich auch die Nummer der Berufshaftpflicht geben, so dass Sie immer zur Hand ist.

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Den richtigen Aussteller finden

Es gibt leider keine Liste mit berechtigten Aussteller, aber bei der Internetsuche finden Sie verschiedene Portale mit Ausstellern, so dass Sie eine ansprechende Auswahl haben und sich nur noch entscheiden müssen.

In der Regel beruhen die Einträge allerdings auf Selbstauskünften der Aussteller und diese sind nicht geprüft. Das bedeutet z.B., dass der Aussteller selber festlegt, dass er eine Ausstellung durchführen darf. Aber bedenken Sie dabei immer, dass es keine feste Richtlinie dafür gibt.

Wichtig

Die Energieeffizienz-Expertenliste ist eine Datenbank mit Energieberatern. Deren Qualifikation wird regelmäßig geprüft, so dass die Liste immer auf einem aktuellen Stand ist. Die Liste wird auch von der deutschen Energieagentur betreut. Experten raten daher, dass Sie sich einen Aussteller aus dieser Liste nehmen, wenn Sie eine Modernisierung planen. Nur gelistete Personen haben das Recht als Sachverständige eine Bestätigung auszustellen. Diese Bestätigung brauchen Sie z.B. für die Beantragung von KfW-Förderungen.

Sie setzen beim Bauen, Kaufen oder Sanieren auf energieeffiziente Technologien, dann steht Ihnen eine Flut von Zuschüssen und Krediten zur Verfügung. Bund, Land, Kommunen und private Energieversorger haben unterschiedliche Förderungen, so dass Sie einen Experten zu Rate ziehen sollten. Er kann Ihnen nicht nur bei den Anträgen helfen, sondern auch alle andere Dinge in die Wege leiten. Wenn Sie sich für einen Architekten als Aussteller entscheiden, dann haben Sie die Möglichkeit von seinem Fachwissen und seinem Umfeld zu profieren. Der Architekt kennt viele Handwerker und diese sind für die Modernisierungen perfekt, aber auch in Sachen Antragsstellung ist er eine gute Wahl. Architekten finden Sie im Internet und auch Banken können Empfehlungen aussprechen. Schauen Sie sich Bewertungen an, so dass Sie eine gute Entscheidung treffen können.

Interessant

In der dena-Liste finden Sie weitere berechtige Aussteller und es gibt Voraussetzungen, um in die Datenbank aufgenommen zu werden. Der Aussteller muss die Qualifikationsanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für den Energieausweis nachweisen, so dass eine Aufnahme möglich ist. Ohne kommt er nicht auf die Liste und Sie finden ihn dort nicht, so dass Sie ein Stückchen mehr Sicherheit haben. Gerade in der heutigen Zeit sehr wichtig, weil so viele Betrüger auch in diesem Bereich unterwegs sind.

Auch Bauingenieure und Architekten zählen zu den Ausstellern für Energieausweise und sie sind in entsprechenden Listen auf den Internetseiten der Ingenieurkammer zu finden. Filtern Sie diese Listen nach den Themen „Energieberatung“, so dass Sie nur passende Ansprechpartner finden. Die Auswahl ist groß und meist nicht so einfach. Sie haben auch die Möglichkeit nach Postleitzahlen zu suchen, so dass der Aussteller in der Nähe ist und Sie nicht noch Anfahrtskosten oder ähnliches zahlen müssen.

Vergewissern Sie sich, dass der Aussteller die folgenden Leistungen zusichert und erst dann treffen Sie eine Entscheidung:

  • Vertrag mit detaillierter Leistungsbeschreibung
  • Erklärung des Ausstellers, auf welcher Grundlage er den Energieausweis ausstellen kann
  • Schriftliche Bestätigung von allen Daten und Angaben, die übermittelt und zur Ausweiserstellung verwendet wurden
  • Datenschutzzusicherung für alle Daten
  • Nummer der Berufshaftpflichtversicherung für eventuelle Ansprüche

Sie sorgen für Ihre eigene Sicherheit und zur Verbesserung des Qualitätsstandards, wenn Sie sich an die Forderungen halten. Nur wenn der Aussteller alle Forderungen zu 100% erfüllt, dann sollten Sie sich für ihn entscheiden.

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Datenerhebung und Ortstermin

Der Ausweissteller braucht das Gebäude weder besichtigen noch begehen, denn es reicht vollkommen aus, wenn Sie als Eigentümer alle wichtigen Daten zur Verfügung stellen.

Sie stellen die Daten zur Verfügung und der Aussteller muss davon ausgehen, dass diese korrekt sind. Dafür sind Sie verantwortlich, so dass der Aussteller keine Haftung für die Richtigkeit der Daten übernimmt. Sie allein sind für die Zusendung der Daten verantwortlich, so dass ein Energieausweis anhand der korrekten Daten erstellt wird. Dazu können Sie aussagekräftige Fotos oder Datenblätter nutzen, die Sie von den technischen Anlagen machen. Es darf allerdings kein Zweifel aufkommen, dass es sich um richtige Angaben handelt, denn ansonsten dürfen die Informationen nicht verwendet werden. Die Daten und ein angewendetes Rechenverfahren sorgen für die Ermittlung der Energiekennwerte, so dass der Aussteller am Ende einen Energieausweis ausstellen kann.

Die Art der Datenerhebung spielt immer dann eine wichtige Rolle, wenn der Käufer einer Immobilie einen Zweifel an der Richtigkeit des Energieausweises hat. Sie als Verkäufer sind vor Zweifeln und Schadensersatzforderungen geschützt, wenn Sie im Vorfeld mit großer Sorgfalt gearbeitet haben und den Ausweissteller lieber zur Gebäudebesichtigung mitgenommen haben, denn vor Ort kann der Aussteller sich selbst ein Bild machen und die Daten aufnehmen. Zudem kann er direkt Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen vorschlagen, so dass Sie am Ende entscheiden können, ob Sie weitere Maßnahmen planen.

Achtung

Eine Energieberatung findet nur bei einem Vor-Ort-Termin statt und wenn der Berater eine entsprechende Qualifikation hat, dann können Sie beide Punkte gut miteinander verbinden. Eine solche Kombination ist ideal, denn gerade beim Kauf eines Altbaus ist mit Sanierungen zu rechnen und die Maßnahmen können mitunter sehr teuer werden. Bei einer Beratung stellt der Berater eine Liste mit Möglichkeiten zusammen und Sie entscheiden, welche Maßnahmen interessant sind und welche nicht. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Aussteller die Anträge für Förderungen stellt, wenn er berechtigt ist und sich auskennt.

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Ein Laie hat kaum die Möglichkeit die Gebäudedaten korrekt aufzulisten, aber für die Ausstellung eines Bedarfsausweises müssen die Daten aufgenommen werden. Aus dem Grund suchen Sie sich am besten einen Experten und er führt eine Vor-Ort-Begehung durch, so dass alle Daten richtig aufgeschrieben werden können.

Die Kosten und Zahlungsmöglichkeiten

Die Ausstellung eines Energieausweises ist mit Kosten verbunden, wobei die Kosten unterschiedlich hoch sind und von verschiedenen Faktoren abhängen.

Die Verbrauchsausweise sind immer kostengünstiger als ein Bedarfsausweis und das liegt daran, dass es bei dem Bedarfsausweis einen höheren Aufwand bei der Datenerhebung gibt. Dike Aussagekraft der beiden Ausweise ist unterschiedlich und somit entscheiden Sie, welchen Sie brauchen. Auch die Kosten sind unterschiedlich und können nicht im Vorfeld festgelegt werden. Es gibt Anbieter für unter 100 Euro, aber auch Aussteller, die mehr als 300 Euro verlangen. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, denn die Gebäudegröße, der Aufwand zur Datenerfassung, das Heizsystem und die vorliegenden Bauunterlagen spielen eine Rolle. Bei der Ausstellung eines Bedarfsausweises gibt es keine Energieberatung, denn es handelt sich rein um die Datenaufnahme, so dass eine Beratung separat wahrzunehmen ist. Im Idealfall verbinden Sie die Ausstellung des Ausweises mit einer Energieberatung, denn hier gibt es viele Vorteile.

Sie können eine kostenlose Nachbesserung des Energieausweises verlangen, wenn der Ausweis nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Weitere Rechte machen Sie geltend, wenn der Aussteller seinen Pflichten nicht nachkommt oder Sie treten von dem Vertrag zurück. Der Aussteller lehnt die Nachbesserung als unzumutbar ab, dann treten Sie von dem Vertrag zurück und lassen sich Ihr Geld zurückgeben.

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Prüfen Sie Billigangebote genau

Das Internet ist voll von Schnäppchenangeboten und Billiganbietern. Sie bieten den Energieausweis für 25 Euro oder weniger an und das ist meist nicht rechtswirksam.

Hinter diesen Angeboten verbergen sich Anbieter, die keine Vor-Ort-Begehung durchführen, sondern die Daten entweder per Post oder Online einfordern. Sie erstellen einen Energieausweis anhand der Daten, obwohl sie das Objekt nicht gesehen haben. Grundsätzlich ist eine Ausstellung durch diese Vorgehensweise durchaus möglich, aber es kommt immer wieder zu erheblichen Mängeln bei der Datenerhebung. Es kommt zu einem fehlerhaften Ausweis und das hat sehr schwerwiegende Folgen. Prüfen Sie diese Angebote sehr genau, damit es am Ende zu keinen bösen Überraschungen kommt. Lassen Sie sich auf keinen Fall von umfangreichen Fragebögen abschrecken, die Sie zur Datenaufnahme zugeschickt bekommen. Die Daten müssen dem Aussteller immer fachmännisch übermittelt werden, auch wenn es keinen Besichtigungstermin gibt.

Auch sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen gehören in den Energieausweis und der Aussteller fragt Sie, welche Maßnahmen Sie nachträglich gemacht haben und welche Sie in Zukunft planen. Geben Sie bereitwillig Auskunft, aber seien Sie immer auf der Hut, denn gerade das Internet ist voll von Betrügern. In der Regel wollen sie nur das schnelle Geld machen, aber liefern ungenügende Arbeit. Prüfen Sie die Internetangebote sehr genau und wenn nur ein kleiner Zweifel besteht, dann nehmen Sie unbedingt Abstand und suchen sich einen Fachmann aus der Umgebung. Rechnen Sie aber damit, dass der Fachmann aus der Umgebung deutlich teurer ist als das „Schnäppchenangebot“ aus dem Internet.

Beispiel

  • Wärmedämmung (Dach, Außenwänden, Spitzboden, Kellerdecke)
  • Austausch von Fenstern oder der Verglasung
  • Dämmung in Bezug auf Heizleitungen
  • Einbau von Thermostatventilen
  • Solar- oder Lüftungsanlagen

Der Ausweisaussteller sollte im Idealfall auch Empfehlungen in Bezug auf Modernisierungsmaßnahmen nennen. Der Aussteller kommt seinen Verpflichtungen nicht nach, wenn er die Daten nicht in vollem Umfang aufnimmt und kontrolliert.

Betrug mit Energieausweisen

Sie brauchen einen Energieausweis, wenn Sie Wohnraum neu vermieten oder verkaufen wollen.

Diese Notwendigkeit wird von Betrügern gern ausgenutzt, denn ein Bußgeld von 10.000 Euro klingt dramatisch. Die Gauner setzen auf die Angst der Haus- und Wohnungseigentümer und ziehen ihnen damit das Geld aus der Tasche. Ein so hohes Bußgeld droht, wenn Sie die Pflichtangaben zur Energieeffizienz in der Immobilienanzeige oder spätestens beim Besichtigungstermin verschweigen. Nicht jeder Haus- und Wohnungsbesitzer braucht aber einen Energieausweis.

Die Betrüger gehen in zwei Maschen vor

1.Der Anruf

Am Telefon wird dem Haus- und Wohnungsbesitzer erklärt, dass der Energieausweis Pflicht ist und der Anrufer muss ihn ausstellen. In der Regel handelt es sich um unerlaubte Werbeanrufe und wenn der Angerufene einem Termin zustimmt, dann erhält er direkt eine Zahlungsaufforderung und eine Auftragsbestätigung. Sobald Ihre Unterschrift gesetzt ist, haben Sie der Firma den Auftrag zur „Beantragung des Energieausweises“ beauftragt. Sie sind weiterhin mit der Kontaktaufnahme und Beratung einverstanden, damit der Ausweis erstellt werden kann. Im Endeffekt kommen noch mehr Werbeanrufe von vielen anderen Firmen und das ist nicht erlaubt. Bei dieser Masche handelt es sich um eine sehr beliebte Methode, um potentielle Kunden schnell zu überzeugen und umgehend an das Geld zu kommen. Gerade ältere Personen fallen auf diese Masche immer wieder rein.

Gehen Sie auf den Anrufer nicht ein und beenden Sie das Gespräch schnell, denn dazu rät Ihnen die Verbraucherzentrale. Geben Sie dem Anrufer gar nicht erst die Gelegenheit mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, denn ohne eine Bindung können Sie schneller auflegen. Überweisen Sie auf keinen Fall irgendwelche Gelder, wenn Sie Unterlagen geschickt bekommen, sondern widersprechen Sie der Forderung umgehend, so dass Sie vom Vertrag zurücktreten können. Im Notfall fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an und zudem ist eine Anzeige bei der Polizei eine gute Idee. Bei der Bundesnetzagentur melden Sie den unerlaubten Werbeanruf, so dass die Behörde dem Fall nachgehen kann. Außerdem ist der Besuch bei einem Fachanwalt eine sinnvolle Idee, um sich abzusichern und rechtlichen Beistand zu haben. Entsprechende Anwälte nennt Ihnen die Verbraucherzentrale oder im Internet werden Sie fündig.

2. Der Gutschein

Sie öffnen den Briefkasten und finden einen Gutschein für „objektbezogene Energieeffizienz-Informationen“ und ein paar Tage später steht schon ein Berater vor der Haustür. Er will mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um einen Energieausweis auszustellen. Im gleichen Atemzug wird er versuchen Ihnen teure und vielleicht auch unnötige Handwerkerleistungen zu verkaufen. Lassen Sie den angeblichen Fachmann nicht ins Haus oder prüfen Sie vor dem Termin seine Qualifikation, denn nur so sind Sie auf der sicheren Seite und lassen keinen Betrüger rein.

Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen, denn auch bei einem unterschriebenen Vertrag haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Beim Besuch unterschreiben Sie erst einmal nichts, denn der angebliche Fachmann wird versuchen Sie unter Druck zu setzen. Bleiben Sie ruhig und fordern Sie Bedenkzeit. Wenn Sie sich unsicher sind, dann wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale und suchen Sie sich rechtlichen Beistand.

Registriernummern und Kontrollen

Jeder Energieausweis erhält eine eigene Registriernummer, dass ist seit Mai 2014 der Fall und gilt für alle Energieausweise.

Der Ausweisaussteller muss die Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik beantragen, denn nur diese Behörde hat das Recht dazu. Diese Nummer dient zur stichprobenartigen Kontrolle der Ausweise und dadurch soll die Dokumentenqualität verbessert werden. In den letzten Jahren haben sich immer mehr Qualitätsmängel gezeigt und das soll sich mit der Nummer und Kontrollen ändern. Ein bestimmter Anteil der neuen Energieausweise wird überprüft und dazu dienen die Registriernummer. Die Behörden haben die Möglichkeit die Nummern einzeln aufzurufen und den Inhalt der Ausweise zu kontrollieren. Dazu nutzen Sie auch manchmal einen Kontrollbesuch, um die Zahlen zu kontrollieren.

Der Aussteller hat die Pflicht, Kopien der ausgestellten Ausweise zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen an die Kontrollbehörden zu übergeben. Wichtig ist, dass die Datenschutzbestimmungen beachtet werden.

Die Vor-Ort-Begehung

Die Kontrolle der Energieausweise erfolgt auch verschiedene Arten und dazu kann auch eine vollständige Überprüfung aller Daten notwendig sein. In seltenen Fällen findet sogar eine Vor-Ort-Begehung statt, aber dafür muss mit dem Gebäudeeigentümer ein Termin gemacht werden, aber verpflichtet sind Sie dazu nicht. Die Behörde wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin ausmachen, dass erfolgt in der Regel telefonisch. Sie haben die Möglichkeit, den Termin anzunehmen oder abzulehnen, aber wenn Sie nichts zu verbergen haben, nehmen Sie den Termin und lassen die Beamten ihre Arbeit machen. Der Termin dauert nicht lange und es ist für Sie kein Aufwand.

Lassen Sie sich nicht auf Vorkasse ein, denn es ist üblich, dass der Aussteller eine Rechnung erstellt. Vorkasse wird von einigen Anbietern trotzdem verlangt, aber wir raten Ihnen davon ab. Bestehen Sie erst auf die Lieferung des Ausweises und überprüfen Sie ob alles seine Richtigkeit hat. Sie haben das Recht die Zahlung innerhalb von 14 Tagen zu veranlassen und vom dem Recht machen Sie auch Gebrauch!

Kostengünstige Modernisierung empfehlen

Auf Seite 4 des Energieausweises stehen kurze Empfehlungen zur Modernisierung für das Gebäude und auch Sanierungsmöglichkeiten sind vorhanden, so dass das Gebäude energieffizienter wird.

In der Regel weisen die Empfehlungen auf kostengünstige Maßnahmen hin, die zur Verbesserung der Energieeffizienz dienen. Nicht nur komplette Maßnahmen stehen in dem Ausweis, denn bei einigen Gebäuden reichen kleine Aktionen schon vollkommen aus, um die Energieeffizienz zu verbessern. Allerdings ersetzt die Empfehlung keine Energieberatung und dient lediglich als Hinweis für baulichen Wärmeschutz oder der Optimierung der Heizungsanlage. In einzelnen Empfehlungen gibt der Aussteller an, ob es sich um Einzelmaßnahmen handelt oder ob eine größere Sanierung notwendig ist. Er kann auch die geschätzten Amortisationszeiten und Kosten für die eingesparten Kilowattstunden an Energie nennen, aber die Angaben sind nicht verpflichtend.

In Ihrem Energieausweis stehen Empfehlungen, dann denken Sie an eine Modernisierung noch, aber Sie sind nicht verpflichtet die Maßnahmen umzusetzen. Im Endeffekt dienen die Maßnahmen der Energieeffizienz des Gebäudes und Ihrem Geldbeutel, denn mit Hilfe der Modernisierungen sparen Sie am Ende eine Menge Geld und Energie. Im Grunde sind die Maßnahmen nur zu Ihrem Besten und das sollten Sie bedenken. Außerdem müssen die Maßnahmen nicht sofort umgesetzt werden, so dass Sie den Zeitraum selber bestimmen.

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Vor einer energetischen Sanierung nehmen Sie auf jeden Fall eine Energieberatung in Anspruch, denn der Berater schlägt verschiedene Sanierungsvarianten und Maßnahmen vor. Nicht alle diese Informationen stehen auf dem Energieausweis und zudem kann der Energieberater gezielt auf Ihre Vorstellungen und das finanzielle Budget eingehen.

Wichtig

Eine Energieberatung macht in erster Linie Sinn, wenn es sich bei dem Energieausweis um einen Verbrauchsausweis handelt. Er wird nur anhand von Verbrauchszahlen und ohne Gebäudebegehung erstellt. Bei einem Bedarfsausweis sind deutlich konkretere Hinweise auf Schwachstellen des Hauses vorhanden und sie dienen als gute Grundlage für eine Beratung. Nachdem die Modernisierung abgeschlossen ist, lässt sich der Bedarfsausweis ohne viel Aufwand auf den neusten Stand bringen und es sind alle Verbesserungen des Gebäudes enthalten.

Der Bedarfsausweis wird nach einem vereinfachten Verfahren ausgestellt und die Daten sind auf einfache Art und Weise ermittelt. Er ist zulässig, aber Sie müssen aufpassen, denn die vereinfachten Ausführungen entsprechen meist nicht allen Anforderungen und Fördermittel sind schwer zu bekommen. Lassen Sie sich im besten Fall einen Energieausweis im Rahmen eines Energieberatungsberichts ausstellen, wenn Sie eine Modernisierung planen. Er wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert, aber kostet deutlich mehr.

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Energieausweis und BAFA-Energieberatung für Wohngebäude

Die BAFA unterstützt die Energieberatung für Wohngebäude, wenn es sich um eine Vor-Ort-Beratung handelt und in diesem Rahmen werden Beratungen von Ein- und Zweifamilienhäusern mit bis zu 1.300 Euro gefördert.

Der Energieberater ermittelt den aktuellen energetischen Zustand des Wohngebäudes und erstellt mit Hilfe dieser Daten ein Konzept zur Sanierung. Die thermische Hülle (Dach, Fassade, Boden, Fenster, Türen) und die Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser) werden in die Berechnung einbezogen. Am Ende erstellt der Energieberater einen schriftlichen Bericht und die Energiekennwerte überträgt er direkt in den Energieausweis, aber diese Aktion ist im Vorfeld zu vereinbaren.

Der Energieausweis soll mit dem BAFA-Energieberatungsbericht verbunden sein, dann beauftragen Sie einen Berater, der GEG berechtigt und von der BAFA zugelassen ist. Sie finden die BAFA-anerkannten Berater auf der Energieeffizienz-Expertenseite für Förderprogramme des Bundes. Die gelisteten Berater haben die Möglichkeit auch Bestätigungen auszustellen, welche Sie für KfW-Fördermittel brauchen, denn bei einer Modernisierung sollten Sie auch auf diese Aktion achten.

Es gibt eine eigene Richtlinie für die Förderung von Energieberatungen und diese hat andere Anforderungen als das GEG.

Die wichtigsten Punkte sind

  • Im Kreis der antragsberechtigen Energieberater befinden sich auch Handwerker und Energieversorger.
  • Gegenüber dem BAFA müssen die Energieberater eine Selbsterklärung abgeben und diese besagt, dass sie hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral beraten.
  • Der Energieberater braucht für die Zulassung eine aktive Haftpflichtversicherung.

Sie planen einzelne Modernisierungen und brauchen keine Gebäudebilanzierung, dann nutzen Sie die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Sie erfahren nicht nur, was der Austausch einer Heizungsanlage bringt, sondern auch wie Sie diese optimal nutzen können. Auch das Thema Wärmedämmung und Fenstererneuerung wird besprochen, so dass Sie selbst entscheiden können. Fördermittel sind für verschiedene Modernisierungen möglich und auch dazu gibt es eine Beratung. Im Rahmen einer Beratung ist es aber nicht möglich, dass Anträge für Fördermittel oder ein Energieausweis ausgestellt werden.

Anhaltspunkte durch Sanierungskonfigurator

Der Bund hat einen Sanierungskonfigurator und mit dessen Hilfe schätzen Sie den Energiebedarf des Gebäudes ein, bevor eine Energieberatung stattfindet.

Sie haben mit diesem Tool die Möglichkeit zu testen, ob sich die Erstellung eines Energieausweises lohnt, aber das ist nur grob möglich. Mit Hilfe des Tools simulieren Sie verschiedene Vorhaben und können die Auswirkungen in Bezug auf die Energieeinsparung erkennen. Nutzen Sie eine Wärmedämmung oder einen Heizungsaustausch und stellen Sie fest, wie hoch die Einsparung sein könnte, aber es handelt sich nur um grobe Richtlinien. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, dass das Tool Ihnen mitteilt, was eine Modernisierung kostet und welche Fördermittel möglich sind. Wichtig ist, dass Sie nicht der Annahme unterliegen, dass der Konfigurator eine Energieberatung ersetzt. Auch einen Energieausweis ersetzt das Tool nicht, denn er muss trotzdem sein.

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Fragen und Antworten

FAQs zum Thema Energieausweis

1. Braucht jedes Gebäude einen Energieausweis?

Nicht jedes Gebäude braucht einen Energieausweis, denn nur Wohnimmobilien brauchen ihn. Die neuen Gebäude erhalten den Ausweis automatisch, aber bei den älteren Gebäuden muss ein Fachmann den Ausweis ausstellen. Der Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz des Hauses.

2. Wer stellt einen Energieausweis aus?

Ein Energieberater stellt nicht automatisch einen Energieausweis aus, denn dafür muss eine spezielle Qualifikation vorhanden sein. Nicht nur Architekten und Bauleiter sind mit der Qualifikation ausgestattet, denn auch viele Handwerker können den Ausweis ausstellen.

3. Was kostet ein Energieausweis?

Für einen Energieausweis müssen Sie mit Kosten rechnen, wobei ein Bedarfsausweis teurer ist als ein Verbrauchsausweis. Der Ausweis für ein Einfamilienhaus liegt bei 100 Euro und für ein Mehrfamilienhaus müssen Sie mit 250 Euro rechnen. Es spielen aber auch noch andere Faktoren eine Rolle und diese wirken sich auch auf die Preisgestaltung aus.

4. Wie sinnvoll sind die Maßnahmen auf dem Energieausweis?

Der Energieberater gibt Tipps und diese können Sie umsetzen, um eine deutliche Energieeinsparung zu erhalten. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet die Maßnahmen umzusetzen. Ideal ist eine gute Wärmedämmung, gut abgedichtete Fenster und ein gedämmter Dachboden. Andere Maßnahmen sind freiwillig.

5. Wie wichtig ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument und gehört in der heutigen Zeit zur Pflicht. Jeder Neubau bekommt einen Energieausweis und auch die älteren Wohngebäude sollten ihn haben. Eine Beantragung wird vom Eigentümer verlangt und muss auf Anfrage bei Neuvermietung und Verkauf vorgelegt werden.

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Fazit

Der Energieausweis ist eines der wichtigsten Dokumente für einen Haus- oder Wohnungseigentümer, denn in dem Ausweis stehen alle wichtigen Informationen rund um die Energieeffizienz des Gebäudes. Bei einer Neuvermietung oder einem Verkauf ist der Eigentümer verpflichtet den Energieausweis auf Nachfrage vorzulegen. Ohne den Energieausweis sollten Sie das Haus nicht kaufen und auch von der Anmietung absehen, denn die Energieeffizienz spielt heute eine wichtige Rolle. Der Aussteller gibt nicht nur Daten rund um die aktuelle Situation bekannt, sondern bietet auch Maßnahmen zur Modernisierung, so dass der Eigentümer selbst entscheiden kann, ob er das Gebäude anpasst oder nicht.

Der Beitrag So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie – Achten Sie auf die Qualifikation des Ausstellers erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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